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Biologie
Fachliche Vorbemerkungen
Die Naturwissenschaft Biologie hat den Auftrag, den Schülerinnen und Schülern die lebendige Natur zu erschließen und Verständnis für ihre Gesetzmäßigkeiten und Einzigartigkeit zu wecken. Dies setzt voraus, dass Grundlagen der Zytologie, Humangenetik sowie Tier- und Pflanzenphysiologie vermittelt werden, die es den Schülerinnen und Schülern ermöglichen, sich mit sich selbst und mit der Umwelt auseinanderzusetzen.
Hierbei erwerben die Schülerinnen und Schüler – aufbauend auf der Zellkunde und den Prinzipien des Stofftransports – biologisches Grundlagenwissen. Darüber hinaus erhalten sie einen Einblick in biologische Prinzipien wie Stoffwechsel, Wachstum, Entwicklung und Vererbung. Die Anwendbarkeit der Inhalte im Berufsfeld wird beispielhaft reflektiert durch handlungsorientierte Schwerpunkte (z. B. Zellkultur, Humangenetik, Pharmakologie und Versuchstierkunde).
Die Schülerinnen und Schüler erschließen und formulieren wichtige biologische Zusammenhänge. Sie lernen die dafür notwendigen Begriffe der Fachsprache und setzen sie richtig ein.
Die theoretischen Inhalte dieses Unterrichtsfaches wenden die Schülerinnen und Schüler bis auf wenige Ausnahmen (z. B. Elektronenmikroskopie) in den praktischen Fächern an. Dabei stellen sie die Verknüpfung von Theorie und Praxis her und vertiefen ihre Kenntnisse.
Das Fach Biologie erlaubt es den Schülerinnen und Schülern, sich als Mensch und damit als Teil biologischer Systeme wahrzunehmen. Dabei setzen sie sich kritisch mit den Auswirkungen ihrer Lebensweise auf die Umwelt auseinander und verstehen die Bedeutung ökologisch nachhaltigen Handelns für den Erhalt der Biosphäre.
Dieser Bildungsplan wurde verfasst unter Berücksichtigung des Katalogs der Qualifikationsbeschreibungen gemäß Rahmenvereinbarung über die Ausbildung und Prüfung zum/zur Staatlich geprüften technischen Assistenten/in: Beschluss der KMK vom 30.09.2011 in der jeweils gültigen Fassung.
Hinweise zum Umgang mit dem Bildungsplan
Der Bildungsplan zeichnet sich durch eine Inhalts- und eine Kompetenzorientierung aus. In jeder Bildungsplaneinheit (BPE) werden in kursiver Schrift die übergeordneten Ziele beschrieben, die durch Zielformulierungen sowie in jeweils einer Inhalts- und Hinweisspalte konkretisiert werden. In den Zielformulierungen werden die jeweiligen fachspezifischen Operatoren als Verben verwendet. Operatoren sind handlungsinitiierende Verben, die signalisieren, welche Tätigkeiten beim Bearbeiten von Aufgaben erwartet werden; eine Operatorenliste ist jedem Bildungsplan im Anhang beigefügt. Durch die kompetenzorientierte Zielformulierung mittels dieser Operatoren wird das Anforderungsniveau bezüglich der Inhalte und der zu erwerbenden Kompetenzen definiert. Die formulierten Ziele und Inhalte sind verbindlich und damit prüfungsrelevant. Sie stellen die Regelanforderungen im jeweiligen Fach dar. Die Inhalte der Hinweisspalte sind unverbindliche Ergänzungen zur Inhaltsspalte und umfassen Beispiele, didaktische Hinweise und Querverweise auf andere Fächer bzw. BPE.
