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Arzneimittelkunde
Fachliche Vorbemerkungen
1. Fachspezifischer Bildungsauftrag (Bildungswert des Faches)
Dem Fach „Arzneimittelkunde, einschließlich Information und Beratung sowie Nutzung digitaler Technologien“ kommt für die Ausübung des PTA-Berufes in der Apotheke eine zentrale Bedeutung zu.
Der Arzneimittelkundeunterricht liefert einen Zugang zu physiologischen und pathophysiologischen Vorgängen in unserem Körper, zu leitliniengerechten Therapiemöglichkeiten und zur umsichtigen Beratung. Dadurch leisten die Pharmazeutisch-technische Assistentin und der Pharmazeutisch-technische Assistent einen wichtigen Beitrag, der der Gesundheit des Einzelnen und damit der Bevölkerung zugutekommt. Zuverlässigkeit, Sorgfalt, Leistungsbereitschaft und insbesondere Verantwortungsbewusstsein stellen im Fach Arzneimittelkunde förderungswürdige Tugenden dar, um der hohen Verantwortung, die diese Berufsausübung trägt, gerecht zu werden.
Kompetenzorientierter (Arzneimittelkunde‑)Unterricht bietet die Möglichkeit, fachtheoretische Kenntnisse und fachpraktische Fertigkeiten zu durchdringen, abzuwägen, zu reflektieren und in verschiedenen Situationen verantwortungsvoll einzusetzen. Unter Verwendung der korrekten Fachsprache arbeiten die Schülerinnen und Schüler selbstständig; sie setzen sich mit verschiedenen Aspekten des Fachs argumentativ auseinander und strukturieren fachwissenschaftliche Erkenntnisse. Das Fach Arzneimittelkunde vermittelt fundierte Grundlagen für die Beratung in der Apotheke mit dem Ziel, die Adhärenz der Patientin und des Patienten zu erhöhen. Daneben achten sie auf Nachhaltigkeit bei der Arzneimittelabgabe.
Deshalb ist eine enge Vernetzung mit den Lehrkräften, die das Fach „Abgabe und Beratung sowie Nutzung digitaler Medien“ unterrichten, erforderlich.
2. Fachliche Aussagen zum Kompetenzerwerb, prozessbezogene Kompetenzen
Durch kompetenzorientierten Unterricht im Fach „Arzneimittelkunde“ erhalten die Schülerinnen und Schüler die Möglichkeit, Wissen und Fähigkeiten selbstständig und nachhaltig aufzubauen, zu reflektieren und in verschiedenen Situationen, insbesondere der Beratung, verantwortungsvoll und patienten-orientiert einzusetzen.
Sie üben Methoden ein, um neue Arzneimittel-Entwicklungen zu verstehen und die therapeutische Relevanz abzuschätzen. Des Weiteren beschreiben sie pharmakokinetische und pharmakodynamische Vorgänge und übertragen diese auf geeignete Beispiele.
Die Schülerinnen und Schüler erhalten einen Überblick über die wichtigsten Wirkstoffgruppen und erwerben wesentliche Kenntnisse und Einsichten im Umgang mit Fertigarzneimitteln. Innerhalb der Wirkstoffgruppen lernen sie ausgewählte Wirkstoffe, deren Wirkungen und Nebenwirkungen sowie die Bezeichnung gängiger Fertigarzneimittel und andere Präparate kennen. Sie ordnen einzelne Wirkstoffe anhand ihrer charakteristischen Endung den entsprechenden Wirkstoffgruppen zu.
Die Schülerinnen und Schüler erkennen Möglichkeiten und Grenzen ihrer Tätigkeit in der Arzneimittelabgabe sowie in der Information und Beratung zu Arzneimitteln. Im Beratungsgespräch werden sie befähigt, die konkrete Situation der Kundinnen und Kunden in der Apotheke in ihr Handeln einzubeziehen; dabei legen sie Wert auf deren Selbstständigkeit und Selbstbestimmung sowie den jeweiligen kulturellen und religiösen Hintergrund. Sie kennen Arzneimittel mit besonderem Missbrauchs- oder Abhängigkeitspotenzial und geben geeignete Hinweise, um einem Missbrauch oder einer Abhängigkeit entgegenzuwirken. Bei den Abgabemengen achten sie auch auf Nachhaltigkeit.
Ihr Fachwissen wenden sie im beruflichen Alltag insbesondere auf die Arzneimittelgruppen an, die in der Selbstmedikation von Bedeutung sind. Der Schwerpunkt des Unterrichts muss deshalb auf diesen Wirkstoffgruppen liegen.
Digitale Medien werden gezielt eingesetzt, damit die Schülerinnen und Schüler pharmazeutische Sachverhalte unter Verwendung aufbereiteter entscheidungsrelevanter Informationen auch kritisch beurteilen und sachgerechte Entscheidungen treffen können.
Die pharmazeutische Forschung entwickelt ständig neue Arzneimitteltherapien. Wirkstoffgruppen, die heute zum Therapiestandard gehören, können morgen veraltet sein. Daher ist den Schülerinnen und Schülern zu vermitteln, dass sie sich in ihrem Fach ständig fortbilden müssen.
Hinweise zum Umgang mit dem Bildungsplan
Der Bildungsplan zeichnet sich durch eine Inhalts- und eine Kompetenzorientierung aus. In jeder Bildungsplaneinheit (BPE) werden in kursiver Schrift die übergeordneten Ziele beschrieben, die durch Zielformulierungen sowie in jeweils einer Inhalts- und Hinweisspalte konkretisiert werden. In den Zielformulierungen werden die jeweiligen fachspezifischen Operatoren als Verben verwendet. Operatoren sind handlungsinitiierende Verben, die signalisieren, welche Tätigkeiten beim Bearbeiten von Aufgaben erwartet werden; eine Operatorenliste ist jedem Bildungsplan im Anhang beigefügt. Durch die kompetenzorientierte Zielformulierung mittels dieser Operatoren wird das Anforderungsniveau bezüglich der Inhalte und der zu erwerbenden Kompetenzen definiert. Die formulierten Ziele und Inhalte sind verbindlich und damit prüfungsrelevant. Sie stellen die Regelanforderungen im jeweiligen Fach dar. Die Inhalte der Hinweisspalte sind unverbindliche Ergänzungen zur Inhaltsspalte und umfassen Beispiele, didaktische Hinweise und Querverweise auf andere Fächer bzw. BPE.
Der VIP-Bereich des Bildungsplans umfasst die Vertiefung, individualisiertes Lernen sowie Projektunterricht. Im Rahmen der hier zur Verfügung stehenden Stunden sollen die Schülerinnen und Schüler bestmöglich unterstützt und bei der Weiterentwicklung ihrer personalen und fachlichen Kompetenzen gefördert werden. Die Fachlehrerinnen und Fachlehrer nutzen diese Unterrichtszeit nach eigenen Schwerpunktsetzungen auf Basis der fächer- und bildungsgangspezifischen Besonderheiten sowie nach den Lernvoraussetzungen der einzelnen Schülerinnen und Schüler.
