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Berufliche Schulen

Bildungsplanarbeit Berufskollegs Ernährung und Hauswirtschaft

Grundlagen hauswirtschaftlichen Handelns erfahren und anwenden

Vorbemerkungen

Fachbezogene Vorbemerkungen
Das Handlungsfeld „Grundlagen hauswirtschaftlichen Handelns erfahren und anwenden“ bildet die Basis für den Einstieg in die Berufswelt. Vor dem Hintergrund des gesellschaftlichen Wandels nimmt die Hauswirtschaft eine bedeutende Rolle ein.
Die Schülerinnen und Schülern vollziehen den Perspektivwechsel von der Schülerin/dem Schüler hin zur/zum Beschäftigten und entwickeln berufliche Handlungskompetenz. Sie erwerben Basiswissen, dass sie in den folgenden Handlungsfeldern anwenden.
Die Inhalte richten den Blick auf:
  • differenzierte Kenntnisse über Berufsbilder, Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten im Bereich der Hauswirtschaft
  • rechtliche Rahmenbedingungen zu Hygiene, Unfall- und Gesundheitsschutz
  • wertschätzende Kommunikation
  • Reflexionsfähigkeit
  • teamorientiertes Arbeiten
  • Arbeiten nach ergonomischen Grundsätzen
  • ökonomisches Denken
  • nachhaltiges und ressourcenschonendes Handeln
  • eigenverantwortliches Handeln

Der Unterricht ist praxisorientiert ausgerichtet und vermittelt auf diese Weise berufliche Handlungskompetenz. Die enge Verknüpfung von Theorie und Praxis ist ein grundsätzliches Anliegen des Bildungsganges. Grundlegende Kenntnisse zu vollständigen, beruflichen Handlungsabläufen werden implementiert.
Das Handlungsfeld wird in zwei Lernfelder gegliedert. Daraus werden für den Unterricht Lernsituationen abgeleitet. Inhaltliche Berührungspunkte mit anderen Handlungsfeldern und Fächern erfordern eine intensive Kooperation mit anderen Kolleginnen und Kollegen.
Die Wechselwirkung zwischen theoretischen Kenntnissen und praktischen Erfahrungen fördert die Fähigkeit zur Selbstwahrnehmung und Reflexion.
Der Einsatz unterschiedlicher Unterrichtsmethoden unter Verwendung digitaler Medien ist essenziell, um die Lebenswelt der Schülerinnen und Schüler sowie den Arbeitsalltag im hauswirtschaftlichen Bereich abzubilden.
Das Handlungsfeld wird von möglichst wenigen Lehrkräften unterrichtet, um eine enge didaktische und pädagogische Zusammenarbeit sowie eine optimale Verzahnung zwischen berufsfachlichen und berufspraktischen Inhalten zu gewährleisten.

Schuljahr 1

Vertiefung – Individualisiertes Lernen – Projektkompetenz (VIP)

35

Vertiefung

Individualisiertes Lernen

Projektkompetenz

z. B.
Übungen
Anwendungen
Wiederholungen
z. B.
Selbstorganisiertes Lernen
Lernvereinbarungen
Binnendifferenzierung
z. B.
Informationsbeschaffung
feste Lerngruppen
Rollenspiele
Mind-Map
SQ3R-Methode
Grundlagen der Präsentation
Lerntagebuch
Selbstreflexionsbögen
Betriebsbesichtigung
Die Themenauswahl des Projektunterrichts hat aus den nachfolgenden Bildungsplaneinheiten unter Beachtung Fächer verbindender Aspekte zu erfolgen.

