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Berufliche Schulen
Bildungsplanarbeit Berufskollegs Ernährung und Haushaltsmanagement
Interkulturelle Kompetenz
Allgemeine Vorbemerkungen
Zentrales Ziel des Bildungsganges ist es, die Entwicklung umfassender Handlungskompetenz zu fördern. Handlungskompetenz wird dabei verstanden als die Bereitschaft und Befähigung des Einzelnen, sich in beruflichen, gesellschaftlichen und privaten Situationen sachgerecht durchdacht sowie individuell und sozial verantwortlich zu verhalten.
Die Bildungspläne strukturieren die Ausbildungsinhalte u. a. in Handlungs- und Lernfelder, in denen komplexe berufsbezogene Aufgabenstellungen dargestellt sind. Dabei zieht sich der handlungsorientierte Leitgedanke als roter Faden durch die Bildungspläne.
Inhaltliche Berührungspunkte aus dem berufsfachlichen Bereich (Chemie, DV/TV, Wirtschaft und Management, Interkulturelle Kompetenz) mit den Handlungsfeldern sowie den praktischen Ausbildungsphasen erfordern eine intensive Kooperation und Vernetzung mit den Kolleginnen und Kollegen der unterschiedlichen Fächer, dies schließt den Prozess der Entwicklung der Handlungskompetenz mit ein.
1. Fachliche Vorbemerkungen
Schulische Bildung steht vor zahlreichen Herausforderungen: Globalisierung, Wertewandel, demografische Veränderungen, ein tiefgreifender technischer Wandel sowie Migrationsbewegungen – einschließlich Fluchterfahrungen – führen zu einer zunehmend von Komplexität, Fragmentarisierung, Vielfalt und Desorientierung geprägten Gesellschaft. Ein Bildungsziel von Schule ist es, die Schülerinnen und Schüler durch einen konstruktiven Umgang mit Vielfalt auf die sich rasant verändernde Lebens- und Arbeitswelt vorzubereiten. Dabei soll die Auseinandersetzung mit der Pluralität durch die angestoßenen gruppendynamischen Lernprozesse zu einem kooperativeren Umgang im Klassenverband und im Schulleben führen.
Besonders das kulturell diverse Umfeld, das sich in den letzten Jahren zu einem bedeutenden Faktor im Bereich der Hauswirtschaft entwickelt hat, erfordert eine entsprechende Qualifizierung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, um einen angemessenen Umgang miteinander zu gewährleisten. Speziell im beruflichen Schulwesen wird diesen Anforderungen durch die Einrichtung des eigenständigen Faches Interkulturelle Kompetenz und die Einführung des vorliegenden Bildungsplans Rechnung getragen.
Im Fach Interkulturelle Kompetenz wird die Interaktionsfähigkeit der Schülerinnen und Schüler vorrangig für interkulturelle Begegnungen im Inland und durchaus auch in internationaler Perspektive entwickelt. Sie erwerben die notwendigen Fähigkeiten, um auch in berufsrelevanten Situationen erfolgreich mit Personen aus anderen Kulturen zu interagieren.
2. Hinweise zur Umsetzung des Bildungsplans Interkulturelle Kompetenz
Bei der Initiierung interkultureller Lernprozesse ist es sinnvoll, die Verknüpfung von Erfahrung, Reflexion und Wissen bei der Umsetzung der Lernsituationen zu beachten:
Es ist empfehlenswert, den Schülerinnen und Schülern Raum für Erfahrungen zu geben, die methodisch unterschiedlich gestaltet sein sollten (z. B. Simulationen, soziometrische Übungen, Fallbesprechungen, Berichte, Experimente etc.). Diese Erfahrungen werden in eine Reflexionsphase überführt, die ausführlicher sein sollte als die Phase der Erfahrung bzw. praktischen Übung. Auf diese Weise wird die Grundlage für ein fundiertes interkulturelles Wissen geschaffen.
Es ist zu beachten, dass im Bildungsplan die vier einzelnen Kompetenzbereiche (Interkulturelle Grundlagen, Reflexionsfähigkeit, Haltungen, Empathische Interaktionsfähigkeit) im Sinne von Schwerpunkten zu bearbeiten sind. Um aber eine ganzheitliche interkulturelle Kompetenz zu entwickeln, ist es notwendig, bei der Behandlung eines Kompetenzbereichs die jeweils anderen mitzudenken. Das heißt konkret, dass Inhalte der vier Kompetenzbereiche stets aufs Neue auf unterschiedlichen Lernniveaus erfahren und reflektiert werden.
