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Darstellungstechniken
Fachliche Vorbemerkungen
1. Fachspezifischer Bildungsauftrag (Bildungswert des Faches)
Die Darstellungstechniken stellen ein wichtiges Glied in der Produktgestaltung dar und dienen als zeichnerisches Kommunikationsmittel in der Produktgestaltung. Dazu werden fundierte praktische und theoretische Fachkenntnisse der Darstellungstechniken benötigt. Diese erlernen die Schülerinnen und Schüler im Fach „Darstellungstechniken“ und wenden diese im gesamten Gestaltungsprozess – von den Scribbles der ersten Idee bis zum fertigen Rendering – an.
Die im praktischen Fach „Darstellungstechniken“ erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten kommen übergreifend in den Fächern Gestaltung, Projektarbeit und Modellbautechniken, aber auch in Computertechnik und Technologie zum Einsatz. Die Schülerinnen und Schüler lernen eigene Ideen und Problemlösungen zu visualisieren und sich die in der Produktgestaltung unumgängliche konzeptionelle Arbeitsweise zu erschließen.
Über die grundlegenden technischen, technologischen und wirtschaftlichen Kenntnisse und Fertigkeiten der anderen Fächer des BKPD hinaus werden im Fach „Darstellungstechniken“ analytische und produktiv-gestalterische Kompetenzen vermittelt. Als Sehschule wird genaues Beobachten und Analysieren von Zeichnungen, Objekten oder Produkten geübt. Die dabei gewonnenen Erkenntnisse werden für eigene Zeichnungen genutzt.
Die Schülerinnen und Schüler erhalten Einblick in das Berufsfeld des Produktdesigns und der angrenzenden Berufe. Das Fach „Darstellungstechniken“ fördert, wie die übrigen Fächer des BKPD, sowohl den Einstieg in eine vertiefende Berufsausbildung als auch die Studierfähigkeit für gestalterische und technische Fachrichtungen.
Im ersten Schuljahr werden analytische, technische und gestalterische zeichnerische Grundlagen erworben, um diese dann im zweiten Schuljahr im Hinblick auf komplexe Produktdarstellungen, auch in Kombination mit digitalen Möglichkeiten, zu vertiefen. Auch die räumlichen Darstellungsmöglichkeiten der Fluchtpunktperspektiven werden im zweiten Schuljahr verstärkt eingesetzt.
2. Fachlicher und individueller Kompetenzerwerb
Die Schülerinnen und Schüler sollen durch den Unterricht befähigt werden
- Grundlagenwissen aus den Bereichen technischer Kommunikation und manueller zeichnerischer Darstellung einzusetzen und disziplinübergreifend anzuwenden,
- Darstellungstechniken angemessen, zielgruppenorientiert und aufgabenbezogen in allen Phasen des Gestaltungsprozesses einzusetzen,
- manuelle Darstellungstechniken mit digitalen Möglichkeiten zu kombinieren,
- eigene Ideen zu visualisieren, und diese kritisch zu hinterfragen und zeichnerisch zu optimieren,
- unter semiotischen Gesichtspunkten bei eigenen oder gegebenen Darstellungen Formen und Details zu erkennen und zu beschreiben (Syntaktik), deren Wirkung zu erläutern (Semantik), gestalterische Möglichkeiten zu reflektieren und gezielt einzusetzen (Pragmatik),
- ihre Wahrnehmung zu schärfen und somit das Zeichnen und Darstellen als Sehschule zu erfahren und zu erkennen, dass Ausdauer, Übung und Reflexion zu qualitätsvolleren Darstellungen führen.
3. Unterrichtsorganisation – individualisiertes Lernen
Das Lösen komplexer gestalterischer Probleme fordert interdisziplinäres Denken und Arbeiten. Das Fach Darstellungstechniken ist somit mit allen Bereichen in denen Ideen, Konzepte und Produkte dargestellt werden eng verknüpft – schwerpunktmäßig mit den Fächern Gestaltung, Projektarbeit, Modellbautechniken und Technologie. Für den handlungsorientierten sowie fächerverbindenden und fächerübergreifenden Unterricht ist eine flexible Lernorganisation eine wichtige Voraussetzung.
