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Ernährungskunde und Diätetik
Fachliche Vorbemerkungen
1. Fachspezifischer Bildungsauftrag (Bildungswert des Faches)
Zu den Aufgaben von Pharmazeutisch-technischen Assistentinnen und Pharmazeutisch-technischen Assistenten zählt eine kompetente Beratung zu Fragen aus verschiedenen Themenbereichen der Ernährung. Dafür vermittelt das Fach „Ernährungskunde und Diätetik“ fundierte Fachkenntnisse. Ein wichtiges Ziel des Faches ist es auch, das Bewusstsein für eine gesunde Ernährung bei den Schülerinnen und Schülern zu fördern, sich kritisch mit der Gewinnung von Lebensmitteln auseinanderzusetzen und dabei die Bedeutung nachhaltig gewonnener Lebensmittel zu verdeutlichen. Hierbei soll der Fokus auf die Nachteile industriell hergestellter Lebensmittel gesetzt werden bzw. die kurz‑, mittel- und langfristigen Vorteile des biologischen Landbaus erläutert werden.
Auch die selbstständige Beschaffung und Strukturierung von Informationen mithilfe digitaler Technologien gehören zum Aufgabenbereich von pharmazeutisch-technischen Assistentinnen und Assistenten. Um die Medienkompetenz der Schülerinnen und Schüler zu fördern, werden diese im Fach „Ernährungskunde und Diätetik“ im Unterricht eingesetzt.
2. Fachinhaltliche Aussagen zum Kompetenzerwerb, prozessbezogene Kompetenzen
Im Fach „Ernährungskunde und Diätetik“ lernen die Schülerinnen und Schüler die Zusammensetzung von Lebensmitteln und die Grundsätze einer gesunden Ernährung kennen. Sie geben Empfehlungen für die Ernährung bei bestimmten Erkrankungen, Altersgruppen oder physiologischen Zuständen ab und empfehlen diätetische Maßnahmen sowie geeignete Produkte.
Zur Beschaffung und Strukturierung von Informationen nutzen sie digitale Medien und Fachkompetenzen, welche die Schülerinnen und Schüler in den entsprechenden Bildungsplaneinheiten des Faches Apothekenpraxis, einschließlich Qualitätsmanagement und EDV erworben haben.
Die Inhalte der BPE 3 sind in enger Abstimmung mit dem Fach „Arzneimittelkunde“ zu vermitteln, um thematisch auf die nicht medikamentösen Behandlungsoptionen diverser Magen-Darm-Erkrankungen eingehen zu können.
Hinweise zum Umgang mit dem Bildungsplan
Der Bildungsplan zeichnet sich durch eine Inhalts- und eine Kompetenzorientierung aus. In jeder Bildungsplaneinheit (BPE) werden in kursiver Schrift die übergeordneten Ziele beschrieben, die durch Zielformulierungen sowie in jeweils einer Inhalts- und Hinweisspalte konkretisiert werden. In den Zielformulierungen werden die jeweiligen fachspezifischen Operatoren als Verben verwendet. Operatoren sind handlungsinitiierende Verben, die signalisieren, welche Tätigkeiten beim Bearbeiten von Aufgaben erwartet werden; eine Operatorenliste ist jedem Bildungsplan im Anhang beigefügt. Durch die kompetenzorientierte Zielformulierung mittels dieser Operatoren wird das Anforderungsniveau bezüglich der Inhalte und der zu erwerbenden Kompetenzen definiert. Die formulierten Ziele und Inhalte sind verbindlich und damit prüfungsrelevant. Sie stellen die Regelanforderungen im jeweiligen Fach dar. Die Inhalte der Hinweisspalte sind unverbindliche Ergänzungen zur Inhaltsspalte und umfassen Beispiele, didaktische Hinweise und Querverweise auf andere Fächer bzw. BPE.
Der VIP-Bereich des Bildungsplans umfasst die Vertiefung, individualisiertes Lernen sowie Projektunterricht. Im Rahmen der hier zur Verfügung stehenden Stunden sollen die Schülerinnen und Schüler bestmöglich unterstützt und bei der Weiterentwicklung ihrer personalen und fachlichen Kompetenzen gefördert werden. Die Fachlehrerinnen und Fachlehrer nutzen diese Unterrichtszeit nach eigenen Schwerpunktsetzungen auf Basis der fächer- und bildungsgangspezifischen Besonderheiten sowie nach den Lernvoraussetzungen der einzelnen Schülerinnen und Schüler.
Der Teil „Zeit für Leistungsfeststellung“ des Bildungsplans berücksichtigt die Zeit, die zur Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung von Leistungsfeststellungen zur Verfügung steht. Dies kann auch die notwendige Zeit für die im Rahmen der Besonderen Lernleistungen erbrachten Leistungen, Nachbesprechung zu Leistungsfeststellungen sowie Feedback-Gespräche umfassen.
