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Berufliche Schulen

Bildungsplanarbeit Berufskollegs Ernährung und Haushaltsmanagement

Handlungsfeld - Serviceorientierte Dienstleistungen anbieten

Vorbemerkungen

Allgemeine Vorbemerkungen
Zentrales Ziel des Bildungsganges ist es, die Entwicklung umfassender Handlungskompetenz zu fördern. Handlungskompetenz wird dabei verstanden als die Bereitschaft und Befähigung des Einzelnen, sich in beruflichen, gesellschaftlichen und privaten Situationen sachgerecht durchdacht sowie individuell und sozial verantwortlich zu verhalten.
Die Bildungspläne strukturieren die Ausbildungsinhalte u.a. in Handlungs- und Lernfelder, in denen komplexe berufsbezogene Aufgabenstellungen dargestellt sind. Dabei zieht sich der handlungsorientierte Leitgedanke als roter Faden durch die Bildungspläne.
Der Unterricht in Handlungsfeldern, Lernfeldern und den daraus abgeleiteten Lernsituationen erfordert eine sinnvolle didaktische Jahresplanung; die einzelnen Handlungsfelder sind bestimmten Schuljahren zugewiesen. Inhaltliche Berührungspunkte mit anderen Handlungsfeldern sowie den praktischen Ausbildungsphasen erfordern darüber hinaus eine intensive Kooperation mit den Kolleginnen und Kollegen insbesondere auch aus dem berufsfachlichen Bereich (Chemie, DV/TV, Wirtschaft und Management, Interkulturelle Kompetenz).

Fachbezogene Vormerkungen
Im Handlungsfeld „Serviceorientierte Dienstleistungen anbieten“ agieren die Schülerinnen und Schüler als Dienstleistende. Sie richten sich hierbei nach den Bedürfnissen und Gewohnheiten der Kundinnen und Kunden.
Im Schwerpunkt Reinigung vergleichen die Schülerinnen und Schüler die Reinigungsverfahren für Gebrauchs- und Einrichtungsgegenstände sowie Flächen in Wohn- und Funktionsbereichen. Sie sind in der Lage, diese ergonomisch, wirtschaftlich und materialgerecht aufeinander abzustimmen. Sie beurteilen die eingesetzten Mittel nach ökonomischen und ökologischen Gesichtspunkten. Die Schülerinnen und Schüler vergleichen die Einsatzmöglichkeiten der Reinigungsgeräte, wobei sie vorgeschriebene Sicherheitsmaßnahmen einhalten.
Im Schwerpunkt Textilreinigung und Textilpflege vergleichen die Schülerinnen und Schüler verschiedene Textilrohstoffe und Textilien hinsichtlich Eigenschaften, Behandlungsmittel und Instandsetzungsmaßnahmen. Dabei orientieren sie sich am Wäschekreislauf und an den betrieblichen Standards.
Die Inhalte des Handlungsfeldes befähigen die Schülerinnen und Schüler ressourcenschonend und verantwortungsvoll zu handeln und reflektieren den Materialeinsatz kritisch. Gesellschaftliche Diskussionen und wissenschaftlichen Entwicklungen tragen zu einer Weiterentwicklung dieses Handlungsfeldes bei.

