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Kommunikationsdesign
Fachliche Vorbemerkungen
1. Fachspezifischer Bildungsauftrag (Bildungswert des Faches)
Technische Probleme und Abläufe verständlich machen, soll die erste Aufgabe der Assistentinnen und Assistenten für technische Dokumentation sein. Diese Dokumentationen helfen in einer Welt im steten Wandel, nachhaltig Wissen zu vermitteln. In diesem Sinn müssen die Schülerinnen und Schüler in die Lage versetzt werden, technische Sachverhalte in eine begreifbare Darstellung zu bringen. Dazu benötigen die Schülerinnen und Schüler die Grundtechniken der visuellen Kommunikation, die im Fach „Kommunikationsdesign“ mit Rücksicht auf tradierte Erfahrungen gelehrt werden. Dieses Wissen wird im Fach „Praktikum Kommunikationsdesign“ realitätsnah angewendet. Die beiden Fächer ermöglichen eine fundierte berufliche Grundbildung, die jungen Menschen professionelle Werkzeuge an die Hand geben, um überzeugende Ergebnisse zu liefern. „Kommunikationsdesign“ ist ein Prüfungsfach in der Berufstheorie und damit wesentlicher Bestandteil der Ausbildung zum Technischen Kommunikationsassistenten, zur Technischen Kommunikationsassistentin.
Wie betrachten Menschen Bilder und Texte und wie nehmen sie diese auf? Welche Bedeutung haben Farben oder warum erzeugen sie unterschiedliche Emotionen? Wie viel Text braucht man, um eine bestimmte Information zu vermitteln, und wann wählt man eher ein Bild? Diese Probleme tauchen im Alltag von technischen Assistentinnen und Assistenten praktisch ständig auf. Die Antworten darauf werden im Fach „Kommunikationsdesign“ gegeben. Die Schülerinnen und Schüler lernen die Bestandteile gelungener Medien kennen und nutzen. Sie verstehen die Bedeutung von zielgruppenspezifischer Ansprache und begreifen die Wirkmechanismen von Werbung.
Typische Aufgaben sind die Erstellung von Broschüren und Anleitungen, die Bereitstellung von interaktiven Dokumenten und das Anpassen und Erstellen von Onlinedokumenten. Im Bereich Neue Medien, die allesamt über verschiedene digitale Ausgabegeräte im Alltag präsent sind, kennen die Schülerinnen und Schüler die gestalterischen Unterschiede zum gedruckten Produkt. Aktuelle Social-Media-Angebote werden kritisch analysiert und soweit zum Unterrichtsinhalt passend und DSGVO- konform exemplarisch eingesetzt oder mit Inhalten bestückt. Die Schülerinnen und Schüler sollen vor allem die gestalterischen Gemeinsamkeiten und die technischen Unterschiede kennen. Hier überschneidet sich das Fach „Kommunikationsdesign“ mit dem Fach „Informationstechnik“.
Ein Hauptziel ist die Erkenntnis, dass nicht persönliche Gestaltungsvorlieben und Geschmack die Lösung einer Gestaltungsaufgabe sind, sondern ein funktionelles, durch die Aufgabe spezifiziert sachgerechtes Ergebnis entwickelt werden muss.
2. Fachliche Aussagen zum Kompetenzerwerb, prozessbezogene Kompetenzen
Im Fach „Kommunikationsdesign“ werden den Schülerinnen und Schülern Handlungskompetenzen aus den Bereichen der methodischen, der sachlichen und personalen Kompetenz vermittelt. Der soziale Bereich kann durch Projekte in Gruppenarbeit ebenfalls gefördert werden.
Die Arbeit als technische Kommunikationsassistentin oder technischer Kommunikationsassistent erfordert im besonderen Maße die Handlungskompetenz, Kommunikation mithilfe verschiedener Medien inhaltlich richtig und in ansprechender Gestaltung für eine große Zielgruppe zu ermöglichen.
