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Physikalische Chemie
Fachliche Vorbemerkungen
Das Fach „Physikalische Chemie“ stellt für die Schülerinnen und Schüler eine Schnittstelle zwischen der Physik und der Chemie dar. In diesem Fach lernen die Schülerinnen und Schüler makroskopische Phänomene auf Teilchenebene zu erklären und hierbei physikalische Zusammenhänge anzuwenden. Dabei wird unter anderem auf Aggregatzustände, Energie und das Verhalten von Gasen eingegangen. Bedingt durch die Heterogenität der Schülerinnen und Schüler ist individuelle Förderung und Binnendifferenzierung als didaktisches Mittel empfehlenswert. Besonders im Labor hat die Digitalisierung Einzug gehalten, sodass eine Verzahnung mit dem Fach „Berufsbezogene Datenverarbeitung“ erforderlich ist.
Das Fach „Mathematik I“ stellt die Grundlage für alle quantitativen Zusammenhänge dar. Ausführlich wird auf Grundlagen und Anwendungen der in der Berufspraxis im Vordergrund stehenden Methoden der instrumentellen Analytik eingegangen. Dabei liegt der Schwerpunkt auf den elektrochemischen und den spektroskopischen und spektrometrischen Verfahren.
Ein enger Theorie‑/Praxisbezug erleichtert das eigenständige und projekthafte Arbeiten der Schülerinnen und Schüler.
Im heutigen Analytiklabor werden viele Untersuchungen mit optischen Geräten durchgeführt. Daher ist es erforderlich, die Grundlagen der Optik und im Speziellen der Spektroskopie zu lernen und anzuwenden. Im zweiten Schuljahr werden verschiedene spektroskopische Verfahren in Theorie und Praxis besprochen.
Die Kenntnis über das physikalische Verhalten von Gasen ist für einen sicheren Umgang im Labor notwendig. Das Verständnis und die Grenzen eines physikalischen Modells werden am Beispiel des idealen und realen Gasmodells verdeutlicht. Als technische Anwendung der Gasverflüssigung wird das wirtschaftlich bedeutsame Linde-Verfahren besprochen.
Die Schülerinnen und Schüler können das makroskopische Verhalten von Flüssigkeiten und Feststoffen im Labor mithilfe geeigneter physikalischer Modelle erklären.
Die durch Wärmezufuhr/‑entzug bedingte Aggregatzustandsänderungen können die Schülerinnen und Schüler auf Teilchenebene erklären und Berechnungen mithilfe der Wärmekapazität durchführen.
Die zukünftigen Umweltschutztechnischen Assistentinnen und Assistenten vertiefen ihre Erfahrungen, dass Energie bei Reaktionsabläufen eine wichtige Rolle spielt. Hierbei untersuchen sie Reaktionsabläufe unter energetischen Gesichtspunkten und entwickeln ein Verständnis dafür, wie energetische Parameter den Ablauf einer chemischen Reaktion beeinflussen.
Das physikalische Verhalten von Flüssigkeiten im Laboralltag, wie z. B. des Siedepunktes, werden mithilfe des Dampfdrucks erklärt.
Elektrochemische Verfahren sind aus der Laborpraxis nicht mehr wegzudenken. Daher werden konduktometrische und potenziometrische Verfahren in Theorie und Praxis besprochen (siehe „Physikalisches und physikalisch-chemisches Praktikum“).
Das Fach „Physikalische Chemie“ baut auf Inhalte des Faches „Mathematik I“ auf und setzt diese anwendungsbezogen um.
Hinweise zum Umgang mit dem Bildungsplan
Der Bildungsplan zeichnet sich durch eine Inhalts- und eine Kompetenzorientierung aus. In jeder Bildungsplaneinheit (BPE) werden in kursiver Schrift die übergeordneten Ziele beschrieben, die durch Zielformulierungen sowie in jeweils einer Inhalts- und Hinweisspalte konkretisiert werden. In den Zielformulierungen werden die jeweiligen fachspezifischen Operatoren als Verben verwendet. Operatoren sind handlungsinitiierende Verben, die signalisieren, welche Tätigkeiten beim Bearbeiten von Aufgaben erwartet werden; eine Operatorenliste ist jedem Bildungsplan im Anhang beigefügt. Durch die kompetenzorientierte Zielformulierung mittels dieser Operatoren wird das Anforderungsniveau bezüglich der Inhalte und der zu erwerbenden Kompetenzen definiert. Die formulierten Ziele und Inhalte sind verbindlich und damit prüfungsrelevant. Sie stellen die Regelanforderungen im jeweiligen Fach dar. Die Inhalte der Hinweisspalte sind unverbindliche Ergänzungen zur Inhaltsspalte und umfassen Beispiele, didaktische Hinweise und Querverweise auf andere Fächer bzw. BPE.
