Suchfunktion
Filter
Berufliche Schulen
Bildungsplanarbeit Berufskollegs Assistenz
Physikalisch-technische Sondergebiete
Fachliche Vorbemerkungen
Innerhalb der „Physikalisch-technischen Sondergebiete“ sind z. B. die Teilgebiete Chemie sowie Physikalische Chemie enthalten. Diese Naturwissenschaften, Chemie und die Physikalische Chemie, sind das Bindeglied zur Physik. Sowohl die Chemie als auch die Physikalische Chemie liefern einen wesentlichen Beitrag zur Beantwortung der Frage, „was die Welt im Innersten zusammenhält“. Atombau (Chemie) und Atomphysik (Physik) überlappen sich wie einige andere Themenbereiche beider Disziplinen. Als weiteres Beispiel seien Physikalisch-chemische Analyse-Verfahren genannt. Beide naturwissenschaftliche Disziplinen (Chemie und Physik) prägen durch ihre naturwissenschaftliche Denk- und Arbeitsweise, durch Erkenntnisse und die daraus resultierenden Anwendungen grundlegend unsere moderne Gesellschaft und (kulturelle) Identität.
Des Weiteren können innerhalb der „Physikalisch-technischen Sondergebiete“ weitere Teilgebiete Platz nehmen, die nach (längerfristiger) Aktualität eingerichtet werden können. Als Beispiel seien die Lasertechnik, Plasmatechnik und die Kernphysik erwähnt. Letztere als Ausgangspunkt und gegebenenfalls Grundlage für eine bedarfsgerechte, kostengünstige und zuverlässige Energieversorgung der Bevölkerung.
Darüber hinaus sind Chemie und Physikalische Chemie Grundlage für die ökonomische aber auch für die ökologische Entwicklung der Industriegesellschaft. Vor allem die oben genannten instrumentellen Analyse-Verfahren tragen als Basis dazu bei, Umweltschutzmaßnahmen zu entwickeln und deren Einhaltung zu kontrollieren.
Kennzeichnend für die Chemie ist die Betrachtung von Stoff- und Stoffumwandlungen und für die Physikalische Chemie zusätzlich noch die Berücksichtigung und Berechnungen der energetischen Umsätze. Dazu nutzt man Experimente und Modelle über die Struktur und über den Ablauf von Stoffumwandlungen sowie die damit einhergehenden Energieumsätze.
Der Chemieunterricht im Berufskolleg liefert die chemischen Grundkenntnisse, um physikalische Gesetze auf stoffliche Fragen anzuwenden. Die Chemie im 1. Jahr ist dabei eng mit der Physikalischen Chemie im 2. Jahr verzahnt. Die Schülerinnen und Schüler lernen im 2. Jahr Methoden kennen, um physikalisch-chemische Stoffkonstanten zu bestimmen. Außerdem wenden sie physikalische Messmethoden auf chemische Systeme an. So werden sie befähigt, Messdaten verschiedener physikalisch-chemischer Analyse-Verfahren z. B. im Fach Informatik digital zu verarbeiten.
Bei der Lösung von technischen Fragen übertragen die Schülerinnen und Schüler fachübergreifend Kenntnisse aus der Mathematik, Physik und Chemie auf neue Gebiete und erkennen den naturwissenschaftlichen Gesamtzusammenhang.