Durch den Unterricht sollen die Schülerinnen und Schüler in die Lage versetzt werden
- Wahrnehmung und Gestaltgesetze als Basis von funktionierender Gestaltung zu verstehen,
- bei der Wahl von geeigneten Farben und Schriften historische und aktuelle Entwicklungen zu kennen und zu berücksichtigen,
- Gesetzmäßigkeiten von Formen zu analysieren und in eigenen Projekten anzuwenden,
- den gesamten Ablauf einer Druckmedienproduktion zu kennen. Dazu gehören: Planung, Materialsammlung und Sichtung, Gestaltung mit Korrektur- und Änderungsphasen, Druckvorstufe und Drucklegung,
- eigene und fremde Gestaltungen anhand nachvollziehbarer Kriterien bewerten zu können,
- Zielgruppen zu identifizieren und die Gestaltung an diese Zielgruppen anzupassen,
- die Wirkung und die Methoden erfolgreicher Werbung als Teil von Marketing zu verstehen und diese Methoden selbst anzuwenden,
- Corporate Designs als wichtiges Werkzeug für Markenentwicklung (Branding) und Kommunikation zu begreifen und innerhalb eines vorgegebenen oder selbst erstellten Corporate Designs Medienprodukte zu entwickeln,
- zum einen verschiedene Medien vielseitig einsetzen und zum anderen sich mit der Medienwelt kritisch auseinanderzusetzen,
- die eigenen und fremden Medienprodukte hinsichtlich des Medienrechts zu beurteilen.
„Kommunikationsdesign“ und „Praktikum Kommunikationsdesign“ sind Fächer, bei denen überwiegend ein problem‑, handlungs-und projektorientiertes Arbeiten im Unterricht zum Tragen kommt. Dazu gehört es, sich in neue Themen einzuarbeiten und bei den jeweiligen Aufgaben intensiv die spezifischen Probleme zu lösen.
Konkretes Ziel ist, den Schülerinnen und Schülern den Unterschied zwischen einer individuellen, den persönlichen Vorlieben unterworfenen Beliebigkeit und guter Gestaltung zu vermitteln. Für sie ist es der Schritt, von einer persönlich gestalteten Botschaft oder Nachricht zu einem massenmedientauglichen Produkt zu gelangen.
3. Ergänzende fachliche Hinweise
Das Fach hat neben den theoretischen Grundlagen einen großen Anteil an praktischen Übungen. Dies verlangt von den Schülerinnen und Schülern sicheren Umgang mit Hard- und Software. Die Grundlagen dieser Fertigkeiten können zum Teil interdisziplinär mit den Fächern Informationstechnik und Technische Dokumentation erarbeitet werden. Das erfordert den Zugang zu Geräten in Computerlaboren und aktueller Software.
Hinweise zum Umgang mit dem Bildungsplan
Der Bildungsplan zeichnet sich durch eine Inhalts- und eine Kompetenzorientierung aus. In jeder Bildungsplaneinheit (BPE) werden in kursiver Schrift die übergeordneten Ziele beschrieben, die durch Zielformulierungen sowie in jeweils einer Inhalts- und Hinweisspalte konkretisiert werden. In den Zielformulierungen werden die jeweiligen fachspezifischen Operatoren als Verben verwendet. Operatoren sind handlungsinitiierende Verben, die signalisieren, welche Tätigkeiten beim Bearbeiten von Aufgaben erwartet werden; eine Operatorenliste ist jedem Bildungsplan im Anhang beigefügt. Durch die kompetenzorientierte Zielformulierung mittels dieser Operatoren wird das Anforderungsniveau bezüglich der Inhalte und der zu erwerbenden Kompetenzen definiert. Die formulierten Ziele und Inhalte sind verbindlich und damit prüfungsrelevant. Sie stellen die Regelanforderungen im jeweiligen Fach dar. Die Inhalte der Hinweisspalte sind unverbindliche Ergänzungen zur Inhaltsspalte und umfassen Beispiele, didaktische Hinweise und Querverweise auf andere Fächer bzw. BPE.
Der VIP-Bereich des Bildungsplans umfasst die Vertiefung, individualisiertes Lernen sowie Projektunterricht. Im Rahmen der hier zur Verfügung stehenden Stunden sollen die Schülerinnen und Schüler bestmöglich unterstützt und bei der Weiterentwicklung ihrer personalen und fachlichen Kompetenzen gefördert werden. Die Fachlehrerinnen und Fachlehrer nutzen diese Unterrichtszeit nach eigenen Schwerpunktsetzungen auf Basis der fächer- und bildungsgangspezifischen Besonderheiten sowie nach den Lernvoraussetzungen der einzelnen Schülerinnen und Schüler.
