Suchfunktion

Berufliche Schulen

Bildungsplanarbeit Berufskollegs Assistenz

Galenische Übungen

Vorbemerkungen

Fachliche Vorbemerkungen

1. Fachspezifischer Bildungsauftrag (Bildungswert des Faches)
Die Herstellung von Arzneimitteln stellt ein zentrales Aufgabengebiet der Pharmazeutisch-technischen Assistentin und des Pharmazeutisch-technischen Assistenten in der öffentlichen Apotheke, der Krankenhausapotheke und in der pharmazeutischen Industrie dar. Um dieser verantwortungsvollen Aufgabe gerecht zu werden, sind die Schülerinnen und Schüler entsprechend des PTA-Reformgesetzes zu befähigen, die aktuellen Vorschriften bezüglich Hygiene und Arbeits- und Gesundheitsschutz umzusetzen. Darüber hinaus müssen sie in die Lage versetzt werden, die in der Apothekenbetriebsordnung genannten Darreichungsformen, inklusive steriler Arzneimittel, gemäß ärztlicher Anweisung nach den anerkannten pharmazeutischen Regeln herstellen und kennzeichnen zu können. Das Fach „Galenische Übungen“ vermittelt dafür die notwendigen fachlichen Grundlagen sowie die Handlungskompetenz, insbesondere zur Bedienung der für die Herstellung notwendigen Geräte, für die Dokumentation der Herstellung von Rezepturen und Defekturen und der Durchführung des patientenindividuellen Stellens und Verblisterns.

2. Fachliche Aussagen zum Kompetenzerwerb, prozessbezogene Kompetenzen
Im Fach „Galenische Übungen“ wenden die Schülerinnen und Schüler die im Fach „Galenik“ erworbenen theoretischen Kenntnisse praktisch an.
Sie beherrschen den sicheren Umgang mit der pharmazeutischen Literatur, insbesondere den Vorschriften für die Herstellung von Arzneiformen. Sie stellen die Arzneiformen unter Berücksichtigung der geltenden Hygiene‑, Arbeits- und Gesundheitsschutzvorschriften her. Die Schülerinnen und Schüler nutzen für alle Schritte der Arzneimittelherstellung ein apothekenübliches pharmazeutisches Laborprogramm.
Sie werden sich der Notwendigkeit bewusst, exakt und sorgfältig zu arbeiten, um den besonderen Qualitätsanforderungen an Arzneimittel zu genügen.
Durch geeignete Wahl der Unterrichtsmethoden werden Selbstständigkeit, Arbeitsorganisation und Sozialkompetenz gefördert.
Im Projektunterricht stellen die Schülerinnen und Schüler mehrere Rezepturen und Defekturen zeitlich koordiniert und unter den Anforderungen des Apothekenbetriebes her, um die Handlungskompetenz zu fördern.
Der Unterricht soll in Gruppenteilung stattfinden, um eine intensive Förderung jeder Schülerin und jedes Schülers zu gewährleisten.
Die Prüfung der hergestellten Arzneimittel erfolgt im Fach „Chemisch-pharmazeutische Übungen“.
Die Inhalte sind unter Einbeziehung digitaler Medien zu bearbeiten, wobei der Unterricht in den Fächern „Galenik“ und „Galenische Übungen“ eng miteinander zu verzahnen ist. Die Lehrplaneinheiten sind in beiden Fächern nach Arzneiformen gegliedert, wobei ein gleichzeitiges Erarbeiten der theoretischen und praktischen Inhalte zur jeweiligen Arzneiform anzustreben ist. Einer engen Abstimmung bedarf es außerdem mit den Fächern „Fachbezogene Mathematik“, „Pharmazeutische Gesetzes- und Berufskunde“, „Übungen zur Abgabe und Beratung“ und „Allgemeine und pharmazeutische Chemie“.
Die Reihenfolge der Bildungsplaneinheiten kann nach pädagogischen und didaktischen Gesichtspunkten, unter Berücksichtigung des Lernstands der Schülerinnen und Schüler und des individuellen Schulcurriculums angepasst werden. Die Inhalte der BPE 1 können anhand konkreter Praxisbeispiele in die weiteren BPE integriert werden.

