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Physikalische Technik
Fachliche Vorbemerkungen
Physik befähigt die Schülerinnen und Schüler, ein eigenes, begründetes Bild der Welt zu entwickeln und sich in einer komplexen, hoch technisierten modernen Gesellschaft zu orientieren. Sie zeichnet sich unter den Naturwissenschaften durch spezifische Inhalte, Denk- und Arbeitsweisen aus.
Sie ist eine theoriegeleitete und empirische Erfahrungswissenschaft, macht Vorgänge über die menschliche Wahrnehmung hinaus mess- und quantifizierbar und stellt Zusammenhänge als Gesetzmäßigkeiten dar. Als eine der ältesten Wissenschaften ist die Physik in eine Interaktion mit Technik und Gesellschaft eingebunden. Physikalische Erkenntnisse unterliegen einem dynamischen Wandel und zeigen somit die Offenheit der Physik für Weiterentwicklungen. Sowohl historische als auch aktuelle Entwicklungen verdeutlichen die Notwendigkeit der Betrachtung gesellschaftlich relevanter Herausforderungen, wie z. B. der Energieversorgung oder des Klimawandels. Die Schülerinnen und Schüler erfahren im Unterricht, dass physikalische Erkenntnisse und die daraus resultierenden Anwendungen grundlegend die globale ökologische, ökonomische und soziale Situation der modernen Gesellschaft prägen.
Am Berufskolleg für physikalisch-technische Assistentinnen und Assistenten werden Erkenntnisse nicht isoliert betrachtet, sondern stets im Kontext mit technischen Verfahren und Anwendungen in Forschung, Wirtschaft, Umwelt und Gesellschaft vermittelt. Physikalische Anwendungen bilden somit die Basis für ihren Beruf.
Im Fach „Physikalische Technik“ des Berufskollegs für physikalisch-technische Assistentinnen und Assistenten erwerben die Schülerinnen und Schüler die grundlegenden Kenntnisse und Fähigkeiten im wissenschaftlichen Arbeiten in physikalischen Kontexten, d. h. sie stellen Hypothesen auf und überprüfen diese rechnerisch und experimentell. Sie setzen Analogien ein, modellieren Vorgänge meist mathematisch und diskutieren die Grenzen dieser Modelle. Dabei nutzen sie digitale Medien und Messwerterfassungssysteme. Auf dieser Basis können sie Messverfahren entwerfen und beurteilen sowie die gesellschaftliche Bedeutung von Technologien einordnen und bewerten. Sie benutzen dabei geeignete Begriffe
Um dies zu erreichen, setzen sie über den Verlauf der Ausbildungszeit hinweg eine zunehmend präzisere Fachsprache ein und erweitern qualitatives Wissen um quantitative Zusammenhänge. Sie wenden physikalische Begriffe und Gesetze zum Aufbau und Durchführung von Experimenten an. Dabei nutzen sie Abschätzungen und Berechnungen. Sie beherrschen verschiedene experimentelle Techniken, setzen Auswerteverfahren ein und analysieren Fehlerquellen. Im Fach „Physikalische Technik“ wird auch die Grundlage für das entsprechende Praktikum gelegt. In beiden Fächern lernen die Schülerinnen und Schüler wichtige Messmethoden und Messgeräte kennen. Die Fächer „Physikalische Technik“ und „Praktikum Physikalische Technik“ sind dadurch eng miteinander verknüpft. Darüber hinaus bestehen vielfältige Wechselbeziehungen zu den Fächern „Mathematik I“, „Informationstechnik“ und „Elektrotechnik/Elektronik“. Dies kann bis zur Bearbeitung von Teilbereichen in Projektarbeiten führen.
So erhalten sie einen Einblick in die naturwissenschaftliche Denk- und Arbeitsweise, der sie im Beruf zu einem verständigen Partner von Ingenieurinnen und Wissenschaftlern macht.
