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Berufliche Schulen
Bildungsplanarbeit Berufskollegs Ernährung und Haushaltsmanagement
Datenverarbeitung und Textverarbeitung
Allgemeine Vorbemerkungen
Zentrales Ziel des Bildungsganges ist es, die Entwicklung umfassender Handlungskompetenz zu fördern. Handlungskompetenz wird dabei verstanden als die Bereitschaft und Befähigung des Einzelnen, sich in beruflichen, gesellschaftlichen und privaten Situationen sachgerecht durchdacht sowie individuell und sozial verantwortlich zu verhalten.
Die Bildungspläne strukturieren die Ausbildungsinhalte u. a. in Handlungs- und Lernfelder, in denen komplexe berufsbezogene Aufgabenstellungen dargestellt sind. Dabei zieht sich der handlungsorientierte Leitgedanke als roter Faden durch die Bildungspläne.
Inhaltliche Berührungspunkte aus dem berufsfachlichen Bereich (Chemie, DV/TV, Wirtschaft und Management, Interkulturelle Kompetenz) mit den Handlungsfeldern sowie den praktischen Ausbildungsphasen erfordern eine intensive Kooperation und Vernetzung mit den Kolleginnen und Kollegen der unterschiedlichen Fächer, dies schließt den Prozess der Entwicklung der Handlungskompetenz mit ein.
Fachliche Vorbemerkungen
1. Fachspezifischer Bildungsauftrag (Bildungswert des Faches)
Im Fach Daten- und Textverarbeitung sollen die Schülerinnen und Schüler Kompetenzen erwerben, die es ihnen ermöglichen, eine Problemstellung mit der vorhandenen Hard- und Software zu analysieren und prozessorientiert zu lösen. Dabei benötigen sie geeignete Werkzeuge und Methoden, um die Ergebnisse angemessen zu dokumentieren. Sie lernen, wie sie unterschiedliche Programme bei verschiedenen Problemstellungen einsetzen.
Diese Fähigkeiten sind für ein erfolgreiches Arbeiten in der heutigen digitalen Welt sowohl im beruflichen als auch im privaten Leben von essenzieller Bedeutung.
Durch die zunehmende Digitalisierung und Vernetzung ist es notwendig, grundlegende Fertigkeiten der Text- und Datenverarbeitung zu vermitteln, die die unterschiedlichen Bereiche der Arbeitswelt und des täglichen Lebens abdecken. Ein kritischer Umgang mit Informationen und Informationstechnologien sind dabei eine zentrale Voraussetzung für ein mündiges Agieren in der heutigen Gesellschaft.
2. Fachliche Aussagen zum Kompetenzerwerb, prozessbezogene Kompetenzen
Die zielgerichtete Nutzung elektronischer Medien mit der zugehörigen Software soll die Schülerinnen und Schüler dazu befähigen, sich – unabhängig von Ort und Zeit – Informationen und Wissen zu beschaffen und dieses aufzubereiten. Sie kennen die potenziellen Chancen und Gefahren der digitalen Kommunikation und wenden Strategien an, um ihre Daten zu schützen und zu sichern.
- Das Handeln der Schülerinnen und Schüler orientiert sich dabei an den aktuellen Erkenntnissen der Digitalisierung unter Berücksichtigung rechtlicher Vorgaben.
- Der Unterricht in Text- und Datenverarbeitung befähigt die Schülerinnen und Schüler, Texte normgerecht zu bearbeiten. Sie lernen gespeicherte Daten aufzubereiten und nach sach- und fachlogischen Gesichtspunkten und unter Beachtung typographischer Aspekte zu strukturieren.
- Bei der Nutzung von Texten, Audiodateien, Bildern und Videos aus Fremdquellen berücksichtigen sie die gesetzlichen Vorgaben.
- Sie beschaffen mithilfe moderner Kommunikationsmittel Informationen und bewerten diese nach Aktualität, Anspruch und Seriosität.
- Die Schülerinnen und Schüler wenden Präsentationsformen an.
Hinweise zum Umgang mit dem Bildungsplan
Der Bildungsplan zeichnet sich durch eine Inhalts- und eine Kompetenzorientierung aus. In jeder Bildungsplaneinheit (BPE) werden in kursiver Schrift die übergeordneten Ziele beschrieben, die durch Zielformulierungen sowie Inhalts- und Hinweisspalte konkretisiert werden.
