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Berufliche Schulen

Bildungsplanarbeit Berufskollegs Ernährung und Hauswirtschaft

Datenverarbeitung und Textverarbeitung

Vorbemerkungen

Allgemeine Vorbemerkungen
Zentrales Ziel des Bildungsganges ist es, die Entwicklung umfassender Handlungskompetenz zu fördern. Handlungskompetenz wird dabei verstanden als die Bereitschaft und Befähigung des Einzelnen, sich in beruflichen, gesellschaftlichen und privaten Situationen sachgerecht durchdacht sowie individuell und sozial verantwortlich zu verhalten.
Die Bildungspläne strukturieren die Ausbildungsinhalte u.a. in Handlungs- und Lernfelder, in denen komplexe berufsbezogene Aufgabenstellungen dargestellt sind. Dabei zieht sich der handlungsorientierte Leitgedanke als roter Faden durch die Bildungspläne.
Inhaltliche Berührungspunkte aus dem berufsfachlichen Bereich (Chemie, DV/TV, Wirtschaft und Management, Interkulturelle Kompetenz) mit den Handlungsfeldern sowie den praktischen Ausbildungsphasen erfordern eine intensive Kooperation und Vernetzung mit den Kolleginnen und Kollegen, dies schließt den Prozess der Entwicklung der Handlungskompetenz mit ein.

Fachliche Vorbemerkungen

1. Fachspezifischer Bildungsauftrag (Bildungswert des Faches)
Im Fach Daten- und Textverarbeitung sollen die Schülerinnen und Schüler Kompetenzen erwerben, die es ihnen ermöglichen, eine Problemstellung mit der vorhandenen Hard- und Software zu analysieren und prozessorientiert zu lösen. Dabei benötigen sie geeignete Tools und Methoden, um die Ergebnisse angemessen zu dokumentieren. Sie lernen wie sie unterschiedliche Programme bei verschiedenen Problemstellungen einsetzen.
Diese Fähigkeiten sind für ein erfolgreiches Arbeiten in der heutigen digitalen Welt sowohl im beruflichen wie auch im privaten Leben von essenzieller Bedeutung.
Durch die zunehmende Digitalisierung und Vernetzung ist es notwendig, grundlegende Fertigkeiten der Text- und Datenverarbeitung zu vermitteln, die die unterschiedlichen Bereiche der Arbeitswelt und des täglichen Lebens abdecken. Ein kritischer Umgang mit Informationen und Informationstechnologien sind dabei Voraussetzung in der heutigen Gesellschaft.

2. Fachliche Aussagen zum Kompetenzerwerb, prozessbezogene Kompetenzen
Die zielgerichtete Nutzung elektronischer Medien mit der zugehörigen Software soll die Schülerinnen und Schüler dazu befähigen, sich – unabhängig von Ort und Zeit – Informationen und Wissen zu beschaffen und aufzubereiten. Sie kennen die potenziellen Chancen und Gefahren der digitalen Kommunikation und wenden Strategien an, um ihre Daten zu schützen und zu sichern.
  • Das Handeln der Schülerinnen und Schüler orientiert sich dabei an den aktuellen Erkenntnissen der Digitalisierung unter Berücksichtigung rechtlicher Vorgaben.
  • Der Unterricht in Text- und Datenverarbeitung befähigt die Schülerinnen und Schüler, Texte normgerecht zu bearbeiten. Sie lernen gespeicherte Daten aufzubereiten und nach sach- und fachlogischen Gesichtspunkten zu strukturieren unter Beachtung der typographischen Aspekte.
  • Bei der Nutzung von Text, Sprache, Bildern und Videos aus Fremdquellen berücksichtigen sie die gesetzlichen Vorgaben.
  • Sie beschaffen mithilfe moderner Kommunikationsmittel Informationen und bewerten diese nach Aktualität, Anspruch und Seriosität.
  • Die Schülerinnen und Schüler wenden Funktionen eines Tabellenbearbeitungsprogramms zur Problemlösung an und stellen ihre Ergebnisse grafisch dar.
  • Die Schülerinnen und Schüler kennen Präsentationsformen.