Der VIP-Bereich des Bildungsplans umfasst die Vertiefung, individualisiertes Lernen sowie Projektunterricht. Im Rahmen der hier zur Verfügung stehenden Stunden sollen die Schülerinnen und Schüler bestmöglich unterstützt und bei der Weiterentwicklung ihrer personalen und fachlichen Kompetenzen gefördert werden. Die Fachlehrerinnen und Fachlehrer nutzen diese Unterrichtszeit nach eigenen Schwerpunktsetzungen auf Basis der fächer- und bildungsgangspezifischen Besonderheiten sowie nach den Lernvoraussetzungen der einzelnen Schülerinnen und Schüler.
Der Teil „Zeit für Leistungsfeststellung“ des Bildungsplans berücksichtigt die Zeit, die zur Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung von Leistungsfeststellungen zur Verfügung steht. Dies kann auch die notwendige Zeit für die im Rahmen der Besonderen Lernleistungen erbrachten Leistungen, Nachbesprechung zu Leistungsfeststellungen sowie Feedback-Gespräche umfassen.
Schuljahr 1
Vertiefung – Individualisiertes Lernen – Projektunterricht (VIP) |
30 |
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Die Themenauswahl des Projektunterrichts hat aus den nachfolgenden Bildungsplaneinheiten unter Beachtung fächerverbindender Aspekte zu erfolgen.
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BPE 1 |
Grundlagen der Optik |
15 |
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Die Schülerinnen und Schüler unterscheiden die drei physikalischen Lichtmodelle. Sie erkennen und erläutern sie.
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BPE 1.1 |
Die Schülerinnen und Schüler erklären das Lichtstrahlenmodell, stellen den formelmäßigen Zusammenhang des Brechungsgesetzes her und führen entsprechende Berechnungen durch. |
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BPE 1.2 |
Die Schülerinnen und Schüler erklären das Licht als elektromagnetische Welle, stellen den formelmäßigen Zusammenhang zwischen Frequenz und Wellenlänge her und führen entsprechende Berechnungen durch. |
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BPE 1.3 |
Die Schülerinnen und Schüler wenden das Lichtteilchenmodell an. Sie erklären die Vorgänge der Energieabsorption und Energieemission im atomaren und molekularen Bereich. |
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BPE 2 |
Ideale und reale Gase |
16 |
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Die Schülerinnen und Schüler beschreiben das Verhalten von Gasen, unterscheiden dabei zwischen idealen und realen Gasen und so erkennen sie die Bedeutung eines physikalischen Modells. Sie lernen die kinetische Wärmetheorie kennen und anwenden. Zur Veranschaulichung werden großtechnische Verfahren zur Gasverflüssigung behandelt, die die Schülerinnen und Schüler in ihren Grundzügen beschreiben.
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BPE 2.1 |
Die Schülerinnen und Schüler geben verschiedene Zustandsgleichungen für ideale Gase an, wenden sie auf Reingase und ideale Gasgemische an und führen hierzu Berechnungen durch. |
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BPE 2.2 |
Die Schülerinnen und Schüler interpretieren den Modellcharakter idealer Gase und stellen diesen dem Verhalten realer Gase gegenüber. |
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BPE 2.3 |
Die Schülerinnen und Schüler beschreiben physikalische Prinzipien der Gasverflüssigung und formulieren das Funktionsprinzip großtechnischer Verfahren. |
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BPE 3 |
Feststoffe, Flüssigkeiten |
8 |
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Die Schülerinnen und Schüler erklären den inneren Aufbau von Feststoffen, Flüssigkeiten und die sich daraus ergebenden Eigenschaften.
