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Berufliche Schulen
Bildungsplanarbeit Berufskollegs Assistenz
Technologie
Fachliche Vorbemerkungen
1. Bildungswert des Faches
Da die Technik als Teilbereich der Kultur mehr und mehr den Alltag und die Zukunft der Arbeit und der Gesellschaft als Ganzes prägt, kommt dem Erwerb technischer Kompetenzen eine besondere Rolle zu.
Die Schülerinnen und Schüler des Berufskollegs für Produktdesign sollen befähigt werden, die in der Welt ablaufenden technischen Vorgänge ganzheitlich zu erfassen, um sie in ein zielgerichtetes und verantwortliches Handeln in der Produktentwicklung einbinden zu können.
Zukunftsfähige technische Lösungen erfordern neben fundiertem technischen Fachwissen verstärkt Handlungskompetenz, die auf fachlichen, personalen, methodischen und sozialen Kompetenzen beruht, sowie systemische Denk- und Arbeitsweisen, um auch bei komplexen Problemstellungen selbstständig, rational und reflektiert handeln und somit erfolgreiche und nachhaltig wirksame Entscheidungen treffen zu können.
Das Berufskolleg schafft in diesem Sinne die Voraussetzungen für das spätere Arbeiten im technischen Bereich. Zudem ermöglicht es eine vertiefte Profilierung für anspruchsvolle Tätigkeiten im Bereich gestalterisch-technisch geprägter beruflicher Tätigkeiten.
Der Erwerb technischer Grundkompetenzen durch die Verzahnung von Theorie und Praxis stellt hierbei ein besonderes Merkmal des Berufskollegs dar. Unter dem Aspekt der Bildung zur nachhaltigen Entwicklung wird im Berufskolleg das Bewusstsein geschaffen, dass technische Systemlösungen anhand ökonomischer, ethischer und ökologischer Kriterien beurteilt sowie im gesamtgesellschaftlichen Kontext betrachtet werden müssen.
2. Fachspezifischer Bildungsauftrag
Die Arbeitswelt der Zukunft erwartet ein hohes Maß an Flexibilität und vernetztem Denken.
Im Unterrichtsfach „Technologie“ machen die Schülerinnen und Schüler Erfahrungen, gewinnen Einsichten und erwerben Fähigkeiten und Kompetenzen, die ihnen die Denk- und Arbeitsweisen in der Technik anschaulich erschließen und vertiefen. Die Schülerinnen und Schüler begreifen, dass das Denken in Systemen eine für die Technik typische Vorgehensweise ist und technische Problemlösungen von Gestaltungsansätzen oft Kompromisse verlangen.
Sie erlernen die Übertragung und Umsetzung gestalterischer Produktentwürfe in technische Systeme unter Berücksichtigung ökonomischer, ökologischer und sozialer Gesichtspunkte. Lösungsansätze werden analysiert und technische Bewertungsverfahren durchgeführt. Die technischen Bildungsplaneinheiten sind in ihrer Auslegung mit anderen Fächern kombinierbar, so ergeben sich zahlreiche Möglichkeiten, um eine enge Verzahnung der einzelnen Fächer in Theorie und Praxis zu erreichen.
3. Ergänzende fachliche Hinweise
Technologie spielt neben dem Leitfach „Gestaltung“ mit den praxisbezogenen Fächern „Darstellungstechniken“ und „Modellbautechniken“ in der Ausbildung zum technischen Assistenten im Produktdesign eine tragende Rolle. Der enge Bezug dieser vier Fächer zueinander bedingt eine enge Kooperation der Unterrichtenden in diesen Fächern. Für diesen fächerübergreifenden und handlungsorientierten Unterricht ist eine entsprechende Lernorganisation mit möglichst freier Zeiteinteilung eine wichtige Voraussetzung zur Abbildung der vollständigen Handlung von der Idee zum Produkt.
