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Berufliche Schulen
Bildungsplanarbeit für die Beruflichen Gymnasien 2023
Pädagogik der Ganztagsbetreuung an Grundschulen– Schulversuch
Jahrgangsstufe 1 und 2
Fachbezogene Vorbemerkungen
1. Fachspezifischer Bildungsauftrag (Bildungswert des Faches)
Am 12. Oktober 2021 trat das „Gesetz zur ganztägigen Förderung von Kindern im Grundschulalter“ (Ganztagsförderungsgesetz - GaFöG) in Kraft. Damit wird ein Rechtsanspruch auf eine ganztägige Betreuung für Kinder im Grundschulalter ab dem Schuljahr 2026/2027 festgelegt. Geregelt ist der Rechtsanspruch auf Bundesebene im Sozialgesetzbuch (SGB VIII).
Die Bundesregierung setzt damit ein Signal für mehr Bildungsgerechtigkeit sowie für eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf.
Der Rechtsanspruch wird stufenweise eingeführt, beginnend in Klassenstufe 1. Jedes Kind hat von der ersten bis zur vierten Klasse in der Grundschule einen Anspruch auf ganztägige Förderung in einer Tageseinrichtung.
Dabei bietet die Ganztagsbetreuung an Grundschulen Kindern im Alter von sechs bis zehn Jahren einen Lern- und Lebensort, an dem sie individuell gefördert, aber auch gefordert werden. Durch die Einbindung verschiedener Akteure wird für die Kinder ein Angebot geschaffen, um neue Freizeitaktivitäten kennenzulernen und in der Gemeinschaft stark zu werden.
Ausgehend von der dazugehörigen Grundschule wird eine rhythmisierte Tagesstruktur in der Ganztagsbetreuung eingeführt, die sich an den Schülerinnen und Schülern orientiert und auf die jeweiligen organisatorischen und strukturellen Bedingungen reagiert.
Um diesen gesellschaftlichen Anforderungen und dem damit verbundenen hohen Bildungsanspruch vor allem an Grundschulen gerecht zu werden, bedarf es für die erfolgreiche Umsetzung qualifiziertes Personal.
Vor diesem Hintergrund ermöglicht das Wahlfach „Pädagogik der Ganztagsbetreuung an Grundschulen“ als Qualifizierungsmaßnahme Absolventinnen und Absolventen des Beruflichen Gymnasiums den Erwerb eines Zertifikats mit dem Titel „Pädagogische Assistenz in der Ganztagsbetreuung von Kindern im Grundschulalter“.
Die Qualifizierung umfasst dabei neben den fachlichen Grundlagen im Rahmen des Wahlfaches den Erwerb von fachpraktischen Kompetenzen über ein zusätzliches, verbindliches Praktikum im Rahmen von 80 Stunden, in welchem ein Projekt durchgeführt wird. Zudem benötigen die Schülerinnen und Schüler ein Zertifikat über Erste-Hilfe Kenntnisse.
Das Wahlfach „Pädagogik der Ganztagsbetreuung an Grundschulen“ soll den Schülerinnen und Schülern profilübergreifend Grundlagen im Arbeitsfeld der Ganztagsbetreuung an einer Grundschule vermitteln. Die konkret auf die praktische Tätigkeit als Pädagogische Assistenz ausgerichteten Inhalte leisten einen grundlegenden Beitrag zur qualifizierten Unterstützung des Personals in der Ganztagsbetreuung. Damit werden die Schülerinnen und Schüler durch das Wahlfach „Pädagogik der Ganztagsbetreuung an Grundschulen“ für ihre Tätigkeit als Pädagogische Assistenz vorbereitet.
2. Fachliche Aussagen zum Kompetenzerwerb, prozessbezogene Kompetenzen
Der Unterricht im Wahlfach „Pädagogik der Ganztagsbetreuung an Grundschulen“ knüpft an die aktuellen Anforderungen einer qualitativen Ganztagsbetreuung an Grundschulen an, die in Auseinandersetzung mit erziehungswissenschaftlichen Erkenntnissen und einer möglichen praktischen Umsetzung reflektiert werden. Die Schülerinnen und Schüler gewinnen Einblick in die Grundlagen pädagogischen Denkens und Handelns im Bereich der Ganztagsbetreuung an Grundschulen.
