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Berufliche Schulen
Bildungsplanarbeit Berufskollegs Assistenz
Chemisches und biochemisches Praktikum
Fachliche Vorbemerkungen
Im chemischen Praktikum setzen die Schülerinnen und Schüler Grundkenntnisse des naturwissenschaftlichen Experimentierens, der Datenerfassung sowie der Dokumentation in die Praxis um. Gängige Grundarbeitstechniken werden vorgestellt und eingeübt. Bei gegebener Problemstellung lösen die Schülerinnen und Schüler experimentelle Aufgaben selbstständig, z. T. in Zweierteams. Sie erlernen hierbei den sicheren und professionellen Umgang mit Laborgeräten und Chemikalien. Sie beachten die Vorschriften zur Arbeitssicherheit und die Regeln der Arbeitshygiene. Hierbei gewährleisten sie ihre eigene Sicherheit sowie die Sicherheit ihrer Mitschülerinnen und Mitschüler. Sie erfassen Messdaten, arbeiten diese auf und dokumentieren die Ergebnisse übersichtlich, auch mithilfe von Computerprogrammen.
Die letzte Bildungsplaneinheit des ersten Schuljahres befasst sich mit quantitativen analytischen Methoden. Hier kann eine genaue und reproduzierbare Arbeitsweise erarbeitet werden. Die methodische Steigerung ist wegbereitend für die anspruchsvollen Aufgaben im zweiten Schuljahr.
Im biochemischen Praktikum erlangen die Schülerinnen und Schüler Kompetenzen und erlernen biochemische Methoden, die sie für einen nachfolgenden Berufseinstieg qualifizieren.
Ein themenzentriertes, forschend-entdeckendes Lernen an exemplarischen Fragestellungen ermöglicht den Schülerinnen und Schülern eine gute Vorbereitung auf die Berufswelt.
Die Schülerinnen und Schüler arbeiten in erster Linie auf dem Gebiet der Proteinbiochemie. Sie führen Versuche zur Isolation, Aufreinigung, Charakterisierung und Quantifizierung von Proteinen durch.
Dabei wenden sie instrumentell-analytische Arbeitsmethoden insbesondere spektroskopische, chromatografische und elektrochemische Verfahren an.
Die praktischen Lerninhalte werden von den fachtheoretischen Inhalten des Fachs „Chemie und Biochemie“ eng begleitet.
Im „Chemischen und biochemischen Praktikum“ erfassen die Schülerinnen und Schüler Messdaten, arbeiten diese auf und dokumentieren die Ergebnisse übersichtlich, auch mithilfe von Computerprogrammen. Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf der Erstellung von übersichtlichen und nachvollziehbaren Protokollen. Die Form dieser Versuchsdokumentationen ist in Anlehnung an die Form wissenschaftlicher Publikationen gewählt.
Hierbei werden die Durchführung, die Auswertung und die Ergebnisse der experimentellen Arbeit lückenlos und unter Verwendung einer adäquaten Fachsprache dokumentiert.
Die Schülerinnen und Schüler analysieren ihre eigenen Versuchsergebnisse kritisch und vergleichen diese in Form einer Diskussion mit Soll- bzw. Literaturwerten auch im Hinblick auf mögliche Fehlerquellen.
Sie sollen die Fähigkeit erlangen, Möglichkeiten und Nutzen von Methoden zu erkennen und deren Grenzen zu reflektieren.
Grundsätzlich wird bei allen Experimenten und Methoden Wert darauf gelegt, dass die Schülerinnen und Schüler lernen, im besonders anspruchsvollen mikroanalytischen Bereich quantitativ sauber, exakt und reproduzierbar zu arbeiten.
Um der im Arbeitsumfeld Technischer Assistentinnen und Assistenten rasant fortschreitenden Digitalisierung gerecht zu werden, sollen zur Förderung digitaler Kompetenzen in den Fachpraktika digitale Messgeräte verwendet werden, wann immer sie verfügbar sind.
Ein weiterer Schwerpunkt der praktischen Ausbildung liegt in der Schulung des nachhaltigen Umgangs mit Ressourcen wie Chemikalien, Verbrauchsmaterialien und Energieträgern sowie der sachgemäßen und damit umweltschonenden Entsorgung bzw. Vermeidung umweltgefährdender Chemikalien.
