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Berufliche Schulen
Bildungsplanarbeit Berufskollegs Assistenz
Medizinproduktekunde einschließlich Information und Beratung
Fachliche Vorbemerkungen
Der besondere Beitrag des Fachs „Medizinproduktekunde, einschließlich Information und Beratung sowie Nutzung digitaler Technologien“ für das Berufsleben von Pharmazeutisch-technischen Assistentinnen und Assistenten besteht in der Vermittlung der notwendigen Kompetenzen bei Erwerb und Abgabe von Medizinprodukten im Apothekenalltag.
Die Schülerinnen und Schüler erhalten einen Überblick über Verbandmittel. Sie erwerben Kenntnisse über Wundarten, deren fachgerechte Versorgung mit Verbandmitteln, sowie über Stütz- und Kompressionsverbände. Sie lernen die wichtigsten Kranken- und Säuglingspflegeartikel, Medizinprodukte zur Familienplanung und ausgewählte arzneimittelhaltige Trägersysteme mit ihrer häufigsten Anwendung kennen.
Zusammen mit ihren Kenntnissen aus den Fächern „Arzneimittelkunde, einschließlich Information und Beratung sowie Nutzung digitaler Technologien“ und „Übungen zur Abgabe und Beratung sowie Nutzung digitaler Technologien“ sind die Schülerinnen und Schüler in der Lage, die Kundinnen und Kunden in der Apotheke fachgerecht auf dem Gebiet der häuslichen Kranken- und Säuglingspflege inklusive der Familienplanung zu beraten.
Fächerübergreifende Themen, wie z. B. Behandlung von Venenleiden, Familienplanung und Blutdruck, sollen in Absprache mit den Lehrkräften der Fächer „Arzneimittelkunde, einschließlich Information und Beratung sowie Nutzung digitaler Technologien“, „Übungen zur Abgabe und Beratung sowie Nutzung digitaler Technologien“, „Apothekenpraxis, einschließlich Qualitätsmanagement und Nutzung digitaler Technologien“ und „Grundlagen des Gesundheitswesens, pharmazeutische Berufs- und Gesetzeskunde“ unterrichtet werden.
Als grundlegende Fähigkeiten erwerben die Schülerinnen und Schüler
- Qualifikation zur Umsetzung von Grundkenntnissen über die rechtliche Stellung und Einstufung von für Apotheken relevanten Medizinprodukten
- Informations- und Beratungskompetenz über die korrekte Anwendung und Aufbewahrung sowie über etwaige Risiken und Vorsichtsmaßnahmen bei der Abgabe von Medizinprodukten an Kundinnen, Kunden und Angehörige der Heilberufe, einschließlich der Nutzung digitaler Technologien
Hinweise zum Umgang mit dem Bildungsplan
Der Bildungsplan zeichnet sich durch eine Inhalts- und eine Kompetenzorientierung aus. In jeder Bildungsplaneinheit (BPE) werden in kursiver Schrift die übergeordneten Ziele beschrieben, die durch Zielformulierungen sowie in jeweils einer Inhalts- und Hinweisspalte konkretisiert werden. In den Zielformulierungen werden die jeweiligen fachspezifischen Operatoren als Verben verwendet. Operatoren sind handlungsinitiierende Verben, die signalisieren, welche Tätigkeiten beim Bearbeiten von Aufgaben erwartet werden; eine Operatorenliste ist jedem Bildungsplan im Anhang beigefügt. Durch die kompetenzorientierte Zielformulierung mittels dieser Operatoren wird das Anforderungsniveau bezüglich der Inhalte und der zu erwerbenden Kompetenzen definiert. Die formulierten Ziele und Inhalte sind verbindlich und damit prüfungsrelevant. Sie stellen die Regelanforderungen im jeweiligen Fach dar. Die Inhalte der Hinweisspalte sind unverbindliche Ergänzungen zur Inhaltsspalte und umfassen Beispiele, didaktische Hinweise und Querverweise auf andere Fächer bzw. BPE.
Der VIP-Bereich des Bildungsplans umfasst die Vertiefung, individualisiertes Lernen sowie Projektunterricht. Im Rahmen der hier zur Verfügung stehenden Stunden sollen die Schülerinnen und Schüler bestmöglich unterstützt und bei der Weiterentwicklung ihrer personalen und fachlichen Kompetenzen gefördert werden. Die Fachlehrerinnen und Fachlehrer nutzen diese Unterrichtszeit nach eigenen Schwerpunktsetzungen auf Basis der fächer- und bildungsgangspezifischen Besonderheiten sowie nach den Lernvoraussetzungen der einzelnen Schülerinnen und Schüler.