Hinweise zum Umgang mit dem Bildungsplan
Der Bildungsplan zeichnet sich durch eine Inhalts- und eine Kompetenzorientierung aus. In jeder Bildungsplaneinheit (BPE) werden in kursiver Schrift die übergeordneten Ziele beschrieben, die durch Zielformulierungen sowie in jeweils einer Inhalts- und Hinweisspalte konkretisiert werden. In den Zielformulierungen werden die jeweiligen fachspezifischen Operatoren als Verben verwendet. Operatoren sind handlungsinitiierende Verben, die signalisieren, welche Tätigkeiten beim Bearbeiten von Aufgaben erwartet werden; eine Operatorenliste ist jedem Bildungsplan im Anhang beigefügt. Durch die kompetenzorientierte Zielformulierung mittels dieser Operatoren wird das Anforderungsniveau bezüglich der Inhalte und der zu erwerbenden Kompetenzen definiert. Die formulierten Ziele und Inhalte sind verbindlich und damit prüfungsrelevant. Sie stellen die Regelanforderungen im jeweiligen Fach dar. Die Inhalte der Hinweisspalte sind unverbindliche Ergänzungen zur Inhaltsspalte und umfassen Beispiele, didaktische Hinweise und Querverweise auf andere Fächer bzw. BPE.
Der VIP-Bereich des Bildungsplans umfasst die Vertiefung, individualisiertes Lernen sowie Projektunterricht. Im Rahmen der hier zur Verfügung stehenden Stunden sollen die Schülerinnen und Schüler bestmöglich unterstützt und bei der Weiterentwicklung ihrer personalen und fachlichen Kompetenzen gefördert werden. Die Fachlehrerinnen und Fachlehrer nutzen diese Unterrichtszeit nach eigenen Schwerpunktsetzungen auf Basis der fächer- und bildungsgangspezifischen Besonderheiten sowie nach den Lernvoraussetzungen der einzelnen Schülerinnen und Schüler.
Der Teil „Zeit für Leistungsfeststellung“ des Bildungsplans berücksichtigt die Zeit, die zur Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung von Leistungsfeststellungen zur Verfügung steht. Dies kann auch die notwendige Zeit für die im Rahmen der Besonderen Lernleistungen erbrachten Leistungen, Nachbesprechung zu Leistungsfeststellungen sowie Feedback-Gespräche umfassen.
Schuljahr 1
Vertiefung – Individualisiertes Lernen – Projektunterricht (VIP) |
30 |
||||||
---|---|---|---|---|---|---|---|
|
|||||||
Die Themenauswahl des Projektunterrichts hat aus den nachfolgenden Bildungsplaneinheiten unter Beachtung fächerverbindender Aspekte zu erfolgen.
|
BPE 1 |
Stoff-Teilchen-Prinzip |
15 |
---|---|---|
Die Schülerinnen und Schüler nutzen Experimente und Modelle zum Erkenntnisgewinn in der Chemie. Dabei unterscheiden sie konsequent zwischen der Stoff- und der Teilchenebene und begründen das Ordnungsprinzip der Elemente im Periodensystem.
|
BPE 1.1 |
Die Schülerinnen und Schüler stellen die Stoff- und Teilchenebene in der Chemie an ausgewählten Beispielen mithilfe von Experimenten und Modellen dar. Sie erklären Stoffeigenschaften und Phänomene mit dem Teilchenmodell. |
||||||||||||||||
---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
|
BPE 1.2 |
Die Schülerinnen und Schüler beschreiben den Aufbau der Atome mithilfe von Atommodellen und diskutieren deren Nutzen und Grenzen. |
||||
---|---|---|---|---|---|
|
BPE 1.3 |
Die Schülerinnen und Schüler erklären den Aufbau des Periodensystems der Elemente. Sie nennen Gruppen von Elementen mit ähnlichen Eigenschaften und begründen die Elementeigenschaften aufgrund der Stellung im Periodensystem. |
||||||||
---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
|
BPE 2 |
Struktur-Eigenschafts-Prinzip |
15 |
---|---|---|
Die Schülerinnen und Schüler lernen verschiedene Bindungstypen kennen und unterscheiden diese aufgrund der Elektronegativitätsdifferenz der beteiligten Teilchen. Sie leiten daraus Eigenschaften unterschiedlicher Stoffklassen begründet ab.
