Suchfunktion
Filter
Berufliche Schulen
Bildungsplanarbeit Berufskollegs Assistenz
Chemie
Fachliche Vorbemerkungen
1. Fachspezifischer Bildungsauftrag und Bildungswert des Faches Chemie
Die Naturwissenschaft Chemie liefert einen wesentlichen Beitrag zur Beantwortung der Frage, „was die Welt im Innersten zusammenhält“. Sie prägt durch ihre naturwissenschaftliche Denk- und Arbeitsweise, durch Erkenntnisse und die daraus resultierenden Anwendungen grundlegend unsere moderne Gesellschaft und kulturelle „Identität“. Darüber hinaus ist die Chemie für die ökologische und ökonomische Entwicklung unserer Gesellschaft und als Grundlage vieler Berufe von besonderer Bedeutung.
Kennzeichnend für die Chemie sind – in der Beschreibung der stofflichen Welt – die wechselnde Betrachtung von Stoff und Stoffumwandlungen sowohl auf der Stoff- als auch auf der Teilchenebene sowie die Verknüpfung beider Ebenen zur Erklärung von Phänomenen und Sachverhalten, auch unter energetischen Aspekten. Dazu nutzt die Chemie Experimente und Modelle über die Struktur und über den Ablauf von Stoffumwandlungen sowie die damit einhergehenden Energieumsätze.
Diese spezifischen Denk- und Arbeitsweisen in der Chemie führen zu einer besonderen Förderung kognitiver Fähigkeiten. Das selbstständige, sicherheitsgerechte Experimentieren, die Verwendung einer korrekten Fachsprache und das kriterien- und theoriegeleitete Argumentieren und Strukturieren fachwissenschaftlicher Erkenntnisse haben eine zentrale Bedeutung nicht nur innerhalb der Fachwissenschaft Chemie.
Damit hat die „Chemische Bildung“ einen wesentlichen Einfluss auf den lebenslangen individuellen Kompetenzaufbau und stellt einen wichtigen Teilbereich der Allgemeinbildung und des Professionswissens dar.
Der Chemieunterricht orientiert sich eng an den Anforderungen des Berufsalltags. Er vermittelt allgemeine chemische Grundlagen und unterstützt die Fächer Biotechnologie, Mikrobiologie sowie die praktischen Fächer durch Ausrichtung auf deren spezifische Thematik.
2. Fachliche Aussagen zum Kompetenzerwerb
Kompetenzorientierter Chemieunterricht bietet die Möglichkeit, Wissen, Fähigkeiten und Fertigkeiten selbstständig und nachhaltig aufzubauen, zu reflektieren und in verschiedenen Situationen verantwortungsvoll einzusetzen.
Die Schülerinnen und Schüler entwickeln im aktiven Umgang mit spezifischen Inhalten die Kompetenzen, die für die Naturwissenschaften von zentraler Bedeutung sind. Erkenntnisse gewinnen, Kommunizieren und Bewerten sind hier die charakteristischen Fähigkeiten und Fertigkeiten. Naturwissenschaftlich fachkompetente Schülerinnen und Schüler verfügen über Sach‐, Erkenntnisgewinnungs‐, Kommunikations- und Bewertungskompetenz. Diese vier Kompetenzbereiche durchdringen einander und bilden gemeinsam die Fachkompetenz.
Die Sachkompetenz der Schülerinnen und Schüler zeigt sich in der Kenntnis naturwissenschaftlicher Konzepte, Theorien und Verfahren und der Fähigkeit, diese zu beschreiben und zu erklären sowie geeignet auszuwählen und zu nutzen, um Sachverhalte aus fach- und alltagsbezogenen Anwendungsbereichen zu verarbeiten.
Die Erkenntnisgewinnungskompetenz der Schülerinnen und Schüler zeigt sich in der Kenntnis von naturwissenschaftlichen Denk- und Arbeitsweisen und in der Fähigkeit, diese zu beschreiben, zu erklären und zu verknüpfen, um Erkenntnisprozesse nachvollziehen oder gestalten zu können und deren Möglichkeiten und Grenzen zu reflektieren.
Die Kommunikationskompetenz der Schülerinnen und Schüler zeigt sich in der Kenntnis von Fachsprache, fachtypischen Darstellungen und Argumentationsstrukturen und in der Fähigkeit, diese zu nutzen, um fachbezogene Informationen zu erschließen, adressaten- und situationsgerecht darzustellen und auszutauschen.
