3.1.3.6 Sprachmittlung |
3.1.3.6 Sprachmittlung
Die Schülerinnen und Schüler können in
zweisprachigen Kommunikationssituationen – auch unter
Anwendung von Hilfsmitteln und Strategien – relevante, leicht
erkennbare vertraute Inhalte sachgerecht mündlich und
schriftlich in die jeweils andere Sprache übertragen.
Die Schülerinnen und Schüler können
(1)
den zentralen Inhalt einer deutlich artikulierten
mündlichen Mitteilung mit frequentem Vokabular in die jeweils
andere Sprache übertragen
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(2)
aus Gesprächen in der Standardsprache über ihnen
vertraute Themen mehrere leicht erkennbare Informationen entnehmen
und diese sachgerecht in die jeweils andere Sprache
übertragen
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(3)
aus didaktisierten und authentischen Texten mit klarer
Strukturierung und frequentem Wortschatz, die ein ihnen vertrautes
Thema behandeln, mehrere leicht erkennbare Informationen
entnehmen und diese sachgerecht in die jeweils andere Sprache
übertragen
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(5)
in Gesprächen ihr Verständnis sichern, indem sie
geeignete Techniken sowie automatisierte Strukturen einsetzen (zum
Beispiel Formen des Nachfragens beim Gesprächspartner, Bitte
um Wiederholung, Formulierung des Nichtverstehens)
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(6)
Gestik, Mimik und Situation nutzen, um das vom
Gesprächspartner Gemeinte leichter zu erschließen oder
den Sinn eigener Worte zu verdeutlichen
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(7)
Hilfsmittel, wie zum Beispiel Wörterbücher,
gegebenenfalls mit Unterstützung einsetzen
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(8)
zur Vermittlung des von ihnen Gemeinten einfache
sprachliche Techniken einsetzen (zum Beispiel Angabe eines
Beispiels, Synonyme, bekannte Internationalismen)
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BP2016BW_ALLG_GYM_F2_PK_02, PG_02, BP2016BW_ALLG_GYM_E1_IK_5-6_03_06_04
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