Daher werden fächerübergreifend die Anforderungen an Skizzen und Darstellungen zur Erstellungsmethodik, Genauigkeit, Bemaßung und weitere Erläuterungen in einem Merkblatt definiert, dem Merkblatt „Anforderungen an Skizzen und Darstellungen in Gestaltungs- und Medientechnik (TGG) und Berufskolleg für Produktdesign (BKPD)“.
Das Erlernen der Darstellungstechniken ist ein sehr individueller Weg, bei dem die Lernenden zeichnerische Erfahrungen selbst machen und ihr Können entwickeln und üben müssen. Wiederkehrende Einzelbesprechungen ermöglichen individualisiertes Lernen. Dies ist beratungsintensiv und die Klasse muss daher, wie alle praktischen Fächer, bei entsprechender Gruppengröße geteilt unterrichtet werden.
4. Ergänzende fachliche Hinweise
Die Kompetenzen und die damit verknüpften Inhalte der Bildungsplaneinheiten sind eng miteinander verknüpft und können z. B. in Projekten über die Bildungsplaneinheiten übergreifend kombiniert vermittelt werden.
Der Bezug der Fächer „Darstellungstechniken“, „Computeranwendung“, „Gestaltung“, „Modellbautechniken“ und „Technologie“ bedingt eine Kooperation der Unterrichtenden in diesen Fächern.
Hinweise zum Umgang mit dem Bildungsplan
Der Bildungsplan zeichnet sich durch eine Inhalts- und eine Kompetenzorientierung aus. In jeder Bildungsplaneinheit (BPE) werden in kursiver Schrift die übergeordneten Ziele beschrieben, die durch Zielformulierungen sowie in jeweils einer Inhalts- und Hinweisspalte konkretisiert werden. In den Zielformulierungen werden die jeweiligen fachspezifischen Operatoren als Verben verwendet. Operatoren sind handlungsinitiierende Verben, die signalisieren, welche Tätigkeiten beim Bearbeiten von Aufgaben erwartet werden; eine Operatorenliste ist jedem Bildungsplan im Anhang beigefügt. Durch die kompetenzorientierte Zielformulierung mittels dieser Operatoren wird das Anforderungsniveau bezüglich der Inhalte und der zu erwerbenden Kompetenzen definiert. Die formulierten Ziele und Inhalte sind verbindlich und damit prüfungsrelevant. Sie stellen die Regelanforderungen im jeweiligen Fach dar. Die Inhalte der Hinweisspalte sind unverbindliche Ergänzungen zur Inhaltsspalte und umfassen Beispiele, didaktische Hinweise und Querverweise auf andere Fächer bzw. BPE.
Der VIP-Bereich des Bildungsplans umfasst die Vertiefung, individualisiertes Lernen sowie Projektunterricht. Im Rahmen der hier zur Verfügung stehenden Stunden sollen die Schülerinnen und Schüler bestmöglich unterstützt und bei der Weiterentwicklung ihrer personalen und fachlichen Kompetenzen gefördert werden. Die Fachlehrerinnen und Fachlehrer nutzen diese Unterrichtszeit nach eigenen Schwerpunktsetzungen auf Basis der fächer- und bildungsgangspezifischen Besonderheiten sowie nach den Lernvoraussetzungen der einzelnen Schülerinnen und Schüler.
Der Teil „Zeit für Leistungsfeststellung“ des Bildungsplans berücksichtigt die Zeit, die zur Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung von Leistungsfeststellungen zur Verfügung steht. Dies kann auch die notwendige Zeit für die im Rahmen der Besonderen Lernleistungen erbrachten Leistungen, Nachbesprechung zu Leistungsfeststellungen sowie Feedback-Gespräche umfassen.
