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Körperpflegekunde
Fachliche Vorbemerkungen
1. Fachspezifischer Bildungsauftrag
Eine kompetente Beratung zu Produkten aus verschiedenen Bereichen der Körperpflege zählt zu den alltäglichen Aufgaben von Pharmazeutisch-technischen Assistentinnen und Pharmazeutisch-technischen Assistenten in einer öffentlichen Apotheke. Deshalb nimmt sie im Fach „Körperpflegekunde“ einen hohen Stellenwert ein. Grundvoraussetzung dafür sind fundierte Fachkenntnisse auf diesem Gebiet. Darüber hinaus spielen aber auch andere Qualifikationen, wie z. B. kommunikative Fähigkeiten, Persönlichkeit und Sozialkompetenz eine große Rolle. So tragen Strategien der Gesprächsführung mit gezielten Fragetechniken und ein offener, empathischer, freundlicher sowie respektvoller Umgang mit der Kundschaft nachhaltig zur Zufriedenheit und damit zur Kundenbindung bei.
Im Fach „Körperpflegekunde“ werden gemäß den Anforderungen des PTA-Reformgesetzes die dafür nötigen fachlichen Grundlagen und Handlungskompetenzen vermittelt bzw. gefördert. Mithilfe theoretischer Kenntnisse über die Haut und ihren Anhangsorganen sowie zur Zahn- und Mundhygiene beurteilen die Schülerinnen und Schüler den individuellen Pflegebedarf und beraten über geeignete apothekenübliche Produkte. Bei Funktionsstörungen und bestimmten Erkrankungen informieren sie über mögliche Ursachen sowie Behandlungsmöglichkeiten, empfehlen passende Präparate und motivieren zu einer konsequenten und korrekten Anwendung. Gegebenenfalls weisen sie auf die Notwendigkeit eines Arztbesuchs hin.
2. Fachliche Aussagen zum Kompetenzerwerb, prozessbezogene Kompetenzen
Um die Schülerinnen und Schüler optimal auf das Berufsleben in der Apotheke vorzubereiten, ist der Praxisbezug im Fach Körperpflegekunde von zentraler Bedeutung. Auf diese Weise erkennen sie die berufliche Relevanz der Sachinhalte, was zu einer gesteigerten Motivation und Lernbereitschaft führt. Deshalb sind exemplarisch ausgewählte Arbeitssituationen und Fallbeispiele sowie apothekenübliche Produkte aus verschiedenen Bereichen der Körperpflege in das Unterrichtsgeschehen mit einzubinden.
Im Hinblick auf die ständigen Veränderungen im Kosmetikbereich durch Forschung, Entwicklung und Marketingstrategien, ist im Fach Körperpflegekunde stets auf Aktualität zu achten. Dies gilt sowohl für allgemeine Sachinhalte als auch für apothekenübliche Produktbeispiele. Wenn möglich ist bei der Produktauswahl die Nachhaltigkeit zu berücksichtigen, um das Umweltbewusstsein der Auszubildenden zu schulen.
Die Beratung zu kosmetischen Mitteln nimmt im Fach „Körperpflegekunde“ einen hohen Stellenwert ein. Dafür ist neben der Vermittlung theoretischer Fachkenntnisse auch die Förderung überfachlicher Fähigkeiten und Fertigkeiten insbesondere auf den Gebieten der Bewertungs‑, Kommunikations‑, Personal- und Sozialkompetenz bedeutsam. Auf diese Weise findet eine Verknüpfung von inhaltlichen und prozessbezogenen Kompetenzen statt, was zu einem nachhaltigen Lernerfolg führt. Der Unterricht ist daher überwiegend kompetenzorientiert und interdisziplinär zu gestalten.