Hinweise zum Umgang mit dem Bildungsplan
Der Bildungsplan zeichnet sich durch eine Inhalts- und eine Kompetenzorientierung aus. In jeder Bildungsplaneinheit (BPE) werden in kursiver Schrift die übergeordneten Ziele beschrieben, die durch Zielformulierungen sowie in jeweils einer Inhalts- und Hinweisspalte konkretisiert werden. In den Zielformulierungen werden die jeweiligen fachspezifischen Operatoren als Verben verwendet. Operatoren sind handlungsinitiierende Verben, die signalisieren, welche Tätigkeiten beim Bearbeiten von Aufgaben erwartet werden; eine Operatorenliste ist jedem Bildungsplan im Anhang beigefügt. Durch die kompetenzorientierte Zielformulierung mittels dieser Operatoren wird das Anforderungsniveau bezüglich der Inhalte und der zu erwerbenden Kompetenzen definiert. Die formulierten Ziele und Inhalte sind verbindlich und damit prüfungsrelevant. Sie stellen die Regelanforderungen im jeweiligen Fach dar. Die Inhalte der Hinweisspalte sind unverbindliche Ergänzungen zur Inhaltsspalte und umfassen Beispiele, didaktische Hinweise und Querverweise auf andere Fächer bzw. BPE.
Der VIP-Bereich des Bildungsplans umfasst die Vertiefung, individualisiertes Lernen sowie Projektunterricht. Im Rahmen der hier zur Verfügung stehenden Stunden sollen die Schülerinnen und Schüler bestmöglich unterstützt und bei der Weiterentwicklung ihrer personalen und fachlichen Kompetenzen gefördert werden. Die Fachlehrerinnen und Fachlehrer nutzen diese Unterrichtszeit nach eigenen Schwerpunktsetzungen auf Basis der fächer- und bildungsgangspezifischen Besonderheiten sowie nach den Lernvoraussetzungen der einzelnen Schülerinnen und Schüler.
Der Teil „Zeit für Leistungsfeststellung“ des Bildungsplans berücksichtigt die Zeit, die zur Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung von Leistungsfeststellungen zur Verfügung steht. Dies kann auch die notwendige Zeit für die im Rahmen der Besonderen Lernleistungen erbrachten Leistungen, Nachbesprechung zu Leistungsfeststellungen sowie Feedback-Gespräche umfassen.

Schuljahr 1

Vertiefung – Individualisiertes Lernen – Projektunterricht (VIP)

60

Vertiefung

Individualisiertes Lernen

Projektunterricht

z. B.
Übungen
Anwendungen
Wiederholungen
z. B.
Selbstorganisiertes Lernen
Lernvereinbarungen
Binnendifferenzierung
z. B.
Homöopathie
Alternative Therapieformen
Pflanzenextrakte
Granulate
Tablettierung
Betriebsbesichtigung
Die Themenauswahl des Projektunterrichts hat aus den nachfolgenden Bildungsplaneinheiten unter Beachtung fächerverbindender Aspekte zu erfolgen.

BPE 1

Einführung, Arbeitsschutz, Umgang mit Gefahrstoffen, Hygiene, rechtliche Bestimmungen, Wiegen

24

Die Schülerinnen und Schüler wenden die Hygienevorschriften sowie Arbeits- und Gesundheitsschutzvorschriften bei der Herstellung von Arzneimitteln an. Sie benennen den Unterschied zwischen Rezeptur- und Defekturarzneimitteln und wenden die unterschiedlichen rechtlichen Anforderungen an. Sie führen die Dokumentation bei der Arzneimittelherstellung durch.

BPE 1.1

Die Schülerinnen und Schüler ermitteln sowohl Unfallgefahren im Labor als auch Möglichkeiten zur deren Beseitigung. Sie führen die notwendigen Sicherheitsmaßnahmen im Labor durch und wenden das BAK-Farbkonzept der Standgefäßkennzeichnung an. Sie ermitteln mithilfe der Sicherheitsdatenblätter die erforderlichen Informationen für den Arbeitsschutz und die Kennzeichnung der Standgefäße. Sie werten exemplarisch die notwendigen Informationen aus dem Gefahrstoffverzeichnis aus, insbesondere über den Lagerort und die Handhabung. Sie ermitteln den passenden Rezepturstandard für die Herstellung der Rezepturen und Defekturen. Sie kennzeichnen hergestellte Präparate mit zutreffenden Hinweisen zur Aufbewahrung.

Sicherheitsmaßnahmen im Labor
vgl. „Gefahrstoff- und Umweltschutzkunde“ und „Chemisch-pharmazeutische Übungen“
BAK-Farbkonzept

Sicherheitsdatenblätter

Kennzeichnung von Rezepturen und Defekturen nach Gefahrstoffrecht

Lagerung von Arzneistoffen
Hinweise zur Aufbewahrung

BPE 1.2

Die Schülerinnen und Schüler unterscheiden Raum-, Personal-, Produkthygiene. Sie wenden Maßnahmen der Personalhygiene zuverlässig an. Sie erläutern die Grundsätze hygienischer Rezepturherstellung. Sie wenden die Vorgaben des Hygieneplans an.

