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Informationstechnik
Fachliche Vorbemerkungen
1. Fachspezifischer Bildungsauftrag
Die Entwicklung der Informationstechnologien durchdringt mit zunehmender Geschwindigkeit alle Bereiche der Lebenswelt in der Gesellschaft. Sie verändert individuelle Lebensgewohnheiten, Kommunikationswege und Interaktionsmöglichkeiten.
Die Schülerinnen und Schüler stehen vor der Herausforderung, sich in einer ständig wandelnden Welt zurechtzufinden, die von Informationssystemen geprägt ist. Sie sollen die darin enthaltenen Chancen erkennen und einen geeigneten Umgang mit möglichen Risiken finden. Angesichts eines sich immer rascher entwickelnden technologischen Wandels ist eine inhaltliche und methodische Gestaltung des Unterrichts notwendig, sodass die Schülerinnen und Schüler nachhaltige Fähigkeiten und Kenntnisse entwickeln, um sich im Berufsleben weiterzuentwickeln.
Im Fach „Informationstechnik“ ist ein offener, reflektierter, aber auch kritischer Umgang mit Informationstechnologien und ihren Auswirkungen notwendig. Voraussetzung dafür ist ein Verständnis für die grundlegenden Funktionsweisen und wesentlichen Merkmale der zentralen Felder der Informationstechnik. Es gewährt den Schülerinnen und Schülern eine Orientierung bezüglich beruflicher Perspektiven im Bereich der Datenerhebung und Datenanalyse, vor allem in den Gesundheits- und Lebenswissenschaften als bedeutsamen Anwendungsbereichen einer Vielzahl informatischer Methoden. Die Informationstechnik ist somit eine wertvolle Ergänzung zu den naturwissenschaftlichen theoretischen und praktischen Fächern und ermöglicht es den Schülerinnen und Schülern, ihre experimentell ermittelten Daten auszuwerten, darzustellen und zu präsentieren. Unabdingbar ist dabei ein sicherer und konstruktiver Umgang mit geeigneten Werkzeugen der Informationstechnologie, da nur so eine produktive Nutzung der sich eröffnenden Möglichkeiten erreicht werden kann.
2. Fachliche Aussagen zum Kompetenzerwerb
Der Unterricht im zweijährigen Berufskolleg hat die wichtige Aufgabe, die heterogenen DV-Kenntnisse der Schülerinnen und Schüler mit Fachschulreife auf einen gleichwertigen Stand zu bringen, der als Basis für EDV-Anwendungen in den berufsbezogenen Fächern dient. Anhand berufsspezifischer Problemstellungen werden Grundkenntnisse über aktuelle soft- und hardwaretechnische Strukturen der Informations- und Kommunikationstechnik vermittelt. Die Schülerinnen und Schüler sollen dabei die Fähigkeit entwickeln, für die Lösung eines Problems und deren Darstellung die Eigenschaften eines oder die Kombination verschiedener Softwarewerkzeuge zu nutzen. Ein weiteres Unterrichtsziel ist die nachhaltige Vorbereitung auf den Berufsalltag.
Die Dokumentation des Erlernten wird idealerweise mit einem Textverarbeitungsprogramm durchgeführt.
Die inhaltsbezogenen Kompetenzen orientieren sich an aktuellen biowissenschaftlichen Fragestellungen sowie deren Lösungen durch Einsatz informatischer Methoden. Im Einzelnen ist Fachwissen aus folgenden Themenkomplexen beinhaltet: digitale Plattformen und Programme zur Protokollierung und Auswertung naturwissenschaftlicher Daten, digitale Medien zur Darstellung und Präsentation von Versuchsergebnissen aus den praktischen Unterrichtsfächern. Diese Art der Nutzung digitaler Medien im naturwissenschaftlichen Unterricht stellt als Kernkompetenz eine wichtige Grundlage für das spätere Berufsleben dar.
Die Schülerinnen und Schüler erfahren, dass biowissenschaftliche Daten mittels international zugänglicher Datenbanken verwaltet und für eine Auswertung zur Verfügung gestellt werden.