Hinweise zum Umgang mit dem Bildungsplan
Der Bildungsplan zeichnet sich durch eine Inhalts- und eine Kompetenzorientierung aus. In jeder Bildungsplaneinheit (BPE) werden in kursiver Schrift die übergeordneten Ziele beschrieben, die durch Zielformulierungen sowie Inhalts- und Hinweisspalte konkretisiert werden.
In den Zielformulierungen werden die jeweiligen fachspezifischen Operatoren als Verben verwendet. Operatoren sind handlungsinitiierende Verben, die signalisieren, welche Tätigkeiten beim Bearbeiten von Aufgaben erwartet werden; eine Operatorenliste ist jedem Bildungsplan im Anhang beigefügt. Durch die kompetenzorientierte Zielformulierung mittels dieser Operatoren wird das Anforderungsniveau bezüglich der Inhalte und der zu erwerbenden Kompetenzen definiert.
Die formulierten Ziele und Inhalte sind verbindlich. Sie stellen die Regelanforderungen im jeweiligen Fach dar. Die Inhalte der Hinweisspalte sind unverbindliche Ergänzungen zur Inhaltsspalte und umfassen Beispiele, didaktische Hinweise und Querverweise auf andere Fächer bzw. BPE.
Der VIP-Bereich des Bildungsplans umfasst Vertiefung, individualisiertes Lernen sowie Projektkompetenz. Die Projektkompetenz wird gemeinsam mit allen im Bildungsgang beteiligten Kolleginnen und Kollegen entwickelt. Sie geht über die reine Fachkompetenz hinaus und vernetzt diese mit den überfachlichen Kompetenzbereichen Sozialkompetenz, Personale Kompetenz, Methodenkompetenz, Kognitive Basiskompetenz und Digitale Kompetenz. Diese überfachlichen Kompetenzen zeigen sich z. B. in der Entwicklung von Lösungsstrategien, der Informationsverarbeitung und den Techniken der Auseinandersetzung mit Lernsituationen und Reflexionsstrategien. In diesem Zusammenhang erkennen die Schülerinnen und Schüler ihre vorhandenen Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten. Zum Erreichen dieses Ziels bedarf es der gemeinsamen Planung des systematischen Kompetenzaufbaus, der Durchführung, Kontrolle und Reflexion durch alle Lehrkräfte im Berufsfachlichen Bereich.
Die Kolleginnen und Kollegen verstehen sich als Team. Sie nutzen die Unterrichtszeit nach eigenen Schwerpunktsetzungen auf Basis der bildungsgangspezifischen Besonderheiten sowie nach den Lernvoraussetzungen der einzelnen Schülerinnen und Schüler.
Der Teil „Zeit für Leistungsfeststellung“ des Bildungsplans berücksichtigt die Zeit, die zur Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung von Leistungsfeststellungen zur Verfügung steht. Dies kann auch die notwendige Zeit für besondere Lernleistungen im Rahmen der Projektkompetenz, Nachbesprechungen zu Leistungsfeststellungen sowie generelle Feedback-Gespräche umfassen.
Vorbemerkungen

Schuljahr 1

Vertiefung – Individualisiertes Lernen – Projektkompetenz (VIP)

40

Vertiefung

Individualisiertes Lernen

Projektkompetenz

z. B.
Übungen
Anwendungen
Wiederholungen
z. B.
Selbstorganisiertes Lernen
Lernvereinbarungen
Binnendifferenzierung
z. B.
Hygieneschulung
Exkursion
Alternative Reinigungsmittel
Podcasterstellung
Die Themenauswahl des Projektunterrichts hat aus den nachfolgenden Bildungsplaneinheiten unter Beachtung fächerverbindender Aspekte zu erfolgen.

BPE 1

Lernfeld – Serviceorientierte Dienstleistungen in Wohn- und Funktionsbereichen als Dienstleistende planen

50

Die Schülerinnen und Schüler analysieren aus Sicht des Dienstleistenden objektbezogene Bedingungen und kundenspezifische Anforderungen von Wohn- und Funktionsbereichen. Sie informieren sich über Reinigungs- und Desinfektionsverfahren und ermitteln Eigenschaften von Reinigungs‑, Desinfektions- und Pflegemitteln sowie deren Inhaltsstoffe. Dabei wenden sie die geltenden Arbeits- und Gesundheitsschutzgesetze an.

BPE 1.1

Die Schülerinnen und Schüler analysieren als Dienstleistende anforderungsbezogen die Bedürfnisse und Gewohnheiten der Kunden in verschiedenen Wohn- und Funktionsbereichen zur Steigerung der Lebensqualität.

Tätigkeitsbereich von Dienstleistenden in der Reinigung

Kundenbedürfnisse
Zielgruppenanalyse in Bezug auf die Reinigung (vgl. Grundlagen hauswirtschaftlichen Handelns, BPE 2.1)
Raumausstattung
Erkundung der Räumlichkeiten (vgl. Wohnumfeld gestalten, BPE 2.2)

BPE 1.2

Die Schülerinnen und Schüler informieren sich über den Einsatz von Reinigungs- und Desinfektionsverfahren in den Wohn- und Funktionsbereichen. Sie vergleichen die unterschiedlichen Materialien und ihre Eigenschaften.

