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Mathematik I
Fachliche Vorbemerkungen
Im Fach „Mathematik I“ wiederholen und festigen die Schülerinnen und Schüler zunächst grundlegende algebraische Fähigkeiten. Diese Fähigkeiten benötigen die Schülerinnen und Schüler zum Teil in anderen Fächern, z. B. „Betriebswirtschaft“ oder „Computeranwendung“.
Sie lernen Probleme, wie z. B. die Berechnung des Materialbedarfs, mit mathematischen Methoden zu lösen und die Ergebnisse darzustellen, zu interpretieren und zu präsentieren.
Wann immer möglich, vor allem aber in den Bildungsplaneinheiten „Geometrie I“ und „Geometrie II“, soll ein Technologie- und Praxisbezug hergestellt werden. Deshalb ist hier eine Abstimmung mit anderen Fächern, insbesondere „Modellbautechniken“ und „Computeranwendung“ sinnvoll und notwendig. Die Schülerinnen und Schüler sollen z. B. befähigt werden, gestreckte Längen bei Biegeteilen, Verschnitt bei Blechen oder Volumina von Körpern zu berechnen.
Außerdem wiederholen, vertiefen und erweitern die Schülerinnen und Schüler ihr Wissen über den Funktionsbegriff und die linearen und quadratischen Funktionen und die Lösung solcher Gleichungen aus der Sekundarstufe I. Neu hinzu kommen Potenz‑, Polynom- und Exponentialfunktionen sowie trigonometrische Funktionen und deren Gleichungen. Dies ermöglicht den Schülerinnen und Schülern, weitere Erscheinungen und Phänomene der Wirklichkeit zu verstehen und in mathematischer Sprache zu formulieren. Somit können sie funktionale Zusammenhänge erkennen, grafisch darstellen, erklären und ggf. Berechnungen durchführen. In anderen Fächern können sie z. B. Daten erheben und in Wertetabellen und Schaubildern darstellen. Umgekehrt können sie solche Schaubilder lesen, verstehen und beschreiben.
Die Bildungsplaneinheiten zu den Funktionen und deren Gleichungen überschneiden sich mit denen des Fachs „Mathematik II“ und bilden die Voraussetzung für die Einführung des Differenzial- und Integralrechnens in „Mathematik II“.
An geeigneten Stellen können als Lernhilfe und als Hilfe zur Visualisierung Tabellenkalkulationsprogramme und digitale Mathematikwerkzeuge sinnvoll eingesetzt werden. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn Schaubilder von Funktionen gezeichnet oder wenn sie gestreckt, gespiegelt oder verschoben werden sollen.
Hinweis zum Umgang mit dem Bildungsplan
Der Bildungsplan zeichnet sich durch eine Inhalts- und eine Kompetenzorientierung aus. In jeder Bildungsplaneinheit (BPE) werden in kursiver Schrift die übergeordneten Ziele beschrieben, die durch Zielformulierungen sowie in jeweils einer Inhalts- und Hinweisspalte konkretisiert werden. In den Zielformulierungen werden die jeweiligen fachspezifischen Operatoren als Verben verwendet. Operatoren sind handlungsinitiierende Verben, die signalisieren, welche Tätigkeiten beim Bearbeiten von Aufgaben erwartet werden; eine Operatorenliste ist jedem Bildungsplan im Anhang beigefügt. Durch die kompetenzorientierte Zielformulierung mittels dieser Operatoren wird das Anforderungsniveau bezüglich der Inhalte und der zu erwerbenden Kompetenzen definiert. Die formulierten Ziele und Inhalte sind verbindlich und damit prüfungsrelevant. Sie stellen die Regelanforderungen im jeweiligen Fach dar. Die Inhalte der Hinweisspalte sind unverbindliche Ergänzungen zur Inhaltsspalte und umfassen Beispiele, didaktische Hinweise und Querverweise auf andere Fächer bzw. BPE.