BPE 1

Lernfeld - Analysieren des Berufsbildes, der Arbeitsbereiche und Rahmenbedingungen des hauswirtschaftlichen Einsatzgebietes

34

Die Schülerinnen und Schüler analysieren das Berufsbild Hauswirtschaft. Sie zeigen die Möglichkeiten der Fort- und Weiterbildung auf. Sie orientieren sich in den Fachräumen ihres Arbeitsgebietes.
Die Schülerinnen und Schüler erläutern die rechtlichen Hygienevorgaben und begründen die Notwendigkeit von Arbeits-, Gesundheits-, und Umweltschutz und wenden diese an. Sie leiten qualitätssichernde Maßnahmen für ihre fachpraktischen Tätigkeiten ab und erstellen Hygienepläne.
Die Schülerinnen und Schüler übertragen die Regeln der Arbeitsorganisation auf ihre Arbeitsbereiche. Sie gestalten ihren Arbeitsplatz aufgrund von ergonomischen und hygienischen Aspekten.

BPE 1.1

Die Schülerinnen und Schüler analysieren das Berufsfeld der Hauswirtschaft und beurteilen ihre Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten. Sie wenden die Regeln der Fachräume und Sicherheitsbestimmungen an. Sie führen die Entsorgung und das Recycling im Sinne der Nachhaltigkeit durch.

Berufliche Einsatzgebiete
Betriebsbesichtigung
Berufsbild
Einsatzbereiche, Berufsverbände
  • Kundenorientierung
  • Aufgabenbereiche
Dienstleistungsgedanke
Rollenverständnis
Möglichkeiten der Fort- und Weiterbildung

  • Hauswirtschaftliche Betriebsleiter:in
  • Hauswirtschaftsmeister:in
  • Technische Lehrkraft
weitere Zusatzqualifikationen
Fachräume

  • Fachraumordnung
  • Sicherheitsbestimmungen

  • Arbeitsplatzgestaltung
Greifräume, Ergonomie
  • Arbeitsorganisation

  • Entsorgung und Recycling
Ressourcen, Nachhaltigkeit, Planetary Health Diet

BPE 1.2

Die Schülerinnen und Schüler erläutern qualitätssichernde Maßnahmen, um mikrobielle Verunreinigungen in Lebensmitteln zu minimieren. Sie zeigen die Bedeutung der Hygiene für die Gesundheit des Menschen auf und wenden entsprechende Hygienemaßnahmen an.

Hygiene

  • Erstbelehrung nach IfSG
  • HACCP
  • Mikroorganismen und Schädlinge
  • Lebensmittelüberwachung
Personalhygiene, Betriebshygiene, Produkthygiene
Lebensmittelinfektionen, Lebensmittelvergiftung,
Abklatschprobe

BPE 1.3

Die Schülerinnen und Schüler nennen die gesetzlichen Regelungen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes. Sie leiten Maßnahmen und Methoden zur Vermeidung arbeitsbedingter Sicherheits- und Gesundheitsgefährdung ab und begründen diese.

Arbeits- und Gesundheitsschutz

  • Arbeitssicherheit
  • Jugendarbeitsschutz
  • Unfallschutz
Berufsgenossenschaft
Mutterschutzgesetz
Unfallanzeige, Sicherheitszeichen, Erste-Hilfe-Maßnahmen


BPE 2

Lernfeld - Grundlagen für das Arbeiten in hauswirtschaftlichen Betrieben

54

Die Schülerinnen und Schüler erkennen und beurteilen die Kommunikation als Grundlage für Beziehungsgestaltung. Sie leiten den persönlichen Einfluss auf das Arbeiten mit anderen Menschen ab und entwickeln Kompetenzen und Fähigkeiten für das Arbeiten im Team. Sie nehmen sich als Gruppenmitglied war, benennen Gruppendynamiken und erkennen dabei ihre Verantwortung innerhalb einer Gruppe. Die Schülerinnen und Schüler beurteilen die Bedürfnisse als Grundvoraussetzung für die eigene Reflexion, das Rollenverständnis und die Kommunikation. Sie analysieren ihr Auftreten und Erscheinungsbild in Zusammenhang mit der Wirkung auf andere Menschen.

