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Praktikum Technische Dokumentation
Fachliche Vorbemerkungen
Die Technische Dokumentation umfasst alle Dokumente, die sich auf die Beschreibung, Verwendung und Funktion eines (technischen) Produkts beziehen. Von der Idee (Skizze) des Produkts bis zu seiner Entsorgung fallen technische Dokumentationen an. Der Technischen Dokumentation werden alle Informationen und Instruktionen zugeordnet, welche der Nutzer, die Nutzerin des Produkts (aber auch der Hersteller, die Herstellerin) benötigt: technische Zeichnungen, Montageanleitungen, Gebrauchsanleitungen, Marktberichte, Transportunterlagen, Werbebroschüren, usw.
Im Fach „Praktikum Technische Dokumentation“ werden im 2. Schuljahr die theoretischen Grundlagen aus dem Fach „Technische Dokumentation“ mit den entsprechenden Programmen umgesetzt und übertragen.
Im Fach „Praktikum Technische Dokumentation“ (TD/P) liegt der Schwerpunkt auf der Anfertigung von technischen Zeichnungen und der Erstellung von Gebrauchsanleitungen.
Im ersten Schuljahr werden technische Zeichnungen manuell mit Bleistift und Lineal erstellt. Das manuelle Zeichnen erfordert korrektes und sorgfältiges Arbeiten. Die Schülerinnen und Schüler erlernen die Grundlagen von technischen Zeichnungen und setzen DIN-Vorgaben um. Bei der Konstruktion von Werkstücken und Dreitafelprojektionen wird das räumliche Vorstellungsvermögen gefördert.
Die erworbenen Kompetenzen beim Zeichnen von Hand erleichtern den Einstieg in das Computer Aided Design (CAD).
Die Schülerinnen und Schüler erlernen den grundsätzlichen Umgang mit einem aktuellen CAD-System. Die erlernten Fähigkeiten durch das manuelle Zeichnen werden digital umgesetzt. Zuerst werden flächige Werkstücke gezeichnet. Diese werden nach DIN-Vorgaben durch verschiedene Linienstärken und Linienarten dargestellt. Außerdem werden die Werkstücke normgerecht bemaßt.
Die Fachinhalte des zweiten Schuljahres bauen im Bereich des CAD auf den erworbenen Grundlagen aus dem ersten Schuljahr auf.
Besonders bei der Erstellung von Gebrauchsanleitungen werden die theoretischen Grundlagen aus dem ersten Schuljahr praktisch am Computer mit den entsprechenden Programmen umgesetzt und übertragen. Die verwendeten digitalen Medien und Programme verlangen Kenntnisse im Umgang mit Hard- und Software, die in den Fächern Informatik und Kommunikationsdesign vermittelt und eingeübt werden.
Beim Erstellen von Warnhinweisen werden die analytischen Kompetenzen der Schülerinnen und Schüler gefördert. Beim Durchführen einer Risikoanalyse müssen Gefahren erkannt und benannt werden. Beim Gestalten von Piktogrammen ist eine fächerübergreifende Kooperation mit dem Fach Praktikum Kommunikationsdesign möglich. Die Schülerinnen und Schüler setzen die erworbenen Fertigkeiten und Kenntnisse in kreativer Weise um. Das Erstellen von Gebrauchsanleitungen ermöglicht den Schülerinnen und Schüler das Umsetzen ihrer sprachlichen und gestalterischen Kompetenzen. Die rechtlichen Kenntnisse werden dabei ebenfalls angewendet.
In CAD erstellen die Schülerinnen und Schüler im zweiten Schuljahr zunehmend komplexe Formen, dreidimensionale Volumenkörper und konkrete Produkte. Auch Baugruppen, welche aus mehreren Einzelteilen bestehen, werden konstruiert. Dabei liegt ein Schwerpunkt im Ableiten von zweidimensionalen Zeichnungen der dreidimensionalen Volumenkörper. Die Ableitungen werden für das Erstellen von technischen Zeichnungen verwendet, die normgerecht bemaßt und als Druckdatei abgespeichert werden. Ein weiterer Schwerpunkt ist das Rendern von Produktbildern, die in Gebrauchsanweisungen und weiteren Dokumentationen verwendet werden.