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BPE 3.1 |
Die Schülerinnen und Schüler beschreiben die typischen Eigenschaften von kristallinen und amorphen Feststoffen und erklären diese. |
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BPE 3.2 |
Die Schülerinnen und Schüler unterscheiden Adhäsion und Kohäsion und deuten die Oberflächenspannung und Viskosität unterschiedlicher Flüssigkeiten. |
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BPE 4 |
Wärme |
15 |
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Die Schülerinnen und Schüler deuten die Wärmemengen, die zum Erwärmen, Schmelzen und Sieden notwendig sind, im Teilchenmodell und berechnen sie quantitativ. Die Schülerinnen und Schüler erklären das Zustandekommen der Mischungstemperatur bei Wärmemischungen. Sie beschreiben kalorische Messungen zur Ermittlung von Stoffkonstanten, wie z. B. spezifische Wärmekapazitäten und Schmelzwärmen.
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BPE 4.1 |
Die Schülerinnen und Schüler ermitteln den quantitativen Zusammenhang zwischen Längenausdehnung von Festkörpern und Erwärmung. Sie erklären die Wärmeausdehnung von Körpern mit dem Teilchenmodell. Sie berechnen die Längen- und Volumenänderung aus der Temperaturänderung. |
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BPE 4.2 |
Die Schülerinnen und Schüler beschreiben die Begriffe Wärme und Temperatur. Sie ermitteln die spezifische Wärmekapazität von Wasser. Sie berechnen den Wärmeumsatz bei Temperaturänderungen. |
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BPE 4.3 |
Die Schülerinnen und Schüler interpretieren die Änderung des Aggregatzustandes mit dem Teilchenmodell. Sie skizzieren den Temperaturverlauf beim Schmelzen und Sieden. Sie ermitteln die spezifische Schmelzwärme von Wasser. Sie berechnen den Wärmeumsatz bei der Änderung des Aggregatzustandes. |
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BPE 4.4 |
Die Schülerinnen und Schüler leiten die Mischungstemperatur bei Wärmemischungen aus der aufgenommenen und abgegebenen Wärmemenge ab. Sie erklären den Aufbau eines einfachen Kalorimeters und werten kalorische Messungen aus. |
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BPE 5 |
Energieumsatz bei chemischen Reaktionen |
15 |
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Die Schülerinnen und Schüler vertiefen ihre Erfahrungen, dass Energie bei Reaktionsabläufen eine wichtige Rolle spielt. Sie untersuchen Reaktionsabläufe unter energetischen Gesichtspunkten und entwickeln ein Verständnis dafür, wie energetische Parameter den Ablauf einer chemischen Reaktion beeinflussen.
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BPE 5.1 |
Die Schülerinnen und Schüler erklären die Bedeutung der Reaktionsenergie und Reaktionsenthalpie. Sie beschreiben den Energieumsatz bei chemischen Reaktionen quantitativ. |
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BPE 6 |
Dampfdruck |
6 |
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Die Schülerinnen und Schüler erklären den Dampfdruck, beschreiben dessen Temperaturabhängigkeit und erläutern Phasendiagramme von Reinstoffen.
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BPE 6.1 |
Die Schülerinnen und Schüler erklären den Dampfdruck, geben die Temperaturabhängigkeit des Sättigungsdampfdrucks in einem Diagramm wieder und leiten daraus die Aussagen über die Aggregatzustand-Umwandlungspunkte und deren Druckabhängigkeit her. |
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Zeit für Leistungsfeststellung
15
105
120
Schuljahr 2
Vertiefung – Individualisiertes Lernen – Projektunterricht (VIP) |
20 |
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Die Themenauswahl des Projektunterrichts hat aus den nachfolgenden Bildungsplaneinheiten unter Beachtung fächerverbindender Aspekte zu erfolgen.
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BPE 7 |
Freiwillige elektrochemische Vorgänge |
18 |
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Die Schülerinnen und Schüler lernen am Aufbau und Funktion von galvanischen Zellen das Prinzip kennen, wie durch die richtige Anordnung von elektrochemischen Halbzellen aus chemischer Energie elektrische Energie gewonnen werden kann und wie man dieses Bauprinzip auch für potenziometrische Messtechniken einsetzen kann.