Schuljahr 1
Vertiefung – Individualisiertes Lernen – Projektunterricht (VIP) |
10 |
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Die Themenauswahl des Projektunterrichts hat aus den nachfolgenden Bildungsplaneinheiten unter Beachtung fächerverbindender Aspekte zu erfolgen.
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BPE 1 |
Einführung in die Ernährungslehre |
2 |
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Die Schülerinnen und Schüler grenzen Nahrungsergänzungsmittel, diätetische Lebensmittel und Arzneimittel voneinander ab. Sie wenden die Grundbegriffe der Ernährung zutreffend an und benennen die wichtigsten Genussmittel und deren Missbrauchs- und Schädigungspotenzial.
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BPE 1.1 |
Die Schülerinnen und Schüler beschreiben die grundlegenden Begriffe der Ernährung und ordnen sie am praktischen Beispiel zu. |
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BPE 2 |
Energiebedarf und Kennzeichnung von Lebensmitteln |
4 |
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Die Schülerinnen und Schüler bewerten die Angaben zur Lebensmittelkennzeichnung und berechnen den Energiebedarf.
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BPE 2.1 |
Die Schülerinnen und Schüler berechnen den Energiebedarf eines Menschen und werten das jeweilige Ergebnis aus. |
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BPE 2.2 |
Die Schülerinnen und Schüler beurteilen die Angaben auf Lebensmitteln. |
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BPE 3 |
Makronährstoffe und deren physiologische Bedeutung |
9 |
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Die Schülerinnen und Schüler beschreiben den Aufbau von Kohlenhydraten, Fetten und Eiweißen, erläutern die physiologische Bedeutung und benennen entsprechende Lebensmittel.
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BPE 3.1 |
Die Schülerinnen und Schüler benennen kohlenhydratreiche Lebensmittel. Hierbei unterscheiden sie die unterschiedlichen Kohlenhydrate. |
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BPE 3.2 |
Die Schülerinnen und Schüler benennen fettreiche Lebensmittel und unterscheiden hierbei die unterschiedlichen Fette. |
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BPE 3.3 |
Die Schülerinnen und Schüler benennen eiweißreiche Lebensmittel und beschreiben den Aufbau von Eiweißen. |
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BPE 4 |
Ballaststoffe und Mikronährstoffe sowie deren physiologische Bedeutung |
5 |
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Die Schülerinnen und Schüler beschreiben den Aufbau von Ballaststoffen und Mikronährstoffen, erläutern die physiologische Bedeutung und benennen entsprechende Lebensmittel.
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BPE 4.1 |
Die Schülerinnen und Schüler unterscheiden lösliche und unlösliche Ballaststoffe und erläutern deren physiologische Bedeutung. Sie benennen entsprechende Lebensmittel. |
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BPE 4.2 |
Die Schülerinnen und Schüler unterscheiden fettlösliche und wasserlösliche Vitamine. Sie benennen entsprechende Lebensmittel. |
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BPE 4.3 |
Die Schülerinnen und Schüler unterscheiden Mengenelemente und Spurenelemente. |
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BPE 5 |
Ernährungsformen |
5 |
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Die Schülerinnen und Schüler beurteilen verschiedene Ernährungsformen und Diäten mit ihren Vor- und Nachteilen und beurteilen entsprechende Produkte.
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BPE 5.1 |
Die Schülerinnen und Schüler überprüfen verschiedenen Ernährungsformen. |
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BPE 5.2 |
Die Schülerinnen und Schüler erörtern die Bedeutung der Ernährungsumstellung bei bestimmten Erkrankungen und beurteilen entsprechende Produkte. |
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Zeit für Leistungsfeststellung
5
35
40
Operatorenliste
Anforderungsbereiche
Anforderungsbereiche:
Anforderungsbereich I umfasst die Reproduktion und die Anwendung einfacher Sachverhalte und Fachmethoden, das Darstellen von Sachverhalten in vorgegebener Form sowie die Darstellung einfacher Bezüge.
Anforderungsbereich II umfasst die Reorganisation und das Übertragen komplexerer Sachverhalte und Fachmethoden, die situationsgerechte Anwendung von technischen Kommunikationsformen, die Wiedergabe von Bewertungsansätzen sowie das Herstellen von Bezügen, um technische Problemstellungen entsprechend den allgemeinen Regeln der Technik zu lösen.
Anforderungsbereich III umfasst das problembezogene Anwenden und Übertragen komplexer Sachverhalte und Fachmethoden, die situationsgerechte Auswahl von Kommunikationsformen, das Herstellen von Bezügen und das Bewerten von Sachverhalten.