Folglich wird das Fach „Technologie“ inhaltlich und praktisch in „Gestaltung“, „Präsentationstechnik“, und den praxisbezogenen Fächern „Darstellungstechniken“ und „Modellbautechniken“ ergänzt, erweitert und vertieft. Ein Wahlpflichtfach kann hierfür ebenfalls genutzt werden.
Das Fach „Technologie“ beinhaltet außerdem zahlreiche Anknüpfungspunkte an die Fächer „Computeranwendung“ sowie „Mathematik I“ und zur Projektarbeit.
Die Grundlagen des technischen Zeichnens findet eine Fortsetzung und Vertiefung in dem Fach „Darstellungstechnik“ und im computergestützten Entwurf. Der Computereinsatz allgemein unterstützt die Analyse technischer und betriebswirtschaftlicher Sachverhalte und dient ebenso zur Aufbereitung entscheidungsrelevanter Informationen wie zur Informationsbeschaffung zum Beispiel in laufender Projektarbeit und zur Präsentation von Arbeitsergebnissen.
Die Merkblätter „Anforderungen an Skizzen und Darstellungen in Gestaltungs- und Medientechnik (TGG) und Berufskolleg für Produktdesign (BKPD)“ und „Unterschiede und Anforderungen im Modellbau in BKPD“ in der jeweils gültigen Fassung dienen als Orientierung für Unterricht, Leistungsfeststellung und Prüfungserstellung.
Hinweise zum Umgang mit dem Bildungsplan
Der Bildungsplan zeichnet sich durch eine Inhalts- und eine Kompetenzorientierung aus. In jeder Bildungsplaneinheit (BPE) werden in kursiver Schrift die übergeordneten Ziele beschrieben, die durch Zielformulierungen sowie in jeweils einer Inhalts- und Hinweisspalte konkretisiert werden. In den Zielformulierungen werden die jeweiligen fachspezifischen Operatoren als Verben verwendet. Operatoren sind handlungsinitiierende Verben, die signalisieren, welche Tätigkeiten beim Bearbeiten von Aufgaben erwartet werden; eine Operatorenliste ist jedem Bildungsplan im Anhang beigefügt. Durch die kompetenzorientierte Zielformulierung mittels dieser Operatoren wird das Anforderungsniveau bezüglich der Inhalte und der zu erwerbenden Kompetenzen definiert. Die formulierten Ziele und Inhalte sind verbindlich und damit prüfungsrelevant. Sie stellen die Regelanforderungen im jeweiligen Fach dar. Die Inhalte der Hinweisspalte sind unverbindliche Ergänzungen zur Inhaltsspalte und umfassen Beispiele, didaktische Hinweise und Querverweise auf andere Fächer bzw. BPE.
Der VIP-Bereich des Bildungsplans umfasst die Vertiefung, individualisiertes Lernen sowie Projektunterricht. Im Rahmen der hier zur Verfügung stehenden Stunden sollen die Schülerinnen und Schüler bestmöglich unterstützt und bei der Weiterentwicklung ihrer personalen und fachlichen Kompetenzen gefördert werden. Die Fachlehrerinnen und Fachlehrer nutzen diese Unterrichtszeit nach eigenen Schwerpunktsetzungen auf Basis der fächer- und bildungsgangspezifischen Besonderheiten sowie nach den Lernvoraussetzungen der einzelnen Schülerinnen und Schüler.
Der Teil „Zeit für Leistungsfeststellung“ des Bildungsplans berücksichtigt die Zeit, die zur Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung von Leistungsfeststellungen zur Verfügung steht. Dies kann auch die notwendige Zeit für die im Rahmen der Besonderen Lernleistungen erbrachten Leistungen, Nachbesprechung zu Leistungsfeststellungen sowie Feedback-Gespräche umfassen.
Schuljahr 1
Vertiefung – Individualisiertes Lernen – Projektunterricht (VIP) |
20 |
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Die Themenauswahl des Projektunterrichts hat aus den nachfolgenden Bildungsplaneinheiten unter Beachtung fächerverbindender Aspekte zu erfolgen.
