Suchfunktion
Filter
Berufliche Schulen
Bildungsplanarbeit für die Beruflichen Gymnasien
Geschichte mit Gemeinschaftskunde
Klasse 8, 9, 10
Allgemeine Vorbemerkungen
Der Bildungsplan zeichnet sich durch Inhalts- und Kompetenzorientierung aus. In jeder Bildungsplaneinheit (BPE) werden in kursiver Schrift die übergeordneten Ziele beschrieben, die durch Zielformulierungen sowie Inhalts- und Hinweisspalte konkretisiert werden. In den Zielformulierungen werden die jeweiligen fachspezifischen Operatoren als Verben verwendet. Operatoren sind handlungsinitiierende Verben, die signalisieren, welche Tätigkeiten beim Bearbeiten von Aufgaben erwartet werden. Die für das jeweilige Fach relevanten Operatoren sowie deren fachspezifische Bedeutung sind jedem Bildungsplan im Anhang beigefügt. Durch die kompetenzorientierte Zielformulierung mittels dieser Operatoren wird das Anforderungsniveau bezüglich der Inhalte und der zu erwerbenden Kompetenzen definiert. Die formulierten Ziele und Inhalte sind verbindlich und damit prüfungsrelevant. Sie stellen die Regelanforderungen im jeweiligen Fach dar. Die Inhalte der Hinweisspalte sind unverbindliche Ergänzungen zur Inhaltsspalte und umfassen Beispiele, didaktische Hinweise und Querverweise auf andere Fächer bzw. BPE.
Der VIP-Bereich im Bildungsplan umfasst Vertiefung, individualisiertes Lernen sowie Projektunterricht. Im Rahmen der hier zur Verfügung stehenden Stunden sollen die Schülerinnen und Schüler bestmöglich unterstützt und bei der Weiterentwicklung ihrer personalen und fachlichen Kompetenzen gefördert werden. Die Fachlehrerinnen und Fachlehrer nutzen diese Unterrichtszeit nach eigenen Schwerpunktsetzungen auf Basis der fächerspezifischen Besonderheiten und nach den Lernvoraussetzungen der einzelnen Schülerinnen und Schüler.
Der Teil „Zeit für Leistungsfeststellung“ des Bildungsplans berücksichtigt die Zeit, die zur Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung von Leistungsfeststellungen zur Verfügung steht. Dies kann auch die notwendige Zeit für die gleichwertige Feststellung von Schülerleistungen (GFS), Nachbesprechung zu Leistungsfeststellungen sowie Feedback-Gespräche umfassen.
Fachbezogene Vorbemerkungen
Der Bildungsplan für das Fach Geschichte mit Gemeinschaftskunde orientiert sich am Erziehungs- und Bildungsauftrag für das Berufliche Gymnasium. Dieser basiert auf den im Grundgesetz und in der Landesverfassung verankerten Normen und Werten.
Im Fach Geschichte mit Gemeinschaftskunde beschäftigen sich die Schülerinnen und Schüler mit den politischen, wirtschaftlichen, rechtlichen, gesellschaftlichen und kulturellen Verhältnissen, die das Leben der Menschen in der Vergangenheit bestimmt haben und in der Gegenwart bestimmen. Sie werden befähigt, vergangene Zeiten zu rekonstruieren und die bestehenden Zustände auf die Bedingungen ihres Werdens zurückzuführen.
Bei der Behandlung sämtlicher Bildungsplaneinheiten sind die Interessen und Perspektiven von Frauen und Männern gleichwertig zu berücksichtigen, um so – in Anlehnung an das Konzept der „reflektierten Koedukation“ – zu einem geschlechterbewussten Umgang mit historisch-politischen Inhalten anzuleiten.
Die Schülerinnen und Schüler sollen sich die Standort- und Zeitgebundenheit des Lebens und Denkens bewusstmachen, sich mit alternativen Handlungsmöglichkeiten in der Geschichte auseinandersetzen, unterschiedliche Perspektiven gewinnen und ihre Urteilsfähigkeit schulen. Sie achten die Regeln für das rationale und gewaltfreie Austragen von politischen Konflikten. Insgesamt sind die historischen und gemeinschaftskundlichen Einheiten im Hinblick auf die aufgewendete Unterrichtszeit und in Bezug auf die Benotung gleich zu gewichten.