|
BPE 2.1 |
Die Schülerinnen und Schüler erklären die Ionenbildung und Ionenbindung und erläutern die verschiedenen Eigenschaften der Salze auf der Grundlage ihres Aufbaus. |
||||||||||||||
---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
|
BPE 2.2 |
Die Schülerinnen und Schüler erklären die Metallbindung und erläutern die verschiedenen Eigenschaften der Metalle. |
||||||
---|---|---|---|---|---|---|---|
|
BPE 2.3 |
Die Schülerinnen und Schüler erklären die Bildung der unpolaren Elektronenpaarbindung, begründen die Struktur der so aufgebauten Moleküle und die daraus resultierenden Stoffeigenschaften. |
||||||
---|---|---|---|---|---|---|---|
|
BPE 2.4 |
Die Schülerinnen und Schüler erklären die Bildung der polaren Elektronenpaarbindung und begründen die Struktur der so aufgebauten Moleküle sowie die daraus resultierenden Stoffeigenschaften. |
||||||||||||
---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
|
BPE 3 |
Chemische Reaktion: stoffliche und energetische Zusammenhänge |
10 |
---|---|---|
Die Schülerinnen und Schüler erkennen, dass mit einer chemischen Reaktion stoffliche und energetische Umsätze verbunden sind. Sie erfassen die Stoffumsätze quantitativ, den Energieumsatz qualitativ.
|
BPE 3.1 |
Die Schülerinnen und Schüler stellen einfache Reaktionsgleichungen auf. Sie ermitteln die Stoffumsätze einer Reaktion auf der Basis von Stoffmengenverhältnissen und Konzentrationen. |
||||||
---|---|---|---|---|---|---|---|
|
BPE 3.2 |
Die Schülerinnen und Schüler erklären den energetischen Verlauf chemischer Reaktionen. |
||||||
---|---|---|---|---|---|---|---|
|
BPE 4 |
Chemische Reaktion: Donator-Akzeptor-Prinzip |
20 |
---|---|---|
Die Schülerinnen und Schüler wenden das Donator-Akzeptor-Prinzip auf chemische Reaktionen mit Protonen- oder Elektronenübergängen an.
|
BPE 4.1 |
Die Schülerinnen und Schüler beschreiben Elektronenübergänge anhand des Donator-Akzeptor-Prinzips und erläutern damit Redoxreaktionen. Sie stellen einfache Reaktionsgleichungen auf. |
||||
---|---|---|---|---|---|
|
BPE 4.2 |
Die Schülerinnen und Schüler beschreiben Protonenübergänge mithilfe des Donator-Akzeptor-Prinzips. An Beispielen erläutern sie Säure-Base-Reaktionen nach Brønsted. |
||||
---|---|---|---|---|---|
|
BPE 4.3 |
Die Schülerinnen und Schüler erklären den Zusammenhang zwischen dem pH-Wert und der Autoprotolyse des Wassers. |
||||
---|---|---|---|---|---|
|
BPE 4.4 |
Die Schülerinnen und Schüler formulieren die Neutralisation als Reaktion zwischen Säuren und Basen und benennen die entstehenden Salze. |
||||
---|---|---|---|---|---|
|
BPE 5 |
Grundlagen der Elektrochemie |
15 |
---|---|---|
Die Schülerinnen und Schüler wenden die Redoxreaktionen auf die Elektrochemie an.
|
BPE 5.1 |
Die Schülerinnen und Schüler beschreiben die Funktion von galvanischen Elementen und stellen zugehörige Redoxreaktionen auf. |
||||||||
---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
|
BPE 5.2 |
Die Schülerinnen und Schüler beschreiben die Abläufe einer Elektrolyse und stellen zugehörige Redoxreaktionen auf. Für quantitative Berechnungen wenden sie das Faraday-Gesetz an. |
||||
---|---|---|---|---|---|
|
Zeit für Leistungsfeststellung
15
105
120
Schuljahr 2
Vertiefung – Individualisiertes Lernen – Projektunterricht (VIP) |
30 |
||||||
---|---|---|---|---|---|---|---|
|
|||||||
Die Themenauswahl des Projektunterrichts hat aus den nachfolgenden Bildungsplaneinheiten unter Beachtung fächerverbindender Aspekte zu erfolgen.