In den Zielformulierungen werden die jeweiligen fachspezifischen Operatoren als Verben verwendet. Operatoren sind handlungsinitiierende Verben, die signalisieren, welche Tätigkeiten beim Bearbeiten von Aufgaben erwartet werden; eine Operatorenliste ist jedem Bildungsplan im Anhang beigefügt. Durch die kompetenzorientierte Zielformulierung mittels dieser Operatoren wird das Anforderungsniveau bezüglich der Inhalte und der zu erwerbenden Kompetenzen definiert.
Die formulierten Ziele und Inhalte sind verbindlich. Sie stellen die Regelanforderungen im jeweiligen Fach dar. Die Inhalte der Hinweisspalte sind unverbindliche Ergänzungen zur Inhaltsspalte und umfassen Beispiele, didaktische Hinweise und Querverweise auf andere Fächer bzw. BPE.
Der VIP-Bereich des Bildungsplans umfasst Vertiefung, individualisiertes Lernen sowie Projektkompetenz. Die Projektkompetenz wird gemeinsam mit allen im Bildungsgang beteiligten Kolleginnen und Kollegen entwickelt. Sie geht über die reine Fachkompetenz hinaus und vernetzt diese mit den überfachlichen Kompetenzbereichen Sozialkompetenz, Personale Kompetenz, Methodenkompetenz, Kognitive Basiskompetenz und Digitale Kompetenz. Diese überfachlichen Kompetenzen zeigen sich z. B. in der Entwicklung von Lösungsstrategien, der Informationsverarbeitung und den Techniken der Auseinandersetzung mit Lernsituationen und Reflexionsstrategien. In diesem Zusammenhang erkennen die Schülerinnen und Schüler ihre vorhandenen Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten. Zum Erreichen dieses Ziels bedarf es der gemeinsamen Planung des systematischen Kompetenzaufbaus, der Durchführung, Kontrolle und Reflexion durch alle Lehrkräfte im Berufsfachlichen Bereich.
Die Kolleginnen und Kollegen verstehen sich als Team. Sie nutzen die Unterrichtszeit nach eigenen Schwerpunktsetzungen auf Basis der bildungsgangspezifischen Besonderheiten sowie nach den Lernvoraussetzungen der einzelnen Schülerinnen und Schüler.
Der Teil „Zeit für Leistungsfeststellung“ des Bildungsplans berücksichtigt die Zeit, die zur Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung von Leistungsfeststellungen zur Verfügung steht. Dies kann auch die notwendige Zeit für besondere Lernleistungen im Rahmen der Projektkompetenz, Nachbesprechungen zu Leistungsfeststellungen sowie generelle Feedback-Gespräche umfassen.
Schuljahr 1
Vertiefung – Individualisiertes Lernen – Projektkompetenz (VIP) |
20 |
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|
|||||||
Die Themenauswahl des Projektunterrichts hat aus den nachfolgenden Bildungsplaneinheiten unter Beachtung Fächerverbindender Aspekte zu erfolgen.
|
BPE 1 |
Computerprogramme im schulischen Netzwerk |
6 |
---|---|---|
Die Schülerinnen und Schüler führen Arbeiten am Computer im Netzwerk sicher und zielgerecht durch. Sie entwerfen Ordnerstrukturen unter Berücksichtigung der Notwendigkeit der Datensicherung.
|
BPE 1.1 |
Die Schülerinnen und Schüler wenden die schulspezifische Hard- und Software zielgerichtet an. |
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---|---|---|---|---|---|---|---|
|
BPE 2 |
Textverarbeitung |
34 |
---|---|---|
Die Schülerinnen und Schüler formatieren Dokumente nach typografischen Regeln in einem zeitgemäßen Design. Dabei wenden sie Funktionen der eingesetzten Software unter Berücksichtigung gültiger Normen an.
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BPE 2.1 |
Die Schülerinnen und Schüler wenden grundlegende Techniken eines Textverarbeitungsprogrammes an. |
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BPE 2.2 |
Die Schülerinnen und Schüler wenden ein Textverarbeitungsprogramm bei berufsspezifischen Problemstellungen normgerecht an. |
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BPE 2.3 |
Die Schülerinnen und Schüler formatieren geschäftliche Korrespondenzen und Dokumentationen unter Berücksichtigung aktueller Normen, insbesondere DIN 5008. |
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BPE 3 |
Informationsbeschaffung und Präsentation |
10 |
---|---|---|
Die Schülerinnen und Schüler werten Informationen aus dem Internet aus und präsentieren die Ergebnisse unter Beachtung des Urheberrechts.
