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Berufliche Schulen
Bildungsplanarbeit für die Beruflichen Gymnasien
Bildende Kunst
Klasse 8, 9, 10
Allgemeine Vorbemerkungen
Der Bildungsplan zeichnet sich durch Inhalts- und Kompetenzorientierung aus. In jeder Bildungsplaneinheit (BPE) werden in kursiver Schrift die übergeordneten Ziele beschrieben, die durch Zielformulierungen sowie Inhalts- und Hinweisspalte konkretisiert werden. In den Zielformulierungen werden die jeweiligen fachspezifischen Operatoren als Verben verwendet. Operatoren sind handlungsinitiierende Verben, die signalisieren, welche Tätigkeiten beim Bearbeiten von Aufgaben erwartet werden. Die für das jeweilige Fach relevanten Operatoren sowie deren fachspezifische Bedeutung sind jedem Bildungsplan im Anhang beigefügt. Durch die kompetenzorientierte Zielformulierung mittels dieser Operatoren wird das Anforderungsniveau bezüglich der Inhalte und der zu erwerbenden Kompetenzen definiert. Die formulierten Ziele und Inhalte sind verbindlich und damit prüfungsrelevant. Sie stellen die Regelanforderungen im jeweiligen Fach dar. Die Inhalte der Hinweisspalte sind unverbindliche Ergänzungen zur Inhaltsspalte und umfassen Beispiele, didaktische Hinweise und Querverweise auf andere Fächer bzw. BPE.
Der VIP-Bereich im Bildungsplan umfasst Vertiefung, individualisiertes Lernen sowie Projektunterricht. Im Rahmen der hier zur Verfügung stehenden Stunden sollen die Schülerinnen und Schüler bestmöglich unterstützt und bei der Weiterentwicklung ihrer personalen und fachlichen Kompetenzen gefördert werden. Die Fachlehrerinnen und Fachlehrer nutzen diese Unterrichtszeit nach eigenen Schwerpunktsetzungen auf Basis der fächerspezifischen Besonderheiten und nach den Lernvoraussetzungen der einzelnen Schülerinnen und Schüler.
Der Teil „Zeit für Leistungsfeststellung“ des Bildungsplans berücksichtigt die Zeit, die zur Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung von Leistungsfeststellungen zur Verfügung steht. Dies kann auch die notwendige Zeit für die gleichwertige Feststellung von Schülerleistungen (GFS), Nachbesprechung zu Leistungsfeststellungen sowie Feedback-Gespräche umfassen.
Fachbezogene Vorbemerkungen
Der Kunstunterricht der Beruflichen Gymnasien fördert die Kreativität der Schülerinnen und Schüler auf vielfältige Weise, zu denen die forschende Auseinandersetzung mit Formen der Kunst, die sinnlich-ästhetische Analyse gestalteter Objekte und künstlerischer Tätigkeit ebenso gehören wie die Schulung zur eigenen praktischen Gestaltung und das Erlernen des künstlerischen Ausdrucks.
Das Fach Bildende Kunst schult die Wahrnehmung, die Entfaltung imaginativer Fähigkeiten und eine ästhetisch-forschende Haltung. Problem- und Aufgabenstellungen mit starken Impulsen fordern die Schülerinnen und Schüler auf, durch aktives kreatives Handeln allein oder im Team eigene Lösungsansätze zu erarbeiten und anschließend die Prozesse und Ergebnisse zu präsentieren und zu reflektieren. Der Kunstunterricht ermöglicht die Entfaltung persönlicher Potenziale, indem manuelle Fertigkeiten erlernt oder weiterentwickelt werden. Dadurch werden individuelle Stärken und Interessen entdeckt und identitätsbildende Prozesse angestoßen.
Der Kunstunterricht vermittelt Kenntnisse im Umgang mit aktuellen Medien und fördert ein medienkritisches Bewusstsein. Die Auseinandersetzung mit der sichtbaren und gestalteten Umwelt, mit historischen und zeitgenössischen Formen der Kunst sowie deren Konstruktion von Wirklichkeit ist ein zentrales Anliegen des Faches und Grundlage eines kultursensiblen Bildverständnisses.