In den Praktika sind Bezüge zu anderen Fächern wie Englisch und Deutsch gegeben.
Im Englischunterricht können englische Versuchsvorschriften bearbeitet werden. Im Deutschunterricht wird die zeitgemäße und digital unterstützte Präsentation experimenteller Arbeiten trainiert.
Ferner stehen die Praktika in Beziehung zum Fach „Mathematik I“, da viele Experimente und Sachverhalte mathematisch beschrieben und quantitativ erfasst werden.
Die kompetenzorientierte Gestaltung des „Chemischen und biochemischen Praktikums“ legt die Grundlage für das Verständnis und die Interpretation wissenschaftlicher Erkenntnisse und damit für den erfolgreichen Eintritt in das Berufsleben.
Das Lernen in berufsvorbereitenden Bildungsgängen ist maßgeblich geprägt durch eine stark wechselnde Zusammensetzung der Lerngruppen, aber auch durch die Vielfalt der Lernenden selbst hinsichtlich ihrer Vorerfahrungen in ihrem sozialen Umfeld, ihren sprachlichen Fähigkeiten und durch ihre Vorkenntnisse. Diese Heterogenität in den einzelnen Bildungsgängen hat in den vergangenen Jahren spürbar zugenommen. Neben der fundierten Vermittlung und Anwendung von fachspezifischen Methoden und Verfahrensweisen stehen daher die genaue Beobachtung und Diagnose von fachpraktischen Defiziten der einzelnen Schülerinnen und Schüler im Fokus. Der zeitliche Umfang der praktischen Lehrveranstaltungen ermöglicht es, auf Basis dieser Daten gezielte Maßnahmen zur individuellen Förderung der fachpraktischen Fähigkeiten und Fertigkeiten der Schülerinnen und Schüler zu ergreifen.
Dieser Bildungsplan wurde verfasst unter Berücksichtigung des Katalogs der Qualifikationsbeschreibungen gemäß Rahmenvereinbarung über die Ausbildung und Prüfung zum/zur Staatlich geprüften technischen Assistenten/in: Beschluss der KMK vom 30.09.2011 in der jeweils gültigen Fassung.
Hinweise zum Umgang mit dem Bildungsplan
Der Bildungsplan zeichnet sich durch eine Inhalts- und eine Kompetenzorientierung aus. In jeder Bildungsplaneinheit (BPE) werden in kursiver Schrift die übergeordneten Ziele beschrieben, die durch Zielformulierungen sowie in jeweils einer Inhalts- und Hinweisspalte konkretisiert werden. In den Zielformulierungen werden die jeweiligen fachspezifischen Operatoren als Verben verwendet. Operatoren sind handlungsinitiierende Verben, die signalisieren, welche Tätigkeiten beim Bearbeiten von Aufgaben erwartet werden; eine Operatorenliste ist jedem Bildungsplan im Anhang beigefügt. Durch die kompetenzorientierte Zielformulierung mittels dieser Operatoren wird das Anforderungsniveau bezüglich der Inhalte und der zu erwerbenden Kompetenzen definiert. Die formulierten Ziele und Inhalte sind verbindlich und damit prüfungsrelevant. Sie stellen die Regelanforderungen im jeweiligen Fach dar. Die Inhalte der Hinweisspalte sind unverbindliche Ergänzungen zur Inhaltsspalte und umfassen Beispiele, didaktische Hinweise und Querverweise auf andere Fächer bzw. BPE.
Der VIP-Bereich des Bildungsplans umfasst die Vertiefung, individualisiertes Lernen sowie Projektunterricht. Im Rahmen der hier zur Verfügung stehenden Stunden sollen die Schülerinnen und Schüler bestmöglich unterstützt und bei der Weiterentwicklung ihrer personalen und fachlichen Kompetenzen gefördert werden. Die Fachlehrerinnen und Fachlehrer nutzen diese Unterrichtszeit nach eigenen Schwerpunktsetzungen auf Basis der fächer- und bildungsgangspezifischen Besonderheiten sowie nach den Lernvoraussetzungen der einzelnen Schülerinnen und Schüler.
