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Bildungsplanarbeit Berufskollegs Assistenz

Praktikum Technische Dokumentation

Vorbemerkungen

Fachliche Vorbemerkungen
Die Technische Dokumentation umfasst alle Dokumente, die sich auf die Beschreibung, Verwendung und Funktion eines (technischen) Produkts beziehen. Von der Idee (Skizze) des Produkts bis zu seiner Entsorgung fallen technische Dokumentationen an. Der Technischen Dokumentation werden alle Informationen und Instruktionen zugeordnet, welche der Nutzer, die Nutzerin des Produkts (aber auch der Hersteller, die Herstellerin) benötigt: technische Zeichnungen, Montageanleitungen, Gebrauchsanleitungen, Marktberichte, Transportunterlagen, Werbebroschüren, usw.
Im Fach „Praktikum Technische Dokumentation“ werden im 2. Schuljahr die theoretischen Grundlagen aus dem Fach „Technische Dokumentation“ mit den entsprechenden Programmen umgesetzt und übertragen.
Im Fach „Praktikum Technische Dokumentation“ (TD/P) liegt der Schwerpunkt auf der Anfertigung von technischen Zeichnungen und der Erstellung von Gebrauchsanleitungen.
Im ersten Schuljahr werden technische Zeichnungen manuell mit Bleistift und Lineal erstellt. Das manuelle Zeichnen erfordert korrektes und sorgfältiges Arbeiten. Die Schülerinnen und Schüler erlernen die Grundlagen von technischen Zeichnungen und setzen DIN-Vorgaben um. Bei der Konstruktion von Werkstücken und Dreitafelprojektionen wird das räumliche Vorstellungsvermögen gefördert.
Die erworbenen Kompetenzen beim Zeichnen von Hand erleichtern den Einstieg in das Computer Aided Design (CAD).
Die Schülerinnen und Schüler erlernen den grundsätzlichen Umgang mit einem aktuellen CAD-System. Die erlernten Fähigkeiten durch das manuelle Zeichnen werden digital umgesetzt. Zuerst werden flächige Werkstücke gezeichnet. Diese werden nach DIN-Vorgaben durch verschiedene Linienstärken und Linienarten dargestellt. Außerdem werden die Werkstücke normgerecht bemaßt.
Die Fachinhalte des zweiten Schuljahres bauen im Bereich des CAD auf den erworbenen Grundlagen aus dem ersten Schuljahr auf.
Besonders bei der Erstellung von Gebrauchsanleitungen werden die theoretischen Grundlagen aus dem ersten Schuljahr praktisch am Computer mit den entsprechenden Programmen umgesetzt und übertragen. Die verwendeten digitalen Medien und Programme verlangen Kenntnisse im Umgang mit Hard- und Software, die in den Fächern Informatik und Kommunikationsdesign vermittelt und eingeübt werden.
Beim Erstellen von Warnhinweisen werden die analytischen Kompetenzen der Schülerinnen und Schüler gefördert. Beim Durchführen einer Risikoanalyse müssen Gefahren erkannt und benannt werden. Beim Gestalten von Piktogrammen ist eine fächerübergreifende Kooperation mit dem Fach Praktikum Kommunikationsdesign möglich. Die Schülerinnen und Schüler setzen die erworbenen Fertigkeiten und Kenntnisse in kreativer Weise um. Das Erstellen von Gebrauchsanleitungen ermöglicht den Schülerinnen und Schüler das Umsetzen ihrer sprachlichen und gestalterischen Kompetenzen. Die rechtlichen Kenntnisse werden dabei ebenfalls angewendet.
In CAD erstellen die Schülerinnen und Schüler im zweiten Schuljahr zunehmend komplexe Formen, dreidimensionale Volumenkörper und konkrete Produkte. Auch Baugruppen, welche aus mehreren Einzelteilen bestehen, werden konstruiert. Dabei liegt ein Schwerpunkt im Ableiten von zweidimensionalen Zeichnungen der dreidimensionalen Volumenkörper. Die Ableitungen werden für das Erstellen von technischen Zeichnungen verwendet, die normgerecht bemaßt und als Druckdatei abgespeichert werden. Ein weiterer Schwerpunkt ist das Rendern von Produktbildern, die in Gebrauchsanweisungen und weiteren Dokumentationen verwendet werden.
Die Schülerinnen und Schüler arbeiten im Team zusammen, was die Sozialkompetenz fördert und als Vorbereitung auf die Arbeitswelt dient. Durch die Einzelbetreuung der Schülerinnen und Schüler am jeweiligen Computerarbeitsplatz wird zudem das individuelle Lernen ermöglicht.
Das projektartige Arbeitskonzept im Fach Praktikum Technische Dokumentation fördert Handlungskompetenz. Neben problemlösendem Denken und wird das selbstständige Arbeiten gefördert.