Schuljahr 1
Vertiefung – Individualisiertes Lernen – Projektunterricht (VIP) |
40 |
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Die Themenauswahl des Projektunterrichts hat aus den nachfolgenden Bildungsplaneinheiten unter Beachtung fächerverbindender Aspekte zu erfolgen.
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BPE 1 |
Grundlagen des Zeichnens |
20 |
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Die Schülerinnen und Schüler wenden grundlegende Zeichentechniken als Grundlage für die in den weiteren Bildungsplaneinheiten folgenden Darstellungstechniken an. Sie verwenden dabei ziel- und ergebnisorientiert geeignete Zeichenwerkzeuge.
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BPE 1.1 |
Die Schülerinnen und Schüler nennen unterschiedliche Zeichenwerkzeuge und Papiere. Sie beschreiben deren Eigenschaften und leiten deren Anwendungs- und Einsatzzwecke ab. |
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BPE 1.2 |
Die Schülerinnen und Schüler gestalten mit Linien und Flächen und entwerfen damit Kompositionen. Sie beschreiben die Gestaltungselemente und deren Anordnung (Syntaktik) und erläutern deren Wirkungen (Semantik). |
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BPE 2 |
Zeichnungsarten im Gestaltungsprozess |
4 |
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Die Schülerinnen und Schüler nennen und beschreiben für jede Phase des Gestaltungsprozesses geeignete Zeichnungsarten und Darstellungstechniken. Sie wenden diese freihändig oder konstruiert in den Bildungsplaneinheiten im Fach Darstellungstechniken ziel- und ergebnisorientiert an. Im Fach Gestaltung setzen sie diese im Gestaltungsprozess je nach Zweck und Aufgabenstellung ein.
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BPE 2.1 |
Die Schülerinnen und Schüler unterscheiden die Eigenschaften der Zeichenarten Scribble, Entwurfsskizze, technische Zeichnung, räumliche oder räumlich schattierte Darstellung oder Präsentationszeichnung. Sie ordnen den Zeichenarten mögliche Einsatzzwecke und Phasen im Gestaltungsprozess zu. |
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BPE 3 |
Technische Darstellungen in der Produktgestaltung |
10 |
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Die Schülerinnen und Schüler erstellen sowohl freihändig als auch mit Zeichenwerkzeugen technische Zeichnungen. Sie wenden die entsprechenden Normen und Regeln an.
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BPE 3.1 |
Die Schülerinnen und Schüler beschreiben Grundregeln des technischen Zeichnens und wenden diese zur Erstellung technischer Zeichnungen von zusammengesetzten Körpern und gegebenen oder selbstentworfenen Produkten an. Sie unterscheiden den Einsatz manueller und CAD-gestützter technischer Zeichnungen bezüglich Erstellungsaufwand und Verwendungszweck. |
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BPE 4 |
Räumliche Darstellungsmöglichkeiten I |
36 |
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Die Schülerinnen und Schüler stellen einzelne Körper und Produkte räumlich als Axonometrien und Fluchtpunktperspektiven dar. Sie stellen diese sowohl freihändig als auch mit Zeichenwerkzeugen dar. Die Schülerinnen und Schüler kombinieren mehrere Körper oder Produkte und wenden dazu Regeln der räumlichen Wahrnehmung an. Sie entwickeln dabei ihr räumliches Vorstellungsvermögen. Die Schülerinnen und Schüler vertiefen die Fluchtpunktperspektiven im Schuljahr 2.