Die Bewertungskompetenz der Schülerinnen und Schüler zeigt sich in der Kenntnis von fachlichen und überfachlichen Perspektiven und Bewertungsverfahren und in der Fähigkeit, diese zu nutzen, um Aussagen bzw. Daten anhand verschiedener Kriterien zu beurteilen, sich dazu begründet Meinungen zu bilden, Entscheidungen auch auf ethischer Grundlage zu treffen und Entscheidungsprozesse und deren Folgen zu reflektieren.
Der Vielfalt naturwissenschaftlicher Phänomene liegen im Fach „Chemie“ gemeinsame Prinzipien zugrunde, die sich als Basiskonzepte beschreiben lassen. Die Basiskonzepte
- Konzept vom Aufbau und von den Eigenschaften der Stoffe und ihrer Teilchen,
- Konzept der chemischen Reaktion und
- Energiekonzept
ermöglichen daher die Vernetzung und Systematisierung fachlicher Inhalte und deren Betrachtung aus verschiedenen Perspektiven aufgrund vergleichbarer Strukturierungselemente.
Das Fach „Chemie“ baut auf die Inhalte des Fachs „Mathematik I“ auf und setzt diese anwendungsbezogen um.
Hinweise zum Umgang mit dem Bildungsplan
Der Bildungsplan zeichnet sich durch eine Inhalts- und eine Kompetenzorientierung aus. In jeder Bildungsplaneinheit (BPE) werden in kursiver Schrift die übergeordneten Ziele beschrieben, die durch Zielformulierungen sowie in jeweils einer Inhalts- und Hinweisspalte konkretisiert werden. In den Zielformulierungen werden die jeweiligen fachspezifischen Operatoren als Verben verwendet. Operatoren sind handlungsinitiierende Verben, die signalisieren, welche Tätigkeiten beim Bearbeiten von Aufgaben erwartet werden; eine Operatorenliste ist jedem Bildungsplan im Anhang beigefügt. Durch die kompetenzorientierte Zielformulierung mittels dieser Operatoren wird das Anforderungsniveau bezüglich der Inhalte und der zu erwerbenden Kompetenzen definiert. Die formulierten Ziele und Inhalte sind verbindlich und damit prüfungsrelevant. Sie stellen die Regelanforderungen im jeweiligen Fach dar. Die Inhalte der Hinweisspalte sind unverbindliche Ergänzungen zur Inhaltsspalte und umfassen Beispiele, didaktische Hinweise und Querverweise auf andere Fächer bzw. BPE.
Der VIP-Bereich des Bildungsplans umfasst die Vertiefung, individualisiertes Lernen sowie Projektunterricht. Im Rahmen der hier zur Verfügung stehenden Stunden sollen die Schülerinnen und Schüler bestmöglich unterstützt und bei der Weiterentwicklung ihrer personalen und fachlichen Kompetenzen gefördert werden. Die Fachlehrerinnen und Fachlehrer nutzen diese Unterrichtszeit nach eigenen Schwerpunktsetzungen auf Basis der fächer- und bildungsgangspezifischen Besonderheiten sowie nach den Lernvoraussetzungen der einzelnen Schülerinnen und Schüler.
Der Teil „Zeit für Leistungsfeststellung“ des Bildungsplans berücksichtigt die Zeit, die zur Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung von Leistungsfeststellungen zur Verfügung steht. Dies kann auch die notwendige Zeit für die im Rahmen der Besonderen Lernleistungen erbrachten Leistungen, Nachbesprechung zu Leistungsfeststellungen sowie Feedback-Gespräche umfassen.
Schuljahr 1
Vertiefung – Individualisiertes Lernen – Projektunterricht (VIP) |
30 |
||||||
---|---|---|---|---|---|---|---|
|
|||||||
Die Themenauswahl des Projektunterrichts hat aus den nachfolgenden Bildungsplaneinheiten unter Beachtung fächerverbindender Aspekte zu erfolgen.
|
BPE 1 |
Stoffe, Stoffumwandlung und Symbolik |
8 |
---|---|---|
Die Schülerinnen und Schüler kategorisieren Stoffe nach ihren Eigenschaften und erkennen, dass mit einer chemischen Reaktion Stoffumwandlungen und energetische Umsätze verbunden sind. Sie stellen die stofflichen Veränderungen mit chemischer Symbolik dar und deuten Stoffumsätze quantitativ sowie Energieumsätze qualitativ.