Der VIP-Bereich des Bildungsplans umfasst die Vertiefung, individualisiertes Lernen sowie Projektunterricht. Im Rahmen der hier zur Verfügung stehenden Stunden sollen die Schülerinnen und Schüler bestmöglich unterstützt und bei der Weiterentwicklung ihrer personalen und fachlichen Kompetenzen gefördert werden. Die Fachlehrerinnen und Fachlehrer nutzen diese Unterrichtszeit nach eigenen Schwerpunktsetzungen auf Basis der fächer- und bildungsgangspezifischen Besonderheiten sowie nach den Lernvoraussetzungen der einzelnen Schülerinnen und Schüler.
Der Teil „Zeit für Leistungsfeststellung“ des Bildungsplans berücksichtigt die Zeit, die zur Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung von Leistungsfeststellungen zur Verfügung steht. Dies kann auch die notwendige Zeit für die im Rahmen der Besonderen Lernleistungen erbrachten Leistungen, Nachbesprechung zu Leistungsfeststellungen sowie Feedback-Gespräche umfassen.
Schuljahr 1
Vertiefung – Individualisiertes Lernen – Projektunterricht (VIP) |
20 |
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Die Themenauswahl des Projektunterrichts hat aus den nachfolgenden Bildungsplaneinheiten unter Beachtung fächerverbindender Aspekte zu erfolgen.
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BPE 1 |
Zellen als Funktionseinheiten des Lebens |
12 |
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Die Schülerinnen und Schüler erkennen das offene System „Zelle“ als Grundbaustein aller Lebewesen und als Funktionseinheit für Vorgänge der Immunabwehr, des Stoffwechsels, der Reproduktion, der Steuerung und Regelung sowie der Stoff- und Energieumwandlung.
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BPE 1.1 |
Die Schülerinnen und Schüler beschreiben die hierarchische Struktur eines Organismus bis zur Zelle. Sie erklären die Struktur und Funktion von Zellorganellen tierischer und pflanzlicher Zellen und deren Zusammenwirken. Sie erläutern die Bedeutung der Kompartimentierung. |
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BPE 1.2 |
Die Schülerinnen und Schüler beschreiben den Aufbau der Biomembran, skizzieren und zeichnen diese und leiten davon deren Funktionen ab. Sie verstehen die Zelle als offenes System. Sie erklären die verschiedenen Transportvorgänge und beurteilen vor diesem Hintergrund Alltagshandlungen und nehmen hierzu kritisch Stellung. |
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BPE 2 |
Morphologie und Anatomie des Pflanzenkörpers sowie Stofftransporte |
8 |
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Die Schülerinnen und Schüler beschreiben Pflanzen als lebende Organismen mit ihren typischen Organen, erklären deren Zusammenspiel und formulieren deren gegenseitige Abhängigkeiten.
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BPE 2.1 |
Die Schülerinnen und Schüler benennen zentrale Gewebe der verschiedenen Pflanzenorgane und nennen deren Funktionen. Sie beschreiben Grundsätze des Pflanzenwachstums und Stofftransports im Pflanzenkörper. Vor diesem Hintergrund analysieren sie die Vielgestaltigkeit von Pflanzen in Bezug auf die Anpassungen an verschiedene Standorte. Sie erläutern die Bedeutung des Klimawandels für den Pflanzenkörper. |
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BPE 3 |
Assimilation |
12 |
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Die Schülerinnen und Schüler lernen die Bedeutung der Assimilation für das Leben auf der Erde kennen. Auf der Grundlage der Auswertung experimenteller Ergebnisse leiten die Schülerinnen und Schüler den Ablauf der Fotosynthese auf molekularer Ebene und die daran beteiligten Strukturen ab. Dabei erkennen sie die Bedeutung organischer Verbindungen als Energieträger.