Dabei steht im gemeinschaftskundlichen Bereich die zukünftige Rolle der Schülerinnen und Schüler als verantwortlich denkende und handelnde Staatsbürgerinnen und Staatsbürger im Zentrum. Durch die Auseinandersetzung mit politischen Themen sollen sie befähigt werden, politische Handlungs- und Urteilskompetenz zu entwickeln.
Der Bildungsplan bietet für jedes Schuljahr die Möglichkeit, die gemeinschaftskundliche mit der historischen Bildungsplaneinheit zu verknüpfen. So kann beispielsweise in Klasse 9 ausgehend von den Aspekten des gegenwärtigen Sozialstaats auf dessen geschichtliche Ursprünge im 19. Jahrhundert verwiesen werden. In diesem Sinne sind beispielhaft geeignete Hinweise aufgeführt. Dies soll einerseits gewährleisten, dass den Schülerinnen und Schüler die historische Dimension unserer Demokratie bzw. einzelner Aspekte von Staat und Gesellschaft bewusst werden, andererseits den Lehrerinnen und Lehrern die Freiheit geben, einzelne Themen beispielsweise im Rahmen eines Projektes kompakt zu vermitteln.
Der vorliegende Bildungsplan führt die auf KMK-Ebene als Einzelfächer abgebildeten Bereiche Geschichte und Sozialkunde/Politik zu einem Fach Geschichte mit Gemeinschaftskunde zusammen. Dies bedeutet auch eine Zusammenführung der jeweiligen Kompetenzbereiche. Die Schülerinnen und Schüler erwerben einerseits historische Sach‑, (Fach‑) Methoden- und Orientierungskompetenz sowie andererseits politische und gesellschaftswissenschaftliche Sach‑, Analyse‑, Urteils‑, (Fach‑) Methoden- und die Handlungskompetenz. Die Operatorenliste im Anhang führt die aus den beiden in den EPA Geschichte bzw. Sozialkunde/Politik vorgegebenen Operatorenlisten zusammen.
Hinsichtlich der historischen Inhalte des Faches Geschichte mit Gemeinschaftskunde wird auf bestehende Kenntnisse und Kompetenzen der zuführenden Schularten aufgebaut, welche hier weitergeführt werden. Der Unterricht in diesem Fach beginnt mit den Umbrüchen im Zeitalter der bürgerlichen Revolutionen und setzt sich mit den diesen zugrundeliegenden Ideen der Aufklärung und Verhältnissen im Absolutismus auseinander. Der chronologische Durchgang durch die deutsche und europäische Geschichte endet mit Abschluss der 10. Klasse in der Gegenwart, wobei im Rahmen der einzelnen zu behandelnden Epochen jeweils der exemplarische Charakter herauszustellen ist bzw. Schwerpunkte gesetzt werden müssen. Eine beispielhafte Bearbeitung ist daher unerlässlich.
Der Unterricht im Fach Geschichte mit Gemeinschaftskunde regt zu selbstständigem Denken und Handeln an. Selbstständigkeit, Selbstregulation, Selbstverantwortung und soziales Handeln sollen innerhalb und außerhalb des Unterrichts gleichermaßen gefördert werden. Hierbei soll auch der gesellschaftliche Umgang mit der digitalisierten Welt berücksichtigt werden. Verschiedene Formen offenen Unterrichts sowie Projektunterricht sind von elementarer Bedeutung, eine altersgemäße Umsetzung ist hier angebracht. Pro Schuljahr stehen 20 Unterrichtsstunden zur Verfügung, die für Vertiefung, individuelles Lernen und Projektunterricht verwendet werden sollen.
Bei der Einübung fachspezifischer Methoden ist der Umgang mit Quellen und Darstellungen von grundlegender Bedeutung. Neben schriftlichen Quellen sind – dem Alter der Schülerinnen und Schüler entsprechend – Karten‑, Bild‑, Film- und Tonmaterialien sowie Statistiken und Diagramme zur Auswertung geeignet. Darüber hinaus werden im methodischen Bereich Techniken der Informationsbeschaffung und ‑verarbeitung und der Präsentation eingeübt, wobei hier verschiedene Zugänge gewählt werden können. Die Methoden dienen als Transmissionsriemen zur Erlangung von allen Fachkompetenzbereichen und müssen immer an fachbezogene Inhalte gekoppelt werden. Im Hinblick auf die anschließende Oberstufe ist auch auf eine altersgemäße Hinführung zur historischen und politischen Urteils‑, Deutungs- und Reflexionsfähigkeit zu achten.