Der Teil „Zeit für Leistungsfeststellung“ des Bildungsplans berücksichtigt die Zeit, die zur Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung von Leistungsfeststellungen zur Verfügung steht. Dies kann auch die notwendige Zeit für die im Rahmen der Besonderen Lernleistungen erbrachten Leistungen, Nachbesprechung zu Leistungsfeststellungen sowie Feedback-Gespräche umfassen.
Schuljahr 1
Vertiefung – Individualisiertes Lernen – Projektunterricht (VIP) |
40 |
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Die Themenauswahl des Projektunterrichts hat aus den nachfolgenden Bildungsplaneinheiten unter Beachtung fächerverbindender Aspekte zu erfolgen.
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BPE 1 |
Grundlagen und allgemeine Pharmakologie |
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Die Schülerinnen und Schüler kennen wichtige Begriffe der Arzneimittelkunde und beschreiben die Entwicklung von Fertigarzneimitteln. Sie erhalten einen Überblick in pharmakokinetische und pharmakodynamische Vorgänge und übertragen sie auf geeignete Beispiele.
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BPE 1.1 |
Die Schülerinnen und Schüler nennen wichtige Fachbegriffe aus der Arzneimittelkunde und wenden diese sicher an. Sie erläutern die wichtigsten Abschnitte in der Entwicklung eines Fertigarzneimittels. |
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BPE 1.2 |
Die Schülerinnen und Schüler beschreiben pharmakokinetische Vorgänge und wenden diese an geeigneten Beispielen an. |
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BPE 1.3 |
Die Schülerinnen und Schüler geben wichtige Fachbegriffe im Zusammenhang mit pharmakodynamische Vorgängen wieder, so erläutern sie die Entstehung der Arzneimittelwirkung anhand der Rezeptor-Theorie und erklären wichtige Parameter der Dosis-Wirkungsbeziehung. |
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BPE 2 |
Arzneimittel zur Behandlung von Erkrankungen des Verdauungstraktes |
28 |
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Die Schülerinnen und Schüler erhalten einen Überblick über die für das Verständnis der Arzneimittelwirkungen erforderlichen theoretischen Grundlagen der Anatomie, Physiologie und Pathophysiologie des Verdauungsapparates. Darauf aufbauend wählen die Schülerinnen und Schüler geeignete Wirkstoffe, Fertigarzneimittel und andere Präparate zur Therapie von Erkrankungen des Verdauungsapparates nach aktuellen Leitlinien aus, beschreiben deren Wirkungen und Nebenwirkungen und erkennen die Grenzen der Selbstmedikation. In der Beratung geben sie wesentlichen Informationen über das Arzneimittel nach aktuellen Beratungsstandards.
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BPE 2.1 |
Die Schülerinnen und Schüler beschreiben den Verdauungsapparat und erläutern die Funktionen der Verdauungsorgane. |
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BPE 2.2 |
Die Schülerinnen und Schüler erläutern Krankheitsbilder und Symptome der An- und Hyperacidität. Sie beschreiben die Wirkmechanismen und Wirkungen relevanter Wirkstoffgruppen zur Behandlung von peptischen Erkrankungen. Sie nennen zugehörige Fertigarzneimittel und andere Präparate. Die Schülerinnen und Schüler geben Grenzen der Selbstmedikation peptischer Erkrankungen an und gestalten im Rahmen der Selbstmedikation zu Wirkstoffen, Fertigarzneimittel und anderen Präparaten ein Beratungsgespräch. |
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BPE 2.3 |
Die Schülerinnen und Schüler beschreiben den Aufbau und die Funktion des Dickdarms, charakterisieren die Erkrankung Obstipation und erläutern die Ursachen und Symptome. Sie beschreiben die Wirkmechanismen und Wirkungen relevanter Wirkstoffgruppen zur Behandlung der akuten und der chronischen Obstipation. Sie ordnen zugehörige Fertigarzneimittel und andere Präparate der passenden Indikation zu. Die Schülerinnen und Schüler geben die Grenzen der Selbstmedikation mit Laxantien an und gestalten zu Wirkstoffen, Fertigarzneimittel und anderen Präparaten ein Beratungsgespräch. |
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BPE 2.4 |
Die Schülerinnen und Schüler charakterisieren die Erkrankung Diarrhoe und nennen deren Ursachen. Sie erläutern den Nutzen der oralen Rehydratationstherapie und nennen geeignete Fertigarzneimittel und weitere Präparate. Sie beschreiben die Wirkmechanismen und Wirkungen relevanter Wirkstoffgruppen der Antidiarrhoika. Sie nennen zugehörige Wirkstoffe, Fertigarzneimittel und andere Präparate. Die Schülerinnen und Schüler geben Grenzen der Selbstmedikation bei Diarrhoe an und beraten im Rahmen der Selbstmedikation zu den Arzneimitteln. |
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BPE 2.5 |
Die Schülerinnen und Schüler beschreiben Aufbau und Funktion von Bauchspeicheldrüse, Leber und Galle. Sie erläutern Krankheitsbilder dieser Organe, deren Symptome und Ursachen. In diesem Zusammenhang beschreiben sie die Wirkmechanismen und Wirkungen relevanter Wirkstoffgruppen zur Behandlung von Erkrankungen dieser Organe. Sie nennen zugehörige Fertigarzneimittel und andere Präparate. Die Schülerinnen und Schüler leiten Grenzen der Selbstmedikation ab und gestalten im Rahmen der Selbstmedikation zu Wirkstoffen, Fertigarzneimittel und anderen Präparaten ein Beratungsgespräch. |
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BPE 2.6 |
Die Schülerinnen und Schüler nennen Ursachen von Übelkeit und Erbrechen und erläutern deren physiologische Grundlagen. Sie leiten medikamentöse Angriffspunkte ab, nennen Wirkstoffbeispiele und ausgewählte Fertigarzneimittel. Die Schülerinnen und Schüler geben Grenzen der Selbstmedikation an und gestalten im Rahmen der Selbstmedikation zu Wirkstoffen, Fertigarzneimitteln und anderen Präparaten ein Beratungsgespräch. |
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BPE 3 |
Arzneimittel, die vorwiegend am Nervensystem angreifen |
16 |
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Die Schülerinnen und Schüler erhalten einen Überblick über Aufbau, Einteilung und Funktionsweise des Nervensystems. Sie erläutern die Grundlagen des Schlafes und beschreiben und beraten zu Schlafstörungen. Darauf aufbauend wählen die Schülerinnen und Schüler geeignete Wirkstoffe, Fertigarzneimittel und andere Präparate zur Therapie von Schlafstörungen nach aktuellen Leitlinien aus, beschreiben deren Wirkungen und Nebenwirkungen und erkennen die Grenzen der Selbstmedikation. In der Beratung geben sie wesentlichen Informationen über das Arzneimittel nach aktuellen Beratungsstandards. Darüber hinaus beschreiben sie ausgewählte neurologische und psychische Erkrankungen und beraten zu den wichtigsten Arzneimittelgruppen nach dem aktuellen Beratungsstandard.
