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Bildungsplanarbeit Berufskollegs Assistenz
Übungen zur Abgabe und Beratung
Fachliche Vorbemerkungen
1. Allgemeine Vorbemerkungen (Bildungswert des Fachs)
Das Fach „Übungen zur Abgabe und Beratung sowie Nutzung digitaler Technologien“ dient der Einübung zweier pharmazeutischer Tätigkeiten: der Abgabe von Arzneimittel und Medizinprodukte sowie der Beratung und Information. Diese pharmazeutischen Tätigkeiten werden explizit im Berufsbild der Pharmazeutisch-technischen Assistentinnen und Assistenten genannt (§ 6 PTAG). Die Pharmazeutisch-technische Assistentinnen und Pharmazeutisch-technische Assistenten erledigen diese Tätigkeiten selbstständig unter Aufsicht einer Apothekerin oder eines Apothekers und können diese nach drei bis fünf Jahren bei Erfüllung bestimmter Voraussetzungen unter Verantwortung des Apothekenleiters oder der Apothekenleiterin, also ohne Aufsicht, ausführen (§3 ApBetrO (5b und c)). Die Inhalte und angestrebten Kompetenzen des Bildungsplanes tragen dieser verantwortungsvollen Tätigkeit Rechnung.
Nach Teil B der Anlage 1 zur Ausbildungs- und Prüfungsordnung für Pharmazeutisch-technische Assistenten (PTA-APrV) sind die Schülerinnen und Schüler zu befähigen, Verschreibungen nach arzneimittel- und sozialrechtlichen Vorgaben zu prüfen, bei der Abgabe die Kunden über die Arzneimittel und Medizinprodukte zu informieren und zu beraten, geeignete Kommunikationsstrategien zu wählen und dabei digitale Technologien zu nutzen. Der Abgabe und Beratung im Rahmen der Selbstmedikation wurde ein besonderer Stellenwert beigemessen.
2. Hinweise zum Kompetenzerwerb, prozessbezogene Kompetenzen
Im Fach „Übungen zur Abgabe und Beratung sowie Nutzung digitaler Technologien“ muss auf bereits in anderen Fächern erarbeitetes Wissen und gewonnene Kompetenzen zurückgegriffen werden. Deshalb ist eine enge Absprache insbesondere mit den Fächern „Arzneimittelkunde“, „Medizinproduktekunde“, „Grundlagen des Gesundheitswesens, pharmazeutische Berufskunde und Gesetzeskunde“ sowie „Apothekenpraxis, einschließlich Qualitätsmanagement und Nutzung digitaler Technologien“ erforderlich. Auf Verweise zu verwandten Inhalten in anderen Fächern wurde verzichtet, um die Übersichtlichkeit des Bildungsplanes zu wahren.
Methoden- und Sozialkompetenz lassen sich am wirksamsten fördern, wenn der Unterricht von ganzheitlichen, praxisnahen Problem- und Entscheidungssituationen ausgeht, die den Schülerinnen und Schülern ein hohes Maß an Selbstständigkeit abfordern. Daher sind die Bildungsplanthemen handlungsorientiert zu bearbeiten. Flexibilität und Kreativität, Kritikfähigkeit, Teamfähigkeit, Entscheidungsfähigkeit und Verantwortungsbewusstsein der Schülerinnen und Schüler werden damit gefördert. Dies erfordert vermehrt den Einsatz von Unterrichtsformen wie z. B. Projektmethode, Fallstudie, Rollenspiel, selbstorganisiertes Lernen. Das gesamte Fach Übungen zur Abgabe und Beratung wird daher in Gruppenteilung unterrichtet, sodass durch diese Rahmenbedingungen eine handlungsorientierte Themenbearbeitung und ein fächerübergreifender Ansatz in diesen Bildungsplaneinheiten durchgängig zu verfolgen ist.
Die Schülerinnen und Schüler erhalten grundlegende Kenntnisse in der Kommunikationstheorie. Sie sollen diese an praktischen Beispielen aus der Apotheke anwenden und vertiefen. Dabei soll vor allem auf die Abgabe und Beratung von Arzneimitteln in der Selbstmedikation, die Belieferung von Rezepten und die Abgabe und Beratung von Medizinprodukten eingegangen werden. Bei der Abgabe und Beratung zu den verschiedenen Produkten sollen auch geeignete, aktuelle Leitfäden für die Beratung berücksichtigt werden.