Die Lehrkraft wählt die Lernerfahrungen aus, die für die Schülerinnen und Schüler relevant sind, Raum für eigenes Erleben bieten und Reflexionsprozesse ermöglichen. Durch die Reflexion des Lernprozesses wird das Grundlagenwissen nicht nur theoretisch, sondern auch als erlebte Erfahrung verankert. Dadurch entsteht eine Handlungsfähigkeit im interkulturellen Kontext, die Anknüpfungspunkte an die Lebenswirklichkeit der Schülerinnen und Schüler bietet. Jeder der vier Kompetenzbereiche ist – im Sinne einer Progression – in unterschiedliche Niveaustufen gegliedert.
Niveaustufen
Auf grundlegendem Niveau verstehen die Schülerinnen und Schüler die Relevanz interkultureller Kompetenz in entsprechend ausgewählten Situationen. Sie erkennen, dass der Erwerb interkultureller Kompetenzen ein ständiger individueller Lernprozess ist und entwickeln eine positive Grundeinstellung dem interkulturellen Austausch gegenüber. Die erworbenen interkulturellen Grundlagen wenden sie in entsprechenden Handlungssituationen an. Sie lernen, regelmäßig auftretende Kommunikationssituationen angemessen und zunehmend selbständig zu bewältigen. Durch die Beschäftigung mit anderen Kulturen und anderen Wertesystemen reflektieren sie die eigenen kulturellen Handlungsmöglichkeiten. Die Schülerinnen und Schüler erkennen, dass Handlungen in einer von kultureller Vielfalt geprägten beruflichen, schulischen und privaten Lebenswelt von gelungenen interkulturellen Handlungs- und Reflexionsprozessen abhängig sind.
Auf fortgeschrittenem Niveau erweitern die Schülerinnen und Schüler die bereits erworbenen Kenntnisse, sodass sie in berufsgruppentypischen Situationen mit zunehmender Komplexität im interkulturellen Kontext erfolgreich agieren können. Sie entwickeln ihre persönliche Reflexionsfähigkeit weiter und prüfen die Wirkung ihrer Handlungen und Haltungen. Außerdem entwickeln sie kontinuierlich ihre empathische Interaktionsfähigkeit im Umgang mit Menschen unterschiedlicher kultureller Prägungen weiter.
Hinweise zum Umgang mit dem Bildungsplan
Der Bildungsplan zeichnet sich durch eine Inhalts- und eine Kompetenzorientierung aus. In jeder Bildungsplaneinheit (BPE) werden in kursiver Schrift die übergeordneten Ziele beschrieben, die durch Zielformulierungen sowie Inhalts- und Hinweisspalte konkretisiert werden.
In den Zielformulierungen werden die jeweiligen fachspezifischen Operatoren als Verben verwendet. Operatoren sind handlungsinitiierende Verben, die signalisieren, welche Tätigkeiten beim Bearbeiten von Aufgaben erwartet werden; eine Operatorenliste ist jedem Bildungsplan im Anhang beigefügt. Durch die kompetenzorientierte Zielformulierung mittels dieser Operatoren wird das Anforderungsniveau bezüglich der Inhalte und der zu erwerbenden Kompetenzen definiert.
Die formulierten Ziele und Inhalte sind verbindlich. Sie stellen die Regelanforderungen im jeweiligen Fach dar. Die Inhalte der Hinweisspalte sind unverbindliche Ergänzungen zur Inhaltsspalte und umfassen Beispiele, didaktische Hinweise und Querverweise auf andere Fächer bzw. BPE.
Der VIP-Bereich des Bildungsplans umfasst Vertiefung, individualisiertes Lernen sowie Projektkompetenz. Die Projektkompetenz wird gemeinsam mit allen im Bildungsgang beteiligten Kolleginnen und Kollegen entwickelt. Sie geht über die reine Fachkompetenz hinaus und vernetzt diese mit den überfachlichen Kompetenzbereichen Sozialkompetenz, Personale Kompetenz, Methodenkompetenz, Kognitive Basiskompetenz und Digitale Kompetenz. Diese überfachlichen Kompetenzen zeigen sich z. B. in der Entwicklung von Lösungsstrategien, der Informationsverarbeitung und den Techniken der Auseinandersetzung mit Lernsituationen und Reflexionsstrategien. In diesem Zusammenhang erkennen die Schülerinnen und Schüler ihre vorhandenen Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten. Zum Erreichen dieses Ziels bedarf es der gemeinsamen Planung des systematischen Kompetenzaufbaus, der Durchführung, Kontrolle und Reflexion durch alle Lehrkräfte im Berufsfachlichen Bereich.