BPE 2.1

Die Schülerinnen und Schüler geben die Mittel und Modelle der Kommunikation wieder. Sie bewerten deren Wirkung auf die Beziehung mit ihren Mitmenschen. Sie entwickeln eine wertschätzende personen- und situationsgerechte Kommunikation. Sie leiten präventive Maßnahmen zur Konfliktvermeidung und Lösungsmöglichkeiten bei Konfliktsituationen ab. Die Schülerinnen und Schüler wenden die visuelle Kommunikation an.

Kommunikation

  • Kommunikationsmodell nach
    Schulz von Thun

  • verbale und nonverbale Kommunikation

  • personen- und situationsorientierte Kommunikation

  • kommunikationsförderliches Verhalten
Strategien zur Prävention und Lösung von Konflikten, Gewaltfreie Kommunikation,
Inselmodell nach Birkenbihl (vgl. HF Personenbetreuende Dienstleistungen gestalten, BPE 4.1)
  • visuelle Kommunikation
Gestaltungsgrundlagen, Gestaltungsinstrumente analog und digital (vgl. HF Wohnumfeld zielgruppengerecht gestalten, BPE 1.4)

BPE 2.2

Die Schülerinnen und Schüler analysieren mit Hilfe ausgewählter Methoden ihre Verantwortung innerhalb einer Gruppe und leiten beziehungsfördernde Verhaltensregeln ab. Sie beschreiben Gruppen und untersuchen die eigene Rolle innerhalb einer Gruppe. Die Schülerinnen und Schüler diskutieren ihr Auftreten und Erscheinungsbild im privaten und Arbeitsumfeld. Sie formulieren Möglichkeiten ihre Außenwirkung entsprechend dem Umfeld anzupassen. Die Schülerinnen und Schüler führen exemplarisch das Modell der vollständigen Handlung durch.

Persönliche Voraussetzungen und Regeln für das Arbeiten im Team

  • Rollenverständnis
  • Selbst- und Fremdwahrnehmung
  • Konflikte in Gruppen
  • Reflexion
  • Feedback
Position, Status, Rollenstruktur
Rechte und Pflichten im Umgang mit anderen Menschen
Gruppenregeln, Gruppendruck, Gruppennormen
Auftreten und Erscheinungsbild

  • Außenwirkung
  • Interkulturelle Unterschiede
Arbeitsplatzbezogene Unterschiede (Seniorenheim, Kindergarten, usw.)
Vgl. Interkulturelle Kompetenz
Modell der vollständigen Handlung

BPE 2.3

Bedürfnisse erkennen und Maßnahmen zur Bedarfsdeckung ableiten. Die Schülerinnen und Schüler analysieren eigene Bedürfnisse und die Bedürfnisse anderer. Sie leiten Maßnahmen für eine zielgruppengerechte Bedarfsdeckung ab.

Bedürfnisse
Zielgruppenorientierte Bedarfsdeckung
Modelle nach Maslow, Grawe

BPE 2.4

Die Schülerinnen und Schüler ermitteln den ökonomischen Wert von Gütern. Sie werten die Einflüsse auf die Umwelt aus, die von der Erzeugung und Vermarktung der Güter ausgehen. Die Schülerinnen und Schüler leiten den sozialen Wert von Gütern ab. Sie begründen die Notwendigkeit einer ressourcenschonenden Lagerung.

Ökonomischer Wert

  • Kosten und Preis
Digitale Medien
Ökologischer Wert

  • ökologische und konventionelle Produktion
  • regionale und saisonale Erzeugung
  • Verpackungen
  • artgerechte Tierhaltung
  • Qualitätssiegel
  • Lagerhaltung
Pflanzenschutzmittelrückstände, Tierarzneimittelrückstände
Lebensmitteltransport, CO2- Bilanz


Gütesiegel, Biosiegel, Bezugsquellen
First-In – First-Out, Ressourcen
Sozialer Wert

  • fairer Konsum
  • faire Preise
Fairtrade-Siegel

BPE 2.5

Die Schülerinnen und Schüler wenden grundlegende Vorbereitungstechniken und -methoden der Lebensmittelverarbeitung unter Berücksichtigung der Hygiene, der Ergonomie und Arbeitsschutz ressourcenschonend an. Sie planen den fachgerechten Einsatz von küchentechnischen Geräten und übertragen ihre Kenntnisse in die praktischen Abläufe.