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BPE 3.1 |
Die Schülerinnen und Schüler beschreiben den Aufbau und die Einteilung des Nervensystems. Sie nennen die wichtigsten Strukturen des zentralen Nervensystems und grenzen zentrales und peripheres Nervensystem voneinander ab. Sie unterscheiden zwischen sensorischem und vegetativem Nervensystem und ordnen Beispiele entsprechend zu. Die Schülerinnen und Schüler erklären die Vorgänge der Erregungsübertragung an der Synapse sowie der Reizweiterleitung am Axon und leiten mögliche Angriffspunkte für Arzneimittel ab. |
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BPE 3.2 |
Die Schülerinnen und Schüler erläutern die Grundlagen des Schlafes und beschreiben und beraten zu Schlafstörungen. Darauf aufbauend wählen die Schülerinnen und Schüler geeignete Wirkstoffe, Fertigarzneimittel und andere Präparate zur Therapie von Schlafstörungen nach aktuellen Leitlinien aus, beschreiben deren Wirkungen und Nebenwirkungen und erkennen die Grenzen der Selbstmedikation. In der Beratung geben sie wesentliche Informationen über das Arzneimittel nach aktuellen Beratungsstandards anhand von Fallbeispielen. Darüber hinaus beschreiben sie ausgewählte neurologische und psychische Erkrankungen und beraten zu den wichtigsten Arzneimittelgruppen nach dem aktuellen Beratungsstandard. |
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BPE 3.3 |
Die Schülerinnen und Schüler geben Ursachen, Pathophysiologie, Krankheitsbilder und Verlauf neurologischer Erkrankungen wieder. Sie erklären die Wirkungsweise von Arzneistoffgruppen, die bei diesen Erkrankungen eingesetzt werden und begründen relevante Nebenwirkungen und Interaktionen. Sie entwickeln eigene Verhaltensweisen gegenüber den betroffenen Menschen. |
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BPE 3.4 |
Die Schülerinnen und Schüler nennen Kriterien einer Depression. Sie zeigen Symptome einer schizophrenen Erkrankung auf und nennen mögliche Ursachen von Angststörungen. Sie ordnen die Wirkstoffgruppen der Psychopharmaka den Erkrankungen zu und geben relevante Nebenwirkungen und Interaktionen an. Sie entwickeln eigene Verhaltensweisen gegenüber den betroffenen Menschen, auch in Hinblick auf die Adhärenz. |
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BPE 3.5 |
Die Schülerinnen und Schüler beschreiben das Zusammenspiel und die Wirkungen von Sympathikus und Parasympathikus an den verschiedenen Organen. Sie nennen die Rezeptoren und passenden Neurotransmitter von Sympathikus und Parasympathikus. Sie beschreiben exemplarisch die Wirkung eines Arzneistoffes als Agonist oder Antagonist an den verschiedenen Rezeptoren und leiten davon mögliche Anwendungsgebiete sowie Nebenwirkungen und Kontraindikationen ab. Sie wenden dabei entsprechenden Fachtermini der Arzneimittelwirkungen an. |
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BPE 4 |
Arzneimittel zur Behandlung von Schmerzen |
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Die Schülerinnen und Schüler erhalten einen Überblick über die für das Verständnis der Arzneimittel-Wirkungen erforderlichen theoretischen Grundlagen der Physiologie und Einteilung von Schmerzen. Sie unterscheiden opioide und nichtopioide Analgetika.
Darauf aufbauend wählen die Schülerinnen und Schüler geeignete Wirkstoffe, Fertigarzneimittel und andere Präparate zur Therapie von Schmerzen nach aktuellen Leitlinien aus, beschreiben deren Wirkungen und Nebenwirkungen und erkennen die Grenzen der Selbstmedikation. In der Beratung geben sie wesentlichen Informationen über das Arzneimittel nach aktuellen Beratungsstandards. Insbesondere beraten sie zu Kopfschmerzen und Migräne nach den aktuellen Leitlinien. Die Schülerinnen und Schüler informieren zu wichtigen Erkrankungen des rheumatischen Formenkreises und deren Therapie. |
BPE 4.1 |
Die Schülerinnen und Schüler beschreiben den Weg der Schmerzentstehung, -weiterleitung und -verarbeitung und ordnen die passenden Arzneimittelgruppen zur Schmerzunterdrückung der jeweiligen Ebene zu. Sie nennen mögliche Ursachen und charakterisieren die unterschiedlichen Ausprägungen von Schmerzen. Dabei stellen sie akute und chronische Schmerzen anhand wichtiger Unterscheidungskriterien gegenüber und geben im Beratungsgespräch situationsgerecht Empfehlungen zu nichtmedikamentösen Maßnahmen gegen Schmerzen. |
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BPE 4.2 |
Die Schülerinnen und Schüler geben Opioide und Cannabinoide als Wirkstoffgruppe der Analgetika an. Sie zeigen Nutzen und Risiken der Opioide und Cannabinoide unter Berücksichtigung der konkreten Situation der Patienten auf. Sie geben für die Opioide Wirkstoffvertreter aus dem WHO-Stufenplan mit ihrer Einstufung an. Exemplarisch beschreiben die Schülerinnen und Schüler für die Wirkstoffe Morphin und Dronabinol Angriffsorte, Wirkungen und Nebenwirkungen. Sie erläutern Indikationen und Beispiele für Darreichungsformen von Opioiden. Darüber hinaus nennen sie ein Antidot für die Überdosierung von Opioiden und beschreiben dessen Einsatz unter pharmakologischen Gesichtspunkten. |
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BPE 4.3 |
Die Schülerinnen und Schüler erläutern die Eicosanoidsynthese und die physiologischen Wirkungen der Eicosanoide. Basierend auf der Eicosanoidsynthese beschreiben die Schülerinnen und Schüler die Wirkmechanismen, Wirkungen und Nebenwirkungen nichtopioider Analgetika und nennen zugehörige Wirkstoffe und Fertigarzneimittel-Beispiele. Sie beurteilen den Einsatz der Wirkstoffe aufgrund der analgetischen und/oder antipyretischen und/oder antiphlogistischen Wirkung. Die Schülerinnen und Schüler geben Grenzen der Selbstmedikation an und gestalten im Rahmen der Selbstmedikation zu Wirkstoffen, Fertigarzneimittel und anderen Präparaten ein Beratungsgespräch. |
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BPE 4.4 |
Die Schülerinnen und Schüler unterscheiden ausgewählte Kopfschmerzarten und stellen charakteristische Symptome gegenüber. Sie nennen passende Fertigarzneimittel und andere Präparate und beschreiben basierend auf BPE 4.3 die Wirkmechanismen, Wirkungen und Nebenwirkungen. Die Schülerinnen und Schüler geben Grenzen der Selbstmedikation und Möglichkeiten der Prophylaxe an. Sie gestalten im Rahmen der Selbstmedikation zu Wirkstoffen, Fertigarzneimittel und anderen Präparaten ein Beratungsgespräch. |
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BPE 4.5 |
Die Schülerinnen und Schüler beschreiben wichtige Erkrankungen des rheumatischen Formenkreises und nennen jeweils deren Ursachen und Symptome. Sie unterscheiden die Akuttherapie und Dauertherapie rheumatischer Erkrankungen und erläutern die Wirkmechanismen und Wirkungen der antientzündlichen Wirkstoffgruppen und Wirkstoffe. Sie unterscheiden die Biologika anhand ihrer Bezeichnung von anderen Wirkstoffen. Die Schülerinnen und Schüler beraten Patienten zu rezeptpflichtigen Fertigarzneimittel gegen rheumatische Erkrankungen und geben unterstützende Therapien an. |
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BPE 5 |
Arzneimittel zur Behandlung von Blutbildungs- und Blutgerinnungsstörungen |
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Die Schülerinnen und Schüler erhalten einen Überblick über die Zusammensetzung des Bluts, die Funktion von zellulären und weiteren ausgewählten Bestandteilen sowie die Blutgerinnung und Fibrinolyse. Sie erwerben außerdem Kenntnisse über Anämieformen, Störungen der Blutgerinnung und deren medikamentösen Therapieoptionen. Sie erwerben relevante Kenntnisse zu nichtmedikamentösen Maßnahmen und wesentliche Informationen zu Wirkstoffen und ausgewählten Wirkungsmechanismen für das tiefere Verständnis und die Beratung.