Der Teil „Zeit für Leistungsfeststellung“ des Bildungsplans berücksichtigt die Zeit, die zur Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung von Leistungsfeststellungen zur Verfügung steht. Dies kann auch die notwendige Zeit für die im Rahmen der Besonderen Lernleistungen erbrachten Leistungen, Nachbesprechung zu Leistungsfeststellungen sowie Feedback-Gespräche umfassen.
Schuljahr 1
Vertiefung – Individualisiertes Lernen – Projektunterricht (VIP) |
20 |
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Die Themenauswahl des Projektunterrichts hat aus den nachfolgenden Bildungsplaneinheiten unter Beachtung fächerverbindender Aspekte zu erfolgen.
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BPE 1 |
Grundlagen der Gestaltung |
6 |
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Die Schülerinnen und Schüler erklären den Vorgang der visuellen Wahrnehmung. Sie beschreiben visuelle Kommunikation mithilfe eines Kommunikationsmodells. Sie beschreiben Wahrnehmungs- und Gestaltgesetze und wenden diese bei der Analyse vorgegebener und beim Entwurf eigener Medienprodukte an.
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BPE 1.1 |
Die Schülerinnen und Schüler erklären die visuelle Wahrnehmung, deren Gesetzmäßigkeiten und Merkmale und wenden sie an. |
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BPE 1.2 |
Die Schülerinnen und Schüler beschreiben die Wahrnehmung von Blickfang, Gruppen und Wiedererkennung. Sie vergleichen grafische Gestaltungsbeispiele und begründen die erzielte Wirkung beim Betrachter. |
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BPE 2 |
Formenlehre und Layout |
10 |
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Die Schülerinnen und Schüler kennen die Grundformen der Gestaltung und untersuchen mediale Produkte hinsichtlich ihrer Formen und unterziehen die Produkte einer semiotischen Analyse.
Die Schülerinnen und Schüler beschreiben grundlegende Merkmale von Layouts. Sie entwerfen einfache Layouts unter Berücksichtigung von Inhalt, Zweck und Zielgruppe. |
BPE 2.1 |
Die Schülerinnen und Schüler analysieren die Beziehungen und Wirkungen grafischer Grundformen. |
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BPE 2.2 |
Die Schülerinnen und Schüler beschreiben die Grundelemente eines Layouts und erklären die Verwendung und Wirkung eines Gestaltungsrasters. |
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BPE 3 |
Farbenlehre und Farbsysteme |
10 |
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Die Schülerinnen und Schüler beschreiben die Farbwahrnehmung des menschlichen Sehens. Sie analysieren mediale Produkte anhand der Farbkontraste und Farbwirkung basierend auf den psychologischen Grundlagen der Farbwahrnehmung.
Sie beschreiben die Anforderungen zur Produktion gedruckter und digitaler Medien in unterschiedlichen Farbmodellen. |
BPE 3.1 |
Die Schülerinnen und Schüler beschreiben und skizzieren den Aufbau des Auges und das Prinzip des menschlichen Sehens. Sie kennen unterschiedliche Ordnungssysteme zur Orientierung über die Farbkompositionen und analysieren die Wirkung von Farben anhand der Farbeigenschaften und Farbwirkung. |
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BPE 3.2 |
Die Schülerinnen und Schüler erklären die Verwendung von Farben in der Medienproduktion. Sie nennen und vergleichen wichtige Farbmischsysteme und Farbmodelle. |
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BPE 4 |
Typografie |
12 |
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Die Schülerinnen und Schüler wählen Schriften für die Verwendung in Printmedien und in digitalen Medien aus und wenden grundlegende typografische Regeln zur Verbesserung der Lesbarkeit von Texten an.