Innerhalb der Bildungsplaneinheit 1 untersuchen die Schülerinnen und Schüler die Rahmenbedingungen und Voraussetzungen sowie mögliche Herausforderungen im Arbeitsfeld der Ganztagsbetreuung und erwerben grundlegendes Theoriewissen. Pädagogische Kommunikation und Interaktion stellen dabei als zentrales Instrument der Gestaltung von sozialen Beziehungen ein durchgängiges Thema innerhalb der Bildungsplaneinheit dar. Dabei analysieren und reflektieren die Schülerinnen und Schüler vor dem Hintergrund ihrer Rolle als Pädagogische Assistenz Aspekte einer positiven und lernfördernden Beziehungsgestaltung im Hinblick auf das einzelne Schulkind.
Die Bildungsplaneinheit 2 setzt den spiralcurricularen Ansatz des Bildungsplans fort, indem, aufbauend auf den theoretischen Grundlagen, anhand konkreter und praktischer Methoden eine anwendungsbezogene Einführung in das pädagogische Handeln mit Schulkindern im Alter von sechs bis zehn Jahren erfolgt.
3. Ergänzende fachliche Hinweise
Charakteristisch für das Wahlfach „Pädagogik der Ganztagsbetreuung an Grundschulen“ ist die Verzahnung von Theorie und Praxis. Der Unterricht ist handlungsorientiert und handlungspropädeutisch ausgerichtet; er weckt Interesse an pädagogischem Handeln im Kontext der Ganztagsbetreuung. Pädagogische Handlungskompetenz wird in exemplarischen Lernsituationen innerhalb der Schule erworben und angewendet. Der Unterricht eröffnet somit Gelegenheit, pädagogisches Handeln simulativ und später im Praktikum real zu erproben und zu reflektieren.
In Bildungsplaneinheit 1 werden rechtliche und pädagogische Grundlagen der Ganztagsbetreuung gelegt. Die formulierten Ziele und Inhalte der Bildungsplaneinheit 1 sind verbindlich. Um den unterschiedlichen Ausrichtungen der verschiedenen Formen der Ganztagsbetreuung an Grundschulen gerecht zu werden, stellen die in der Bildungsplaneinheit 2 formulierten Inhalte lediglich eine Auswahl an geeigneten Methoden und Angeboten dar.
Leistungsnachweise können praktisch und theoretisch erfolgen, wobei mindestens ein Leistungsnachweis pro Kurshalbjahr vorgeschrieben ist.
Das Wahlfach kann in der Jahrgangsstufe 1 oder 2 bzw. in jahrgangsübergreifenden Kursen angeboten werden.
Der ausgewiesene Zeitbedarf versteht sich als grobe Orientierungsgröße, die nach Bedarf über- oder unterschritten werden kann, um Spielraum für Vertiefungen, besondere Schülerinteressen, aktuelle Themen bzw. die Erfordernisse der praktischen Anteile zur Anwendung pädagogischen Wissens in der eigenen Schule (vgl. VIP) zu erhalten.
Für die vertiefende Vorbereitung der Lehrkraft kann folgende Literatur dienlich sein:
- Albrecht, Brit und Al-Hafez, Tarek u.a.: Erzieherinnen und Erzieher. Sozialpädagogisches Handeln in Ganztagsschule und Hort.
- Coelen, Thomas und Otto, Hans-Uwe: Grundbegriffe Ganztagsbildung.
- Deutsches Jugendinstitut (DJI): Impulse 2/2016 (https://www.dji.de/fileadmin/user_upload/bulletin/d_bull_d/bull113_d/DJI_2_16_Web.pdf).
- Focali, Ergin: Aggressionen und Gewalt begegnen. Konfliktbewältigung in der Kita.
- Haller, Kathrin u.a.: Auf Augenhöhe: 100 Kinder geben Auskunft über das Leben.
- Haug-Schnabel, Gabriele: Aggressionen bei Kindern.
- Haug-Schnabel, Gabriele und Bensel, Joachim: Grundlagen der Entwicklungspsychologie. Die ersten 10 Jahre.
- Iven, Claudia: Sprache in der Sozialpädagogik.
- Jeannot, Godje et al.: Kompetent in der Kita. Ein Lernbegleiter in der sozialpädagogischen Erstausbildung.
- Jungmann, Tanja und Albers, Timm: Frühe sprachliche Bildung und Förderung.
- Nerowski, Christian und Weier, Ursula: Ganztagsschule organisieren – ganztags Unterricht gestalten.