Die Kolleginnen und Kollegen verstehen sich als Team. Sie nutzen die Unterrichtszeit nach eigenen Schwerpunktsetzungen auf Basis der bildungsgangspezifischen Besonderheiten sowie nach den Lernvoraussetzungen der einzelnen Schülerinnen und Schüler.
Der Teil „Zeit für Leistungsfeststellung“ des Bildungsplans berücksichtigt die Zeit, die zur Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung von Leistungsfeststellungen zur Verfügung steht. Dies kann auch die notwendige Zeit für besondere Lernleistungen im Rahmen der Projektkompetenz, Nachbesprechungen zu Leistungsfeststellungen sowie generelle Feedback-Gespräche umfassen.
Schuljahr 2
Vertiefung – Individualisiertes Lernen – Projektunterricht (VIP) |
20 |
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Die Themenauswahl des Projektunterrichts hat aus den nachfolgenden Bildungsplaneinheiten unter Beachtung fächerverbindender Aspekte zu erfolgen.
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BPE 1 |
Interkulturelle Grundlagen |
15 |
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Die Schülerinnen und Schüler setzen sich mit dem Phänomen der Interkulturalität auseinander. Dabei beschreiben und beurteilen sie die Bedeutung zentraler Fachbegriffe und Konzepte im Zusammenhang mit interkultureller Kompetenz. Sie begründen die Notwendigkeit interkultureller Kompetenz und diskutieren kulturspezifische Besonderheiten, auch im Hinblick auf berufliche Situationen.
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BPE 1.1 |
Die Schülerinnen und Schüler wenden Grundbegriffe und grundlegende Konzepte interkultureller Kommunikation sachgemäß an. |
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BPE 1.2 |
Die Schülerinnen und Schüler definieren den Begriff der interkulturellen Kompetenz und beschreiben deren Teilkompetenzen genauer. Sie unterscheiden und beurteilen verschiedene Ansätze zur Kategorisierung von Kultur. Sie sind in der Lage, Befürchtungen und Fragestellungen im Hinblick auf eine als fremd erlebte Kultur zu benennen. |
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BPE 2 |
Reflexionsfähigkeit im interkulturellen Kontext |
10 |
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Die Schülerinnen und Schüler analysieren und reflektieren ihre eigene kulturelle Identität und erkennen, dass ihre Weltsicht selbst in ihrem unmittelbaren Umfeld nicht von allen geteilt wird.
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BPE 2.1 |
Die Schülerinnen und Schüler entwickeln Grundlagen der Reflexionsfähigkeit indem sie kulturelle Vielfalt beschreiben und nehmen zu den Auswirkungen der eigenen Interaktionsmuster kritisch Stellung. Sie formulieren Äußerungen angemessen, wirkungs- und respektvoll im transkulturellen Kontext. |
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BPE 2.2 |
Die Schülerinnen und Schüler entwickeln ihre Reflexionsfähigkeit. |
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BPE 3 |
Haltungen |
10 |
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Die Schülerinnen und Schüler bewerten die Diversität ihrer Mitmenschen als positiv. Sie identifizieren eigene Wahrnehmungs‑, Denk- und Interaktionsmuster. Sie entwickeln eine dialogorientierte und partizipative Interaktion mit Menschen aus unterschiedlichen kulturellen Kontexten und wenden diese – auch im beruflichen Handlungsrahmen – an.
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BPE 3.1 |
Die Schülerinnen und Schüler diskutieren Unterschiede und Gemeinsamkeiten ihrer Mitmenschen auf verschiedenen Ebenen und erörtern dabei Wahrnehmungsprozesse. |
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BPE 3.2 |
Die Schülerinnen und Schüler identifizieren eigene Denk- und Interaktionsmuster, wenden Perspektivwechsel an und erläutern, wie Ambiguität zu Unsicherheit führt. Sie diskutieren wertschätzend und respektvoll mit anderen. |
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BPE 4 |
Empathische Interaktionsfähigkeit |
15 |
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Die Schülerinnen und Schüler interpretieren Kommunikation und Sprache als Formen empathischer Interaktion. Sie beschreiben unterschiedliche Kommunikationsebenen und analysieren sprachliche Äußerungen mit Hilfe eines Kommunikationsmodells.