Die theoretischen Grundlagen hinsichtlich eines kundenorientierten Beratungsgesprächs mit dem Schwerpunkt auf nonverbaler und verbaler Kommunikation werden in den Fächern „Arzneimittelkunde, einschließlich Information und Beratung sowie Nutzung digitaler Technologien“, „Übungen zur Abgabe und Beratung sowie Nutzung digitaler Technologien“ und „Deutsch“ vermittelt. Darauf kann im Fach „Körperpflegekunde“ zurückgegriffen und aufgebaut werden. Anhand praxisbezogener Arbeits- und Beratungssituationen zu Themengebieten der Körperpflege wenden die Schülerinnen und Schüler ihre Vorkenntnisse an und verknüpfen diese fächerübergreifend mit neu erlernten Sachinhalten. Dadurch festigen und erweitern sie ihr Fachwissen sowie ihre Handlungskompetenz, was zu einem Zugewinn an beruflicher Qualifikation führt.
Weitere inhaltliche Überschneidungen bestehen mit den folgenden Fächern, sodass individuelle Absprachen nötig sind:
- „Galenik“
- „Medizinproduktekunde, einschließlich Information und Beratung sowie Nutzung digitaler Technologien“
- „Arzneimittelkunde, einschließlich Information und Beratung sowie Nutzung digitaler Technologien“
- „Ernährungskunde und Diätetik“
Angesichts der fortschreitenden Digitalisierung in Schule, Alltag und Beruf ist im Fach „Körperpflegekunde“ auf eine Förderung der Medienbildung und insbesondere der digitalen Kompetenz zu achten, zumal die selbstständige und zielorientierte Beschaffung, Strukturierung und Bewertung von Informationen mithilfe vernetzter Technologien zum Aufgabenbereich von Pharmazeutisch-technischen Assistentinnen und Assistenten zählen. Dafür ist ein sicherer aber auch kritisch reflektierter Umgang mit Informationsquellen aus der digitalen Medienwelt wichtig, weshalb der Einsatz zeitgemäßer Informationstechnologien in das Unterrichtsgeschehen innovativ mit einzubinden ist.
Um die zunehmende Heterogenität innerhalb der PTA-Klassen insbesondere hinsichtlich der Vorkenntnisse, Potenziale, Fähigkeiten und Fertigkeiten zu berücksichtigen, können Methoden der individuellen Förderung in den Unterricht mit einfließen. Dadurch werden die Schülerinnen und Schüler in ihrer persönlichen Entwicklung und ihrem Lernprozess noch gezielter unterstützt. Elemente der Binnendifferenzierung beispielsweise ermöglichen, dass sich die Auszubildenden in ihrem eigenen Lerntempo und/oder basierend auf ihrem eigenen Leistungsniveau den Unterrichtsstoff selbstständig aneignen und ihre Ergebnisse bewerten, wobei überfachliche Kompetenzen wie Selbstständigkeit, Eigenverantwortung, Zielstrebigkeit, aber auch kritische Selbstreflexion gefördert werden.
Hinweise zum Umgang mit dem Bildungsplan
Der Bildungsplan zeichnet sich durch eine Inhalts- und eine Kompetenzorientierung aus. In jeder Bildungsplaneinheit (BPE) werden in kursiver Schrift die übergeordneten Ziele beschrieben, die durch Zielformulierungen sowie in jeweils einer Inhalts- und Hinweisspalte konkretisiert werden. In den Zielformulierungen werden die jeweiligen fachspezifischen Operatoren als Verben verwendet. Operatoren sind handlungsinitiierende Verben, die signalisieren, welche Tätigkeiten beim Bearbeiten von Aufgaben erwartet werden; eine Operatorenliste ist jedem Bildungsplan im Anhang beigefügt. Durch die kompetenzorientierte Zielformulierung mittels dieser Operatoren wird das Anforderungsniveau bezüglich der Inhalte und der zu erwerbenden Kompetenzen definiert. Die formulierten Ziele und Inhalte sind verbindlich und damit prüfungsrelevant. Sie stellen die Regelanforderungen im jeweiligen Fach dar. Die Inhalte der Hinweisspalte sind unverbindliche Ergänzungen zur Inhaltsspalte und umfassen Beispiele, didaktische Hinweise und Querverweise auf andere Fächer bzw. BPE.