Hinweise zum Umgang mit dem Bildungsplan
Der Bildungsplan zeichnet sich durch eine Inhalts- und eine Kompetenzorientierung aus. In jeder Bildungsplaneinheit (BPE) werden in kursiver Schrift die übergeordneten Ziele beschrieben, die durch Zielformulierungen sowie in jeweils einer Inhalts- und Hinweisspalte konkretisiert werden. In den Zielformulierungen werden die jeweiligen fachspezifischen Operatoren als Verben verwendet. Operatoren sind handlungsinitiierende Verben, die signalisieren, welche Tätigkeiten beim Bearbeiten von Aufgaben erwartet werden; eine Operatorenliste ist jedem Bildungsplan im Anhang beigefügt. Durch die kompetenzorientierte Zielformulierung mittels dieser Operatoren wird das Anforderungsniveau bezüglich der Inhalte und der zu erwerbenden Kompetenzen definiert. Die formulierten Ziele und Inhalte sind verbindlich und damit prüfungsrelevant. Sie stellen die Regelanforderungen im jeweiligen Fach dar. Die Inhalte der Hinweisspalte sind unverbindliche Ergänzungen zur Inhaltsspalte und umfassen Beispiele, didaktische Hinweise und Querverweise auf andere Fächer bzw. BPE.
Der VIP-Bereich des Bildungsplans umfasst die Vertiefung, individualisiertes Lernen sowie Projektunterricht. Im Rahmen der hier zur Verfügung stehenden Stunden sollen die Schülerinnen und Schüler bestmöglich unterstützt und bei der Weiterentwicklung ihrer personalen und fachlichen Kompetenzen gefördert werden. Die Fachlehrerinnen und Fachlehrer nutzen diese Unterrichtszeit nach eigenen Schwerpunktsetzungen auf Basis der fächer- und bildungsgangspezifischen Besonderheiten sowie nach den Lernvoraussetzungen der einzelnen Schülerinnen und Schüler.
Der Teil „Zeit für Leistungsfeststellung“ des Bildungsplans berücksichtigt die Zeit, die zur Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung von Leistungsfeststellungen zur Verfügung steht. Dies kann auch die notwendige Zeit für die im Rahmen der Besonderen Lernleistungen erbrachten Leistungen, Nachbesprechung zu Leistungsfeststellungen sowie Feedback-Gespräche umfassen.
Schuljahr 1
Vertiefung – Individualisiertes Lernen – Projektunterricht (VIP) |
40 |
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Die Themenauswahl des Projektunterrichts hat aus den nachfolgenden Bildungsplaneinheiten unter Beachtung fächerverbindender Aspekte zu erfolgen.
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BPE 1 |
Grundbegriffe und Grundgrößen der Physik |
10 |
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Die Schülerinnen und Schüler dokumentieren physikalische Messwerte in wissenschaftlicher Schreibweise. Mithilfe der Dimensionsprobe überprüfen sie die Ergebnisse von Formelauswertungen auf ihre Richtigkeit hin.
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BPE 1.1 |
Die Schülerinnen und Schüler unterscheiden zwischen physikalischer Größe und deren Einheit. Sie wenden die wissenschaftliche Schreibweise physikalischer Werte mit Einheitenpräfixen oder Potenzschreibweise an. |
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BPE 2 |
Kinematik und Dynamik |
35 |
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Die Schülerinnen und Schüler stellen einen Zusammenhang zwischen der Einwirkung auf einen Körper und der daraus resultierenden Bewegungsänderung her. Sie lernen mit dem Impuls eine richtungsabhängige Erhaltungsgröße kennen und berücksichtigen besonders Impulsänderungen bei realen Bewegungen.