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BPE 4.1 |
Die Schülerinnen und Schüler erläutern die Grundlagen von Kommunikation, indem sie die Wirkung von verbalen, nonverbalen, paraverbalen und extraverbalen Faktoren analysieren. |
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BPE 4.2 |
Die Schülerinnen und Schüler entwickeln ein Bewusstsein für eine offene Gesprächsatmosphäre. Sie identifizieren Gelingensfaktoren von Kommunikation und wenden diese an. Die Schülerinnen und Schüler begründen, dass nicht jede kritische Situation mit kulturellen Aspekten erklärbar ist. |
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Zeit für Leistungsfeststellung
10
70
80
Operatorenliste
Anforderungsbereiche
Anforderungsbereiche:
Anforderungsbereich I umfasst die Reproduktion und die Anwendung einfacher Sachverhalte und Fachmethoden, das Darstellen von Sachverhalten in vorgegebener Form sowie die Darstellung einfacher Bezüge.
Anforderungsbereich II umfasst die Reorganisation und das Übertragen komplexerer Sachverhalte und Fachmethoden, die situationsgerechte Anwendung von technischen Kommunikationsformen, die Wiedergabe von Bewertungsansätzen sowie das Herstellen von Bezügen, um technische Problemstellungen entsprechend den allgemeinen Regeln der Technik zu lösen.
Anforderungsbereich III umfasst das problembezogene Anwenden und Übertragen komplexer Sachverhalte und Fachmethoden, die situationsgerechte Auswahl von Kommunikationsformen, das Herstellen von Bezügen und das Bewerten von Sachverhalten.
Operator | Erläuterung |
Zuordnung Anforderungsbereiche |
---|---|---|
ableiten |
auf der Grundlage relevanter Merkmale sachgerechte Schlüsse ziehen
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II |
abschätzen |
auf der Grundlage von begründeten Überlegungen Größenordnungen angeben
|
II |
analysieren, untersuchen |
für eine gegebene Problem- oder Fragestellung systematisch bzw. kriteriengeleitet wichtige Bestandteile, Merkmale oder Eigenschaften eines Sachverhaltes oder eines Objektes erschließen und deren Beziehungen zueinander darstellen
|
II |
angeben |
siehe benennen
|
|
anwenden, übertragen |
einen bekannten Inhalt, Zusammenhang, eine bekannte Methode oder Funktion/Anwendung zur Lösungsfindung bzw. Zielerreichung auf einen anderen, ggf. unbekannten Sachverhalt beziehen oder unter Berücksichtigung des Adressaten- und Situationsbezugs in eine andere Sprache umsetzen
|
II, III |
aufbauen |
Objekte und Geräte zielgerichtet anordnen und kombinieren
|
II |
aufstellen |
fachspezifische Formeln, Gleichungen, Gleichungssysteme, Reaktionsgleichungen oder Reaktionsmechanismen entwickeln
|
II |
ausdrücken |
Im Sprachunterricht Aussagen zu einem Thema machen, Gedanken zum Ausdruck bringen, auch ungeordnet oder unvollständig
|
II |
sich äußern |
siehe sich ausdrücken
|
|
aussprechen |
Aussprache, Intonationsmuster von Wörtern und Sätzen umsetzen
|
I |
(sich) austauschen |
sich im fremdsprachigen Gespräch gegenseitig Fragen stellen, Informationen geben und verstehen
|
I, II |
auswerten |
Informationen (Daten, Einzelergebnisse o. a.) erfassen, in einen Zusammenhang stellen und daraus zielgerichtete Schlussfolgerungen ziehen
|
II, III |
begründen |
Sachverhalte oder Aussagen auf Regeln, Gesetzmäßigkeiten bzw. kausale Zusammenhänge oder weitere nachvollziehbare Argumente zurückführen
|
II |
benennen, nennen, angeben |
Elemente, Sachverhalte, Begriffe, Daten oder Fakten ohne Erläuterung und Wertung aufzählen
|
I |
beraten |
eine Entscheidungsfindung fachkompetent und zielgruppengerecht unterstützen
|
III |
berechnen |