Einrichtungen und deren Besonderheiten
Reinigungs- und Desinfektionsverfahren in Wohn- und Funktionsbereichen
Rechtliche Anforderungen und Besonderheiten für Wohn- und Funktionsbereiche
HACCP-Konzept, § 36 IfSG (vgl. Grundlagen hauswirtschaftlichen Handelns BPE 1.2), Abstriche
Oberflächenkunde
Edelstahl/Chrom-Nickel-Stahl, Holz, Porzellan/Keramik, Glas/Fenster, Stein/Fliesen, Marmor, Kunststoff (Schränke, Tische, Wände, PC, Telefon, Tastaturen, Kleingeräte), neue Werkstoffverbindungen

BPE 1.3

Die Schülerinnen und Schüler ermitteln geeignete Behandlungsmittel und deren Inhaltsstoffe auf Grundlage wassersparender und nachhaltiger Maßnahmen.

Behandlungsmittel
Mittel zur Reinigung, Pflege und/oder Desinfektion,
Gefahrensymbole, Piktogramme (vgl. Chemie, BPE 1.2)
Trinkwassernutzung
Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE), Nutzungsverhalten beobachten und auswerten
Tenside
vgl. Chemie BPE, 3
  • Inhaltsstoffe und deren Wirkung
Reinigungsfaktoren, Reinigungsflotte, Ökologie
  • Chemische Reaktionen
DGUV Regel 101-019
Mischen von Reinigungsmitteln (vgl. Chemie, BPE 1)
Werterhalt und wirtschaftlicher Aspekt
Vermeidung von Materialschädigung

BPE 1.4

Die Schülerinnen und Schüler informieren sich über die geltenden Arbeits- und Gesundheitsschutzgesetze.

Arbeits- und Gesundheitsschutz
DGUV-Regel 101-019 (vgl. Chemie, BPE 1), Nachhaltigkeit, Arbeitsergonomie, Gesundheitsverträglichkeit, Gefährdungsbeurteilung

BPE 2

Lernfeld – Serviceorientierte Dienstleistungen in Wohn- und Funktionsbereichen als Dienstleistende durchführen

50

Die Schülerinnen und Schüler planen die Durchführung der Reinigung und Pflege je nach Art der Verschmutzung. Sie wenden Reinigungs‑, Desinfektions- und Pflegeverfahren rationell und umweltbewusst an. Die Reinigungsgeräte und Reinigungsmaschinen werden situationsgerecht angewendet. Sie dokumentieren und überprüfen kritisch das Arbeitsergebnis.

BPE 2.1

Die Schülerinnen und Schüler stimmen Verfahren und Mittel abhängig von Verschmutzung, betrieblichen Standards und Kundenwünschen aufeinander ab.

Schmutzarten und Verschmutzungsgrad
lose aufliegender und haftender Schmutz, Migration von Schmutzarten
Reinigungsverfahren
Trockenreinigung, Feuchtreinigung, Nassreinigung (Werterhaltung, Hygiene)
Reinigungsarten
Sicht‑, Unterhalts‑, Zwischen- und Grundreinigung (Nachhaltigkeit)
Betriebsmittel
Reinigungswagen
Maschinen und Geräte
Einscheibenmaschine, Nass-Trocken-Reiniger, Sprühextraktionsgerät, Dampfreiniger, Künstliche Intelligenz bei Geräten, Programmierbarkeit

BPE 2.2

Die Schülerinnen und Schüler führen anhand von Arbeits- und Reinigungsplänen die Reinigung, Desinfektion und Pflege der Wohn- und Funktionsbereiche durch. Sie überprüfen ihr Reinigungsergebnis, dokumentieren dieses entsprechend der betrieblichen Vorgabe und führen ggf. Nacharbeiten durch. Sie bewerten das Ergebnis und reflektieren den Arbeitsablauf.