Sie bearbeiten mit dem Impulserhaltungssatz Wechselwirkungsprobleme und sind in der Lage, mithilfe der drei Newton‘schen Axiome und den Bewegungsgleichungen entsprechende Fragestellungen aus Kinematik und Dynamik zu bearbeiten. |
BPE 2.1 |
Die Schülerinnen und Schüler beschreiben Bewegungen in einer Dimension. Sie stellen diese Bewegungen in Diagrammen dar und interpretieren diese aus Sicht unterschiedlicher Bezugssysteme. Die Schülerinnen und Schüler bestimmen aus den Diagrammen die Geschwindigkeiten. Mithilfe der Bewegungsgesetze führen sie Berechnungen durch. |
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BPE 2.2 |
Die Schülerinnen und Schüler beschreiben Bewegungen mit abschnittsweise |
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BPE 2.3 |
Die Schülerinnen und Schüler wenden die Newton'schen Axiome an und erläutern |
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BPE 2.4 |
Die Schülerinnen und Schüler ermitteln die charakteristischen Größen der Bewegung mit konstanter Beschleunigung. Sie erstellen und interpretieren Diagramme und Gesetze von Bewegungen mit konstanter Beschleunigung. |
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BPE 2.5 |
Die Schülerinnen und Schüler analysieren Bewegungen von Körpern, auf welche mehrere Kräfte gleichzeitig wirken. Sie bestimmen die resultierende Kraft und die daraus folgende Beschleunigung. Mithilfe des Hooke'schen Gesetzes beschreiben die Schülerinnen und Schüler die elastische Verformung von Körpern unter Krafteinwirkung. |
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BPE 2.6 |
Zur Beschreibung gleichförmiger Kreisbewegungen aus dem Alltag nennen die Schülerinnen und Schüler entsprechende Fachbegriffe. An einfachen Beispielen untersuchen sie die charakteristischen Größen der Kreisbewegung und berechnen unbekannte Größen. |
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BPE 3 |
Erhaltungssätze |
20 |
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Mithilfe des Konzeptes der Energieerhaltung treffen die Schülerinnen und Schüler qualitative und quantitative Aussagen über die Änderung des Zustandes mechanischer Systeme. Zur Bewertung der Effizienz von Prozessen im Alltag und in der Technik verwenden sie die Begriffe Leistung und Wirkungsgrad. Energie wird als wertvolles Gut erkannt, das nicht in beliebiger Menge verfügbar ist. Die Schülerinnen und Schüler gewinnen Einsicht in die Notwendigkeit, mit Energie sparsam umzugehen. Aus der Kombination von Impuls- und Energieerhaltungssatz berechnen die Schülerinnen und Schüler den Ausgang von Kollisionsexperimenten voraus.
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BPE 3.1 |
Die Schülerinnen und Schüler benennen grundlegende Eigenschaften und Wirkungen der Energie und beschreiben Energieübertragungsketten in Alltag und Technik. Die Schülerinnen und Schüler erklären und deuten die Energie als Erhaltungsgröße. |
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BPE 3.2 |
Die Schülerinnen und Schüler beschreiben die bei mechanischen Prozessen auftretenden Energieformen quantitativ. Sie interpretieren Kraft-Weg-Diagramme zur Darstellung der Energieänderung und werten diese quantitativ aus. |
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BPE 3.3 |
Die Schülerinnen und Schüler erläutern den Energieerhaltungssatz der Mechanik und wenden ihn zur quantitativen Beschreibung eines Prozesses an. Sie erklären die durch Reibung auftretende Energie und begründen die Unmöglichkeit eines Perpetuum mobile 1. Art. |
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BPE 3.4 |
Die Schülerinnen und Schüler erläutern den Zusammenhang zwischen Energie und Leistung. Sie erklären und bewerten mithilfe von Energieflussdiagrammen den Zusammenhang von zugeführter Energie, nutzbarer Energie und Wirkungsgrad bei Energieübertragungen. |
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BPE 3.5 |
Die Schülerinnen und Schüler bestimmen den Ausgang von Stoßprozessen quantitativ. |
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BPE 4 |
Mechanik der Flüssigkeiten und Gase |
10 |
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Die Schülerinnen und Schüler deuten Druck als Zustandsgröße ohne Vektorcharakter, sie berechnen den hydrostatischen Druck in Flüssigkeiten. Sie erklären und berechnen den Auftrieb von Körpern in Flüssigkeiten und Gasen.