Die Schülerinnen und Schüler arbeiten im Team zusammen, was die Sozialkompetenz fördert und als Vorbereitung auf die Arbeitswelt dient. Durch die Einzelbetreuung der Schülerinnen und Schüler am jeweiligen Computerarbeitsplatz wird zudem das individuelle Lernen ermöglicht.
Das projektartige Arbeitskonzept im Fach Praktikum Technische Dokumentation fördert Handlungskompetenz. Neben problemlösendem Denken und wird das selbstständige Arbeiten gefördert.
Hinweise zum Umgang mit dem Bildungsplan
Der Bildungsplan zeichnet sich durch eine Inhalts- und eine Kompetenzorientierung aus. In jeder Bildungsplaneinheit (BPE) werden in kursiver Schrift die übergeordneten Ziele beschrieben, die durch Zielformulierungen sowie in jeweils einer Inhalts- und Hinweisspalte konkretisiert werden. In den Zielformulierungen werden die jeweiligen fachspezifischen Operatoren als Verben verwendet. Operatoren sind handlungsinitiierende Verben, die signalisieren, welche Tätigkeiten beim Bearbeiten von Aufgaben erwartet werden; eine Operatorenliste ist jedem Bildungsplan im Anhang beigefügt. Durch die kompetenzorientierte Zielformulierung mittels dieser Operatoren wird das Anforderungsniveau bezüglich der Inhalte und der zu erwerbenden Kompetenzen definiert. Die formulierten Ziele und Inhalte sind verbindlich und damit prüfungsrelevant. Sie stellen die Regelanforderungen im jeweiligen Fach dar. Die Inhalte der Hinweisspalte sind unverbindliche Ergänzungen zur Inhaltsspalte und umfassen Beispiele, didaktische Hinweise und Querverweise auf andere Fächer bzw. BPE.
Der VIP-Bereich des Bildungsplans umfasst die Vertiefung, individualisiertes Lernen sowie Projektunterricht. Im Rahmen der hier zur Verfügung stehenden Stunden sollen die Schülerinnen und Schüler bestmöglich unterstützt und bei der Weiterentwicklung ihrer personalen und fachlichen Kompetenzen gefördert werden. Die Fachlehrerinnen und Fachlehrer nutzen diese Unterrichtszeit nach eigenen Schwerpunktsetzungen auf Basis der fächer- und bildungsgangspezifischen Besonderheiten sowie nach den Lernvoraussetzungen der einzelnen Schülerinnen und Schüler.
Der Teil „Zeit für Leistungsfeststellung“ des Bildungsplans berücksichtigt die Zeit, die zur Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung von Leistungsfeststellungen zur Verfügung steht. Dies kann auch die notwendige Zeit für die im Rahmen der Besonderen Lernleistungen erbrachten Leistungen, Nachbesprechung zu Leistungsfeststellungen sowie Feedback-Gespräche umfassen.
Schuljahr 1
Vertiefung – Individualisiertes Lernen – Projektunterricht (VIP) |
20 |
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Die Themenauswahl des Projektunterrichts hat aus den nachfolgenden Bildungsplaneinheiten unter Beachtung fächerverbindender Aspekte zu erfolgen.
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BPE 1 |
Technisches Zeichnen |
20 |
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Die Schülerinnen und Schüler setzen sich mit der Bedeutung von technischen Zeichnungen auseinander. Sie erstellen manuell technische Zeichnungen. Sie interpretieren und lesen technische Zeichnungen.