|
BPE 3.1 |
Die Schülerinnen und Schüler fassen Informationen aus dem Internet unter Berücksichtigung rechtlicher Vorgaben zusammen. |
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Zeit für Leistungsfeststellung
10
70
80
Schuljahr 3
Vertiefung – Individualisiertes Lernen – Projektkompetenz (VIP) |
20 |
||||||
---|---|---|---|---|---|---|---|
|
|||||||
Die Themenauswahl des Projektunterrichts hat aus den nachfolgenden Bildungsplaneinheiten unter Beachtung Fächerverbindender Aspekte zu erfolgen.
|
BPE 1 |
Software handlungsorientiert anwenden |
23 |
---|---|---|
Die Schülerinnen und Schüler formatieren Dokumente nach branchennotwendigen Vorgaben. Dabei wenden sie Funktionen der eingesetzten Software unter Berücksichtigung der Zielsetzung und unter Verwendung eines angemessenen Schreibstils an. Die Schülerinnen und Schüler präsentieren digital aufbereitete Informationen und Umfrageergebnisse.
|
BPE 1.1 |
Die Schülerinnen und Schüler wenden Software in berufsspezifischen Handlungssituationen an. |
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---|---|---|---|---|---|---|---|
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BPE 1.2 |
Die Schülerinnen und Schüler stellen Informationen adressatengerecht dar. |
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---|---|---|---|
|
BPE 2 |
Relationale Datenbanken entwickeln |
22 |
---|---|---|
Die Schülerinnen und Schüler analysieren problembezogene Abläufe, leiten die daraus resultierenden Datenelemente ab und erläutern die Bedeutung einer Datenbank.
Anschließend entwickeln sie Datenmodelle in Form eines Entity-Relationship-Diagramms und/oder Relationen-Modells und werten komplexe Datenbestände mithilfe von Software aus. |
BPE 2.1 |
Die Schülerinnen und Schüler entwerfen ein Entity-Relationship-Modell. |
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|
BPE 2.2 |
Die Schülerinnen und Schüler entwickeln auf der Grundlage eines Entity-Relationship-Modells ein Relationenmodell. |
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BPE 2.2 |
Die Schülerinnen und Schüler wenden SQL-Statements über mehrere Tabellen zur Auswertung und Veränderung von Datenbeständen an. |
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BPE 3 |
Gesellschaftliche Aspekte der Datenverarbeitung |
5 |
---|---|---|
Die Schülerinnen und Schüler beschreiben Chancen und Risiken informatischer Verfahren. Sie zeigen die Notwendigkeit des Datenschutzes auf und können Konzepte zur Verhinderung der missbräuchlichen Nutzung informatischer Verfahren erläutern.
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BPE 3.1 |
Die Schülerinnen und Schüler diskutieren die Chancen und Risiken der Speicherung von Massendaten. |
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|
Zeit für Leistungsfeststellung
10
70
80
Operatorenliste
Anforderungsbereiche
Anforderungsbereiche:
Anforderungsbereich I umfasst die Reproduktion und die Anwendung einfacher Sachverhalte und Fachmethoden, das Darstellen von Sachverhalten in vorgegebener Form sowie die Darstellung einfacher Bezüge.
Anforderungsbereich II umfasst die Reorganisation und das Übertragen komplexerer Sachverhalte und Fachmethoden, die situationsgerechte Anwendung von technischen Kommunikationsformen, die Wiedergabe von Bewertungsansätzen sowie das Herstellen von Bezügen, um technische Problemstellungen entsprechend den allgemeinen Regeln der Technik zu lösen.
Anforderungsbereich III umfasst das problembezogene Anwenden und Übertragen komplexer Sachverhalte und Fachmethoden, die situationsgerechte Auswahl von Kommunikationsformen, das Herstellen von Bezügen und das Bewerten von Sachverhalten.