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BPE 5.1 |
Die Schülerinnen und Schüler beschreiben die Zusammensetzung des Blutes. Sie nennen die zellulären Bestandteile des Blutes sowie die Bestandteile von Blutplasma und ordnen diesen ihre spezifische physiologische Funktion sowie ihren Aufgaben in Bereich der Immunabwehr und der Blutgerinnung zu. |
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BPE 5.2 |
Die Schülerinnen und Schüler nennen Anämieformen. Sie erklären die Behandlung dieser Anämieformen und nennen Fertigarzneimittel und andere Präparate nach aktuellen Beratungsstandards, die dafür eingesetzt werden. |
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BPE 5.3 |
Die Schülerinnen und Schüler beschreiben die Grundlagen der Blutgerinnung. Sie unterscheiden die Erkrankungen Thrombose, Embolie und Infarkt und nennen Wirkstoffgruppen, deren Wirkmechanismen und Wirkstoffvertreter, die dafür zum Einsatz kommen. Sie beraten anhand von Fallbeispielen. |
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BPE 6 |
Arzneimittel mit Wirkung auf das Immunsystem und biotechnologische Arzneimittel |
16 |
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Die Schülerinnen und Schüler geben die Aufgaben, den Aufbau und die Funktionen der einzelnen Bereiche des Immunsystems wieder. Sie erläutern die Beeinflussung des Immunsystems durch verschiedene Faktoren. Sie formulieren die Herstellungsmethoden biotechnologischer Arzneistoffe und ordnen die Bezeichnungen diesen Herstellungsmethoden zu. Sie unterscheiden aktive und passive Immunisierung, Aktiv- und Totimpfstoffe und informieren zu Impfungen auf Grundlage des Impfplans der STIKO.
In der Beratung geben sie wesentlichen Informationen über das Arzneimittel nach aktuellen Leitlinien. |
BPE 6.1 |
Die Schülerinnen und Schüler beschreiben den Aufbau des Immunsystems. Sie erklären den Unterschied zwischen der spezifischen und unspezifischen Abwehr und erläutern die Funktion seiner einzelnen Bestandteile. |
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BPE 6.2 |
Die Schülerinnen und Schüler nennen Indikationen für die Anwendung von Immunsuppressiva und leiten aus deren Wirkung unerwünschte Arzneimittelwirkungen und Kontraindikationen ab. Sie geben Möglichkeiten an, das Immunsystem zu stärken. Darüber hinaus unterscheiden sie aktive und passive Immunisierung, insbesondere ordnen sie die unterschiedlichen Gruppen der aktiven Impfstoffe und diskutieren Pro und Contra von Impfungen. Sie beraten auf Grundlage der Empfehlungen der STIKO. |
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BPE 6.3 |
Die Schülerinnen und Schüler charakterisieren Aminosäuren, Peptide und Aufbau der Erbsubstanz. Sie beschreiben Translation und Transkription. Sie skizzieren die Herstellungsmethoden biotechnologischer Arzneimittel, insbesondere von Antikörpern. Des Weiteren leiten sie aus der Namensendung die Methode ab. Sie begründen die Besonderheit dieser Arzneimittelgruppe. |
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BPE 6.4 |
Die Schülerinnen und Schüler skizzieren die Entstehung einer allergischen Reaktion vom Soforttyp und beschreiben daraus resultierende Symptome. Sie nennen Allergie-Auslöser und nicht medikamentöse Maßnahmen. Darüber hinaus beschreiben sie, basierend auf der Pathophysiologie, die Wirkmechanismen, Wirkungen und Nebenwirkungen von Antiallergika. Sie nennen zugehörige Wirkstoffe, andere Präparate (Medizinprodukte) und weitere Therapieoptionen. |
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Zeit für Leistungsfeststellung
20
140
160
Schuljahr 2
Vertiefung – Individualisiertes Lernen – Projektunterricht (VIP) |
40 |
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Die Themenauswahl des Projektunterrichts hat aus den nachfolgenden Bildungsplaneinheiten unter Beachtung fächerverbindender Aspekte zu erfolgen.
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BPE 7 |
Arzneimittel zur Behandlung von Atemwegserkrankungen |
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Die Schülerinnen und Schüler erhalten einen Überblick über die für das Verständnis der Arzneimittelwirkung erforderlichen theoretischen Grundlagen der Anatomie, Physiologie und Pathophysiologie der Atemwege. Die Schülerinnen und Schüler wählen darauf aufbauend geeignete Wirkstoffe, Fertigarzneimittel und andere Präparate zur Therapie von Erkrankungen der Atemwege nach aktuellen Leitlinien aus, beschreiben deren Wirkungen und Nebenwirkungen und erkennen die Grenzen der Selbstmedikation. In der Beratung geben sie die wesentlichen Informationen über das Arzneimittel nach aktuellen Beratungsstandards.