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BPE 7.1 |
Die Schülerinnen und Schüler beschreiben den Aufbau und die Funktion galvanischer Zellen und formulieren die Reaktionsgleichungen der ablaufenden Redoxprozesse. Sie ermitteln die Spannung galvanischer Zellen unter Standardbedingungen und mit der Nernst‘schen Gleichung. |
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BPE 7.2 |
Die Schülerinnen und Schüler beschreiben und erläutern den Aufbau und die Funktion eines potenziometrischen Messkreises. Sie erläutern den Aufbau und die Funktion von Mess- und Bezugselektroden und begründen deren Einsatz. Sie erläutern die Grundlagen und die Durchführung von potenziometrischen Direktmessungen und potenziometrischen Titrationen und stellen beide Methoden gegenüber. |
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BPE 8 |
Elektrolyse und Leitfähigkeit |
10 |
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Die Schülerinnen und Schüler erkennen die Zusammenhänge und Anwendungen der Elektrolyse. Sie erfassen Stoffumsätze der Elektrolyse quantitativ. Sie wenden das Donator-Akzeptor-Prinzip auf Elektronenübergänge an und beschreiben mithilfe von Leitfähigkeitsbegriffen konduktometrische Titrationen.
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BPE 8.1 |
Die Schülerinnen und Schüler erklären die Elektrodenvorgänge bei der Elektrolyse. Sie wenden die grundlegenden Gesetzmäßigkeiten der elektrolytischen Stoffabscheidung an und berechnen diese. |
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BPE 8.2 |
Die Schülerinnen und Schüler erläutern die verschiedenen Leitfähigkeitsbegriffe und geben die Zusammenhänge formelmäßig wieder. Sie erläutern die Anwendung von Leitfähigkeitsmessungen. |
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BPE 9 |
Spektroskopie |
22 |
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Die Schülerinnen und Schüler lernen spektroskopische Grundlagen kennen und führen spektrometrische Berechnungen durch.
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BPE 9.1 |
Die Schülerinnen und Schüler erklären die Vorgänge der Energieabsorption und Energieemission im atomaren und molekularen Bereich. |
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BPE 9.2 |
Die Schülerinnen und Schüler benennen die verschiedenen fotometrischen Begriffe und berechnen fotometrische Größen mit geeigneten Formeln. |
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BPE 9.3 |
Die Schülerinnen und Schüler erläutern das Durchführungsprinzip der fotometrischen Analyse. |
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BPE 9.4 |
Die Schülerinnen und Schüler erläutern die Anwendung ausgewählter fotometrischer und spektrometrischer Verfahren. |
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Zeit für Leistungsfeststellung
10
70
80
Operatorenliste
Anforderungsbereiche
Anforderungsbereiche:
Anforderungsbereich I umfasst die Reproduktion und die Anwendung einfacher Sachverhalte und Fachmethoden, das Darstellen von Sachverhalten in vorgegebener Form sowie die Darstellung einfacher Bezüge.
Anforderungsbereich II umfasst die Reorganisation und das Übertragen komplexerer Sachverhalte und Fachmethoden, die situationsgerechte Anwendung von technischen Kommunikationsformen, die Wiedergabe von Bewertungsansätzen sowie das Herstellen von Bezügen, um technische Problemstellungen entsprechend den allgemeinen Regeln der Technik zu lösen.
Anforderungsbereich III umfasst das problembezogene Anwenden und Übertragen komplexer Sachverhalte und Fachmethoden, die situationsgerechte Auswahl von Kommunikationsformen, das Herstellen von Bezügen und das Bewerten von Sachverhalten.