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BPE 1 |
Technische Kommunikation |
10 |
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Die Schülerinnen und Schüler beschreiben die grundlegenden Regeln der technischen Kommunikation und unterscheiden Arten der räumlichen Darstellung. Sie entwickeln räumliches Vorstellungsvermögen. Sie erstellen technische Zeichnungen von Bauteilen und Produkten als Einzel- oder Baugruppenzeichnungen.
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BPE 1.1 |
Die Schülerinnen und Schüler beschreiben Grundregeln des technischen Zeichnens und wenden diese zur Erstellung manueller technischer Zeichnungen von zusammengesetzten Körpern und Produkten an. Sie zeichnen Projektionen nach DIN ISO 5456 und führen die Bemaßung in den technischen Zeichnungen normgerecht aus. |
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BPE 1.2 |
Die Schülerinnen und Schüler beschreiben axonometrische Darstellungsarten. |
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BPE 2 |
Eigenschaften und Verarbeitung von Werkstoffen |
10 |
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Die Schülerinnen und Schüler unterscheiden wichtige Werkstoffgruppen in der Produktgestaltung sowie deren Gewinnung und technologischen Eigenschaften. Sie ermitteln Werkstoffe bei Produktanalysen und beurteilen deren Einsatz unter technischen, ökonomischen und ökologischen Aspekten. Sie leiten aus den Analyseergebnissen geeignete Werkstoffe und Fertigungsverfahren für ihre Entwürfe ab und begründen ihre Wahl.
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BPE 2.1 |
Die Schülerinnen und Schüler nennen die Arten und Problematiken der Rohstoffgewinnung. Vom Aufbau und der Einteilung der Werkstoffe ausgehend leiten sie wichtige Werkstoffeigenschaften ab. Aus der Analyse der Eigenschaften ordnen sie den Werkstoffen geeignete Fertigungsverfahren zu. |
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BPE 3 |
Eigenschaften und Verarbeitung von Holzwerkstoffen |
15 |
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Die Schülerinnen und Schüler unterscheiden wichtige Massivhölzer in der Produktgestaltung sowie deren Gewinnung und technologische Eigenschaften. Sie ermitteln Massivhölzer und Holzwerkstoffe bei Produktanalysen und beurteilen deren Einsatz unter technischen, ökonomischen und ökologischen Aspekten. Sie leiten aus den Analyseergebnissen geeignete Massivhölzer und deren Fertigungsverfahren für ihre Entwürfe ab und begründen ihre Wahl.
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BPE 3.1 |
Die Schülerinnen und Schüler nennen unterschiedliche Massivhölzer und beschreiben den Aufbau. Sie leiten aus dem Aufbau die technologischen Eigenschaften ab. Die Schülerinnen und Schüler vergleichen Massivhölzer und ordnen diese ihren Entwürfen und weiteren Anwendungsbeispielen zu. |
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BPE 3.2 |
Die Schülerinnen und Schüler nennen unterschiedliche Holzwerkstoffe und beschreiben deren Aufbau. Sie leiten aus dem Aufbau die technologischen Eigenschaften ab. Die Schülerinnen und Schüler vergleichen Holzwerkstoffe und ordnen diese ihren Entwürfen und weiteren Anwendungsbeispielen zu. |
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BPE 3.3 |
Die Schülerinnen und Schüler ordnen Massivholzarten und Holzwerkstoffen passende Fertigungsverfahren zu. Sie vergleichen Massivholz und Holzwerkstoffe und ordnen diese ihren eigenen Entwürfen zu und begründen ihre Wahl. |
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BPE 4 |
Eigenschaften und Verarbeitung von Metallwerkstoffen |
15 |
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Die Schülerinnen und Schüler unterscheiden wichtige Metalle in der Produktgestaltung sowie deren Gewinnung und technologische Eigenschaften. Sie ermitteln unterschiedliche Metalle und Legierungen bei Produktanalysen und beurteilen deren Einsatz unter technischen, ökonomischen und ökologischen Aspekten. Sie leiten aus den Analyseergebnissen geeignete Legierungen und Fertigungsverfahren für ihre Entwürfe ab und begründen ihre Wahl.