Der Teil „Zeit für Leistungsfeststellung“ des Bildungsplans berücksichtigt die Zeit, die zur Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung von Leistungsfeststellungen zur Verfügung steht. Dies kann auch die notwendige Zeit für die im Rahmen der Besonderen Lernleistungen erbrachten Leistungen, Nachbesprechung zu Leistungsfeststellungen sowie Feedback-Gespräche umfassen.
Schuljahr 1
Vertiefung – Individualisiertes Lernen – Projektunterricht (VIP) |
40 |
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Die Themenauswahl des Projektunterrichts hat aus den nachfolgenden Bildungsplaneinheiten unter Beachtung fächerverbindender Aspekte zu erfolgen.
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BPE 1 |
Sicherheit und Gesundheitsschutz im Labor |
6 |
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Die Schülerinnen und Schüler verinnerlichen die auf den Arbeitsschutzrichtlinien basierenden vorgeschriebenen Verhaltensregeln in naturwissenschaftlichen Fachräumen und wenden alle Schutzmaßnahmen sicher an. Dadurch erlangen sie Sicherheit für das Arbeiten im laborpraktischen Unterricht sowie für den Umgang mit Gefahrstoffen, Laborgeräten und Versuchsaufbauten. Sie entwickeln ein Verständnis für einen ressourcenschonenden und nachhaltigen Umgang mit Chemikalien.
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BPE 1.1 |
Die Schülerinnen und Schüler wenden allgemeine Regeln für das Arbeiten im Labor an. Sie diskutieren Gefahren ausgehend von Experimenten und Chemikalien und wenden die persönliche Schutzausrüstung an. Sie begründen die Verwendung der Sicherheitsausstattung im Labor. |
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BPE 1.2 |
Die Schülerinnen und Schüler übertragen die Bedeutung von Gefahrstoffpiktogrammen und Gefährdungshinweisen auf die korrekte Handhabung von Stoffen und die zugehörigen Versuchsaufbauten. Sie erläutern Regeln zur Vermeidung von Chemikalienabfall und zur sachgerechten Entsorgung von Chemikalien und wenden diese an. |
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BPE 2 |
Einfache Laborgeräte und chemische Grundarbeitstechniken |
44 |
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Die Schülerinnen und Schüler erhalten Versuchsvorschriften. Sie lernen in ersten Versuchen die Grundarbeitstechniken und die Grundausrüstung in einem chemischen Labor kennen.
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BPE 2.1 |
Die Schülerinnen und Schüler benennen die Laborgeräte, erklären deren Funktion und führen damit Experimente durch. Sie vergleichen Geräte bezüglich ihrer Genauigkeit und unterscheiden somit zwischen vermeidbaren und unvermeidbaren Fehlern. Sie formulieren Versuchsergebnisse und beurteilen diese kritisch, hierbei unterscheiden sie zwischen zufälligen und systematischen Fehlern. |
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BPE 2.2 |
Die Schülerinnen und Schüler wenden gängige Grundarbeitstechniken im Zusammenhang mit konkreten Aufgabenstellungen an. Sie erschließen Arbeitstechniken und entwickeln praktische Lösungen für einzelne Arbeitsschritte. |
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BPE 2.3 |
Die Schülerinnen und Schüler erschließen Arbeitsanweisungen. Sie führen Experimente z. T. selbstständig oder im Team durch. Sie dokumentieren die Versuche in Form eines Protokolls. Teilweise verwenden sie Computerprogramme zur Strukturierung und Auswertung der experimentellen Daten. Die Schülerinnen und Schüler beurteilen ihre Ergebnisse kritisch hinsichtlich nummerischer Werte, Einheiten, Reproduzierbarkeit, Fehlern und Sollwerten. |
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BPE 3 |
Analysenmethoden der Chemie |
50 |
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Die Schülerinnen und Schüler machen sich mit den physikalisch-chemischen Grundlagen analytischer Methoden im Labor vertraut. Mit einfachen Mitteln wird eine genaue und reproduzierbare Arbeitsweise eingeübt und vertieft. Sie planen den zeitlichen Verlauf der Versuche sowie die Herstellung der benötigten Reagenzien selbstständig.