|
BPE 6 |
Elektrochemie |
10 |
---|---|---|
Die Schülerinnen und Schüler beschreiben und erklären die Grundlagen der Angewandten Elektrochemie sowie die elektrochemischen Analyse-Methoden der Konduktometrie und der Potentiometrie.
|
BPE 6.1 |
Die Schülerinnen und Schüler legen die elektrolytische Leitfähigkeit von Leitern zweiter Ordnung dar. Sie beschreiben die Abhängigkeit der elektrolytischen Leitfähigkeit von Zusammensetzungen der Lösungen. |
||||||||||
---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
|
BPE 6.2 |
Die Schülerinnen und Schüler geben die Anwendung Galvanischer Zellen an. Sie erschließen Titrationskurven potentiometrischer Titrationsverfahren. Darüber hinaus ermitteln die Schülerinnen und Schüler die Äquivalenzpunkte in Sonderheit über das Differenz-Verfahren. |
||||||||
---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
|
BPE 7 |
Atombau und Spektrometrie |
40 |
---|---|---|
Die Schülerinnen und Schüler berechnen mithilfe des Strahlungsgesetzes die Energie von Strahlung verschiedener Wellenlänge. Sie leiten aus verschiedenen Linien-Spektren die Resonanzbedingung bei spektroskopischen Verfahren ab. Ausgehend von der Lambert-Beer'sche Gleichung berechnen die Schülerinnen und Schüler verschiedene quantitative Parameter. Sie skizzieren Methoden zur Strukturbestimmung von (Fest‑)Stoffen und werten Messdaten zur Strukturanalyse aus.
|
BPE 7.1 |
Die Schülerinnen und Schüler formulieren die Gesetzmäßigkeiten für die Ursache von Spektren. Sie benennen verschiedene Anregungsmechanismen. |
||||||||||
---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
|
BPE 7.2 |
Die Schülerinnen und Schüler zeigen die Prozesse der Absorption bzw. Emission von Strahlung in Teilchen auf. Sie interpretieren aufgrund der Resonanzbedingung Unterschiede von Stoffeigenschaften bezüglich der Absorption von Strahlung. |
||||||||||||||||
---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
|
BPE 7.3 |
Die Schülerinnen und Schüler beschreiben Verfahren und Möglichkeiten zur Strukturanalyse von Feststoffen. An einem oder mehreren Beispielen werten die Schülerinnen und Schüler Messdaten von Kristallstrukturanalyse-Verfahren aus und berechnen daraus Gitterkonstanten. |
||||||||||||||||
---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
|
BPE 8 |
Flüssigkeiten und Mischphasen |
10 |
---|---|---|
Die Schülerinnen und Schüler beschreiben die Oberflächenspannung und Viskosität von Flüssigkeiten. Sie leiten die Druckabhängigkeit des Siedepunktes einer Flüssigkeit ab.
Über die Gesetzmäßigkeiten der Osmose interpretieren die Schülerinnen und Schüler Anwendungen in Technik und Organismen. |
BPE 8.1 |
Die Schülerinnen und Schüler erklären die Ursache und Folgen der Oberflächenspannung und Viskosität von Flüssigkeiten. |
||||||||
---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
|
BPE 8.2 |
Die Schülerinnen und Schüler beschreiben die Temperaturabhängigkeit des Dampfdruckes und führen mithilfe der Clausius-Clapeyron-Gleichung Berechnungen hierzu durch. |
||||||||
---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
|
BPE 8.3 |
Die Schülerinnen und Schüler beschreiben kolligative Eigenschaften und deren Gesetzmäßigkeiten. Sie wenden diese bezüglich der Siedepunkterhöhung und der Gefrierpunkteerniedrigung an. Sie leiten von dem Phänomen Osmose die Umkehrosmose wie die Meerwasserentsalzung und die Reinstwasser-Gewinnung ab. |
||||||||
---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
|
BPE 9 |
Energetik und Zustandsänderungen |
15 |
---|---|---|
Die Schülerinnen und Schüler lernen thermodynamische Größen bei physikalischen und chemischen Prozessen kennen. Sie erklären den Unterschied zwischen Innerer Energie und Enthalpie. Sie berechnen Reaktionsenergien und -enthalpien in chemischen Umsetzungen und interpretieren die thermodynamischen Gesetzmäßigkeiten in Anwendungen wie der Kalorimetrie und dem Hess'schen Satz.