Es ist anzustreben, dass die Schülerinnen und Schüler unmittelbar nach Vorlage einer ärztlichen Verordnung oder nach Empfang eines Kundenwunsches in freier Rede informieren und beraten.
Im ersten Ausbildungsjahr ist ein verbindliches Projekt zum Thema alternative Heilverfahren durchzuführen, im zweiten Ausbildungsjahr ein fächerübergreifendes Arbeiten im Mindestumfang von 20 Stunden.
Hinweise zum Umgang mit dem Bildungsplan
Der Bildungsplan zeichnet sich durch eine Inhalts- und eine Kompetenzorientierung aus. In jeder Bildungsplaneinheit (BPE) werden in kursiver Schrift die übergeordneten Ziele beschrieben, die durch Zielformulierungen sowie in jeweils einer Inhalts- und Hinweisspalte konkretisiert werden. In den Zielformulierungen werden die jeweiligen fachspezifischen Operatoren als Verben verwendet. Operatoren sind handlungsinitiierende Verben, die signalisieren, welche Tätigkeiten beim Bearbeiten von Aufgaben erwartet werden; eine Operatorenliste ist jedem Bildungsplan im Anhang beigefügt. Durch die kompetenzorientierte Zielformulierung mittels dieser Operatoren wird das Anforderungsniveau bezüglich der Inhalte und der zu erwerbenden Kompetenzen definiert. Die formulierten Ziele und Inhalte sind verbindlich und damit prüfungsrelevant. Sie stellen die Regelanforderungen im jeweiligen Fach dar. Die Inhalte der Hinweisspalte sind unverbindliche Ergänzungen zur Inhaltsspalte und umfassen Beispiele, didaktische Hinweise und Querverweise auf andere Fächer bzw. BPE.
Der VIP-Bereich des Bildungsplans umfasst die Vertiefung, individualisiertes Lernen sowie Projektunterricht. Im Rahmen der hier zur Verfügung stehenden Stunden sollen die Schülerinnen und Schüler bestmöglich unterstützt und bei der Weiterentwicklung ihrer personalen und fachlichen Kompetenzen gefördert werden. Die Fachlehrerinnen und Fachlehrer nutzen diese Unterrichtszeit nach eigenen Schwerpunktsetzungen auf Basis der fächer- und bildungsgangspezifischen Besonderheiten sowie nach den Lernvoraussetzungen der einzelnen Schülerinnen und Schüler. Eine Ausnahme stellt das Projekt „Alternative Heilverfahren“ im ersten Schuljahr dar, das verbindlich durchzuführen ist.
Der Teil „Zeit für Leistungsfeststellung“ des Bildungsplans berücksichtigt die Zeit, die zur Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung von Leistungsfeststellungen zur Verfügung steht. Dies kann auch die notwendige Zeit für die im Rahmen der Besonderen Lernleistungen erbrachten Leistungen, Nachbesprechung zu Leistungsfeststellungen sowie Feedback-Gespräche umfassen.
Schuljahr 1
Vertiefung – Individualisiertes Lernen – Projektunterricht (VIP) |
20 |
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Die Themenauswahl des Projektunterrichts hat aus den nachfolgenden Bildungsplaneinheiten unter Beachtung fächerverbindender Aspekte zu erfolgen.
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BPE 1 |
Kommunikation in der Apotheke |
10 |
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Die Schülerinnen und Schüler wenden die Grundlagen der Kommunikation situationsgerecht an.
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BPE 1.1 |
Die Schülerinnen und Schüler beschreiben die Grundlagen der Kommunikation und wenden diese an. |
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BPE 1.2 |
Die Schülerinnen und Schüler ermitteln die Bedürfnisse von besonderen Kundengruppen und entwickeln entsprechende Kommunikationsstrategien und wenden diese an. |
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BPE 2 |
Abgabe von Arzneimitteln und Medizinprodukten |
14 |
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Die Schülerinnen und Schüler wenden arzneimittelrechtliche und sozialrechtliche Vorschriften bei der Rezeptbelieferung und der Selbstmedikation von Arzneimitteln und Medizinprodukten an.
