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Bildungsplanarbeit Berufskollegs Assistenz
Volks- und Betriebswirtschaftslehre
Fachliche Vorbemerkungen
1. Fachspezifischer Bildungsauftrag
Wirtschaftliche Zusammenhänge begegnen uns alltäglich in den unterschiedlichen Lebenswelten, sowohl im privaten Umfeld, im Arbeitsleben, auf Ebene politischer Entscheidungen und hinsichtlich globaler Entwicklungen – oftmals verknüpft mit entsprechenden rechtlichen Grundlagen. Wir erleben einen wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Strukturwandel, der durch die Digitalisierung stetig beschleunigt wird und neue Herausforderungen mit sich bringt. Um diesen Herausforderungen gewachsen zu sein, gehört eine wirtschaftliche Grundbildung zur Allgemeinbildung, insbesondere im Berufskolleg für Technische Assistenz.
Das Fach „Volks- und Betriebswirtschaftslehre“ wird im zweiten Schuljahr im Berufskolleg unterrichtet und baut auf das Fach Betriebswirtschaftslehre aus dem ersten Schuljahr auf. Die Schülerinnen und Schüler werden mit den Grundlagen von unterschiedlichen Wirtschaftsordnungen vertraut gemacht und können die Notwendigkeit und Ziele von staatlichen Eingriffen im Rahmen der Wirtschaftspolitik deuten. In der Rolle als Bürgerin oder Bürger analysieren die Schülerinnen und Schüler das System der sozialen Marktwirtschaft und begreifen, ausgehend von wirtschaftspolitischen Entscheidungen, aktuelle Handlungsfelder. Sie setzen sich mit den wirtschaftlichen und rechtlichen Aspekten einer Unternehmensgründung auseinander und simulieren anhand einer Geschäftsidee einen Gründungsvorgang aus der Perspektive einer Unternehmerin oder eines Unternehmers. Für die Hinführung zur Berufs- und Arbeitswelt der Schülerinnen und Schüler werden Grundlagen des Arbeitsrechtes vermittelt und die Notwendigkeit von Tarifverträgen in Kontext gesetzt.
2. Fachliche Aussagen zum Kompetenzerwerb
Zur Erreichung der Bildungsziele sollen in einem wirksamen Unterricht kognitiv aktivierende Lernprozesse angeregt werden. Dieser Unterricht muss problemorientiert gestaltet werden und aktuelle Bezüge aufweisen. Die Schülerinnen und Schüler werden in der Auseinandersetzung mit den Themen der ökonomischen Grundbildung aus unterschiedlichen Perspektiven dazu befähigt, ökonomische Handlungssituationen angemessen zu bewältigen. Das heißt, sie entscheiden und übernehmen Verantwortung für ihr Handeln. Neben den für die Lösung wirtschaftlicher Probleme typischen Denkweisen und Methoden (prozedurales Wissen) ist dafür eine gesicherte Basis an Begriffen und thematischen Strukturen (deklaratives Wissen) unerlässlich. Ein gut strukturiertes und breites Grundlagenwissen ist unabdingbare Voraussetzung, um Probleme zu erkennen und zu verstehen, darüber zu reflektieren, kreative Lösungen zu finden und sich eine eigene Meinung zu bilden. Um diesen Bildungszielen gerecht zu werden, müssen neben der fachlichen Befähigung auch methodische, personale und soziale Kompetenzen gefördert werden.
Ausgehend von der eigenen individuellen Perspektive werden die folgenden Kompetenzen angestrebt:
- Die Schülerinnen und Schüler analysieren Situationen bzw. gestalten und beurteilen Handlungsmöglichkeiten in ihrer Rolle als Verbraucherin und Verbraucher sowie als Arbeitnehmerin und Arbeitnehmer in der Sozialen Marktwirtschaft.
- Als Unternehmensgründerin oder Unternehmensgründer und Führungskraft bzw. Selbstständige in der sozialen Marktwirtschaft gestalten sie Entscheidungsprozesse und Funktionen im Unternehmen bzw. beurteilen diese in ausgewählten Unternehmensbereichen.
- Die Schülerinnen und Schüler erkennen als Bürgerinnen und Bürger in der sozialen Marktwirtschaft den Staat als regulierendes System und Ordnung einer Volkswirtschaft. Aus Sicht des Staates analysieren sie dessen Handlungsmöglichkeiten in konkreten Situationen und beurteilen die Auswirkungen auf Wirtschaft und Gesellschaft.