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BPE 4.1 |
Die Schülerinnen und Schüler beschreiben die Möglichkeiten zur räumlichen Darstellung und wenden diese je nach Aufgabe oder Anwendungszweck auch in weiteren Bildungsplaneinheiten an. |
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BPE 4.2 |
Die Schülerinnen und Schüler beschreiben Axonometrien und stellen sowohl einfache als auch zusammengesetzte geometrische Körper und Produkte dar. Sie erklären die Regeln der Axonometrie und zeichnen sowohl freihändig als auch mit Zeichenwerkzeugen. Sie vergleichen Dimetrie und Isometrie auf deren Einsatzzweck. |
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BPE 4.3 |
Die Schülerinnen und Schüler beschreiben Fluchtpunktperspektiven und stellen einfache geometrische Körper und Produkte dar. Sie zeichnen sowohl freihändig als auch mit Zeichenwerkzeugen. Die Schülerinnen und Schüler unterscheiden Fluchtpunktperspektiven von Axonometrien. |
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BPE 5 |
Räumlich schattierte Darstellung I |
30 |
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Die Schülerinnen und Schüler stellen Objekte und Produkte durch Licht- und Schattendarstellungen und unterschiedliche Oberflächenwirkungen räumlich dar. Sie unterstreichen die Aussagekraft ihrer Darstellung durch Komposition und Hintergrund, wobei eine fotorealistische Wirkung nicht erforderlich ist.
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BPE 5.1 |
Die Schülerinnen und Schüler zeichnen mit unterschiedlichen Darstellungstechniken und Zeichenmaterialien verschiedene Oberflächen. Sie wenden diese zur Darstellung von Produkten an. |
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BPE 5.2 |
Mit Licht und Schatten stellen die Schülerinnen und Schüler zeichnerisch die Plastizität von Körpern und Produkten dar. |
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BPE 5.3 |
Die Schülerinnen und Schüler stellen zeichnerisch unterschiedliche Oberflächen und Werkstoffe dar. |
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BPE 5.4 |
Die Schülerinnen und Schüler gestalten räumlich schattierte Darstellungen für Präsentationen und Dokumentationen. Sie wenden dabei Räumlichkeit, Licht, Schatten und Werkstoffdarstellungen an und setzen Ihre Darstellungen als Komposition mit geeigneten Hintergründen um. Sie analysieren die entstehende Wirkung. |
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Zeit für Leistungsfeststellung
20
140
160
Schuljahr 2
Vertiefung – Individualisiertes Lernen – Projektunterricht (VIP) |
20 |
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Die Themenauswahl des Projektunterrichts hat aus den nachfolgenden Bildungsplaneinheiten unter Beachtung fächerverbindender Aspekte zu erfolgen.
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BPE 6 |
Räumliche Darstellungsmöglichkeiten II (Fluchtpunktperspektiven) |
20 |
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Die Schülerinnen und Schüler stellen gegebene oder selbst entworfene Produkte in Fluchtpunktperspektive sowohl konstruiert als auch freihändig dar. Sie entwickeln dabei ihr räumliches Vorstellungsvermögen weiter und wenden dieses zeichnerisch an.
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BPE 6.1 |
Die Schülerinnen und Schüler beschreiben die Regeln der Fluchtpunktperspektiven. Sie zeichnen in unterschiedlichen Fluchtpunktperspektiven zusammengesetzte geometrische Körper und Produkte. Sie zeichnen diese in eine Raumsituation und wenden dabei auch die Möglichkeiten der verstärkten Tiefenwirkung durch Vorder- und Hintergrundgestaltung an. |
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BPE 7 |
Räumlich schattierte Darstellung II |
10 |
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Die Schülerinnen und Schüler stellen Objekte und Produkte durch Licht- und Schattendarstellungen und unterschiedliche Oberflächen dar. Sie unterstreichen die Aussagekraft ihrer Darstellung durch entsprechende Farbgebung.
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BPE 7.1 |
Die Schülerinnen und Schüler stellen gegebene oder selbstentworfene oder in anderen Fächern entwickelte Produkte als Scribbles und Renderings dar. Die Schülerinnen und Schüler wenden Farbe und Farbstimmung an, um die Wirkung der Produkt- und Raumdarstellung zu unterstützen. |
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BPE 8 |
Naturzeichnen im Kontext zu Produktdarstellungen |
10 |
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Die Schülerinnen und Schüler untersuchen zeichnerisch Objekte aus der Natur und deren Details. Durch Stilisierung und Vereinfachung leiten sie zeichnerisch die charakteristischen Merkmale der Gegenstände ab. Die Schülerinnen und Schüler entwickeln durch die notwendige Beobachtung ihr Formenrepertoire.