Hinweise zum Umgang mit dem Bildungsplan
Der Bildungsplan zeichnet sich durch eine Inhalts- und eine Kompetenzorientierung aus. In jeder Bildungsplaneinheit (BPE) werden in kursiver Schrift die übergeordneten Ziele beschrieben, die durch Zielformulierungen sowie in jeweils einer Inhalts- und Hinweisspalte konkretisiert werden. In den Zielformulierungen werden die jeweiligen fachspezifischen Operatoren als Verben verwendet. Operatoren sind handlungsinitiierende Verben, die signalisieren, welche Tätigkeiten beim Bearbeiten von Aufgaben erwartet werden; eine Operatorenliste ist jedem Bildungsplan im Anhang beigefügt. Durch die kompetenzorientierte Zielformulierung mittels dieser Operatoren wird das Anforderungsniveau bezüglich der Inhalte und der zu erwerbenden Kompetenzen definiert. Die formulierten Ziele und Inhalte sind verbindlich und damit prüfungsrelevant. Sie stellen die Regelanforderungen im jeweiligen Fach dar. Die Inhalte der Hinweisspalte sind unverbindliche Ergänzungen zur Inhaltsspalte und umfassen Beispiele, didaktische Hinweise und Querverweise auf andere Fächer bzw. BPE.
Der VIP-Bereich des Bildungsplans umfasst die Vertiefung, individualisiertes Lernen sowie Projektunterricht. Im Rahmen der hier zur Verfügung stehenden Stunden sollen die Schülerinnen und Schüler bestmöglich unterstützt und bei der Weiterentwicklung ihrer personalen und fachlichen Kompetenzen gefördert werden. Die Fachlehrerinnen und Fachlehrer nutzen diese Unterrichtszeit nach eigenen Schwerpunktsetzungen auf Basis der fächer- und bildungsgangspezifischen Besonderheiten sowie nach den Lernvoraussetzungen der einzelnen Schülerinnen und Schüler.
Der Teil „Zeit für Leistungsfeststellung“ des Bildungsplans berücksichtigt die Zeit, die zur Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung von Leistungsfeststellungen zur Verfügung steht. Dies kann auch die notwendige Zeit für die im Rahmen der Besonderen Lernleistungen erbrachten Leistungen, Nachbesprechung zu Leistungsfeststellungen sowie Feedback-Gespräche umfassen.

Schuljahr 1

Vertiefung – Individualisiertes Lernen – Projektunterricht (VIP)

20

Vertiefung

Individualisiertes Lernen

Projektunterricht

z. B.
Übungen
Anwendungen
Wiederholungen
z. B.
Selbstorganisiertes Lernen
Lernvereinbarungen
Binnendifferenzierung
z. B.
Dreitafelprojektion von Initialen
Die Themenauswahl des Projektunterrichts hat aus den nachfolgenden Bildungsplaneinheiten unter Beachtung fächerverbindender Aspekte zu erfolgen.

BPE 1

Technisches Zeichnen

20

Die Schülerinnen und Schüler setzen sich mit der Bedeutung von technischen Zeichnungen auseinander. Sie erstellen manuell technische Zeichnungen. Sie interpretieren und lesen technische Zeichnungen.

BPE 1.1

Die Schülerinnen und Schüler unterscheiden verschiedene Linienarten und Strichstärken nach DIN15. Sie ordnen den Linien unterschiedliche Anwendungsbereiche zu.