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BPE 7.1 |
Die Schülerinnen und Schüler beschreiben den Aufbau und wesentliche Funktionen des Respirationstraktes. Sie erklären den Unterschied zwischen oberen und unteren Atemwegen. Sie beschreiben die Funktionsweise der Atemwege. Die Schülerinnen und Schüler beschreiben Anatomie und Physiologie der inneren Nase, Nasennebenhöhlen und Nasenrachenraum. Sie erläutern Voraussetzungen für eine physiologische störungsfreie Funktion. Die Schülerinnen und Schüler nennen Erkrankungen, Begleiterkrankungen und Komplikationen einer Atemwegserkrankung und deren Fachbegriffe. |
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BPE 7.2 |
Die Schülerinnen und Schüler nennen Erkrankungen des Mund- und Rachenraumes. Sie erklären die Behandlung dieser Erkrankungen und nennen Wirkstoffe, Fertigarzneimittel und andere Präparate, die dafür eingesetzt werden. Sie beraten anhand von Fallbeispielen. |
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BPE 7.3 |
Die Schülerinnen und Schüler beschreiben Ursachen, Entstehung und Ausprägung von Schnupfen bei Erkältungskrankheiten. Dabei unterscheiden sie die Krankheitserreger bei Primär- und Sekundärinfektion nach ihrer Art. Sie unterscheiden nach Symptomen infektiöse und allergische Rhinitis, Rhinitis medicamentosa, Rhinosinusitis und Sinusitis sowie akute und chronische Rhinitis. Die Schülerinnen und Schüler beschreiben die Wirkmechanismen, Wirkungen und Nebenwirkungen relevanter Wirkstoffgruppen zur Behandlung von Erkältungsschnupfen und nennen zugehörige Wirkstoffe, Fertigarzneimittel und andere Präparate. Sie beurteilen den Einsatz der Wirkstoffgruppen und informieren über beratungsrelevante Inhalte nach Leitlinien im Rahmen der Selbstmedikation. Sie geben die Grenzen der Selbstmedikation an. |
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BPE 7.4 |
Die Schülerinnen und Schüler erklären Husten als Abwehrreaktion des Körpers. Sie beschreiben die Entstehung des Hustenreizes und unterscheiden anhand der Symptome trockenen/unproduktiven Husten und produktiven Husten und anhand der Dauer akuten und chronischen Husten. Hierzu geben sie mögliche Ursachen an. Die Schülerinnen und Schüler erläutern die Wirkmechanismen, Wirkungen und Nebenwirkungen relevanter Wirkstoffgruppen und nennen zugehörige Wirkstoffe, Fertigarzneimittel und andere Präparate. Sie beurteilen den Einsatz der Wirkstoffgruppen und informieren über beratungsrelevante Inhalte nach Leitlinien im Rahmen der Selbstmedikation. Sie geben die Grenzen der Selbstmedikation an. |
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BPE 7.5 |
Die Schülerinnen und Schüler unterscheiden Asthma und COPD anhand charakteristischer Ursachen und Symptome und beschreiben diese als eigenständige Erkrankungen. Sie erläutern die Wirkmechanismen, Wirkungen und Nebenwirkungen relevanter Wirkstoffgruppen, nennen zugehörige Wirkstoffbeispiele und ordnen Wirkstoffen anhand charakteristischer Namensbestandteile die Wirkstoffgruppe zu. Die Schülerinnen und Schüler beraten Kundinnen und Kunden zur Anwendung von Fertigarzneimittel der üblichen Arzneimittelgruppen sowie nicht medikamentöser Maßnahmen. |
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BPE 7.6 |
Die Schülerinnen und Schüler unterscheiden Grippe, Covid-19 und grippaler Infekt. Sie nennen Arzneimittelgruppen zur Vorbeugung und Behandlung der Grippe, von Covid-19 und des grippalen Infektes. So beraten sie Kundinnen und Kunden mit bestimmten Symptomen oder mit einem bestimmten Präparate-Wunsch. Dabei beurteilen sie Kombinationspräparate. |
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BPE 8 |
Arzneimittel zur Therapie von Infektionskrankheiten und maligner Erkrankungen |
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Die Schülerinnen und Schüler erhalten einen Überblick über die für das Verständnis der Arzneimittel-Wirkungen erforderlichen theoretischen Grundlagen, insbesondere Einteilung, Aufbau und Übertragung von Mikroorganismen und der entsprechenden Erkrankungen. Darauf aufbauend nennen sie geeignete Hygienemaßnahmen und Maßnahmen der Infektionsprävention. Die Schülerinnen und Schüler wählen im Selbstmedikationsbereich geeignete Wirkstoffe, Fertigarzneimittel und andere Präparate zur Therapie von Infektionskrankheiten nach aktuellen Leitlinien aus, beschreiben deren Wirkungen und Nebenwirkungen und erkennen die Grenzen der Selbstmedikation.
In der Beratung geben sie wesentliche Informationen zur Anwendung rezeptpflichtiger und apothekenpflichtiger Arzneimittel, mit dem Ziel, die Adhärenz zu fördern und Resistenzentwicklungen vorzubeugen. Die Schülerinnen und Schüler zeigen charakteristische Eigenschaften von Krebserkrankungen auf und formulieren grundlegende Unterschiede bezüglich Wirkung und Nebenwirkungen von Zytostatika im Vergleich zu anderen Chemotherapeutika. |
BPE 8.1 |
Die Schülerinnen und Schüler nennen geeignete Hygienemaßnahmen, die zur Gesunderhaltung und zur Arbeitsplatzhygiene beitragen. |
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BPE 8.2 |
Die Schülerinnen und Schüler nennen häufige Infektionskrankheiten von Haut, Respirationstrakt und der inneren Organe. Sie ordnen die entsprechenden Krankheitserreger den Erkrankungen zu und beschreiben mögliche Infektionswege sowie die dazu passenden Hygienemaßnahmen. Die Schülerinnen und Schüler nennen die für die Beratung relevanten Fachbegriffe zur Charakterisierung der verschiedenen Antiinfektiva-Klassen. |
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BPE 8.3 |
Die Schülerinnen und Schüler beschreiben den Aufbau der Bakterienzelle und nennen spezifische Angriffspunkte der Antibiotikagruppen. Sie erläutern deren Wirkung, Nebenwirkungen und Wechselwirkungen und ordnen Wirkstoffbeispiele häufigen Indikationen zu. Sie erklären das Prinzip der Resistenzentwicklung an einem ausgewählten Beispiel. Des Weiteren diskutieren sie die Vor- und Nachteile von lokaler und systemischer Anwendung einzelner Antibiotika-Gruppen im Hinblick auf die Wirkung und Nebenwirkungen. Die Schülerinnen und Schüler formulieren wichtige Hinweise zur Anwendung und Beratung. |
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BPE 8.4 |
Die Schülerinnen und Schüler leiten aus der Virusvermehrung spezifische Angriffspunkte von Virustatika ab und ordnen sie entsprechenden Wirkstoffgruppen zu. Sie erläutern deren Wirkungsweise, Nebenwirkungen und Wechselwirkungen. Sie nennen Wirkstoffe und Anwendungsempfehlungen. |
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BPE 8.5 |
Die Schülerinnen und Schüler beraten zu Risikofaktoren und vorbeugenden Maßnahmen von Pilzinfektionen. Sie charakterisieren gängige Wirkstoffe der Antimykotika bezüglich ihres Wirkungstypes und -spektrums und unterscheiden zwischen lokaler und systemischer Anwendung. Sie geben Hinweise zur Anwendung gängiger Arzneimittel gegen Pilzerkrankungen des Selbstmedikationsbereiches und zeigen die Grenzen der Selbstmedikation auf. |
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BPE 8.6 |
Die Schülerinnen und Schüler charakterisieren die Merkmale maligner Tumore. Sie nennen häufige Tumorerkrankungen sowie mögliche Karzinogene. Die Schülerinnen und Schüler beschreiben die Auswirkung der (unspezifisch) zellteilungshemmenden Wirkung auf andere Organe und leiten daraus die typischen Nebenwirkungen einer Therapie mit Zytostatika ab. Sie nennen Unterschiede in der Dosierung von Zytostatika im Vergleich zu anderen Arzneistoffen. |
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BPE 9 |
Arzneimittel zur Behandlung von Herz-, Kreislauf- und Gefäßerkrankungen sowie der Niere |
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Die Schülerinnen und Schüler beschreiben Aufbau und Funktion von Herz, Kreislaufsystem und Nieren. Dadurch setzen sie sich mit dem Zusammenwirken dieser Organe auseinander.