Personalhygiene
Abklatschtest
Raumhygiene

Produkthygiene
weitere Vertiefung bei den einzelnen Arzneiformen

BPE 1.3

Die Schülerinnen und Schüler wenden rechtliche Bestimmungen zur Arzneimittelherstellung an. Sie führen mit der Fachliteratur, auch EDV gestützt, Recherchen durch und wenden die Vorgaben zuverlässig an. Sie entwerfen die der Herstellungsart entsprechende Dokumentation. Sie führen Überlegungen zur Plausibilität für Individual- und Magistralrezepturen durch und kennzeichnen Rezepturen und Defekturen. Sie deuten die ärztliche Rezeptsprache. Sie führen unter Beachtung der besonderen Anforderungen beispielhaft Defekturherstellungen durch.

Dokumentation
Herstellungsanweisung, Herstellungsprotokoll
Fachliteratur
z. B. Normdosen gebräuchlicher Arzneistoffe, Hunnius, Vademecum
vgl. „Galenik“
  • DAC/NRF
  • Arzneibuch

Überlegungen zur Plausibilität

Kennzeichnung der hergestellten Arzneimittel
Rezeptur- und Defekturetikett, Verschreibungspflicht
Ärztliche Rezepturanweisung sowie gebräuchliche Abkürzungen

BPE 1.4

Die Schülerinnen und Schüler begründen die Auswahl der geeigneten Waagen und führen die Wägung sachgerecht durch.

Präzisionswaage
Rezepturwaage, Wägegenauigkeit
Feinwaage
Analysenwaage
Waagenmanagement

  • Justierung
  • Kalibrierung
  • Nivellierung
  • Mindestlast
  • Mindesteinwaage
  • Höchstlast

Wägemanagement
Taramodus, Zuwiegemodus, vgl. Empfehlungen des Zentrallaboratoriums Deutscher Apotheker und des DAC/NRF

BPE 2

Feste Arzneiformen: Teemischungen, Pulver, Kapseln

60

Die Schülerinnen und Schüler planen die Herstellung von festen Arzneiformen und stellen diese nach den anerkannten pharmazeutischen Regeln her.

BPE 2.1

Die Schülerinnen und Schüler stellen Teemischungen her und dokumentieren die Herstellung. Sie begründen die Wahl des Arbeitsplatzes aufgrund der mikrobiellen Kontamination. Sie wenden die allgemeinen Regeln zur Herstellung von Teemischungen an.

Herstellung von Teemischungen
Anstoßen bestimmter Drogen, Schnittgrößen der Drogen, Absieben der Feinanteile
vgl. „Botanik, Drogenkunde und Phytopharmaka“
Inprozesskontrollen

Packmittel

Kennzeichnung

Anwendungs- und Lagerungshinweise

BPE 2.2

Die Schülerinnen und Schüler planen die Abläufe zur Herstellung, Prüfung und Verpackung von Pulvern. Sie stellen Pulver nach anerkannten pharmazeutischen Regeln her, führen Inprozessprüfungen durch und kennzeichnen die Pulver entsprechend der gesetzlichen Vorgaben.

Pulvereigenschaften

  • Korngrößenbestimmung
Siebanalyse
  • Schüttvolumen
Stampfvolumen
Verreiben niedrig dosierter Stoffe
Stammverreibungen
Herstellung von Pulvermischungen

Packmittel

Kennzeichnung

Anwendungs- und Lagerungshinweise

BPE 2.3

Die Schülerinnen und Schüler planen die Abläufe zur Herstellung, Prüfung und Verpackung von Kapseln und ermitteln die Wirkstoff- und Hilfsmittelmengen. Sie stellen Kapseln nach anerkannten pharmazeutischen Regeln nach verschiedenen Methoden her und ermitteln selbstständig die Kapselfüllmethode. Sie führen sinnvolle Inprozesskontrollen nach DAC/NRF durch und beurteilen die Ergebnisse. Sie dokumentieren die Herstellung und kennzeichnen Kapseln entsprechend den gesetzlichen Vorgaben.

Berechnung der Wirkstoffmenge

  • Berücksichtigung von Wirkstoff/ ‑derivaten/Gegenionen
  • Produktionszuschlag
  • Einwaagekorrekturfaktor

Herstellungsverfahren der Pulvermischung
Herstellung niedrig- und hochdosierter Kapseln, Herstellung aus Einzelsubstanzen, Herstellung aus Fertigarzneimitteln
  • volumetrisch
  • gravimetrisch

Befüllung der Kapseln
pädiatrische Kapseln zum Öffnen, Schluckbarkeit
  • Einstreichregeln
  • Auswahl der Kapselgröße
  • Auswahl der Farbe der Kapselhülle

Inprozesskontrollen nach DAC/NRF
Prüfung von Kapseln nach Arzneibuch, DAC/NRF-Rechenhilfe
  • Masseneinheitlichkeit

  • Massenverlust

  • Masserichtigkeit
nur für gravimetrische Kapseln
Packmittel

Kennzeichnung

Anwendungs- und Lagerungshinweise

BPE 3

Stellen und Verblistern

6

Die Schülerinnen und Schüler führen das patientenindividuelle Stellen und Verblistern nach ApBetrO durch.