Der Unterricht soll auch außerhalb der Schule, in Museen, Werkstätten und Ateliers, in der Natur und im urbanen Raum stattfinden. Dies trägt dazu bei, kulturspezifische Sichtweisen und Ausdrucksformen zu verstehen, ermöglicht Einblicke in kreative Berufe, besonders in Architektur, Design, Grafik und Medien und unterstützt damit die berufliche Orientierung. Die kulturelle Bildung ist ein wesentlicher und fundamentaler Bildungsauftrag, um die Schülerinnen und Schüler auf die ihnen im Studium und Berufsleben bevorstehenden Aufgaben und Problemstellungen zur Weiterentwicklung unserer Gesellschaft mit ihren globalen Kulturformen vorzubereiten.
Die Bildende Kunst im Beruflichen Gymnasium kann hierbei einen wesentlichen Beitrag leisten, denn in besonderer Weise ermöglicht dieses Fach die individuelle Persönlichkeitsentwicklung. Dazu gehört, den Blick für unterschiedliche ästhetische Sichtweisen zu schärfen, sinnliche Wahrnehmung und divergierendes Denken als Grundlage schöpferischer Kräfte zu verstehen und sich durch eigenes kreatives Denken und Handeln kulturelle Zusammenhänge zu erschließen.
Pflicht- und Wahlbereich
Da dem Fach Bildende Kunst ein erweiterter Bildbegriff zugrunde liegt, der den Werkbegriff impliziert, meint „Bild“ in diesem Sinne die primär visuell erfassbaren, aber auch mit allen Sinnen begreifbaren bildhaften Phänomene der Kunst. Bild umfasst die rezipierende, reflektierende und praktische Auseinandersetzung mit den Inhaltsbereichen „Fläche“, „Raum“, „Zeit“ und ist auf erkennendes Sehen ausgerichtet. Die drei Schuljahre gliedern sich in Pflicht- und Wahlbereiche:
Pflichtbereich:
- Bild: Werkbetrachtung
Wahlbereiche:
- Fläche: Grafik, Malerei, Fotografie, Grafik- und Kommunikationsdesign
- Raum: Plastik, Architektur, Objekt/Installation, Produktdesign
- Zeit: Bewegte Bilder, Aktionskunst, Land Art.
Je Klassenstufe werden zwei Bildungsplaneinheiten aus dem Wahlbereich (BPE 2 bis 12) frei ausgewählt. Das heißt von den drei unterschiedlichen Wahlbereichen „Fläche“, „Raum“, „Zeit“ werden mindestens zwei Bereiche abgedeckt. Der Pflichtbereich „Bild“ (BPE 1) ist in die ausgewählten Wahlbereiche einzubinden.
Die Wahlmöglichkeit erlaubt, auf aktuelle Anlässe wie Wettbewerbe, Ausstellungen und Jubiläen zu reagieren. Die Reihenfolge der Bildungsplaneinheiten ist frei wählbar, jedoch müssen innerhalb der Klassenstufen 8 bis 10 sechs unterschiedliche Bildungsplaneinheiten unterrichtet werden.
Basiswissen in der Mittelstufe zu vermitteln, ist ein zentrales Anliegen im Fach Bildende Kunst (siehe Inhaltsspalte). Für die Leistungsfeststellung können auch der Entstehungsprozess zum Werk, kreative Lösungsansätze, Fantasie, originelle Gedanken und Ideen herangezogen werden. Dass die Schülerinnen und Schüler vor dem Beruflichen Gymnasium verschiedene Schularten besucht haben und daher unterschiedliche Kenntnisse und Fähigkeiten mitbringen, kann besonders im Bereich VIP berücksichtigt werden.
Klassen 8 – 10
Vertiefung – Individualisiertes Lernen – Projektunterricht (VIP) |
60 |
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Die Themenauswahl des Projektunterrichts hat aus den nachfolgenden Bildungsplaneinheiten unter Beachtung Fächer verbindender Aspekte zu erfolgen.
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BPE 1 |
Bild: Werkbetrachtung |
12 |
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Die Schülerinnen und Schüler setzen sich exemplarisch mit Künstlerinnen und Künstlern und deren Kunstwerken auseinander. Durch Betrachtungen und Diskussionen über Kunst vertiefen und erweitern die Schülerinnen und Schüler ihre ästhetische Wahrnehmungsfähigkeit und ihr Kunstverständnis. Das Betrachten, Beschreiben und Vergleichen von Kunstwerken steht im Vordergrund und wird durch partielles und situationsbezogenes Analysieren und Interpretieren ergänzt. Basiswissen zur historischen und stilistischen Einordnung wird erworben.
