3.3.3.6 Sprachmittlung |
3.3.3.6 Sprachmittlung
Die Schülerinnen und Schüler können wesentliche Inhalte und Absichten authentischer Texte – punktuell auch zu
abstrakten und komplexen Themen – sowohl schriftlich als auch mündlich adressatengerecht und situationsangemessen in die jeweils
andere Sprache übertragen.
Die Schülerinnen und Schüler können
(1)
wesentliche Inhalte von Texten in der jeweils anderen Sprache
zusammenfassen
|
|
|
(2)
in interkulturellen Situationen relevante Inhalte und Absichten
adressatengerecht und situationsangemessen wiedergeben
|
|
|
|
(3)
nicht zu lange Textauszüge, falls erforderlich, genau übersetzen (beispielsweise Zitate, für den Adressaten wesentliche
Aussagen)
|
|
|
(4)
für das interkulturelle Verstehen erforderliche Aspekte bei
Bedarf erklären
|
|
|
|
|
(5)
bei der Vermittlung von Informationen Hilfsmittel angemessen
nutzen (zum Beispiel Wörterbücher)
|
|
|
|
(6)
Kompensationsstrategien anwenden (zum Beispiel Periphrase, inhaltliche und sprachliche Vereinfachung, automatisierte Redewendungen,
Rückgriff auf Internationalismen)
|
|
|
BP2016BW_ALLG_GYM_ITAL3_PK_01, PG_02
|
|
|
|