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BPE 2.1 |
Die Schülerinnen und Schüler charakterisieren Rezeptformulare und beurteilen die Gültigkeit von Verordnungen, indem sie diese mit arzneimittelrechtlichen und sozialrechtlichen Vorgaben vergleichen. |
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BPE 2.2 |
Die Schülerinnen und Schüler ermitteln die Preise, die Kunden als Versicherte der GKV oder Privatversicherte für Arzneimittel und Medizinprodukte zu bezahlen haben. |
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BPE 2.3 |
Die Schülerinnen und Schüler begründen die Erstattungsfähigkeit von Arzneimitteln und Medizinprodukten, die GKV-Versicherte verordnet bekommen. |
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BPE 2.4 |
Die Schülerinnen und Schüler führen nach Notwendigkeit oder Zulässigkeit die Substitution auf Grundlage sozialrechtlicher Vorgaben durch. Sie ermitteln geeignete Substitutionsarzneimittel und begründen den Austausch kundengerecht. |
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BPE 3 |
Abgabe und Beratung in der Selbstmedikation I |
26 |
---|---|---|
Die Schülerinnen und Schüler gestalten zu den wichtigen Themen der Selbstmedikation ein Beratungsgespräch. Sie ermitteln dabei den individuellen Beratungsbedarf der Kundinnen und Kunden und wenden geeignete Kommunikationsstrategien und Fragetechniken an, um insbesondere einen etwaigen weiteren Beratungsbedarf festzustellen oder Hinweise auf aufgetretene arzneimittel- oder medizinproduktebezogene Probleme zu erhalten.
Sie beraten gemäß BAK-Leitlinie über die Anwendung und Wirkung der abzugebenden Arzneimittel, Medizinprodukte und apothekenüblichen Waren oder erteilen andere fachgerechte Ratschläge unmittelbar nach Empfang des Kundenwunsches in freier Rede. Dabei berücksichtigen sie die Möglichkeiten und Grenzen der Selbstmedikation und empfehlen gegebenenfalls einen Arztbesuch. Die Schülerinnen und Schüler überprüfen die Eignung der im Rahmen der Selbstmedikation nachgefragten Arzneimittel für den vorgesehenen therapeutischen Zweck und empfehlen gegebenenfalls ein geeigneteres Präparat. |
BPE 3.1 |
Die Schülerinnen und Schüler planen ein Beratungsgespräch in der Selbstmedikation und präsentieren dies an einem selbst gewählten Beispiel. Sie wenden dabei geeignete Kommunikationsstrategien und Fragetechniken an. |
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BPE 3.2 |
Die Schülerinnen und Schüler beraten in der Selbstmedikation bei einer Symptomschilderung oder einem Präparatewunsch. Dabei ermitteln sie einen etwaigen weiteren Beratungsbedarf sowie arzneimittelbezogene Probleme und Möglichkeiten zur Förderung der Therapietreue. |
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Zeit für Leistungsfeststellung
10
70
80
Schuljahr 2
Vertiefung – Individualisiertes Lernen – Projektunterricht (VIP) |
30 |
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Die Themenauswahl des Projektunterrichts hat aus den nachfolgenden Bildungsplaneinheiten unter Beachtung fächerverbindender Aspekte zu erfolgen.
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BPE 4 |
Abgabe und Beratung in der Selbstmedikation II |
30 |
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Die Schülerinnen und Schüler gestalten zu den wichtigen Themen der Selbstmedikation ein Beratungsgespräch. Sie ermitteln dabei den individuellen Beratungsbedarf der Kundinnen und Kunden und wenden geeignete Kommunikationsstrategien und Fragetechniken an, um insbesondere einen etwaigen weiteren Beratungsbedarf festzustellen oder Hinweise auf aufgetretene arzneimittel- oder medizinproduktebezogene Probleme zu erhalten.