Dokumentation

  • Arbeits- und Reinigungspläne
Piktogramme
  • Hygienepläne

  • Kostenberechnung
vgl. Wirtschaft und Management, BPE 2.2
  • Checkliste
z. B. wasser- und stromsparende Verfahren

Zeit für Leistungsfeststellung

20

140

160

Schuljahr 2

Vertiefung – Individualisiertes Lernen – Projektkompetenz (VIP)

34

Vertiefung

Individualisiertes Lernen

Projektkompetenz

z. B.
Übungen
Anwendungen
Wiederholungen
z. B.
Selbstorganisiertes Lernen
Lernvereinbarungen
Binnendifferenzierung
z. B.
Exkursionen
Projekte
Die Themenauswahl des Projektunterrichts hat aus den nachfolgenden Bildungsplaneinheiten unter Beachtung fächerverbindender Aspekte zu erfolgen.

BPE 3

Lernfeld – Serviceorientierte Dienstleistungen in der Reinigung und Pflege von Textilien als Dienstleistende aufzeigen

24

Die Schülerinnen und Schüler analysieren aus Sicht des Dienstleistenden die Bedürfnisse der Kunden und untersuchen die einrichtungsspezifischen Anforderungen der Textilien. Sie informieren sich über textile Rohstoffe, verschiedene Textilien und deren Eigenschaften.

BPE 3.1

Die Schülerinnen und Schüler analysieren die Art der anfallenden Wäsche und ermitteln die Eigenschaften textiler Rohstoffe. Sie skizzieren den Prozess der Beschaffung von Textilien.

Kundenorientierung und ‑bedürfnisse
verschiedene Einrichtungen und deren Besonderheiten (Pflegeheime, Kranken‑, Gäste‑, Tagungshäuser)
Rohstoffe und deren Eigenschaften

  • Pflanzliche Faser
Baumwolle, Leinen, Hanf, Ramie
  • Tierische Faser
Wolle, Alpaka, Angora, Seide
  • Chemische Faser
Viskose, Polyester, Elasthan
Beschaffung
Lieferkettengesetz (vgl. Wirtschaft und Management, BPE 2.2)
  • Nachhaltigkeit
Der Weg der Jeans
  • Kostenkalkulation
Eigen- und Fremdfertigung

BPE 3.2

Die Schülerinnen und Schüler ermitteln die Kennzeichnung von Textilien und analysieren die Faserausrüstung. Sie bestimmen diese und ordnen sie der Eignung für unterschiedliche Verwendungszwecke zu.

Pflegekennzeichnung
Wäscheetikett, Nachhaltigkeit
Ausrüstung
Färben, Drucken, flammhemmend, waschmaschinenfest, Bleichen, Nanoausrüstung, Fleckenschutz, UV-Blocker, Anti-Mücken‑, EXP-chlorfrei, Antistatik, antimikrobielle Ausrüstung, bügelfrei
Wäsche
Berufsbekleidung, Tischwäsche, Bettwäsche, Ober- und Unterbekleidung, Heimtextilien, Funktionsbekleidung

BPE 4

Lernfeld – Serviceorientierte Dienstleistungen in der Reinigung und Pflege von Textilien als Dienstleistende strukturieren

30

Die Schülerinnen und Schüler informieren sich als Dienstleistende über die verschiedenen Aspekte der Reinigung und Pflege von Textilien. Sie planen den rationellen Einsatz verschiedener Verfahren und berücksichtigen dabei Wäschekreislauf und Umweltschutz.

BPE 4.1

Die Schülerinnen und Schüler ermitteln Instandsetzungsmöglichkeiten und die verschiedenen Behandlungsmittel der Textilreinigung und -pflege je nach Material, Verschmutzung und betrieblichen Standards. Sie implementieren die vorhandenen Geräte in den betrieblichen Ablauf.