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BPE 3.1 |
Die Schülerinnen und Schüler erklären den Ablauf der Fotosynthese auf molekularer Ebene. |
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BPE 3.2 |
Die Schülerinnen und Schüler benennen ausgewählte Mono-, Di-, und Polysaccharide und stellen ihre Struktur dar. Sie beurteilen die Alltagsrelevanz von Kohlenhydraten an einem ausgewählten Beispiel. |
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BPE 4 |
Klassische Genetik und Humangenetik |
18 |
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Die Schülerinnen und Schüler beschreiben und vergleichen die verschiedenen Formen der Zellteilung und erklären deren Bedeutung für den Körper. Sie verstehen Mutationen als Veränderungen der Erbinformation und erkennen diese sowohl als Grundlage der Entstehung neuer Merkmale und damit der Evolution als auch als Ursache von Krankheiten. Stammbaumanalysen ermöglichen es den Schülerinnen und Schülern, die Weitergabe von Merkmalen an die nächste Generation als regelgeleiteten Prozess zu begreifen. Eine ethische Bewertung ausgewählter Verfahren der Diagnostik ermöglicht es ihnen, auf der Basis fachlicher Argumente einen eigenen Standpunkt in der gesellschaftlichen Debatte auszubilden und einzunehmen.
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BPE 4.1 |
Die Schülerinnen und Schüler beschreiben die Organisationsform und die Weitergabe der genetischen Information bei der eukaryotischen Zellteilung. Sie fassen die Abschnitte des eukaryotischen Zellzyklus zusammen. Sie erläutern die Bedeutung sowie die prinzipiellen Vorgänge der Meiose und vergleichen sie mit den Vorgängen der Mitose. |
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BPE 4.2 |
Die Schülerinnen und Schüler diskutieren die Bedeutung von Mutationen und beschreiben die Entstehung und Folgen von Genommutationen. |
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BPE 4.3 |
Die Schülerinnen und Schüler beschreiben Grundlagen der Vererbung und analysieren die Vererbung genetisch bedingter Erbkrankheiten des Menschen anhand entsprechender Stammbäume. Sie leiten mögliche Genotypen der Individuen ab. |
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Zeit für Leistungsfeststellung
10
70
80
Schuljahr 2
Vertiefung – Individualisiertes Lernen – Projektunterricht (VIP) |
20 |
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Die Themenauswahl des Projektunterrichts hat aus den nachfolgenden Bildungsplaneinheiten unter Beachtung fächerverbindender Aspekte zu erfolgen.
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BPE 5 |
Neurophysiologie |
17 |
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Die Schülerinnen und Schüler stellen den Bau und die Funktion einer Nervenzelle hinsichtlich Eingabe, Verarbeitung und Ausgabe dar. Sie ordnen diesen Funktionen molekulare Vorgänge wie Ionentransportprozesse und Transmitter zu. Aus der Anordnung und dem Bau wichtiger Strukturen des Nervensystems leiten sie die Funktion ab.
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BPE 5.1 |
Die Schülerinnen und Schüler erläutern und vergleichen die Struktur und Funktion der Nervenzelle. |
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BPE 5.2 |
Die Schülerinnen und Schüler erklären wichtige Strukturen des Nervensystems und beschreiben deren Bau und Funktion. |
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BPE 5.3 |
Die Schülerinnen und Schüler ordnen verschiedenen Sinnen Sinnesorgane sowie Rezeptortypen zu, erklären und stellen die Reizwahrnehmung exemplarisch am Bau von Fotorezeptoren und deren Integration in der Netzhaut dar. |
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BPE 6 |
Muskelphysiologie |
10 |
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Die Schülerinnen und Schüler erklären Bau und Funktion eines quer gestreiften Skelettmuskels. Sie erklären die elektromechanische Kopplung einer Muskelfaser mit einem Neuron. Sie vergleichen den Skelettmuskel mit der glatten Muskulatur und dem Herzmuskel.
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BPE 6.1 |
Die Schülerinnen und Schüler erklären Bau, Funktion und Arbeitsweise der Skelettmuskel. |
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BPE 6.2 |
Die Schülerinnen und Schüler vergleichen den Skelettmuskel mit der glatten Muskulatur und dem Herzmuskel. |
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BPE 7 |
Herz, Kreislauf und Blut |
15 |
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Die Schülerinnen und Schüler erklären den Bau und Funktionen des Herzens, die damit verbundenen Funktionen des Blutkreislaufes und des Blutes wie Blutdruck, Gastransport, Immunsystem und Blutgerinnung.