Sie beraten gemäß BAK-Leitlinie über die Anwendung und Wirkung der abzugebenden Arzneimittel, Medizinprodukte und apothekenüblichen Waren oder erteilen andere fachgerechte Ratschläge unmittelbar nach Empfang des Kundenwunsches in freier Rede. Dabei berücksichtigen sie die Möglichkeiten und Grenzen der Selbstmedikation und empfehlen gegebenenfalls einen Arztbesuch. Die Schülerinnen und Schüler überprüfen die Eignung der im Rahmen der Selbstmedikation nachgefragten Arzneimittel für den vorgesehenen therapeutischen Zweck und empfehlen gegebenenfalls ein geeigneteres Präparat. |
BPE 4.1 |
Die Schülerinnen und Schüler beraten in der Selbstmedikation bei einer Symptomschilderung oder einem Präparatewunsch. Dabei ermitteln Sie einen etwaigen weiteren Beratungsbedarf sowie arzneimittelbezogene Probleme und Möglichkeiten zur Förderung der Therapietreue. |
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BPE 4.2 |
Die Schülerinnen und Schüler erläutern die Anwendung verschiedener Darreichungsformen kundengerecht und begründen ihre Anweisungen sachgerecht. |
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BPE 5 |
Information und Beratung bei der Abgabe von Arzneimitteln und Medizinprodukten auf ärztliche Verordnung |
24 |
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Die Schülerinnen und Schüler planen ihr Vorgehen bei der Belieferung ärztlicher Verschreibungen in typischen Indikationsgebieten. Sie informieren und beraten bei der Abgabe von Arzneimitteln und Medizinprodukten unmittelbar nach Vorlage der Verschreibung in freier Rede unter Verwendung apothekenüblicher, insbesondere digitaler Informationsquellen.
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BPE 5.1 |
Die Schülerinnen und Schüler unterscheiden Erst- und Folgeverordnungen und beschreiben die inhaltliche Prüfung ärztlicher Verordnungen. Sie ermitteln Arzneimittelinformationen, die für die Abgabe auf Verschreibung erforderlich sind, ggf. mit digitaler Unterstützung. |
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BPE 5.2 |
Die Schülerinnen und Schüler erläutern die Anwendung verschiedener Darreichungsformen kundengerecht und begründen ihre Anweisungen sachgerecht. |
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BPE 5.3 |
Die Schülerinnen und Schüler wenden die inhaltliche Prüfung auf ärztliche Verordnungen aus ausgewählten Indikationsgebieten an. Sie formulieren Arzneimittelinformationen kundengerecht, die sie zuvor ggf. mit digitaler Unterstützung ermittelt und danach bewertet haben. |
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BPE 6 |
Fächerübergreifendes Arbeiten |
21 |
---|---|---|
Die Schülerinnen und Schüler planen fächerübergreifendes Arbeiten zusammen mit mindestens einem anderen Fach und führen es durch.
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BPE 6.1 |
Die Schülerinnen und Schüler entwerfen einen Beratungsleitfaden, überprüfen ihn auf Zielgruppenadäquatheit und wenden ihn an. |
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Zeit für Leistungsfeststellung
15
105
120
Operatorenliste
Anforderungsbereiche
Anforderungsbereiche:
Anforderungsbereich I umfasst die Reproduktion und die Anwendung einfacher Sachverhalte und Fachmethoden, das Darstellen von Sachverhalten in vorgegebener Form sowie die Darstellung einfacher Bezüge.
Anforderungsbereich II umfasst die Reorganisation und das Übertragen komplexerer Sachverhalte und Fachmethoden, die situationsgerechte Anwendung von technischen Kommunikationsformen, die Wiedergabe von Bewertungsansätzen sowie das Herstellen von Bezügen, um technische Problemstellungen entsprechend den allgemeinen Regeln der Technik zu lösen.
Anforderungsbereich III umfasst das problembezogene Anwenden und Übertragen komplexer Sachverhalte und Fachmethoden, die situationsgerechte Auswahl von Kommunikationsformen, das Herstellen von Bezügen und das Bewerten von Sachverhalten.