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BPE 4.1 |
Die Schülerinnen und Schüler deuten Druck als skalare Zustandsgröße. Sie berechnen den hydrostatischen Druck. |
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BPE 4.2 |
Die Schülerinnen und Schüler erklären das Zustandekommen des Auftriebs aufgrund von Druckdifferenzen und berechnen dessen Größe. |
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BPE 5 |
Kalorik |
25 |
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Die Schülerinnen und Schüler erklären Temperaturmessverfahren und beschreiben Temperaturänderung und das thermische Verhalten von Festkörpern, Flüssigkeiten und Gasen. Sie erklären mithilfe der Gasgesetze die Zustandsänderungen idealer Gase und berechnen deren Lösungen.
Die Schülerinnen und Schüler ordnen Wärme als Energiefluss zwischen unterschiedlichen Systemen ein und analysieren diese. Sie erklären die Mechanismen des Wärmetransports. Energetische Aspekte werden von den Schülerinnen und Schülern in Umweltfragen einbezogen. |
BPE 5.1 |
Die Schülerinnen und Schüler erklären Temperaturmessverfahren. Sie berechnen Wärmedehnungsprobleme, untersuchen Zustandsänderungen bei idealen Gasen und ermitteln deren Lösungen. |
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BPE 5.2 |
Die Schülerinnen und Schüler ordnen Wärme als Energiefluss ein und analysieren Wärmeaustauschvorgänge. |
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BPE 5.3 |
Die Schülerinnen und Schüler erklären die Mechanismen des Wärmetransports. |
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Zeit für Leistungsfeststellung
20
140
160
Schuljahr 2
Vertiefung – Individualisiertes Lernen – Projektunterricht (VIP) |
40 |
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Die Themenauswahl des Projektunterrichts hat aus den nachfolgenden Bildungsplaneinheiten unter Beachtung fächerverbindender Aspekte zu erfolgen.
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BPE 6 |
Elektrisches Feld |
10 |
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Die Schülerinnen und Schüler lernen den Feldbegriff als themenübergreifendes Konzept kennen. Sie beschreiben mithilfe von geeigneten Modellen und Experimenten anschaulich elektrische Felder von statischen, elektrischen Ladungen und stellen funktionale Zusammenhänge zwischen feldbestimmenden Größen des elektrischen Feldes her.
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BPE 6.1 |
Die Schülerinnen und Schüler beschreiben und untersuchen experimentell die Struktur elektrischer Felder unter Einbeziehung geeigneter Modelle. Sie erläutern und veranschaulichen die Aussagen, Idealisierungen und Grenzen von Modellen elektrischer Felder. |
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BPE 6.2 |
Die Schülerinnen und Schüler erklären experimentell den Zusammenhang der Kraftwirkung auf eine Probeladung und der elektrischen Feldstärke. Sie wenden die Definitionsgleichung der elektrischen Feldstärke an und geben sie als vektorielle Größe an. Mithilfe des Superpositionsprinzips beschreiben und erklären sie die Überlagerung von elektrischen Feldern. |
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BPE 6.3 |
Die Schülerinnen und Schüler erläutern die Spannung als Potenzialdifferenz und stellen mithilfe von Äquipotenziallinien den Zusammenhang zwischen Potenzial und elektrischem Feld her. Den Zusammenhang von elektrischen und konstruktiven Größen am Plattenkondensator beschreiben die Schülerinnen und Schüler quantitativ und analysieren experimentell dessen Eigenschaften. Darüber hinaus bestimmen sie die Energie und Energiedichte des Plattenkondensators. |
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BPE 7 |
Magnetisches Feld |
10 |
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Die Schülerinnen und Schüler lernen den Feldbegriff als themenübergreifendes Konzept kennen. Sie beschreiben mithilfe von geeigneten Modellen und Experimenten anschaulich magnetische Felder von Dauermagneten und elektrischen Strömen und stellen funktionale Zusammenhänge zwischen den feldbestimmenden Größen des magnetischen Feldes her.