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BPE 1.1 |
Die Schülerinnen und Schüler unterscheiden verschiedene Linienarten und Strichstärken nach DIN15. Sie ordnen den Linien unterschiedliche Anwendungsbereiche zu. |
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BPE 1.2 |
Die Schülerinnen und Schüler benennen die Bestandteile und die Regeln einer technischen Bemaßung. Diese Regeln wenden sie auf eigene Zeichnungen an. |
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BPE 1.3 |
Die Schülerinnen und Schüler analysieren den Aufbau einer Parallelprojektion (Dreitafelprojektion). Sie übertragen den Aufbau auf rechtwinklige und zylindrische Werkstücke. |
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BPE 2 |
CAD (Computer Aided Design) |
30 |
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Die Schülerinnen und Schüler wenden ein CAD-Programm an. Sie erstellen und entwickeln technische Zeichnungen. Sie analysieren unterschiedliche Zeichnungen und bestimmen deren Inhalte.
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BPE 2.1 |
Die Schülerinnen und Schüler beschreiben die Arbeitsumgebung eines CAD-Systems. |
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BPE 2.2 |
Die Schülerinnen und Schüler beschreiben unterschiedliche Koordinatensysteme und übertragen diese auf verschiedene Werkstücke. Die Schülerinnen und Schüler wenden grundlegende Zeichenwerkzeuge an. |
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BPE 2.3 |
Die Schülerinnen und Schüler beschreiben die Funktionen verschiedener Zeichen- und Bearbeitungswerkzeuge und wenden diese zur Konstruktion von flächigen Werkstücken an. |
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BPE 2.4 |
Die Schülerinnen und Schüler nennen verschiedene Bemaßungsarten und wenden diese auf eigene Werkstücke an. |
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BPE 2.5 |
Die Schülerinnen und Schüler analysieren dreidimensionale Werkstücke. Sie entwickeln zusammengesetzte Werkstücke aus Standardvolumenkörper und wenden die wichtigsten Bearbeitungswerkzeuge an. |
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Zeit für Leistungsfeststellung
10
70
80
Schuljahr 2
Vertiefung – Individualisiertes Lernen – Projektunterricht (VIP) |
30 |
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Die Themenauswahl des Projektunterrichts hat aus den nachfolgenden Bildungsplaneinheiten unter Beachtung fächerverbindender Aspekte zu erfolgen.
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BPE 3 |
CAD (Computer Aided Design) |
25 |
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Die Schüler und Schülerinnen erstellen und entwickeln komplexe dreidimensionale Werkstücke und leiten technische Zeichnungen ab. Sie wenden die Grundfunktionen eines Render-Programms bzw. des Render-Moduls des CAD-Systems an und erstellen räumlich schattierte Darstellungen.
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BPE 3.1 |
Die Schülerinnen und Schüler entwickeln komplexe dreidimensionale Werkstücke. |
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BPE 3.2 |
Die Schülerinnen und Schüler leiten von dreidimensionalen Werkstücken technische Zeichnungen ab. Sie entwerfen ein Layout nach DIN ISO und gestalten eine druckfertige PDF-Datei. |
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BPE 3.3 |
Die Schülerinnen und Schüler ordnen den Werkstücken verschiedene Materialien zu. Sie gestalten schattierte Renderings der Werkstücke und führen den Export als Bilddateien durch. |
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BPE 4 |
Warnhinweise und Piktogramme |
15 |
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Die Schüler und Schülerinnen erstellen und gestalten Warnhinweise, wobei sie die rechtlichen Kenntnisse, anwenden.
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BPE 4.1 |
Die Schülerinnen und Schüler untersuchen und testen ein einfaches Produkt. Sie leiten mögliche Gefahrenquellen für den Nutzer ab und entwickeln daraus rechtssichere Warnhinweise. |
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BPE 4.2 |
Die Schülerinnen und Schüler gestalten Piktogramme |
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BPE 5 |
Erstellen von Gebrauchsanleitungen |
25 |
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Die Schüler und Schülerinnen erstellen und gestalten im Schuljahr mehrere Gebrauchsanleitungen, wobei sie die sprachlichen und gestalterischen Regeln anwenden.