3. Ergänzende fachliche Hinweise
Die Themenauswahl in diesem Bildungsplan stellt deshalb einen gemeinsamen Nenner dar, weshalb insbesondere der VIP-Bereich in pädagogischer Verantwortung der Lehrkraft zur profilbezogenen, handlungsorientierten Umsetzung und fachlichen Vertiefung genutzt werden sollte.
Fachdidaktische Bezugspunkte bei allen ausgewählten Themen sind für die Schülerinnen und Schüler bedeutsame authentische Situationen, die bevorzugt vollständige Handlungen ermöglichen oder diese nachvollziehbar machen. Handlungs- und fachsystematische Aspekte werden dabei verknüpft und reale komplexe Problemstellungen und multiple Perspektiven der Wirklichkeit aufgegriffen.
Hinweise zum Umgang mit dem Bildungsplan
Der Bildungsplan zeichnet sich durch eine Inhalts- und eine Kompetenzorientierung aus. In jeder Bildungsplaneinheit (BPE) werden in kursiver Schrift die übergeordneten Ziele beschrieben, die durch Zielformulierungen sowie in jeweils einer Inhalts- und Hinweisspalte konkretisiert werden. In den Zielformulierungen werden die jeweiligen fachspezifischen Operatoren als Verben verwendet. Operatoren sind handlungsinitiierende Verben, die signalisieren, welche Tätigkeiten beim Bearbeiten von Aufgaben erwartet werden; eine Operatorenliste ist jedem Bildungsplan im Anhang beigefügt. Durch die kompetenzorientierte Zielformulierung mittels dieser Operatoren wird das Anforderungsniveau bezüglich der Inhalte und der zu erwerbenden Kompetenzen definiert. Die formulierten Ziele und Inhalte sind verbindlich und damit prüfungsrelevant. Sie stellen die Regelanforderungen im jeweiligen Fach dar. Die Inhalte der Hinweisspalte sind unverbindliche Ergänzungen zur Inhaltsspalte und umfassen Beispiele, didaktische Hinweise und Querverweise auf andere Fächer bzw. BPE.
Der VIP-Bereich des Bildungsplans umfasst die Vertiefung, individualisiertes Lernen sowie Projektunterricht. Im Rahmen der hier zur Verfügung stehenden Stunden sollen die Schülerinnen und Schüler bestmöglich unterstützt und bei der Weiterentwicklung ihrer personalen und fachlichen Kompetenzen gefördert werden. Die Fachlehrerinnen und Fachlehrer nutzen diese Unterrichtszeit nach eigenen Schwerpunktsetzungen auf Basis der fächer- und bildungsgangspezifischen Besonderheiten sowie nach den Lernvoraussetzungen der einzelnen Schülerinnen und Schüler.
Der Teil „Zeit für Leistungsfeststellung“ des Bildungsplans berücksichtigt die Zeit, die zur Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung von Leistungsfeststellungen zur Verfügung steht. Dies kann auch die notwendige Zeit für die im Rahmen der Besonderen Lernleistungen erbrachten Leistungen, Nachbesprechung zu Leistungsfeststellungen sowie Feedback-Gespräche umfassen.
Schuljahr 2
Vertiefung – Individualisiertes Lernen – Projektunterricht (VIP) |
20 |
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Die Themenauswahl des Projektunterrichts hat aus den nachfolgenden Bildungsplaneinheiten unter Beachtung fächerverbindender Aspekte zu erfolgen.
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BPE 1 |
Staatliche Wirtschaftspolitik |
18 |
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Die Schülerinnen und Schüler machen sich mit den Grundlagen von Wirtschaftsordnungen vertraut und erläutern die Notwendigkeit und Ziele von staatlichen Eingriffen im Rahmen der Wirtschaftspolitik.