Ergebnisse aus gegebenen Werten/Daten durch Rechenoperationen oder grafische Lösungsmethoden gewinnen
|
II |
beschreiben |
Strukturen, Situationen, Zusammenhänge, Prozesse und Eigenschaften genau, sachlich, strukturiert und fachsprachlich richtig mit eigenen Worten darstellen, dabei wird auf Erklärungen oder Wertungen verzichtet
|
I, II |
bestimmen |
Sachverhalte und Inhalte prägnant und kriteriengeleitet darstellen
|
I |
bestätigen, beweisen, nachweisen, überprüfen, prüfen |
die Gültigkeit, Schlüssigkeit und Berechtigung einer Aussage (z. B. Hypothese, Modell oder Naturgesetz) durch ein Experiment, eine logische Herleitung oder sachliche Argumentation belegen bzw. widerlegen
|
III |
beurteilen, Stellung nehmen |
zu einem Sachverhalt oder einer Aussage eine eigene, auf Fachwissen sowie fachlichen Methoden und Maßstäben begründete Position über deren Sinnhaftigkeit vertreten
|
III |
beweisen |
siehe bestätigen
|
|
bewerten, kritisch Stellung nehmen |
zu einem Sachverhalt oder einer Aussage eine eigene, auf gesellschaftlich oder persönliche Wertvorstellungen begründete Position über deren Annehmbarkeit vertreten
|
III |
charakterisieren |
spezifischen Eigenheiten von Sachverhalten, Objekten, Vorgängen, Personen o. a. unter leitenden Gesichtspunkten herausarbeiten und darstellen
|
II |
darlegen, darstellen |
Sachverhalte, Strukturen, Zusammenhänge, Methoden oder Ergebnisse etc. unter einer bestimmten Fragestellung in geeigneten Kommunikationsformaten strukturiert und ggf. fachsprachlich wiedergeben
|
I, II |
darstellen |
siehe darlegen
|
|
deuten, interpretieren |
auf der Grundlage einer beschreibenden Analyse Erklärungsmöglichkeiten für Zusammenhänge und Wirkungsweisen mit Blick auf ein schlüssiges Gesamtverständnis aufzeigen
|
III |
diskutieren, erörtern |
sich mit Argumenten zu einer Aussage bzw. Behauptung auseinandersetzen, sie einander gegenüberstellen und z.B. auf ein Für und Wider hin abwägen
|
III |
dokumentieren |
entscheidende Erklärungen, Herleitungen und Skizzen zu einem Sachverhalt bzw. Vorgang angeben und systematisch ordnen
|
I, II |
durchführen |
eine vorgegebene oder eigene Anleitung bzw. Anweisung umsetzen
|
I, II |
einordnen, ordnen, zuordnen, kategorisieren, strukturieren |
Begriffe, Gegenstände usw. auf der Grundlage bestimmter Merkmale systematisch einteilen; so wird deutlich, dass Zusammenhänge unter vorgegebenen oder selbst gewählten Gesichtspunkten begründet hergestellt werden
|
II |
empfehlen |
Produkte und Verhaltensweisen kunden- und situationsgerecht vorschlagen
|
II |
entwickeln, entwerfen, gestalten |
Wissen und Methoden zielgerichtet und ggf. kreativ miteinander verknüpfen, um eine eigenständige Antwort auf eine Annahme oder eine Lösung für eine Problemstellung zu erarbeiten oder weiterzuentwickeln
|
III |
entwerfen |
siehe entwickeln
|
|
erklären |
Strukturen, Prozesse oder Zusammenhänge eines Sachverhalts nachvollziehbar, verständlich und fachlich begründet zum Ausdruck bringen
|
I, II |
erläutern |
Wesentliches eines Sachverhalts, Gegenstands, Vorgangs etc. mithilfe von anschaulichen Beispielen oder durch zusätzliche Informationen verdeutlichen
|
II |
ermitteln |
einen Zusammenhang oder eine Lösung finden und das Ergebnis formulieren
|
I, II |
erörtern |
siehe diskutieren
|
|
erschließen |
geforderte Informationen herausarbeiten oder Sachverhalte herleiten, die nicht explizit in dem zugrunde liegenden Material genannt werden
|
II |
erzählen |
mit einer narrativen Struktur Gehörtes, Gelesenes, Erlebtes, oder Erdachtes ausführen
|
II |
formatieren |
Eine Software unter Berücksichtigung bestehender Konventionen und Regeln (z.B. DIN 5008) korrekt anwenden.