|
BPE 1.1 |
Die Schülerinnen und Schüler beschreiben die Zusammensetzung von Stoffen und Stoffgemischen mit dem Teilchenmodell und leiten mithilfe dessen physikalische Eigenschaften und Aggregatzustände ab. |
||||||||||||||||||||||||
---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
|
BPE 1.2 |
Die Schülerinnen und Schüler formulieren Reaktionsgleichungen für chemische Reaktionen. |
||
---|---|---|---|
|
BPE 1.3 |
Die Schülerinnen und Schüler beschreiben Energieveränderungen bei chemischen Reaktionen. Sie skizzieren Energieverläufe (Energie-Reaktionsweg-Diagramm) chemischer Reaktionen und interpretieren sie. |
||||||||
---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
|
BPE 2 |
Ordnungsprinzip des Periodensystems der Elemente, Atombau und Bindungslehre |
12 |
---|---|---|
Die Schülerinnen und Schüler verwenden das Bohrsche Atommodell zur Erklärung des Aufbaus der Materie. Sie wenden die gewonnenen Erkenntnisse an und erklären damit das Zustandekommen von Bindungen und deren Eigenschaften.
|
BPE 2.1 |
Die Schülerinnen und Schüler beschreiben den Aufbau von Atomen mithilfe des Bohrschen Atommodells. |
||||
---|---|---|---|---|---|
|
BPE 2.2 |
Die Schülerinnen und Schüler beschreiben Zusammenhänge zwischen Atombau und Stellung im Periodensystem der Elemente (PSE) und geben aus der Stellung eines Elements im PSE dessen Eigenschaften an. |
||||||||
---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
|
BPE 2.3 |
Die Schülerinnen und Schüler erläutern die Ionenbindung und leiten aus dem Aufbau Eigenschaften von Ionenverbindungen ab. |
||||||||||||
---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
|
BPE 2.4 |
Die Schülerinnen und Schüler erklären die unpolare und polare Atombindung und stellen die so aufgebauten Moleküle in Lewis-Schreibweise dar. |
||||||
---|---|---|---|---|---|---|---|
|
BPE 3 |
Raumstruktur von Molekülen und zwischenmolekulare Kräfte |
10 |
---|---|---|
Die Schülerinnen und Schüler leiten aus den gewonnenen Erkenntnissen zu Atombau und PSE Zusammenhänge zwischen Bindungsart, Raumstruktur und zwischenmolekularen Kräften ab. Sie erklären damit wesentliche Stoffeigenschaften.
|
BPE 3.1 |
Die Schülerinnen und Schüler beschreiben die Struktur von Molekülen mithilfe des Elektronenpaarabstoßungsmodells. |
||||||
---|---|---|---|---|---|---|---|
|
BPE 3.2 |
Ausgehend von den behandelten Bindungsarten leiten die Schülerinnen und Schüler physikalische Eigenschaften der entsprechenden Stoffe ab. Sie erklären die zwischenmolekularen Kräfte und stellen Lösungsvorgänge dar. |
||||||||||
---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
|
BPE 4 |
Stöchiometrie |
8 |
---|---|---|
Die Schülerinnen und Schüler beschreiben Stoffe und Stoffgemische sowie Stoffumsetzungen quantitativ mithilfe von stöchiometrischen Größen.
|
BPE 4.1 |
Die Schülerinnen und Schüler geben grundlegende Begriffe der Stöchiometrie an und führen Berechnungen durch. |
||||||||||||||||
---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
|
BPE 4.2 |
Die Schülerinnen und Schüler berechnen Stoffumsätze anhand von Reaktionsgleichungen. |
||
---|---|---|---|
|
BPE 5 |
Redoxreaktionen |
12 |
---|---|---|
Mithilfe des Donator-Akzeptor-Prinzips beschreiben die Schülerinnen und Schüler chemische Reaktionen mit Elektronenübergängen und leiten die Anwendungsbereiche Galvanische Zelle und Elektrolyse ab.