Hinweise zum Umgang mit dem Bildungsplan
Der Bildungsplan zeichnet sich durch eine Inhalts- und eine Kompetenzorientierung aus. In jeder Bildungsplaneinheit (BPE) werden in kursiver Schrift die übergeordneten Ziele beschrieben, die durch Zielformulierungen sowie Inhalts- und Hinweisspalte konkretisiert werden.
In den Zielformulierungen werden die jeweiligen fachspezifischen Operatoren als Verben verwendet. Operatoren sind handlungsinitiierende Verben, die signalisieren, welche Tätigkeiten beim Bearbeiten von Aufgaben erwartet werden; eine Operatorenliste ist jedem Bildungsplan im Anhang beigefügt. Durch die kompetenzorientierte Zielformulierung mittels dieser Operatoren wird das Anforderungsniveau bezüglich der Inhalte und der zu erwerbenden Kompetenzen definiert.
Die formulierten Ziele und Inhalte sind verbindlich. Sie stellen die Regelanforderungen im jeweiligen Fach dar. Die Inhalte der Hinweisspalte sind unverbindliche Ergänzungen zur Inhaltsspalte und umfassen Beispiele, didaktische Hinweise und Querverweise auf andere Fächer bzw. BPE.
Der VIP-Bereich des Bildungsplans umfasst die Vertiefung, individualisiertes Lernen sowie Projektkompetenz. Die Projektkompetenz wird gemeinsam mit allen am Bildungsplan beteiligten Kolleginnen und Kollegen entwickelt. Sie geht über die reine Fachkompetenz hinaus und vernetzt diese mit den überfachlichen Kompetenzbereichen Kommunikation, Kooperation, Arbeitsweise und Selbststeuerung. Diese überfachlichen Kompetenzen zeigen sich z. B. in der Entwicklung von Lösungsstrategien, der Informationsverarbeitung, den Techniken der Auseinandersetzung mit Lernsituationen und Reflexionsstrategien. In diesem Zusammenhang erkennen die Schülerinnen und Schüler ihre vorhandenen Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten. Zum Erreichen dieses Ziels bedarf es der gemeinsamen Planung des systematischen Kompetenzaufbaus, der Durchführung, Kontrolle und Reflexion durch alle Lehrkräfte.
Die Kolleginnen und Kollegen verstehen sich als Team. Sie nutzen die Unterrichtszeit nach eigenen Schwerpunktsetzungen auf Basis der bildungsgangspezifischen Besonderheiten sowie nach den Lernvoraussetzungen der einzelnen Schülerinnen und Schüler.
Der Teil „Zeit für Leistungsfeststellung“ des Bildungsplans berücksichtigt die Zeit, die zur Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung von Leistungsfeststellungen zur Verfügung steht. Dies kann auch die notwendige Zeit für besondere Lernleistungen im Rahmen der Projektkompetenz, Nachbesprechungen zu Leistungsfeststellungen sowie Feedback-Gesprächen umfassen.

Schuljahr 1

Vertiefung – Individualisiertes Lernen – Projektkompetenz (VIP)

20

Vertiefung

Individualisiertes Lernen

Projektkompetenz

z. B.
Übungen
Anwendungen
Wiederholungen
z. B.
Selbstorganisiertes Lernen
Lernvereinbarungen
Binnendifferenzierung
z. B.
Junior-Firma
Erstellen einer nichtrepräsentativen Umfrage zum Umgang mit Datensicherheit
schriftliche Arbeiten nach formalen und wissenschaftlichen Kriterien gestalten
Filmprojekt
Die Themenauswahl des Projektunterrichts hat aus den nachfolgenden Bildungsplaneinheiten unter Beachtung Fächerverbindender Aspekte zu erfolgen.

BPE 1

Computer im schulischen Netzwerk bedienen

4

Die Schülerinnen und Schüler bedienen den Computer im Netzwerk sicher und zielgerecht. Sie entwerfen Ordnerstrukturen unter Berücksichtigung der Notwendigkeit der Datensicherung.