Operator | Erläuterung |
Zuordnung Anforderungsbereiche |
---|---|---|
ableiten |
auf der Grundlage vorhandener/bekannter Merkmale, Erkenntnisse bzw. Ergebnisse oder Daten eigene Schlussfolgerungen ziehen
|
II |
abschätzen |
auf der Grundlage von begründeten Überlegungen Größenordnungen angeben
|
II |
analysieren, untersuchen |
relevante Bestandteile, Merkmale oder Eigenschaften kriteriengeleitet erschließen und ggf. ihre Beziehungen zueinander aufzeigen
|
II |
angeben, benennen, nennen |
Elemente, Regeln, Sachverhalte, Begriffe, Daten oder Fakten ohne Erläuterung und Wertung aufzählen bzw. zielgerichtet Informationen zusammentragen, ohne diese zu kommentieren
|
I |
anleiten |
andere Personen schulen und befähigen, eine Handlung durchzuführen
|
III |
anwenden, übertragen |
einen bekannten Inhalt, Zusammenhang, eine bekannte Methode oder Funktion/Anwendung zur Lösungsfindung bzw. Zielerreichung auf einen anderen, ggf. unbekannten Sachverhalt beziehen oder unter Berücksichtigung des Adressaten- und Situationsbezugs in eine andere Sprache übersetzen
|
II, III |
argumentieren, diskutieren, erörtern |
sich mit Argumenten zu einer Aussage bzw. Behauptung auseinandersetzen, sie einander gegenüberstellen und z. B. auf ein Für und Wider hin abwägen
|
III |
aufbauen |
Objekte und Geräte zielgerichtet anordnen und kombinieren
|
II |
aufstellen |
fachspezifische Formeln, Gleichungen, Gleichungssysteme, Reaktionsgleichungen oder Reaktionsmechanismen entwickeln
|
II |
aufzeigen, zeigen |
Sachverhalte, Prozesse o. a. sachlich beschreiben und erläutern
|
I, II |
ausdrücken, (sich) äußern |
Im Sprachunterricht Aussagen zu einem Thema machen, Gedanken zum Ausdruck bringen, auch ungeordnet oder unvollständig
|
I, II |
ausfüllen, vervollständigen |
eine Vorlage durch sachgerechte Angaben ergänzen
|
I,II |
(sich) äußern |
siehe ausdrücken
|
|
aussprechen |
Aussprache, Intonationsmuster von Wörtern und Sätzen umsetzen
|
I |
(sich) austauschen |
sich im fremdsprachigen Gespräch gegenseitig Fragen stellen, Informationen geben und verstehen
|
I, II |
auswerten |
Informationen (Daten, Einzelergebnisse, Beobachtungen o. a.) erfassen, in einen Zusammenhang stellen und daraus zielgerichtete Schlussfolgerungen ziehen oder zu einer abschließenden Gesamtaussage zusammenführen
|
II, III |
begründen |
für einen Sachverhalt oder Aussagen kausale Zusammenhänge herstellen oder auf Regeln, Gesetzmäßigkeiten bzw. weitere nachvollziehbare Argumente zurückführen
|
II |
benennen |
siehe angeben
|
|
beraten |
eine Entscheidungsfindung fachkompetent und zielgruppengerecht unterstützen
|
III |
berechnen |
Ergebnisse aus gegebenen Werten/Daten durch Rechenoperationen oder grafische Lösungsmethoden gewinnen
|
II |
beschreiben |
Beobachtungen Strukturen, Situationen, Sachverhalte, Zusammenhänge, Prozesse, Methoden, Verfahren, Vorgänge oder Eigenschaften genau, sachlich, strukturiert und fachsprachlich richtig mit eigenen Worten darstellen, dabei wird auf Erklärungen oder Wertungen verzichtet
|
I, II |
bestimmen, ermitteln |
einen Zusammenhang oder eine Lösung je nach Vorgabe z. B. rechnerisch, grafisch oder experimentell finden und das Ergebnis formulieren
|
I, II |
beurteilen, Stellung nehmen |
zu einem Sachverhalt, einer Aussage, einem Prozess oder einer literarischen Figur eine eigene, auf Fachwissen sowie fachlichen Methoden und Maßstäben begründete Position zu deren Sinnhaftigkeit vertreten
|
III |
beweisen, nachweisen, überprüfen, prüfen |
die Gültigkeit, Schlüssigkeit, Richtigkeit, Akzeptabilität oder Berechtigung eines Sachverhalts oder einer Aussage durch ein Experiment, eine logische Herleitung oder sachliche bzw. kriterienorientierte Argumentation belegen bzw. widerlegen
|
III |
bewerten, kritisch Stellung nehmen |