|
BPE 5.1 |
Die Schülerinnen und Schüler stellen mithilfe von Oxidationszahlen Teil- und Gesamtgleichung von Redoxreaktionen auf und geben Reduktions- und Oxidationsmittel an. |
||||||||
---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
|
BPE 5.2 |
Die Schülerinnen und Schüler vergleichen Standardredoxpotenziale, beurteilen mithilfe der Spannungsreihe den Verlauf chemischer Reaktionen und stellen Redox-Anwendungen wie die Galvanische Zelle und die Elektrolyse dar. |
||||||||
---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
|
BPE 6 |
Kinetik chemischer Reaktionen |
12 |
---|---|---|
Die Schülerinnen und Schüler analysieren chemische Systeme hinsichtlich vorhandener Gleichgewichte und begründen verschiedene Faktoren, welche die Reaktionsgeschwindigkeit und die Lage des chemischen Gleichgewichts beeinflussen können.
|
BPE 6.1 |
Die Schülerinnen und Schüler ermitteln Reaktionsgeschwindigkeiten und nennen Einflussfaktoren auf die Reaktionsgeschwindigkeit. |
||||||||||||
---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
|
BPE 6.2 |
Die Schülerinnen und Schüler beschreiben Gleichgewichtssysteme mithilfe des Massenwirkungsgesetzes und erläutern die Verschiebung der Lage des Gleichgewichts anhand des Prinzips von Le Chatelier. |
||||||||||
---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
|
BPE 7 |
Säuren und Basen |
13 |
---|---|---|
Mithilfe des Donator-Akzeptor-Prinzips beschreiben die Schülerinnen und Schüler chemische Reaktionen mit Protonenübergängen und formulieren Neutralisationsreaktionen. Sie beschreiben mithilfe des Massenwirkungsgesetz Säure-Base-Gleichgewichte, ordnen Säuren und Basen nach ihrer Stärke und ermitteln die pH-Werte wässriger Lösungen
|
BPE 7.1 |
Die Schülerinnen und Schüler erläutern Säure-Base-Reaktionen nach Brønsted, ordnen korrespondierende Säure-Base-Paare zu und formulieren Reaktionsgleichungen von Neutralisationsreaktionen. |
||||||||||||||
---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
|
BPE 7.2 |
Die Schülerinnen und Schüler erklären den Zusammenhang zwischen pH-Wert und der Autoprotolyse des Wassers, ordnen Säuren und Basen anhand der logarithmierten Säure-/Basenkonstante nach ihrer Stärke und ermitteln pH-Werte wässriger Lösungen rechnerisch. |
||||||
---|---|---|---|---|---|---|---|
|
Zeit für Leistungsfeststellung
15
105
120
Schuljahr 2
Vertiefung – Individualisiertes Lernen – Projektunterricht (VIP) |
20 |
||||||
---|---|---|---|---|---|---|---|
|
|||||||
Die Themenauswahl des Projektunterrichts hat aus den nachfolgenden Bildungsplaneinheiten unter Beachtung fächerverbindender Aspekte zu erfolgen.
|
BPE 8 |
Säure-Base-Anwendungen |
14 |
---|---|---|
Die Schülerinnen und Schüler wenden ihre Kenntnisse der Protonenübertragungsreaktionen auf den Verlauf von Titrationen und die Wirkungsweise von Pufferlösungen an.
|
BPE 8.1 |
Die Schülerinnen und Schüler beschreiben und interpretieren den Verlauf von Titrationskurven. |
||||
---|---|---|---|---|---|
|
BPE 8.2 |
Die Schülerinnen und Schüler erklären die Wirkungsweise von Pufferlösungen. Sie wenden die Henderson-Hasselbalch-Gleichung an. |
||||||||
---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
|
BPE 9 |
Kohlenwasserstoffe und deren Oxidationsprodukte |
18 |
---|---|---|
Die Schülerinnen und Schüler benennen aliphatische Kohlenwasserstoffe nach IUPAC und leiten ihre chemisch-physikalischen Eigenschaften aus ihrer Molekülstruktur ab. Sie formulieren die vollständige Verbrennung von Alkanen und Alkenen.