Der-Bereich des Bildungsplans umfasst die Vertiefung, individualisiertes Lernen sowie Projektunterricht. Im Rahmen der hier zur Verfügung stehenden Stunden sollen die Schülerinnen und Schüler bestmöglich unterstützt und bei der Weiterentwicklung ihrer personalen und fachlichen Kompetenzen gefördert werden. Die Fachlehrerinnen und Fachlehrer nutzen diese Unterrichtszeit nach eigenen Schwerpunktsetzungen auf Basis der fächer- und bildungsgangspezifischen Besonderheiten sowie nach den Lernvoraussetzungen der einzelnen Schülerinnen und Schüler.
Der Teil „Zeit für Leistungsfeststellung“ des Bildungsplans berücksichtigt die Zeit, die zur Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung von Leistungsfeststellungen zur Verfügung steht. Dies kann auch die notwendige Zeit für die im Rahmen der Besonderen Lernleistungen erbrachten Leistungen, Nachbesprechung zu Leistungsfeststellungen sowie Feedback-Gespräche umfassen.
Schuljahr 2
Vertiefung – Individualisiertes Lernen – Projektunterricht (VIP) |
10 |
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Die Themenauswahl des Projektunterrichts hat aus den nachfolgenden Bildungsplaneinheiten unter Beachtung fächerverbindender Aspekte zu erfolgen.
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BPE 1 |
Grundlagen der Körperpflege einschließlich Anatomie und physiologische Funktionen der Haut |
4 |
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Die Schülerinnen und Schüler erläutern den Nutzen einer regelmäßigen Körperpflege unter Berücksichtigung physiologischer und sozialer Aspekte und begründen den Einsatz kosmetischer Mittel. Sie haben einen Überblick über die Anatomie sowie Funktionen der Haut und analysieren mithilfe gängiger Methoden den individuellen Hautzustand.
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BPE 1.1 |
Die Schülerinnen und Schüler beschreiben die Bedeutung der Körperpflege unter Berücksichtigung gesundheitlicher und sozialer Funktionen und erklären wichtige Fachbegriffe. Sie geben den mehrschichtigen Aufbau der Haut wieder und erläutern die Funktionen. |
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BPE 1.2 |
Die Schülerinnen und Schüler unterscheiden verschiedene Hautzustände anhand typischer Erscheinungsmerkmale. Sie ermitteln den kundenspezifischen Hautzustand mithilfe gängiger Methoden unter Berücksichtigung des Alters. |
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BPE 2 |
Hautreinigung und -pflege |
6 |
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Die Schülerinnen und Schüler haben einen Überblick über die verschiedenen Maßnahmen der Körperpflege und erläutern die wesentlichen rechtlichen Anforderungen bezüglich der Kennzeichnung von Kosmetika. Basierend auf dem jeweiligen Hautzustand ermitteln sie den individuellen Pflegebedarf und beurteilen apothekenübliche Produkte zur Hautreinigung und -pflege von Gesicht und Körper hinsichtlich ihrer Eignung.