- Neuß, Norbert (Hrsg.): Hort und Ganztagesschule.
- Plehn, Manja (Hrsg.): Qualität in Ganztag, Hort und Schulkindbetreuung.
- Rödel, Bodo: Weiterwissen Pädagogik, Psychologie, Soziologie.
- Ruben, Beate: Gewaltfreie Kommunikation nach Marshall B. Rosenberg: Chancen und Herausforderungen für die Anwendung in Kindertageseinrichtungen. Online abrufbar unter: https://www.kindergartenpaedagogik.de/fachartikel/gruppenleitung-erzieherin-kind-beziehung-partizipation/beziehungsgestaltung-gespraechsfuehrung-konflikte/2438/.
- Vollmer, Knut: Schulkindbetreuung in Hort und Ganztagsschule. (Kindergarten Heute – Praxis kompakt).
- Wabnitz, Reinhard Joachim: Rechtliche Grundlagen der Kindheitspädagogik und Familienbildung.
- Weltzien, Dörte: Gesprächsführung und Gesprächssetting.
- Weltzien, Dörte, Huber-Kebbe, Anne und Bücklien, Christina: GInA Gestaltung von Interaktionsgelegenheiten im Alltag.
Hinweise zum Umgang mit dem Bildungsplan
Der Bildungsplan zeichnet sich durch eine Inhalts- und Kompetenzorientierung aus. In jeder Bildungsplaneinheit (BPE) werden in kursiver Schrift die übergeordneten Ziele beschrieben, die durch Zielformulierungen sowie Inhalts- und Hinweisspalte konkretisiert werden. In den Zielformulierungen werden die jeweiligen fachspezifischen Operatoren als Verben verwendet. Operatoren sind handlungsinitiierende Verben, die signalisieren, welche Tätigkeiten beim Bearbeiten von Aufgaben erwartet werden. Die für das jeweilige Fach relevanten Operatoren sowie deren fachspezifische Bedeutung sind jedem Bildungsplan im Anhang beigefügt. Durch die kompetenzorientierte Zielformulierung mittels dieser Operatoren wird das Anforderungsniveau bezüglich der Inhalte und der zu erwerbenden Kompetenzen definiert. Die formulierten Ziele und Inhalte sind verbindlich und damit prüfungsrelevant. Sie stellen die Regelanforderungen in dem Fach dar. Die Inhalte der Hinweisspalte sind unverbindliche Ergänzungen zur Inhaltsspalte und umfassen Beispiele, didaktische Hinweise und Querverweise auf andere Fächer bzw. BPE.
Der VIP-Bereich des Bildungsplans umfasst die Vertiefung, individualisiertes Lernen sowie Projektunterricht. Im Rahmen der hier zur Verfügung stehenden Stunden sollen die Schülerinnen und Schüler bestmöglich unterstützt und bei der Weiterentwicklung ihrer personalen und fachlichen Kompetenzen gefördert werden. Die Fachlehrerinnen und Fachlehrer nutzen diese Unterrichtszeit nach eigenen Schwerpunktsetzungen auf Basis der fächerspezifischen Besonderheiten und nach den Lernvoraussetzungen der einzelnen Schülerinnen und Schüler.
Der Teil „Zeit für Leistungsfeststellung“ des Bildungsplans berücksichtigt die Zeit, die zur Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung von Leistungsfeststellungen zur Verfügung steht. Dies kann auch die notwendige Zeit für die Gleichwertige Feststellung von Schülerleistungen (GFS), Nachbesprechung zu Leistungsfeststellungen sowie Feedback-Gespräche umfassen.
Jahrgangsstufen übergreifend
Vertiefung – Individualisiertes Lernen – Projektunterricht (VIP) |
20 |
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Die Themenauswahl des Projektunterrichts hat aus den nachfolgenden Bildungsplaneinheiten unter Beachtung Fächer verbindender Aspekte zu erfolgen.
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BPE 1 |
Einführung in das Arbeitsfeld Ganztagsbetreuung |
38 |
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Die Schülerinnen und Schüler erarbeiten sich wesentliche Kenntnisse über das Arbeitsfeld Ganztagsbetreuung an Grundschulen und kennzeichnen die rechtlichen Grundlagen. Unter Berücksichtigung entwicklungspsychologischer Aspekte entwickeln sie neben der eigenen pädagogischen Grundhaltung ihr Kommunikationsverhalten weiter. Durch die Auseinandersetzung mit gruppendynamischen Prozessen ermitteln sie mögliche Herausforderungen im Arbeitsfeld der Ganztagsbetreuung.