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BPE 1.1 |
Die Schülerinnen und Schüler erklären verschiedene Wirtschaftsordnungen und beurteilen die Aufgaben des Staates in der sozialen Marktwirtschaft. |
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BPE 1.2 |
Die Schülerinnen und Schüler unterscheiden unterschiedliche Marktformen, ermitteln im Rahmen der Preisbildung im Polypol am vollkommenen Markt den Gleichgewichtspreis und stellen diesen grafisch dar. |
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BPE 1.3 |
Die Schülerinnen und Schüler erläutern anhand des magischen Vierecks die wirtschaftspolitischen Zielsetzungen und beurteilen deren Erreichung. |
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BPE 1.4 |
Die Schülerinnen und Schüler erläutern die Möglichkeiten und Grenzen der staatlichen Wirtschaftspolitik. |
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BPE 2 |
Unternehmensgründung |
14 |
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Die Schülerinnen und Schüler setzen sich mit den wirtschaftlichen und rechtlichen Aspekten einer Unternehmensgründung auseinander. Sie simulieren anhand einer Geschäftsidee einen Gründungsvorgang und ermitteln eine geeignete Rechtsform für ihre Geschäftsidee.
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BPE 2.1 |
Die Schülerinnen und Schüler beschreiben die Anforderungen an eine Unternehmerpersönlichkeit, entwerfen eine Geschäftsidee und erläutern die Notwendigkeit eines Businessplans im Hinblick auf die Finanzierung. |
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BPE 2.2 |
Die Schülerinnen und Schüler beschreiben die Merkmale einer Einzelunternehmung und analysieren unterschiedliche Standortfaktoren im Kontext einer Geschäftsidee. |
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BPE 2.3 |
Die Schülerinnen und Schüler vergleichen Rechtsformen von Personen- und Kapitalgesellschaften anhand verschiedener Merkmale und prüfen, welche Rechtsform sich für eine Geschäftsidee am besten eignet. |
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BPE 3 |
Arbeitsrecht |
18 |
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Die Schülerinnen und Schüler machen sich mit den Grundlagen des Arbeitsrechts vertraut und bewerten die Notwendigkeit von Tarifverträgen in Deutschland.
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BPE 3.1 |
Die Schülerinnen und Schüler untersuchen einen Arbeitsvertrag und erläutern die Möglichkeiten der Beendigung von Arbeitsverhältnissen. Sie wenden die Vorschriften des allgemeinen und besonderen Kündigungsschutzes an und bewerten qualifizierte Arbeitszeugnisse. |
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BPE 3.2 |
Die Schülerinnen und Schüler bewerten die Aufgaben wie auch die Bedeutung der betrieblichen Mitbestimmung im Unternehmen und analysieren den Gestaltungsspielraum des Betriebsrates. |
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BPE 3.3 |
Die Schülerinnen und Schüler beschreiben die Bedeutung der Tarifvertragsparteien innerhalb der Tarifautonomie und unterscheiden Tarifvertragsarten anhand ihrer Inhalte. Sie analysieren Tarifverhandlungen und schätzen die Auswirkungen eines Arbeitskampfes für die Wirtschaft ab. |
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Zeit für Leistungsfeststellung
10
70
80
Operatorenliste
Anforderungsbereiche
Anforderungsbereiche:
Anforderungsbereich I umfasst die Reproduktion und die Anwendung einfacher Sachverhalte und Fachmethoden, das Darstellen von Sachverhalten in vorgegebener Form sowie die Darstellung einfacher Bezüge.
Anforderungsbereich II umfasst die Reorganisation und das Übertragen komplexerer Sachverhalte und Fachmethoden, die situationsgerechte Anwendung von technischen Kommunikationsformen, die Wiedergabe von Bewertungsansätzen sowie das Herstellen von Bezügen, um technische Problemstellungen entsprechend den allgemeinen Regeln der Technik zu lösen.
Anforderungsbereich III umfasst das problembezogene Anwenden und Übertragen komplexer Sachverhalte und Fachmethoden, die situationsgerechte Auswahl von Kommunikationsformen, das Herstellen von Bezügen und das Bewerten von Sachverhalten.