Vorbereitungstechniken und ‑methoden

  • Messen und Wiegen

  • Schneidewerkzeuge

  • Arbeits- und Hilfsmittel

  • Vorbereitungs- und Zerkleinerungstechniken
Ergonomie, Ressourcenschonung, Arbeitsschutz, Hygiene, vgl. HF Verpflegungsmanagement
  • küchentechnische Vorgänge
  • küchentechnische Maschinen und Geräte
Energieeffizienz

Zeit für Leistungsfeststellung

17

123

140

Operatorenliste

In den Zielformulierungen der Bildungsplaneinheiten werden Operatoren (= handlungsleitende Verben) verwendet. Diese Zielformulierungen legen fest, welche Anforderungen die Schülerinnen und Schüler in der Regel erfüllen. Zusammen mit der Zuordnung zu einem der drei Anforderungsbereiche (AFB; I: Reproduktion, II: Reorganisation, III: Transfer/Bewertung) dienen Operatoren einer Präzisierung der Zielformulierungen. Dies sichert das Erreichen des vorgesehenen Niveaus und die angemessene Interpretation der Standards.

Anforderungsbereiche


Anforderungsbereiche:
Anforderungsbereich I umfasst die Reproduktion und die Anwendung einfacher Sachverhalte und Fachmethoden, das Darstellen von Sachverhalten in vorgegebener Form sowie die Darstellung einfacher Bezüge.
Anforderungsbereich II umfasst die Reorganisation und das Übertragen komplexerer Sachverhalte und Fachmethoden, die situationsgerechte Anwendung von technischen Kommunikationsformen, die Wiedergabe von Bewertungsansätzen sowie das Herstellen von Bezügen, um technische Problemstellungen entsprechend den allgemeinen Regeln der Technik zu lösen.
Anforderungsbereich III umfasst das problembezogene Anwenden und Übertragen komplexer Sachverhalte und Fachmethoden, die situationsgerechte Auswahl von Kommunikationsformen, das Herstellen von Bezügen und das Bewerten von Sachverhalten.
Operator Erläuterung Zuordnung
Anforderungsbereiche
ableiten
auf der Grundlage relevanter Merkmale sachgerechte Schlüsse ziehen
II
abschätzen
auf der Grundlage von begründeten Überlegungen Größenordnungen angeben
II
analysieren, untersuchen
für eine gegebene Problem- oder Fragestellung systematisch bzw. kriteriengeleitet wichtige Bestandteile, Merkmale oder Eigenschaften eines Sachverhaltes oder eines Objektes erschließen und deren Beziehungen zueinander darstellen
II
anwenden, übertragen
einen bekannten Zusammenhang oder eine bekannte Methode zur Lösungsfindung bzw. Zielerreichung auf einen anderen, ggf. unbekannten Sachverhalt beziehen
II, III
aufbauen
Objekte und Geräte zielgerichtet anordnen und kombinieren
II
aufstellen
fachspezifische Formeln, Gleichungen, Gleichungssysteme, Reaktionsgleichungen oder Reaktionsmechanismen entwickeln
II
auswerten
Informationen (Daten, Einzelergebnisse o. a.) erfassen, in einen Zusammenhang stellen und daraus zielgerichtete Schlussfolgerungen ziehen
II, III
begründen
Sachverhalte oder Aussagen auf Regeln, Gesetzmäßigkeiten bzw. kausale Zusammenhänge oder weitere nachvollziehbare Argumente zurückführen
II
benennen, nennen, angeben
Elemente, Sachverhalte, Begriffe, Daten oder Fakten ohne Erläuterung und Wertung aufzählen
I
beraten
eine Entscheidungsfindung fachkompetent und zielgruppengerecht unterstützen
III
berechnen
Ergebnisse aus gegebenen Werten/Daten durch Rechenoperationen oder grafische Lösungsmethoden gewinnen