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BPE 4.1 |
Die Schülerinnen und Schüler nennen unterschiedliche Metalle. Sie beschreiben den inneren Aufbau der Metalle, beurteilen den Zusammenhang zwischen dem inneren Aufbau und den Werkstoffeigenschaften und vergleichen diese. |
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BPE 4.2 |
Die Schülerinnen und Schüler nennen unterschiedliche Legierungen. Sie vergleichen Metalle und Legierungen. Sie ordnen ihren Entwürfen und ausgewählten Produktbeispielen die passenden Metalle und Legierungen sowie Werkzeuge und Verarbeitungsverfahren zu und begründen ihre Wahl. |
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Zeit für Leistungsfeststellung
10
70
80
Schuljahr 2
Vertiefung – Individualisiertes Lernen – Projektunterricht (VIP) |
20 |
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Die Themenauswahl des Projektunterrichts hat aus den nachfolgenden Bildungsplaneinheiten unter Beachtung fächerverbindender Aspekte zu erfolgen.
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BPE 5 |
Eigenschaften und Verarbeitung von Kunststoffen |
15 |
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Die Schülerinnen und Schüler unterscheiden wichtige Kunststoffgruppen in der Produktgestaltung und deren technologische Eigenschaften. Sie ermitteln Kunststoffe bei Produktanalysen und beurteilen deren Einsatz. Sie wählen für ihre Entwürfe geeignete Werkstoffe und Fertigungsverfahren aus und begründen ihre Wahl.
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BPE 5.1 |
Die Schülerinnen und Schüler unterscheiden verschiedene Kunststoffe und beschreiben die Herstellung sowie den prinzipiellen Aufbau. Sie leiten aus dem Aufbau die technologischen Eigenschaften ab. Die Schülerinnen und Schüler vergleichen Kunststoffe und ordnen diese ausgewählten Produktbeispielen zu. |
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BPE 5.2 |
Die Schülerinnen und Schüler vergleichen unterschiedliche Kunststoffe, ordnen diese ihren Entwürfen und ausgewählten Produktbeispielen zu und analysieren passende Verarbeitungsverfahren. Sie begründen ihre Wahl. |
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BPE 6 |
Eigenschaften und Verarbeitung von Papierwerkstoffen |
10 |
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Die Schülerinnen und Schüler unterscheiden wichtige Papierwerkstoffe in der Produktgestaltung und deren technologische Eigenschaften. Sie ermitteln Papierwerkstoffe bei Produktanalysen und beurteilen deren Einsatz. Sie wählen für ihre Entwürfe geeignete Papierwerkstoffe und Fertigungsverfahren aus und begründen ihre Wahl.
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BPE 6.1 |
Die Schülerinnen und Schüler nennen unterschiedliche Papierstoffe und beschreiben den Aufbau. Sie leiten aus dem Aufbau die technologischen Eigenschaften ab. Die Schülerinnen und Schüler vergleichen Papierstoffe und ordnen diese ihren Entwürfen und ausgewählten Produktbeispielen zu und begründen ihre Wahl. |
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BPE 6.2 |
Die Schülerinnen und Schüler analysieren passende Verarbeitungsverfahren für Papierwerkstoffe unter Beachtung ökologischer Aspekte. |
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BPE 7 |
Grundlagen der Mechanik |
15 |
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Die Schülerinnen und Schüler bestimmen anhand einfacher physikalischer Experimente und Versuche technologische Kennwerte verschiedener Werkstoffe. Sie nennen Begriffe der Mechanik und verwenden diese bei produktspezifischen Fragestellungen. Sie benennen und bewerten einfache Konstruktionen auf produktgerechte oder werkstoffgerechte Konstruktion und berechnen dazu einfache Werkstoffkennwerte.