Operator | Erläuterung |
Zuordnung Anforderungsbereiche |
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ableiten |
auf der Grundlage relevanter Merkmale sachgerechte Schlüsse ziehen
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II |
abschätzen |
auf der Grundlage von begründeten Überlegungen Größenordnungen angeben
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II |
analysieren, untersuchen |
für eine gegebene Problem- oder Fragestellung systematisch bzw. kriteriengeleitet wichtige Bestandteile, Merkmale oder Eigenschaften eines Sachverhaltes oder eines Objektes erschließen und deren Beziehungen zueinander darstellen
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II |
anwenden, übertragen |
einen bekannten Zusammenhang oder eine bekannte Methode zur Lösungsfindung bzw. Zielerreichung auf einen anderen, ggf. unbekannten Sachverhalt beziehen
|
II, III |
aufbauen |
Objekte und Geräte zielgerichtet anordnen und kombinieren
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II |
aufstellen |
fachspezifische Formeln, Gleichungen, Gleichungssysteme, Reaktionsgleichungen oder Reaktionsmechanismen entwickeln
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II |
auswerten |
Informationen (Daten, Einzelergebnisse o. a.) erfassen, in einen Zusammenhang stellen und daraus zielgerichtete Schlussfolgerungen ziehen
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II, III |
begründen |
Sachverhalte oder Aussagen auf Regeln, Gesetzmäßigkeiten bzw. kausale Zusammenhänge oder weitere nachvollziehbare Argumente zurückführen
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II |
benennen, nennen, angeben |
Elemente, Sachverhalte, Begriffe, Daten oder Fakten ohne Erläuterung und Wertung aufzählen
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I |
beraten |
eine Entscheidungsfindung fachkompetent und zielgruppengerecht unterstützen
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III |
berechnen |
Ergebnisse aus gegebenen Werten/Daten durch Rechenoperationen oder grafische Lösungsmethoden gewinnen
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II |
beschreiben |
Strukturen, Situationen, Zusammenhänge, Prozesse und Eigenschaften genau, sachlich, strukturiert und fachsprachlich richtig mit eigenen Worten darstellen, dabei wird auf Erklärungen oder Wertungen verzichtet
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I, II |
bestimmen |
Sachverhalte und Inhalte prägnant und kriteriengeleitet darstellen
|
I |
bestätigen, beweisen, nachweisen, überprüfen, prüfen |
die Gültigkeit, Schlüssigkeit und Berechtigung einer Aussage (z. B. Hypothese, Modell oder Naturgesetz) durch ein Experiment, eine logische Herleitung oder sachliche Argumentation belegen bzw. widerlegen
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III |
beurteilen, Stellung nehmen |
zu einem Sachverhalt oder einer Aussage eine eigene, auf Fachwissen sowie fachlichen Methoden und Maßstäben begründete Position über deren Sinnhaftigkeit vertreten
|
III |
bewerten, kritisch Stellung nehmen |
zu einem Sachverhalt oder einer Aussage eine eigene, auf gesellschaftlich oder persönliche Wertvorstellungen begründete Position über deren Annehmbarkeit vertreten
|
III |
charakterisieren |
spezifischen Eigenheiten von Sachverhalten, Objekten, Vorgängen, Personen o. a. unter leitenden Gesichtspunkten herausarbeiten und darstellen
|
II |
darstellen, darlegen |
Sachverhalte, Strukturen, Zusammenhänge, Methoden oder Ergebnisse etc. unter einer bestimmten Fragestellung in geeigneten Kommunikationsformaten strukturiert und ggf. fachsprachlich wiedergeben
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I, II |
diskutieren, erörtern |
Pro- und Kontra-Argumente zu einer Aussage bzw. Behauptung einander gegenüberstellen und abwägen
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III |
dokumentieren |
Entscheidende Erklärungen, Herleitungen und Skizzen zu einem Sachverhalt bzw. Vorgang angeben und systematisch ordnen
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I, II |
durchführen |
eine vorgegebene oder eigene Anleitung bzw. Anweisung umsetzen
|
I, II |
einordnen, ordnen, zuordnen, kategorisieren, strukturieren |
Begriffe, Gegenstände usw. auf der Grundlage bestimmter Merkmale systematisch einteilen; so wird deutlich, dass Zusammenhänge unter vorgegebenen oder selbst gewählten Gesichtspunkten begründet hergestellt werden
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II |
empfehlen |
Produkte und Verhaltensweisen kunden- und situationsgerecht vorschlagen
|
II |
entwickeln, entwerfen, gestalten |