Soziale und personale Kompetenzen sind eng aufeinander bezogen; sie zielen auf demokratische Verhaltens- und Kommunikationsweisen ab. Ihr Erwerb ist als Prozess zu verstehen. Die Schülerinnen und Schüler lernen, auf der Grundlage der Anerkennung von Andersdenkenden, sowohl sach- und situationsgerecht als auch selbstbewusst zu diskutieren sowie Streitgespräche und Debatten auszutragen, wobei sie auch zum Perspektivenwechsel befähigt werden. Sie sind bereit, die eigene Meinung kritisch zu hinterfragen und der Prüfung anderer auszusetzen. Grundwerte und Verhaltensdispositionen wie Achtung der Menschenwürde und Menschenrechte, Toleranz gegenüber anderen Lebensformen, Religionen, Weltanschauungen, Völkern und politischen Meinungen sowie Gewaltfreiheit und Zivilcourage werden verinnerlicht und sind handlungsleitend.
Auf fachlichem Gebiet ist der Erwerb von grundlegendem Wissen über wesentliche Ereignisse, Personen, Entwicklungen, Strukturen und Epochen der regionalen, nationalen und europäischen Geschichte sowie der Weltgeschichte unverzichtbar. Themen und Zeugnisse der Lokal- und Regionalgeschichte sind in besonderer Weise zu berücksichtigen, um das historische Interesse am eigenen Lebensraum zu fördern, vor allem auch im Rahmen von Projektunterricht, wofür entsprechende Freiräume geschaffen sind. Das Grundwissen soll nicht isoliert gelernt werden, sondern historischen Zusammenhängen zugeordnet werden können. Um den Schülerinnen und Schülern diesen Ordnungsrahmen zu ermöglichen, sind die historischen Inhalte im Wesentlichen chronologisch angeordnet. Aufgrund der langfristigen politischen Aktualität und Zukunftsorientierung kommt dem Europagedanken eine besondere Bedeutung zu. Gerade in diesem Zusammenhang spielen für eine pluralistische Gesellschaft interkulturelle Kompetenzen eine wichtige Rolle.
Um den Profilbezug des Faches Geschichte mit Gemeinschaftskunde an den Beruflichen Gymnasien zu betonen, sind neben historisch-politischen Aspekten auch Fragestellungen und fachspezifische Arbeitsweisen aus der Wirtschafts- und Sozialgeschichte, der Technikgeschichte sowie der Alltags- und Mentalitätsgeschichte in den Bildungsplan eingeflossen. Je nach Profilfach ist eine Zusammenarbeit mit anderen Fächern möglich.
Klasse 8
Vertiefung – Individualisiertes Lernen – Projektunterricht (VIP) |
20 |
||||||
---|---|---|---|---|---|---|---|
|
|||||||
Die Themenauswahl des Projektunterrichts hat aus den nachfolgenden Bildungsplaneinheiten unter Beachtung Fächer verbindender Aspekte zu erfolgen.
|
BPE 1 |
Jugendliche und Medien |
25 |
---|---|---|
Die Schülerinnen und Schüler stellen die Bedeutung der Sozialen Medien in der heutigen Zeit dar, setzen sich damit kritisch auseinander und überprüfen, inwieweit diese mit den Prinzipien eines Rechtsstaats vereinbar sind.
|
BPE 1.1 |
Die Schülerinnen und Schüler beschreiben die Rolle der Sozialen Medien im privaten und öffentlichen Bereich. |
||||
---|---|---|---|---|---|
|
BPE 1.2 |
Die Schülerinnen und Schüler beschreiben grundlegende Prinzipien des Rechtsstaats und erschließen die Bedeutung von Rechtsstaatlichkeit für den Einzelnen in einer pluralistischen Gesellschaft. |
||||
---|---|---|---|---|---|
|
BPE 1.3 |
Die Schülerinnen und Schüler erläutern Chancen und Gefahren Sozialer Medien und entwickeln Möglichkeiten, wie ein verantwortlicher Umgang mit diesen aussehen kann. Dabei beurteilen sie die Rolle des Rechtsstaats in diesem gesellschaftlichen Themenfeld. |
||||||||||
---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
|
BPE 2 |
Überwindung des Absolutismus – Aufbruch in eine moderne Zeit |
25 |
---|---|---|
Die Schülerinnen und Schüler erläutern ausgehend von den Grundgedanken der europäischen Aufklärung die Ursachen und Ergebnisse der bürgerlichen Revolutionen im 18. und 19. Jahrhundert. Dabei setzen sie sich damit auseinander, warum in den Idealen der Revolutionäre die Werte enthalten sind, die bis heute das moderne Europa prägen.