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BPE 5.1 |
Die Schülerinnen und Schüler analysieren Gebrauchsanleitungen, die nicht den sprachlichen, gestalterischen und rechtlichen Bestimmungen entsprechen und optimieren diese Gebrauchsanleitungen. |
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BPE 5.2 |
Die Schülerinnen und Schüler untersuchen und testen einfache Produkte. Sie leiten daraus die Funktionsweise und die Bedienung der Produkte ab und entwickeln aus diesen Kenntnissen, Gebrauchsanleitungen. |
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BPE 6 |
Bilder und Layout |
10 |
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Die Schüler und Schülerinnen arbeiten mit verschiedenen Arten von Bildern, bearbeiten und gestalten Bilder. Sie entwickeln unterschiedliche Layouts für Technische Dokumentationen.
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BPE 6.1 |
Die Schülerinnen und Schüler wenden verschiedene Arten von Bildern in den technischen Dokumentationen an und gestalten diese neu. |
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BPE 6.2 |
Die Schülerinnen und Schüler entwerfen unterschiedliche Layouts und Formate für technische Dokumentationen. |
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Zeit für Leistungsfeststellung
15
105
120
Operatorenliste
Anforderungsbereiche
Anforderungsbereiche:
Anforderungsbereich I umfasst die Reproduktion und die Anwendung einfacher Sachverhalte und Fachmethoden, das Darstellen von Sachverhalten in vorgegebener Form sowie die Darstellung einfacher Bezüge.
Anforderungsbereich II umfasst die Reorganisation und das Übertragen komplexerer Sachverhalte und Fachmethoden, die situationsgerechte Anwendung von technischen Kommunikationsformen, die Wiedergabe von Bewertungsansätzen sowie das Herstellen von Bezügen, um technische Problemstellungen entsprechend den allgemeinen Regeln der Technik zu lösen.
Anforderungsbereich III umfasst das problembezogene Anwenden und Übertragen komplexer Sachverhalte und Fachmethoden, die situationsgerechte Auswahl von Kommunikationsformen, das Herstellen von Bezügen und das Bewerten von Sachverhalten.
Operator | Erläuterung |
Zuordnung Anforderungsbereiche |
---|---|---|
ableiten |
auf der Grundlage relevanter Merkmale sachgerechte Schlüsse ziehen
|
II |
abschätzen |
auf der Grundlage von begründeten Überlegungen Größenordnungen angeben
|
II |
analysieren, untersuchen |
für eine gegebene Problem- oder Fragestellung systematisch bzw. kriteriengeleitet wichtige Bestandteile, Merkmale oder Eigenschaften eines Sachverhaltes oder eines Objektes erschließen und deren Beziehungen zueinander darstellen
|
II |
anwenden, übertragen |
einen bekannten Zusammenhang oder eine bekannte Methode zur Lösungsfindung bzw. Zielerreichung auf einen anderen, ggf. unbekannten Sachverhalt beziehen
|
II, III |
aufbauen |
Objekte und Geräte zielgerichtet anordnen und kombinieren
|
II |
aufstellen |
fachspezifische Formeln, Gleichungen, Gleichungssysteme, Reaktionsgleichungen oder Reaktionsmechanismen entwickeln
|
II |
auswerten |
Informationen (Daten, Einzelergebnisse o. a.) erfassen, in einen Zusammenhang stellen und daraus zielgerichtete Schlussfolgerungen ziehen
|
II, III |
begründen |
Sachverhalte oder Aussagen auf Regeln, Gesetzmäßigkeiten bzw. kausale Zusammenhänge oder weitere nachvollziehbare Argumente zurückführen