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BPE 7.1 |
Die Schülerinnen und Schüler beschreiben und deuten auf der Grundlage von Experimenten den Zusammenhang zwischen elektrischem Strom und magnetischem Feld. Die Struktur magnetischer Felder stellen sie unter Einbeziehung geeigneter Modelle dar und diskutieren deren Grenzen. |
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BPE 7.2 |
Die Schülerinnen und Schüler beschreiben und untersuchen ausgehend von Experimenten die Kraftwirkung auf einen stromdurchflossenen Leiter in einem Magnetfeld. Sie wenden die Definitionsgleichung der magnetischen Flussdichte an und beschreiben und analysieren das Magnetfeld im Innern einer schlanken Spule. |
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BPE 7.3 |
Die Schülerinnen und Schüler erklären die Erzeugung von Spannung durch Induktion. Sie berechnen charakteristische Größen und erläutern technische Anwendungen der Induktion. |
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BPE 8 |
Geometrische Optik |
15 |
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Die Schülerinnen und Schüler wenden das Strahlenmodell an. Sie zeichnen Strahlengänge und führen Berechnungen zum Strahlenverlauf aus.
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BPE 8.1 |
Die Schülerinnen und Schüler beschreiben die Lichteigenschaften qualitativ. |
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BPE 8.2 |
Die Schülerinnen und Schüler berechnen den Strahlenverlauf und wenden das Abbildungsgesetz auf optische Bauelemente an. |
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BPE 8.3 |
Die Schülerinnen und Schüler erklären die Funktion optischer Geräte. |
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BPE 9 |
Mechanische Schwingungen |
15 |
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Die Schülerinnen und Schüler beschreiben periodische Vorgänge. Sie erhalten einen quantifizierenden Zugang zur Beschreibung von Schwingungsvorgängen, indem sie in Bilanzen und Gleichgewichten denken.
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BPE 9.1 |
Die Schülerinnen und Schüler führen Experimente zu mechanischen Schwingungen durch. Sie benennen die Kenngrößen harmonischer Schwingungen und beschreiben Schwingungsvorgänge durch Funktionen. Sie ordnen lineare Rückstellkräfte harmonischen mechanischen Schwingungen zu und diskutieren den Austausch von Energie zwischen Energiereservoiren. Schließlich berechnen die Schülerinnen und Schüler unbekannte Größen. |
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BPE 10 |
Mechanische Wellen |
15 |
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Die Schülerinnen und Schüler entwickeln zunächst anhand von mechanischen Wellen ihre Modellvorstellungen von Wellen als räumlich und zeitlich periodische Vorgänge. Die Schülerinnen und Schüler lernen mit der Interferenz und der Beugung zwei Phänomene kennen, die bei all diesen Wellenarten auftreten und mithilfe des Superpositionsprinzips und des Huygens'schen Prinzips erklärt werden können.
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BPE 10.1 |
Die Schülerinnen und Schüler beschreiben lineare mechanische Wellen durch ihre charakteristischen Größen und stellen ihre Ausbreitung in unterschiedlichen Diagrammen dar. |
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BPE 10.2 |
Die Schülerinnen und Schüler erläutern das Zustandekommen von eindimensionalen stehenden Wellen mittels Interferenz und erklären die Beugung von Wellen mithilfe des Huygens'schen Prinzips. Sie beschreiben mithilfe des Gangunterschieds die Überlagerung von zweidimensionalen mechanischen Wellen und ermitteln Orte destruktiver und konstruktiver Interferenz. |
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BPE 11 |
Wellenoptik |
20 |
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Die Schülerinnen und Schüler wenden das Wellenmodell und das Photonenmodell an und erschließen so weitere Lichteigenschaften und Eigenschaften elektromagnetischer Wellen.