Sie erläutern Erkrankungen des Herzens und ihre medikamentöse Behandlung. Sie beraten zu erhöhtem und erniedrigtem Blutdruck, empfehlen nicht medikamentöse Maßnahmen und informieren über die medikamentöse Therapie. Darüber hinaus beschreiben sie weitere arterielle und venöse Gefäßerkrankungen und beraten zu Möglichkeiten der medikamentösen Beeinflussung. Die Schülerinnen und Schüler nennen wichtige Nierenerkrankungen und erklären ihre Behandlung. |
BPE 9.1 |
Die Schülerinnen und Schüler beschreiben die Lage, den Bau und die Aufgabe des Herzens. Sie erläutern die Phasen der Herzaktion, definieren den Begriff Blutdruck und beschreiben das Erregungsbildungs- und Erregungsleitungssystem des Herzens. Des Weiteren stellen sie den Bau und die Funktion des Gefäßsystems dar. Sie vergleichen den Aufbau der Arterien mit dem der Venen. Darüber hinaus skizzieren sie die Bedeutung der Lymphgefäße. |
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BPE 9.2 |
Die Schülerinnen und Schüler erläutern wichtige Erkrankungen des Herzens und des Gefäßsystems. Sie nennen Ursachen, Symptome und Risikofaktoren von Herzerkrankungen. Zu Arzneimittelgruppen beschreiben sie die Wirkungen und ordnen Wirkstoffe diesen Gruppen zu. Von ausgewählten Arzneimittelgruppen beschreiben sie den Wirkmechanismus und informieren über die Bedeutung der Adhärenz und mögliche unerwünschte Arzneimittelwirkungen. Sie beraten zur Vorbeugung und nicht verschreibungspflichtiger Therapieansätze. Dabei beachten sie die Grenzen der Selbstmedikation. |
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BPE 9.3 |
Die Schülerinnen und Schüler beschreiben die Lage, den Bau und die Aufgabe der Niere und der ableitenden Harnwege. Sie erläutern den Aufbau und die Funktion des Nephrons inklusive der Harnbildung sowie die Regulation des Wasser-und Elektrolythaushaltes durch das Renin-Angiotensin-Aldosteron-System und ADH. Sie erklären den Wirkmechanismus und die Wirkung der Diuretika unter Berücksichtigung des Wirkortes und charakterisieren diese hinsichtlich ihrer Wirkstärke und Wirkdauer sowie möglicher Nebenwirkungen. |
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BPE 9.4 |
Die Schülerinnen und Schüler erklären die Regulation des Blutdrucks und erläutern das Zusammenspiel und den Einfluss des Renin-Angiotensin-Aldosteron-Systems (im Bereich der Niere) und des Sympathikus (im Bereich des Herz-Kreislauf-Systems) auf den Blutdruck. Sie nennen die Symptome und geben die Normwerte sowie Grenzwerte der Hyper- und Hypotonie an. Die Schülerinnen und Schüler übertragen die Wirkung der Diuretika und der Wirkstoffe mit Wirkung im Bereich des Herz-Kreislauf-Systems auf die Indikation des Bluthochdrucks und erläutern die Möglichkeiten dieser Arzneistoffgruppen zur Beeinflussung der Hypertonie. Sie beschreiben die Wirkung und den Wirkmechanismus weiterer Arzneimittelgruppen. Die Schülerinnen und Schüler nennen nicht medikamentöse Maßnahmen zur Beeinflussung von Bluthochdruck und zeigen Risiken und mögliche Folgeerkrankungen von unbehandelter Hypertonie auf. |
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BPE 10 |
Arzneimittel zur Therapie von Stoffwechselerkrankungen |
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Die Schülerinnen und Schüler erhalten einen Überblick über ausgewählte Stoffwechselerkrankungen, deren physiologischen Grundlagen und Therapie: Diabetes mellitus, Fettstoffwechselstörungen.
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BPE 10.1 |
Die Schülerinnen und Schüler beschreiben den Bau der Bauchspeicheldrüse und grenzen exokrine und endokrine Funktion voneinander ab. Sie erläutern die Bedeutung von Glukose für den menschlichen Körper, beschreiben die Wirkung ausgewählter Hormone auf den Blutzuckerspiegel und erklären die Wirkprinzipien. Sie benennen Speicherformen der Glukose. Die Schülerinnen und Schüler geben Normgrößen zur Charakterisierung des Blutzuckerspiegels und ihre Bedeutung an. |
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BPE 10.2 |
Die Schülerinnen und Schülerinnen und Schüler beschreiben Ursachen, Entstehung und Verlauf von ausgewählten Diabetestypen. Sie erläutern Symptome von akuten Gefährdungen und Folgeschäden. Des Weiteren unterscheiden sie diese Diabetestypen in insulinpflichtige und nicht insulinpflichtige. |
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BPE 10.3 |
Die Schülerinnen und Schüler beschreiben den Bau von Humaninsulin. Sie formulieren die Auswirkung der Abänderung von Aminosäuren und des Zusatzes von Verzögerungssubstanzen auf Wirkeintritt, Wirkungsdauer, Spritz-Ess-Abstand. Diesen Kriterien ordnen sie Wirkstoffe zu. Die Schülerinnen und Schüler leiten aus Fertigarzneimittelbezeichnungen Charakteristika der enthaltenen Insuline ab. Die Schülerinnen und Schüler ermitteln unter Nutzung digitaler Technologien weitere Wirkstoffgruppen mit Wirkprinzipien zur Behandlung des Diabetes mellitus. Sie unterscheiden die Gruppen in insulinotrop und nicht insulinotrop. |
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BPE 10.4 |
Die Schülerinnen und Schüler beschreiben als Therapieprinzipen ICT, CT und CSII und charakterisieren Gemeinsamkeiten und Unterschiede. Sie erklären die zusätzliche Gabe von Insulin beim Typ-II-Diabetiker an einem Beispiel. |
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BPE 10.5 |
Die Schülerinnen und Schüler erklären die Rolle der Fettstoffwechselstörungen bei der Entstehung von Gefäßerkrankungen. Dabei erläutern sie die Bedeutung verschiedener Lipoproteine. Sie beraten Kundinnen und Kunden über den Nutzen der nicht medikamentösen und medikamentösen Therapie sowie mögliche Nebenwirkungen dieser Arzneimittelgruppen. |
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BPE 11 |
Arzneimittel zur Beeinflussung und Behandlung endokriner Vorgänge und Störungen |
16 |
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Die Schülerinnen und Schüler beschreiben Aufbau und Funktion von Schilddrüse und den weiblichen Geschlechtsorganen. In diesem Zusammenhang erklären sie auch den Einfluss der spezifischen Hormone auf das entsprechende System und deren Zusammenhänge. Sie erläutern Krankheiten der Schilddrüse und ihre medikamentöse Behandlung. Sie erklären die Wirkung von Estrogen, Gestagen, FSH und LH und die Möglichkeit der medikamentösen Einsatzmöglichkeit dieser Hormone. Darüber hinaus erläutern sie den Menstruationszyklus und beraten zu hormonellen Verhütungsmethoden. Sie informieren über das Arzneimittel nach aktuellen Beratungsstandards.
