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Mathematik I
Fachliche Vorbemerkungen
Schülerinnen und Schüler erwerben im Fach „Mathematik I“ die notwendigen Fähigkeiten, um naturwissenschaftliche Sachverhalte, die ihnen bei ihrer zukünftigen beruflichen Tätigkeit begegnen, mathematisch zu erfassen und zu bearbeiten sowie in geeigneter Form grafisch darzustellen. Dazu ist neben der Kenntnis von Arbeitsweisen in der Statistik das Verständnis für funktionale Zusammenhänge von ganz zentraler Bedeutung. Die Kenntnis mathematischer Grundlagen und die Beherrschung der Gesetze der Algebra sind Voraussetzung für die Lösung quantitativer Aufgaben aus dem naturwissenschaftlichen Bereich. Das Fach „Mathematik I“ fördert strukturiertes Denken und Darstellen. Schriftliche Übungen führen die Schülerinnen und Schüler zu einer sorgfältigen, gut gegliederten und verständlichen Darstellung und gewöhnen sie an eine sachlich korrekte und mathematisch angemessene Ausdrucksweise.
Die berufsspezifische Komponente wird darüber hinaus in einer speziellen Bildungsplaneinheit „Fachrechnen“ in besonderem Maße gefördert. Hier sollen die Schülerinnen und Schüler lernen, die im biologisch-chemischen Labor alltäglich anfallenden Rechenaufgaben zu lösen. Erworbene Kenntnisse und Fähigkeiten werden durch Übungen gefestigt und an praxisbezogenen Aufgabenstellungen erprobt. So müssen im Rahmen der Labortätigkeit vorwiegend Messergebnisse richtig ausgewertet werden und die theoretischen Grundlagen anderer Unterrichtsfächer durch rechnerische Anwendungsaufgaben vertieft werden. Von besonderer Bedeutung sind dabei die Fähigkeit der Größenbilanzierung und die mathematisch einwandfreie Behandlung der entsprechenden Größengleichungen unter Beachtung von Zahlenwert und Einheit.
Dieser Bildungsplan wurde verfasst unter Berücksichtigung des Katalogs der Qualifikationsbeschreibungen gemäß Rahmenvereinbarung über die Ausbildung und Prüfung zum/zur Staatlich geprüften technischen Assistenten/in: Beschluss der KMK vom 30.09.2011 in der jeweils gültigen Fassung.
Hinweise zum Umgang mit dem Bildungsplan
Der Bildungsplan zeichnet sich durch eine Inhalts- und eine Kompetenzorientierung aus. In jeder Bildungsplaneinheit (BPE) werden in kursiver Schrift die übergeordneten Ziele beschrieben, die durch Zielformulierungen sowie in jeweils einer Inhalts- und Hinweisspalte konkretisiert werden. In den Zielformulierungen werden die jeweiligen fachspezifischen Operatoren als Verben verwendet. Operatoren sind handlungsinitiierende Verben, die signalisieren, welche Tätigkeiten beim Bearbeiten von Aufgaben erwartet werden; eine Operatorenliste ist jedem Bildungsplan im Anhang beigefügt. Durch die kompetenzorientierte Zielformulierung mittels dieser Operatoren wird das Anforderungsniveau bezüglich der Inhalte und der zu erwerbenden Kompetenzen definiert. Die formulierten Ziele und Inhalte sind verbindlich und damit prüfungsrelevant. Sie stellen die Regelanforderungen im jeweiligen Fach dar. Die Inhalte der Hinweisspalte sind unverbindliche Ergänzungen zur Inhaltsspalte und umfassen Beispiele, didaktische Hinweise und Querverweise auf andere Fächer bzw. BPE.