zu einem Sachverhalt oder einer Aussage eine eigene, auf gesellschaftliche oder persönliche Wertvorstellungen begründete Position zu deren Annehmbarkeit vertreten
|
III |
charakterisieren |
spezifische Eigenheiten von Sachverhalten, Vorgängen, Personen etc. herausstellen
|
II |
darlegen, darstellen |
Sachverhalte, Strukturen, Zusammenhänge, Methoden oder Ergebnisse etc. unter einer bestimmten Fragestellung in geeigneten Kommunikationsformaten strukturiert und ggf. fachsprachlich aufzeigen
|
I, II |
darstellen |
siehe darlegen
|
|
definieren |
Wesentliches eines Begriffs so formulieren, dass er von anderen Begriffen möglichst eindeutig abgegrenzt wird
|
|
deuten, interpretieren |
vor dem Hintergrund einer Aufgaben- oder Fragegestellung sowie damit einhergehender Annahmen und auf der Grundlage einer beschreibenden Analyse Erklärungsmöglichkeiten für Zusammenhänge und Wirkungsweisen mit Blick auf ein schlüssiges Gesamtverständnis aufzeigen
|
III |
diskutieren |
siehe argumentieren
|
|
dokumentieren |
entscheidende Erklärungen, Herleitungen und Skizzen zu einem Sachverhalt bzw. Vorgang angeben und systematisch ordnen
|
I, II |
durchführen |
etwas in der für das angestrebte Ergebnis erforderlichen Weise oder gemäß einer vorgegebenen oder eigenen Anleitung bzw. Anweisung vornehmen
|
I, II |
einordnen, kategorisieren, ordnen, zuordnen, strukturieren |
Begriffe, Gegenstände usw. auf der Grundlage bestimmter Merkmale begründet und systematisch einteilen und ggf. mit entsprechenden Oberbegriffen versehen
|
II |
empfehlen, vorschlagen |
Produkte und Verhaltensweisen kunden- und situationsgerecht unterbreiten
|
II |
entwerfen, entwickeln, gestalten |
Wissen und Methoden zielgerichtet und ggf. kreativ miteinander verknüpfen, um eine eigenständige Reaktion auf eine Annahme oder eine Lösung für eine Problemstellung zu erarbeiten oder weiterzuentwickeln
|
III |
entwickeln |
siehe entwerfen
|
|
erklären |
Strukturen, Prozesse oder Zusammenhänge eines Sachverhalts nachvollziehbar, verständlich und fachlich begründet zum Ausdruck bringen
|
I, II |
erläutern |
Wesentliches von Materialien, Sachverhalten, Gegen-ständen, Vorgängen, Thesen oder Zusammenhängen mithilfe von anschaulichen Beispielen oder durch (zusätzliche) Informationen verdeutlichen bzw. in einen Begründungszusammenhang stellen
|
II |
ermitteln |
siehe bestimmen
|
|
erörtern |
siehe argumentieren
|
|
erschließen |
geforderte Informationen herausarbeiten oder Sachverhalte herleiten, die nicht explizit in dem zugrunde liegenden Material genannt werden
|
II |
erstellen Sie den Buchungssatz |
Anmerkung: Da die Prüfungsteilnehmenden in einer Prüfungssituation nicht tatsächlich „buchen“, muss der Arbeitsauftrag so formuliert werden.
|
|
erzählen |
mit einer narrativen Struktur Gehörtes, Gelesenes, Erlebtes, oder Erdachtes ausführen
|
II |
formatieren |
eine Software unter Berücksichtigung bestehender Konventionen oder Regeln (z. B. DIN 5008) korrekt anwenden.
|
II |
formulieren |
Gefordertes knapp und präzise zum Ausdruck bringen
|
I |
gegenüberstellen, unterscheiden, vergleichen |
nach vorgegebenen oder selbst gewählten Gesichtspunkten problembezogen Gemeinsamkeiten, Ähnlichkeiten und Unterschiede ermitteln
|
II |
herstellen |
nach anerkannten Regeln Zubereitungen aus Stoffen gewinnen, anfertigen, zubereiten, be- oder verarbeiten, umfüllen, abfüllen, abpacken und kennzeichnen
|
II, III |
gestalten |
siehe entwerfen
|
|
herleiten |
mithilfe bekannter Gesetzmäßigkeiten/Regeln einen Zusammenhang zwischen verschiedenen (z. B. chemischen bzw. physikalischen) Größen herstellen
|
II |
identifizieren |
wesentliche, typische oder gefragte sprachliche oder inhaltliche Sachverhalte, Strukturen, Merkmale oder Intentionen erfassen
|
I, II |
implementieren |
Strukturen und/oder Prozesse mit Blick auf gegebene Rahmenbedingungen, Zielanforderungen sowie etwaige Regeln in einem System umsetzen