Prozessbezogene Kompetenzen, wie die digitale Kollaboration und Kommunikation, aber auch das Anfertigen, Verarbeiten, Gestalten und Veröffentlichen von Informationen und Wissen, werden im beruflichen Alltag benötigt. Die zielgerichtete Nutzung elektronischer Medien mit der zugehörigen Software/Applikation soll junge Menschen befähigen, sich – unabhängig von Ort und Zeit – Informationen und Wissen zu beschaffen und aufzubereiten.
Die Schülerinnen und Schüler kennen die potenziellen Chancen und Gefahren der digitalen Kommunikation sowie Kollaboration und entwickeln Strategien, um ihre Daten zu schützen und zu sichern.
Die Vermittlung erfolgt anhand der fachlichen Inhalte gemeinsam mit den inhaltsbezogenen Kompetenzen und setzt eine entsprechende fachdidaktische Unterrichtsgestaltung voraus. Die Schülerinnen und Schüler strukturieren und vernetzen Daten, indem sie z. B. naturwissenschaftliche Versuchsbeschreibungen und ‑ergebnisse sammeln, auswerten und dokumentieren.
Hinweise zum Umgang mit dem Bildungsplan
Der Bildungsplan zeichnet sich durch eine Inhalts- und eine Kompetenzorientierung aus. In jeder Bildungsplaneinheit (BPE) werden in kursiver Schrift die übergeordneten Ziele beschrieben, die durch Zielformulierungen sowie in jeweils einer Inhalts- und Hinweisspalte konkretisiert werden. In den Zielformulierungen werden die jeweiligen fachspezifischen Operatoren als Verben verwendet. Operatoren sind handlungsinitiierende Verben, die signalisieren, welche Tätigkeiten beim Bearbeiten von Aufgaben erwartet werden; eine Operatorenliste ist jedem Bildungsplan im Anhang beigefügt. Durch die kompetenzorientierte Zielformulierung mittels dieser Operatoren wird das Anforderungsniveau bezüglich der Inhalte und der zu erwerbenden Kompetenzen definiert. Die formulierten Ziele und Inhalte sind verbindlich und damit prüfungsrelevant. Sie stellen die Regelanforderungen im jeweiligen Fach dar. Die Inhalte der Hinweisspalte sind unverbindliche Ergänzungen zur Inhaltsspalte und umfassen Beispiele, didaktische Hinweise und Querverweise auf andere Fächer bzw. BPE.
Der VIP-Bereich des Bildungsplans umfasst die Vertiefung, individualisiertes Lernen sowie Projektunterricht. Im Rahmen der hier zur Verfügung stehenden Stunden sollen die Schülerinnen und Schüler bestmöglich unterstützt und bei der Weiterentwicklung ihrer personalen und fachlichen Kompetenzen gefördert werden. Die Fachlehrerinnen und Fachlehrer nutzen diese Unterrichtszeit nach eigenen Schwerpunktsetzungen auf Basis der fächer- und bildungsgangspezifischen Besonderheiten sowie nach den Lernvoraussetzungen der einzelnen Schülerinnen und Schüler.
Der Teil „Zeit für Leistungsfeststellung“ des Bildungsplans berücksichtigt die Zeit, die zur Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung von Leistungsfeststellungen zur Verfügung steht. Dies kann auch die notwendige Zeit für die im Rahmen der Besonderen Lernleistungen erbrachten Leistungen, Nachbesprechung zu Leistungsfeststellungen sowie Feedback-Gespräche umfassen.
Schuljahr 1
Vertiefung – Individualisiertes Lernen – Projektunterricht (VIP) |
20 |
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Die Themenauswahl des Projektunterrichts hat aus den nachfolgenden Bildungsplaneinheiten unter Beachtung fächerverbindender Aspekte zu erfolgen.
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BPE 1 |
Aufbau eines Computers |
4 |
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Die Schülerinnen und Schüler beschreiben die Bestandteile und die Funktionsweise eines Computers. Sie wenden den Umgang mit einem Betriebssystem an und führen verschiedene Dateioperationen durch.