Der VIP-Bereich des Bildungsplans umfasst die Vertiefung, individualisiertes Lernen sowie Projektunterricht. Im Rahmen der hier zur Verfügung stehenden Stunden sollen die Schülerinnen und Schüler bestmöglich unterstützt und bei der Weiterentwicklung ihrer personalen und fachlichen Kompetenzen gefördert werden. Die Fachlehrerinnen und Fachlehrer nutzen diese Unterrichtszeit nach eigenen Schwerpunktsetzungen auf Basis der fächer- und bildungsgangspezifischen Besonderheiten sowie nach den Lernvoraussetzungen der einzelnen Schülerinnen und Schüler.
Der Teil „Zeit für Leistungsfeststellung“ des Bildungsplans berücksichtigt die Zeit, die zur Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung von Leistungsfeststellungen zur Verfügung steht. Dies kann auch die notwendige Zeit für die im Rahmen der Besonderen Lernleistungen erbrachten Leistungen, Nachbesprechung zu Leistungsfeststellungen sowie Feedback-Gespräche umfassen.
Schuljahr 1
Vertiefung – Individualisiertes Lernen – Projektunterricht (VIP) |
30 |
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Die Themenauswahl des Projektunterrichts hat aus den nachfolgenden Bildungsplaneinheiten unter Beachtung fächerverbindender Aspekte zu erfolgen.
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BPE 1 |
Fachrechnen |
25 |
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Die Schülerinnen und Schüler berechnen die Einwaagen für Lösungen mit einem vorgegebenen Gehalt. Ferner zeigen Sie, wie man die Koeffizienten in der Reaktionsgleichung bei Umsatzberechnungen berücksichtigt. Sie erschließen aus Textaufgaben Gleichungen mit physikalischen Größen und berechnen erst im zweiten Schritt konkrete Zahlenwerte mit Einheiten.
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BPE 1.1 |
Die Schülerinnen und Schüler formulieren Reaktionsgleichungen. Sie ermitteln die Stoffumsätze einer Reaktion auf der Basis von Stoffmengenverhältnissen und Konzentrationen. |
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BPE 1.2 |
Die Schülerinnen und Schüler berechnen verschiedene Gehaltsgrößen. Sie ordnen Messdaten ein, werten sie aus und bewerten die Ergebnisse. |
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BPE 1.3 |
Die Schülerinnen und Schüler werten fotometrische Messdaten aus und bewerten deren Qualität. Sie berechnen anhand von Kalibriergeraden die Konzentrationen unbekannter Lösungen. |
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BPE 1.4 |
Die Schülerinnen und Schüler berechnen pH-Werte von wässrigen Lösungen und von einfachen Pufferlösungen. |
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BPE 2 |
Einführung in die beschreibende Statistik |
16 |
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Die Schülerinnen und Schüler kennen Grundbegriffe von Daten einer Stichprobe. Sie teilen die Daten begründet in Klassen ein. Sie stellen Daten in einem Diagramm dar. Die Schülerinnen und Schüler berechnen statistische Größen einer Stichprobe und beurteilen, ob diese einer Normalverteilung entspricht. Sie begründen, ob ein Zusammenhang linear ist. Sie berechnen die Regressionsgerade.
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BPE 2.1 |
Die Schülerinnen und Schüler erläutern anhand statistischer Erhebungen Begriffe der Datenerhebung. Sie ordnen Merkmalen aufgrund ihrer Ausprägung eine Skala zu. Sie geben mögliche Merkmale eines Merkmalsträgers oder Merkmalsausprägungen an. |
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BPE 2.2 |
Die Schülerinnen und Schüler berechnen absolute oder relative Häufigkeit, die letztere als Bruch, Dezimalzahl oder in Prozent. Die Schülerinnen und Schüler führen eine Klasseneinteilung durch und stellen die Verteilung der Häufigkeit in einem Diagramm dar. Sie deuten ein gegebenes Diagramm. |
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BPE 2.3 |
Die Schülerinnen und Schüler berechnen arithmetische Mittel und Median. |
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BPE 2.4 |
Die Schülerinnen und Schüler berechnen die Streumaße einer gegebenen Stichprobe. Die Schülerinnen und Schüler beurteilen aufgrund einer Rechnung, ob eine Verteilung „standardmäßig verteilt“, auch normalverteilt genannt, ist. Sie stellen eine gegebene Stichprobe in einem geeigneten Diagramm dar und nennen das arithmetische Mittel und die Standardabweichung. Sie vergleichen die Streumaße verschiedener Stichproben und deuten deren Unterschied inhaltlich. |
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BPE 2.5 |
Die Schülerinnen und Schüler leiten ab, ob es einen linearen Zusammenhang zwischen zwei Größen gibt. Die Schülerinnen und Schüler zeichnen eine Ausgleichsgerade in das Diagramm zweier Größen, die linear zueinander sind. Sie berechnen die Geradengleichung der gezeichneten Ausgleichsgeraden. Die Schülerinnen und Schüler ermitteln die Geradengleichung mit dem WTR. |
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BPE 3 |
Lineare Funktionen |
6 |
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Die Schülerinnen und Schüler ermitteln aus einem Diagramm die Geradengleichung in der Hauptform. Sie führen die Punktprobe durch.