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BPE 3.1 |
Die Schülerinnen und Schüler erklären die gute elektrische Leitfähigkeit von Metallen und Elektrolytlösungen. Im Zusammenhang mit konkreten Aufgabenstellungen führen sie Leitfähigkeitsmessungen von Elektrolytlösungen durch. Sie stellen die Messergebnisse computerunterstützt grafisch dar. |
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BPE 3.2 |
Die Schülerinnen und Schüler überprüfen das Prinzip der Maßanalyse am Beispiel der Volumetrie. Sie führen Titrationen mit unterschiedlichen Maßlösungen durch und stellen die entsprechenden Reaktionsgleichungen auf. Sie geben den stöchiometrischen Verlauf der Reaktion an und berechnen mit den erfassten Daten die Konzentration der Analyten. |
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BPE 3.3 |
Die Schülerinnen und Schüler erklären die Funktion eines Zweistrahlfotometers. Sie erläutern den Nutzen von Absorptionsspektren und wenden das Lambert-Beer'sche Gesetz an. Sie berechnen und zeichnen Kalibiergeraden zur quantitativen Bestimmung von Analyten. Zur Datenerfassung und -auswertung wenden sie die gerätespezifische Software an. |
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Zeit für Leistungsfeststellung
20
140
160
Schuljahr 2
Vertiefung – Individualisiertes Lernen – Projektunterricht (VIP) |
40 |
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Die Themenauswahl des Projektunterrichts hat aus den nachfolgenden Bildungsplaneinheiten unter Beachtung fächerverbindender Aspekte zu erfolgen.
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BPE 4 |
Sicherheit und Gesundheitsschutz im Labor |
5 |
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Die Schülerinnen und Schüler verinnerlichen die auf den Arbeitsschutzrichtlinien basierenden vorgeschriebenen Verhaltensregeln in naturwissenschaftlichen Fachräumen und wenden alle Schutzmaßnahmen sicher an. Dadurch erlangen sie Sicherheit für das Arbeiten im laborpraktischen Unterricht sowie für den Umgang mit Gefahrstoffen, Laborgeräten und Versuchsaufbauten. Sie entwickeln ein Verständnis für einen ressourcenschonenden und nachhaltigen Umgang mit Chemikalien.
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BPE 4.1 |
Die Schülerinnen und Schüler wenden allgemeine Regeln für die Arbeit im biochemischen Labor und Sicherheitsregeln begründet an. |
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BPE 4.2 |
Die Schülerinnen und Schüler übertragen die Bedeutung von Gefahrstoffpiktogrammen und Gefährdungshinweisen auf die korrekte Handhabung von Stoffen und die zugehörigen Versuchsaufbauten. Sie erläutern Regeln zur Vermeidung von Chemikalienabfall und zur sachgerechten Entsorgung von Chemikalien und wenden diese an. |
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BPE 5 |
Arbeitsorganisation und Arbeitsalltag in einem biochemischen Labor |
4 |
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Die Schülerinnen und Schüler richten einen Laborplatz ein. Sie setzen Arbeitsplatzeinrichtungen und Arbeitsmittel richtig ein, pflegen diese und halten sie fachgerecht instand. Sie stellen sich flexibel auf wechselnde Geräte ein und besitzen die Fähigkeit, Experimente einzeln oder in Zweierteams durchzuführen.
Sie planen Arbeitsabläufe anhand von Arbeitsanweisungen und organisieren diese. Die Schülerinnen und Schüler führen Experimente durch und dokumentieren Versuchsdurchführung, Auswertung, Ergebnisse und Diskussion in Anlehnung an die Dokumentationsrichtlinien wissenschaftlicher Publikationen. |
BPE 5.1 |
Die Schülerinnen und Schüler benennen die Ausrüstungsgegenstände ihres Arbeitsplatzes und begründen deren Notwendigkeit. Sie überprüfen vor jedem Praktikum deren Sauberkeit, Unversehrtheit und Funktionstüchtigkeit. Sie begründen deren fachgerechte Auswahl je nach experimenteller Anforderung. |
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BPE 5.2 |
Die Schülerinnen und Schüler führen als Teil einer Gemeinschaft organisatorische und laborrelevante Aufgaben durch. |
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BPE 5.3 |
Die Schülerinnen und Schüler entwerfen aus Arbeitsanweisungen einen Arbeitsplan für die Durchführung eines beschriebenen Experiments. |
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BPE 6 |
Ausgewählte Methoden der Biochemie |
91 |
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Die Schülerinnen und Schüler arbeiten im Labor naturwissenschaftlich-experimentell im Sinne einer Berufsausbildung.