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BPE 4.1 |
Die Schülerinnen und Schüler beschreiben die Entwicklung von Schrift. Sie erklären charakteristische Merkmale von Schriften. |
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BPE 4.2 |
Die Schülerinnen und Schüler beschreiben Kriterien für gute Lesbarkeit und wenden diese zur Optimierung des Schriftsatzes an. Sie empfehlen Schriften unter Beachtung des Einsatzzweckes, der Zielgruppe und des Ausgabemediums aus. |
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BPE 5 |
Präsentationstechnik |
8 |
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Die Schüler und Schülerinnen reflektieren kritisch erarbeitete und gehaltene Präsentationen unter Berücksichtigung der medialen, sprachlichen und inhaltlichen Vorgaben.
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BPE 5.1 |
Die Schülerinnen und Schüler entwickeln Präsentationen und bauen sie formgerecht auf. |
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BPE 5.2 |
Die Schülerinnen und Schüler nennen unterschiedliche Medien und erklären ihre Einsatzmöglichkeiten. Sie wenden die notwendigen Techniken angemessen an. |
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BPE 6 |
Drucktechnik |
4 |
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Die Schülerinnen und Schüler erklären die wichtigsten Druckverfahren und ordnen Anforderungen an Bedruckstoff und Druckauflagen geeigneten Druckverfahren zu.
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BPE 6.1 |
Die Schülerinnen und Schüler beschreiben die grundlegenden produktspezifischen und produktionstechnischen Anforderungen an Druckverfahren und Weiterverarbeitung von Papier. |
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Zeit für Leistungsfeststellung
10
70
80
Schuljahr 2
Vertiefung – Individualisiertes Lernen – Projektunterricht (VIP) |
20 |
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Die Themenauswahl des Projektunterrichts hat aus den nachfolgenden Bildungsplaneinheiten unter Beachtung fächerverbindender Aspekte zu erfolgen.
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BPE 7 |
Medienanalyse |
16 |
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Die Schülerinnen und Schüler erklären grundlegende Begriffe und Merkmale der visuellen Kommunikation. Sie ordnen Werbung bestimmten Zielgruppen zu und unterscheiden zielgruppenspezifische Kommunikation. Sie untersuchen gestaltete Beispiele aus dem Bereich Mediendesign. Sie beschreiben den formalen Aufbau, die Lesbarkeit und die Wirkung der jeweiligen Beispiele.
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BPE 7.1 |
Mithilfe von Modellen und charakteristischen Merkmalen beschreiben die Schülerinnen und Schüler zielgruppenspezifische Kommunikation. |
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BPE 7.2 |
Die Schülerinnen und Schüler analysieren die Werbewirkung von Printmedien. |
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BPE 7.3 |
Die Schülerinnen und Schüler analysieren die visuellen Bestandteile von Printmedien. |
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BPE 7.4 |
Die Schülerinnen und Schüler beurteilen Zeichen hinsichtlich ihrer Repräsentationsform und führen bei gestalterischen Arbeiten eine semiotische Analyse durch. |
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BPE 8 |
Corporate Identity |
12 |
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Die Schülerinnen und Schüler beschreiben Elemente der Corporate Identity. Sie analysieren den Auftritt von Marken und beurteilen deren Gesamtbild nach außen. Die Schülerinnen und Schüler gestalten einfache Corporate-Designs oder entwickeln bestehende Marken weiter.
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BPE 8.1 |
Die Schülerinnen und Schüler analysieren Marken und deren Logos historisch und thematisch. Sie gestalten eigene Logos und entwickeln bestehende Marken weiter. |
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BPE 8.2 |
Die Schülerinnen und Schüler erklären die einzelnen Bestandteile des Corporate-Designs neben dem Logo. |
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BPE 8.3 |
Die Schülerinnen und Schüler beschreiben Elemente des Markenauftritts außerhalb der visuellen Kommunikation. |
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BPE 9 |
Medienrecht |
6 |
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Die Schülerinnen und Schüler beschreiben grundlegende Aspekte des Urheberrechts und die rechtlichen Grundlagen der Veröffentlichung von Werken. Sie berücksichtigen diese bei der Erstellung eigener Medienprodukte.