BPE 1.1

Die Schülerinnen und Schüler wenden die schulspezifische Hard- und Software zielgerichtet an.

Netzwerk
lokales Schulnetzwerk
Tools
Moodle, Vertretungsplan-App
Dateimanagement
Ordnerstrukturen, Dateiendungen, Datensicherung

BPE 2

Textverarbeitung anwenden

26

Die Schülerinnen und Schüler formatieren Dokumente nach typografischen Regeln in einem zeitgemäßen Design. Dabei wenden sie Funktionen der eingesetzten Software unter Berücksichtigung gültiger Normen an.

BPE 2.1

Die Schülerinnen und Schüler wenden grundlegende Techniken eines Textverarbeitungsprogrammes an.

Typografische Kriterien der Gestaltung
Zeichen‑, Absatzformate
Gestaltungsregeln nach DIN 5008

Kopf- und Fußzeile
Seitennummerierung
Layoutoptionen
Seitenlayout
Abschnittswechsel
Umbrüche

BPE 2.2

Die Schülerinnen und Schüler wenden das Textverarbeitungsprogramm bei berufsspezifischen Problemstellungen normgerecht an.

Tabulatoren
Rezepte
Tabellen
Speiseplanung, Hygienepläne
Nummerierung und Aufzählung
Gliederung
Flyer
Spalten
Seriendruck
Etiketten
Bilder, Grafiken und Diagramme
Beschriftung, Positionierung, Textumbruch

BPE 2.3

Die Schülerinnen und Schüler formatieren geschäftliche Korrespondenzen und Dokumentationen unter Berücksichtigung aktueller Normen..

Umgang mit Vorlagen
Brief
E-Mail
Angebot
Verzeichnisse
Inhalts‑, Abbildungs‑, Quellenverzeichnis
Fußnote

Verweise

Deckblattgestaltung
Entwurfsoptionen

BPE 3

Tabellenkalkulation anwenden

14

Die Schülerinnen und Schüler wenden Funktionen eines Tabellenkalkulationsprogrammes zur Lösung von Problemstellungen an.

BPE 3.1

Die Schülerinnen und Schüler wenden grundlegende Funktionen eines Tabellenkalkulationsprogrammes an.

Eingabe von Daten und Formeln
Grundrechenarten, Prozentrechnen
Datentypen
Text, Zahl, Währung, Datum
Aufbau, Logik und Design von Tabellen

Bedingte Formatierung

BPE 3.2

Die Schülerinnen und Schüler ermitteln Lösungen mit den programmspezifischen Funktionen. Sie führen verschiedene Adressierungsarten durch und begründen deren Notwendigkeit.

Einfache Rechenoperatoren
Summe, Mittel‑, Minimal- und Maximalwert
Kopierfähigkeit von Formeln
Relative, absolute, gemischte Adressierung

BPE 3.3

Die Schülerinnen und Schüler stellen Daten in geeigneten Diagrammen dar.

Diagramme
Balken‑, Säulen‑, Linien‑, Kreis- u. Punktdiagramm

BPE 4

Informationsbeschaffung und Präsentation

6

Die Schülerinnen und Schüler informieren sich im Internet und präsentieren die Ergebnisse unter Beachtung des Urheberrechts.

BPE 4.1

Die Schülerinnen und Schüler fassen Informationen unter Berücksichtigung rechtlicher Vorgaben aus dem Internet zusammen.

Suchoperatoren

Urheberrecht
Creative Commons Lizenzen
Künstliche Intelligenz
Aktuelle Tools, Chancen, Grenzen, Risiken
Präsentieren
aktuelle Präsentationssoftware

Zeit für Leistungsfeststellung

10

70

80

Operatorenliste

In den Zielformulierungen der Bildungsplaneinheiten werden Operatoren (= handlungsleitende Verben) verwendet. Diese Zielformulierungen legen fest, welche Anforderungen die Schülerinnen und Schüler in der Regel erfüllen. Zusammen mit der Zuordnung zu einem der drei Anforderungsbereiche (AFB; I: Reproduktion, II: Reorganisation, III: Transfer/Bewertung) dienen Operatoren einer Präzisierung der Zielformulierungen. Dies sichert das Erreichen des vorgesehenen Niveaus und die angemessene Interpretation der Standards.