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BPE 1.1 |
Die Schülerinnen und Schüler beschreiben den Aufbau der Komponenten eines Computers und erläutern ihr Zusammenwirken. Sie beschreiben grundlegende Funktionen eines Betriebssystems und wenden diese an. |
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BPE 2 |
Dokumentation von naturwissenschaftlichen Versuchen |
30 |
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Die Schülerinnen und Schüler formulieren naturwissenschaftliche Dokumente und Dokumentationen von Arbeitsergebnissen, in denen Messdaten übersichtlich erfasst, ausgewertet und dargestellt sind.
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BPE 2.1 |
Die Schülerinnen und Schüler geben naturwissenschaftliche Versuche mit den grundlegenden Funktionen eines Textverarbeitungsprogramms wieder. Dabei übertragen sie die formalen Vorgaben eines naturwissenschaftlichen Protokolls auf die Erstellung von Laborberichten. |
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BPE 2.2 |
Die Schülerinnen und Schüler wenden die Funktionen eines Tabellenkalkulationsprogramms als Werkzeug zur Versuchsauswertung an. |
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BPE 2.3 |
Die Schülerinnen und Schüler beschreiben den Aufbau von Datenbanken und führen einfache Datenbankoperationen durch. |
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BPE 2.4 |
Die Schülerinnen und Schüler planen und präsentieren berufsbezogene Präsentationen. |
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BPE 3 |
Messtechnische Anwendungen |
8 |
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Die Schülerinnen und Schüler führen die Erfassung und Weiterverarbeitung von digitalen Messdaten und den Import in passende Auswertungssoftware durch.
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BPE 3.1 |
Die Schülerinnen und Schüler beschreiben digitale Systeme zum Messen, Regeln und Bedienen von Analysegeräten und wenden verschiedene Dateiformate zur Erfassung von Messdaten und zum Datenaustausch an. |
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BPE 4 |
Umgang mit Informationen |
8 |
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Die Schülerinnen und Schüler beurteilen die individuellen Chancen und Risiken des Internets und berücksichtigen dabei die digitale Sicherheit sowie den Datenschutz.
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BPE 4.1 |
Die Schülerinnen und Schüler unterscheiden Internetdienste und bewerten deren Möglichkeiten für betriebliche Kommunikation und kommerzielle Nutzung. Sie diskutieren die gesellschaftlichen Aspekte der Datenverarbeitung und begründen die Notwendigkeit des Schutzes personenbezogener Daten. |
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Zeit für Leistungsfeststellung
10
70
80
Operatorenliste
Anforderungsbereiche
Anforderungsbereiche:
Anforderungsbereich I umfasst die Reproduktion und die Anwendung einfacher Sachverhalte und Fachmethoden, das Darstellen von Sachverhalten in vorgegebener Form sowie die Darstellung einfacher Bezüge.
Anforderungsbereich II umfasst die Reorganisation und das Übertragen komplexerer Sachverhalte und Fachmethoden, die situationsgerechte Anwendung von technischen Kommunikationsformen, die Wiedergabe von Bewertungsansätzen sowie das Herstellen von Bezügen, um technische Problemstellungen entsprechend den allgemeinen Regeln der Technik zu lösen.
Anforderungsbereich III umfasst das problembezogene Anwenden und Übertragen komplexer Sachverhalte und Fachmethoden, die situationsgerechte Auswahl von Kommunikationsformen, das Herstellen von Bezügen und das Bewerten von Sachverhalten.