Sie lernen den verantwortungsvollen und sicheren Umgang mit Chemikalien und Geräten. Sie planen den inhaltlichen und zeitlichen Verlauf der Versuche sowie die Herstellung der benötigten Reagenzien. Sie vertiefen Prinzipien der Proteinbiochemie wie Isolierung, Trennung, Reinigung, Quantifizierung und Charakterisierung von Molekülen. Sie beschäftigen sich außerdem experimentell mit der zentralen Rolle von Enzymen im Stoffwechsel. Hierzu wenden sie präparative und analytische Arbeitsmethoden, insbesondere spektroskopische, chromatografische und elektrochemische Verfahren an. Sie erfassen Messwerte mit gerätespezifischer Software und werten diese digital aus. Die Experimente orientieren sich an Inhalten des Theorieunterrichts im Fach „Chemie und Biochemie“ und veranschaulichen den Schülerinnen und Schülern die teilweise abstrakten Modellvorstellungen. Die Schülerinnen und Schüler überprüfen die Validität ihrer Ergebnisse. Sie führen Fehlerbetrachtungen durch, erkennen mögliche Fehlerquellen und diskutieren deren Vermeidung. Die Schülerinnen und Schüler nehmen Stellung zu den durchgeführten Methoden und planen die systematische Optimierung von Arbeitsschritten auch bezüglich des Zeitmanagements. |
BPE 6.1 |
Die Schülerinnen und Schüler beschreiben halbquantitative und quantitative Analysemethoden. Sie begründen je nach Aufgabenstellung die notwendige Methode und die Auswahl der dafür benötigten Apparaturen. |
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BPE 6.2 |
Die Schülerinnen und Schüler beschreiben wichtige biochemische Trennverfahren. |
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BPE 6.3 |
Die Schülerinnen und Schüler führen enzymkinetische Untersuchungen durch. |
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Zeit für Leistungsfeststellung
20
140
160
Operatorenliste
Anforderungsbereiche
Anforderungsbereiche:
Anforderungsbereich I umfasst die Reproduktion und die Anwendung einfacher Sachverhalte und Fachmethoden, das Darstellen von Sachverhalten in vorgegebener Form sowie die Darstellung einfacher Bezüge.
Anforderungsbereich II umfasst die Reorganisation und das Übertragen komplexerer Sachverhalte und Fachmethoden, die situationsgerechte Anwendung von technischen Kommunikationsformen, die Wiedergabe von Bewertungsansätzen sowie das Herstellen von Bezügen, um technische Problemstellungen entsprechend den allgemeinen Regeln der Technik zu lösen.
Anforderungsbereich III umfasst das problembezogene Anwenden und Übertragen komplexer Sachverhalte und Fachmethoden, die situationsgerechte Auswahl von Kommunikationsformen, das Herstellen von Bezügen und das Bewerten von Sachverhalten.