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BPE 8.1 |
Die Schülerinnen und Schüler charakterisieren Objekte aus der Natur durch Vereinfachung und Stilisierung. Sie zeichnen diese im Kontext ihrer Produktabbildungen als Ergänzung oder als weitere Details. |
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BPE 9 |
Manuelle Darstellungstechniken in Verbindung mit digitalen Möglichkeiten und digitalen Kompetenzen |
10 |
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Die Schülerinnen und Schüler erweitern ihre erlernten manuellen, zeichnerischen Darstellungstechniken mit digitalen Möglichkeiten am Computer oder Tablet. Die Schülerinnen und Schüler verbinden diese zeitgemäßen, zukunfts- und berufsweltorientierten digitalen Möglichkeiten mit den erlernten manuellen Möglichkeiten. Sie kombinieren diese Werkzeuge und Methoden, indem sie entweder in CAD-Systemen oder in Vektorprogrammen erstellte und ausgedruckte Outline-Zeichnungen oder Renderings unter Einsatz der Darstellungstechniken nachträglich manuell bearbeiten oder manuell erstellte Zeichnungen digitalisieren und diese digital weiterbearbeiten oder manuelle Darstellungstechniken auf das Zeichnen am Tablet übertragen.
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BPE 9.1 |
Die Schülerinnen und Schüler zeichnen Produkte manuell und computergestützt. |
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Zeit für Leistungsfeststellung
10
70
80
Operatorenliste
Anforderungsbereiche
Anforderungsbereiche:
Anforderungsbereich I umfasst die Reproduktion und die Anwendung einfacher Sachverhalte und Fachmethoden, das Darstellen von Sachverhalten in vorgegebener Form sowie die Darstellung einfacher Bezüge.
Anforderungsbereich II umfasst die Reorganisation und das Übertragen komplexerer Sachverhalte und Fachmethoden, die situationsgerechte Anwendung von technischen Kommunikationsformen, die Wiedergabe von Bewertungsansätzen sowie das Herstellen von Bezügen, um technische Problemstellungen entsprechend den allgemeinen Regeln der Technik zu lösen.
Anforderungsbereich III umfasst das problembezogene Anwenden und Übertragen komplexer Sachverhalte und Fachmethoden, die situationsgerechte Auswahl von Kommunikationsformen, das Herstellen von Bezügen und das Bewerten von Sachverhalten.
Operator | Erläuterung |
Zuordnung Anforderungsbereiche |
---|---|---|
ableiten |
auf der Grundlage relevanter Merkmale sachgerechte Schlüsse ziehen
|
II |
abschätzen |
auf der Grundlage von begründeten Überlegungen Größenordnungen angeben
|
II |
analysieren, untersuchen |
für eine gegebene Problem- oder Fragestellung systematisch bzw. kriteriengeleitet wichtige Bestandteile, Merkmale oder Eigenschaften eines Sachverhaltes oder eines Objektes erschließen und deren Beziehungen zueinander darstellen
|
II |
anwenden, übertragen |
einen bekannten Zusammenhang oder eine bekannte Methode zur Lösungsfindung bzw. Zielerreichung auf einen anderen, ggf. unbekannten Sachverhalt beziehen
|
II, III |
aufbauen |
Objekte und Geräte zielgerichtet anordnen und kombinieren
|
II |
aufstellen |
fachspezifische Formeln, Gleichungen, Gleichungssysteme, Reaktionsgleichungen oder Reaktionsmechanismen entwickeln
|
II |
auswerten |
Informationen (Daten, Einzelergebnisse o. a.) erfassen, in einen Zusammenhang stellen und daraus zielgerichtete Schlussfolgerungen ziehen
|
II, III |
begründen |