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BPE 9.1 |
Die Schülerinnen und Schüler beschreiben die rechtlich relevanten Fragestellungen |
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BPE 9.2 |
Die Schülerinnen und Schüler unterscheiden Werkarten und nennen Schutzdauern. |
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BPE 9.3 |
Die Schülerinnen und Schüler beschreiben Grundfragen des Urheberrechts. |
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BPE 9.4 |
Die Schülerinnen und Schüler beschreiben Möglichkeiten der Nutzung von urheberrechtlich geschützten Werken. |
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BPE 10 |
Webdesign |
10 |
---|---|---|
Die Schülerinnen und Schüler analysieren den Aufbau und die Struktur aktueller digitaler Anwendungen. Sie planen die Struktur von Webseiten oder Apps und entwerfen deren Erscheinungsbild.
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BPE 10.1 |
In Abhängigkeit von Zielgruppe und Ausgabemedium analysieren die Schülerinnen und Schüler digitale Anwendungen. |
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BPE 10.2 |
Die Schülerinnen und Schüler beschreiben in Grundzügen die Merkmale des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG). |
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BPE 10.3 |
Die Schülerinnen und Schüler analysieren digitale Anwendungen, beschreiben deren Merkmale und unterscheiden diese von Printmedien. |
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BPE 10.4 |
Die Schülerinnen und Schüler beschreiben Möglichkeiten und Risiken beim Umgang mit personenbezogenen Daten und wie diese Daten geschützt werden. Sie beschreiben die Pflicht zur Anbieterkennung. |
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BPE 11 |
Social Media Design |
6 |
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Die Schülerinnen und Schüler lernen die Funktionen von aktuellen Social Media Angeboten kennen. Sie beurteilen das Benutzererlebnis und erörtern die rechtlichen Einschränkungen.
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BPE 11.1 |
Die Schülerinnen und Schüler untersuchen typische Social Media Beiträge. Sie bewerten den sozialen Nutzen oder Mehrwert. |
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BPE 11.2 |
Die Schülerinnen und Schüler benennen rechtliche Voraussetzungen von Social Media Angeboten. Sie vergleichen Social Media Beiträge mit analogen sozialen Interaktionsformen. |
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Zeit für Leistungsfeststellung
10
70
80
Operatorenliste
Anforderungsbereiche
Anforderungsbereiche:
Anforderungsbereich I umfasst die Reproduktion und die Anwendung einfacher Sachverhalte und Fachmethoden, das Darstellen von Sachverhalten in vorgegebener Form sowie die Darstellung einfacher Bezüge.
Anforderungsbereich II umfasst die Reorganisation und das Übertragen komplexerer Sachverhalte und Fachmethoden, die situationsgerechte Anwendung von technischen Kommunikationsformen, die Wiedergabe von Bewertungsansätzen sowie das Herstellen von Bezügen, um technische Problemstellungen entsprechend den allgemeinen Regeln der Technik zu lösen.
Anforderungsbereich III umfasst das problembezogene Anwenden und Übertragen komplexer Sachverhalte und Fachmethoden, die situationsgerechte Auswahl von Kommunikationsformen, das Herstellen von Bezügen und das Bewerten von Sachverhalten.