Unterschiedliche Linienarten, Strichstärken
manuelles Zeichnen mit Bleistift, Lineal und Papier, Verwendung von unterschiedlichen Bleistifthärtegraden und Minendurchmesser

BPE 1.2

Die Schülerinnen und Schüler benennen die Bestandteile und die Regeln einer technischen Bemaßung. Diese Regeln wenden sie auf eigene Zeichnungen an.

Aufbau von Maßeintragungen
Maßlinien, Maßhilfslinien, Maßlinienbegrenzungen, Eintragung von Maßzahlen
Bemaßung von Radien
Bemaßung von innen und außen, Radienmittelpunkt
Bemaßung von Durchmesser
verschiedene Möglichkeiten der Durchmesserbemaßung, Mittelpunktbemaßung

BPE 1.3

Die Schülerinnen und Schüler analysieren den Aufbau einer Parallelprojektion (Dreitafelprojektion). Sie übertragen den Aufbau auf rechtwinklige und zylindrische Werkstücke.

Anordnung der Ansichten
Vorderansicht, Seitenansicht von links, Draufsicht
Projektion von Werkstückkanten
Projektionstechniken, Übertragung auf andere Ansichten
Bemaßung von Parallelprojektionen
Bemaßungsregeln

BPE 2

CAD (Computer Aided Design)

30

Die Schülerinnen und Schüler wenden ein CAD-Programm an. Sie erstellen und entwickeln technische Zeichnungen. Sie analysieren unterschiedliche Zeichnungen und bestimmen deren Inhalte.

BPE 2.1

Die Schülerinnen und Schüler beschreiben die Arbeitsumgebung eines CAD-Systems.

Benutzeroberfläche und Werkzeugleisten
Navigieren in den Ansichten, Darstellungsarten, Zoom, Voreinstellungen

BPE 2.2

Die Schülerinnen und Schüler beschreiben unterschiedliche Koordinatensysteme und übertragen diese auf verschiedene Werkstücke. Die Schülerinnen und Schüler wenden grundlegende Zeichenwerkzeuge an.

Absolute und relative Koordinaten
Zeichnen von Polylinien, Kreise, Rechtecke

BPE 2.3

Die Schülerinnen und Schüler beschreiben die Funktionen verschiedener Zeichen- und Bearbeitungswerkzeuge und wenden diese zur Konstruktion von flächigen Werkstücken an.

Zeichenwerkzeuge
Linien, geometrische Grundformen
Bearbeitungswerkzeuge
Kopieren, Spiegeln, Abrunden, Fasen, Anordnen
Konstruktionshilfen
zentriert, tangential, mittig

BPE 2.4

Die Schülerinnen und Schüler nennen verschiedene Bemaßungsarten und wenden diese auf eigene Werkstücke an.

Lineare Bemaßung

Bemaßung von Radien und Durchmesser

Bemaßung von Winkel

BPE 2.5

Die Schülerinnen und Schüler analysieren dreidimensionale Werkstücke. Sie entwickeln zusammengesetzte Werkstücke aus Standardvolumenkörper und wenden die wichtigsten Bearbeitungswerkzeuge an.

Konstruktion durch Standardvolumenkörper
Quader, Kugel, Zylinder, Pyramide
Bearbeitungswerkzeuge
Kantenverschiebung, boolesche Operatoren, Erzeugung von Öffnungen

Zeit für Leistungsfeststellung

10

70

80

Schuljahr 2

Vertiefung – Individualisiertes Lernen – Projektunterricht (VIP)

30

Vertiefung

Individualisiertes Lernen

Projektunterricht

z. B.
Übungen
Anwendungen
Wiederholungen
z. B.
Selbstorganisiertes Lernen
Lernvereinbarungen
Binnendifferenzierung
z. B.
Augmented Reality
3D-Druck
Werbeplakate
Usability-Labor
Präsentationen
Die Themenauswahl des Projektunterrichts hat aus den nachfolgenden Bildungsplaneinheiten unter Beachtung fächerverbindender Aspekte zu erfolgen.