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BPE 11.1 |
Die Schülerinnen und Schüler beschreiben verschiedene Schilddrüsenerkrankungen. Sie nennen medikamentöse Therapieoptionen und erläutern die Wirkungsweisen. |
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BPE 11.2 |
Die Schülerinnen und Schüler beschreiben den Bau der weiblichen Geschlechtsorgane und die hormonelle Steuerung des weiblichen Zyklus. Sie nennen die Wirkungen und möglichen Anwendungsgebiete sowohl der bioidentischen Wirkstoffe als auch der synthetisch hergestellten Hormon-Analoga. |
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BPE 11.3 |
Die Schülerinnen und Schüler nennen verschiedene hormonelle Verhütungsmethoden und stellen diese einander gegenüber. Sie beraten Kundinnen und Kunden zu hormonellen Verhütungsmethoden, inklusive der Nebenwirkungen hormoneller Kontrazeptiva. Sie nennen Vor- und Nachteile der einzelnen hormonellen Verhütungsmethoden. |
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BPE 12 |
Arzneimittel zur Anwendung am Auge |
4 |
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Die Schülerinnen und Schüler erhalten einen Überblick über Bau und Funktion des Auges. Sie beraten zu ausgewählten Erkrankungen des Auges nach aktuellen Beratungsstandards. Sie erkennen die Grenzen der Selbstmedikation.
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BPE 12.1 |
Die Schülerinnen und Schüler beschreiben den Bau des Auges. Sie erläutern Voraussetzungen für eine physiologische störungsfreie Funktion. |
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BPE 12.2 |
Die Schülerinnen und Schüler nennen Erkrankungen des Auges. Sie beschreiben Ursachen, Entstehung und Symptome von Bindehautentzündungen und trockenem Auge. Sie beschreiben die Wirkmechanismen, Wirkungen und Nebenwirkungen relevanter Wirkstoffgruppen zur Behandlung von infektiöser und allergischer Konjunktivitis und des Sicca-Syndroms und nennen zugehörige Wirkstoffe, Inhaltsstoffe, Fertigarzneimittel und andere Präparate. Sie beurteilen den Einsatz der Wirkstoffgruppen und informieren über beratungsrelevante Inhalte nach Leitlinien im Rahmen der Selbstmedikation. Die Schülerinnen und Schüler erläutern den Zusammenhang des Einsatzes von alpha-sympathomimetischen Augentropfen und dem Sicca-Syndrom. Sie geben die Grenzen der Selbstmedikation an. |
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BPE 13 |
Arzneimittel bei Erkrankungen des Ohres |
2 |
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Die Schülerinnen und Schüler erhalten einen Überblick über den Bau des Ohres. Sie beraten zu ausgewählten Erkrankungen des Ohres nach aktuellen Beratungsstandards. Sie erkennen die Grenzen der Selbstmedikation.
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BPE 13.1 |
Die Schülerinnen und Schüler beschreiben den Bau des Ohrs und ordnen den Strukturen ihre Funktionen zu. |
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BPE 13.2 |
Die Schülerinnen und Schüler beschreiben Ursachen, Entstehung und Symptome von Entzündungen des äußeren Gehörgangs und des Mittelohrs. Sie beschreiben die Wirkmechanismen, Wirkungen und Nebenwirkungen relevanter Wirkstoffgruppen zur Behandlung von Entzündungen des äußeren Gehörgangs und des Mittelohrs und nennen zugehörige Wirkstoffe, Inhaltsstoffe, Fertigarzneimittel und andere Präparate. Sie beurteilen den Einsatz der Wirkstoffgruppen und informieren über beratungsrelevante Inhalte nach Leitlinien im Rahmen der Selbstmedikation. Sie geben die Grenzen der Selbstmedikation an. |
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Zeit für Leistungsfeststellung
20
140
160
Operatorenliste
Anforderungsbereiche
Anforderungsbereiche:
Anforderungsbereich I umfasst die Reproduktion und die Anwendung einfacher Sachverhalte und Fachmethoden, das Darstellen von Sachverhalten in vorgegebener Form sowie die Darstellung einfacher Bezüge.
Anforderungsbereich II umfasst die Reorganisation und das Übertragen komplexerer Sachverhalte und Fachmethoden, die situationsgerechte Anwendung von technischen Kommunikationsformen, die Wiedergabe von Bewertungsansätzen sowie das Herstellen von Bezügen, um technische Problemstellungen entsprechend den allgemeinen Regeln der Technik zu lösen.
Anforderungsbereich III umfasst das problembezogene Anwenden und Übertragen komplexer Sachverhalte und Fachmethoden, die situationsgerechte Auswahl von Kommunikationsformen, das Herstellen von Bezügen und das Bewerten von Sachverhalten.