Wissen und Methoden zielgerichtet und ggf. kreativ miteinander verknüpfen, um eine eigenständige Antwort auf eine Annahme oder eine Lösung für eine Problemstellung zu erarbeiten oder weiterzuentwickeln
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III |
erklären |
Strukturen, Prozesse oder Zusammenhänge eines Sachverhalts nachvollziehbar, verständlich und fachlich begründet zum Ausdruck bringen
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I, II |
erläutern |
Wesentliches eines Sachverhalts, Gegenstands, Vorgangs etc. mithilfe von anschaulichen Beispielen oder durch zusätzliche Informationen verdeutlichen
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II |
ermitteln |
einen Zusammenhang oder eine Lösung finden und das Ergebnis formulieren
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I, II |
erschließen |
geforderte Informationen herausarbeiten oder Sachverhalte herleiten, die nicht explizit in dem zugrunde liegenden Material genannt werden
|
II |
formulieren |
Gefordertes knapp und präzise zum Ausdruck bringen
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I |
herstellen |
nach anerkannten Regeln Zubereitungen aus Stoffen gewinnen, anfertigen, zubereiten, be- oder verarbeiten, umfüllen, abfüllen, abpacken und kennzeichnen
|
II, III |
implementieren |
Strukturen und/oder Prozesse mit Blick auf gegebene Rahmenbedingungen, Zielanforderungen sowie etwaige Regeln in einem System umsetzen
|
II, III |
informieren |
fachliche Informationen zielgruppengerecht aufbereiten und strukturieren
|
II |
interpretieren, deuten |
auf der Grundlage einer beschreibenden Analyse Erklärungsmöglichkeiten für Zusammenhänge und Wirkungsweisen mit Blick auf ein schlüssiges Gesamtverständnis aufzeigen
|
III |
kennzeichnen |
Markierungen, Symbole, Zeichen oder Etiketten anbringen, die geltenden Konventionen und/oder gesetzlichen Vorschriften entsprechen
|
II |
optimieren |
einen gegebenen technischen Sachverhalt, einen Quellcode oder eine gegebene technische Einrichtung so verändern, dass die geforderten Kriterien unter einem bestimmten Aspekt erfüllt werden
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II, III |
planen |
die Schritte eines Arbeitsprozesses antizipieren und eine nachvollziehbare ergebnisorientierte Anordnung der Schritte vornehmen
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III |
präsentieren |
Sachverhalte strukturiert, mediengestützt und adressatengerecht vortragen
|
II |
skizzieren |
Sachverhalte, Objekte, Strukturen oder Ergebnisse auf das Wesentliche reduzieren und übersichtlich darstellen
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I |
übersetzen |
einen Sachverhalt oder einzelne Wörter und Phrasen wortgetreu in einer anderen Sprache wiedergeben
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II |
validieren, testen |
Erbringung eines dokumentierten Nachweises, dass ein bestimmter Prozess oder ein System kontinuierlich eine Funktionalität/Produkt erzeugt, das die zuvor definierten Spezifikationen und Qualitätsmerkmale erfüllt
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I |
verallgemeinern |
aus einer Einsicht eine Aussage formulieren, die für verschiedene Anwendungsbereiche Gültigkeit besitzt
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II |
verdrahten |
Betriebsmittel nach einem vorgegebenen Anschluss‑/ Stromlaufplan systematisch elektrisch miteinander verbinden
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I, II |
vergleichen, gegenüberstellen, unterscheiden |
nach vorgegebenen oder selbst gewählten Gesichtspunkten problembezogen Gemeinsamkeiten, Ähnlichkeiten und Unterschiede ermitteln und gegenüberstellen sowie auf dieser Grundlage ggf. ein gewichtetes Ergebnis formulieren
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II |
wiedergeben |
wesentliche Information und/oder deren Zusammenhänge strukturiert zusammenfassen
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I |
zeichnen |
einen beobachtbaren oder gegebenen Sachverhalt mit grafischen Mitteln und ggf. unter Einhaltung von fachlichen Konventionen (z. B. Symbole, Perspektiven etc.) darstellen
|
I, II |
zeigen, aufzeigen |
Sachverhalte, Prozesse o. a. sachlich beschreiben und erläutern
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I, II |
zusammenfassen |
das Wesentliche sachbezogen, konzentriert sowie inhaltlich und sprachlich strukturiert mit eigenen Worten wiedergeben
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I, II |
Amtsblatt des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg
hier: Berufskolleg für technische Dokumentation
Berufskolleg für technische Assistenten (Bildungsplan zur Erprobung)
Vom
Aktenzeichen KM 41-6623-3/4/1
I.
II.
für das Schuljahr 2 ab 1. August 2024.