Sachverhalte oder Aussagen auf Regeln, Gesetzmäßigkeiten bzw. kausale Zusammenhänge oder weitere nachvollziehbare Argumente zurückführen
|
II |
benennen, nennen, angeben |
Elemente, Sachverhalte, Begriffe, Daten oder Fakten ohne Erläuterung und Wertung aufzählen
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I |
beraten |
eine Entscheidungsfindung fachkompetent und zielgruppengerecht unterstützen
|
III |
berechnen |
Ergebnisse aus gegebenen Werten/Daten durch Rechenoperationen oder grafische Lösungsmethoden gewinnen
|
II |
beschreiben |
Strukturen, Situationen, Zusammenhänge, Prozesse und Eigenschaften genau, sachlich, strukturiert und fachsprachlich richtig mit eigenen Worten darstellen, dabei wird auf Erklärungen oder Wertungen verzichtet
|
I, II |
bestimmen |
Sachverhalte und Inhalte prägnant und kriteriengeleitet darstellen
|
I |
bestätigen, beweisen, nachweisen, überprüfen, prüfen |
die Gültigkeit, Schlüssigkeit und Berechtigung einer Aussage (z. B. Hypothese, Modell oder Naturgesetz) durch ein Experiment, eine logische Herleitung oder sachliche Argumentation belegen bzw. widerlegen
|
III |
beurteilen, Stellung nehmen |
zu einem Sachverhalt oder einer Aussage eine eigene, auf Fachwissen sowie fachlichen Methoden und Maßstäben begründete Position über deren Sinnhaftigkeit vertreten
|
III |
bewerten, kritisch Stellung nehmen |
zu einem Sachverhalt oder einer Aussage eine eigene, auf gesellschaftlich oder persönliche Wertvorstellungen begründete Position über deren Annehmbarkeit vertreten
|
III |
charakterisieren |
spezifischen Eigenheiten von Sachverhalten, Objekten, Vorgängen, Personen o. a. unter leitenden Gesichtspunkten herausarbeiten und darstellen
|
II |
darstellen, darlegen |
Sachverhalte, Strukturen, Zusammenhänge, Methoden oder Ergebnisse etc. unter einer bestimmten Fragestellung in geeigneten Kommunikationsformaten strukturiert und ggf. fachsprachlich wiedergeben
|
I, II |
diskutieren, erörtern |
Pro- und Kontra-Argumente zu einer Aussage bzw. Behauptung einander gegenüberstellen und abwägen
|
III |
dokumentieren |
Entscheidende Erklärungen, Herleitungen und Skizzen zu einem Sachverhalt bzw. Vorgang angeben und systematisch ordnen
|
I, II |
durchführen |
eine vorgegebene oder eigene Anleitung bzw. Anweisung umsetzen
|
I, II |
einordnen, ordnen, zuordnen, kategorisieren, strukturieren |
Begriffe, Gegenstände usw. auf der Grundlage bestimmter Merkmale systematisch einteilen; so wird deutlich, dass Zusammenhänge unter vorgegebenen oder selbst gewählten Gesichtspunkten begründet hergestellt werden
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II |
empfehlen |
Produkte und Verhaltensweisen kunden- und situationsgerecht vorschlagen
|
II |
entwickeln, entwerfen, gestalten |
Wissen und Methoden zielgerichtet und ggf. kreativ miteinander verknüpfen, um eine eigenständige Antwort auf eine Annahme oder eine Lösung für eine Problemstellung zu erarbeiten oder weiterzuentwickeln
|
III |
erklären |
Strukturen, Prozesse oder Zusammenhänge eines Sachverhalts nachvollziehbar, verständlich und fachlich begründet zum Ausdruck bringen
|
I, II |
erläutern |
Wesentliches eines Sachverhalts, Gegenstands, Vorgangs etc. mithilfe von anschaulichen Beispielen oder durch zusätzliche Informationen verdeutlichen
|
II |
ermitteln |
einen Zusammenhang oder eine Lösung finden und das Ergebnis formulieren
|
I, II |