BPE 3.1

Die Schülerinnen und Schüler geben geltende rechtliche Rahmenbedingungen für das Stellen und Verblistern von Fertigarzneimitteln wieder und erklären die hygienischen Bestimmungen. Sie beurteilen die Eignung der Arzneiformen für eine Neuverpackung aufgrund ihrer Stabilität und der galenischen Eigenschaften. Sie führen mithilfe digitaler Medien und Datenbanken Recherchen durch. Sie führen das Stellen und Verblistern nach Herstellungsanweisung durch und dokumentieren die Herstellung. Sie kennzeichnen die Neuverpackung nach ApBetrO und informieren über den Umgang mit der Neuverpackung der Fertigarzneimittel.

Rechtliche Rahmenbedingungen nach ApBetrO
Medikationsplan
Hygieneplan

Eignung der Verblisterung, Recherche mithilfe digitaler Medien und Datenbanken
nicht blisterfähige Arzneiformen, Licht- und Feuchtigkeitsschutz, Teilbarkeit, Sondengängigkeit, chemische und mikrobiologische Stabilität, galenisches Profil der Arzneistoffe
  • im selben Blister
  • in einem weiteren Blister
  • von geteilten Tabletten

Durchführung der Entblisterung nach Herstellungsanweisung

Neuverpackung nach Herstellungsanweisung

  • Stellen

  • Verblistern
Kalt- und Heißverblisterung
Erstellung des Herstellungsprotokolls

Kennzeichnung

Abgabe- und Lagerungshinweise

BPE 4

Flüssige Arzneiformen: Lösungen, Suspensionen, Emulsionen

60

Die Schülerinnen und Schüler planen die Herstellung von flüssigen Arzneiformen und stellen diese nach den anerkannten pharmazeutischen Regeln her.

BPE 4.1

Die Schülerinnen und Schüler berechnen die erforderlichen Mengen und planen die Abläufe zur Herstellung, Prüfung und Verpackung von Lösungen. Sie führen die notwendigen Grundoperationen durch und stellen unter Beachtung der geeigneten Reihenfolge der Herstellungsschritte Lösungen her. Sie führen sinnvolle Inprozesskontrollen durch und beurteilen die Ergebnisse. Sie dokumentieren die Herstellung und kennzeichnen Lösungen entsprechend der gesetzlichen Vorgaben.

Lösungen
orale und dermale Lösungen, Nasentropfen, Ohrentropfen
Stammlösungen

Alkohol-Wasser-Gemische nach Arzneibuch

Einsatz von Hilfsstoffen

  • Konservierungsmittel
  • Antioxidantien
  • Lösungsvermittler
  • Hilfsstoffe zur Erhöhung der Viskosität
  • Hilfsstoffe zur pH-Einstellung, Puffer

Inprozesskontrollen
organoleptische Prüfung, Dichtebestimmung,
pH-Messung
Packmittel und Applikationshilfen
Vergleich unterschiedlicher Applikationshilfen, Tropfeinsätze und Dosiervorrichtungen
Kennzeichnung
Arzneimittelwarnhinweisverordnung
Anwendungs- und Lagerungshinweise

BPE 4.2

Die Schülerinnen und Schüler ermitteln die erforderlichen Mengen und planen die Abläufe zur Herstellung, Prüfung und Verpackung von Suspensionen. Sie stellen Suspensionen her, führen sinnvolle Inprozesskontrollen durch und beurteilen die Ergebnisse. Sie dokumentieren die Herstellung und kennzeichnen Suspensionen entsprechend der gesetzlichen Vorgaben.

Herstellungsverfahren
Herstellung aus Einzelsubstanzen, Herstellung mithilfe von industriell hergestellten Suspensionsgrundlagen, pädiatrische Zubereitungen, Zubereitung eines Trockensaftes
  • massendosiert
  • volumendosiert

Reihenfolge der Zubereitungsschritte

Einsatz von elektrischen Homogenisatoren
Stabmixer, Rotor-Stator
Einsatz von Hilfsstoffen
Viskositätserhöher, Hilfsstoffe zur Erhöhung der Dichte, Konservierungsmittel, Anreibemittel, Netzmittel
Inprozesskontrollen
organoleptische Prüfung
Packmittel und Applikationshilfen
Vergleich unterschiedlicher Applikationshilfen z. B. Messbecher, Messlöffel und Kolbendosierpipetten
Dosisberechnungen
Kennzeichnung

Anwendungs- und Lagerungshinweise

BPE 4.3

Die Schülerinnen und Schüler berechnen die erforderlichen Einwaagen und planen die Abläufe zur Herstellung, Prüfung und Verpackung von Emulsionen. Sie stellen Emulsionen manuell und mit elektrischen Homogenisatoren homogen her. Sie führen sinnvolle Inprozesskontrollen durch und beurteilen die Ergebnisse. Sie dokumentieren die Herstellung und kennzeichnen Emulsionen entsprechend den gesetzlichen Vorgaben.