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BPE 7.1 |
Die Schülerinnen und Schüler skizzieren und vergleichen Struktur und Funktion verschiedener Kreislaufsysteme im Tierreich. |
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BPE 7.2 |
Die Schülerinnen und Schüler erklären den Bau und die Funktion des Säugetierherzens. |
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BPE 7.3 |
Die Schülerinnen und Schüler erklären den Bau und die Funktion des Kreislaufsystems der Säugetiere. |
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BPE 7.4 |
Die Schülerinnen und Schüler erläutern die Zusammensetzung des Blutes und die Bedeutung für die Blutgerinnung, Pufferung und Gastransport. |
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BPE 8 |
Pharmakologie |
8 |
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Die Schülerinnen und Schüler leiten die Beeinflussung von Organsystemen auf der Basis der molekularen Interaktion von Pharmaka vor allem auf synaptische Rezeptoren des vegetativen und zentralen Nervensystems ab.
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BPE 8.1 |
Die Schülerinnen und Schüler beschreiben pharmakodynamische Prozesse, bestimmen therapeutische Indizes und charakterisieren Bindung und Wirkung an Rezeptoren. |
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BPE 8.2 |
Die Schülerinnen und Schüler erläutern die pharmakologische Beeinflussung von Organsystemen durch Wirkung auf Rezeptoren des vegetativen und zentralen Nervensystems. |
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Zeit für Leistungsfeststellung
10
70
80
Operatorenliste
Anforderungsbereiche
Anforderungsbereiche:
Anforderungsbereich I umfasst die Reproduktion und die Anwendung einfacher Sachverhalte und Fachmethoden, das Darstellen von Sachverhalten in vorgegebener Form sowie die Darstellung einfacher Bezüge.
Anforderungsbereich II umfasst die Reorganisation und das Übertragen komplexerer Sachverhalte und Fachmethoden, die situationsgerechte Anwendung von technischen Kommunikationsformen, die Wiedergabe von Bewertungsansätzen sowie das Herstellen von Bezügen, um technische Problemstellungen entsprechend den allgemeinen Regeln der Technik zu lösen.
Anforderungsbereich III umfasst das problembezogene Anwenden und Übertragen komplexer Sachverhalte und Fachmethoden, die situationsgerechte Auswahl von Kommunikationsformen, das Herstellen von Bezügen und das Bewerten von Sachverhalten.
Operator | Erläuterung |
Zuordnung Anforderungsbereiche |
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ableiten |
auf der Grundlage relevanter Merkmale sachgerechte Schlüsse ziehen
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II |
abschätzen |
auf der Grundlage von begründeten Überlegungen Größenordnungen angeben
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II |
analysieren, untersuchen |
für eine gegebene Problem- oder Fragestellung systematisch bzw. kriteriengeleitet wichtige Bestandteile, Merkmale oder Eigenschaften eines Sachverhaltes oder eines Objektes erschließen und deren Beziehungen zueinander darstellen
|
II |
anwenden, übertragen |
einen bekannten Zusammenhang oder eine bekannte Methode zur Lösungsfindung bzw. Zielerreichung auf einen anderen, ggf. unbekannten Sachverhalt beziehen
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II, III |
aufbauen |
Objekte und Geräte zielgerichtet anordnen und kombinieren
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II |
aufstellen |
fachspezifische Formeln, Gleichungen, Gleichungssysteme, Reaktionsgleichungen oder Reaktionsmechanismen entwickeln
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II |
auswerten |
Informationen (Daten, Einzelergebnisse o. a.) erfassen, in einen Zusammenhang stellen und daraus zielgerichtete Schlussfolgerungen ziehen
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II, III |