Operator | Erläuterung |
Zuordnung Anforderungsbereiche |
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ableiten |
auf der Grundlage relevanter Merkmale sachgerechte Schlüsse ziehen
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II |
abschätzen |
auf der Grundlage von begründeten Überlegungen Größenordnungen angeben
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II |
analysieren, untersuchen |
für eine gegebene Problem- oder Fragestellung systematisch bzw. kriteriengeleitet wichtige Bestandteile, Merkmale oder Eigenschaften eines Sachverhaltes oder eines Objektes erschließen und deren Beziehungen zueinander darstellen
|
II |
anwenden, übertragen |
einen bekannten Zusammenhang oder eine bekannte Methode zur Lösungsfindung bzw. Zielerreichung auf einen anderen, ggf. unbekannten Sachverhalt beziehen
|
II, III |
aufbauen |
Objekte und Geräte zielgerichtet anordnen und kombinieren
|
II |
aufstellen |
fachspezifische Formeln, Gleichungen, Gleichungssysteme, Reaktionsgleichungen oder Reaktionsmechanismen entwickeln
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II |
auswerten |
Informationen (Daten, Einzelergebnisse o. a.) erfassen, in einen Zusammenhang stellen und daraus zielgerichtete Schlussfolgerungen ziehen
|
II, III |
begründen |
Sachverhalte oder Aussagen auf Regeln, Gesetzmäßigkeiten bzw. kausale Zusammenhänge oder weitere nachvollziehbare Argumente zurückführen
|
II |
benennen, nennen, angeben |
Elemente, Sachverhalte, Begriffe, Daten oder Fakten ohne Erläuterung und Wertung aufzählen
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I |
beraten |
eine Entscheidungsfindung fachkompetent und zielgruppengerecht unterstützen
|
III |
berechnen |
Ergebnisse aus gegebenen Werten/Daten durch Rechenoperationen oder grafische Lösungsmethoden gewinnen
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II |
beschreiben |
Strukturen, Situationen, Zusammenhänge, Prozesse und Eigenschaften genau, sachlich, strukturiert und fachsprachlich richtig mit eigenen Worten darstellen, dabei wird auf Erklärungen oder Wertungen verzichtet
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I, II |
bestimmen |
Sachverhalte und Inhalte prägnant und kriteriengeleitet darstellen
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I |
bestätigen, beweisen, nachweisen, überprüfen, prüfen |
die Gültigkeit, Schlüssigkeit und Berechtigung einer Aussage (z. B. Hypothese, Modell oder Naturgesetz) durch ein Experiment, eine logische Herleitung oder sachliche Argumentation belegen bzw. widerlegen
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III |
beurteilen, Stellung nehmen |
zu einem Sachverhalt oder einer Aussage eine eigene, auf Fachwissen sowie fachlichen Methoden und Maßstäben begründete Position über deren Sinnhaftigkeit vertreten
|
III |
bewerten, kritisch Stellung nehmen |
zu einem Sachverhalt oder einer Aussage eine eigene, auf gesellschaftlich oder persönliche Wertvorstellungen begründete Position über deren Annehmbarkeit vertreten
|
III |
charakterisieren |
spezifischen Eigenheiten von Sachverhalten, Objekten, Vorgängen, Personen o. a. unter leitenden Gesichtspunkten herausarbeiten und darstellen
|
II |
darstellen, darlegen |
Sachverhalte, Strukturen, Zusammenhänge, Methoden oder Ergebnisse etc. unter einer bestimmten Fragestellung in geeigneten Kommunikationsformaten strukturiert und ggf. fachsprachlich wiedergeben
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I, II |
diskutieren, erörtern |
Pro- und Kontra-Argumente zu einer Aussage bzw. Behauptung einander gegenüberstellen und abwägen
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III |
dokumentieren |
Entscheidende Erklärungen, Herleitungen und Skizzen zu einem Sachverhalt bzw. Vorgang angeben und systematisch ordnen
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I, II |
durchführen |
eine vorgegebene oder eigene Anleitung bzw. Anweisung umsetzen
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I, II |
einordnen, ordnen, zuordnen, kategorisieren, strukturieren |
Begriffe, Gegenstände usw. auf der Grundlage bestimmter Merkmale systematisch einteilen; so wird deutlich, dass Zusammenhänge unter vorgegebenen oder selbst gewählten Gesichtspunkten begründet hergestellt werden
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II |
empfehlen |