Sie erläutern die Startbedingungen und Produkte der radikalischen Substitution und der elektrophilen Addition und beschreiben Veränderungen der Eigenschaften durch Derivatisierung am Beispiel der Halogenalkane. Die Schülerinnen und Schüler erstellen die Oxidationsreihe der Alkane, erläutern Bau und Eigenschaften der resultierenden Moleküle und stellen deren räumliche Struktur zweidimensional dar. |
BPE 9.1 |
Die Schülerinnen und Schüler beschreiben anhand der Nomenklatur nach IUPAC die Ordnungsprinzipien geradkettiger und verzweigter Alkane und Alkene. |
||||||
---|---|---|---|---|---|---|---|
|
BPE 9.2 |
Die Schülerinnen und Schüler erklären die Stoffeigenschaften und deren Änderungen innerhalb der homologen Reihe der Alkane und Alkene. Sie beschreiben und vergleichen das Reaktionsverhalten gesättigter und ungesättigter Kohlenwasserstoffe und die Eigenschaften der jeweiligen Reaktionsprodukte. |
||||||||||
---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
|
BPE 9.3 |
Die Schülerinnen und Schüler beschreiben anhand der Nomenklatur und der Struktur der Alkanole deren Ordnungsprinzipien und Eigenschaften. |
||||||||||
---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
|
BPE 9.4 |
Die Schülerinnen und Schüler beschreiben anhand der Nomenklatur und Struktur die Ordnungsprinzipien ausgewählter Carbonylverbindungen und deren Eigenschaften. |
||||||||||
---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
|
BPE 9.5 |
Die Schülerinnen und Schüler beschreiben anhand der Nomenklatur und Struktur die Ordnungsprinzipien der Carbonsäuren und deren Eigenschaften. |
||||||||||
---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
|
BPE 10 |
Naturstoffe |
18 |
---|---|---|
Die Schülerinnen und Schüler lernen ausgewählte, biotechnologisch relevante Stoffgruppen kennen.
|
BPE 10.1 |
Die Schülerinnen und Schüler beschreiben Fette als Triglyceride und stellen deren Strukturformeln anhand vorgegebener Nomenklaturregeln auf. Sie erklären besondere Eigenschaften von Fetten und formulieren die Reaktionsgleichungen ihrer Bildung und Hydrolyse. |
||||||||||
---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
|
BPE 10.2 |
Die Schülerinnen und Schüler beschreiben ausgewählte Kohlenhydrate und nennen ausgewählte Stoffeigenschaften. Sie stellen die Moleküle grafisch dar und formulieren Reaktionsgleichungen der Bildung und Hydrolyse von Polysacchariden. |
||||||||||||||
---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
|
BPE 10.3 |
Die Schülerinnen und Schüler beschreiben Proteine als Polyaminosäuren. Sie beschreiben die Bildung der Peptidbindung bei der Verknüpfung von Aminosäuren und die Hydrolyse von Proteinen mit Reaktionsgleichungen. |
||||
---|---|---|---|---|---|
|
Zeit für Leistungsfeststellung
10
70
80
Operatorenliste
Anforderungsbereiche
Anforderungsbereiche:
Anforderungsbereich I umfasst die Reproduktion und die Anwendung einfacher Sachverhalte und Fachmethoden, das Darstellen von Sachverhalten in vorgegebener Form sowie die Darstellung einfacher Bezüge.
Anforderungsbereich II umfasst die Reorganisation und das Übertragen komplexerer Sachverhalte und Fachmethoden, die situationsgerechte Anwendung von technischen Kommunikationsformen, die Wiedergabe von Bewertungsansätzen sowie das Herstellen von Bezügen, um technische Problemstellungen entsprechend den allgemeinen Regeln der Technik zu lösen.
Anforderungsbereich III umfasst das problembezogene Anwenden und Übertragen komplexer Sachverhalte und Fachmethoden, die situationsgerechte Auswahl von Kommunikationsformen, das Herstellen von Bezügen und das Bewerten von Sachverhalten.