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BPE 2.1 |
Die Schülerinnen und Schüler nennen mithilfe geltender Rechtsvorschriften wesentliche Anforderungen an die Kennzeichnung kosmetischer Mittel. |
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BPE 2.2 |
Die Schülerinnen und Schüler beschreiben die Schritte der Hautreinigung. Sie nennen verschiedene Produktgruppen dazu und informieren über ihre Anwendung sowie Funktionsweise. Anhand der Zusammensetzung und Darreichungsform beraten sie unter Berücksichtigung des Hautzustandes über passende Reinigungsproduke aus der Apotheke. |
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BPE 2.3 |
Die Schülerinnen und Schüler unterscheiden den Pflegebedarf der Haut je nach vorliegendem Hautzustand. Sie nennen jeweils passende Wirkstoffe und beschreiben deren Funktionsweisen. Unter Berücksichtigung der Zusammensetzung und Darreichungsform empfehlen sie zum individuellen Hautzustand passende Pflegeprodukte aus der Apotheke und beraten kundenorientiert. |
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BPE 3 |
Hautfunktionsstörungen sowie besondere Anforderungen an die Hautpflege bei bestimmten Erkrankungen |
5 |
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Die Schülerinnen und Schüler erläutern den Zusammenhang möglicher Hautfunktionsstörungen durch Erkrankungen, Umwelteinflüsse oder unsachgemäße Pflege. Sie begründen bei bestimmten Krankheiten und Leiden die daraus resultierenden besonderen Anforderungen an die Hautpflege und informieren über entsprechende Behandlungsmöglichkeiten. Bedarfsgerecht wählen die Auszubildenden geeignete apothekenübliche Produkte aus, worüber sie kundenorientiert beraten und zu einer korrekten und konsequenten Anwendung motivieren. Dabei erkennen sie die Grenzen der Selbstmedikation.
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BPE 3.1 |
Die Schülerinnen und Schüler beschreiben die Ursachen und Merkmale von möglichen Hautfunktionsstörungen und erläutern bei bestimmten Krankheiten und Leiden den besonderen Pflegebedarf. Sie informieren über verschiedene Behandlungsmöglichkeiten, nennen jeweils passende Arzneistoffe und erläutern deren Wirkungsweisen. Sie informieren und beraten über geeignete Produkte aus der Apotheke. |
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BPE 4 |
Sonnenschutz |
4 |
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Die Schülerinnen und Schüler erkennen die Notwendigkeit eines konsequenten Sonnenschutzes. Sie bestimmen den je nach Hautpigmentierungstyp erforderlichen Lichtschutzfaktor und empfehlen entsprechende Sonnenschutzprodukte aus der Apotheke unter Berücksichtigung von Alter und Hautzustand. Darüber hinaus informieren sie über zusätzliche prophylaktische Maßnahmen sowie Verhaltensregeln zur Vermeidung sonnenbedingter Hautschäden.
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BPE 4.1 |
Die Schülerinnen und Schüler nennen verschiedene Arten der Sonnenstrahlung und begründen anhand ihrer negativen Eigenschaften die Notwendigkeit eines konsequenten Hautschutzes. Sie erläutern die natürlichen Schutzmechanismen der Haut, unterscheiden verschiedene Hautpigmentierungstypen und ermitteln kundenorientiert den jeweils notwendigen Lichtschutzfaktor. |
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BPE 4.2 |
Die Schülerinnen und Schüler unterscheiden zwischen physikalischen und chemischen Sonnenschutzpräparaten. Sie beschreiben jeweils ihre Funktionsweise sowie Vor- und Nachteile. Unter Berücksichtigung des individuellen Hautzustandes wählen die Auszubildenden eine passende Darreichungsform aus und empfehlen geeignete Sonnenschutzmittel aus der Apotheke. Dazu beraten sie bedarfsgerecht und informieren über zusätzliche Maßnahmen und Verhaltensregeln zur Vermeidung sonnenbedingter Hautschäden. |
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BPE 5 |
Hautanhangsorgane |
4 |
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Die Schülerinnen und Schüler analysieren den Zustand und Pflegebedarf von Haaren bzw. Nägeln. Sie empfehlen passende apothekenübliche Produkte zu ihrer Reinigung und Pflege. Bei gesundheitlichen Problemen informieren sie über Behandlungsmöglichkeiten und beraten über geeignete Produkte aus der Apotheke, wobei sie die Grenzen der Selbstmedikation erkennen.