|
BPE 2.1 |
Die Schülerinnen und Schüler charakterisieren die Epoche der Aufklärung und erläutern ihre Bedeutung als eine Ursache der bürgerlichen Revolutionen. |
||||
---|---|---|---|---|---|
|
BPE 2.2 |
Die Schülerinnen und Schüler erläutern die Ursachen und den Verlauf der Französischen Revolution und setzen sich mit deren Auswirkungen auf Europa auseinander. Dabei beurteilen sie die Bedeutung der Französischen Revolution für die Entstehung moderner europäischer Nationalstaaten. |
||||||
---|---|---|---|---|---|---|---|
|
BPE 2.3 |
Die Schülerinnen und Schüler erläutern den Gegensatz zwischen staatlicher Restauration und dem bürgerlichen Streben nach Einheit und Freiheit nach dem Wiener Kongress. Sie analysieren vor diesem Hintergrund die Ursachen und Ergebnisse der Revolution von 1848/49 einschließlich ihres Scheiterns. Dabei beziehen sie europäische Aspekte unter Berücksichtigung der Reichsgründung 1871 ein. |
||||||||||||
---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
|
Zeit für Leistungsfeststellung
10
70
80
Klasse 9
Vertiefung – Individualisiertes Lernen – Projektunterricht (VIP) |
20 |
||||||
---|---|---|---|---|---|---|---|
|
|||||||
Die Themenauswahl des Projektunterrichts hat aus den nachfolgenden Bildungsplaneinheiten unter Beachtung Fächer verbindender Aspekte zu erfolgen.
|
BPE 3 |
Industrialisierung, Kaiserreich und Imperialismus – Fortschritte in eine moderne Gesellschaft? |
25 |
---|---|---|
Die Schülerinnen und Schüler skizzieren das 19. Jahrhundert als eine Epoche des wirtschaftlichen, gesellschaftlichen und politischen Wandels unter Berücksichtigung des europäischen und globalen Kontextes und charakterisieren ambivalente Tendenzen in Staat und Gesellschaft im Deutschen Kaiserreich. Sie beschreiben vor diesem Hintergrund Ursachen, Auswirkungen und Ergebnisse des Ersten Weltkriegs.
|
BPE 3.1 |
Die Schülerinnen und Schüler beschreiben die Entstehung der Industrialisierung und stellen deren besonderen Verlauf in Deutschland dar. Sie setzen sich mit dem sozialen Wandel im 19. Jahrhundert auseinander; dabei erörtern sie Lösungsansätze der Sozialen Frage. |
||||||||||||
---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
|
BPE 3.2 |
Die Schülerinnen und Schüler charakterisieren Nationalismus und Militarismus auf der einen sowie Emanzipationsbewegungen auf der anderen Seite und setzen sich mit der Ambivalenz der Gesellschaft des Kaiserreichs auseinander. |
||||||
---|---|---|---|---|---|---|---|
|
BPE 3.3 |
Die Schülerinnen und Schüler setzen sich mit den Begriffen Kolonialismus und Imperialismus auseinander und erörtern die Bedeutung von Imperialismus und Nationalismus als Ursachen für den Ersten Weltkrieg. Sie beschreiben exemplarisch Besonderheiten der Kriegsführung und bewerten das Kriegsende und die Friedensverträge von Paris. |
||||||||||||||
---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
|
BPE 4 |
Leben in Deutschland – Wie funktioniert Demokratie? |
25 |
---|---|---|
Die Schülerinnen und Schüler setzen sich ausgehend von ihrem Umfeld mit Möglichkeiten der politischen Partizipation auseinander und beurteilen die Notwendigkeit, für eine Demokratie einzustehen und Verantwortung zu übernehmen. Sie analysieren das Sozialstaatsprinzip und erörtern seine Bedeutung für eine stabile Demokratie.