Der Teil „Zeit für Leistungsfeststellung“ des Bildungsplans berücksichtigt die Zeit, die zur Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung von Leistungsfeststellungen zur Verfügung steht. Dies kann auch die notwendige Zeit für die im Rahmen der Besonderen Lernleistungen erbrachten Leistungen, Nachbesprechung zu Leistungsfeststellungen sowie Feedback-Gespräche umfassen.
Schuljahr 1
Vertiefung – Individualisiertes Lernen – Projektunterricht (VIP) |
5 |
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Die Themenauswahl des Projektunterrichts hat aus den nachfolgenden Bildungsplaneinheiten unter Beachtung fächerverbindender Aspekte zu erfolgen.
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BPE 1 |
Einführung Medizinprodukte |
2 |
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Die Schülerinnen und Schüler wenden Erkennungsmerkmale für Medizinprodukte an.
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BPE 1.1 |
Die Schülerinnen und Schüler unterscheiden Medizinprodukte von Arzneimitteln und ordnen Medizinprodukte grundsätzlich verschiedenen Kategorien zu. |
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BPE 1.2 |
Die Schülerinnen und Schüler wenden gesetzliche Vorgaben und die Kennzeichnung von Medizinprodukten im Umgang mit diesen an. |
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BPE 2 |
Grundsätze der Wundversorgung |
10,5 |
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Die Schülerinnen und Schüler beschreiben Grundsätze der Wundversorgung und wenden diese an.
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BPE 2.1 |
Die Schülerinnen und Schüler unterscheiden verschiedene Wundarten und erklären die einzelnen Phasen der Wundheilung. |
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BPE 2.2 |
Die Schülerinnen und Schüler planen die Erstversorgung von Wunden bei Bagatellverletzungen. |
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BPE 2.3 |
Die Schülerinnen und Schüler erklären ideale Wundheilungsbedingungen und beurteilen den Einsatz gängiger Wundauflagen. |
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BPE 2.4 |
Die Schülerinnen und Schüler wenden ihre Kenntnisse zur Wundheilung und Wundversorgung auf diverse Fallbeispiele an. |
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Zeit für Leistungsfeststellung
2,5
17,5
20
Schuljahr 2
Vertiefung – Individualisiertes Lernen – Projektunterricht (VIP) |
10 |
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Die Themenauswahl des Projektunterrichts hat aus den nachfolgenden Bildungsplaneinheiten unter Beachtung fächerverbindender Aspekte zu erfolgen.
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BPE 3 |
Fixiermittel |
2 |
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Die Schülerinnen und Schüler beraten zu Fixiermitteln.
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BPE 3.1 |
Die Schülerinnen und Schüler beurteilen den Einsatz verschiedener möglicher Fixiermittel. |
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BPE 4 |
Wundschnellverbände und Spezialpflaster |
3 |
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Die Schülerinnen und Schüler beraten zur Anwendung von Wundschnellverbänden und Spezialpflastern.
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BPE 4.1 |
Die Schülerinnen und Schüler beraten zur Applikation und Entfernung von Wundschnellverbänden und Spezialpflastern. |
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BPE 5 |
Kompressionstherapie zur Behandlung von Venenleiden sowie Hilfsmittel zur Behandlung bei Verletzungen des Bewegungsapparates |
4 |
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Die Schülerinnen und Schüler zeigen Medizinprodukte zur indikationsgerechten Kompressionstherapie auf und nennen Hilfsmittel zur Behandlung von Verletzungen des Bewegungsapparates.
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BPE 5.1 |
Schülerinnen und Schüler erklären die Entstehung einer chronisch venösen Insuffizienz, deren Folgeschäden sowie die Wirkungsweise einer Kompressionstherapie. |
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BPE 5.2 |
Schülerinnen und Schüler bestimmen Qualitätsmerkmale verschiedener Hilfsmittel zur Kompressionstherapie und stellen Hilfsmittel der Stütztherapie gegenüber. |
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BPE 5.3 |
Schülerinnen und Schüler charakterisieren weitere Hilfsmittel zur Behandlung von Verletzungen des Bewegungsapparates. |
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BPE 6 |
Hilfsmittel zur Bestimmung der Körpertemperatur |
1 |
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Die Schülerinnen und Schüler beraten zu Hilfsmitteln zur Bestimmung der Körpertemperatur.