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BPE 7.1 |
Die Schülerinnen und Schüler nennen mechanische Kenngrößen in der Produktentwicklung und berechnen Kennwerte der technischen Mechanik. |
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BPE 7.2 |
Die Schülerinnen und Schüler werten Ergebnisse aus Werkstoffprüfversuchen aus und ermitteln die physikalischen Werkstoffkennwerte. Sie leiten aus diesen Werten Gestaltungsrichtlinien für ihre Produktentwürfe ab, diskutieren ihre Ergebnisse und optimieren ihre entworfenen Produkte. |
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BPE 8 |
Produkt und Gesellschaft |
10 |
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Die Schülerinnen und Schüler entwickeln Kriterien zur Bewertung der ökologischen und ökonomischen Aspekte im Gestaltungsprozess eines Produkts. Sie analysieren den persönlichen Einfluss im Produktlebenszyklus und bewerten das eigene Konsumverhalten. Die Schülerinnen und Schüler unterscheiden Schutzrechte und beschreiben Grundlagen in der Produkthaftung.
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BPE 8.1 |
Unter Beachtung von gesellschaftlichen, ökologischen und ökonomischen Fragestellungen analysieren die Schülerinnen und Schüler Produkte. Sie beschreiben aktuelle Entwicklungen in der Produktgestaltung. |
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BPE 8.2 |
Die Schülerinnen und Schüler analysieren unterschiedliche Schutzrechte und unterscheiden diese. Sie beschreiben Grundlagen in der Produkthaftung und beurteilen die Verantwortung des Produktdesigners. |
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Zeit für Leistungsfeststellung
10
70
80
Operatorenliste
Anforderungsbereiche
Anforderungsbereiche:
Anforderungsbereich I umfasst die Reproduktion und die Anwendung einfacher Sachverhalte und Fachmethoden, das Darstellen von Sachverhalten in vorgegebener Form sowie die Darstellung einfacher Bezüge.
Anforderungsbereich II umfasst die Reorganisation und das Übertragen komplexerer Sachverhalte und Fachmethoden, die situationsgerechte Anwendung von technischen Kommunikationsformen, die Wiedergabe von Bewertungsansätzen sowie das Herstellen von Bezügen, um technische Problemstellungen entsprechend den allgemeinen Regeln der Technik zu lösen.
Anforderungsbereich III umfasst das problembezogene Anwenden und Übertragen komplexer Sachverhalte und Fachmethoden, die situationsgerechte Auswahl von Kommunikationsformen, das Herstellen von Bezügen und das Bewerten von Sachverhalten.
Operator | Erläuterung |
Zuordnung Anforderungsbereiche |
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ableiten |
auf der Grundlage relevanter Merkmale sachgerechte Schlüsse ziehen
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II |
abschätzen |
auf der Grundlage von begründeten Überlegungen Größenordnungen angeben
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II |
analysieren, untersuchen |
für eine gegebene Problem- oder Fragestellung systematisch bzw. kriteriengeleitet wichtige Bestandteile, Merkmale oder Eigenschaften eines Sachverhaltes oder eines Objektes erschließen und deren Beziehungen zueinander darstellen
|
II |
anwenden, übertragen |
einen bekannten Zusammenhang oder eine bekannte Methode zur Lösungsfindung bzw. Zielerreichung auf einen anderen, ggf. unbekannten Sachverhalt beziehen
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II, III |
aufbauen |
Objekte und Geräte zielgerichtet anordnen und kombinieren
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II |
aufstellen |
fachspezifische Formeln, Gleichungen, Gleichungssysteme, Reaktionsgleichungen oder Reaktionsmechanismen entwickeln
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II |
auswerten |
Informationen (Daten, Einzelergebnisse o. a.) erfassen, in einen Zusammenhang stellen und daraus zielgerichtete Schlussfolgerungen ziehen
|
II, III |
begründen |