Wasch‑, Waschhilfs- und Pflegemittel
Arbeitssicherheit
  • Waschfaktoren
Sinner‘scher Kreis, Waschprogramme, vgl. BPE 1.3
  • Inhaltsstoffe und deren Wirkung
Reinigungsfaktoren (Tenside, chemische Reaktionen, Inhaltsstoffe und deren Wirkung, Hygiene, Ökologie (vgl. Chemie, BPE 3), vgl. BPE 1.3
  • Gefahrensymbole
DGUV Regel 101-019, Piktogramme (vgl. Chemie, BPE 1.2),
Vor- und Nachbehandlung
Stärken, Bleichen, Fleckbehandlung, Imprägnieren
Wäschekreislauf
unreine und reine Bereiche
Gerätekunde
Unfallgefahren, Gefährdungsbeurteilung
  • Waschsysteme
Waschmaschine, Waschstraße
  • Trocknungssysteme
Trommeltrockner, Kondensationstrockner, Ablufttrockner, Trockner mit Wärmepumpe Leinentrocknung
  • Bügelsysteme
Pressen, Transfermaschine, Mangel, Heimbügler
  • Kenntlichmachung von Wäsche
Patchen
  • Nähmaschine
Instandsetzungsverfahren, (vgl. Wohnumfeld gestalten, BPE 1.6)

BPE 5

Lernfeld – Serviceorientierte Dienstleistungen in der Reinigung und Pflege von Textilien als Dienstleistende planen, durchführen und dokumentieren

34

Die Schülerinnen und Schüler planen und führen die Reinigung und Pflege von Textilien entsprechend dem Wäschekreislauf ressourcenschonend durch. Dabei berücksichtigen sie hygienische und qualitätssichernde Maßnahmen. Sie führen die Reinigung und Pflege der eingesetzten Geräte und Maschinen durch. Die Schülerinnen und Schüler überprüfen die gereinigten, ausgabefertigen Textilien entsprechend den Hygiene- und betrieblichen Standards. Sie kontrollieren, dokumentieren und bewerten die Ergebnisse.

BPE 5.1

Die Schülerinnen und Schüler wenden den Wäschekreislauf praxisorientiert an. Sie führen die Arbeitsabläufe unter Berücksichtigung des Umwelt-, Arbeits- und Gesundheitsschutzes durch. Sie begründen die Auswahl der Mittel und Verfahren zur Reinigung und Pflege.

Waschen verschiedener Wäsche
Sortierung, Dosiersysteme (Ökologie, Ökonomie)
  • Kochwäsche
  • Buntwäsche
  • Pflegeleicht
Sonderprogramme, Handwäsche, Wasch‑, Waschhilfs- und Pflegemittel, vgl. BPE 3.2
Trocknen verschiedener Wäsche

Glätten verschiedener Wäsche
vgl. Arbeits- und Gesundheitsschutz, BPE 1.4
Textilausgabe
Finishbereich, schrankfertig

BPE 5.2

Die Schülerinnen und Schüler übertragen die betrieblich festgelegten Qualitätsstandards auf die Arbeitsprozesse. Sie prüfen die Verfahren der Instandsetzung auf Wirtschaftlichkeit. Sie überprüfen, dokumentieren und bewerten die Ergebnisse. Daraus entwickeln sie Strategien zur Optimierung der Arbeitsprozesse.

Instandsetzung und Änderungsmaßnahmen
Qualitätssicherung
  • Grundnähtechniken
vgl. Wohnumfeld gestalten, BPE 1.6
  • Dokumentation
vgl. BPE 2.2
  • Arbeitspläne
Piktogramme
  • Kostenberechnung
vgl. Wirtschaft und Management, BPE 2.2

Zeit für Leistungsfeststellung

18

122

140

Operatorenliste

In den Zielformulierungen der Bildungsplaneinheiten werden Operatoren (= handlungsleitende Verben) verwendet. Diese Zielformulierungen legen fest, welche Anforderungen die Schülerinnen und Schüler in der Regel erfüllen. Zusammen mit der Zuordnung zu einem der drei Anforderungsbereiche (AFB; I: Reproduktion, II: Reorganisation, III: Transfer/Bewertung) dienen Operatoren einer Präzisierung der Zielformulierungen. Dies sichert das Erreichen des vorgesehenen Niveaus und die angemessene Interpretation der Standards.