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BPE 11.1 |
Die Schülerinnen und Schüler übertragen das Wellenmodell aus der Mechanik auf elektromagnetische Wellen. |
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BPE 11.2 |
Die Schülerinnen und Schüler untersuchen die Zusammenhänge für das Phänomen der Farben. |
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BPE 11.3 |
Die Schülerinnen und Schüler erklären die Energiequantelung mithilfe des Photonenmodells. |
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BPE 12 |
Kernphysik und Radioaktivität |
15 |
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Die Schülerinnen und Schüler wenden das Atommodell an und entwickeln so ein Verständnis für radioaktive Eigenschaften von Materie und wenden diese technisch an.
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BPE 12.1 |
Die Schülerinnen und Schüler unterscheiden verschiedene Strahlungsarten und deren Eigenschaften. |
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BPE 12.2 |
Die Schülerinnen und Schüler erklären die Ursache von Radioaktivität und wenden radioaktive Kenngrößen zur Bewertung von Gefahren durch Radioaktivität an. |
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BPE 12.3 |
Die Schülerinnen und Schüler beschreiben kernphysikalische Vorgänge im Universum und in der Technik. |
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Zeit für Leistungsfeststellung
20
140
160
Operatorenliste
Anforderungsbereiche
Anforderungsbereiche:
Anforderungsbereich I umfasst die Reproduktion und die Anwendung einfacher Sachverhalte und Fachmethoden, das Darstellen von Sachverhalten in vorgegebener Form sowie die Darstellung einfacher Bezüge.
Anforderungsbereich II umfasst die Reorganisation und das Übertragen komplexerer Sachverhalte und Fachmethoden, die situationsgerechte Anwendung von technischen Kommunikationsformen, die Wiedergabe von Bewertungsansätzen sowie das Herstellen von Bezügen, um technische Problemstellungen entsprechend den allgemeinen Regeln der Technik zu lösen.
Anforderungsbereich III umfasst das problembezogene Anwenden und Übertragen komplexer Sachverhalte und Fachmethoden, die situationsgerechte Auswahl von Kommunikationsformen, das Herstellen von Bezügen und das Bewerten von Sachverhalten.
Operator | Erläuterung |
Zuordnung Anforderungsbereiche |
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ableiten |
auf der Grundlage relevanter Merkmale sachgerechte Schlüsse ziehen
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II |
abschätzen |
auf der Grundlage von begründeten Überlegungen Größenordnungen angeben
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II |
analysieren, untersuchen |
für eine gegebene Problem- oder Fragestellung systematisch bzw. kriteriengeleitet wichtige Bestandteile, Merkmale oder Eigenschaften eines Sachverhaltes oder eines Objektes erschließen und deren Beziehungen zueinander darstellen
|
II |
anwenden, übertragen |
einen bekannten Zusammenhang oder eine bekannte Methode zur Lösungsfindung bzw. Zielerreichung auf einen anderen, ggf. unbekannten Sachverhalt beziehen
|
II, III |
aufbauen |
Objekte und Geräte zielgerichtet anordnen und kombinieren
|
II |
aufstellen |
fachspezifische Formeln, Gleichungen, Gleichungssysteme, Reaktionsgleichungen oder Reaktionsmechanismen entwickeln
|
II |
auswerten |
Informationen (Daten, Einzelergebnisse o. a.) erfassen, in einen Zusammenhang stellen und daraus zielgerichtete Schlussfolgerungen ziehen
|
II, III |
begründen |
Sachverhalte oder Aussagen auf Regeln, Gesetzmäßigkeiten bzw. kausale Zusammenhänge oder weitere nachvollziehbare Argumente zurückführen
|
II |
benennen, nennen, angeben |
Elemente, Sachverhalte, Begriffe, Daten oder Fakten ohne Erläuterung und Wertung aufzählen
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I |
beraten |
eine Entscheidungsfindung fachkompetent und zielgruppengerecht unterstützen
|
III |
berechnen |