|
BPE 9.1 |
Die Schülerinnen und Schüler wenden thermodynamische Grundbegriffe an. |
||||||||||
---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
|
BPE 9.2 |
Die Schülerinnen und Schüler beschreiben die Größe „Enthalpie“ und beurteilen den Unterschied zur „Inneren Energie“. |
||
---|---|---|---|
|
BPE 9.3 |
Die Schülerinnen und Schüler wenden die Gesetzmäßigkeit für die Enthalpie an. |
||||
---|---|---|---|---|---|
|
BPE 9.4 |
Die Schülerinnen und Schüler beschreiben die Anwendungen thermodynamischer Verfahren. Sie wenden diese an verschiedenen Beispielen an. |
||||||
---|---|---|---|---|---|---|---|
|
Zeit für Leistungsfeststellung
15
105
120
Operatorenliste
Anforderungsbereiche
Anforderungsbereiche:
Anforderungsbereich I umfasst die Reproduktion und die Anwendung einfacher Sachverhalte und Fachmethoden, das Darstellen von Sachverhalten in vorgegebener Form sowie die Darstellung einfacher Bezüge.
Anforderungsbereich II umfasst die Reorganisation und das Übertragen komplexerer Sachverhalte und Fachmethoden, die situationsgerechte Anwendung von technischen Kommunikationsformen, die Wiedergabe von Bewertungsansätzen sowie das Herstellen von Bezügen, um technische Problemstellungen entsprechend den allgemeinen Regeln der Technik zu lösen.
Anforderungsbereich III umfasst das problembezogene Anwenden und Übertragen komplexer Sachverhalte und Fachmethoden, die situationsgerechte Auswahl von Kommunikationsformen, das Herstellen von Bezügen und das Bewerten von Sachverhalten.
Operator | Erläuterung |
Zuordnung Anforderungsbereiche |
---|---|---|
ableiten |
auf der Grundlage relevanter Merkmale sachgerechte Schlüsse ziehen
|
II |
abschätzen |
auf der Grundlage von begründeten Überlegungen Größenordnungen angeben
|
II |
analysieren, untersuchen |
für eine gegebene Problem- oder Fragestellung systematisch bzw. kriteriengeleitet wichtige Bestandteile, Merkmale oder Eigenschaften eines Sachverhaltes oder eines Objektes erschließen und deren Beziehungen zueinander darstellen
|
II |
anwenden, übertragen |
einen bekannten Zusammenhang oder eine bekannte Methode zur Lösungsfindung bzw. Zielerreichung auf einen anderen, ggf. unbekannten Sachverhalt beziehen
|
II, III |
aufbauen |
Objekte und Geräte zielgerichtet anordnen und kombinieren
|
II |
aufstellen |
fachspezifische Formeln, Gleichungen, Gleichungssysteme, Reaktionsgleichungen oder Reaktionsmechanismen entwickeln
|
II |
auswerten |
Informationen (Daten, Einzelergebnisse o. a.) erfassen, in einen Zusammenhang stellen und daraus zielgerichtete Schlussfolgerungen ziehen
|
II, III |
begründen |
Sachverhalte oder Aussagen auf Regeln, Gesetzmäßigkeiten bzw. kausale Zusammenhänge oder weitere nachvollziehbare Argumente zurückführen
|
II |
benennen, nennen, angeben |
Elemente, Sachverhalte, Begriffe, Daten oder Fakten ohne Erläuterung und Wertung aufzählen
|
I |
beraten |
eine Entscheidungsfindung fachkompetent und zielgruppengerecht unterstützen
|
III |
berechnen |
Ergebnisse aus gegebenen Werten/Daten durch Rechenoperationen oder grafische Lösungsmethoden gewinnen
|