Die Schülerinnen und Schüler entwickeln eine inklusive Haltung, indem sie exemplarisch diverse Lebenswelten von Grundschulkindern beschreiben. |
BPE 1.1 |
Die Schülerinnen und Schüler beschreiben und vergleichen Formen, Merkmale und Aufgaben der Ganztagsbetreuung. Sie beschreiben die rechtlich relevanten Grundlagen und wenden diese exemplarisch an Fallbeispielen an. Sie analysieren die gesellschaftliche Bedeutung der Ganztagsbetreuung und nehmen Stellung dazu. |
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BPE 1.2 |
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BPE 1.3 |
Die Schülerinnen und Schüler reflektieren und entwickeln eine pädagogische Grundhaltung. Sie analysieren wesentliche Aspekte einer wertschätzenden Kommunikation und wenden diese exemplarisch an. Sie beschreiben Möglichkeiten der Partizipation in der Grundschule. |
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BPE 1.4 |
Die Schülerinnen und Schüler stellen gruppendynamische Prozesse dar. Sie beschreiben verschiedene Konfliktarten und leiten daraus erste pädagogische Handlungsstrategien ab. Die Schülerinnen und Schüler beschreiben auffälliges Verhalten und die Gefahr der Stigmatisierung. Sie beschreiben die Anzeichen und stellen das Vorgehen bei einer Kindeswohlgefährdung dar. |
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BPE 1.5 |
Die Schülerinnen und Schüler beschreiben diverse Lebenswelten von Schulkindern und entwickeln eine inklusive Haltung. |
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BPE 2 |
Struktur und Aufgaben in der Ganztagsbetreuung in der Grundschule |
12 |
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Die Schülerinnen und Schüler vergleichen verschiedene Elemente und Phasen des Tagesablaufes und stellen die Bedeutung von Übergängen, Ritualen und Regeln dar. Im Hinblick auf die pädagogische Praxis stellen sie ihre eigene Rolle und die damit verbundenen Aufgaben im Rahmen der sprachlichen Alltags- und Spielbegleitung heraus.
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BPE 2.1 |
Die Schülerinnen und Schüler charakterisieren mögliche Tagesabläufe in der Ganztagsbetreuung. Sie reflektieren ihre Rolle als Sprachvorbild und beschreiben Sprechanlässe im Alltag. Sie wenden mögliche Methoden der sprachlichen Alltagsbegleitung an. |
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BPE 2.2 |
Die Schülerinnen und Schüler leiten, ausgehend von den Interessen der Schulkinder, geeignete Impulse und Aktivitäten für die Spielbegleitung von Grundschulkindern ab. |
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Zeit für Leistungsfeststellung
10
70
80
Operatorenliste
Anforderungsbereiche
Anforderungsbereiche
Anforderungsbereich I werden die für die Lösung einer gestellten Aufgabe notwendigen Grundlagen an Wissen der konkreten Einzelheiten, der für die Lösung notwendigen Arbeitstechniken und Methoden, aber auch der übergeordneten Theorien und Strukturen erfasst.
Anforderungsbereich II steht die Organisation des Arbeitsprozesses, das selbstständige Erklären, Ordnen und Verarbeiten von Sachverhalten sowie das selbstständige Übertragen des Gelernten auf neue Zusammenhänge im Zentrum.
Anforderungsbereich III steht die Fähigkeit zur selbstständigen Gestaltung und Urteilsbildung im Mittelpunkt. Dieses schließt die Deutung und Bewertung von Fragestellungen und Aufgaben ein. Voraussetzung dafür ist zwingend die methodisch wie inhaltlich eigenständige Entfaltung und Gestaltung einer Aufgabe.