Der VIP-Bereich des Bildungsplans umfasst die Vertiefung, individualisiertes Lernen sowie Projektunterricht. Im Rahmen der hier zur Verfügung stehenden Stunden sollen die Schülerinnen und Schüler bestmöglich unterstützt und bei der Weiterentwicklung ihrer personalen und fachlichen Kompetenzen gefördert werden. Die Fachlehrerinnen und Fachlehrer nutzen diese Unterrichtszeit nach eigenen Schwerpunktsetzungen auf Basis der fächer- und bildungsgangspezifischen Besonderheiten sowie nach den Lernvoraussetzungen der einzelnen Schülerinnen und Schüler.
Der Teil „Zeit für Leistungsfeststellung“ des Bildungsplans berücksichtigt die Zeit, die zur Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung von Leistungsfeststellungen zur Verfügung steht. Dies kann auch die notwendige Zeit für die im Rahmen der Besonderen Lernleistungen erbrachten Leistungen, Nachbesprechung zu Leistungsfeststellungen sowie Feedback-Gespräche umfassen.
Schuljahr 1
Vertiefung – Individualisiertes Lernen – Projektunterricht (VIP) |
20 |
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Die Themenauswahl des Projektunterrichts hat aus den nachfolgenden Bildungsplaneinheiten unter Beachtung fächerverbindender Aspekte zu erfolgen.
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BPE 1 |
Mathematische Grundlagen |
15 |
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Die Schülerinnen und Schüler festigen, erweitern und vertiefen ihre algebraischen Grundlagen und Grundfertigkeiten. Sie wenden die Gesetze der Termumformung und der Äquivalenzumformungen für die Lösung von berufsspezifischen Gleichungen und Formeln an.
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BPE 1.1 |
Die Schülerinnen und Schüler führen Umformungen von Produkt- und Bruchtermen durch. Dabei wenden sie die Gesetze der Termumformung – Kommutativ-, Distributiv- und Assoziativgesetz – und die bekannten Rechenoperationen – Addieren, Subtrahieren, Multiplizieren und Dividieren – an. |
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BPE 1.2 |
Die Schülerinnen und Schüler wenden Äquivalenzumformungen an, um lineare und quadratische Gleichungen zu lösen. Außerdem führen sie die Umstellung einfacher Formeln nach einer Größe durch. |
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BPE 1.3 |
Die Schülerinnen und Schüler stellen sehr kleine und große Zahlen mithilfe von Zehnerpotenzen dar und führen Umrechnungen physikalischer Einheiten durch. |
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BPE 2 |
Geometrie I |
15 |
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Die Schülerinnen und Schüler festigen, erweitern und vertiefen ihre geometrischen Grundlagen und Grundfertigkeiten. Dabei berechnen sie Umfänge von geradlinigen und krummlinigen Figuren sowie Streckenteilungen und wenden diese Berechnungen zum Lösen von berufs- sowie alltagsbezogenen Sachaufgaben an.
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BPE 2.1 |
Die Schülerinnen und Schüler berechnen Umfänge von ebenen und zusammengesetzten Figuren. |
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BPE 3 |
Ganzrationale Funktionen |
20 |
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Die Schülerinnen und Schüler wiederholen und erweitern ihre Kenntnisse über lineare und quadratische Funktionen auf Potenzfunktionen mit natürlichen Hochzahlen und Polynomfunktionen. Dabei ermitteln sie die charakteristischen Eigenschaften der Graphen dieser Funktionen und erklären die Zusammenhänge zwischen Funktionsterm und Funktionsgraph. Die Schülerinnen und Schüler führen, ausgehend von der Normalparabel, Transformationen am Funktionsgraph durch, beschreiben diese und deuten die Zusammenhänge mit dem Funktionsterm. Zum Lösen von Gleichungen wenden sie geeignete Lösungsverfahren an. Die Schülerinnen und Schüler nutzen Funktionen zur Beschreibung und Untersuchung quantifizierbarer Zusammenhänge.