Herstellungsverfahren
Lösungsmethode, Suspensionsmethode, PIT
Einsatz von Hilfsstoffen

  • Emulgatoren
O/W-Emulgatoren, W/O-Emulgatoren
  • Hilfsstoffe zur Viskositätserhöhung

  • Konservierungsmittel

Einsatz von elektrischen Homogenisatoren
Stabmixer, Rotor-Stator, automatisches Rührsystem
Inprozesskontrollen
organoleptische Prüfung, Emulsionstypbestimmung
Packmittel

Kennzeichnung

Anwendungs- und Lagerungshinweise

Zeit für Leistungsfeststellung

30

210

240

Schuljahr 2

Vertiefung – Individualisiertes Lernen – Projektunterricht (VIP)

60

Vertiefung

Individualisiertes Lernen

Projektunterricht

z. B.
Übungen
Anwendungen
Wiederholungen
z. B.
Selbstorganisiertes Lernen
Lernvereinbarungen
Binnendifferenzierung
z. B.
Pflegeprodukte
Arzneimittelherstellung unter Anforderungen des Apothekenbetriebs
Der Weg einer Rezeptur – vom Rezept bis zum Kunden
Betriebsbesichtigung
Die Themenauswahl des Projektunterrichts hat aus den nachfolgenden Bildungsplaneinheiten unter Beachtung fächerverbindender Aspekte zu erfolgen.

BPE 5

Halbfeste Zubereitungen

96

Die Schülerinnen und Schüler planen und dokumentieren selbstständig die Herstellung von Salben, Cremes, Gelen und Pasten. Sie stellen diese nach den anerkannten pharmazeutischen Regeln her, wobei sie manuelle Herstellungsverfahren anwenden und automatische Rührsysteme einsetzen. Die Schülerinnen und Schüler führen Inprozesskontrollen durch und verpacken und kennzeichnen die Produkte entsprechend den gesetzlichen Vorgaben.

BPE 5.1

Die Schülerinnen und Schüler ordnen den Bestandteilen von halbfesten Zubereitungen ihre technologischen Funktionen zu und dokumentieren die Herstellungsschritte für verschiedene wirkstofffreie halbfeste Zubereitungen. Sie stellen diese her und führen Inprozesskontrollen durch.

Herstellung halbfester Grundlagen
halbfeste Grundlagen der Arzneibücher und des DAC/NRF, freie Vorschriften
  • Salben

  • Cremes
PIT und andere Herstellungsverfahren
  • Gele
Aufstreuen und Anreiben von Gelbildnern
  • Pasten
Dreiwalzenstuhl
Inprozesskontrollen
pH-Wertmessung, Plattenausstrich, Grindometer, Extensometer
Lagerung und Kennzeichnung von Standgefäßen

BPE 5.2

Die Schülerinnen und Schüler beschreiben wichtige Eigenschaften gängiger Wirkstoffe und planen deren Einarbeitung in verschiedene halbfeste Grundlagen. Sie dokumentieren die Herstellungsschritte und führen diese manuell und unter Verwendung automatischer Rührsysteme durch und überprüfen die Herstellung mithilfe von Inprozesskontrollen.

Einarbeitung unterschiedlicher, gängiger Arzneistoffe
Harnstoff, Erythromycin, Salicylsäure, Dexpanthenol, Glukokortikoide, Rezepturkonzentrate, Fertigarzneimittelgrundlagen
  • suspendiert
Dreiwalzenstuhl
  • gelöst

Herstellung von NRF- und freien Zubereitungen

Arbeiten mit automatischen Rührsystemen

  • Sandwichmethode
  • mehrstufige Herstellungsverfahren
  • manuelles Anreiben

Inprozesskontrollen
vor allem bei Spenderdosen

BPE 5.3

Die Schülerinnen und Schüler vergleichen unterschiedliche Primärpackmittel und führen die Verpackung und Kennzeichnung halbfester Zubereitungen entsprechend den gesetzlichen Vorgaben durch.

Packmittel

  • Tuben
  • Schraubdeckeldose
  • Spenderdose

Kennzeichnung
Bestandteile der Grundlage
Anwendungs- und Lagerungshinweise

BPE 6

Rektale und vaginale Arzneiformen

30

Die Schülerinnen und Schüler planen die Herstellung von rektalen und vaginalen Arzneiformen und stellen diese nach den anerkannten pharmazeutischen Regeln her.