BPE 3

CAD (Computer Aided Design)

25

Die Schüler und Schülerinnen erstellen und entwickeln komplexe dreidimensionale Werkstücke und leiten technische Zeichnungen ab. Sie wenden die Grundfunktionen eines Render-Programms bzw. des Render-Moduls des CAD-Systems an und erstellen räumlich schattierte Darstellungen.

BPE 3.1

Die Schülerinnen und Schüler entwickeln komplexe dreidimensionale Werkstücke.

Extrusionskörper
verschiedene Arten von Extrusionen, evtl. an Leitlinien
Rotationskörper
Hohlkörper, evtl. an Leitlinien
Volumenkörper durch Schnittmengen
boolesche Operatoren

BPE 3.2

Die Schülerinnen und Schüler leiten von dreidimensionalen Werkstücken technische Zeichnungen ab. Sie entwerfen ein Layout nach DIN ISO und gestalten eine druckfertige PDF-Datei.

Ableitung von 2D-Zeichnungen aus 3D-Volumenkörper
Linienarten, Strichstärken
Layout nach DIN ISO
Anordnung der Ansichten, Blattaufteilung, Schriftfeld
Bemaßung der technischen Zeichnung
Bemaßungsregeln
Export als PDF
Druckeinstellungen, Maßstab

BPE 3.3

Die Schülerinnen und Schüler ordnen den Werkstücken verschiedene Materialien zu. Sie gestalten schattierte Renderings der Werkstücke und führen den Export als Bilddateien durch.

Zuordnung von Materialien
Kunststoff, Glas, Metall, Holz, verschiedene Farben und Materialeigenschaften
Rendereigenschaften
Auflösung, Renderqualität, Lichteinfall, Umgebung
Export als Bilddatei
JPEG, TIFF

BPE 4

Warnhinweise und Piktogramme

15

Die Schüler und Schülerinnen erstellen und gestalten Warnhinweise, wobei sie die rechtlichen Kenntnisse, anwenden.

BPE 4.1

Die Schülerinnen und Schüler untersuchen und testen ein einfaches Produkt. Sie leiten mögliche Gefahrenquellen für den Nutzer ab und entwickeln daraus rechtssichere Warnhinweise.

Bedienung und Untersuchung von Produkten
anhand eines einfachen Geräts oder Maschine z. B. Haushaltsgeräte, Werkzeuge
Auswertung der Ergebnisse

Risikoanalyse
Gefahrenquellen, Folgen (Sachschäden oder Verletzungen), Fehlnutzung, vorhersehbare Gefahren, vgl. „Technische Dokumentation“ (BPE 6.1)
Erstellung und Gestaltung von rechtssicheren Warnhinweisen
nach dem SAFE-Prinzip/ANSI Z.535., Hinterlegung des Signalworts mit Signalfarbe, mit einem Computerprogramm (DTP-Programm, Vektorgrafikprogramm)

BPE 4.2

Die Schülerinnen und Schüler gestalten Piktogramme

Gestaltung von Piktogrammen zu den Warnhinweisen
Verbot, Warnung, Gebot, Rettung, z. B. nach ISO 3864-1 oder ANSI Z 535.3 oder aus beiden harmonisiertes Piktogramm, mit entsprechendem Computerprogramm (Vektorgrafikprogramm)

BPE 5

Erstellen von Gebrauchsanleitungen

25

Die Schüler und Schülerinnen erstellen und gestalten im Schuljahr mehrere Gebrauchsanleitungen, wobei sie die sprachlichen und gestalterischen Regeln anwenden.

BPE 5.1

Die Schülerinnen und Schüler analysieren Gebrauchsanleitungen, die nicht den sprachlichen, gestalterischen und rechtlichen Bestimmungen entsprechen und optimieren diese Gebrauchsanleitungen.

Optimieren von Gebrauchsanleitungen
Gebrauchsanleitungen zu einem einfachen Gerät oder Maschine z. B. Haushaltsgeräte, Werkzeuge, Gebrauchsanleitung mit Bildern, Produktfotografie

BPE 5.2

Die Schülerinnen und Schüler untersuchen und testen einfache Produkte. Sie leiten daraus die Funktionsweise und die Bedienung der Produkte ab und entwickeln aus diesen Kenntnissen, Gebrauchsanleitungen.