Operator | Erläuterung |
Zuordnung Anforderungsbereiche |
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ableiten |
auf der Grundlage relevanter Merkmale sachgerechte Schlüsse ziehen
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II |
abschätzen |
auf der Grundlage von begründeten Überlegungen Größenordnungen angeben
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II |
analysieren, untersuchen |
für eine gegebene Problem- oder Fragestellung systematisch bzw. kriteriengeleitet wichtige Bestandteile, Merkmale oder Eigenschaften eines Sachverhaltes oder eines Objektes erschließen und deren Beziehungen zueinander darstellen
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II |
anwenden, übertragen |
einen bekannten Zusammenhang oder eine bekannte Methode zur Lösungsfindung bzw. Zielerreichung auf einen anderen, ggf. unbekannten Sachverhalt beziehen
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II, III |
aufbauen |
Objekte und Geräte zielgerichtet anordnen und kombinieren
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II |
aufstellen |
fachspezifische Formeln, Gleichungen, Gleichungssysteme, Reaktionsgleichungen oder Reaktionsmechanismen entwickeln
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II |
auswerten |
Informationen (Daten, Einzelergebnisse o. a.) erfassen, in einen Zusammenhang stellen und daraus zielgerichtete Schlussfolgerungen ziehen
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II, III |
begründen |
Sachverhalte oder Aussagen auf Regeln, Gesetzmäßigkeiten bzw. kausale Zusammenhänge oder weitere nachvollziehbare Argumente zurückführen
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II |
benennen, nennen, angeben |
Elemente, Sachverhalte, Begriffe, Daten oder Fakten ohne Erläuterung und Wertung aufzählen
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I |
beraten |
eine Entscheidungsfindung fachkompetent und zielgruppengerecht unterstützen
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III |
berechnen |
Ergebnisse aus gegebenen Werten/Daten durch Rechenoperationen oder grafische Lösungsmethoden gewinnen
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II |
beschreiben |
Strukturen, Situationen, Zusammenhänge, Prozesse und Eigenschaften genau, sachlich, strukturiert und fachsprachlich richtig mit eigenen Worten darstellen, dabei wird auf Erklärungen oder Wertungen verzichtet
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I, II |
bestimmen |
Sachverhalte und Inhalte prägnant und kriteriengeleitet darstellen
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I |
bestätigen, beweisen, nachweisen, überprüfen, prüfen |
die Gültigkeit, Schlüssigkeit und Berechtigung einer Aussage (z. B. Hypothese, Modell oder Naturgesetz) durch ein Experiment, eine logische Herleitung oder sachliche Argumentation belegen bzw. widerlegen
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III |
beurteilen, Stellung nehmen |
zu einem Sachverhalt oder einer Aussage eine eigene, auf Fachwissen sowie fachlichen Methoden und Maßstäben begründete Position über deren Sinnhaftigkeit vertreten
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III |
bewerten, kritisch Stellung nehmen |
zu einem Sachverhalt oder einer Aussage eine eigene, auf gesellschaftlich oder persönliche Wertvorstellungen begründete Position über deren Annehmbarkeit vertreten
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III |
charakterisieren |
spezifischen Eigenheiten von Sachverhalten, Objekten, Vorgängen, Personen o. a. unter leitenden Gesichtspunkten herausarbeiten und darstellen
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II |
darstellen, darlegen |
Sachverhalte, Strukturen, Zusammenhänge, Methoden oder Ergebnisse etc. unter einer bestimmten Fragestellung in geeigneten Kommunikationsformaten strukturiert und ggf. fachsprachlich wiedergeben
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I, II |
diskutieren, erörtern |
Pro- und Kontra-Argumente zu einer Aussage bzw. Behauptung einander gegenüberstellen und abwägen
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III |
dokumentieren |
Entscheidende Erklärungen, Herleitungen und Skizzen zu einem Sachverhalt bzw. Vorgang angeben und systematisch ordnen
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I, II |
durchführen |
eine vorgegebene oder eigene Anleitung bzw. Anweisung umsetzen
|
I, II |
einordnen, ordnen, zuordnen, kategorisieren, strukturieren |
Begriffe, Gegenstände usw. auf der Grundlage bestimmter Merkmale systematisch einteilen; so wird deutlich, dass Zusammenhänge unter vorgegebenen oder selbst gewählten Gesichtspunkten begründet hergestellt werden
|
II |
empfehlen |
Produkte und Verhaltensweisen kunden- und situationsgerecht vorschlagen
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II |
entwickeln, entwerfen, gestalten |
Wissen und Methoden zielgerichtet und ggf. kreativ miteinander verknüpfen, um eine eigenständige Antwort auf eine Annahme oder eine Lösung für eine Problemstellung zu erarbeiten oder weiterzuentwickeln
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III |
erklären |
Strukturen, Prozesse oder Zusammenhänge eines Sachverhalts nachvollziehbar, verständlich und fachlich begründet zum Ausdruck bringen
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I, II |
erläutern |
Wesentliches eines Sachverhalts, Gegenstands, Vorgangs etc. mithilfe von anschaulichen Beispielen oder durch zusätzliche Informationen verdeutlichen
|
II |
ermitteln |
einen Zusammenhang oder eine Lösung finden und das Ergebnis formulieren
|
I, II |
erschließen |
geforderte Informationen herausarbeiten oder Sachverhalte herleiten, die nicht explizit in dem zugrunde liegenden Material genannt werden
|
II |
formulieren |
Gefordertes knapp und präzise zum Ausdruck bringen
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I |
herstellen |
nach anerkannten Regeln Zubereitungen aus Stoffen gewinnen, anfertigen, zubereiten, be- oder verarbeiten, umfüllen, abfüllen, abpacken und kennzeichnen
|
II, III |
implementieren |
Strukturen und/oder Prozesse mit Blick auf gegebene Rahmenbedingungen, Zielanforderungen sowie etwaige Regeln in einem System umsetzen
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II, III |
informieren |
fachliche Informationen zielgruppengerecht aufbereiten und strukturieren
|
II |
interpretieren, deuten |
auf der Grundlage einer beschreibenden Analyse Erklärungsmöglichkeiten für Zusammenhänge und Wirkungsweisen mit Blick auf ein schlüssiges Gesamtverständnis aufzeigen
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III |
kennzeichnen |
Markierungen, Symbole, Zeichen oder Etiketten anbringen, die geltenden Konventionen und/oder gesetzlichen Vorschriften entsprechen
|
II |
optimieren |
einen gegebenen technischen Sachverhalt, einen Quellcode oder eine gegebene technische Einrichtung so verändern, dass die geforderten Kriterien unter einem bestimmten Aspekt erfüllt werden
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II, III |
planen |
die Schritte eines Arbeitsprozesses antizipieren und eine nachvollziehbare ergebnisorientierte Anordnung der Schritte vornehmen
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III |
präsentieren |
Sachverhalte strukturiert, mediengestützt und adressatengerecht vortragen
|
II |
skizzieren |
Sachverhalte, Objekte, Strukturen oder Ergebnisse auf das Wesentliche reduzieren und übersichtlich darstellen
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I |
übersetzen |
einen Sachverhalt oder einzelne Wörter und Phrasen wortgetreu in einer anderen Sprache wiedergeben
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II |
validieren, testen |
Erbringung eines dokumentierten Nachweises, dass ein bestimmter Prozess oder ein System kontinuierlich eine Funktionalität/Produkt erzeugt, das die zuvor definierten Spezifikationen und Qualitätsmerkmale erfüllt
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I |
verallgemeinern |
aus einer Einsicht eine Aussage formulieren, die für verschiedene Anwendungsbereiche Gültigkeit besitzt
|
II |
verdrahten |
Betriebsmittel nach einem vorgegebenen Anschluss‑/ Stromlaufplan systematisch elektrisch miteinander verbinden
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I, II |
vergleichen, gegenüberstellen, unterscheiden |
nach vorgegebenen oder selbst gewählten Gesichtspunkten problembezogen Gemeinsamkeiten, Ähnlichkeiten und Unterschiede ermitteln und gegenüberstellen sowie auf dieser Grundlage ggf. ein gewichtetes Ergebnis formulieren
|
II |
wiedergeben |
wesentliche Information und/oder deren Zusammenhänge strukturiert zusammenfassen
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I |
zeichnen |
einen beobachtbaren oder gegebenen Sachverhalt mit grafischen Mitteln und ggf. unter Einhaltung von fachlichen Konventionen (z. B. Symbole, Perspektiven etc.) darstellen
|
I, II |
zeigen, aufzeigen |
Sachverhalte, Prozesse o. a. sachlich beschreiben und erläutern
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I, II |
zusammenfassen |
das Wesentliche sachbezogen, konzentriert sowie inhaltlich und sprachlich strukturiert mit eigenen Worten wiedergeben
|
I, II |
Amtsblatt des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg
hier: Berufskolleg für pharmazeutisch-technische Assistenten
Berufskolleg für technische Assistenten (Bildungsplan zur Erprobung)
Vom
Aktenzeichen KM 41-6623-3/4/1
I.
II.
für das Schuljahr 1 ab 1. August 2023.
für das Schuljahr 2 ab 1. August 2024.