|
II |
benennen, nennen, angeben |
Elemente, Sachverhalte, Begriffe, Daten oder Fakten ohne Erläuterung und Wertung aufzählen
|
I |
beraten |
eine Entscheidungsfindung fachkompetent und zielgruppengerecht unterstützen
|
III |
berechnen |
Ergebnisse aus gegebenen Werten/Daten durch Rechenoperationen oder grafische Lösungsmethoden gewinnen
|
II |
beschreiben |
Strukturen, Situationen, Zusammenhänge, Prozesse und Eigenschaften genau, sachlich, strukturiert und fachsprachlich richtig mit eigenen Worten darstellen, dabei wird auf Erklärungen oder Wertungen verzichtet
|
I, II |
bestimmen |
Sachverhalte und Inhalte prägnant und kriteriengeleitet darstellen
|
I |
bestätigen, beweisen, nachweisen, überprüfen, prüfen |
die Gültigkeit, Schlüssigkeit und Berechtigung einer Aussage (z. B. Hypothese, Modell oder Naturgesetz) durch ein Experiment, eine logische Herleitung oder sachliche Argumentation belegen bzw. widerlegen
|
III |
beurteilen, Stellung nehmen |
zu einem Sachverhalt oder einer Aussage eine eigene, auf Fachwissen sowie fachlichen Methoden und Maßstäben begründete Position über deren Sinnhaftigkeit vertreten
|
III |
bewerten, kritisch Stellung nehmen |
zu einem Sachverhalt oder einer Aussage eine eigene, auf gesellschaftlich oder persönliche Wertvorstellungen begründete Position über deren Annehmbarkeit vertreten
|
III |
charakterisieren |
spezifischen Eigenheiten von Sachverhalten, Objekten, Vorgängen, Personen o. a. unter leitenden Gesichtspunkten herausarbeiten und darstellen
|
II |
darstellen, darlegen |
Sachverhalte, Strukturen, Zusammenhänge, Methoden oder Ergebnisse etc. unter einer bestimmten Fragestellung in geeigneten Kommunikationsformaten strukturiert und ggf. fachsprachlich wiedergeben
|
I, II |
diskutieren, erörtern |
Pro- und Kontra-Argumente zu einer Aussage bzw. Behauptung einander gegenüberstellen und abwägen
|
III |
dokumentieren |
Entscheidende Erklärungen, Herleitungen und Skizzen zu einem Sachverhalt bzw. Vorgang angeben und systematisch ordnen
|
I, II |
durchführen |
eine vorgegebene oder eigene Anleitung bzw. Anweisung umsetzen
|
I, II |
einordnen, ordnen, zuordnen, kategorisieren, strukturieren |
Begriffe, Gegenstände usw. auf der Grundlage bestimmter Merkmale systematisch einteilen; so wird deutlich, dass Zusammenhänge unter vorgegebenen oder selbst gewählten Gesichtspunkten begründet hergestellt werden
|
II |
empfehlen |
Produkte und Verhaltensweisen kunden- und situationsgerecht vorschlagen
|
II |
entwickeln, entwerfen, gestalten |
Wissen und Methoden zielgerichtet und ggf. kreativ miteinander verknüpfen, um eine eigenständige Antwort auf eine Annahme oder eine Lösung für eine Problemstellung zu erarbeiten oder weiterzuentwickeln
|
III |
erklären |
Strukturen, Prozesse oder Zusammenhänge eines Sachverhalts nachvollziehbar, verständlich und fachlich begründet zum Ausdruck bringen
|
I, II |
erläutern |
Wesentliches eines Sachverhalts, Gegenstands, Vorgangs etc. mithilfe von anschaulichen Beispielen oder durch zusätzliche Informationen verdeutlichen
|
II |
ermitteln |
einen Zusammenhang oder eine Lösung finden und das Ergebnis formulieren
|
I, II |
erschließen |
geforderte Informationen herausarbeiten oder Sachverhalte herleiten, die nicht explizit in dem zugrunde liegenden Material genannt werden