Bedienung der Produkte
anhand eines einfachen Geräts oder Maschine wie Haushaltsgeräte, Werkzeuge
Auswertung der Ergebnisse

Erstellung und Gestaltung von Gebrauchsanleitungen
mit Bildern, Produktfotografie

BPE 6

Bilder und Layout

10

Die Schüler und Schülerinnen arbeiten mit verschiedenen Arten von Bildern, bearbeiten und gestalten Bilder. Sie entwickeln unterschiedliche Layouts für Technische Dokumentationen.

BPE 6.1

Die Schülerinnen und Schüler wenden verschiedene Arten von Bildern in den technischen Dokumentationen an und gestalten diese neu.

Bilder in technischen Dokumentationen

Bearbeitung von Bildern
Hervorhebungsmöglichkeiten wie Pfeile, Lupe, Bildausschnitte, Vergrößerungen, Beschriftung der Gerätebeschreibung, Bilder für Titelblatt
Erstellen von Bildern
Fotos, Strichzeichnungen, Bildbearbeitungsprogramm, Vektorgrafikprogramm

BPE 6.2

Die Schülerinnen und Schüler entwerfen unterschiedliche Layouts und Formate für technische Dokumentationen.

Layoutgestaltung
Typografie, Gestaltregeln
Formate für technische Dokumentationen
Flyer, DIN A 5 Heft

Zeit für Leistungsfeststellung

15

105

120

Operatorenliste

In den Zielformulierungen der Bildungsplaneinheiten werden Operatoren (= handlungsleitende Verben) verwendet. Diese Zielformulierungen legen fest, welche Anforderungen die Schülerinnen und Schüler in der Regel erfüllen. Zusammen mit der Zuordnung zu einem der drei Anforderungsbereiche (AFB; I: Reproduktion, II: Reorganisation, III: Transfer/Bewertung) dienen Operatoren einer Präzisierung der Zielformulierungen. Dies sichert das Erreichen des vorgesehenen Niveaus und die angemessene Interpretation der Standards.