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BPE 5.1 |
Die Schülerinnen und Schüler geben den Haaraufbau sowie -zyklus wieder und nennen Produktgruppen zur Reinigung und Pflege von Haaren und Kopfhaut. Sie unterscheiden verschiedene Kopfhauttypen und Haarzustände anhand ihrer Merkmale und beraten über passende apothekenübliche Produkte. Bei bestimmten Kopfhaut- oder Haarproblemen beschreiben sie mögliche Ursachen und empfehlen Präparate zu ihrer Linderung. |
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BPE 5.2 |
Die Schülerinnen und Schüler beschreiben Aufbau sowie Wachstum der Nägel und unterscheiden zwischen kosmetischen und krankhaften Nagelveränderungen. Bedarfsgerecht empfehlen sie Produkte aus der Apotheke und beraten dazu kundenorientiert. |
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BPE 6 |
Zahn- und Mundhygiene |
2 |
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Die Schülerinnen und Schüler begründen die Notwendigkeit einer regelmäßigen Zahn- und Mundhygiene vom ersten Zahndurchbruch bis zum Zahnersatz. Sie informieren über die Zusammensetzung und Anwendung apothekenüblicher Produkte und bewerten diese hinsichtlich ihrer Eignung für ein konkretes Kundenanliegen. Gegebenenfalls begründen sie die Notwendigkeit eines Arztbesuchs.
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BPE 6.1 |
Die Schülerinnen und Schüler beschreiben Aufbau sowie Entwicklung der Zähne und begründen die Bedeutung einer regelmäßigen Mund- und Zahnhygiene unter Berücksichtigung gesundheitlicher und sozialer Aspekte. Sie erläutern Maßnahmen zur Reinigung und Pflege der Zähne sowie der Mundschleimhaut und beraten zu entsprechenden Produkten aus der Apotheke, wobei sie zu einer konsequenten Anwendung motivieren. |
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Zeit für Leistungsfeststellung
5
35
40
Operatorenliste
Anforderungsbereiche
Anforderungsbereiche:
Anforderungsbereich I umfasst die Reproduktion und die Anwendung einfacher Sachverhalte und Fachmethoden, das Darstellen von Sachverhalten in vorgegebener Form sowie die Darstellung einfacher Bezüge.
Anforderungsbereich II umfasst die Reorganisation und das Übertragen komplexerer Sachverhalte und Fachmethoden, die situationsgerechte Anwendung von technischen Kommunikationsformen, die Wiedergabe von Bewertungsansätzen sowie das Herstellen von Bezügen, um technische Problemstellungen entsprechend den allgemeinen Regeln der Technik zu lösen.
Anforderungsbereich III umfasst das problembezogene Anwenden und Übertragen komplexer Sachverhalte und Fachmethoden, die situationsgerechte Auswahl von Kommunikationsformen, das Herstellen von Bezügen und das Bewerten von Sachverhalten.
Operator | Erläuterung |
Zuordnung Anforderungsbereiche |
---|---|---|
ableiten |
auf der Grundlage relevanter Merkmale sachgerechte Schlüsse ziehen
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II |
abschätzen |
auf der Grundlage von begründeten Überlegungen Größenordnungen angeben
|
II |
analysieren, untersuchen |
für eine gegebene Problem- oder Fragestellung systematisch bzw. kriteriengeleitet wichtige Bestandteile, Merkmale oder Eigenschaften eines Sachverhaltes oder eines Objektes erschließen und deren Beziehungen zueinander darstellen
|
II |
anwenden, übertragen |
einen bekannten Zusammenhang oder eine bekannte Methode zur Lösungsfindung bzw. Zielerreichung auf einen anderen, ggf. unbekannten Sachverhalt beziehen
|
II, III |
aufbauen |
Objekte und Geräte zielgerichtet anordnen und kombinieren
|
II |
aufstellen |
fachspezifische Formeln, Gleichungen, Gleichungssysteme, Reaktionsgleichungen oder Reaktionsmechanismen entwickeln