Anforderungsbereiche


Anforderungsbereiche:
Anforderungsbereich I umfasst die Reproduktion und die Anwendung einfacher Sachverhalte und Fachmethoden, das Darstellen von Sachverhalten in vorgegebener Form sowie die Darstellung einfacher Bezüge.
Anforderungsbereich II umfasst die Reorganisation und das Übertragen komplexerer Sachverhalte und Fachmethoden, die situationsgerechte Anwendung von technischen Kommunikationsformen, die Wiedergabe von Bewertungsansätzen sowie das Herstellen von Bezügen, um technische Problemstellungen entsprechend den allgemeinen Regeln der Technik zu lösen.
Anforderungsbereich III umfasst das problembezogene Anwenden und Übertragen komplexer Sachverhalte und Fachmethoden, die situationsgerechte Auswahl von Kommunikationsformen, das Herstellen von Bezügen und das Bewerten von Sachverhalten.
Operator Erläuterung Zuordnung
Anforderungsbereiche
ableiten
auf der Grundlage relevanter Merkmale sachgerechte Schlüsse ziehen
II
abschätzen
auf der Grundlage von begründeten Überlegungen Größenordnungen angeben
II
analysieren, untersuchen
für eine gegebene Problem- oder Fragestellung systematisch bzw. kriteriengeleitet wichtige Bestandteile, Merkmale oder Eigenschaften eines Sachverhaltes oder eines Objektes erschließen und deren Beziehungen zueinander darstellen
II
angeben
siehe benennen
anwenden, übertragen
einen bekannten Inhalt, Zusammenhang, eine bekannte Methode oder Funktion/Anwendung zur Lösungsfindung bzw. Zielerreichung auf einen anderen, ggf. unbekannten Sachverhalt beziehen oder unter Berücksichtigung des Adressaten- und Situationsbezugs in eine andere Sprache umsetzen
II, III
aufbauen
Objekte und Geräte zielgerichtet anordnen und kombinieren
II
aufstellen
fachspezifische Formeln, Gleichungen, Gleichungssysteme, Reaktionsgleichungen oder Reaktionsmechanismen entwickeln
II
ausdrücken
Im Sprachunterricht Aussagen zu einem Thema machen, Gedanken zum Ausdruck bringen, auch ungeordnet oder unvollständig
II
sich äußern
siehe sich ausdrücken
aussprechen
Aussprache, Intonationsmuster von Wörtern und Sätzen umsetzen
I
(sich) austauschen
sich im fremdsprachigen Gespräch gegenseitig Fragen stellen, Informationen geben und verstehen
I, II
auswerten
Informationen (Daten, Einzelergebnisse o. a.) erfassen, in einen Zusammenhang stellen und daraus zielgerichtete Schlussfolgerungen ziehen
II, III
begründen
Sachverhalte oder Aussagen auf Regeln, Gesetzmäßigkeiten bzw. kausale Zusammenhänge oder weitere nachvollziehbare Argumente zurückführen
II
benennen, nennen, angeben
Elemente, Sachverhalte, Begriffe, Daten oder Fakten ohne Erläuterung und Wertung aufzählen
I
beraten
eine Entscheidungsfindung fachkompetent und zielgruppengerecht unterstützen
III
berechnen
Ergebnisse aus gegebenen Werten/Daten durch Rechenoperationen oder grafische Lösungsmethoden gewinnen
II
beschreiben
Strukturen, Situationen, Zusammenhänge, Prozesse und Eigenschaften genau, sachlich, strukturiert und fachsprachlich richtig mit eigenen Worten darstellen, dabei wird auf Erklärungen oder Wertungen verzichtet
I, II
bestimmen
Sachverhalte und Inhalte prägnant und kriteriengeleitet darstellen
I
bestätigen, beweisen, nachweisen, überprüfen, prüfen