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BPE 6.1 |
Schülerinnen und Schüler stellen verschiedene Thermometer zur Bestimmung der Körpertemperatur gegenüber. |
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BPE 7 |
Hilfsmittel zur Familienplanung |
3 |
---|---|---|
Die Schülerinnen und Schüler erhalten einen Überblick zu aktuellen Hilfsmitteln zur Verhütung und schätzen die Wahrscheinlichkeit einer Befruchtung ab.
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BPE 7.1 |
Schülerinnen und Schüler vergleichen verschiedene Hilfsmittel und ausgewählte Fertigarzneimittel zur Familienplanung. |
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BPE 8 |
Hilfsmittel für die Säuglingspflege und die Mutter |
3 |
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Die Schülerinnen und Schüler erhalten einen Überblick über verschiedene Hilfsmittel für Mutter und Kind und erklären deren Funktion und Anwendung.
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BPE 8.1 |
Schülerinnen und Schüler bestimmen und erklären die Anwendung und den Nutzen verschiedener Hilfsmittel für Mutter und Kind. Sie führen bei Stillproblemen eine symptombezogene Beratung durch. |
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BPE 9 |
Inkontinenz |
3 |
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Die Schülerinnen und Schüler beschreiben verschiedene Inkontinenz-Arten und führen Beratungen zu geläufigen Hilfsmitteln zur Inkontinenzversorgung durch.
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BPE 9.1 |
Schülerinnen und Schüler beschreiben verschiedene Inkontinenz-Arten. |
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BPE 9.2 |
Schülerinnen und Schüler beraten zu geläufigen Hilfsmitteln zur Inkontinenzversorgung und deren Anwendung. |
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BPE 10 |
Hilfsmittel zur Injektion und Infusion |
2 |
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Die Schülerinnen und Schüler bestimmen Hilfsmittel zur Injektion und Infusion und ordnen die Produkte den entsprechenden Verordnungen und Kundenwünschen zu.
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BPE 10.1 |
Schülerinnen und Schüler beschreiben Injektions- und Infusionshilfsmittel und erklären deren Anwendung. |
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BPE 11 |
Blutdruckmessgeräte |
2 |
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Die Schülerinnen und Schüler beraten zum Umgang mit Blutdruckmessgeräten und interpretieren Blutdruckmesswerte.
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BPE 11.1 |
Schülerinnen und Schüler beschreiben die physiologische Entstehung des Blutdrucks und der dazugehörigen Blutdruckwerte. |
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BPE 11.2 |
Schülerinnen und Schüler ermitteln Messwerte mit handelsüblichen Blutdruckmessgeräten und werten diese aus. |
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BPE 12 |
Hilfsmittel zur Inhalation |
2 |
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Die Schülerinnen und Schüler beraten zu verschiedenen Inhalationsgeräten und erklären deren Anwendung.
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BPE 12.1 |
Schülerinnen und Schüler beraten zu verschiedenen Inhalationsgeräten und erklären deren Anwendung. |
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Zeit für Leistungsfeststellung
5
35
40
Operatorenliste
Anforderungsbereiche
Anforderungsbereiche:
Anforderungsbereich I umfasst die Reproduktion und die Anwendung einfacher Sachverhalte und Fachmethoden, das Darstellen von Sachverhalten in vorgegebener Form sowie die Darstellung einfacher Bezüge.
Anforderungsbereich II umfasst die Reorganisation und das Übertragen komplexerer Sachverhalte und Fachmethoden, die situationsgerechte Anwendung von technischen Kommunikationsformen, die Wiedergabe von Bewertungsansätzen sowie das Herstellen von Bezügen, um technische Problemstellungen entsprechend den allgemeinen Regeln der Technik zu lösen.
Anforderungsbereich III umfasst das problembezogene Anwenden und Übertragen komplexer Sachverhalte und Fachmethoden, die situationsgerechte Auswahl von Kommunikationsformen, das Herstellen von Bezügen und das Bewerten von Sachverhalten.