Sachverhalte oder Aussagen auf Regeln, Gesetzmäßigkeiten bzw. kausale Zusammenhänge oder weitere nachvollziehbare Argumente zurückführen
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II |
benennen, nennen, angeben |
Elemente, Sachverhalte, Begriffe, Daten oder Fakten ohne Erläuterung und Wertung aufzählen
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I |
beraten |
eine Entscheidungsfindung fachkompetent und zielgruppengerecht unterstützen
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III |
berechnen |
Ergebnisse aus gegebenen Werten/Daten durch Rechenoperationen oder grafische Lösungsmethoden gewinnen
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II |
beschreiben |
Strukturen, Situationen, Zusammenhänge, Prozesse und Eigenschaften genau, sachlich, strukturiert und fachsprachlich richtig mit eigenen Worten darstellen, dabei wird auf Erklärungen oder Wertungen verzichtet
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I, II |
bestimmen |
Sachverhalte und Inhalte prägnant und kriteriengeleitet darstellen
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I |
bestätigen, beweisen, nachweisen, überprüfen, prüfen |
die Gültigkeit, Schlüssigkeit und Berechtigung einer Aussage (z. B. Hypothese, Modell oder Naturgesetz) durch ein Experiment, eine logische Herleitung oder sachliche Argumentation belegen bzw. widerlegen
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III |
beurteilen, Stellung nehmen |
zu einem Sachverhalt oder einer Aussage eine eigene, auf Fachwissen sowie fachlichen Methoden und Maßstäben begründete Position über deren Sinnhaftigkeit vertreten
|
III |
bewerten, kritisch Stellung nehmen |
zu einem Sachverhalt oder einer Aussage eine eigene, auf gesellschaftlich oder persönliche Wertvorstellungen begründete Position über deren Annehmbarkeit vertreten
|
III |
charakterisieren |
spezifischen Eigenheiten von Sachverhalten, Objekten, Vorgängen, Personen o. a. unter leitenden Gesichtspunkten herausarbeiten und darstellen
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II |
darstellen, darlegen |
Sachverhalte, Strukturen, Zusammenhänge, Methoden oder Ergebnisse etc. unter einer bestimmten Fragestellung in geeigneten Kommunikationsformaten strukturiert und ggf. fachsprachlich wiedergeben
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I, II |
diskutieren, erörtern |
Pro- und Kontra-Argumente zu einer Aussage bzw. Behauptung einander gegenüberstellen und abwägen
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III |
dokumentieren |
Entscheidende Erklärungen, Herleitungen und Skizzen zu einem Sachverhalt bzw. Vorgang angeben und systematisch ordnen
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I, II |
durchführen |
eine vorgegebene oder eigene Anleitung bzw. Anweisung umsetzen
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I, II |
einordnen, ordnen, zuordnen, kategorisieren, strukturieren |
Begriffe, Gegenstände usw. auf der Grundlage bestimmter Merkmale systematisch einteilen; so wird deutlich, dass Zusammenhänge unter vorgegebenen oder selbst gewählten Gesichtspunkten begründet hergestellt werden
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II |
empfehlen |
Produkte und Verhaltensweisen kunden- und situationsgerecht vorschlagen
|
II |
entwickeln, entwerfen, gestalten |
Wissen und Methoden zielgerichtet und ggf. kreativ miteinander verknüpfen, um eine eigenständige Antwort auf eine Annahme oder eine Lösung für eine Problemstellung zu erarbeiten oder weiterzuentwickeln
|
III |
erklären |
Strukturen, Prozesse oder Zusammenhänge eines Sachverhalts nachvollziehbar, verständlich und fachlich begründet zum Ausdruck bringen
|
I, II |
erläutern |
Wesentliches eines Sachverhalts, Gegenstands, Vorgangs etc. mithilfe von anschaulichen Beispielen oder durch zusätzliche Informationen verdeutlichen
|
II |
ermitteln |
einen Zusammenhang oder eine Lösung finden und das Ergebnis formulieren