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BPE 3.1 |
Die Schülerinnen und Schüler ermitteln die Geradengleichung rechnerisch oder aus einem Diagramm. Sie ermitteln den Schnittpunkt zweier Geraden grafisch und rechnerisch. |
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BPE 4 |
Ganzrationale Funktionen 2. Grades |
10 |
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Die Schülerinnen und Schüler ermitteln Streckfaktor und Scheitelkoordinaten einer Parabel. Sie berechnen Schnittpunkte von Parabel und Gerade sowie von zwei Parabeln.
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BPE 4.1 |
Die Schülerinnen und Schüler ermitteln aus einem Diagramm die Scheitelform einer Parabel. Sie beschreiben, durch welche geometrischen Operationen eine Parabel in eine andere überführt wird. |
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BPE 4.2 |
Die Schülerinnen und Schüler berechnen die Koordinaten von Schnittpunkten von Parabeln in allgemeiner Form mit der x- und mit der y-Achse. Dabei wenden sie das für den Schnitt mit der x-Achse erworbene Vorgehen für den Schnitt mit einer beliebigen Gerade an. |
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BPE 5 |
Potenzfunktionen 3. und 4. Grades |
2 |
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Die Schülerinnen und Schüler erkennen den globalen Verlauf und die Symmetrie der Diagramme der Potenzfunktionen 3. oder 4. Grades. Sie erkennen die Vielfachheit der Nullstelle.
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BPE 5.1 |
Die Schülerinnen und Schüler erkennen anhand der Symmetrie das gegebene Diagramm als kubisch oder zur vierten Potenz gehörig. |
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BPE 6 |
Ganzrationale Funktionen 3. und 4. Grades |
16 |
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Ausgehend vom Diagramm der Potenzfunktionen erschließen sich die Schülerinnen und Schüler die Diagramme der Polynomfunktionen 3. und 4. Grades.
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BPE 6.1 |
Die Schülerinnen und Schüler übertragen die Vorgehensweise bei der Verschiebung der Parabel 2. Ordnung auf die bei der 3. Ordnung. |
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BPE 6.2 |
Die Schülerinnen und Schüler berechnen Gleichungen 3. Grades. Sie begründen ihren Lösungsansatz. Die Schülerinnen und Schüler berechnen die Lösungen der Gleichungen aus einem Diagramm. Sie berechnen anhand eines Diagramms den Funktionsterm in der Produktform und berechnen diese in die allgemeine. |
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BPE 6.3 |
Die Schülerinnen und Schüler begründen ihre Zuordnung eines Diagramms zu einem Funktionsterm. Sie berechnen Gleichungen 4. Ordnung und übertragen dabei vorherige Lösungsansätze. Die Schülerinnen und Schüler ermitteln aus einem gegebenen Diagramm bei maximal möglicher Anzahl der Nullstellen die Produktform des zugehörigen Funktionsterms. |
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Zeit für Leistungsfeststellung
15
105
120
Schuljahr 2
Vertiefung – Individualisiertes Lernen – Projektunterricht (VIP) |
10 |
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Die Themenauswahl des Projektunterrichts hat aus den nachfolgenden Bildungsplaneinheiten unter Beachtung fächerverbindender Aspekte zu erfolgen.