Operator | Erläuterung |
Zuordnung Anforderungsbereiche |
---|---|---|
ableiten |
auf der Grundlage relevanter Merkmale sachgerechte Schlüsse ziehen
|
II |
abschätzen |
auf der Grundlage von begründeten Überlegungen Größenordnungen angeben
|
II |
analysieren, untersuchen |
für eine gegebene Problem- oder Fragestellung systematisch bzw. kriteriengeleitet wichtige Bestandteile, Merkmale oder Eigenschaften eines Sachverhaltes oder eines Objektes erschließen und deren Beziehungen zueinander darstellen
|
II |
anwenden, übertragen |
einen bekannten Zusammenhang oder eine bekannte Methode zur Lösungsfindung bzw. Zielerreichung auf einen anderen, ggf. unbekannten Sachverhalt beziehen
|
II, III |
aufbauen |
Objekte und Geräte zielgerichtet anordnen und kombinieren
|
II |
aufstellen |
fachspezifische Formeln, Gleichungen, Gleichungssysteme, Reaktionsgleichungen oder Reaktionsmechanismen entwickeln
|
II |
auswerten |
Informationen (Daten, Einzelergebnisse o. a.) erfassen, in einen Zusammenhang stellen und daraus zielgerichtete Schlussfolgerungen ziehen
|
II, III |
begründen |
Sachverhalte oder Aussagen auf Regeln, Gesetzmäßigkeiten bzw. kausale Zusammenhänge oder weitere nachvollziehbare Argumente zurückführen
|
II |
benennen, nennen, angeben |
Elemente, Sachverhalte, Begriffe, Daten oder Fakten ohne Erläuterung und Wertung aufzählen
|
I |
beraten |
eine Entscheidungsfindung fachkompetent und zielgruppengerecht unterstützen
|
III |
berechnen |
Ergebnisse aus gegebenen Werten/Daten durch Rechenoperationen oder grafische Lösungsmethoden gewinnen
|
II |
beschreiben |
Strukturen, Situationen, Zusammenhänge, Prozesse und Eigenschaften genau, sachlich, strukturiert und fachsprachlich richtig mit eigenen Worten darstellen, dabei wird auf Erklärungen oder Wertungen verzichtet
|
I, II |
bestimmen |
Sachverhalte und Inhalte prägnant und kriteriengeleitet darstellen
|
I |
bestätigen, beweisen, nachweisen, überprüfen, prüfen |
die Gültigkeit, Schlüssigkeit und Berechtigung einer Aussage (z. B. Hypothese, Modell oder Naturgesetz) durch ein Experiment, eine logische Herleitung oder sachliche Argumentation belegen bzw. widerlegen
|
III |
beurteilen, Stellung nehmen |
zu einem Sachverhalt oder einer Aussage eine eigene, auf Fachwissen sowie fachlichen Methoden und Maßstäben begründete Position über deren Sinnhaftigkeit vertreten
|
III |
bewerten, kritisch Stellung nehmen |
zu einem Sachverhalt oder einer Aussage eine eigene, auf gesellschaftlich oder persönliche Wertvorstellungen begründete Position über deren Annehmbarkeit vertreten
|
III |
charakterisieren |
spezifischen Eigenheiten von Sachverhalten, Objekten, Vorgängen, Personen o. a. unter leitenden Gesichtspunkten herausarbeiten und darstellen
|
II |
darstellen, darlegen |
Sachverhalte, Strukturen, Zusammenhänge, Methoden oder Ergebnisse etc. unter einer bestimmten Fragestellung in geeigneten Kommunikationsformaten strukturiert und ggf. fachsprachlich wiedergeben
|
I, II |
diskutieren, erörtern |
Pro- und Kontra-Argumente zu einer Aussage bzw. Behauptung einander gegenüberstellen und abwägen
|
III |
dokumentieren |
Entscheidende Erklärungen, Herleitungen und Skizzen zu einem Sachverhalt bzw. Vorgang angeben und systematisch ordnen
|
I, II |
durchführen |
eine vorgegebene oder eigene Anleitung bzw. Anweisung umsetzen
|
I, II |
einordnen, ordnen, zuordnen, kategorisieren, strukturieren |
Begriffe, Gegenstände usw. auf der Grundlage bestimmter Merkmale systematisch einteilen; so wird deutlich, dass Zusammenhänge unter vorgegebenen oder selbst gewählten Gesichtspunkten begründet hergestellt werden
|
II |
empfehlen |
Produkte und Verhaltensweisen kunden- und situationsgerecht vorschlagen
|
II |
entwickeln, entwerfen, gestalten |
Wissen und Methoden zielgerichtet und ggf. kreativ miteinander verknüpfen, um eine eigenständige Antwort auf eine Annahme oder eine Lösung für eine Problemstellung zu erarbeiten oder weiterzuentwickeln