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BPE 3.1 |
Die Schülerinnen und Schüler zeichnen und skizzieren Graphen von Potenzfunktionen. Sie ermitteln ausgehend von den Funktionstermen und Funktionsgraphen die Eigenschaften von Potenzfunktionen. |
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BPE 3.2 |
Die Schülerinnen und Schüler zeichnen und skizzieren Graphen von Polynomfunktionen n-ten Grades. Sie ermitteln die Eigenschaften von Polynomfunktionen ausgehend von den Funktionstermen und Funktionsgraphen. |
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BPE 3.3 |
Die Schülerinnen und Schüler beschreiben anhand von Funktionstermen oder Funktionsgraphen, wie der Graph einer Polynomfunktion mittels Transformationen unter Berücksichtigung der Reihenfolge aus dem Funktionsgraphen von \(f(x)= x^{2}\) entsteht. Sie geben zu einer verbal oder grafisch gegebenen Transformation den zugehörigen Funktionsterm an. |
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BPE 3.4 |
Die Schülerinnen und Schüler bestimmen die Lösungen von Polynomgleichungen, indem sie geeignete Lösungsverfahren anwenden. Sie deuten die berechneten Lösungen grafisch als Nullstellen einer Funktion beziehungsweise als Schnittstellen zweier Funktionen. |
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BPE 3.5 |
Die Schülerinnen und Schüler deuten Polynomfunktionen und ihre Eigenschaften in einem gegebenen Sachzusammenhang und führen hierzu einfache Berechnungen durch. |
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Zeit für Leistungsfeststellung
10
70
80
Schuljahr 2
Vertiefung – Individualisiertes Lernen – Projektunterricht (VIP) |
20 |
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Die Themenauswahl des Projektunterrichts hat aus den nachfolgenden Bildungsplaneinheiten unter Beachtung fächerverbindender Aspekte zu erfolgen.
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BPE 4 |
Exponentialfunktionen |
15 |
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Die Schülerinnen und Schüler beschreiben exponentielle Wachstums- bzw. Zerfallsprozesse mithilfe von Exponentialfunktionen. Sie nennen die charakteristischen Eigenschaften der Graphen dieser Funktionen und setzen diese in Beziehung zum Funktionsterm. Sie geben einen Näherungswert der Euler'schen Zahl e an. Darüber hinaus transformieren sie die Graphen der Funktionen mit Basis e und beschreiben dies anhand des Funktionsterms. Die Schülerinnen und Schüler wenden das Logarithmieren bei der Lösung von einfachen Exponentialgleichungen an.
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BPE 4.1 |
Die Schülerinnen und Schüler unterscheiden lineares und exponentielles Wachstum anhand von Beispielen und erklären den allgemeinen Aufbau des Funktionsterms einer Exponentialfunktion. Sie bestimmen die Eigenschaften von Exponentialfunktionen ausgehend von den Funktionstermen und Funktionsgraphen. |
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BPE 4.2 |
Die Schülerinnen und Schüler beschreiben anhand von Funktionstermen oder Funktionsgraphen, wie der Graph einer Exponentialfunktion mittels Transformationen unter Berücksichtigung der Reihenfolge aus dem Funktionsgraphen von \(f(x)= e^{x}\) entsteht. Sie geben zu einer verbal oder grafisch gegebenen Transformation den zugehörigen Funktionsterm an. |
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BPE 4.3 |
Die Schülerinnen und Schüler deuten den Logarithmus einer Zahl als Lösung einer Exponentialgleichung. Sie lösen Exponentialfunktionen algebraisch, indem sie einfache Termumformungen und das Logarithmieren durchführen. Die Lösung solcher Gleichungen deuten sie grafisch als Nullstellen einer Funktion beziehungsweise als Schnittstelle zweier Funktionen. |
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BPE 5 |
Trigonometrische Funktionen |
15 |
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Die Schülerinnen und Schüler ordnen den Winkeln am Einheitskreis und letztendlich den Bogenmaßen den entsprechenden Sinus- und Kosinuswert zu. Sie zeichnen die Graphen der dadurch entstehenden allgemeinen Sinus- und Kosinusfunktion und leiten davon die charakteristischen Eigenschaften dieser Funktionsklasse ab. Darüber hinaus transformieren sie die Graphen der Funktionen und beschreiben dies anhand des Funktionsterms.