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BPE 7 |
Exponentialfunktionen |
25 |
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Die Schülerinnen und Schüler erkennen den Unterschied zwischen linearem und exponentiellem Wachstum. Sie stellen bei gegebenem Sachverhalt eine zugehörige mathematische Gleichung auf. Sie benennen die Gründe einer Grenze der Gültigkeit eines exponentiellen Modells.
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BPE 7.1 |
Die Schülerinnen und Schüler berechnen den Wachstums- oder Zerfallsfaktor. Sie weisen Wachstums- oder Zerfallsprozesse als zeitweise exponentiell nach. Sie bestätigen die Vorgehensweise beim Verschieben der Diagramme. Die Schülerinnen und Schüler führen Rechnungen mit dem natürlichen Logarithmus durch. Sie ermitteln somit die Hochzahl zur Basis e der Eulerschen Zahl. Sie wenden den Funktionenbegriff nicht auf den natürlichen Logarithmus an. |
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BPE 7.2 |
Die Schülerinnen und Schüler stellen bei textlich gegebenem Sachverhalt die zugehörige Gleichung auf und berechnen die geforderten Größen. Sie wenden dabei das zuvor erworbene Wissen auf den konkreten Sachverhalt an. Sie werten dabei auch Daten aus einem gegebenen Diagramm aus. Sie werten eine Wertetabelle aus, um festzustellen, ab welchem Zeitintervall ein bestimmtes Wachstum unterschritten wird. |
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Zeit für Leistungsfeststellung
5
35
40
Operatorenliste
Anforderungsbereiche
Anforderungsbereiche:
Anforderungsbereich I umfasst die Reproduktion und die Anwendung einfacher Sachverhalte und Fachmethoden, das Darstellen von Sachverhalten in vorgegebener Form sowie die Darstellung einfacher Bezüge.
Anforderungsbereich II umfasst die Reorganisation und das Übertragen komplexerer Sachverhalte und Fachmethoden, die situationsgerechte Anwendung von technischen Kommunikationsformen, die Wiedergabe von Bewertungsansätzen sowie das Herstellen von Bezügen, um technische Problemstellungen entsprechend den allgemeinen Regeln der Technik zu lösen.
Anforderungsbereich III umfasst das problembezogene Anwenden und Übertragen komplexer Sachverhalte und Fachmethoden, die situationsgerechte Auswahl von Kommunikationsformen, das Herstellen von Bezügen und das Bewerten von Sachverhalten.
Operator | Erläuterung |
Zuordnung Anforderungsbereiche |
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ableiten |
auf der Grundlage relevanter Merkmale sachgerechte Schlüsse ziehen
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II |
abschätzen |
auf der Grundlage von begründeten Überlegungen Größenordnungen angeben
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II |
analysieren, untersuchen |
für eine gegebene Problem- oder Fragestellung systematisch bzw. kriteriengeleitet wichtige Bestandteile, Merkmale oder Eigenschaften eines Sachverhaltes oder eines Objektes erschließen und deren Beziehungen zueinander darstellen
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II |
anwenden, übertragen |
einen bekannten Zusammenhang oder eine bekannte Methode zur Lösungsfindung bzw. Zielerreichung auf einen anderen, ggf. unbekannten Sachverhalt beziehen
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II, III |
aufbauen |
Objekte und Geräte zielgerichtet anordnen und kombinieren
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II |
aufstellen |
fachspezifische Formeln, Gleichungen, Gleichungssysteme, Reaktionsgleichungen oder Reaktionsmechanismen entwickeln
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II |
auswerten |
Informationen (Daten, Einzelergebnisse o. a.) erfassen, in einen Zusammenhang stellen und daraus zielgerichtete Schlussfolgerungen ziehen
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II, III |
begründen |
Sachverhalte oder Aussagen auf Regeln, Gesetzmäßigkeiten bzw. kausale Zusammenhänge oder weitere nachvollziehbare Argumente zurückführen