|
BPE 4.1 |
Die Schülerinnen und Schüler beschreiben Möglichkeiten der Partizipation auf kommunaler und Landesebene und diskutieren Möglichkeiten der Teilhabe von Jugendlichen. Sie analysieren das Zusammenwirken der an der Entscheidungsfindung beteiligten Institutionen. |
||
---|---|---|---|
|
BPE 4.2 |
Die Schülerinnen und Schüler setzen sich mit den Grundstrukturen und Grundwerten der demokratischen Ordnung der Bundesrepublik Deutschland auseinander und entwickeln Möglichkeiten, wie den Herausforderungen und Gefährdungen der Demokratie begegnet werden kann. |
||||||||
---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
|
BPE 4.3 |
Die Schülerinnen und Schüler setzen sich damit auseinander, inwiefern das Sozialstaatsprinzip für eine stabile Demokratie von Bedeutung ist. Sie diskutieren in diesem Zusammenhang Aspekte der sozialen Gerechtigkeit. |
||||
---|---|---|---|---|---|
|
Zeit für Leistungsfeststellung
10
70
80
Klasse 10
Vertiefung – Individualisiertes Lernen – Projektunterricht (VIP) |
20 |
||||||
---|---|---|---|---|---|---|---|
|
|||||||
Die Themenauswahl des Projektunterrichts hat aus den nachfolgenden Bildungsplaneinheiten unter Beachtung Fächer verbindender Aspekte zu erfolgen.
|
BPE 5 |
Deutschland im 20. Jahrhundert – zwischen Diktatur und Demokratie |
25 |
---|---|---|
Die Schülerinnen und Schüler beschreiben verschiedene politische Systeme und ihre historischen Entstehungsbedingungen in Deutschland im 20. Jahrhundert. Sie analysieren zentrale Merkmale der nationalsozialistischen Diktatur und vergleichen die politischen Systeme und die jeweiligen Gesellschaften der Bundesrepublik Deutschland und der DDR.
Sie bewerten Faktoren und gesellschaftliche Zusammenhänge, die Demokratien stärken oder schwächen oder Diktaturen ermöglichen. |
BPE 5.1 |
Die Schülerinnen und Schüler stellen die Errichtung der nationalsozialistischen Diktatur dar und erläutern die politischen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Strukturen, auf die sich die Herrschaft der Nationalsozialisten stützte. |
||||||||||
---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
|
BPE 5.2 |
Die Schülerinnen und Schüler beschreiben die Entstehungsgeschichte der Bundesrepublik Deutschland und der DDR und erläutern die unterschiedlichen politischen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Strukturen des jeweiligen Staates. Sie arbeiten die Ursachen für die friedliche Revolution in der DDR heraus und analysieren den Prozess der Wiedervereinigung. |
||||||||
---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
|
BPE 6 |
Europa und die Welt |
25 |
---|---|---|
Die Schülerinnen und Schüler beschreiben die europäische Einigung nach dem Zweiten Weltkrieg und setzen sich mit dem politischen System der Europäischen Union auseinander. Sie analysieren aktuelle internationale Konfliktfelder und erörtern globale Probleme.
|
BPE 6.1 |
Die Schülerinnen und Schüler beschreiben wesentliche Schritte auf dem Weg zur Europäischen Union und stellen die Grundgedanken der europäischen Einigung dar. Sie erläutern den Einfluss der Europäischen Union auf den Alltag und beschreiben die Institutionen der Europäischen Union. |
||||||
---|---|---|---|---|---|---|---|
|
BPE 6.2 |
Die Schülerinnen und Schüler analysieren Chancen und Herausforderungen, die sich im Zusammenhang mit der Globalisierung für den Einzelnen und für Gesellschaften ergeben. |
||||
---|---|---|---|---|---|
|
BPE 6.3 |
Die Schülerinnen und Schüler analysieren einen aktuellen Konflikt und erörtern mögliche Lösungsansätze. |
||||
---|---|---|---|---|---|
|
Zeit für Leistungsfeststellung
10
70
80
Operatorenliste
Anforderungsbereiche
Anforderungsbereiche
Anforderungsbereich I umfasst das Wiedergeben von Sachverhalten aus einem abgegrenzten Gebiet und im gelernten Zusammenhang unter rein reproduktivem Benutzen eingeübter Arbeitstechniken und Methoden (Reproduktion).