Ergebnisse aus gegebenen Werten/Daten durch Rechenoperationen oder grafische Lösungsmethoden gewinnen
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II |
beschreiben |
Strukturen, Situationen, Zusammenhänge, Prozesse und Eigenschaften genau, sachlich, strukturiert und fachsprachlich richtig mit eigenen Worten darstellen, dabei wird auf Erklärungen oder Wertungen verzichtet
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I, II |
bestimmen |
Sachverhalte und Inhalte prägnant und kriteriengeleitet darstellen
|
I |
bestätigen, beweisen, nachweisen, überprüfen, prüfen |
die Gültigkeit, Schlüssigkeit und Berechtigung einer Aussage (z. B. Hypothese, Modell oder Naturgesetz) durch ein Experiment, eine logische Herleitung oder sachliche Argumentation belegen bzw. widerlegen
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III |
beurteilen, Stellung nehmen |
zu einem Sachverhalt oder einer Aussage eine eigene, auf Fachwissen sowie fachlichen Methoden und Maßstäben begründete Position über deren Sinnhaftigkeit vertreten
|
III |
bewerten, kritisch Stellung nehmen |
zu einem Sachverhalt oder einer Aussage eine eigene, auf gesellschaftlich oder persönliche Wertvorstellungen begründete Position über deren Annehmbarkeit vertreten
|
III |
charakterisieren |
spezifischen Eigenheiten von Sachverhalten, Objekten, Vorgängen, Personen o. a. unter leitenden Gesichtspunkten herausarbeiten und darstellen
|
II |
darstellen, darlegen |
Sachverhalte, Strukturen, Zusammenhänge, Methoden oder Ergebnisse etc. unter einer bestimmten Fragestellung in geeigneten Kommunikationsformaten strukturiert und ggf. fachsprachlich wiedergeben
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I, II |
diskutieren, erörtern |
Pro- und Kontra-Argumente zu einer Aussage bzw. Behauptung einander gegenüberstellen und abwägen
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III |
dokumentieren |
Entscheidende Erklärungen, Herleitungen und Skizzen zu einem Sachverhalt bzw. Vorgang angeben und systematisch ordnen
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I, II |
durchführen |
eine vorgegebene oder eigene Anleitung bzw. Anweisung umsetzen
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I, II |
einordnen, ordnen, zuordnen, kategorisieren, strukturieren |
Begriffe, Gegenstände usw. auf der Grundlage bestimmter Merkmale systematisch einteilen; so wird deutlich, dass Zusammenhänge unter vorgegebenen oder selbst gewählten Gesichtspunkten begründet hergestellt werden
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II |
empfehlen |
Produkte und Verhaltensweisen kunden- und situationsgerecht vorschlagen
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II |
entwickeln, entwerfen, gestalten |
Wissen und Methoden zielgerichtet und ggf. kreativ miteinander verknüpfen, um eine eigenständige Antwort auf eine Annahme oder eine Lösung für eine Problemstellung zu erarbeiten oder weiterzuentwickeln
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III |
erklären |
Strukturen, Prozesse oder Zusammenhänge eines Sachverhalts nachvollziehbar, verständlich und fachlich begründet zum Ausdruck bringen
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I, II |
erläutern |
Wesentliches eines Sachverhalts, Gegenstands, Vorgangs etc. mithilfe von anschaulichen Beispielen oder durch zusätzliche Informationen verdeutlichen
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II |
ermitteln |
einen Zusammenhang oder eine Lösung finden und das Ergebnis formulieren
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I, II |
erschließen |
geforderte Informationen herausarbeiten oder Sachverhalte herleiten, die nicht explizit in dem zugrunde liegenden Material genannt werden
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II |
formulieren |
Gefordertes knapp und präzise zum Ausdruck bringen
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I |
herstellen |