BPE 6.1

Die Schülerinnen und Schüler planen die Herstellung von rektalen und vaginalen Arzneiformen und stellen diese nach den anerkannten pharmazeutischen Regeln her. Sie ermitteln die erforderlichen Mengen und planen die Abläufe zur Herstellung, Prüfung und Verpackung von rektalen und vaginalen Arzneiformen. Sie dokumentieren die Herstellung und kennzeichnen entsprechend der gesetzlichen Vorgaben.

Herstellungsverfahren
hydrophile Grundmassen, lipophile Grundmassen, Metallgießformen, Einmalgießformen, Zäpfchengießflasche
  • Cremeschmelzverfahren
  • Klarschmelzverfahren

Dosierverfahren
Verfahren nach Starke
  • Verdrängungsfaktorverfahren
  • Verfahren nach Münzel

Inprozesskontrollen
DAC/NRF-Rechenhilfe
  • Gleichförmigkeit der Masse

  • Masserichtigkeit

  • Masseneinheitlichkeit

Packmittel
Applikationshilfen
  • Kunststoff
  • Alufolie

Kennzeichnung

Anwendungs- und Lagerungshinweise

BPE 7

Sterile Arzneiformen

24

Die Schülerinnen und Schüler stellen sterile Zubereitungen nach anerkannten pharmazeutischen Regeln und unter Berücksichtigung der Hygiene- und Arbeitsschutzvorschriften her. Die Schülerinnen und Schüler erkennen die Wichtigkeit des exakten Arbeitens und der Hygienemaßnahmen, um den hohen Qualitätsanforderungen an sterile Zubereitungen zu genügen.

BPE 7.1

Die Schülerinnen und Schüler planen die Abläufe für die Herstellung steriler Zubereitungen und berechnen die notwendigen Mengen an Ausgangsstoffen. Sie wenden verschiedene Verfahren zur Verminderung der Keimzahl an. Sie führen aseptische Herstellungen unter Einhaltung der erforderlichen Hygienemaßnahmen durch. Sie führen sinnvolle Inprozesskontrollen durch und beurteilen die Ergebnisse. Sie dokumentieren die Herstellung und kennzeichnen sterile Zubereitungen entsprechend den gesetzlichen Vorgaben.

Auswahl geeigneter Konservierungs- und Isotonisierungsmittel
DAC-Anlage A
Berechnung der Konservierungs- und Isotonisierungsmittelmenge
DAC-Anlage B
Verfahren zur Verminderung der Keimzahl
Dampfsterilisation als Lehrerdemonstration
  • Desinfektion
  • Sterilisation durch trockene Hitze
  • Membranfiltration

Herstellung steriler Zubereitungen

  • Herstellung am Rezepturarbeitsplatz
  • Herstellung in einer Sterilwerkbank

  • Einsatz von Hilfsstoffen und Hilfsmitteln
Wasser für Injektionszwecke, Stammlösungen, Spritzen, Kanülen, Luer-Lock-Systeme
Inprozesskontrollen
Inprozesskontrollen nach DAC/NRF, pH-Messung
  • Schwebstofffreiheit
  • Bubble-Point-Test

Packmittel

Kennzeichnung

Anwendungs- und Lagerungshinweise

Zeit für Leistungsfeststellung

30

210

240

Operatorenliste

In den Zielformulierungen der Bildungsplaneinheiten werden Operatoren (= handlungsleitende Verben) verwendet. Diese Zielformulierungen legen fest, welche Anforderungen die Schülerinnen und Schüler in der Regel erfüllen. Zusammen mit der Zuordnung zu einem der drei Anforderungsbereiche (AFB; I: Reproduktion, II: Reorganisation, III: Transfer/Bewertung) dienen Operatoren einer Präzisierung der Zielformulierungen. Dies sichert das Erreichen des vorgesehenen Niveaus und die angemessene Interpretation der Standards.