Operator | Erläuterung |
Zuordnung Anforderungsbereiche |
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ableiten |
auf der Grundlage relevanter Merkmale sachgerechte Schlüsse ziehen
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II |
abschätzen |
auf der Grundlage von begründeten Überlegungen Größenordnungen angeben
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II |
analysieren, untersuchen |
für eine gegebene Problem- oder Fragestellung systematisch bzw. kriteriengeleitet wichtige Bestandteile, Merkmale oder Eigenschaften eines Sachverhaltes oder eines Objektes erschließen und deren Beziehungen zueinander darstellen
|
II |
anwenden, übertragen |
einen bekannten Zusammenhang oder eine bekannte Methode zur Lösungsfindung bzw. Zielerreichung auf einen anderen, ggf. unbekannten Sachverhalt beziehen
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II, III |
aufbauen |
Objekte und Geräte zielgerichtet anordnen und kombinieren
|
II |
aufstellen |
fachspezifische Formeln, Gleichungen, Gleichungssysteme, Reaktionsgleichungen oder Reaktionsmechanismen entwickeln
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II |
auswerten |
Informationen (Daten, Einzelergebnisse o. a.) erfassen, in einen Zusammenhang stellen und daraus zielgerichtete Schlussfolgerungen ziehen
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II, III |
begründen |
Sachverhalte oder Aussagen auf Regeln, Gesetzmäßigkeiten bzw. kausale Zusammenhänge oder weitere nachvollziehbare Argumente zurückführen
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II |
benennen, nennen, angeben |
Elemente, Sachverhalte, Begriffe, Daten oder Fakten ohne Erläuterung und Wertung aufzählen
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I |
beraten |
eine Entscheidungsfindung fachkompetent und zielgruppengerecht unterstützen
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III |
berechnen |
Ergebnisse aus gegebenen Werten/Daten durch Rechenoperationen oder grafische Lösungsmethoden gewinnen
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II |
beschreiben |
Strukturen, Situationen, Zusammenhänge, Prozesse und Eigenschaften genau, sachlich, strukturiert und fachsprachlich richtig mit eigenen Worten darstellen, dabei wird auf Erklärungen oder Wertungen verzichtet
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I, II |
bestimmen |
Sachverhalte und Inhalte prägnant und kriteriengeleitet darstellen
|
I |
bestätigen, beweisen, nachweisen, überprüfen, prüfen |
die Gültigkeit, Schlüssigkeit und Berechtigung einer Aussage (z. B. Hypothese, Modell oder Naturgesetz) durch ein Experiment, eine logische Herleitung oder sachliche Argumentation belegen bzw. widerlegen
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III |
beurteilen, Stellung nehmen |
zu einem Sachverhalt oder einer Aussage eine eigene, auf Fachwissen sowie fachlichen Methoden und Maßstäben begründete Position über deren Sinnhaftigkeit vertreten
|
III |
bewerten, kritisch Stellung nehmen |
zu einem Sachverhalt oder einer Aussage eine eigene, auf gesellschaftlich oder persönliche Wertvorstellungen begründete Position über deren Annehmbarkeit vertreten
|
III |
charakterisieren |
spezifischen Eigenheiten von Sachverhalten, Objekten, Vorgängen, Personen o. a. unter leitenden Gesichtspunkten herausarbeiten und darstellen
|
II |
darstellen, darlegen |
Sachverhalte, Strukturen, Zusammenhänge, Methoden oder Ergebnisse etc. unter einer bestimmten Fragestellung in geeigneten Kommunikationsformaten strukturiert und ggf. fachsprachlich wiedergeben
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I, II |
diskutieren, erörtern |
Pro- und Kontra-Argumente zu einer Aussage bzw. Behauptung einander gegenüberstellen und abwägen
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III |
dokumentieren |
Entscheidende Erklärungen, Herleitungen und Skizzen zu einem Sachverhalt bzw. Vorgang angeben und systematisch ordnen
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I, II |
durchführen |
eine vorgegebene oder eigene Anleitung bzw. Anweisung umsetzen
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I, II |
einordnen, ordnen, zuordnen, kategorisieren, strukturieren |
Begriffe, Gegenstände usw. auf der Grundlage bestimmter Merkmale systematisch einteilen; so wird deutlich, dass Zusammenhänge unter vorgegebenen oder selbst gewählten Gesichtspunkten begründet hergestellt werden
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II |
empfehlen |
Produkte und Verhaltensweisen kunden- und situationsgerecht vorschlagen
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II |
entwickeln, entwerfen, gestalten |