Anforderungsbereich II umfasst das selbstständige Erklären, Bearbeiten und Ordnen bekannter Inhalte und das angemessene Anwenden gelernter Inhalte und Methoden auf andere Sachverhalte (Reorganisation und Transfer).
Anforderungsbereich III umfasst den reflexiven Umgang mit neuen Problemstellungen, den eingesetzten Methoden und gewonnenen Erkenntnissen, um zu eigenständigen Begründungen, Folgerungen, Deutungen und Wertungen, sowie Beurteilungen und Handlungsoptionen zu gelangen (Reflexion und Problemlösung).
Geschichte – Sozialkunde/Politik
Jeder der nachfolgend aufgeführten Operatoren kann sich je nach Kontext auf historische, gesellschaftliche oder politische Dimensionen beziehen.
Operator | Erläuterung |
Zuordnung AFB |
---|---|---|
analysieren |
Materialien oder Sachverhalte kriterienorientiert oder aspektgeleitet erschließen, in systematische Zusammenhänge einordnen und Hintergründe und Beziehungen herausarbeiten
|
II |
aufzählen |
Kenntnisse (Fachbegriffe, Daten, Fakten, Modelle) und Aussagen in komprimierter Form unkommentiert darstellen
|
I |
aufzeigen |
historische Sachverhalte unter Beibehaltung des Sinnes auf Wesentliches reduzieren
|
I |
auswerten |
Daten oder Einzelergebnisse zu einer abschließenden Gesamtaussage zusammenführen
|
II |
begründen |
Aussagen (z. B. Urteil, These, Wertung) durch Argumente stützen, die auf Beispielen und anderen Belegen gründen
|
II |
benennen |
Sachverhalte, Strukturen und Prozesse begrifflich präzise aufführen
|
I |
beschreiben |
wesentliche Aspekte eines Sachverhaltes im logischen Zusammenhang unter Verwendung der Fachsprache wiedergeben bzw. unter Beibehaltung des Sinnes auf Wesentliches reduzieren
|
I |
beurteilen |
den Stellenwert von Sachverhalten in einem Zusammenhang bestimmen, um ohne persönlichen Wertebezug zu einem begründeten Sachurteil zu gelangen
|
III |
bewerten |
wie Operator „beurteilen“, aber zusätzlich mit Offenlegen und Begründen eigener Wertmaßstäbe, die Pluralität einschließen und zu einem Werturteil führen, das auf den Wertvorstellungen des Grundgesetzes basiert
|
III |
bezeichnen |
Sachverhalte, Probleme, Strukturen und Prozesse begrifflich präzise aufführen
|
I |
charakterisieren |
Sachverhalte in ihren Eigenarten beschreiben und diese dann unter einem bestimmten Gesichtspunkt zusammenfassen
|
II |
darlegen, darstellen |
wesentliche Aspekte eines Sachverhaltes im logischen Zusammenhang unter Verwendung der Fachsprache wiedergeben
|
I |
diskutieren |
zu einem Sachverhalt, zu einem Konzept, zu einer Problemstellung oder zu einer These etc. eine Argumentation entwickeln, die zu einer begründeten Bewertung führt
|
III |
einordnen |
eine Position zuordnen oder einen Sachverhalt in einen Zusammenhang stellen
|
II |
entwerfen |
ein Konzept in seinen wesentlichen Zügen erstellen
|
III |
entwickeln |
zu einem Sachverhalt oder zu einer Problemstellung ein konkretes Lösungsmodell, eine Gegenposition, ein Lösungskonzept oder einen Regelungsentwurf begründend skizzieren
|
III |
erklären |
Sachverhalte durch Wissen und Einsichten in einen Zusammenhang (Theorie, Modell, Regel, Gesetz, Funktionszusammenhang) einordnen und deuten
|
II |
erläutern |
Sachverhalte durch Wissen und Einsichten in einen Zusammenhang (Theorie, Modell, Regel, Gesetz, Funktionszusammenhang) einordnen und begründen und durch zusätzliche Informationen und Beispiele verdeutlichen
|
II |
ermitteln |