erschließen |
geforderte Informationen herausarbeiten oder Sachverhalte herleiten, die nicht explizit in dem zugrunde liegenden Material genannt werden
|
II |
formulieren |
Gefordertes knapp und präzise zum Ausdruck bringen
|
I |
herstellen |
nach anerkannten Regeln Zubereitungen aus Stoffen gewinnen, anfertigen, zubereiten, be- oder verarbeiten, umfüllen, abfüllen, abpacken und kennzeichnen
|
II, III |
implementieren |
Strukturen und/oder Prozesse mit Blick auf gegebene Rahmenbedingungen, Zielanforderungen sowie etwaige Regeln in einem System umsetzen
|
II, III |
informieren |
fachliche Informationen zielgruppengerecht aufbereiten und strukturieren
|
II |
interpretieren, deuten |
auf der Grundlage einer beschreibenden Analyse Erklärungsmöglichkeiten für Zusammenhänge und Wirkungsweisen mit Blick auf ein schlüssiges Gesamtverständnis aufzeigen
|
III |
kennzeichnen |
Markierungen, Symbole, Zeichen oder Etiketten anbringen, die geltenden Konventionen und/oder gesetzlichen Vorschriften entsprechen
|
II |
optimieren |
einen gegebenen technischen Sachverhalt, einen Quellcode oder eine gegebene technische Einrichtung so verändern, dass die geforderten Kriterien unter einem bestimmten Aspekt erfüllt werden
|
II, III |
planen |
die Schritte eines Arbeitsprozesses antizipieren und eine nachvollziehbare ergebnisorientierte Anordnung der Schritte vornehmen
|
III |
präsentieren |
Sachverhalte strukturiert, mediengestützt und adressatengerecht vortragen
|
II |
skizzieren |
Sachverhalte, Objekte, Strukturen oder Ergebnisse auf das Wesentliche reduzieren und übersichtlich darstellen
|
I |
übersetzen |
einen Sachverhalt oder einzelne Wörter und Phrasen wortgetreu in einer anderen Sprache wiedergeben
|
II |
validieren, testen |
Erbringung eines dokumentierten Nachweises, dass ein bestimmter Prozess oder ein System kontinuierlich eine Funktionalität/Produkt erzeugt, das die zuvor definierten Spezifikationen und Qualitätsmerkmale erfüllt
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I |
verallgemeinern |
aus einer Einsicht eine Aussage formulieren, die für verschiedene Anwendungsbereiche Gültigkeit besitzt
|
II |
verdrahten |
Betriebsmittel nach einem vorgegebenen Anschluss‑/ Stromlaufplan systematisch elektrisch miteinander verbinden
|
I, II |
vergleichen, gegenüberstellen, unterscheiden |
nach vorgegebenen oder selbst gewählten Gesichtspunkten problembezogen Gemeinsamkeiten, Ähnlichkeiten und Unterschiede ermitteln und gegenüberstellen sowie auf dieser Grundlage ggf. ein gewichtetes Ergebnis formulieren
|
II |
wiedergeben |
wesentliche Information und/oder deren Zusammenhänge strukturiert zusammenfassen
|
I |
zeichnen |
einen beobachtbaren oder gegebenen Sachverhalt mit grafischen Mitteln und ggf. unter Einhaltung von fachlichen Konventionen (z. B. Symbole, Perspektiven etc.) darstellen
|
I, II |
zeigen, aufzeigen |
Sachverhalte, Prozesse o. a. sachlich beschreiben und erläutern
|
I, II |
zusammenfassen |
das Wesentliche sachbezogen, konzentriert sowie inhaltlich und sprachlich strukturiert mit eigenen Worten wiedergeben
|
I, II |
Amtsblatt des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg
hier: Berufskolleg Produktdesign
Berufskolleg für technische Assistenten (Bildungsplan zur Erprobung)
Vom
Aktenzeichen KM 41-6623-3/4/1
I.
II.
für das Schuljahr 1 ab 1. August 2023.
für das Schuljahr 2 ab 1. August 2024.