|
II, III |
in Beziehung setzen |
Zusammenhänge unter vorgegebenen oder selbst gewählten Gesichtspunkten begründet herstellen
|
II |
(jemanden) informieren |
fachliche Informationen zielgruppengerecht aufbereiten und strukturieren
|
II |
interpretieren |
siehe deuten
|
|
kategorisieren |
siehe einordnen
|
|
kennzeichnen |
Markierungen, Symbole, Zeichen oder Etiketten anbringen, die geltenden Konventionen und/oder gesetzlichen Vorschriften entsprechen
|
II |
kritisch Stellung nehmen |
siehe bewerten
|
|
koordinieren, aufeinander abstimmen |
verschiedene Abläufe unter Berücksichtigung mehrerer Aspekte aufeinander abstimmen
|
III |
markieren |
bestimmte Sachverhalte, Objekte, Strukturen oder Ergebnisse in einem Text oder einer Abbildung hervorheben oder wie gefordert kenntlich machen
|
I |
nachweisen |
siehe beweisen
|
|
nennen |
siehe angeben
|
|
optimieren |
einen gegebenen technischen Sachverhalt, einen Quellcode oder eine gegebene technische Einrichtung so verändern, dass die geforderten Kriterien unter einem bestimmten Aspekt erfüllt werden
|
II, III |
ordnen |
siehe einordnen
|
|
planen |
die Schritte eines Arbeitsprozesses antizipieren und eine nachvollziehbare ergebnisorientierte Anordnung der Schritte vornehmen
|
III |
präsentieren |
Sachverhalte strukturiert, mediengestützt und adressatengerecht vortragen
|
II, III |
prüfen |
siehe beweisen
|
|
skizzieren, verdeutlichen |
Sachverhalte, Objekte, Strukturen, Prozesse oder Ergebnisse auf das Wesentliche reduzieren und unter einem leitenden Gesichtspunkt übersichtlich darstellen – je nach fachlicher Maßgabe ggf. grafisch
|
I |
Stellung nehmen |
siehe beurteilen
|
|
strukturieren |
siehe einordnen
|
|
testen, validieren |
Erbringung eines dokumentierten Nachweises, dass ein bestimmter Prozess oder ein System kontinuierlich eine Funktionalität/ein Produkt erzeugt, das die zuvor definierten Spezifikationen und Qualitätsmerkmale erfüllt
|
I |
überprüfen |
siehe beweisen
|
|
übersetzen |
einen Sachverhalt oder einzelne Wörter und Phrasen wortgetreu in einer anderen Sprache wiedergeben
|
II |
übertragen |
siehe anwenden
|
|
unterscheiden |
siehe gegenüberstellen
|
|
untersuchen |
siehe analysieren
|
|
validieren |
siehe testen
|
|
verallgemeinern |
aus einer Einsicht eine Aussage formulieren, die für verschiedene Anwendungsbereiche Gültigkeit besitzt
|
II |
verdeutlichen |
siehe skizzieren
|
|
verdrahten |
Betriebsmittel nach einem vorgegebenen Anschluss‑/ Stromlaufplan systematisch elektrisch miteinander verbinden
|
I, II |
verfassen |
einen Text unter Anwendung der erforderlichen Textsortenmerkmale schreiben
|
II, III |
vergleichen |
siehe gegenüberstellen
|
|
(global, detailliert, selektiv) verstehen |
einem fremdsprachigen Text - je nach Lese- oder Hörabsicht – Informationen entnehmen, die aus dem Textganzen, aus für das Textverständnis relevanten Details oder aus ausgewählten Einzeltextstellen hervorgehen
|
I,II |
vervollständigen |
siehe ausfüllen
|
|
vorschlagen |
siehe empfehlen
|
|
wiedergeben |
siehe zusammenfassen
|
|
zeichnen |
einen beobachtbaren oder gegebenen Sachverhalt mit grafischen Mitteln und ggf. unter Einhaltung von fachlichen Konventionen (z. B. Symbole, Perspektiven etc.) sowie Anforderungen an die Genauigkeit darstellen
|
I, II |
zeigen |
siehe aufzeigen
|
|
zuordnen |
siehe einordnen
|
|
zusammenfassen, wiedergeben |
wesentliche Information und/oder deren Zusammenhänge sachbezogen, konzentriert sowie inhaltlich und sprachlich strukturiert mit eigenen Worten zum Ausdruck bringen
|
I, II |
Amtsblatt des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg
Lehrplanheft 1/2023
hier:
Berufskolleg Ernährung und Haushaltsmanagement für den berufsfachlichen Bereich
Vom 27. Juli 2024
KM4x–xxxx-xx/x/x
I.
II.