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BPE 5.1 |
Die Schülerinnen und Schüler berechnen den Sinus und den Kosinus mithilfe des Gradmaßes und des Bogenmaßes eines Winkels als Koordinaten eines Punktes auf dem Einheitskreis. Mit diesen Punkten zeichnen sie die Sinus- und die Kosinuskurve und begründen deren Eigenschaften. |
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BPE 5.2 |
Die Schülerinnen und Schüler beschreiben anhand von Funktionstermen oder Funktionsgraphen, wie der Graph einer allgemeinen Sinus- bzw. Kosinusfunktion mittels Transformationen unter Berücksichtigung der Reihenfolge aus einer Grundfunktion entsteht. Sie geben zu einer verbal oder grafisch gegebenen Transformation den zugehörigen Funktionsterm an. |
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BPE 6 |
Geometrie II |
20 |
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Die Schülerinnen und Schüler festigen, erweitern und vertiefen ihre geometrischen Grundlagen und Grundfertigkeiten. Dabei berechnen sie Flächeninhalte von geradlinig sowie bogenförmig begrenzten Flächen und Rauminhalte verschiedener Körper. Sie wenden diese Berechnungen zum Lösen von berufs- sowie alltagsbezogenen Sachaufgaben an.
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BPE 6.1 |
Die Schülerinnen und Schüler berechnen den Inhalt geradlinig sowie bogenförmig begrenzter Flächen. Außerdem berechnen sie Flächeninhalte von zusammengesetzten Flächen. |
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BPE 6.2 |
Die Schülerinnen und Schüler berechnen den Inhalt gleichdicker, spitzer oder stumpfer Körper. Außerdem berechnen sie Rauminhalte von zusammengesetzten Körpern. |
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Zeit für Leistungsfeststellung
10
70
80
Operatorenliste
Anforderungsbereiche
Anforderungsbereiche:
Anforderungsbereich I umfasst die Reproduktion und die Anwendung einfacher Sachverhalte und Fachmethoden, das Darstellen von Sachverhalten in vorgegebener Form sowie die Darstellung einfacher Bezüge.
Anforderungsbereich II umfasst die Reorganisation und das Übertragen komplexerer Sachverhalte und Fachmethoden, die situationsgerechte Anwendung von technischen Kommunikationsformen, die Wiedergabe von Bewertungsansätzen sowie das Herstellen von Bezügen, um technische Problemstellungen entsprechend den allgemeinen Regeln der Technik zu lösen.
Anforderungsbereich III umfasst das problembezogene Anwenden und Übertragen komplexer Sachverhalte und Fachmethoden, die situationsgerechte Auswahl von Kommunikationsformen, das Herstellen von Bezügen und das Bewerten von Sachverhalten.