Anforderungsbereiche


Anforderungsbereiche:
Anforderungsbereich I umfasst die Reproduktion und die Anwendung einfacher Sachverhalte und Fachmethoden, das Darstellen von Sachverhalten in vorgegebener Form sowie die Darstellung einfacher Bezüge.
Anforderungsbereich II umfasst die Reorganisation und das Übertragen komplexerer Sachverhalte und Fachmethoden, die situationsgerechte Anwendung von technischen Kommunikationsformen, die Wiedergabe von Bewertungsansätzen sowie das Herstellen von Bezügen, um technische Problemstellungen entsprechend den allgemeinen Regeln der Technik zu lösen.
Anforderungsbereich III umfasst das problembezogene Anwenden und Übertragen komplexer Sachverhalte und Fachmethoden, die situationsgerechte Auswahl von Kommunikationsformen, das Herstellen von Bezügen und das Bewerten von Sachverhalten.
Operator Erläuterung Zuordnung
Anforderungsbereiche
ableiten
auf der Grundlage relevanter Merkmale sachgerechte Schlüsse ziehen
II
abschätzen
auf der Grundlage von begründeten Überlegungen Größenordnungen angeben
II
analysieren, untersuchen
für eine gegebene Problem- oder Fragestellung systematisch bzw. kriteriengeleitet wichtige Bestandteile, Merkmale oder Eigenschaften eines Sachverhaltes oder eines Objektes erschließen und deren Beziehungen zueinander darstellen
II
anwenden, übertragen
einen bekannten Zusammenhang oder eine bekannte Methode zur Lösungsfindung bzw. Zielerreichung auf einen anderen, ggf. unbekannten Sachverhalt beziehen
II, III
aufbauen
Objekte und Geräte zielgerichtet anordnen und kombinieren
II
aufstellen
fachspezifische Formeln, Gleichungen, Gleichungssysteme, Reaktionsgleichungen oder Reaktionsmechanismen entwickeln
II
auswerten
Informationen (Daten, Einzelergebnisse o. a.) erfassen, in einen Zusammenhang stellen und daraus zielgerichtete Schlussfolgerungen ziehen
II, III
begründen
Sachverhalte oder Aussagen auf Regeln, Gesetzmäßigkeiten bzw. kausale Zusammenhänge oder weitere nachvollziehbare Argumente zurückführen
II
benennen, nennen, angeben
Elemente, Sachverhalte, Begriffe, Daten oder Fakten ohne Erläuterung und Wertung aufzählen
I
beraten
eine Entscheidungsfindung fachkompetent und zielgruppengerecht unterstützen
III
berechnen
Ergebnisse aus gegebenen Werten/Daten durch Rechenoperationen oder grafische Lösungsmethoden gewinnen
II
beschreiben
Strukturen, Situationen, Zusammenhänge, Prozesse und Eigenschaften genau, sachlich, strukturiert und fachsprachlich richtig mit eigenen Worten darstellen, dabei wird auf Erklärungen oder Wertungen verzichtet
I, II
bestimmen
Sachverhalte und Inhalte prägnant und kriteriengeleitet darstellen
I
bestätigen, beweisen, nachweisen, überprüfen, prüfen
die Gültigkeit, Schlüssigkeit und Berechtigung einer Aussage (z. B. Hypothese, Modell oder Naturgesetz) durch ein Experiment, eine logische Herleitung oder sachliche Argumentation belegen bzw. widerlegen
III
beurteilen, Stellung nehmen
zu einem Sachverhalt oder einer Aussage eine eigene, auf Fachwissen sowie fachlichen Methoden und Maßstäben begründete Position über deren Sinnhaftigkeit vertreten
III
bewerten, kritisch Stellung nehmen
zu einem Sachverhalt oder einer Aussage eine eigene, auf gesellschaftlich oder persönliche Wertvorstellungen begründete Position über deren Annehmbarkeit vertreten
III
charakterisieren
spezifischen Eigenheiten von Sachverhalten, Objekten, Vorgängen, Personen o. a. unter leitenden Gesichtspunkten herausarbeiten und darstellen
II
darstellen, darlegen
Sachverhalte, Strukturen, Zusammenhänge, Methoden oder Ergebnisse etc. unter einer bestimmten Fragestellung in geeigneten Kommunikationsformaten strukturiert und ggf. fachsprachlich wiedergeben
I, II
diskutieren, erörtern
Pro- und Kontra-Argumente zu einer Aussage bzw. Behauptung einander gegenüberstellen und abwägen
III
dokumentieren
Entscheidende Erklärungen, Herleitungen und Skizzen zu einem Sachverhalt bzw. Vorgang angeben und systematisch ordnen
I, II
durchführen
eine vorgegebene oder eigene Anleitung bzw. Anweisung umsetzen
I, II
einordnen, ordnen, zuordnen, kategorisieren, strukturieren
Begriffe, Gegenstände usw. auf der Grundlage bestimmter Merkmale systematisch einteilen; so wird deutlich, dass Zusammenhänge unter vorgegebenen oder selbst gewählten Gesichtspunkten begründet hergestellt werden