Operator | Erläuterung |
Zuordnung Anforderungsbereiche |
---|---|---|
ableiten |
auf der Grundlage relevanter Merkmale sachgerechte Schlüsse ziehen
|
II |
abschätzen |
auf der Grundlage von begründeten Überlegungen Größenordnungen angeben
|
II |
analysieren, untersuchen |
für eine gegebene Problem- oder Fragestellung systematisch bzw. kriteriengeleitet wichtige Bestandteile, Merkmale oder Eigenschaften eines Sachverhaltes oder eines Objektes erschließen und deren Beziehungen zueinander darstellen
|
II |
anwenden, übertragen |
einen bekannten Zusammenhang oder eine bekannte Methode zur Lösungsfindung bzw. Zielerreichung auf einen anderen, ggf. unbekannten Sachverhalt beziehen
|
II, III |
aufbauen |
Objekte und Geräte zielgerichtet anordnen und kombinieren
|
II |
aufstellen |
fachspezifische Formeln, Gleichungen, Gleichungssysteme, Reaktionsgleichungen oder Reaktionsmechanismen entwickeln
|
II |
auswerten |
Informationen (Daten, Einzelergebnisse o. a.) erfassen, in einen Zusammenhang stellen und daraus zielgerichtete Schlussfolgerungen ziehen
|
II, III |
begründen |
Sachverhalte oder Aussagen auf Regeln, Gesetzmäßigkeiten bzw. kausale Zusammenhänge oder weitere nachvollziehbare Argumente zurückführen
|
II |
benennen, nennen, angeben |
Elemente, Sachverhalte, Begriffe, Daten oder Fakten ohne Erläuterung und Wertung aufzählen
|
I |
beraten |
eine Entscheidungsfindung fachkompetent und zielgruppengerecht unterstützen
|
III |
berechnen |
Ergebnisse aus gegebenen Werten/Daten durch Rechenoperationen oder grafische Lösungsmethoden gewinnen
|
II |
beschreiben |
Strukturen, Situationen, Zusammenhänge, Prozesse und Eigenschaften genau, sachlich, strukturiert und fachsprachlich richtig mit eigenen Worten darstellen, dabei wird auf Erklärungen oder Wertungen verzichtet
|
I, II |
bestimmen |
Sachverhalte und Inhalte prägnant und kriteriengeleitet darstellen
|
I |
bestätigen, beweisen, nachweisen, überprüfen, prüfen |
die Gültigkeit, Schlüssigkeit und Berechtigung einer Aussage (z. B. Hypothese, Modell oder Naturgesetz) durch ein Experiment, eine logische Herleitung oder sachliche Argumentation belegen bzw. widerlegen
|
III |
beurteilen, Stellung nehmen |
zu einem Sachverhalt oder einer Aussage eine eigene, auf Fachwissen sowie fachlichen Methoden und Maßstäben begründete Position über deren Sinnhaftigkeit vertreten
|
III |
bewerten, kritisch Stellung nehmen |
zu einem Sachverhalt oder einer Aussage eine eigene, auf gesellschaftlich oder persönliche Wertvorstellungen begründete Position über deren Annehmbarkeit vertreten
|
III |
charakterisieren |
spezifischen Eigenheiten von Sachverhalten, Objekten, Vorgängen, Personen o. a. unter leitenden Gesichtspunkten herausarbeiten und darstellen
|
II |
darstellen, darlegen |
Sachverhalte, Strukturen, Zusammenhänge, Methoden oder Ergebnisse etc. unter einer bestimmten Fragestellung in geeigneten Kommunikationsformaten strukturiert und ggf. fachsprachlich wiedergeben
|
I, II |
diskutieren, erörtern |
Pro- und Kontra-Argumente zu einer Aussage bzw. Behauptung einander gegenüberstellen und abwägen
|
III |
dokumentieren |
Entscheidende Erklärungen, Herleitungen und Skizzen zu einem Sachverhalt bzw. Vorgang angeben und systematisch ordnen
|
I, II |
durchführen |
eine vorgegebene oder eigene Anleitung bzw. Anweisung umsetzen
|
I, II |
einordnen, ordnen, zuordnen, kategorisieren, strukturieren |
Begriffe, Gegenstände usw. auf der Grundlage bestimmter Merkmale systematisch einteilen; so wird deutlich, dass Zusammenhänge unter vorgegebenen oder selbst gewählten Gesichtspunkten begründet hergestellt werden
|
II |
empfehlen |
Produkte und Verhaltensweisen kunden- und situationsgerecht vorschlagen
|
II |
entwickeln, entwerfen, gestalten |
Wissen und Methoden zielgerichtet und ggf. kreativ miteinander verknüpfen, um eine eigenständige Antwort auf eine Annahme oder eine Lösung für eine Problemstellung zu erarbeiten oder weiterzuentwickeln