nach anerkannten Regeln Zubereitungen aus Stoffen gewinnen, anfertigen, zubereiten, be- oder verarbeiten, umfüllen, abfüllen, abpacken und kennzeichnen
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II, III |
implementieren |
Strukturen und/oder Prozesse mit Blick auf gegebene Rahmenbedingungen, Zielanforderungen sowie etwaige Regeln in einem System umsetzen
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II, III |
informieren |
fachliche Informationen zielgruppengerecht aufbereiten und strukturieren
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II |
interpretieren, deuten |
auf der Grundlage einer beschreibenden Analyse Erklärungsmöglichkeiten für Zusammenhänge und Wirkungsweisen mit Blick auf ein schlüssiges Gesamtverständnis aufzeigen
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III |
kennzeichnen |
Markierungen, Symbole, Zeichen oder Etiketten anbringen, die geltenden Konventionen und/oder gesetzlichen Vorschriften entsprechen
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II |
optimieren |
einen gegebenen technischen Sachverhalt, einen Quellcode oder eine gegebene technische Einrichtung so verändern, dass die geforderten Kriterien unter einem bestimmten Aspekt erfüllt werden
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II, III |
planen |
die Schritte eines Arbeitsprozesses antizipieren und eine nachvollziehbare ergebnisorientierte Anordnung der Schritte vornehmen
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III |
präsentieren |
Sachverhalte strukturiert, mediengestützt und adressatengerecht vortragen
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II |
skizzieren |
Sachverhalte, Objekte, Strukturen oder Ergebnisse auf das Wesentliche reduzieren und übersichtlich darstellen
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I |
übersetzen |
einen Sachverhalt oder einzelne Wörter und Phrasen wortgetreu in einer anderen Sprache wiedergeben
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II |
validieren, testen |
Erbringung eines dokumentierten Nachweises, dass ein bestimmter Prozess oder ein System kontinuierlich eine Funktionalität/Produkt erzeugt, das die zuvor definierten Spezifikationen und Qualitätsmerkmale erfüllt
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I |
verallgemeinern |
aus einer Einsicht eine Aussage formulieren, die für verschiedene Anwendungsbereiche Gültigkeit besitzt
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II |
verdrahten |
Betriebsmittel nach einem vorgegebenen Anschluss‑/ Stromlaufplan systematisch elektrisch miteinander verbinden
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I, II |
vergleichen, gegenüberstellen, unterscheiden |
nach vorgegebenen oder selbst gewählten Gesichtspunkten problembezogen Gemeinsamkeiten, Ähnlichkeiten und Unterschiede ermitteln und gegenüberstellen sowie auf dieser Grundlage ggf. ein gewichtetes Ergebnis formulieren
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II |
wiedergeben |
wesentliche Information und/oder deren Zusammenhänge strukturiert zusammenfassen
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I |
zeichnen |
einen beobachtbaren oder gegebenen Sachverhalt mit grafischen Mitteln und ggf. unter Einhaltung von fachlichen Konventionen (z. B. Symbole, Perspektiven etc.) darstellen
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I, II |
zeigen, aufzeigen |
Sachverhalte, Prozesse o. a. sachlich beschreiben und erläutern
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I, II |
zusammenfassen |
das Wesentliche sachbezogen, konzentriert sowie inhaltlich und sprachlich strukturiert mit eigenen Worten wiedergeben
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I, II |
Amtsblatt des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg
hier: Berufskolleg für physikalisch-technische Assistenten
Berufskolleg für technische Assistenten (Bildungsplan zur Erprobung)
Vom
Aktenzeichen KM 41-6623-3/4/1
I.
II.
für das Schuljahr 1 ab 1. August 2023.
für das Schuljahr 2 ab 1. August 2024.