II
empfehlen
Produkte und Verhaltensweisen kunden- und situationsgerecht vorschlagen
II
entwickeln, entwerfen, gestalten
Wissen und Methoden zielgerichtet und ggf. kreativ miteinander verknüpfen, um eine eigenständige Antwort auf eine Annahme oder eine Lösung für eine Problemstellung zu erarbeiten oder weiterzuentwickeln
III
erklären
Strukturen, Prozesse oder Zusammenhänge eines Sachverhalts nachvollziehbar, verständlich und fachlich begründet zum Ausdruck bringen
I, II
erläutern
Wesentliches eines Sachverhalts, Gegenstands, Vorgangs etc. mithilfe von anschaulichen Beispielen oder durch zusätzliche Informationen verdeutlichen
II
ermitteln
einen Zusammenhang oder eine Lösung finden und das Ergebnis formulieren
I, II
erschließen
geforderte Informationen herausarbeiten oder Sachverhalte herleiten, die nicht explizit in dem zugrunde liegenden Material genannt werden
II
formulieren
Gefordertes knapp und präzise zum Ausdruck bringen
I
herstellen
nach anerkannten Regeln Zubereitungen aus Stoffen gewinnen, anfertigen, zubereiten, be- oder verarbeiten, umfüllen, abfüllen, abpacken und kennzeichnen
II, III
implementieren
Strukturen und/oder Prozesse mit Blick auf gegebene Rahmenbedingungen, Zielanforderungen sowie etwaige Regeln in einem System umsetzen
II, III
informieren
fachliche Informationen zielgruppengerecht aufbereiten und strukturieren
II
interpretieren, deuten
auf der Grundlage einer beschreibenden Analyse Erklärungsmöglichkeiten für Zusammenhänge und Wirkungsweisen mit Blick auf ein schlüssiges Gesamtverständnis aufzeigen
III
kennzeichnen
Markierungen, Symbole, Zeichen oder Etiketten anbringen, die geltenden Konventionen und/oder gesetzlichen Vorschriften entsprechen
II
optimieren
einen gegebenen technischen Sachverhalt, einen Quellcode oder eine gegebene technische Einrichtung so verändern, dass die geforderten Kriterien unter einem bestimmten Aspekt erfüllt werden
II, III
planen
die Schritte eines Arbeitsprozesses antizipieren und eine nachvollziehbare ergebnisorientierte Anordnung der Schritte vornehmen
III
präsentieren
Sachverhalte strukturiert, mediengestützt und adressatengerecht vortragen
II
skizzieren
Sachverhalte, Objekte, Strukturen oder Ergebnisse auf das Wesentliche reduzieren und übersichtlich darstellen
I
übersetzen
einen Sachverhalt oder einzelne Wörter und Phrasen wortgetreu in einer anderen Sprache wiedergeben
II
validieren, testen
Erbringung eines dokumentierten Nachweises, dass ein bestimmter Prozess oder ein System kontinuierlich eine Funktionalität/Produkt erzeugt, das die zuvor definierten Spezifikationen und Qualitätsmerkmale erfüllt
I
verallgemeinern
aus einer Einsicht eine Aussage formulieren, die für verschiedene Anwendungsbereiche Gültigkeit besitzt
II
verdrahten
Betriebsmittel nach einem vorgegebenen Anschluss‑/ Stromlaufplan systematisch elektrisch miteinander verbinden
I, II
vergleichen, gegenüberstellen, unterscheiden
nach vorgegebenen oder selbst gewählten Gesichtspunkten problembezogen Gemeinsamkeiten, Ähnlichkeiten und Unterschiede ermitteln und gegenüberstellen sowie auf dieser Grundlage ggf. ein gewichtetes Ergebnis formulieren
II
wiedergeben
wesentliche Information und/oder deren Zusammenhänge strukturiert zusammenfassen
I
zeichnen
einen beobachtbaren oder gegebenen Sachverhalt mit grafischen Mitteln und ggf. unter Einhaltung von fachlichen Konventionen (z. B. Symbole, Perspektiven etc.) darstellen
I, II
zeigen, aufzeigen
Sachverhalte, Prozesse o. a. sachlich beschreiben und erläutern
I, II
zusammenfassen
das Wesentliche sachbezogen, konzentriert sowie inhaltlich und sprachlich strukturiert mit eigenen Worten wiedergeben
I, II

Amtsblatt des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg

Stuttgart, 07.09.2024
Bildungsplan für das Berufskolleg
hier: Berufskolleg für pharmazeutisch-technische Assistenten
Berufskolleg für technische Assistenten (Bildungsplan zur Erprobung)
Vom
Aktenzeichen KM 41-6623-3/4/1

I.

II.

Für das Berufskolleg gilt der als Anlage beigefügte Bildungsplan.
Der Bildungsplan gilt
für das Schuljahr 1 ab 1. August 2023.
für das Schuljahr 2 ab 1. August 2024.

Galenische Übungen – Bildungsplan zur Erprobung
Bildungsplan für das Berufskolleg
Pharmazeutisch-technische Assistenten

Fußleiste