Operator | Erläuterung |
Zuordnung Anforderungsbereiche |
---|---|---|
ableiten |
auf der Grundlage relevanter Merkmale sachgerechte Schlüsse ziehen
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II |
abschätzen |
auf der Grundlage von begründeten Überlegungen Größenordnungen angeben
|
II |
analysieren, untersuchen |
für eine gegebene Problem- oder Fragestellung systematisch bzw. kriteriengeleitet wichtige Bestandteile, Merkmale oder Eigenschaften eines Sachverhaltes oder eines Objektes erschließen und deren Beziehungen zueinander darstellen
|
II |
anwenden, übertragen |
einen bekannten Zusammenhang oder eine bekannte Methode zur Lösungsfindung bzw. Zielerreichung auf einen anderen, ggf. unbekannten Sachverhalt beziehen
|
II, III |
aufbauen |
Objekte und Geräte zielgerichtet anordnen und kombinieren
|
II |
aufstellen |
fachspezifische Formeln, Gleichungen, Gleichungssysteme, Reaktionsgleichungen oder Reaktionsmechanismen entwickeln
|
II |
auswerten |
Informationen (Daten, Einzelergebnisse o. a.) erfassen, in einen Zusammenhang stellen und daraus zielgerichtete Schlussfolgerungen ziehen
|
II, III |
begründen |
Sachverhalte oder Aussagen auf Regeln, Gesetzmäßigkeiten bzw. kausale Zusammenhänge oder weitere nachvollziehbare Argumente zurückführen
|
II |
benennen, nennen, angeben |
Elemente, Sachverhalte, Begriffe, Daten oder Fakten ohne Erläuterung und Wertung aufzählen
|
I |
beraten |
eine Entscheidungsfindung fachkompetent und zielgruppengerecht unterstützen
|
III |
berechnen |
Ergebnisse aus gegebenen Werten/Daten durch Rechenoperationen oder grafische Lösungsmethoden gewinnen
|
II |
beschreiben |
Strukturen, Situationen, Zusammenhänge, Prozesse und Eigenschaften genau, sachlich, strukturiert und fachsprachlich richtig mit eigenen Worten darstellen, dabei wird auf Erklärungen oder Wertungen verzichtet
|
I, II |
bestimmen |
Sachverhalte und Inhalte prägnant und kriteriengeleitet darstellen
|
I |
bestätigen, beweisen, nachweisen, überprüfen, prüfen |
die Gültigkeit, Schlüssigkeit und Berechtigung einer Aussage (z. B. Hypothese, Modell oder Naturgesetz) durch ein Experiment, eine logische Herleitung oder sachliche Argumentation belegen bzw. widerlegen
|
III |
beurteilen, Stellung nehmen |
zu einem Sachverhalt oder einer Aussage eine eigene, auf Fachwissen sowie fachlichen Methoden und Maßstäben begründete Position über deren Sinnhaftigkeit vertreten
|
III |
bewerten, kritisch Stellung nehmen |
zu einem Sachverhalt oder einer Aussage eine eigene, auf gesellschaftlich oder persönliche Wertvorstellungen begründete Position über deren Annehmbarkeit vertreten
|
III |
charakterisieren |
spezifischen Eigenheiten von Sachverhalten, Objekten, Vorgängen, Personen o. a. unter leitenden Gesichtspunkten herausarbeiten und darstellen
|
II |
darstellen, darlegen |
Sachverhalte, Strukturen, Zusammenhänge, Methoden oder Ergebnisse etc. unter einer bestimmten Fragestellung in geeigneten Kommunikationsformaten strukturiert und ggf. fachsprachlich wiedergeben
|
I, II |
diskutieren, erörtern |
Pro- und Kontra-Argumente zu einer Aussage bzw. Behauptung einander gegenüberstellen und abwägen
|
III |
dokumentieren |
Entscheidende Erklärungen, Herleitungen und Skizzen zu einem Sachverhalt bzw. Vorgang angeben und systematisch ordnen
|
I, II |
durchführen |
eine vorgegebene oder eigene Anleitung bzw. Anweisung umsetzen
|
I, II |
einordnen, ordnen, zuordnen, kategorisieren, strukturieren |
Begriffe, Gegenstände usw. auf der Grundlage bestimmter Merkmale systematisch einteilen; so wird deutlich, dass Zusammenhänge unter vorgegebenen oder selbst gewählten Gesichtspunkten begründet hergestellt werden
|
II |
empfehlen |
Produkte und Verhaltensweisen kunden- und situationsgerecht vorschlagen
|
II |
entwickeln, entwerfen, gestalten |
Wissen und Methoden zielgerichtet und ggf. kreativ miteinander verknüpfen, um eine eigenständige Antwort auf eine Annahme oder eine Lösung für eine Problemstellung zu erarbeiten oder weiterzuentwickeln
|
III |
erklären |