Operator | Erläuterung |
Zuordnung Anforderungsbereiche |
---|---|---|
ableiten |
auf der Grundlage relevanter Merkmale sachgerechte Schlüsse ziehen
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II |
abschätzen |
auf der Grundlage von begründeten Überlegungen Größenordnungen angeben
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II |
analysieren, untersuchen |
für eine gegebene Problem- oder Fragestellung systematisch bzw. kriteriengeleitet wichtige Bestandteile, Merkmale oder Eigenschaften eines Sachverhaltes oder eines Objektes erschließen und deren Beziehungen zueinander darstellen
|
II |
anwenden, übertragen |
einen bekannten Zusammenhang oder eine bekannte Methode zur Lösungsfindung bzw. Zielerreichung auf einen anderen, ggf. unbekannten Sachverhalt beziehen
|
II, III |
aufbauen |
Objekte und Geräte zielgerichtet anordnen und kombinieren
|
II |
aufstellen |
fachspezifische Formeln, Gleichungen, Gleichungssysteme, Reaktionsgleichungen oder Reaktionsmechanismen entwickeln
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II |
auswerten |
Informationen (Daten, Einzelergebnisse o. a.) erfassen, in einen Zusammenhang stellen und daraus zielgerichtete Schlussfolgerungen ziehen
|
II, III |
begründen |
Sachverhalte oder Aussagen auf Regeln, Gesetzmäßigkeiten bzw. kausale Zusammenhänge oder weitere nachvollziehbare Argumente zurückführen
|
II |
benennen, nennen, angeben |
Elemente, Sachverhalte, Begriffe, Daten oder Fakten ohne Erläuterung und Wertung aufzählen
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I |
beraten |
eine Entscheidungsfindung fachkompetent und zielgruppengerecht unterstützen
|
III |
berechnen |
Ergebnisse aus gegebenen Werten/Daten durch Rechenoperationen oder grafische Lösungsmethoden gewinnen
|
II |
beschreiben |
Strukturen, Situationen, Zusammenhänge, Prozesse und Eigenschaften genau, sachlich, strukturiert und fachsprachlich richtig mit eigenen Worten darstellen, dabei wird auf Erklärungen oder Wertungen verzichtet
|
I, II |
bestimmen |
Sachverhalte und Inhalte prägnant und kriteriengeleitet darstellen
|
I |
bestätigen, beweisen, nachweisen, überprüfen, prüfen |
die Gültigkeit, Schlüssigkeit und Berechtigung einer Aussage (z. B. Hypothese, Modell oder Naturgesetz) durch ein Experiment, eine logische Herleitung oder sachliche Argumentation belegen bzw. widerlegen
|
III |
beurteilen, Stellung nehmen |
zu einem Sachverhalt oder einer Aussage eine eigene, auf Fachwissen sowie fachlichen Methoden und Maßstäben begründete Position über deren Sinnhaftigkeit vertreten
|
III |
bewerten, kritisch Stellung nehmen |
zu einem Sachverhalt oder einer Aussage eine eigene, auf gesellschaftlich oder persönliche Wertvorstellungen begründete Position über deren Annehmbarkeit vertreten
|
III |
charakterisieren |
spezifischen Eigenheiten von Sachverhalten, Objekten, Vorgängen, Personen o. a. unter leitenden Gesichtspunkten herausarbeiten und darstellen
|
II |
darstellen, darlegen |
Sachverhalte, Strukturen, Zusammenhänge, Methoden oder Ergebnisse etc. unter einer bestimmten Fragestellung in geeigneten Kommunikationsformaten strukturiert und ggf. fachsprachlich wiedergeben
|
I, II |
diskutieren, erörtern |
Pro- und Kontra-Argumente zu einer Aussage bzw. Behauptung einander gegenüberstellen und abwägen
|
III |
dokumentieren |
Entscheidende Erklärungen, Herleitungen und Skizzen zu einem Sachverhalt bzw. Vorgang angeben und systematisch ordnen
|
I, II |
durchführen |
eine vorgegebene oder eigene Anleitung bzw. Anweisung umsetzen
|
I, II |
einordnen, ordnen, zuordnen, kategorisieren, strukturieren |
Begriffe, Gegenstände usw. auf der Grundlage bestimmter Merkmale systematisch einteilen; so wird deutlich, dass Zusammenhänge unter vorgegebenen oder selbst gewählten Gesichtspunkten begründet hergestellt werden
|
II |
empfehlen |
Produkte und Verhaltensweisen kunden- und situationsgerecht vorschlagen
|
II |
entwickeln, entwerfen, gestalten |