Operator | Erläuterung |
Zuordnung Anforderungsbereiche |
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ableiten |
auf der Grundlage relevanter Merkmale sachgerechte Schlüsse ziehen
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II |
abschätzen |
auf der Grundlage von begründeten Überlegungen Größenordnungen angeben
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II |
analysieren, untersuchen |
für eine gegebene Problem- oder Fragestellung systematisch bzw. kriteriengeleitet wichtige Bestandteile, Merkmale oder Eigenschaften eines Sachverhaltes oder eines Objektes erschließen und deren Beziehungen zueinander darstellen
|
II |
anwenden, übertragen |
einen bekannten Zusammenhang oder eine bekannte Methode zur Lösungsfindung bzw. Zielerreichung auf einen anderen, ggf. unbekannten Sachverhalt beziehen
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II, III |
aufbauen |
Objekte und Geräte zielgerichtet anordnen und kombinieren
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II |
aufstellen |
fachspezifische Formeln, Gleichungen, Gleichungssysteme, Reaktionsgleichungen oder Reaktionsmechanismen entwickeln
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II |
auswerten |
Informationen (Daten, Einzelergebnisse o. a.) erfassen, in einen Zusammenhang stellen und daraus zielgerichtete Schlussfolgerungen ziehen
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II, III |
begründen |
Sachverhalte oder Aussagen auf Regeln, Gesetzmäßigkeiten bzw. kausale Zusammenhänge oder weitere nachvollziehbare Argumente zurückführen
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II |
benennen, nennen, angeben |
Elemente, Sachverhalte, Begriffe, Daten oder Fakten ohne Erläuterung und Wertung aufzählen
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I |
beraten |
eine Entscheidungsfindung fachkompetent und zielgruppengerecht unterstützen
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III |
berechnen |
Ergebnisse aus gegebenen Werten/Daten durch Rechenoperationen oder grafische Lösungsmethoden gewinnen
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II |
beschreiben |
Strukturen, Situationen, Zusammenhänge, Prozesse und Eigenschaften genau, sachlich, strukturiert und fachsprachlich richtig mit eigenen Worten darstellen, dabei wird auf Erklärungen oder Wertungen verzichtet
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I, II |
bestimmen |
Sachverhalte und Inhalte prägnant und kriteriengeleitet darstellen
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I |
bestätigen, beweisen, nachweisen, überprüfen, prüfen |
die Gültigkeit, Schlüssigkeit und Berechtigung einer Aussage (z. B. Hypothese, Modell oder Naturgesetz) durch ein Experiment, eine logische Herleitung oder sachliche Argumentation belegen bzw. widerlegen
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III |
beurteilen, Stellung nehmen |
zu einem Sachverhalt oder einer Aussage eine eigene, auf Fachwissen sowie fachlichen Methoden und Maßstäben begründete Position über deren Sinnhaftigkeit vertreten
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III |
bewerten, kritisch Stellung nehmen |
zu einem Sachverhalt oder einer Aussage eine eigene, auf gesellschaftlich oder persönliche Wertvorstellungen begründete Position über deren Annehmbarkeit vertreten
|
III |
charakterisieren |
spezifischen Eigenheiten von Sachverhalten, Objekten, Vorgängen, Personen o. a. unter leitenden Gesichtspunkten herausarbeiten und darstellen
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II |
darstellen, darlegen |
Sachverhalte, Strukturen, Zusammenhänge, Methoden oder Ergebnisse etc. unter einer bestimmten Fragestellung in geeigneten Kommunikationsformaten strukturiert und ggf. fachsprachlich wiedergeben
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I, II |
diskutieren, erörtern |
Pro- und Kontra-Argumente zu einer Aussage bzw. Behauptung einander gegenüberstellen und abwägen
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III |
dokumentieren |
Entscheidende Erklärungen, Herleitungen und Skizzen zu einem Sachverhalt bzw. Vorgang angeben und systematisch ordnen
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I, II |
durchführen |
eine vorgegebene oder eigene Anleitung bzw. Anweisung umsetzen
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I, II |
einordnen, ordnen, zuordnen, kategorisieren, strukturieren |
Begriffe, Gegenstände usw. auf der Grundlage bestimmter Merkmale systematisch einteilen; so wird deutlich, dass Zusammenhänge unter vorgegebenen oder selbst gewählten Gesichtspunkten begründet hergestellt werden
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II |
empfehlen |
Produkte und Verhaltensweisen kunden- und situationsgerecht vorschlagen
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II |
entwickeln, entwerfen, gestalten |