Anforderungsbereiche


Anforderungsbereiche:
Anforderungsbereich I umfasst die Reproduktion und die Anwendung einfacher Sachverhalte und Fachmethoden, das Darstellen von Sachverhalten in vorgegebener Form sowie die Darstellung einfacher Bezüge.
Anforderungsbereich II umfasst die Reorganisation und das Übertragen komplexerer Sachverhalte und Fachmethoden, die situationsgerechte Anwendung von technischen Kommunikationsformen, die Wiedergabe von Bewertungsansätzen sowie das Herstellen von Bezügen, um technische Problemstellungen entsprechend den allgemeinen Regeln der Technik zu lösen.
Anforderungsbereich III umfasst das problembezogene Anwenden und Übertragen komplexer Sachverhalte und Fachmethoden, die situationsgerechte Auswahl von Kommunikationsformen, das Herstellen von Bezügen und das Bewerten von Sachverhalten.
Operator Erläuterung Zuordnung
Anforderungsbereiche
ableiten
auf der Grundlage relevanter Merkmale sachgerechte Schlüsse ziehen
II
abschätzen
auf der Grundlage von begründeten Überlegungen Größenordnungen angeben
II
analysieren, untersuchen
für eine gegebene Problem- oder Fragestellung systematisch bzw. kriteriengeleitet wichtige Bestandteile, Merkmale oder Eigenschaften eines Sachverhaltes oder eines Objektes erschließen und deren Beziehungen zueinander darstellen
II
anwenden, übertragen
einen bekannten Zusammenhang oder eine bekannte Methode zur Lösungsfindung bzw. Zielerreichung auf einen anderen, ggf. unbekannten Sachverhalt beziehen
II, III
aufbauen
Objekte und Geräte zielgerichtet anordnen und kombinieren
II
aufstellen
fachspezifische Formeln, Gleichungen, Gleichungssysteme, Reaktionsgleichungen oder Reaktionsmechanismen entwickeln
II
auswerten
Informationen (Daten, Einzelergebnisse o. a.) erfassen, in einen Zusammenhang stellen und daraus zielgerichtete Schlussfolgerungen ziehen
II, III
begründen
Sachverhalte oder Aussagen auf Regeln, Gesetzmäßigkeiten bzw. kausale Zusammenhänge oder weitere nachvollziehbare Argumente zurückführen
II
benennen, nennen, angeben
Elemente, Sachverhalte, Begriffe, Daten oder Fakten ohne Erläuterung und Wertung aufzählen
I
beraten
eine Entscheidungsfindung fachkompetent und zielgruppengerecht unterstützen
III
berechnen
Ergebnisse aus gegebenen Werten/Daten durch Rechenoperationen oder grafische Lösungsmethoden gewinnen
II
beschreiben
Strukturen, Situationen, Zusammenhänge, Prozesse und Eigenschaften genau, sachlich, strukturiert und fachsprachlich richtig mit eigenen Worten darstellen, dabei wird auf Erklärungen oder Wertungen verzichtet
I, II
bestimmen
Sachverhalte und Inhalte prägnant und kriteriengeleitet darstellen
I
bestätigen, beweisen, nachweisen, überprüfen, prüfen
die Gültigkeit, Schlüssigkeit und Berechtigung einer Aussage (z. B. Hypothese, Modell oder Naturgesetz) durch ein Experiment, eine logische Herleitung oder sachliche Argumentation belegen bzw. widerlegen
III
beurteilen, Stellung nehmen
zu einem Sachverhalt oder einer Aussage eine eigene, auf Fachwissen sowie fachlichen Methoden und Maßstäben begründete Position über deren Sinnhaftigkeit vertreten
III
bewerten, kritisch Stellung nehmen
zu einem Sachverhalt oder einer Aussage eine eigene, auf gesellschaftlich oder persönliche Wertvorstellungen begründete Position über deren Annehmbarkeit vertreten
III
charakterisieren
spezifischen Eigenheiten von Sachverhalten, Objekten, Vorgängen, Personen o. a. unter leitenden Gesichtspunkten herausarbeiten und darstellen
II
darstellen, darlegen
Sachverhalte, Strukturen, Zusammenhänge, Methoden oder Ergebnisse etc. unter einer bestimmten Fragestellung in geeigneten Kommunikationsformaten strukturiert und ggf. fachsprachlich wiedergeben
I, II
diskutieren, erörtern
Pro- und Kontra-Argumente zu einer Aussage bzw. Behauptung einander gegenüberstellen und abwägen
III
dokumentieren
Entscheidende Erklärungen, Herleitungen und Skizzen zu einem Sachverhalt bzw. Vorgang angeben und systematisch ordnen
I, II
durchführen
eine vorgegebene oder eigene Anleitung bzw. Anweisung umsetzen
I, II
einordnen, ordnen, zuordnen, kategorisieren, strukturieren
Begriffe, Gegenstände usw. auf der Grundlage bestimmter Merkmale systematisch einteilen; so wird deutlich, dass Zusammenhänge unter vorgegebenen oder selbst gewählten Gesichtspunkten begründet hergestellt werden
II