Anforderungsbereiche


Anforderungsbereiche:
Anforderungsbereich I umfasst die Reproduktion und die Anwendung einfacher Sachverhalte und Fachmethoden, das Darstellen von Sachverhalten in vorgegebener Form sowie die Darstellung einfacher Bezüge.
Anforderungsbereich II umfasst die Reorganisation und das Übertragen komplexerer Sachverhalte und Fachmethoden, die situationsgerechte Anwendung von technischen Kommunikationsformen, die Wiedergabe von Bewertungsansätzen sowie das Herstellen von Bezügen, um technische Problemstellungen entsprechend den allgemeinen Regeln der Technik zu lösen.
Anforderungsbereich III umfasst das problembezogene Anwenden und Übertragen komplexer Sachverhalte und Fachmethoden, die situationsgerechte Auswahl von Kommunikationsformen, das Herstellen von Bezügen und das Bewerten von Sachverhalten.
Operator Erläuterung Zuordnung
Anforderungsbereiche
ableiten
auf der Grundlage relevanter Merkmale sachgerechte Schlüsse ziehen
II
abschätzen
auf der Grundlage von begründeten Überlegungen Größenordnungen angeben
II
analysieren, untersuchen
für eine gegebene Problem- oder Fragestellung systematisch bzw. kriteriengeleitet wichtige Bestandteile, Merkmale oder Eigenschaften eines Sachverhaltes oder eines Objektes erschließen und deren Beziehungen zueinander darstellen
II
angeben
siehe benennen
anwenden, übertragen
einen bekannten Inhalt, Zusammenhang, eine bekannte Methode oder Funktion/Anwendung zur Lösungsfindung bzw. Zielerreichung auf einen anderen, ggf. unbekannten Sachverhalt beziehen oder unter Berücksichtigung des Adressaten- und Situationsbezugs in eine andere Sprache umsetzen
II, III
aufbauen
Objekte und Geräte zielgerichtet anordnen und kombinieren
II
aufstellen
fachspezifische Formeln, Gleichungen, Gleichungssysteme, Reaktionsgleichungen oder Reaktionsmechanismen entwickeln
II
ausdrücken
Im Sprachunterricht Aussagen zu einem Thema machen, Gedanken zum Ausdruck bringen, auch ungeordnet oder unvollständig
II
sich äußern
siehe sich ausdrücken
aussprechen
Aussprache, Intonationsmuster von Wörtern und Sätzen umsetzen
I
(sich) austauschen
sich im fremdsprachigen Gespräch gegenseitig Fragen stellen, Informationen geben und verstehen
I, II
auswerten
Informationen (Daten, Einzelergebnisse o. a.) erfassen, in einen Zusammenhang stellen und daraus zielgerichtete Schlussfolgerungen ziehen
II, III
begründen
Sachverhalte oder Aussagen auf Regeln, Gesetzmäßigkeiten bzw. kausale Zusammenhänge oder weitere nachvollziehbare Argumente zurückführen
II
benennen, nennen, angeben
Elemente, Sachverhalte, Begriffe, Daten oder Fakten ohne Erläuterung und Wertung aufzählen
I
beraten
eine Entscheidungsfindung fachkompetent und zielgruppengerecht unterstützen
III
berechnen
Ergebnisse aus gegebenen Werten/Daten durch Rechenoperationen oder grafische Lösungsmethoden gewinnen
II
beschreiben
Strukturen, Situationen, Zusammenhänge, Prozesse und Eigenschaften genau, sachlich, strukturiert und fachsprachlich richtig mit eigenen Worten darstellen, dabei wird auf Erklärungen oder Wertungen verzichtet
I, II
bestimmen
Sachverhalte und Inhalte prägnant und kriteriengeleitet darstellen
I
bestätigen, beweisen, nachweisen, überprüfen, prüfen
die Gültigkeit, Schlüssigkeit und Berechtigung einer Aussage (z. B. Hypothese, Modell oder Naturgesetz) durch ein Experiment, eine logische Herleitung oder sachliche Argumentation belegen bzw. widerlegen
III
beurteilen, Stellung nehmen