Operator | Erläuterung |
Zuordnung Anforderungsbereiche |
---|---|---|
ableiten |
auf der Grundlage relevanter Merkmale sachgerechte Schlüsse ziehen
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II |
abschätzen |
auf der Grundlage von begründeten Überlegungen Größenordnungen angeben
|
II |
analysieren, untersuchen |
für eine gegebene Problem- oder Fragestellung systematisch bzw. kriteriengeleitet wichtige Bestandteile, Merkmale oder Eigenschaften eines Sachverhaltes oder eines Objektes erschließen und deren Beziehungen zueinander darstellen
|
II |
anwenden, übertragen |
einen bekannten Zusammenhang oder eine bekannte Methode zur Lösungsfindung bzw. Zielerreichung auf einen anderen, ggf. unbekannten Sachverhalt beziehen
|
II, III |
aufbauen |
Objekte und Geräte zielgerichtet anordnen und kombinieren
|
II |
aufstellen |
fachspezifische Formeln, Gleichungen, Gleichungssysteme, Reaktionsgleichungen oder Reaktionsmechanismen entwickeln
|
II |
auswerten |
Informationen (Daten, Einzelergebnisse o. a.) erfassen, in einen Zusammenhang stellen und daraus zielgerichtete Schlussfolgerungen ziehen
|
II, III |
begründen |
Sachverhalte oder Aussagen auf Regeln, Gesetzmäßigkeiten bzw. kausale Zusammenhänge oder weitere nachvollziehbare Argumente zurückführen
|
II |
benennen, nennen, angeben |
Elemente, Sachverhalte, Begriffe, Daten oder Fakten ohne Erläuterung und Wertung aufzählen
|
I |
beraten |
eine Entscheidungsfindung fachkompetent und zielgruppengerecht unterstützen
|
III |
berechnen |
Ergebnisse aus gegebenen Werten/Daten durch Rechenoperationen oder grafische Lösungsmethoden gewinnen
|
II |
beschreiben |
Strukturen, Situationen, Zusammenhänge, Prozesse und Eigenschaften genau, sachlich, strukturiert und fachsprachlich richtig mit eigenen Worten darstellen, dabei wird auf Erklärungen oder Wertungen verzichtet
|
I, II |
bestimmen |
Sachverhalte und Inhalte prägnant und kriteriengeleitet darstellen
|
I |
bestätigen, beweisen, nachweisen, überprüfen, prüfen |
die Gültigkeit, Schlüssigkeit und Berechtigung einer Aussage (z. B. Hypothese, Modell oder Naturgesetz) durch ein Experiment, eine logische Herleitung oder sachliche Argumentation belegen bzw. widerlegen
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III |
beurteilen, Stellung nehmen |
zu einem Sachverhalt oder einer Aussage eine eigene, auf Fachwissen sowie fachlichen Methoden und Maßstäben begründete Position über deren Sinnhaftigkeit vertreten
|
III |
bewerten, kritisch Stellung nehmen |
zu einem Sachverhalt oder einer Aussage eine eigene, auf gesellschaftlich oder persönliche Wertvorstellungen begründete Position über deren Annehmbarkeit vertreten
|
III |
charakterisieren |
spezifischen Eigenheiten von Sachverhalten, Objekten, Vorgängen, Personen o. a. unter leitenden Gesichtspunkten herausarbeiten und darstellen
|
II |
darstellen, darlegen |
Sachverhalte, Strukturen, Zusammenhänge, Methoden oder Ergebnisse etc. unter einer bestimmten Fragestellung in geeigneten Kommunikationsformaten strukturiert und ggf. fachsprachlich wiedergeben
|
I, II |
diskutieren, erörtern |
Pro- und Kontra-Argumente zu einer Aussage bzw. Behauptung einander gegenüberstellen und abwägen
|
III |
dokumentieren |
Entscheidende Erklärungen, Herleitungen und Skizzen zu einem Sachverhalt bzw. Vorgang angeben und systematisch ordnen
|
I, II |
durchführen |
eine vorgegebene oder eigene Anleitung bzw. Anweisung umsetzen
|
I, II |
einordnen, ordnen, zuordnen, kategorisieren, strukturieren |
Begriffe, Gegenstände usw. auf der Grundlage bestimmter Merkmale systematisch einteilen; so wird deutlich, dass Zusammenhänge unter vorgegebenen oder selbst gewählten Gesichtspunkten begründet hergestellt werden
|
II |
empfehlen |
Produkte und Verhaltensweisen kunden- und situationsgerecht vorschlagen
|
II |
entwickeln, entwerfen, gestalten |