Produkte und Verhaltensweisen kunden- und situationsgerecht vorschlagen
|
II |
entwickeln, entwerfen, gestalten |
Wissen und Methoden zielgerichtet und ggf. kreativ miteinander verknüpfen, um eine eigenständige Antwort auf eine Annahme oder eine Lösung für eine Problemstellung zu erarbeiten oder weiterzuentwickeln
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III |
erklären |
Strukturen, Prozesse oder Zusammenhänge eines Sachverhalts nachvollziehbar, verständlich und fachlich begründet zum Ausdruck bringen
|
I, II |
erläutern |
Wesentliches eines Sachverhalts, Gegenstands, Vorgangs etc. mithilfe von anschaulichen Beispielen oder durch zusätzliche Informationen verdeutlichen
|
II |
ermitteln |
einen Zusammenhang oder eine Lösung finden und das Ergebnis formulieren
|
I, II |
erschließen |
geforderte Informationen herausarbeiten oder Sachverhalte herleiten, die nicht explizit in dem zugrunde liegenden Material genannt werden
|
II |
formulieren |
Gefordertes knapp und präzise zum Ausdruck bringen
|
I |
herstellen |
nach anerkannten Regeln Zubereitungen aus Stoffen gewinnen, anfertigen, zubereiten, be- oder verarbeiten, umfüllen, abfüllen, abpacken und kennzeichnen
|
II, III |
implementieren |
Strukturen und/oder Prozesse mit Blick auf gegebene Rahmenbedingungen, Zielanforderungen sowie etwaige Regeln in einem System umsetzen
|
II, III |
informieren |
fachliche Informationen zielgruppengerecht aufbereiten und strukturieren
|
II |
interpretieren, deuten |
auf der Grundlage einer beschreibenden Analyse Erklärungsmöglichkeiten für Zusammenhänge und Wirkungsweisen mit Blick auf ein schlüssiges Gesamtverständnis aufzeigen
|
III |
kennzeichnen |
Markierungen, Symbole, Zeichen oder Etiketten anbringen, die geltenden Konventionen und/oder gesetzlichen Vorschriften entsprechen
|
II |
optimieren |
einen gegebenen technischen Sachverhalt, einen Quellcode oder eine gegebene technische Einrichtung so verändern, dass die geforderten Kriterien unter einem bestimmten Aspekt erfüllt werden
|
II, III |
planen |
die Schritte eines Arbeitsprozesses antizipieren und eine nachvollziehbare ergebnisorientierte Anordnung der Schritte vornehmen
|
III |
präsentieren |
Sachverhalte strukturiert, mediengestützt und adressatengerecht vortragen
|
II |
skizzieren |
Sachverhalte, Objekte, Strukturen oder Ergebnisse auf das Wesentliche reduzieren und übersichtlich darstellen
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I |
übersetzen |
einen Sachverhalt oder einzelne Wörter und Phrasen wortgetreu in einer anderen Sprache wiedergeben
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II |
validieren, testen |
Erbringung eines dokumentierten Nachweises, dass ein bestimmter Prozess oder ein System kontinuierlich eine Funktionalität/Produkt erzeugt, das die zuvor definierten Spezifikationen und Qualitätsmerkmale erfüllt
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I |
verallgemeinern |
aus einer Einsicht eine Aussage formulieren, die für verschiedene Anwendungsbereiche Gültigkeit besitzt
|
II |
verdrahten |
Betriebsmittel nach einem vorgegebenen Anschluss‑/ Stromlaufplan systematisch elektrisch miteinander verbinden
|
I, II |
vergleichen, gegenüberstellen, unterscheiden |
nach vorgegebenen oder selbst gewählten Gesichtspunkten problembezogen Gemeinsamkeiten, Ähnlichkeiten und Unterschiede ermitteln und gegenüberstellen sowie auf dieser Grundlage ggf. ein gewichtetes Ergebnis formulieren
|
II |
wiedergeben |
wesentliche Information und/oder deren Zusammenhänge strukturiert zusammenfassen
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I |
zeichnen |
einen beobachtbaren oder gegebenen Sachverhalt mit grafischen Mitteln und ggf. unter Einhaltung von fachlichen Konventionen (z. B. Symbole, Perspektiven etc.) darstellen
|
I, II |
zeigen, aufzeigen |
Sachverhalte, Prozesse o. a. sachlich beschreiben und erläutern
|
I, II |
zusammenfassen |
das Wesentliche sachbezogen, konzentriert sowie inhaltlich und sprachlich strukturiert mit eigenen Worten wiedergeben
|
I, II |
Amtsblatt des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg
hier: Berufskolleg für umweltschutztechnische Assistenten
Berufskolleg für technische Assistenten (Bildungsplan zur Erprobung)
Vom
Aktenzeichen KM 41-6623-3/4/1
I.
II.
für das Schuljahr 1 ab 1. August 2023.
für das Schuljahr 2 ab 1. August 2024.