zu einem Sachverhalt oder einer Aussage eine eigene, auf Fachwissen sowie fachlichen Methoden und Maßstäben begründete Position über deren Sinnhaftigkeit vertreten
III
beweisen
siehe bestätigen
bewerten, kritisch Stellung nehmen
zu einem Sachverhalt oder einer Aussage eine eigene, auf gesellschaftlich oder persönliche Wertvorstellungen begründete Position über deren Annehmbarkeit vertreten
III
charakterisieren
spezifischen Eigenheiten von Sachverhalten, Objekten, Vorgängen, Personen o. a. unter leitenden Gesichtspunkten herausarbeiten und darstellen
II
darlegen, darstellen
Sachverhalte, Strukturen, Zusammenhänge, Methoden oder Ergebnisse etc. unter einer bestimmten Fragestellung in geeigneten Kommunikationsformaten strukturiert und ggf. fachsprachlich wiedergeben
I, II
darstellen
siehe darlegen
deuten, interpretieren
auf der Grundlage einer beschreibenden Analyse Erklärungsmöglichkeiten für Zusammenhänge und Wirkungsweisen mit Blick auf ein schlüssiges Gesamtverständnis aufzeigen
III
diskutieren, erörtern
sich mit Argumenten zu einer Aussage bzw. Behauptung auseinandersetzen, sie einander gegenüberstellen und z.B. auf ein Für und Wider hin abwägen
III
dokumentieren
entscheidende Erklärungen, Herleitungen und Skizzen zu einem Sachverhalt bzw. Vorgang angeben und systematisch ordnen
I, II
durchführen
eine vorgegebene oder eigene Anleitung bzw. Anweisung umsetzen
I, II
einordnen, ordnen, zuordnen, kategorisieren, strukturieren
Begriffe, Gegenstände usw. auf der Grundlage bestimmter Merkmale systematisch einteilen; so wird deutlich, dass Zusammenhänge unter vorgegebenen oder selbst gewählten Gesichtspunkten begründet hergestellt werden
II
empfehlen
Produkte und Verhaltensweisen kunden- und situationsgerecht vorschlagen
II
entwickeln, entwerfen, gestalten
Wissen und Methoden zielgerichtet und ggf. kreativ miteinander verknüpfen, um eine eigenständige Antwort auf eine Annahme oder eine Lösung für eine Problemstellung zu erarbeiten oder weiterzuentwickeln
III
entwerfen
siehe entwickeln
erklären
Strukturen, Prozesse oder Zusammenhänge eines Sachverhalts nachvollziehbar, verständlich und fachlich begründet zum Ausdruck bringen
I, II
erläutern
Wesentliches eines Sachverhalts, Gegenstands, Vorgangs etc. mithilfe von anschaulichen Beispielen oder durch zusätzliche Informationen verdeutlichen
II
ermitteln
einen Zusammenhang oder eine Lösung finden und das Ergebnis formulieren
I, II
erörtern
siehe diskutieren
erschließen
geforderte Informationen herausarbeiten oder Sachverhalte herleiten, die nicht explizit in dem zugrunde liegenden Material genannt werden
II
erzählen
mit einer narrativen Struktur Gehörtes, Gelesenes, Erlebtes, oder Erdachtes ausführen
II
formatieren
Eine Software unter Berücksichtigung bestehender Konventionen und Regeln (z.B. DIN 5008) korrekt anwenden.
II
formulieren
Gefordertes knapp und präzise zum Ausdruck bringen
I
gestalten
siehe entwickeln
gegenüberstellen
siehe vergleichen
herstellen
nach anerkannten Regeln Zubereitungen aus Stoffen gewinnen, anfertigen, zubereiten, be- oder verarbeiten, umfüllen, abfüllen, abpacken und kennzeichnen
II, III
implementieren
Strukturen und/oder Prozesse mit Blick auf gegebene Rahmenbedingungen, Zielanforderungen sowie etwaige Regeln in einem System umsetzen
II, III
informieren
fachliche Informationen zielgruppengerecht aufbereiten und strukturieren
II
interpretieren
siehe deuten
kategorisieren
siehe einordnen
kennzeichnen