|
II |
formulieren |
Gefordertes knapp und präzise zum Ausdruck bringen
|
I |
herstellen |
nach anerkannten Regeln Zubereitungen aus Stoffen gewinnen, anfertigen, zubereiten, be- oder verarbeiten, umfüllen, abfüllen, abpacken und kennzeichnen
|
II, III |
implementieren |
Strukturen und/oder Prozesse mit Blick auf gegebene Rahmenbedingungen, Zielanforderungen sowie etwaige Regeln in einem System umsetzen
|
II, III |
informieren |
fachliche Informationen zielgruppengerecht aufbereiten und strukturieren
|
II |
interpretieren, deuten |
auf der Grundlage einer beschreibenden Analyse Erklärungsmöglichkeiten für Zusammenhänge und Wirkungsweisen mit Blick auf ein schlüssiges Gesamtverständnis aufzeigen
|
III |
kennzeichnen |
Markierungen, Symbole, Zeichen oder Etiketten anbringen, die geltenden Konventionen und/oder gesetzlichen Vorschriften entsprechen
|
II |
optimieren |
einen gegebenen technischen Sachverhalt, einen Quellcode oder eine gegebene technische Einrichtung so verändern, dass die geforderten Kriterien unter einem bestimmten Aspekt erfüllt werden
|
II, III |
planen |
die Schritte eines Arbeitsprozesses antizipieren und eine nachvollziehbare ergebnisorientierte Anordnung der Schritte vornehmen
|
III |
präsentieren |
Sachverhalte strukturiert, mediengestützt und adressatengerecht vortragen
|
II |
skizzieren |
Sachverhalte, Objekte, Strukturen oder Ergebnisse auf das Wesentliche reduzieren und übersichtlich darstellen
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I |
übersetzen |
einen Sachverhalt oder einzelne Wörter und Phrasen wortgetreu in einer anderen Sprache wiedergeben
|
II |
validieren, testen |
Erbringung eines dokumentierten Nachweises, dass ein bestimmter Prozess oder ein System kontinuierlich eine Funktionalität/Produkt erzeugt, das die zuvor definierten Spezifikationen und Qualitätsmerkmale erfüllt
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I |
verallgemeinern |
aus einer Einsicht eine Aussage formulieren, die für verschiedene Anwendungsbereiche Gültigkeit besitzt
|
II |
verdrahten |
Betriebsmittel nach einem vorgegebenen Anschluss‑/ Stromlaufplan systematisch elektrisch miteinander verbinden
|
I, II |
vergleichen, gegenüberstellen, unterscheiden |
nach vorgegebenen oder selbst gewählten Gesichtspunkten problembezogen Gemeinsamkeiten, Ähnlichkeiten und Unterschiede ermitteln und gegenüberstellen sowie auf dieser Grundlage ggf. ein gewichtetes Ergebnis formulieren
|
II |
wiedergeben |
wesentliche Information und/oder deren Zusammenhänge strukturiert zusammenfassen
|
I |
zeichnen |
einen beobachtbaren oder gegebenen Sachverhalt mit grafischen Mitteln und ggf. unter Einhaltung von fachlichen Konventionen (z. B. Symbole, Perspektiven etc.) darstellen
|
I, II |
zeigen, aufzeigen |
Sachverhalte, Prozesse o. a. sachlich beschreiben und erläutern
|
I, II |
zusammenfassen |
das Wesentliche sachbezogen, konzentriert sowie inhaltlich und sprachlich strukturiert mit eigenen Worten wiedergeben
|
I, II |
Amtsblatt des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg
hier: Berufskolleg für technische Dokumentation
Berufskolleg für technische Assistenten (Bildungsplan zur Erprobung)
Vom
Aktenzeichen KM 41-6623-3/4/1
I.
II.
für das Schuljahr 1 ab 1. August 2023.
für das Schuljahr 2 ab 1. August 2024.