|
II |
auswerten |
Informationen (Daten, Einzelergebnisse o. a.) erfassen, in einen Zusammenhang stellen und daraus zielgerichtete Schlussfolgerungen ziehen
|
II, III |
begründen |
Sachverhalte oder Aussagen auf Regeln, Gesetzmäßigkeiten bzw. kausale Zusammenhänge oder weitere nachvollziehbare Argumente zurückführen
|
II |
benennen, nennen, angeben |
Elemente, Sachverhalte, Begriffe, Daten oder Fakten ohne Erläuterung und Wertung aufzählen
|
I |
beraten |
eine Entscheidungsfindung fachkompetent und zielgruppengerecht unterstützen
|
III |
berechnen |
Ergebnisse aus gegebenen Werten/Daten durch Rechenoperationen oder grafische Lösungsmethoden gewinnen
|
II |
beschreiben |
Strukturen, Situationen, Zusammenhänge, Prozesse und Eigenschaften genau, sachlich, strukturiert und fachsprachlich richtig mit eigenen Worten darstellen, dabei wird auf Erklärungen oder Wertungen verzichtet
|
I, II |
bestimmen |
Sachverhalte und Inhalte prägnant und kriteriengeleitet darstellen
|
I |
bestätigen, beweisen, nachweisen, überprüfen, prüfen |
die Gültigkeit, Schlüssigkeit und Berechtigung einer Aussage (z. B. Hypothese, Modell oder Naturgesetz) durch ein Experiment, eine logische Herleitung oder sachliche Argumentation belegen bzw. widerlegen
|
III |
beurteilen, Stellung nehmen |
zu einem Sachverhalt oder einer Aussage eine eigene, auf Fachwissen sowie fachlichen Methoden und Maßstäben begründete Position über deren Sinnhaftigkeit vertreten
|
III |
bewerten, kritisch Stellung nehmen |
zu einem Sachverhalt oder einer Aussage eine eigene, auf gesellschaftlich oder persönliche Wertvorstellungen begründete Position über deren Annehmbarkeit vertreten
|
III |
charakterisieren |
spezifischen Eigenheiten von Sachverhalten, Objekten, Vorgängen, Personen o. a. unter leitenden Gesichtspunkten herausarbeiten und darstellen
|
II |
darstellen, darlegen |
Sachverhalte, Strukturen, Zusammenhänge, Methoden oder Ergebnisse etc. unter einer bestimmten Fragestellung in geeigneten Kommunikationsformaten strukturiert und ggf. fachsprachlich wiedergeben
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I, II |
diskutieren, erörtern |
Pro- und Kontra-Argumente zu einer Aussage bzw. Behauptung einander gegenüberstellen und abwägen
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III |
dokumentieren |
Entscheidende Erklärungen, Herleitungen und Skizzen zu einem Sachverhalt bzw. Vorgang angeben und systematisch ordnen
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I, II |
durchführen |
eine vorgegebene oder eigene Anleitung bzw. Anweisung umsetzen
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I, II |
einordnen, ordnen, zuordnen, kategorisieren, strukturieren |
Begriffe, Gegenstände usw. auf der Grundlage bestimmter Merkmale systematisch einteilen; so wird deutlich, dass Zusammenhänge unter vorgegebenen oder selbst gewählten Gesichtspunkten begründet hergestellt werden
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II |
empfehlen |
Produkte und Verhaltensweisen kunden- und situationsgerecht vorschlagen
|
II |
entwickeln, entwerfen, gestalten |
Wissen und Methoden zielgerichtet und ggf. kreativ miteinander verknüpfen, um eine eigenständige Antwort auf eine Annahme oder eine Lösung für eine Problemstellung zu erarbeiten oder weiterzuentwickeln
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III |
erklären |
Strukturen, Prozesse oder Zusammenhänge eines Sachverhalts nachvollziehbar, verständlich und fachlich begründet zum Ausdruck bringen
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I, II |
erläutern |