Strukturen, Prozesse oder Zusammenhänge eines Sachverhalts nachvollziehbar, verständlich und fachlich begründet zum Ausdruck bringen
|
I, II |
erläutern |
Wesentliches eines Sachverhalts, Gegenstands, Vorgangs etc. mithilfe von anschaulichen Beispielen oder durch zusätzliche Informationen verdeutlichen
|
II |
ermitteln |
einen Zusammenhang oder eine Lösung finden und das Ergebnis formulieren
|
I, II |
erschließen |
geforderte Informationen herausarbeiten oder Sachverhalte herleiten, die nicht explizit in dem zugrunde liegenden Material genannt werden
|
II |
formulieren |
Gefordertes knapp und präzise zum Ausdruck bringen
|
I |
herstellen |
nach anerkannten Regeln Zubereitungen aus Stoffen gewinnen, anfertigen, zubereiten, be- oder verarbeiten, umfüllen, abfüllen, abpacken und kennzeichnen
|
II, III |
implementieren |
Strukturen und/oder Prozesse mit Blick auf gegebene Rahmenbedingungen, Zielanforderungen sowie etwaige Regeln in einem System umsetzen
|
II, III |
informieren |
fachliche Informationen zielgruppengerecht aufbereiten und strukturieren
|
II |
interpretieren, deuten |
auf der Grundlage einer beschreibenden Analyse Erklärungsmöglichkeiten für Zusammenhänge und Wirkungsweisen mit Blick auf ein schlüssiges Gesamtverständnis aufzeigen
|
III |
kennzeichnen |
Markierungen, Symbole, Zeichen oder Etiketten anbringen, die geltenden Konventionen und/oder gesetzlichen Vorschriften entsprechen
|
II |
optimieren |
einen gegebenen technischen Sachverhalt, einen Quellcode oder eine gegebene technische Einrichtung so verändern, dass die geforderten Kriterien unter einem bestimmten Aspekt erfüllt werden
|
II, III |
planen |
die Schritte eines Arbeitsprozesses antizipieren und eine nachvollziehbare ergebnisorientierte Anordnung der Schritte vornehmen
|
III |
präsentieren |
Sachverhalte strukturiert, mediengestützt und adressatengerecht vortragen
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II |
skizzieren |
Sachverhalte, Objekte, Strukturen oder Ergebnisse auf das Wesentliche reduzieren und übersichtlich darstellen
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I |
übersetzen |
einen Sachverhalt oder einzelne Wörter und Phrasen wortgetreu in einer anderen Sprache wiedergeben
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II |
validieren, testen |
Erbringung eines dokumentierten Nachweises, dass ein bestimmter Prozess oder ein System kontinuierlich eine Funktionalität/Produkt erzeugt, das die zuvor definierten Spezifikationen und Qualitätsmerkmale erfüllt
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I |
verallgemeinern |
aus einer Einsicht eine Aussage formulieren, die für verschiedene Anwendungsbereiche Gültigkeit besitzt
|
II |
verdrahten |
Betriebsmittel nach einem vorgegebenen Anschluss‑/ Stromlaufplan systematisch elektrisch miteinander verbinden
|
I, II |
vergleichen, gegenüberstellen, unterscheiden |
nach vorgegebenen oder selbst gewählten Gesichtspunkten problembezogen Gemeinsamkeiten, Ähnlichkeiten und Unterschiede ermitteln und gegenüberstellen sowie auf dieser Grundlage ggf. ein gewichtetes Ergebnis formulieren
|
II |
wiedergeben |
wesentliche Information und/oder deren Zusammenhänge strukturiert zusammenfassen
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I |
zeichnen |
einen beobachtbaren oder gegebenen Sachverhalt mit grafischen Mitteln und ggf. unter Einhaltung von fachlichen Konventionen (z. B. Symbole, Perspektiven etc.) darstellen
|
I, II |
zeigen, aufzeigen |
Sachverhalte, Prozesse o. a. sachlich beschreiben und erläutern
|
I, II |
zusammenfassen |
das Wesentliche sachbezogen, konzentriert sowie inhaltlich und sprachlich strukturiert mit eigenen Worten wiedergeben
|
I, II |
Amtsblatt des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg
hier: Berufskolleg für technische Dokumentation
Berufskolleg für technische Assistenten (Bildungsplan zur Erprobung)
Vom
Aktenzeichen KM 41-6623-3/4/1
I.
II.
für das Schuljahr 1 ab 1. August 2023.
für das Schuljahr 2 ab 1. August 2024.