II |
beschreiben |
Strukturen, Situationen, Zusammenhänge, Prozesse und Eigenschaften genau, sachlich, strukturiert und fachsprachlich richtig mit eigenen Worten darstellen, dabei wird auf Erklärungen oder Wertungen verzichtet
|
I, II |
bestimmen |
Sachverhalte und Inhalte prägnant und kriteriengeleitet darstellen
|
I |
bestätigen, beweisen, nachweisen, überprüfen, prüfen |
die Gültigkeit, Schlüssigkeit und Berechtigung einer Aussage (z. B. Hypothese, Modell oder Naturgesetz) durch ein Experiment, eine logische Herleitung oder sachliche Argumentation belegen bzw. widerlegen
|
III |
beurteilen, Stellung nehmen |
zu einem Sachverhalt oder einer Aussage eine eigene, auf Fachwissen sowie fachlichen Methoden und Maßstäben begründete Position über deren Sinnhaftigkeit vertreten
|
III |
bewerten, kritisch Stellung nehmen |
zu einem Sachverhalt oder einer Aussage eine eigene, auf gesellschaftlich oder persönliche Wertvorstellungen begründete Position über deren Annehmbarkeit vertreten
|
III |
charakterisieren |
spezifischen Eigenheiten von Sachverhalten, Objekten, Vorgängen, Personen o. a. unter leitenden Gesichtspunkten herausarbeiten und darstellen
|
II |
darstellen, darlegen |
Sachverhalte, Strukturen, Zusammenhänge, Methoden oder Ergebnisse etc. unter einer bestimmten Fragestellung in geeigneten Kommunikationsformaten strukturiert und ggf. fachsprachlich wiedergeben
|
I, II |
diskutieren, erörtern |
Pro- und Kontra-Argumente zu einer Aussage bzw. Behauptung einander gegenüberstellen und abwägen
|
III |
dokumentieren |
Entscheidende Erklärungen, Herleitungen und Skizzen zu einem Sachverhalt bzw. Vorgang angeben und systematisch ordnen
|
I, II |
durchführen |
eine vorgegebene oder eigene Anleitung bzw. Anweisung umsetzen
|
I, II |
einordnen, ordnen, zuordnen, kategorisieren, strukturieren |
Begriffe, Gegenstände usw. auf der Grundlage bestimmter Merkmale systematisch einteilen; so wird deutlich, dass Zusammenhänge unter vorgegebenen oder selbst gewählten Gesichtspunkten begründet hergestellt werden
|
II |
empfehlen |
Produkte und Verhaltensweisen kunden- und situationsgerecht vorschlagen
|
II |
entwickeln, entwerfen, gestalten |
Wissen und Methoden zielgerichtet und ggf. kreativ miteinander verknüpfen, um eine eigenständige Antwort auf eine Annahme oder eine Lösung für eine Problemstellung zu erarbeiten oder weiterzuentwickeln
|
III |
erklären |
Strukturen, Prozesse oder Zusammenhänge eines Sachverhalts nachvollziehbar, verständlich und fachlich begründet zum Ausdruck bringen
|
I, II |
erläutern |
Wesentliches eines Sachverhalts, Gegenstands, Vorgangs etc. mithilfe von anschaulichen Beispielen oder durch zusätzliche Informationen verdeutlichen
|
II |
ermitteln |
einen Zusammenhang oder eine Lösung finden und das Ergebnis formulieren
|
I, II |
erschließen |
geforderte Informationen herausarbeiten oder Sachverhalte herleiten, die nicht explizit in dem zugrunde liegenden Material genannt werden
|
II |
formulieren |
Gefordertes knapp und präzise zum Ausdruck bringen
|
I |
herstellen |