aus Materialien bestimmte Sachverhalte herausfinden, auch wenn sie nicht explizit genannt werden, und Zusammenhänge zwischen ihnen herstellen
|
II |
erörtern |
zu einer vorgegebenen Problemstellung eine reflektierte, kontroverse Auseinandersetzung führen und zu einer abschließenden, begründeten Bewertung gelangen
|
III |
erschließen |
aus Materialien bestimmte Sachverhalte herausfinden, auch wenn sie nicht explizit genannt werden, und Zusammenhänge zwischen ihnen herstellen
|
II |
gegenüberstellen |
wie skizzieren, aber zusätzlich argumentierend gewichten
|
II |
gestalten |
produktorientierte Bearbeitung von Aufgabenstellungen. Dazu zählen unter anderem das Entwerfen von eigenen Reden, Strategien, Beratungsskizzen, Karikaturen, Szenarien, Spots und von anderen medialen Produkten sowie das Entwickeln von eigenen Handlungsvorschlägen und Modellen
|
III |
herausarbeiten |
aus Materialien bestimmte Sachverhalte herausfinden, die nicht explizit genannt werden, und Zusammenhänge zwischen ihnen herstellen
|
II |
interpretieren |
Sinnzusammenhänge aus Materialien erschließen
|
II |
nachweisen |
Aussagen (z. B. Urteil, These, Wertung) durch Argumente stützen, die auf Beispielen und anderen Belegen gründen
|
II |
nennen |
Kenntnisse (Fachbegriffe, Daten, Fakten, Modelle) und Aussagen in komprimierter Form unkommentiert darstellen
|
I |
problematisieren |
Widersprüche herausarbeiten, Positionen oder Theorien begründend hinterfragen
|
III |
prüfen |
Inhalte, Sachverhalte, Vermutungen oder Hypothesen auf der Grundlage eigener Kenntnisse oder mithilfe zusätzlicher Materialien auf ihre sachliche Richtigkeit bzw. auf ihre innere Logik hin untersuchen
|
III |
schildern |
Sachverhalte, Probleme oder Aussagen erkennen und zutreffend formulieren
|
I |
sich auseinandersetzen |
zu einem Sachverhalt, zu einem Konzept, zu einer Problemstellung oder zu einer These etc. eine Argumentation entwickeln, die zu einer begründeten Bewertung führt
|
III |
skizzieren |
Sachverhalte, Probleme oder Aussagen erkennen und zutreffend formulieren
|
I |
Stellung nehmen |
wie Operator „beurteilen“, aber zusätzlich mit Offenlegen und Begründen eigener Wertmaßstäbe, die Pluralität einschließen und zu einem Werturteil führen, das auf den Wertvorstellungen des Grundgesetzes basiert
|
III |
überprüfen |
Inhalte, Sachverhalte, Vermutungen oder Hypothesen auf der Grundlage eigener Kenntnisse oder mithilfe zusätzlicher Materialien auf ihre sachliche Richtigkeit bzw. auf ihre innere Logik hin untersuchen
|
III |
untersuchen |
Materialien oder Sachverhalte kriterienorientiert bzw. aspektgeleitet erschließen
|
II |
vergleichen |
Sachverhalte gegenüberstellen, um Gemeinsamkeiten, Ähnlichkeiten und Unterschiede herauszufinden
|
III |
widerlegen |
Argumente anführen, dass Daten, eine Behauptung, ein Konzept oder eine Position nicht haltbar sind
|
II |
wiedergeben |
Kenntnisse (Fachbegriffe, Daten, Fakten, Modelle) und Aussagen in komprimierter Form unkommentiert darstellen
|
I |
zusammenfassen |
Kenntnisse (Fachbegriffe, Daten, Fakten, Modelle) und Aussagen in komprimierter Form unkommentiert darstellen
|
I |
Amtsblatt des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg
Lehrplanheft 3/2020
hier:
Berufliches Gymnasium der sechsjährigen Aufbauform
Vom 23. Juli 2020
44 – 6512.- 240/211
I.
II.
Im Zeitpunkt des Inkrafttretens tritt der im Lehrplanheft 7/2004 veröffentlichte Lehrplan in diesem Fach vom 25. November 2004 (Az. 45-6512-240/92) außer Kraft.