begründen |
Sachverhalte oder Aussagen auf Regeln, Gesetzmäßigkeiten bzw. kausale Zusammenhänge oder weitere nachvollziehbare Argumente zurückführen
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II |
benennen, nennen, angeben |
Elemente, Sachverhalte, Begriffe, Daten oder Fakten ohne Erläuterung und Wertung aufzählen
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I |
beraten |
eine Entscheidungsfindung fachkompetent und zielgruppengerecht unterstützen
|
III |
berechnen |
Ergebnisse aus gegebenen Werten/Daten durch Rechenoperationen oder grafische Lösungsmethoden gewinnen
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II |
beschreiben |
Strukturen, Situationen, Zusammenhänge, Prozesse und Eigenschaften genau, sachlich, strukturiert und fachsprachlich richtig mit eigenen Worten darstellen, dabei wird auf Erklärungen oder Wertungen verzichtet
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I, II |
bestimmen |
Sachverhalte und Inhalte prägnant und kriteriengeleitet darstellen
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I |
bestätigen, beweisen, nachweisen, überprüfen, prüfen |
die Gültigkeit, Schlüssigkeit und Berechtigung einer Aussage (z. B. Hypothese, Modell oder Naturgesetz) durch ein Experiment, eine logische Herleitung oder sachliche Argumentation belegen bzw. widerlegen
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III |
beurteilen, Stellung nehmen |
zu einem Sachverhalt oder einer Aussage eine eigene, auf Fachwissen sowie fachlichen Methoden und Maßstäben begründete Position über deren Sinnhaftigkeit vertreten
|
III |
bewerten, kritisch Stellung nehmen |
zu einem Sachverhalt oder einer Aussage eine eigene, auf gesellschaftlich oder persönliche Wertvorstellungen begründete Position über deren Annehmbarkeit vertreten
|
III |
charakterisieren |
spezifischen Eigenheiten von Sachverhalten, Objekten, Vorgängen, Personen o. a. unter leitenden Gesichtspunkten herausarbeiten und darstellen
|
II |
darstellen, darlegen |
Sachverhalte, Strukturen, Zusammenhänge, Methoden oder Ergebnisse etc. unter einer bestimmten Fragestellung in geeigneten Kommunikationsformaten strukturiert und ggf. fachsprachlich wiedergeben
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I, II |
diskutieren, erörtern |
Pro- und Kontra-Argumente zu einer Aussage bzw. Behauptung einander gegenüberstellen und abwägen
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III |
dokumentieren |
Entscheidende Erklärungen, Herleitungen und Skizzen zu einem Sachverhalt bzw. Vorgang angeben und systematisch ordnen
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I, II |
durchführen |
eine vorgegebene oder eigene Anleitung bzw. Anweisung umsetzen
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I, II |
einordnen, ordnen, zuordnen, kategorisieren, strukturieren |
Begriffe, Gegenstände usw. auf der Grundlage bestimmter Merkmale systematisch einteilen; so wird deutlich, dass Zusammenhänge unter vorgegebenen oder selbst gewählten Gesichtspunkten begründet hergestellt werden
|
II |
empfehlen |
Produkte und Verhaltensweisen kunden- und situationsgerecht vorschlagen
|
II |
entwickeln, entwerfen, gestalten |
Wissen und Methoden zielgerichtet und ggf. kreativ miteinander verknüpfen, um eine eigenständige Antwort auf eine Annahme oder eine Lösung für eine Problemstellung zu erarbeiten oder weiterzuentwickeln
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III |
erklären |
Strukturen, Prozesse oder Zusammenhänge eines Sachverhalts nachvollziehbar, verständlich und fachlich begründet zum Ausdruck bringen
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I, II |
erläutern |
Wesentliches eines Sachverhalts, Gegenstands, Vorgangs etc. mithilfe von anschaulichen Beispielen oder durch zusätzliche Informationen verdeutlichen
|
II |
ermitteln |
einen Zusammenhang oder eine Lösung finden und das Ergebnis formulieren