|
I, II |
erschließen |
geforderte Informationen herausarbeiten oder Sachverhalte herleiten, die nicht explizit in dem zugrunde liegenden Material genannt werden
|
II |
formulieren |
Gefordertes knapp und präzise zum Ausdruck bringen
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I |
herstellen |
nach anerkannten Regeln Zubereitungen aus Stoffen gewinnen, anfertigen, zubereiten, be- oder verarbeiten, umfüllen, abfüllen, abpacken und kennzeichnen
|
II, III |
implementieren |
Strukturen und/oder Prozesse mit Blick auf gegebene Rahmenbedingungen, Zielanforderungen sowie etwaige Regeln in einem System umsetzen
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II, III |
informieren |
fachliche Informationen zielgruppengerecht aufbereiten und strukturieren
|
II |
interpretieren, deuten |
auf der Grundlage einer beschreibenden Analyse Erklärungsmöglichkeiten für Zusammenhänge und Wirkungsweisen mit Blick auf ein schlüssiges Gesamtverständnis aufzeigen
|
III |
kennzeichnen |
Markierungen, Symbole, Zeichen oder Etiketten anbringen, die geltenden Konventionen und/oder gesetzlichen Vorschriften entsprechen
|
II |
optimieren |
einen gegebenen technischen Sachverhalt, einen Quellcode oder eine gegebene technische Einrichtung so verändern, dass die geforderten Kriterien unter einem bestimmten Aspekt erfüllt werden
|
II, III |
planen |
die Schritte eines Arbeitsprozesses antizipieren und eine nachvollziehbare ergebnisorientierte Anordnung der Schritte vornehmen
|
III |
präsentieren |
Sachverhalte strukturiert, mediengestützt und adressatengerecht vortragen
|
II |
skizzieren |
Sachverhalte, Objekte, Strukturen oder Ergebnisse auf das Wesentliche reduzieren und übersichtlich darstellen
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I |
übersetzen |
einen Sachverhalt oder einzelne Wörter und Phrasen wortgetreu in einer anderen Sprache wiedergeben
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II |
validieren, testen |
Erbringung eines dokumentierten Nachweises, dass ein bestimmter Prozess oder ein System kontinuierlich eine Funktionalität/Produkt erzeugt, das die zuvor definierten Spezifikationen und Qualitätsmerkmale erfüllt
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I |
verallgemeinern |
aus einer Einsicht eine Aussage formulieren, die für verschiedene Anwendungsbereiche Gültigkeit besitzt
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II |
verdrahten |
Betriebsmittel nach einem vorgegebenen Anschluss‑/ Stromlaufplan systematisch elektrisch miteinander verbinden
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I, II |
vergleichen, gegenüberstellen, unterscheiden |
nach vorgegebenen oder selbst gewählten Gesichtspunkten problembezogen Gemeinsamkeiten, Ähnlichkeiten und Unterschiede ermitteln und gegenüberstellen sowie auf dieser Grundlage ggf. ein gewichtetes Ergebnis formulieren
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II |
wiedergeben |
wesentliche Information und/oder deren Zusammenhänge strukturiert zusammenfassen
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I |
zeichnen |
einen beobachtbaren oder gegebenen Sachverhalt mit grafischen Mitteln und ggf. unter Einhaltung von fachlichen Konventionen (z. B. Symbole, Perspektiven etc.) darstellen
|
I, II |
zeigen, aufzeigen |
Sachverhalte, Prozesse o. a. sachlich beschreiben und erläutern
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I, II |
zusammenfassen |
das Wesentliche sachbezogen, konzentriert sowie inhaltlich und sprachlich strukturiert mit eigenen Worten wiedergeben
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I, II |
Amtsblatt des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg
hier: Berufskolleg Produktdesign
Berufskolleg für technische Assistenten (Bildungsplan zur Erprobung)
Vom
Aktenzeichen KM 41-6623-3/4/1
I.
II.
für das Schuljahr 1 ab 1. August 2023.
für das Schuljahr 2 ab 1. August 2024.