Operator | Erläuterung |
Zuordnung AFB |
---|---|---|
ableiten |
auf der Grundlage wesentlicher Merkmale sachgerechte Schlüsse ziehen
|
II |
analysieren, untersuchen |
wichtige Bestandteile oder Eigenschaften auf eine bestimmte Fragestellung hin herausarbeiten
|
III |
anwenden, übertragen |
einen bekannten Sachverhalt oder eine bekannte Methode auf etwas Neues beziehen
|
II |
aufzeigen |
Textinhalte und/oder Textformen sachbezogen, teils deskriptiv, teils analytisch darlegen, verdeutlichend herausstellen
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I |
auswerten |
Daten, Einzelergebnisse oder andere Elemente in einen Zusammenhang stellen und ggf. zu einer Gesamtaussage zusammenführen
|
II |
begründen |
Sachverhalte auf Regeln und Gesetzmäßigkeiten bzw. kausale Beziehungen von Ursachen und Wirkung zurückführen
|
III |
beschreiben |
Sachverhalte oder Zusammenhänge strukturiert und fachsprachlich richtig mit eigenen Worten wiedergeben
|
I |
beurteilen |
zu einem Sachverhalt ein selbstständiges Urteil unter Verwendung von Fachwissen und Fachmethoden formulieren und begründen
|
III |
bewerten |
eine eigene Position nach ausgewiesenen Kriterien vertreten
|
III |
charakterisieren |
Sachverhalte und Vorgänge mit ihren typischen Merkmalen beschreiben und in ihren Grundzügen bestimmen
|
II |
darstellen |
Sachverhalte, Zusammenhänge, Methoden etc. strukturiert und gegebenenfalls fachsprachlich wiedergeben
|
I |
definieren |
wesentliche Merkmale eines Fachbegriffs oder eines Sachverhalts prägnant und allgemeingültig formulieren
|
I |
diskutieren, erörtern |
Argumente und Beispiele zu einer Aussage oder These einander gegenüberstellen und abwägen
|
III |
einordnen, zuordnen |
Sachverhalte, Vorgänge begründet in einen vorgegebenen Zusammenhang stellen
|
II |
entscheiden, unterscheiden |
bei verschiedenen Möglichkeiten sich begründet und eindeutig festlegen
|
II |
entwerfen, erarbeiten, erstellen |
neues Konzept in Ansätzen entwickeln
|
III |
entwickeln |
Sachverhalte und Methoden zielgerichtet miteinander verknüpfen, z. B. eine Hypothese, eine Skizze, ein Experiment, eine Befragung oder ein Modell schrittweise weiterführen und ausbauen
|
III |
erklären |
einen Sachverhalt mithilfe eigener Kenntnisse in einen Zusammenhang einordnen sowie ihn nachvollziehbar und verständlich darstellen
|
II |
erkunden |
erworbene Kenntnisse auf konkrete, berufliche Handlungssituationen exemplarisch übertragen
|
I, II |
erläutern |
einen Sachverhalt veranschaulichend und durch zusätzliche Informationen verständlich darstellen
|
II |
ermitteln |
einen Zusammenhang oder eine Lösung finden und das Ergebnis formulieren
|
II |
herausarbeiten |
Informationen und Sachverhalte unter bestimmten Gesichtspunkten aus vorgegebenem Material entnehmen und wiedergeben
|
I |
herausstellen |
verdeutlichen, deutlich machen
|
I |
kennzeichnen |
Sachverhalte und Vorgänge mit ihren typischen Merkmalen beschreiben und in ihren Grundzügen bestimmen
|
II |
ordnen, strukturieren |
vorliegende Objekte oder Sachverhalte kategorisieren und hierarchisieren
|
II |
prüfen, überprüfen |
Sachverhalte oder Aussagen an Fakten oder innerer Logik messen und eventuelle Widersprüche aufdecken
|
III |
reflektieren |
Aussagen/Thesen im Zusammenhang prüfen und anhand eigenständig gewählter Kriterien eine Aussage über Richtigkeit, Wahrscheinlichkeit, Angemessenheit in einer längeren Argumentationsreihe entwickeln
|
III |
Stellung nehmen |
zu Problemstellungen bzw. Aussagen eine fundierte, differenzierte und außerdem wertende Einsicht formulieren
|
III |
vergleichen |
Gemeinsamkeiten, Ähnlichkeiten und Unterschiede ermitteln
|
II |
zusammenfassen |
sachbezogene, strukturierte, komprimierte, auf Wesentliches ausgerichtete Wiedergabe von Texten oder Textaspekten
|
I |
Amtsblatt des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg
Lehrplanheft 1/2023
hier:
Berufliches Gymnasium der sechs- u. dreij. Aufbauform
Vom 27. Juli 2023
KM44–6412-10/3/3
I.
II.