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II |
benennen, nennen, angeben |
Elemente, Sachverhalte, Begriffe, Daten oder Fakten ohne Erläuterung und Wertung aufzählen
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I |
beraten |
eine Entscheidungsfindung fachkompetent und zielgruppengerecht unterstützen
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III |
berechnen |
Ergebnisse aus gegebenen Werten/Daten durch Rechenoperationen oder grafische Lösungsmethoden gewinnen
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II |
beschreiben |
Strukturen, Situationen, Zusammenhänge, Prozesse und Eigenschaften genau, sachlich, strukturiert und fachsprachlich richtig mit eigenen Worten darstellen, dabei wird auf Erklärungen oder Wertungen verzichtet
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I, II |
bestimmen |
Sachverhalte und Inhalte prägnant und kriteriengeleitet darstellen
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I |
bestätigen, beweisen, nachweisen, überprüfen, prüfen |
die Gültigkeit, Schlüssigkeit und Berechtigung einer Aussage (z. B. Hypothese, Modell oder Naturgesetz) durch ein Experiment, eine logische Herleitung oder sachliche Argumentation belegen bzw. widerlegen
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III |
beurteilen, Stellung nehmen |
zu einem Sachverhalt oder einer Aussage eine eigene, auf Fachwissen sowie fachlichen Methoden und Maßstäben begründete Position über deren Sinnhaftigkeit vertreten
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III |
bewerten, kritisch Stellung nehmen |
zu einem Sachverhalt oder einer Aussage eine eigene, auf gesellschaftlich oder persönliche Wertvorstellungen begründete Position über deren Annehmbarkeit vertreten
|
III |
charakterisieren |
spezifischen Eigenheiten von Sachverhalten, Objekten, Vorgängen, Personen o. a. unter leitenden Gesichtspunkten herausarbeiten und darstellen
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II |
darstellen, darlegen |
Sachverhalte, Strukturen, Zusammenhänge, Methoden oder Ergebnisse etc. unter einer bestimmten Fragestellung in geeigneten Kommunikationsformaten strukturiert und ggf. fachsprachlich wiedergeben
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I, II |
diskutieren, erörtern |
Pro- und Kontra-Argumente zu einer Aussage bzw. Behauptung einander gegenüberstellen und abwägen
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III |
dokumentieren |
Entscheidende Erklärungen, Herleitungen und Skizzen zu einem Sachverhalt bzw. Vorgang angeben und systematisch ordnen
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I, II |
durchführen |
eine vorgegebene oder eigene Anleitung bzw. Anweisung umsetzen
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I, II |
einordnen, ordnen, zuordnen, kategorisieren, strukturieren |
Begriffe, Gegenstände usw. auf der Grundlage bestimmter Merkmale systematisch einteilen; so wird deutlich, dass Zusammenhänge unter vorgegebenen oder selbst gewählten Gesichtspunkten begründet hergestellt werden
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II |
empfehlen |
Produkte und Verhaltensweisen kunden- und situationsgerecht vorschlagen
|
II |
entwickeln, entwerfen, gestalten |
Wissen und Methoden zielgerichtet und ggf. kreativ miteinander verknüpfen, um eine eigenständige Antwort auf eine Annahme oder eine Lösung für eine Problemstellung zu erarbeiten oder weiterzuentwickeln
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III |
erklären |
Strukturen, Prozesse oder Zusammenhänge eines Sachverhalts nachvollziehbar, verständlich und fachlich begründet zum Ausdruck bringen
|
I, II |
erläutern |
Wesentliches eines Sachverhalts, Gegenstands, Vorgangs etc. mithilfe von anschaulichen Beispielen oder durch zusätzliche Informationen verdeutlichen
|
II |
ermitteln |