|
III |
erklären |
Strukturen, Prozesse oder Zusammenhänge eines Sachverhalts nachvollziehbar, verständlich und fachlich begründet zum Ausdruck bringen
|
I, II |
erläutern |
Wesentliches eines Sachverhalts, Gegenstands, Vorgangs etc. mithilfe von anschaulichen Beispielen oder durch zusätzliche Informationen verdeutlichen
|
II |
ermitteln |
einen Zusammenhang oder eine Lösung finden und das Ergebnis formulieren
|
I, II |
erschließen |
geforderte Informationen herausarbeiten oder Sachverhalte herleiten, die nicht explizit in dem zugrunde liegenden Material genannt werden
|
II |
formulieren |
Gefordertes knapp und präzise zum Ausdruck bringen
|
I |
herstellen |
nach anerkannten Regeln Zubereitungen aus Stoffen gewinnen, anfertigen, zubereiten, be- oder verarbeiten, umfüllen, abfüllen, abpacken und kennzeichnen
|
II, III |
implementieren |
Strukturen und/oder Prozesse mit Blick auf gegebene Rahmenbedingungen, Zielanforderungen sowie etwaige Regeln in einem System umsetzen
|
II, III |
informieren |
fachliche Informationen zielgruppengerecht aufbereiten und strukturieren
|
II |
interpretieren, deuten |
auf der Grundlage einer beschreibenden Analyse Erklärungsmöglichkeiten für Zusammenhänge und Wirkungsweisen mit Blick auf ein schlüssiges Gesamtverständnis aufzeigen
|
III |
kennzeichnen |
Markierungen, Symbole, Zeichen oder Etiketten anbringen, die geltenden Konventionen und/oder gesetzlichen Vorschriften entsprechen
|
II |
optimieren |
einen gegebenen technischen Sachverhalt, einen Quellcode oder eine gegebene technische Einrichtung so verändern, dass die geforderten Kriterien unter einem bestimmten Aspekt erfüllt werden
|
II, III |
planen |
die Schritte eines Arbeitsprozesses antizipieren und eine nachvollziehbare ergebnisorientierte Anordnung der Schritte vornehmen
|
III |
präsentieren |
Sachverhalte strukturiert, mediengestützt und adressatengerecht vortragen
|
II |
skizzieren |
Sachverhalte, Objekte, Strukturen oder Ergebnisse auf das Wesentliche reduzieren und übersichtlich darstellen
|
I |
übersetzen |
einen Sachverhalt oder einzelne Wörter und Phrasen wortgetreu in einer anderen Sprache wiedergeben
|
II |
validieren, testen |
Erbringung eines dokumentierten Nachweises, dass ein bestimmter Prozess oder ein System kontinuierlich eine Funktionalität/Produkt erzeugt, das die zuvor definierten Spezifikationen und Qualitätsmerkmale erfüllt
|
I |
verallgemeinern |
aus einer Einsicht eine Aussage formulieren, die für verschiedene Anwendungsbereiche Gültigkeit besitzt
|
II |
verdrahten |
Betriebsmittel nach einem vorgegebenen Anschluss‑/ Stromlaufplan systematisch elektrisch miteinander verbinden
|
I, II |
vergleichen, gegenüberstellen, unterscheiden |
nach vorgegebenen oder selbst gewählten Gesichtspunkten problembezogen Gemeinsamkeiten, Ähnlichkeiten und Unterschiede ermitteln und gegenüberstellen sowie auf dieser Grundlage ggf. ein gewichtetes Ergebnis formulieren
|
II |
wiedergeben |
wesentliche Information und/oder deren Zusammenhänge strukturiert zusammenfassen
|
I |
zeichnen |
einen beobachtbaren oder gegebenen Sachverhalt mit grafischen Mitteln und ggf. unter Einhaltung von fachlichen Konventionen (z. B. Symbole, Perspektiven etc.) darstellen
|
I, II |
zeigen, aufzeigen |
Sachverhalte, Prozesse o. a. sachlich beschreiben und erläutern
|
I, II |
zusammenfassen |
das Wesentliche sachbezogen, konzentriert sowie inhaltlich und sprachlich strukturiert mit eigenen Worten wiedergeben
|
I, II |
Amtsblatt des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg
hier: Berufskolleg für biotechnologische Assistenten
Berufskolleg für technische Assistenten (Bildungsplan zur Erprobung)
Vom
Aktenzeichen KM 41-6623-3/4/1
I.
II.
für das Schuljahr 1 ab 1. August 2023.
für das Schuljahr 2 ab 1. August 2024.