Markierungen, Symbole, Zeichen oder Etiketten anbringen, die geltenden Konventionen und/oder gesetzlichen Vorschriften entsprechen
II
kritisch Stellung nehmen
siehe bewerten
koordinieren, aufeinander abstimmen
verschiedene Abläufe unter Berücksichtigung mehrerer Aspekte aufeinander abstimmen
III
nachweisen
siehe bestätigen
optimieren
einen gegebenen technischen Sachverhalt, einen Quellcode oder eine gegebene technische Einrichtung so verändern, dass die geforderten Kriterien unter einem bestimmten Aspekt erfüllt werden
II, III
ordnen
siehe einordnen
planen
die Schritte eines Arbeitsprozesses antizipieren und eine nachvollziehbare ergebnisorientierte Anordnung der Schritte vornehmen
III
präsentieren
Sachverhalte strukturiert, mediengestützt und adressatengerecht vortragen
II
prüfen
siehe bestätigen
skizzieren
Sachverhalte, Objekte, Strukturen oder Ergebnisse auf das Wesentliche reduzieren und übersichtlich darstellen
I
Stellung nehmen
siehe beurteilen
strukturieren
siehe einordnen
testen, validieren
Erbringung eines dokumentierten Nachweises, dass ein bestimmter Prozess oder ein System kontinuierlich eine Funktionalität/Produkt erzeugt, das die zuvor definierten Spezifikationen und Qualitätsmerkmale erfüllt
I
übersetzen
einen Sachverhalt oder einzelne Wörter und Phrasen wortgetreu in einer anderen Sprache wiedergeben
II
übertragen
siehe anwenden
unterscheiden
siehe vergleichen
untersuchen
siehe analysieren
validieren
siehe testen
verallgemeinern
aus einer Einsicht eine Aussage formulieren, die für verschiedene Anwendungsbereiche Gültigkeit besitzt
II
verdrahten
Betriebsmittel nach einem vorgegebenen Anschluss‑/ Stromlaufplan systematisch elektrisch miteinander verbinden
I, II
verfassen
einen Text unter Anwendung der erforderlichen Textsortenmerkmale schreiben
II, III
vergleichen, gegenüberstellen, unterscheiden
nach vorgegebenen oder selbst gewählten Gesichtspunkten problembezogen Gemeinsamkeiten, Ähnlichkeiten und Unterschiede ermitteln und gegenüberstellen sowie auf dieser Grundlage ggf. ein gewichtetes Ergebnis formulieren
II
(global, detailliert, selektiv) verstehen
einem fremdsprachigen Text - je nach Lese- oder Hörabsicht – Informationen entnehmen, die aus dem Textganzen, aus für das Textverständnis relevanten Details oder aus ausgewählten Einzeltextstellen hervorgehen
I, II
wiedergeben
siehe zusammenfassen
zeichnen
einen beobachtbaren oder gegebenen Sachverhalt mit grafischen Mitteln und ggf. unter Einhaltung von fachlichen Konventionen (z. B. Symbole, Perspektiven etc.) darstellen
I, II
zeigen, aufzeigen
Sachverhalte, Prozesse o. a. sachlich beschreiben und erläutern
I, II
zuordnen
siehe einordnen
zusammenfassen, wiedergeben
wesentliche Information und/oder deren Zusammenhänge sachbezogen, konzentriert sowie inhaltlich
I, II

Amtsblatt des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg

Stuttgart, 27. Juli 2024
Lehrplanheft 1/2023
Bildungsplan für das Berufskolleg – Erprobungsbildungsplan;
hier:
Berufskolleg Ernährung und Haushaltsmanagement für den berufsfachlichen Bereich
Vom 27. Juli 2024
KM4x–xxxx-xx/x/x

I.

II.

Für das Berufskolleg Ernährung und Haushalts-management gilt der als Anlage beigefügte Bildungsplan.
Der Bildungsplan – Erprobungsbildungsplan – tritt für die Schuljahre 1, 2 und 3 mit Wirkung vom 1. August 2024 zur Erprobung in Kraft.
Handlungsfeld - Serviceorientierte Dienstleistungen anbieten
Berufskolleg Ernährung und Haushaltsmanagement

27.07.2024

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