Wissen und Methoden zielgerichtet und ggf. kreativ miteinander verknüpfen, um eine eigenständige Antwort auf eine Annahme oder eine Lösung für eine Problemstellung zu erarbeiten oder weiterzuentwickeln
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III |
erklären |
Strukturen, Prozesse oder Zusammenhänge eines Sachverhalts nachvollziehbar, verständlich und fachlich begründet zum Ausdruck bringen
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I, II |
erläutern |
Wesentliches eines Sachverhalts, Gegenstands, Vorgangs etc. mithilfe von anschaulichen Beispielen oder durch zusätzliche Informationen verdeutlichen
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II |
ermitteln |
einen Zusammenhang oder eine Lösung finden und das Ergebnis formulieren
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I, II |
erschließen |
geforderte Informationen herausarbeiten oder Sachverhalte herleiten, die nicht explizit in dem zugrunde liegenden Material genannt werden
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II |
formulieren |
Gefordertes knapp und präzise zum Ausdruck bringen
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I |
herstellen |
nach anerkannten Regeln Zubereitungen aus Stoffen gewinnen, anfertigen, zubereiten, be- oder verarbeiten, umfüllen, abfüllen, abpacken und kennzeichnen
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II, III |
implementieren |
Strukturen und/oder Prozesse mit Blick auf gegebene Rahmenbedingungen, Zielanforderungen sowie etwaige Regeln in einem System umsetzen
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II, III |
informieren |
fachliche Informationen zielgruppengerecht aufbereiten und strukturieren
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II |
interpretieren, deuten |
auf der Grundlage einer beschreibenden Analyse Erklärungsmöglichkeiten für Zusammenhänge und Wirkungsweisen mit Blick auf ein schlüssiges Gesamtverständnis aufzeigen
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III |
kennzeichnen |
Markierungen, Symbole, Zeichen oder Etiketten anbringen, die geltenden Konventionen und/oder gesetzlichen Vorschriften entsprechen
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II |
optimieren |
einen gegebenen technischen Sachverhalt, einen Quellcode oder eine gegebene technische Einrichtung so verändern, dass die geforderten Kriterien unter einem bestimmten Aspekt erfüllt werden
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II, III |
planen |
die Schritte eines Arbeitsprozesses antizipieren und eine nachvollziehbare ergebnisorientierte Anordnung der Schritte vornehmen
|
III |
präsentieren |
Sachverhalte strukturiert, mediengestützt und adressatengerecht vortragen
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II |
skizzieren |
Sachverhalte, Objekte, Strukturen oder Ergebnisse auf das Wesentliche reduzieren und übersichtlich darstellen
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I |
übersetzen |
einen Sachverhalt oder einzelne Wörter und Phrasen wortgetreu in einer anderen Sprache wiedergeben
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II |
validieren, testen |
Erbringung eines dokumentierten Nachweises, dass ein bestimmter Prozess oder ein System kontinuierlich eine Funktionalität/Produkt erzeugt, das die zuvor definierten Spezifikationen und Qualitätsmerkmale erfüllt
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I |
verallgemeinern |
aus einer Einsicht eine Aussage formulieren, die für verschiedene Anwendungsbereiche Gültigkeit besitzt
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II |
verdrahten |
Betriebsmittel nach einem vorgegebenen Anschluss‑/ Stromlaufplan systematisch elektrisch miteinander verbinden
|
I, II |
vergleichen, gegenüberstellen, unterscheiden |
nach vorgegebenen oder selbst gewählten Gesichtspunkten problembezogen Gemeinsamkeiten, Ähnlichkeiten und Unterschiede ermitteln und gegenüberstellen sowie auf dieser Grundlage ggf. ein gewichtetes Ergebnis formulieren
|
II |
wiedergeben |
wesentliche Information und/oder deren Zusammenhänge strukturiert zusammenfassen
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I |
zeichnen |
einen beobachtbaren oder gegebenen Sachverhalt mit grafischen Mitteln und ggf. unter Einhaltung von fachlichen Konventionen (z. B. Symbole, Perspektiven etc.) darstellen
|
I, II |
zeigen, aufzeigen |
Sachverhalte, Prozesse o. a. sachlich beschreiben und erläutern
|
I, II |
zusammenfassen |
das Wesentliche sachbezogen, konzentriert sowie inhaltlich und sprachlich strukturiert mit eigenen Worten wiedergeben
|
I, II |
Amtsblatt des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg
hier: Berufskolleg Produktdesign
Berufskolleg für technische Assistenten (Bildungsplan zur Erprobung)
Vom
Aktenzeichen KM 41-6623-3/4/1
I.
II.
für das Schuljahr 1 ab 1. August 2023.
für das Schuljahr 2 ab 1. August 2024.