Operator | Erläuterung |
Zuordnung Anforderungsbereiche |
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ableiten |
auf der Grundlage relevanter Merkmale sachgerechte Schlüsse ziehen
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II |
abschätzen |
auf der Grundlage von begründeten Überlegungen Größenordnungen angeben
|
II |
analysieren, untersuchen |
für eine gegebene Problem- oder Fragestellung systematisch bzw. kriteriengeleitet wichtige Bestandteile, Merkmale oder Eigenschaften eines Sachverhaltes oder eines Objektes erschließen und deren Beziehungen zueinander darstellen
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II |
anwenden, übertragen |
einen bekannten Zusammenhang oder eine bekannte Methode zur Lösungsfindung bzw. Zielerreichung auf einen anderen, ggf. unbekannten Sachverhalt beziehen
|
II, III |
aufbauen |
Objekte und Geräte zielgerichtet anordnen und kombinieren
|
II |
aufstellen |
fachspezifische Formeln, Gleichungen, Gleichungssysteme, Reaktionsgleichungen oder Reaktionsmechanismen entwickeln
|
II |
auswerten |
Informationen (Daten, Einzelergebnisse o. a.) erfassen, in einen Zusammenhang stellen und daraus zielgerichtete Schlussfolgerungen ziehen
|
II, III |
begründen |
Sachverhalte oder Aussagen auf Regeln, Gesetzmäßigkeiten bzw. kausale Zusammenhänge oder weitere nachvollziehbare Argumente zurückführen
|
II |
benennen, nennen, angeben |
Elemente, Sachverhalte, Begriffe, Daten oder Fakten ohne Erläuterung und Wertung aufzählen
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I |
beraten |
eine Entscheidungsfindung fachkompetent und zielgruppengerecht unterstützen
|
III |
berechnen |
Ergebnisse aus gegebenen Werten/Daten durch Rechenoperationen oder grafische Lösungsmethoden gewinnen
|
II |
beschreiben |
Strukturen, Situationen, Zusammenhänge, Prozesse und Eigenschaften genau, sachlich, strukturiert und fachsprachlich richtig mit eigenen Worten darstellen, dabei wird auf Erklärungen oder Wertungen verzichtet
|
I, II |
bestimmen |
Sachverhalte und Inhalte prägnant und kriteriengeleitet darstellen
|
I |
bestätigen, beweisen, nachweisen, überprüfen, prüfen |
die Gültigkeit, Schlüssigkeit und Berechtigung einer Aussage (z. B. Hypothese, Modell oder Naturgesetz) durch ein Experiment, eine logische Herleitung oder sachliche Argumentation belegen bzw. widerlegen
|
III |
beurteilen, Stellung nehmen |
zu einem Sachverhalt oder einer Aussage eine eigene, auf Fachwissen sowie fachlichen Methoden und Maßstäben begründete Position über deren Sinnhaftigkeit vertreten
|
III |
bewerten, kritisch Stellung nehmen |
zu einem Sachverhalt oder einer Aussage eine eigene, auf gesellschaftlich oder persönliche Wertvorstellungen begründete Position über deren Annehmbarkeit vertreten
|
III |
charakterisieren |
spezifischen Eigenheiten von Sachverhalten, Objekten, Vorgängen, Personen o. a. unter leitenden Gesichtspunkten herausarbeiten und darstellen
|
II |
darstellen, darlegen |
Sachverhalte, Strukturen, Zusammenhänge, Methoden oder Ergebnisse etc. unter einer bestimmten Fragestellung in geeigneten Kommunikationsformaten strukturiert und ggf. fachsprachlich wiedergeben
|
I, II |
diskutieren, erörtern |
Pro- und Kontra-Argumente zu einer Aussage bzw. Behauptung einander gegenüberstellen und abwägen
|
III |
dokumentieren |
Entscheidende Erklärungen, Herleitungen und Skizzen zu einem Sachverhalt bzw. Vorgang angeben und systematisch ordnen
|
I, II |
durchführen |
eine vorgegebene oder eigene Anleitung bzw. Anweisung umsetzen
|
I, II |
einordnen, ordnen, zuordnen, kategorisieren, strukturieren |
Begriffe, Gegenstände usw. auf der Grundlage bestimmter Merkmale systematisch einteilen; so wird deutlich, dass Zusammenhänge unter vorgegebenen oder selbst gewählten Gesichtspunkten begründet hergestellt werden
|
II |
empfehlen |
Produkte und Verhaltensweisen kunden- und situationsgerecht vorschlagen
|
II |
entwickeln, entwerfen, gestalten |