Wissen und Methoden zielgerichtet und ggf. kreativ miteinander verknüpfen, um eine eigenständige Antwort auf eine Annahme oder eine Lösung für eine Problemstellung zu erarbeiten oder weiterzuentwickeln
|
III |
erklären |
Strukturen, Prozesse oder Zusammenhänge eines Sachverhalts nachvollziehbar, verständlich und fachlich begründet zum Ausdruck bringen
|
I, II |
erläutern |
Wesentliches eines Sachverhalts, Gegenstands, Vorgangs etc. mithilfe von anschaulichen Beispielen oder durch zusätzliche Informationen verdeutlichen
|
II |
ermitteln |
einen Zusammenhang oder eine Lösung finden und das Ergebnis formulieren
|
I, II |
erschließen |
geforderte Informationen herausarbeiten oder Sachverhalte herleiten, die nicht explizit in dem zugrunde liegenden Material genannt werden
|
II |
formulieren |
Gefordertes knapp und präzise zum Ausdruck bringen
|
I |
herstellen |
nach anerkannten Regeln Zubereitungen aus Stoffen gewinnen, anfertigen, zubereiten, be- oder verarbeiten, umfüllen, abfüllen, abpacken und kennzeichnen
|
II, III |
implementieren |
Strukturen und/oder Prozesse mit Blick auf gegebene Rahmenbedingungen, Zielanforderungen sowie etwaige Regeln in einem System umsetzen
|
II, III |
informieren |
fachliche Informationen zielgruppengerecht aufbereiten und strukturieren
|
II |
interpretieren, deuten |
auf der Grundlage einer beschreibenden Analyse Erklärungsmöglichkeiten für Zusammenhänge und Wirkungsweisen mit Blick auf ein schlüssiges Gesamtverständnis aufzeigen
|
III |
kennzeichnen |
Markierungen, Symbole, Zeichen oder Etiketten anbringen, die geltenden Konventionen und/oder gesetzlichen Vorschriften entsprechen
|
II |
optimieren |
einen gegebenen technischen Sachverhalt, einen Quellcode oder eine gegebene technische Einrichtung so verändern, dass die geforderten Kriterien unter einem bestimmten Aspekt erfüllt werden
|
II, III |
planen |
die Schritte eines Arbeitsprozesses antizipieren und eine nachvollziehbare ergebnisorientierte Anordnung der Schritte vornehmen
|
III |
präsentieren |
Sachverhalte strukturiert, mediengestützt und adressatengerecht vortragen
|
II |
skizzieren |
Sachverhalte, Objekte, Strukturen oder Ergebnisse auf das Wesentliche reduzieren und übersichtlich darstellen
|
I |
übersetzen |
einen Sachverhalt oder einzelne Wörter und Phrasen wortgetreu in einer anderen Sprache wiedergeben
|
II |
validieren, testen |
Erbringung eines dokumentierten Nachweises, dass ein bestimmter Prozess oder ein System kontinuierlich eine Funktionalität/Produkt erzeugt, das die zuvor definierten Spezifikationen und Qualitätsmerkmale erfüllt
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I |
verallgemeinern |
aus einer Einsicht eine Aussage formulieren, die für verschiedene Anwendungsbereiche Gültigkeit besitzt
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II |
verdrahten |
Betriebsmittel nach einem vorgegebenen Anschluss‑/ Stromlaufplan systematisch elektrisch miteinander verbinden
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I, II |
vergleichen, gegenüberstellen, unterscheiden |
nach vorgegebenen oder selbst gewählten Gesichtspunkten problembezogen Gemeinsamkeiten, Ähnlichkeiten und Unterschiede ermitteln und gegenüberstellen sowie auf dieser Grundlage ggf. ein gewichtetes Ergebnis formulieren
|
II |
wiedergeben |
wesentliche Information und/oder deren Zusammenhänge strukturiert zusammenfassen
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I |
zeichnen |
einen beobachtbaren oder gegebenen Sachverhalt mit grafischen Mitteln und ggf. unter Einhaltung von fachlichen Konventionen (z. B. Symbole, Perspektiven etc.) darstellen
|
I, II |
zeigen, aufzeigen |
Sachverhalte, Prozesse o. a. sachlich beschreiben und erläutern
|
I, II |
zusammenfassen |
das Wesentliche sachbezogen, konzentriert sowie inhaltlich und sprachlich strukturiert mit eigenen Worten wiedergeben
|
I, II |
Amtsblatt des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg
hier: Berufskolleg für biotechnologische Assistenten
Berufskolleg für technische Assistenten (Bildungsplan zur Erprobung)
Vom
Aktenzeichen KM 41-6623-3/4/1
I.
II.
für das Schuljahr 1 ab 1. August 2023