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BPE 1.1 |
Die Schülerinnen und Schüler beschreiben und analysieren, interpretieren und vergleichen Kunstwerke. |
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BPE 2* |
Fläche: Grafik |
23 |
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Die Schülerinnen und Schüler setzen sich exemplarisch mit zweidimensionaler Gestaltung auseinander. Dadurch wird das Repertoire im Umgang mit grafischen Mitteln zur zweidimensionalen Darstellung erweitert und dieses Repertoire wird in eigenen praktischen Arbeiten angewendet. Die Schülerinnen und Schüler nehmen ihre Umwelt bewusst wahr, beobachten diese, stellen das Wahrgenommene dar und entwickeln ihre kreativen Fähigkeiten und realisieren freie, fantasievolle Werke.
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BPE 2.1 |
Die Schülerinnen und Schüler setzen grafische Mittel experimentell und gezielt ein und erfahren deren Wirkungsweise. Verschiedene Techniken der Zeichnung und der Druckgrafik werden erprobt und damit eigene Werke erstellt. |
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BPE 3* |
Fläche: Malerei |
23 |
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Die Schülerinnen und Schüler erfahren die Wirkung von Farben. Dafür setzen sie in Gestaltungsprozessen Farbe gezielt ein und kombinieren diese. Sie nutzen Farbe als Ausdrucksmittel, zur Formsteigerung und zur Erzeugung von räumlicher Wirkung und setzen diese gezielt zur Erweiterung ihrer Vorstellungswelten ein.
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BPE 3.1 |
Die Schülerinnen und Schüler erleben das Gestalten mit Farben, entwickeln grundlegende Fertigkeiten im Bereich der Malerei, erstellen und präsentieren ihre Werke. |
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BPE 4* |
Fläche: Fotografie |
23 |
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Die Schülerinnen und Schüler erfahren die Wirkung von Fotografie. Ihr Repertoire an fotografischen Mitteln wird erweitert, indem sie eigene Werke erstellen und bearbeiten.
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BPE 4.1 |
Die Schülerinnen und Schüler lernen Grundlagen fotografischer Techniken kennen. Sie entwickeln bildnerische Ideen und gestalterische Konzepte mithilfe der Fotografie. |
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BPE 5* |
Fläche: Grafik- und Kommunikationsdesign |
23 |
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Die Schülerinnen und Schüler setzen sich mit Grafik- und Kommunikationsdesign auseinander, erfahren deren zweckgebundenen Einsatz und gestalten eigene Arbeiten. Auf diese Weise wird ein ästhetisches und kritisches Urteilsvermögen zu Digital- und Printmedien entwickelt.
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BPE 5.1 |
Die Schülerinnen und Schüler setzten sich mit Design auseinander und gestalten Digital- und/oder Printmedien. |
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BPE 6* |
Raum: Plastik |
23 |
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Die Schülerinnen und Schüler lernen verschiedene Erscheinungsformen, Materialien und Herstellungsverfahren dreidimensionaler Kunst kennen, experimentieren und entwickeln räumliche Werke. Sie nehmen plastische Werke in ihrer Lebenswelt wahr.
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BPE 6.1 |
Materialien und plastische Verfahren mit deren jeweils spezifischen Möglichkeiten werden von den Schülerinnen und Schülern erprobt. In diesem Kontext setzen sie Mittel plastischer Gestaltung gezielt und zunehmend differenziert ein. |
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BPE 7* |
Raum: Architektur |
23 |
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Mit verschiedenen Formen der Architektur setzen sich die Schülerinnen und Schüler auseinander und erweitern dadurch ihr Repertoire der räumlichen Darstellungsmöglichkeiten. Sie beschäftigen sich mit traditionellen, aktuellen und visionären Wohnformen und begreifen diese als abhängig von Faktoren wie klimatischen, historischen, sozialen Gegebenheiten, Konstruktionsprinzipien und ästhetischen Vorstellungen.