|
III |
erklären |
Strukturen, Prozesse oder Zusammenhänge eines Sachverhalts nachvollziehbar, verständlich und fachlich begründet zum Ausdruck bringen
|
I, II |
erläutern |
Wesentliches eines Sachverhalts, Gegenstands, Vorgangs etc. mithilfe von anschaulichen Beispielen oder durch zusätzliche Informationen verdeutlichen
|
II |
ermitteln |
einen Zusammenhang oder eine Lösung finden und das Ergebnis formulieren
|
I, II |
erschließen |
geforderte Informationen herausarbeiten oder Sachverhalte herleiten, die nicht explizit in dem zugrunde liegenden Material genannt werden
|
II |
formulieren |
Gefordertes knapp und präzise zum Ausdruck bringen
|
I |
herstellen |
nach anerkannten Regeln Zubereitungen aus Stoffen gewinnen, anfertigen, zubereiten, be- oder verarbeiten, umfüllen, abfüllen, abpacken und kennzeichnen
|
II, III |
implementieren |
Strukturen und/oder Prozesse mit Blick auf gegebene Rahmenbedingungen, Zielanforderungen sowie etwaige Regeln in einem System umsetzen
|
II, III |
informieren |
fachliche Informationen zielgruppengerecht aufbereiten und strukturieren
|
II |
interpretieren, deuten |
auf der Grundlage einer beschreibenden Analyse Erklärungsmöglichkeiten für Zusammenhänge und Wirkungsweisen mit Blick auf ein schlüssiges Gesamtverständnis aufzeigen
|
III |
kennzeichnen |
Markierungen, Symbole, Zeichen oder Etiketten anbringen, die geltenden Konventionen und/oder gesetzlichen Vorschriften entsprechen
|
II |
optimieren |
einen gegebenen technischen Sachverhalt, einen Quellcode oder eine gegebene technische Einrichtung so verändern, dass die geforderten Kriterien unter einem bestimmten Aspekt erfüllt werden
|
II, III |
planen |
die Schritte eines Arbeitsprozesses antizipieren und eine nachvollziehbare ergebnisorientierte Anordnung der Schritte vornehmen
|
III |
präsentieren |
Sachverhalte strukturiert, mediengestützt und adressatengerecht vortragen
|
II |
skizzieren |
Sachverhalte, Objekte, Strukturen oder Ergebnisse auf das Wesentliche reduzieren und übersichtlich darstellen
|
I |
übersetzen |
einen Sachverhalt oder einzelne Wörter und Phrasen wortgetreu in einer anderen Sprache wiedergeben
|
II |
validieren, testen |
Erbringung eines dokumentierten Nachweises, dass ein bestimmter Prozess oder ein System kontinuierlich eine Funktionalität/Produkt erzeugt, das die zuvor definierten Spezifikationen und Qualitätsmerkmale erfüllt
|
I |
verallgemeinern |
aus einer Einsicht eine Aussage formulieren, die für verschiedene Anwendungsbereiche Gültigkeit besitzt
|
II |
verdrahten |
Betriebsmittel nach einem vorgegebenen Anschluss‑/ Stromlaufplan systematisch elektrisch miteinander verbinden
|
I, II |
vergleichen, gegenüberstellen, unterscheiden |
nach vorgegebenen oder selbst gewählten Gesichtspunkten problembezogen Gemeinsamkeiten, Ähnlichkeiten und Unterschiede ermitteln und gegenüberstellen sowie auf dieser Grundlage ggf. ein gewichtetes Ergebnis formulieren
|
II |
wiedergeben |
wesentliche Information und/oder deren Zusammenhänge strukturiert zusammenfassen
|
I |
zeichnen |
einen beobachtbaren oder gegebenen Sachverhalt mit grafischen Mitteln und ggf. unter Einhaltung von fachlichen Konventionen (z. B. Symbole, Perspektiven etc.) darstellen
|
I, II |
zeigen, aufzeigen |
Sachverhalte, Prozesse o. a. sachlich beschreiben und erläutern
|
I, II |
zusammenfassen |
das Wesentliche sachbezogen, konzentriert sowie inhaltlich und sprachlich strukturiert mit eigenen Worten wiedergeben
|
I, II |
Amtsblatt des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg
hier: Berufskolleg für pharmazeutisch-technische Assistenten
Berufskolleg für technische Assistenten (Bildungsplan zur Erprobung)
Vom
Aktenzeichen KM 41-6623-3/4/1
I.
II.
für das Schuljahr 1 ab 1. August 2023.
für das Schuljahr 2 ab 1. August 2024.