die Gültigkeit, Schlüssigkeit und Berechtigung einer Aussage (z. B. Hypothese, Modell oder Naturgesetz) durch ein Experiment, eine logische Herleitung oder sachliche Argumentation belegen bzw. widerlegen
III
beurteilen, Stellung nehmen
zu einem Sachverhalt oder einer Aussage eine eigene, auf Fachwissen sowie fachlichen Methoden und Maßstäben begründete Position über deren Sinnhaftigkeit vertreten
III
beweisen
siehe bestätigen
bewerten, kritisch Stellung nehmen
zu einem Sachverhalt oder einer Aussage eine eigene, auf gesellschaftlich oder persönliche Wertvorstellungen begründete Position über deren Annehmbarkeit vertreten
III
charakterisieren
spezifischen Eigenheiten von Sachverhalten, Objekten, Vorgängen, Personen o. a. unter leitenden Gesichtspunkten herausarbeiten und darstellen
II
darlegen, darstellen
Sachverhalte, Strukturen, Zusammenhänge, Methoden oder Ergebnisse etc. unter einer bestimmten Fragestellung in geeigneten Kommunikationsformaten strukturiert und ggf. fachsprachlich wiedergeben
I, II
darstellen
siehe darlegen
deuten, interpretieren
auf der Grundlage einer beschreibenden Analyse Erklärungsmöglichkeiten für Zusammenhänge und Wirkungsweisen mit Blick auf ein schlüssiges Gesamtverständnis aufzeigen
III
diskutieren, erörtern
sich mit Argumenten zu einer Aussage bzw. Behauptung auseinandersetzen, sie einander gegenüberstellen und z.B. auf ein Für und Wider hin abwägen
III
dokumentieren
entscheidende Erklärungen, Herleitungen und Skizzen zu einem Sachverhalt bzw. Vorgang angeben und systematisch ordnen
I, II
durchführen
eine vorgegebene oder eigene Anleitung bzw. Anweisung umsetzen
I, II
einordnen, ordnen, zuordnen, kategorisieren, strukturieren
Begriffe, Gegenstände usw. auf der Grundlage bestimmter Merkmale systematisch einteilen; so wird deutlich, dass Zusammenhänge unter vorgegebenen oder selbst gewählten Gesichtspunkten begründet hergestellt werden
II
empfehlen
Produkte und Verhaltensweisen kunden- und situationsgerecht vorschlagen
II
entwickeln, entwerfen, gestalten
Wissen und Methoden zielgerichtet und ggf. kreativ miteinander verknüpfen, um eine eigenständige Antwort auf eine Annahme oder eine Lösung für eine Problemstellung zu erarbeiten oder weiterzuentwickeln
III
entwerfen
siehe entwickeln
erklären
Strukturen, Prozesse oder Zusammenhänge eines Sachverhalts nachvollziehbar, verständlich und fachlich begründet zum Ausdruck bringen
I, II
erläutern
Wesentliches eines Sachverhalts, Gegenstands, Vorgangs etc. mithilfe von anschaulichen Beispielen oder durch zusätzliche Informationen verdeutlichen
II
ermitteln
einen Zusammenhang oder eine Lösung finden und das Ergebnis formulieren
I, II
erörtern
siehe diskutieren
erschließen
geforderte Informationen herausarbeiten oder Sachverhalte herleiten, die nicht explizit in dem zugrunde liegenden Material genannt werden
II
erzählen
mit einer narrativen Struktur Gehörtes, Gelesenes, Erlebtes, oder Erdachtes ausführen
II
formatieren
Eine Software unter Berücksichtigung bestehender Konventionen und Regeln (z.B. DIN 5008) korrekt anwenden.
II
formulieren
Gefordertes knapp und präzise zum Ausdruck bringen
I
gestalten
siehe entwickeln
gegenüberstellen
siehe vergleichen
herstellen