Wissen und Methoden zielgerichtet und ggf. kreativ miteinander verknüpfen, um eine eigenständige Antwort auf eine Annahme oder eine Lösung für eine Problemstellung zu erarbeiten oder weiterzuentwickeln
|
III |
erklären |
Strukturen, Prozesse oder Zusammenhänge eines Sachverhalts nachvollziehbar, verständlich und fachlich begründet zum Ausdruck bringen
|
I, II |
erläutern |
Wesentliches eines Sachverhalts, Gegenstands, Vorgangs etc. mithilfe von anschaulichen Beispielen oder durch zusätzliche Informationen verdeutlichen
|
II |
ermitteln |
einen Zusammenhang oder eine Lösung finden und das Ergebnis formulieren
|
I, II |
erschließen |
geforderte Informationen herausarbeiten oder Sachverhalte herleiten, die nicht explizit in dem zugrunde liegenden Material genannt werden
|
II |
formulieren |
Gefordertes knapp und präzise zum Ausdruck bringen
|
I |
herstellen |
nach anerkannten Regeln Zubereitungen aus Stoffen gewinnen, anfertigen, zubereiten, be- oder verarbeiten, umfüllen, abfüllen, abpacken und kennzeichnen
|
II, III |
implementieren |
Strukturen und/oder Prozesse mit Blick auf gegebene Rahmenbedingungen, Zielanforderungen sowie etwaige Regeln in einem System umsetzen
|
II, III |
informieren |
fachliche Informationen zielgruppengerecht aufbereiten und strukturieren
|
II |
interpretieren, deuten |
auf der Grundlage einer beschreibenden Analyse Erklärungsmöglichkeiten für Zusammenhänge und Wirkungsweisen mit Blick auf ein schlüssiges Gesamtverständnis aufzeigen
|
III |
kennzeichnen |
Markierungen, Symbole, Zeichen oder Etiketten anbringen, die geltenden Konventionen und/oder gesetzlichen Vorschriften entsprechen
|
II |
optimieren |
einen gegebenen technischen Sachverhalt, einen Quellcode oder eine gegebene technische Einrichtung so verändern, dass die geforderten Kriterien unter einem bestimmten Aspekt erfüllt werden
|
II, III |
planen |
die Schritte eines Arbeitsprozesses antizipieren und eine nachvollziehbare ergebnisorientierte Anordnung der Schritte vornehmen
|
III |
präsentieren |
Sachverhalte strukturiert, mediengestützt und adressatengerecht vortragen
|
II |
skizzieren |
Sachverhalte, Objekte, Strukturen oder Ergebnisse auf das Wesentliche reduzieren und übersichtlich darstellen
|
I |
übersetzen |
einen Sachverhalt oder einzelne Wörter und Phrasen wortgetreu in einer anderen Sprache wiedergeben
|
II |
validieren, testen |
Erbringung eines dokumentierten Nachweises, dass ein bestimmter Prozess oder ein System kontinuierlich eine Funktionalität/Produkt erzeugt, das die zuvor definierten Spezifikationen und Qualitätsmerkmale erfüllt
|
I |
verallgemeinern |
aus einer Einsicht eine Aussage formulieren, die für verschiedene Anwendungsbereiche Gültigkeit besitzt
|
II |
verdrahten |
Betriebsmittel nach einem vorgegebenen Anschluss‑/ Stromlaufplan systematisch elektrisch miteinander verbinden
|
I, II |
vergleichen, gegenüberstellen, unterscheiden |
nach vorgegebenen oder selbst gewählten Gesichtspunkten problembezogen Gemeinsamkeiten, Ähnlichkeiten und Unterschiede ermitteln und gegenüberstellen sowie auf dieser Grundlage ggf. ein gewichtetes Ergebnis formulieren
|
II |
wiedergeben |
wesentliche Information und/oder deren Zusammenhänge strukturiert zusammenfassen
|
I |
zeichnen |
einen beobachtbaren oder gegebenen Sachverhalt mit grafischen Mitteln und ggf. unter Einhaltung von fachlichen Konventionen (z. B. Symbole, Perspektiven etc.) darstellen
|
I, II |
zeigen, aufzeigen |
Sachverhalte, Prozesse o. a. sachlich beschreiben und erläutern
|
I, II |
zusammenfassen |
das Wesentliche sachbezogen, konzentriert sowie inhaltlich und sprachlich strukturiert mit eigenen Worten wiedergeben
|
I, II |
Amtsblatt des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg
hier: Berufskolleg für pharmazeutisch-technische Assistenten
Berufskolleg für technische Assistenten (Bildungsplan zur Erprobung)
Vom
Aktenzeichen KM 41-6623-3/4/1
I.
II.
für das Schuljahr 1 ab 1. August 2023.
für das Schuljahr 2 ab 1. August 2024.