Wissen und Methoden zielgerichtet und ggf. kreativ miteinander verknüpfen, um eine eigenständige Antwort auf eine Annahme oder eine Lösung für eine Problemstellung zu erarbeiten oder weiterzuentwickeln
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III |
erklären |
Strukturen, Prozesse oder Zusammenhänge eines Sachverhalts nachvollziehbar, verständlich und fachlich begründet zum Ausdruck bringen
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I, II |
erläutern |
Wesentliches eines Sachverhalts, Gegenstands, Vorgangs etc. mithilfe von anschaulichen Beispielen oder durch zusätzliche Informationen verdeutlichen
|
II |
ermitteln |
einen Zusammenhang oder eine Lösung finden und das Ergebnis formulieren
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I, II |
erschließen |
geforderte Informationen herausarbeiten oder Sachverhalte herleiten, die nicht explizit in dem zugrunde liegenden Material genannt werden
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II |
formulieren |
Gefordertes knapp und präzise zum Ausdruck bringen
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I |
herstellen |
nach anerkannten Regeln Zubereitungen aus Stoffen gewinnen, anfertigen, zubereiten, be- oder verarbeiten, umfüllen, abfüllen, abpacken und kennzeichnen
|
II, III |
implementieren |
Strukturen und/oder Prozesse mit Blick auf gegebene Rahmenbedingungen, Zielanforderungen sowie etwaige Regeln in einem System umsetzen
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II, III |
informieren |
fachliche Informationen zielgruppengerecht aufbereiten und strukturieren
|
II |
interpretieren, deuten |
auf der Grundlage einer beschreibenden Analyse Erklärungsmöglichkeiten für Zusammenhänge und Wirkungsweisen mit Blick auf ein schlüssiges Gesamtverständnis aufzeigen
|
III |
kennzeichnen |
Markierungen, Symbole, Zeichen oder Etiketten anbringen, die geltenden Konventionen und/oder gesetzlichen Vorschriften entsprechen
|
II |
optimieren |
einen gegebenen technischen Sachverhalt, einen Quellcode oder eine gegebene technische Einrichtung so verändern, dass die geforderten Kriterien unter einem bestimmten Aspekt erfüllt werden
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II, III |
planen |
die Schritte eines Arbeitsprozesses antizipieren und eine nachvollziehbare ergebnisorientierte Anordnung der Schritte vornehmen
|
III |
präsentieren |
Sachverhalte strukturiert, mediengestützt und adressatengerecht vortragen
|
II |
skizzieren |
Sachverhalte, Objekte, Strukturen oder Ergebnisse auf das Wesentliche reduzieren und übersichtlich darstellen
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I |
übersetzen |
einen Sachverhalt oder einzelne Wörter und Phrasen wortgetreu in einer anderen Sprache wiedergeben
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II |
validieren, testen |
Erbringung eines dokumentierten Nachweises, dass ein bestimmter Prozess oder ein System kontinuierlich eine Funktionalität/Produkt erzeugt, das die zuvor definierten Spezifikationen und Qualitätsmerkmale erfüllt
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I |
verallgemeinern |
aus einer Einsicht eine Aussage formulieren, die für verschiedene Anwendungsbereiche Gültigkeit besitzt
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II |
verdrahten |
Betriebsmittel nach einem vorgegebenen Anschluss‑/ Stromlaufplan systematisch elektrisch miteinander verbinden
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I, II |
vergleichen, gegenüberstellen, unterscheiden |
nach vorgegebenen oder selbst gewählten Gesichtspunkten problembezogen Gemeinsamkeiten, Ähnlichkeiten und Unterschiede ermitteln und gegenüberstellen sowie auf dieser Grundlage ggf. ein gewichtetes Ergebnis formulieren
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II |
wiedergeben |
wesentliche Information und/oder deren Zusammenhänge strukturiert zusammenfassen
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I |
zeichnen |
einen beobachtbaren oder gegebenen Sachverhalt mit grafischen Mitteln und ggf. unter Einhaltung von fachlichen Konventionen (z. B. Symbole, Perspektiven etc.) darstellen
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I, II |
zeigen, aufzeigen |
Sachverhalte, Prozesse o. a. sachlich beschreiben und erläutern
|
I, II |
zusammenfassen |
das Wesentliche sachbezogen, konzentriert sowie inhaltlich und sprachlich strukturiert mit eigenen Worten wiedergeben
|
I, II |
Amtsblatt des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg
hier: Berufskolleg für pharmazeutisch-technische Assistenten
Berufskolleg für technische Assistenten (Bildungsplan zur Erprobung)
Vom
Aktenzeichen KM 41-6623-3/4/1
I.
II.
für das Schuljahr 1 ab 1. August 2023.