Wesentliches eines Sachverhalts, Gegenstands, Vorgangs etc. mithilfe von anschaulichen Beispielen oder durch zusätzliche Informationen verdeutlichen
|
II |
ermitteln |
einen Zusammenhang oder eine Lösung finden und das Ergebnis formulieren
|
I, II |
erschließen |
geforderte Informationen herausarbeiten oder Sachverhalte herleiten, die nicht explizit in dem zugrunde liegenden Material genannt werden
|
II |
formulieren |
Gefordertes knapp und präzise zum Ausdruck bringen
|
I |
herstellen |
nach anerkannten Regeln Zubereitungen aus Stoffen gewinnen, anfertigen, zubereiten, be- oder verarbeiten, umfüllen, abfüllen, abpacken und kennzeichnen
|
II, III |
implementieren |
Strukturen und/oder Prozesse mit Blick auf gegebene Rahmenbedingungen, Zielanforderungen sowie etwaige Regeln in einem System umsetzen
|
II, III |
informieren |
fachliche Informationen zielgruppengerecht aufbereiten und strukturieren
|
II |
interpretieren, deuten |
auf der Grundlage einer beschreibenden Analyse Erklärungsmöglichkeiten für Zusammenhänge und Wirkungsweisen mit Blick auf ein schlüssiges Gesamtverständnis aufzeigen
|
III |
kennzeichnen |
Markierungen, Symbole, Zeichen oder Etiketten anbringen, die geltenden Konventionen und/oder gesetzlichen Vorschriften entsprechen
|
II |
optimieren |
einen gegebenen technischen Sachverhalt, einen Quellcode oder eine gegebene technische Einrichtung so verändern, dass die geforderten Kriterien unter einem bestimmten Aspekt erfüllt werden
|
II, III |
planen |
die Schritte eines Arbeitsprozesses antizipieren und eine nachvollziehbare ergebnisorientierte Anordnung der Schritte vornehmen
|
III |
präsentieren |
Sachverhalte strukturiert, mediengestützt und adressatengerecht vortragen
|
II |
skizzieren |
Sachverhalte, Objekte, Strukturen oder Ergebnisse auf das Wesentliche reduzieren und übersichtlich darstellen
|
I |
übersetzen |
einen Sachverhalt oder einzelne Wörter und Phrasen wortgetreu in einer anderen Sprache wiedergeben
|
II |
validieren, testen |
Erbringung eines dokumentierten Nachweises, dass ein bestimmter Prozess oder ein System kontinuierlich eine Funktionalität/Produkt erzeugt, das die zuvor definierten Spezifikationen und Qualitätsmerkmale erfüllt
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I |
verallgemeinern |
aus einer Einsicht eine Aussage formulieren, die für verschiedene Anwendungsbereiche Gültigkeit besitzt
|
II |
verdrahten |
Betriebsmittel nach einem vorgegebenen Anschluss‑/ Stromlaufplan systematisch elektrisch miteinander verbinden
|
I, II |
vergleichen, gegenüberstellen, unterscheiden |
nach vorgegebenen oder selbst gewählten Gesichtspunkten problembezogen Gemeinsamkeiten, Ähnlichkeiten und Unterschiede ermitteln und gegenüberstellen sowie auf dieser Grundlage ggf. ein gewichtetes Ergebnis formulieren
|
II |
wiedergeben |
wesentliche Information und/oder deren Zusammenhänge strukturiert zusammenfassen
|
I |
zeichnen |
einen beobachtbaren oder gegebenen Sachverhalt mit grafischen Mitteln und ggf. unter Einhaltung von fachlichen Konventionen (z. B. Symbole, Perspektiven etc.) darstellen
|
I, II |
zeigen, aufzeigen |
Sachverhalte, Prozesse o. a. sachlich beschreiben und erläutern
|
I, II |
zusammenfassen |
das Wesentliche sachbezogen, konzentriert sowie inhaltlich und sprachlich strukturiert mit eigenen Worten wiedergeben
|
I, II |
Amtsblatt des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg
hier: Berufskolleg für pharmazeutisch-technische Assistenten
Berufskolleg für technische Assistenten (Bildungsplan zur Erprobung)
Vom
Aktenzeichen KM 41-6623-3/4/1
I.
II.
für das Schuljahr 2 ab 1. August 2024.