empfehlen
Produkte und Verhaltensweisen kunden- und situationsgerecht vorschlagen
II
entwickeln, entwerfen, gestalten
Wissen und Methoden zielgerichtet und ggf. kreativ miteinander verknüpfen, um eine eigenständige Antwort auf eine Annahme oder eine Lösung für eine Problemstellung zu erarbeiten oder weiterzuentwickeln
III
erklären
Strukturen, Prozesse oder Zusammenhänge eines Sachverhalts nachvollziehbar, verständlich und fachlich begründet zum Ausdruck bringen
I, II
erläutern
Wesentliches eines Sachverhalts, Gegenstands, Vorgangs etc. mithilfe von anschaulichen Beispielen oder durch zusätzliche Informationen verdeutlichen
II
ermitteln
einen Zusammenhang oder eine Lösung finden und das Ergebnis formulieren
I, II
erschließen
geforderte Informationen herausarbeiten oder Sachverhalte herleiten, die nicht explizit in dem zugrunde liegenden Material genannt werden
II
formulieren
Gefordertes knapp und präzise zum Ausdruck bringen
I
herstellen
nach anerkannten Regeln Zubereitungen aus Stoffen gewinnen, anfertigen, zubereiten, be- oder verarbeiten, umfüllen, abfüllen, abpacken und kennzeichnen
II, III
implementieren
Strukturen und/oder Prozesse mit Blick auf gegebene Rahmenbedingungen, Zielanforderungen sowie etwaige Regeln in einem System umsetzen
II, III
informieren
fachliche Informationen zielgruppengerecht aufbereiten und strukturieren
II
interpretieren, deuten
auf der Grundlage einer beschreibenden Analyse Erklärungsmöglichkeiten für Zusammenhänge und Wirkungsweisen mit Blick auf ein schlüssiges Gesamtverständnis aufzeigen
III
kennzeichnen
Markierungen, Symbole, Zeichen oder Etiketten anbringen, die geltenden Konventionen und/oder gesetzlichen Vorschriften entsprechen
II
optimieren
einen gegebenen technischen Sachverhalt, einen Quellcode oder eine gegebene technische Einrichtung so verändern, dass die geforderten Kriterien unter einem bestimmten Aspekt erfüllt werden
II, III
planen
die Schritte eines Arbeitsprozesses antizipieren und eine nachvollziehbare ergebnisorientierte Anordnung der Schritte vornehmen
III
präsentieren
Sachverhalte strukturiert, mediengestützt und adressatengerecht vortragen
II
skizzieren
Sachverhalte, Objekte, Strukturen oder Ergebnisse auf das Wesentliche reduzieren und übersichtlich darstellen
I
übersetzen
einen Sachverhalt oder einzelne Wörter und Phrasen wortgetreu in einer anderen Sprache wiedergeben
II
validieren, testen
Erbringung eines dokumentierten Nachweises, dass ein bestimmter Prozess oder ein System kontinuierlich eine Funktionalität/Produkt erzeugt, das die zuvor definierten Spezifikationen und Qualitätsmerkmale erfüllt
I
verallgemeinern
aus einer Einsicht eine Aussage formulieren, die für verschiedene Anwendungsbereiche Gültigkeit besitzt
II
verdrahten
Betriebsmittel nach einem vorgegebenen Anschluss‑/ Stromlaufplan systematisch elektrisch miteinander verbinden
I, II
vergleichen, gegenüberstellen, unterscheiden
nach vorgegebenen oder selbst gewählten Gesichtspunkten problembezogen Gemeinsamkeiten, Ähnlichkeiten und Unterschiede ermitteln und gegenüberstellen sowie auf dieser Grundlage ggf. ein gewichtetes Ergebnis formulieren
II
wiedergeben
wesentliche Information und/oder deren Zusammenhänge strukturiert zusammenfassen
I
zeichnen
einen beobachtbaren oder gegebenen Sachverhalt mit grafischen Mitteln und ggf. unter Einhaltung von fachlichen Konventionen (z. B. Symbole, Perspektiven etc.) darstellen
I, II
zeigen, aufzeigen
Sachverhalte, Prozesse o. a. sachlich beschreiben und erläutern
I, II
zusammenfassen
das Wesentliche sachbezogen, konzentriert sowie inhaltlich und sprachlich strukturiert mit eigenen Worten wiedergeben
I, II

Amtsblatt des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg

Stuttgart, 07.09.2024
Bildungsplan für das Berufskolleg
hier: Berufskolleg für technische Dokumentation
Berufskolleg für technische Assistenten (Bildungsplan zur Erprobung)
Vom
Aktenzeichen KM 41-6623-3/4/1

I.

II.

Für das Berufskolleg gilt der als Anlage beigefügte Bildungsplan.
Der Bildungsplan gilt
für das Schuljahr 1 ab 1. August 2023.
für das Schuljahr 2 ab 1. August 2024.

Praktikum Technische Dokumentation – Bildungsplan zur Erprobung
Bildungsplan für das Berufskolleg
Technische Kommunikationsassistenten

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