II
beschreiben
Strukturen, Situationen, Zusammenhänge, Prozesse und Eigenschaften genau, sachlich, strukturiert und fachsprachlich richtig mit eigenen Worten darstellen, dabei wird auf Erklärungen oder Wertungen verzichtet
I, II
bestimmen
Sachverhalte und Inhalte prägnant und kriteriengeleitet darstellen
I
bestätigen, beweisen, nachweisen, überprüfen, prüfen
die Gültigkeit, Schlüssigkeit und Berechtigung einer Aussage (z. B. Hypothese, Modell oder Naturgesetz) durch ein Experiment, eine logische Herleitung oder sachliche Argumentation belegen bzw. widerlegen
III
beurteilen, Stellung nehmen
zu einem Sachverhalt oder einer Aussage eine eigene, auf Fachwissen sowie fachlichen Methoden und Maßstäben begründete Position über deren Sinnhaftigkeit vertreten
III
bewerten, kritisch Stellung nehmen
zu einem Sachverhalt oder einer Aussage eine eigene, auf gesellschaftlich oder persönliche Wertvorstellungen begründete Position über deren Annehmbarkeit vertreten
III
charakterisieren
spezifischen Eigenheiten von Sachverhalten, Objekten, Vorgängen, Personen o. a. unter leitenden Gesichtspunkten herausarbeiten und darstellen
II
darstellen, darlegen
Sachverhalte, Strukturen, Zusammenhänge, Methoden oder Ergebnisse etc. unter einer bestimmten Fragestellung in geeigneten Kommunikationsformaten strukturiert und ggf. fachsprachlich wiedergeben
I, II
diskutieren, erörtern
Pro- und Kontra-Argumente zu einer Aussage bzw. Behauptung einander gegenüberstellen und abwägen
III
dokumentieren
Entscheidende Erklärungen, Herleitungen und Skizzen zu einem Sachverhalt bzw. Vorgang angeben und systematisch ordnen
I, II
durchführen
eine vorgegebene oder eigene Anleitung bzw. Anweisung umsetzen
I, II
einordnen, ordnen, zuordnen, kategorisieren, strukturieren
Begriffe, Gegenstände usw. auf der Grundlage bestimmter Merkmale systematisch einteilen; so wird deutlich, dass Zusammenhänge unter vorgegebenen oder selbst gewählten Gesichtspunkten begründet hergestellt werden
II
empfehlen
Produkte und Verhaltensweisen kunden- und situationsgerecht vorschlagen
II
entwickeln, entwerfen, gestalten
Wissen und Methoden zielgerichtet und ggf. kreativ miteinander verknüpfen, um eine eigenständige Antwort auf eine Annahme oder eine Lösung für eine Problemstellung zu erarbeiten oder weiterzuentwickeln
III
erklären
Strukturen, Prozesse oder Zusammenhänge eines Sachverhalts nachvollziehbar, verständlich und fachlich begründet zum Ausdruck bringen
I, II
erläutern
Wesentliches eines Sachverhalts, Gegenstands, Vorgangs etc. mithilfe von anschaulichen Beispielen oder durch zusätzliche Informationen verdeutlichen
II
ermitteln
einen Zusammenhang oder eine Lösung finden und das Ergebnis formulieren
I, II
erschließen
geforderte Informationen herausarbeiten oder Sachverhalte herleiten, die nicht explizit in dem zugrunde liegenden Material genannt werden
II
formulieren
Gefordertes knapp und präzise zum Ausdruck bringen
I
herstellen
nach anerkannten Regeln Zubereitungen aus Stoffen gewinnen, anfertigen, zubereiten, be- oder verarbeiten, umfüllen, abfüllen, abpacken und kennzeichnen
II, III
implementieren
Strukturen und/oder Prozesse mit Blick auf gegebene Rahmenbedingungen, Zielanforderungen sowie etwaige Regeln in einem System umsetzen