Wissen und Methoden zielgerichtet und ggf. kreativ miteinander verknüpfen, um eine eigenständige Antwort auf eine Annahme oder eine Lösung für eine Problemstellung zu erarbeiten oder weiterzuentwickeln
|
III |
erklären |
Strukturen, Prozesse oder Zusammenhänge eines Sachverhalts nachvollziehbar, verständlich und fachlich begründet zum Ausdruck bringen
|
I, II |
erläutern |
Wesentliches eines Sachverhalts, Gegenstands, Vorgangs etc. mithilfe von anschaulichen Beispielen oder durch zusätzliche Informationen verdeutlichen
|
II |
ermitteln |
einen Zusammenhang oder eine Lösung finden und das Ergebnis formulieren
|
I, II |
erschließen |
geforderte Informationen herausarbeiten oder Sachverhalte herleiten, die nicht explizit in dem zugrunde liegenden Material genannt werden
|
II |
formulieren |
Gefordertes knapp und präzise zum Ausdruck bringen
|
I |
herstellen |
nach anerkannten Regeln Zubereitungen aus Stoffen gewinnen, anfertigen, zubereiten, be- oder verarbeiten, umfüllen, abfüllen, abpacken und kennzeichnen
|
II, III |
implementieren |
Strukturen und/oder Prozesse mit Blick auf gegebene Rahmenbedingungen, Zielanforderungen sowie etwaige Regeln in einem System umsetzen
|
II, III |
informieren |
fachliche Informationen zielgruppengerecht aufbereiten und strukturieren
|
II |
interpretieren, deuten |
auf der Grundlage einer beschreibenden Analyse Erklärungsmöglichkeiten für Zusammenhänge und Wirkungsweisen mit Blick auf ein schlüssiges Gesamtverständnis aufzeigen
|
III |
kennzeichnen |
Markierungen, Symbole, Zeichen oder Etiketten anbringen, die geltenden Konventionen und/oder gesetzlichen Vorschriften entsprechen
|
II |
optimieren |
einen gegebenen technischen Sachverhalt, einen Quellcode oder eine gegebene technische Einrichtung so verändern, dass die geforderten Kriterien unter einem bestimmten Aspekt erfüllt werden
|
II, III |
planen |
die Schritte eines Arbeitsprozesses antizipieren und eine nachvollziehbare ergebnisorientierte Anordnung der Schritte vornehmen
|
III |
präsentieren |
Sachverhalte strukturiert, mediengestützt und adressatengerecht vortragen
|
II |
skizzieren |
Sachverhalte, Objekte, Strukturen oder Ergebnisse auf das Wesentliche reduzieren und übersichtlich darstellen
|
I |
übersetzen |
einen Sachverhalt oder einzelne Wörter und Phrasen wortgetreu in einer anderen Sprache wiedergeben
|
II |
validieren, testen |
Erbringung eines dokumentierten Nachweises, dass ein bestimmter Prozess oder ein System kontinuierlich eine Funktionalität/Produkt erzeugt, das die zuvor definierten Spezifikationen und Qualitätsmerkmale erfüllt
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I |
verallgemeinern |
aus einer Einsicht eine Aussage formulieren, die für verschiedene Anwendungsbereiche Gültigkeit besitzt
|
II |
verdrahten |
Betriebsmittel nach einem vorgegebenen Anschluss‑/ Stromlaufplan systematisch elektrisch miteinander verbinden
|
I, II |
vergleichen, gegenüberstellen, unterscheiden |
nach vorgegebenen oder selbst gewählten Gesichtspunkten problembezogen Gemeinsamkeiten, Ähnlichkeiten und Unterschiede ermitteln und gegenüberstellen sowie auf dieser Grundlage ggf. ein gewichtetes Ergebnis formulieren
|
II |
wiedergeben |
wesentliche Information und/oder deren Zusammenhänge strukturiert zusammenfassen
|
I |
zeichnen |
einen beobachtbaren oder gegebenen Sachverhalt mit grafischen Mitteln und ggf. unter Einhaltung von fachlichen Konventionen (z. B. Symbole, Perspektiven etc.) darstellen
|
I, II |
zeigen, aufzeigen |
Sachverhalte, Prozesse o. a. sachlich beschreiben und erläutern
|
I, II |
zusammenfassen |
das Wesentliche sachbezogen, konzentriert sowie inhaltlich und sprachlich strukturiert mit eigenen Worten wiedergeben
|
I, II |
Amtsblatt des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg
hier: Biologisch-technische Assistenten Schwerpunkt Bioinformatik und Molekularbiologie
Berufskolleg für technische Assistenten (Bildungsplan zur Erprobung)
Vom
Aktenzeichen KM 41-6623-3/4/1
I.
II.
für das Schuljahr 1 ab 1. August 2023.
für das Schuljahr 2 ab 1. August 2024.