|
II |
formulieren |
Gefordertes knapp und präzise zum Ausdruck bringen
|
I |
gestalten |
siehe entwickeln
|
|
gegenüberstellen |
siehe vergleichen
|
|
herstellen |
nach anerkannten Regeln Zubereitungen aus Stoffen gewinnen, anfertigen, zubereiten, be- oder verarbeiten, umfüllen, abfüllen, abpacken und kennzeichnen
|
II, III |
implementieren |
Strukturen und/oder Prozesse mit Blick auf gegebene Rahmenbedingungen, Zielanforderungen sowie etwaige Regeln in einem System umsetzen
|
II, III |
informieren |
fachliche Informationen zielgruppengerecht aufbereiten und strukturieren
|
II |
interpretieren |
siehe deuten
|
|
kategorisieren |
siehe einordnen
|
|
kennzeichnen |
Markierungen, Symbole, Zeichen oder Etiketten anbringen, die geltenden Konventionen und/oder gesetzlichen Vorschriften entsprechen
|
II |
kritisch Stellung nehmen |
siehe bewerten
|
|
koordinieren, aufeinander abstimmen |
verschiedene Abläufe unter Berücksichtigung mehrerer Aspekte aufeinander abstimmen
|
III |
nachweisen |
siehe bestätigen
|
|
optimieren |
einen gegebenen technischen Sachverhalt, einen Quellcode oder eine gegebene technische Einrichtung so verändern, dass die geforderten Kriterien unter einem bestimmten Aspekt erfüllt werden
|
II, III |
ordnen |
siehe einordnen
|
|
planen |
die Schritte eines Arbeitsprozesses antizipieren und eine nachvollziehbare ergebnisorientierte Anordnung der Schritte vornehmen
|
III |
präsentieren |
Sachverhalte strukturiert, mediengestützt und adressatengerecht vortragen
|
II |
prüfen |
siehe bestätigen
|
|
skizzieren |
Sachverhalte, Objekte, Strukturen oder Ergebnisse auf das Wesentliche reduzieren und übersichtlich darstellen
|
I |
Stellung nehmen |
siehe beurteilen
|
|
strukturieren |
siehe einordnen
|
|
testen, validieren |
Erbringung eines dokumentierten Nachweises, dass ein bestimmter Prozess oder ein System kontinuierlich eine Funktionalität/Produkt erzeugt, das die zuvor definierten Spezifikationen und Qualitätsmerkmale erfüllt
|
I |
übersetzen |
einen Sachverhalt oder einzelne Wörter und Phrasen wortgetreu in einer anderen Sprache wiedergeben
|
II |
übertragen |
siehe anwenden
|
|
unterscheiden |
siehe vergleichen
|
|
untersuchen |
siehe analysieren
|
|
validieren |
siehe testen
|
|
verallgemeinern |
aus einer Einsicht eine Aussage formulieren, die für verschiedene Anwendungsbereiche Gültigkeit besitzt
|
II |
verdrahten |
Betriebsmittel nach einem vorgegebenen Anschluss‑/ Stromlaufplan systematisch elektrisch miteinander verbinden
|
I, II |
verfassen |
einen Text unter Anwendung der erforderlichen Textsortenmerkmale schreiben
|
II, III |
vergleichen, gegenüberstellen, unterscheiden |
nach vorgegebenen oder selbst gewählten Gesichtspunkten problembezogen Gemeinsamkeiten, Ähnlichkeiten und Unterschiede ermitteln und gegenüberstellen sowie auf dieser Grundlage ggf. ein gewichtetes Ergebnis formulieren
|
II |
(global, detailliert, selektiv) verstehen |
einem fremdsprachigen Text - je nach Lese- oder Hörabsicht – Informationen entnehmen, die aus dem Textganzen, aus für das Textverständnis relevanten Details oder aus ausgewählten Einzeltextstellen hervorgehen
|
I, II |
wiedergeben |
siehe zusammenfassen
|
|
zeichnen |
einen beobachtbaren oder gegebenen Sachverhalt mit grafischen Mitteln und ggf. unter Einhaltung von fachlichen Konventionen (z. B. Symbole, Perspektiven etc.) darstellen
|
I, II |
zeigen, aufzeigen |
Sachverhalte, Prozesse o. a. sachlich beschreiben und erläutern
|
I, II |
zuordnen |
siehe einordnen
|
|
zusammenfassen, wiedergeben |
wesentliche Information und/oder deren Zusammenhänge sachbezogen, konzentriert sowie inhaltlich
|
I, II |
Amtsblatt des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg
Lehrplanheft 1/2023
hier:
Berufskolleg Ernährung und Haushaltsmanagement für den berufsfachlichen Bereich
Vom 27. Juli 2024
KM4x–xxxx-xx/x/x
I.
II.