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BPE 7.1 |
Die Schülerinnen und Schüler erproben Darstellungsformen, statische Konstruktionen, Baukörper und Raumkonzeptionen. Durch Werkbetrachtungen und Begehungen verschiedener Gebäude erfahren die Schülerinnen und Schüler Architektur ganzheitlich. In diesem Zusammenhang lernen sie verschiedene Bauelemente exemplarisch kennen, verstehen deren Zweck im konstruktiven, funktionalen, ästhetischen Zusammenhang, setzen architektonische Aufgaben um und präsentieren ihre eigenen Arbeitsergebnisse. |
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BPE 8* |
Raum: Objekt/Installation |
23 |
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Die Schülerinnen und Schüler begreifen und gestalten Objekte und Installationen als Ausdrucksformen und Gestaltungskonzepte.
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BPE 8.1 |
Die Schülerinnen und Schüler erkennen die Material- und Formqualität von natürlichen, handwerklich oder technisch gefertigten Fundstücken und setzen diese bewusst für ihre eigenen Objekte in einem neuen Zusammenhang ein. |
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BPE 9* |
Raum: Produktdesign |
23 |
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Die Schülerinnen und Schüler setzen sich an Hand von Designprodukten exemplarisch mit dem Designprozess auseinander.
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BPE 9.1 |
Ein Produkt wird von der Idee bis zur Ausführung entwickelt. |
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BPE 10* |
Zeit: Bewegte Bilder |
23 |
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Mit medialen, bewegten Bildern setzen sich die Schülerinnen und Schüler auseinander und werden für ihre Lebenswelt sensibilisiert.
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BPE 10.1 |
Die Schülerinnen und Schüler wenden gestalterische Mittel in eigenen praktischen Arbeiten an, entwickeln einen bewussten Umgang mit Filmprodukten und erfahren deren künstlerischen Wert. Sie reflektieren die Aussagekraft bewegter Bilder. |
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BPE 11* |
Zeit: Aktionskunst |
23 |
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Die Schülerinnen und Schüler erfassen den künstlerischen Zusammenhang von Zeit, Raum, Bewegung und setzen diese Faktoren zielgerichtet in eigenen Aktionen ein.
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BPE 11.1 |
Die Schülerinnen und Schüler setzen sich mit Aktionskunst auseinander und reflektieren diese. Sie benennen und dokumentieren Voraussetzungen für die Planung einer Aktion, entwickeln und erproben Aktionsformen und präsentieren diese. |
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BPE 12* |
Zeit: Land Art |
23 |
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Die Schülerinnen und Schüler setzen sich exemplarisch mit Werken der Land Art auseinander, analysieren diese und erlernen einen bewussten, reflektierten Umgang mit der Umwelt.
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BPE 12.1 |
Durch geplantes und bewusstes gestalterisches Handeln verändern die Schülerinnen und Schüler einen Lebensraum in der Natur oder im urbanen Raum. |
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Zeit für Leistungsfeststellung
30
210
240
Operatorenliste
Anforderungsbereiche
Anforderungsbereiche
Anforderungsbereich I umfasst die Wiedergabe von Sachverhalten aus einem abgegrenzten Gebiet im gelernten Zusammenhang, gelernte und geübte Arbeitstechniken und Verfahrensweisen in einem begrenzten Gebiet sowie in einem wiederholenden Zusammenhang.
Anforderungsbereich II umfasst selbstständiges Auswählen, Anordnen, Verarbeiten und Darstellen bekannter Sachverhalte unter vorgegebenen Gesichtspunkten in einem durch Übung bekannten Zusammenhang. Selbstständiges Übertragen des Gelernten auf vergleichbare jedoch neue Situationen, wobei es entweder um veränderte Fragestellungen oder um veränderte Sachzusammenhänge oder um abgewandelte Verfahrensweisen gehen kann.
Anforderungsbereich III umfasst planmäßiges Verarbeiten komplexer Gegebenheiten mit dem Ziel, zu selbstständigen Lösungen, Gestaltungen oder Deutungen, Folgerungen, Begründungen, Wertungen zu gelangen. Dabei werden aus den gelernten Methoden oder Lösungsverfahren die zur Bewältigung der Aufgabe geeigneten selbstständig ausgewählt oder einer neuen Problemstellung angepasst.