nach anerkannten Regeln Zubereitungen aus Stoffen gewinnen, anfertigen, zubereiten, be- oder verarbeiten, umfüllen, abfüllen, abpacken und kennzeichnen
II, III
implementieren
Strukturen und/oder Prozesse mit Blick auf gegebene Rahmenbedingungen, Zielanforderungen sowie etwaige Regeln in einem System umsetzen
II, III
informieren
fachliche Informationen zielgruppengerecht aufbereiten und strukturieren
II
interpretieren
siehe deuten
kategorisieren
siehe einordnen
kennzeichnen
Markierungen, Symbole, Zeichen oder Etiketten anbringen, die geltenden Konventionen und/oder gesetzlichen Vorschriften entsprechen
II
kritisch Stellung nehmen
siehe bewerten
koordinieren, aufeinander abstimmen
verschiedene Abläufe unter Berücksichtigung mehrerer Aspekte aufeinander abstimmen
III
nachweisen
siehe bestätigen
optimieren
einen gegebenen technischen Sachverhalt, einen Quellcode oder eine gegebene technische Einrichtung so verändern, dass die geforderten Kriterien unter einem bestimmten Aspekt erfüllt werden
II, III
ordnen
siehe einordnen
planen
die Schritte eines Arbeitsprozesses antizipieren und eine nachvollziehbare ergebnisorientierte Anordnung der Schritte vornehmen
III
präsentieren
Sachverhalte strukturiert, mediengestützt und adressatengerecht vortragen
II
prüfen
siehe bestätigen
skizzieren
Sachverhalte, Objekte, Strukturen oder Ergebnisse auf das Wesentliche reduzieren und übersichtlich darstellen
I
Stellung nehmen
siehe beurteilen
strukturieren
siehe einordnen
testen, validieren
Erbringung eines dokumentierten Nachweises, dass ein bestimmter Prozess oder ein System kontinuierlich eine Funktionalität/Produkt erzeugt, das die zuvor definierten Spezifikationen und Qualitätsmerkmale erfüllt
I
übersetzen
einen Sachverhalt oder einzelne Wörter und Phrasen wortgetreu in einer anderen Sprache wiedergeben
II
übertragen
siehe anwenden
unterscheiden
siehe vergleichen
untersuchen
siehe analysieren
validieren
siehe testen
verallgemeinern
aus einer Einsicht eine Aussage formulieren, die für verschiedene Anwendungsbereiche Gültigkeit besitzt
II
verdrahten
Betriebsmittel nach einem vorgegebenen Anschluss‑/ Stromlaufplan systematisch elektrisch miteinander verbinden
I, II
verfassen
einen Text unter Anwendung der erforderlichen Textsortenmerkmale schreiben
II, III
vergleichen, gegenüberstellen, unterscheiden
nach vorgegebenen oder selbst gewählten Gesichtspunkten problembezogen Gemeinsamkeiten, Ähnlichkeiten und Unterschiede ermitteln und gegenüberstellen sowie auf dieser Grundlage ggf. ein gewichtetes Ergebnis formulieren
II
(global, detailliert, selektiv) verstehen
einem fremdsprachigen Text - je nach Lese- oder Hörabsicht – Informationen entnehmen, die aus dem Textganzen, aus für das Textverständnis relevanten Details oder aus ausgewählten Einzeltextstellen hervorgehen
I, II
wiedergeben
siehe zusammenfassen
zeichnen
einen beobachtbaren oder gegebenen Sachverhalt mit grafischen Mitteln und ggf. unter Einhaltung von fachlichen Konventionen (z. B. Symbole, Perspektiven etc.) darstellen
I, II
zeigen, aufzeigen
Sachverhalte, Prozesse o. a. sachlich beschreiben und erläutern
I, II
zuordnen
siehe einordnen
zusammenfassen, wiedergeben
wesentliche Information und/oder deren Zusammenhänge sachbezogen, konzentriert sowie inhaltlich
I, II

Fußleiste