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I, II |
erschließen |
geforderte Informationen herausarbeiten oder Sachverhalte herleiten, die nicht explizit in dem zugrunde liegenden Material genannt werden
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II |
formulieren |
Gefordertes knapp und präzise zum Ausdruck bringen
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I |
herstellen |
nach anerkannten Regeln Zubereitungen aus Stoffen gewinnen, anfertigen, zubereiten, be- oder verarbeiten, umfüllen, abfüllen, abpacken und kennzeichnen
|
II, III |
implementieren |
Strukturen und/oder Prozesse mit Blick auf gegebene Rahmenbedingungen, Zielanforderungen sowie etwaige Regeln in einem System umsetzen
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II, III |
informieren |
fachliche Informationen zielgruppengerecht aufbereiten und strukturieren
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II |
interpretieren, deuten |
auf der Grundlage einer beschreibenden Analyse Erklärungsmöglichkeiten für Zusammenhänge und Wirkungsweisen mit Blick auf ein schlüssiges Gesamtverständnis aufzeigen
|
III |
kennzeichnen |
Markierungen, Symbole, Zeichen oder Etiketten anbringen, die geltenden Konventionen und/oder gesetzlichen Vorschriften entsprechen
|
II |
optimieren |
einen gegebenen technischen Sachverhalt, einen Quellcode oder eine gegebene technische Einrichtung so verändern, dass die geforderten Kriterien unter einem bestimmten Aspekt erfüllt werden
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II, III |
planen |
die Schritte eines Arbeitsprozesses antizipieren und eine nachvollziehbare ergebnisorientierte Anordnung der Schritte vornehmen
|
III |
präsentieren |
Sachverhalte strukturiert, mediengestützt und adressatengerecht vortragen
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II |
skizzieren |
Sachverhalte, Objekte, Strukturen oder Ergebnisse auf das Wesentliche reduzieren und übersichtlich darstellen
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I |
übersetzen |
einen Sachverhalt oder einzelne Wörter und Phrasen wortgetreu in einer anderen Sprache wiedergeben
|
II |
validieren, testen |
Erbringung eines dokumentierten Nachweises, dass ein bestimmter Prozess oder ein System kontinuierlich eine Funktionalität/Produkt erzeugt, das die zuvor definierten Spezifikationen und Qualitätsmerkmale erfüllt
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I |
verallgemeinern |
aus einer Einsicht eine Aussage formulieren, die für verschiedene Anwendungsbereiche Gültigkeit besitzt
|
II |
verdrahten |
Betriebsmittel nach einem vorgegebenen Anschluss‑/ Stromlaufplan systematisch elektrisch miteinander verbinden
|
I, II |
vergleichen, gegenüberstellen, unterscheiden |
nach vorgegebenen oder selbst gewählten Gesichtspunkten problembezogen Gemeinsamkeiten, Ähnlichkeiten und Unterschiede ermitteln und gegenüberstellen sowie auf dieser Grundlage ggf. ein gewichtetes Ergebnis formulieren
|
II |
wiedergeben |
wesentliche Information und/oder deren Zusammenhänge strukturiert zusammenfassen
|
I |
zeichnen |
einen beobachtbaren oder gegebenen Sachverhalt mit grafischen Mitteln und ggf. unter Einhaltung von fachlichen Konventionen (z. B. Symbole, Perspektiven etc.) darstellen
|
I, II |
zeigen, aufzeigen |
Sachverhalte, Prozesse o. a. sachlich beschreiben und erläutern
|
I, II |
zusammenfassen |
das Wesentliche sachbezogen, konzentriert sowie inhaltlich und sprachlich strukturiert mit eigenen Worten wiedergeben
|
I, II |
Amtsblatt des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg
hier: Biologisch-technische Assistenten Schwerpunkt Bioinformatik und Molekularbiologie
Berufskolleg für technische Assistenten (Bildungsplan zur Erprobung)
Vom
Aktenzeichen KM 41-6623-3/4/1
I.
II.
für das Schuljahr 1 ab 1. August 2023.
für das Schuljahr 2 ab 1. August 2024.