II, III
informieren
fachliche Informationen zielgruppengerecht aufbereiten und strukturieren
II
interpretieren, deuten
auf der Grundlage einer beschreibenden Analyse Erklärungsmöglichkeiten für Zusammenhänge und Wirkungsweisen mit Blick auf ein schlüssiges Gesamtverständnis aufzeigen
III
kennzeichnen
Markierungen, Symbole, Zeichen oder Etiketten anbringen, die geltenden Konventionen und/oder gesetzlichen Vorschriften entsprechen
II
optimieren
einen gegebenen technischen Sachverhalt, einen Quellcode oder eine gegebene technische Einrichtung so verändern, dass die geforderten Kriterien unter einem bestimmten Aspekt erfüllt werden
II, III
planen
die Schritte eines Arbeitsprozesses antizipieren und eine nachvollziehbare ergebnisorientierte Anordnung der Schritte vornehmen
III
präsentieren
Sachverhalte strukturiert, mediengestützt und adressatengerecht vortragen
II
skizzieren
Sachverhalte, Objekte, Strukturen oder Ergebnisse auf das Wesentliche reduzieren und übersichtlich darstellen
I
übersetzen
einen Sachverhalt oder einzelne Wörter und Phrasen wortgetreu in einer anderen Sprache wiedergeben
II
validieren, testen
Erbringung eines dokumentierten Nachweises, dass ein bestimmter Prozess oder ein System kontinuierlich eine Funktionalität/Produkt erzeugt, das die zuvor definierten Spezifikationen und Qualitätsmerkmale erfüllt
I
verallgemeinern
aus einer Einsicht eine Aussage formulieren, die für verschiedene Anwendungsbereiche Gültigkeit besitzt
II
verdrahten
Betriebsmittel nach einem vorgegebenen Anschluss‑/ Stromlaufplan systematisch elektrisch miteinander verbinden
I, II
vergleichen, gegenüberstellen, unterscheiden
nach vorgegebenen oder selbst gewählten Gesichtspunkten problembezogen Gemeinsamkeiten, Ähnlichkeiten und Unterschiede ermitteln und gegenüberstellen sowie auf dieser Grundlage ggf. ein gewichtetes Ergebnis formulieren
II
wiedergeben
wesentliche Information und/oder deren Zusammenhänge strukturiert zusammenfassen
I
zeichnen
einen beobachtbaren oder gegebenen Sachverhalt mit grafischen Mitteln und ggf. unter Einhaltung von fachlichen Konventionen (z. B. Symbole, Perspektiven etc.) darstellen
I, II
zeigen, aufzeigen
Sachverhalte, Prozesse o. a. sachlich beschreiben und erläutern
I, II
zusammenfassen
das Wesentliche sachbezogen, konzentriert sowie inhaltlich und sprachlich strukturiert mit eigenen Worten wiedergeben
I, II

Amtsblatt des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg

Stuttgart, Datum
Bildungsplan für das Berufskolleg
hier:
Berufskolleg für technische Assistenten (Bildungsplan zur Erprobung)
Vom Datum
Aktenzeichen

I.

II.

Für das Berufskolleg gilt der als Anlage beigefügte Bildungsplan.
Der Bildungsplan tritt
für das Schuljahr 1 am 1. August 2023
für das Schuljahr 2 am 1. August 2024
in Kraft.

Zum Zeitpunkt des jeweiligen Inkrafttretens tritt der im Lehrplanheft 2/2008 in diesem Fach veröffentlichte Lehrplan für die zweijährige zur Prüfung der Fachschulreife führende Berufsfachschule vom 08.08.2008, Band 1 (Az. 45-6512-2220/51) außer Kraft.
Fachname – Bildungsplan zur Erprobung
Bildungsplan für das Berufskolleg
Richtung (z.B. Biologisch technische Assistenten)
Schwerpunkt BIB

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