nach anerkannten Regeln Zubereitungen aus Stoffen gewinnen, anfertigen, zubereiten, be- oder verarbeiten, umfüllen, abfüllen, abpacken und kennzeichnen
|
II, III |
implementieren |
Strukturen und/oder Prozesse mit Blick auf gegebene Rahmenbedingungen, Zielanforderungen sowie etwaige Regeln in einem System umsetzen
|
II, III |
informieren |
fachliche Informationen zielgruppengerecht aufbereiten und strukturieren
|
II |
interpretieren, deuten |
auf der Grundlage einer beschreibenden Analyse Erklärungsmöglichkeiten für Zusammenhänge und Wirkungsweisen mit Blick auf ein schlüssiges Gesamtverständnis aufzeigen
|
III |
kennzeichnen |
Markierungen, Symbole, Zeichen oder Etiketten anbringen, die geltenden Konventionen und/oder gesetzlichen Vorschriften entsprechen
|
II |
optimieren |
einen gegebenen technischen Sachverhalt, einen Quellcode oder eine gegebene technische Einrichtung so verändern, dass die geforderten Kriterien unter einem bestimmten Aspekt erfüllt werden
|
II, III |
planen |
die Schritte eines Arbeitsprozesses antizipieren und eine nachvollziehbare ergebnisorientierte Anordnung der Schritte vornehmen
|
III |
präsentieren |
Sachverhalte strukturiert, mediengestützt und adressatengerecht vortragen
|
II |
skizzieren |
Sachverhalte, Objekte, Strukturen oder Ergebnisse auf das Wesentliche reduzieren und übersichtlich darstellen
|
I |
übersetzen |
einen Sachverhalt oder einzelne Wörter und Phrasen wortgetreu in einer anderen Sprache wiedergeben
|
II |
validieren, testen |
Erbringung eines dokumentierten Nachweises, dass ein bestimmter Prozess oder ein System kontinuierlich eine Funktionalität/Produkt erzeugt, das die zuvor definierten Spezifikationen und Qualitätsmerkmale erfüllt
|
I |
verallgemeinern |
aus einer Einsicht eine Aussage formulieren, die für verschiedene Anwendungsbereiche Gültigkeit besitzt
|
II |
verdrahten |
Betriebsmittel nach einem vorgegebenen Anschluss‑/ Stromlaufplan systematisch elektrisch miteinander verbinden
|
I, II |
vergleichen, gegenüberstellen, unterscheiden |
nach vorgegebenen oder selbst gewählten Gesichtspunkten problembezogen Gemeinsamkeiten, Ähnlichkeiten und Unterschiede ermitteln und gegenüberstellen sowie auf dieser Grundlage ggf. ein gewichtetes Ergebnis formulieren
|
II |
wiedergeben |
wesentliche Information und/oder deren Zusammenhänge strukturiert zusammenfassen
|
I |
zeichnen |
einen beobachtbaren oder gegebenen Sachverhalt mit grafischen Mitteln und ggf. unter Einhaltung von fachlichen Konventionen (z. B. Symbole, Perspektiven etc.) darstellen
|
I, II |
zeigen, aufzeigen |
Sachverhalte, Prozesse o. a. sachlich beschreiben und erläutern
|
I, II |
zusammenfassen |
das Wesentliche sachbezogen, konzentriert sowie inhaltlich und sprachlich strukturiert mit eigenen Worten wiedergeben
|
I, II |
Amtsblatt des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg
hier: Berufskolleg für physikalisch-technische Assistenten
Berufskolleg für technische Assistenten (Bildungsplan zur Erprobung)
Vom
Aktenzeichen KM 41-6623-3/4/1
I.
II.
für das Schuljahr 1 ab 1. August 2023.
für das Schuljahr 2 ab 1. August 2024.