Operator | Erläuterung |
Zuordnung AFB |
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analysieren |
Materialien und Sachverhalte systematisch und gezielt untersuchen und auswerten
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II |
anwenden |
eine bestimmte Technik, ein Material, ein Wissen oder ein Bildkonzept verwenden
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II |
sich auseinandersetzen |
sich mit einem Bild, einem Bildkonzept, einer Technik, einem Prozess oder einen Zusammenhang und dessen Wirkungen gezielt beschäftigen
|
II |
begreifen |
ein Bild, ein Bildkonzept, Teile eines Bildes, eine Technik, einen Prozess oder einem Zusammenhang erfassen, nachvollziehen und verstehen
|
II |
benennen |
einen Sachverhalt oder Bezeichnungen begrifflich anführen oder Informationen aus vorgegebenem Material entnehmen
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I |
beschreiben |
ein Bild, ein Bildkonzept, eine Technik oder einen Prozess zusammenhängend und schlüssig in eigenen Worten oder in anderer Form wiedergeben
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I |
beurteilen |
ein durch Fakten gestütztes selbstständiges Urteil zu einem Sachverhalt, zum Beispiel zu einem Prozess oder einem Bild, formulieren, wobei die Kriterien und die wesentlichen Gründe für die Beurteilung offengelegt werden.
|
III |
dokumentieren |
Prozesse, Techniken, Ergebnisse oder Bilder knapp und ohne Auswertung darstellen
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I |
einsetzen |
eine Technik, ein Material, ein Wissen oder ein Bildkonzept zielgerecht verwenden
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II |
entwickeln |
eine bildnerische Idee oder ein gestalterisches Konzept erarbeiten und darstellen
|
II |
erfahren |
ein Bild, ein Bildkonzept, einen Zusammenhang betrachten, erkennen und erfassen
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I |
erkennen |
in einem intuitiven und/oder kognitiven Prozess ein Bild, ein Bildkonzept, Teile eines Bildes, einen Bildinhalt, eine Absicht, eine Technik, einen Prozess oder einen Zusammenhang wahrnehmen, verstehen und einordnen
|
II |
erleben |
ein Bild, ein Bildkonzept, einen Bildinhalt, eine Absicht, einen Zusammenhang, eine Technik oder einen Prozess mit den Sinnen empfinden und erfassen
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I |
erproben |
verschiedene Materialien, Techniken, Prozesse, Wirkungen und Möglichkeiten prüfen und anwenden
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II |
erschließen |
ein Bild, ein Bildkonzept oder einen Zusammenhang darstellen, durchdringen, belegen und einordnen
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III |
erstellen |
Bilder, Modelle, Objekte, Konzepte, Wirkungen anfertigen, herstellen
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I |
gestalten |
eine Gestaltungsidee umsetzen und bildnerisches Ausdrucksrepertoire einsetzen
|
III |
interpretieren |
etwas inhaltlich erklären, erläutern und deuten
|
III |
kennenlernen |
Informationen und Erfahrungen über Bilder und bildnerische Mittel erlangen
|
I |
konzipieren |
Bilder, Bildkonzepte, Prozesse planen, entwerfen, entwickeln
|
III |
nutzen |
eine bestimmte Technik, ein Material, ein Wissen oder ein Bildkonzept gebrauchen
|
I |
präsentieren |
ein Bild, ein Bildkonzept, einen Zusammenhang, eine Methode vorführen, vorzeigen, ausstellen
|
II |
reflektieren |
Bilder, Bildkonzepte, Techniken, Prozesse und Zusammenhänge prüfend und vergleichend betrachten, überdenken
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III |
rezipieren |
bildnerische Vorgaben und Inhalte bewusst aufnehmen und individuell wiedergeben
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II |
umsetzen |
eine Idee, ein Vorhaben in Bilder, Modelle, Objekte, Handlungen überführen
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II |
verändern |
ein Bild in seiner Art oder Beschaffenheit umgestalten, überarbeiten, abwandeln, weiterentwickeln
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II |
vergleichen |
zwei oder mehrere Bilder sowie Bildkonzepte und Prozesse gegenüberstellen, auf Gemeinsamkeiten und Unterschiede prüfen und ein Ergebnis formulieren
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II |
Wahrnehmen |
ein Bild, ein Bildkonzept oder einen Zusammenhang betrachten, erkennen, mit den Sinnen fühlen, empfinden oder erfassen
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I |
Amtsblatt des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg
Lehrplanheft 3/2020
hier:
Berufliches Gymnasium der sechsjährigen Aufbauform
Vom 23. Juli 2020
44 – 6512.- 240/211
I.
II.
Im Zeitpunkt des Inkrafttretens tritt der im Lehrplanheft 7/2004 veröffentlichte Lehrplan in diesem Fach vom 25. November 2004 (Az. 45-6512-240/92) außer Kraft.