einen Zusammenhang oder eine Lösung finden und das Ergebnis formulieren
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I, II |
erschließen |
geforderte Informationen herausarbeiten oder Sachverhalte herleiten, die nicht explizit in dem zugrunde liegenden Material genannt werden
|
II |
formulieren |
Gefordertes knapp und präzise zum Ausdruck bringen
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I |
herstellen |
nach anerkannten Regeln Zubereitungen aus Stoffen gewinnen, anfertigen, zubereiten, be- oder verarbeiten, umfüllen, abfüllen, abpacken und kennzeichnen
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II, III |
implementieren |
Strukturen und/oder Prozesse mit Blick auf gegebene Rahmenbedingungen, Zielanforderungen sowie etwaige Regeln in einem System umsetzen
|
II, III |
informieren |
fachliche Informationen zielgruppengerecht aufbereiten und strukturieren
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II |
interpretieren, deuten |
auf der Grundlage einer beschreibenden Analyse Erklärungsmöglichkeiten für Zusammenhänge und Wirkungsweisen mit Blick auf ein schlüssiges Gesamtverständnis aufzeigen
|
III |
kennzeichnen |
Markierungen, Symbole, Zeichen oder Etiketten anbringen, die geltenden Konventionen und/oder gesetzlichen Vorschriften entsprechen
|
II |
optimieren |
einen gegebenen technischen Sachverhalt, einen Quellcode oder eine gegebene technische Einrichtung so verändern, dass die geforderten Kriterien unter einem bestimmten Aspekt erfüllt werden
|
II, III |
planen |
die Schritte eines Arbeitsprozesses antizipieren und eine nachvollziehbare ergebnisorientierte Anordnung der Schritte vornehmen
|
III |
präsentieren |
Sachverhalte strukturiert, mediengestützt und adressatengerecht vortragen
|
II |
skizzieren |
Sachverhalte, Objekte, Strukturen oder Ergebnisse auf das Wesentliche reduzieren und übersichtlich darstellen
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I |
übersetzen |
einen Sachverhalt oder einzelne Wörter und Phrasen wortgetreu in einer anderen Sprache wiedergeben
|
II |
validieren, testen |
Erbringung eines dokumentierten Nachweises, dass ein bestimmter Prozess oder ein System kontinuierlich eine Funktionalität/Produkt erzeugt, das die zuvor definierten Spezifikationen und Qualitätsmerkmale erfüllt
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I |
verallgemeinern |
aus einer Einsicht eine Aussage formulieren, die für verschiedene Anwendungsbereiche Gültigkeit besitzt
|
II |
verdrahten |
Betriebsmittel nach einem vorgegebenen Anschluss‑/ Stromlaufplan systematisch elektrisch miteinander verbinden
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I, II |
vergleichen, gegenüberstellen, unterscheiden |
nach vorgegebenen oder selbst gewählten Gesichtspunkten problembezogen Gemeinsamkeiten, Ähnlichkeiten und Unterschiede ermitteln und gegenüberstellen sowie auf dieser Grundlage ggf. ein gewichtetes Ergebnis formulieren
|
II |
wiedergeben |
wesentliche Information und/oder deren Zusammenhänge strukturiert zusammenfassen
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I |
zeichnen |
einen beobachtbaren oder gegebenen Sachverhalt mit grafischen Mitteln und ggf. unter Einhaltung von fachlichen Konventionen (z. B. Symbole, Perspektiven etc.) darstellen
|
I, II |
zeigen, aufzeigen |
Sachverhalte, Prozesse o. a. sachlich beschreiben und erläutern
|
I, II |
zusammenfassen |
das Wesentliche sachbezogen, konzentriert sowie inhaltlich und sprachlich strukturiert mit eigenen Worten wiedergeben
|
I, II |
Amtsblatt des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg
hier: Berufskolleg für biologisch-technische Assistenten Schwerpunkt Biologie und Biotechnologie
Berufskolleg für technische Assistenten (Bildungsplan zur Erprobung)
Vom
Aktenzeichen KM 41-6623-3/4/1
I.
II.
für das Schuljahr 1 ab 1. August 2023.
für das Schuljahr 2 ab 1. August 2024.