3.1.3.6 Sprachmittlung |
3.1.3.6 Sprachmittlung
Die Schülerinnen und Schüler können wesentliche Inhalte mündlicher oder schriftlicher Texte zu ihnen vertrauten
Themen sowohl mündlich als auch schriftlich möglichst adressatengerecht und weitgehend situationsangemessen in die jeweils andere
Sprache mitteln.
Hierzu nutzen sie sowohl grundlegende Techniken und Strategien als auch analoge und/oder digitale Medien.
Die Schülerinnen und Schüler können
(1)
in interkulturellen Situationen wesentliche Inhalte und Absichten weitgehend adressatengerecht in die jeweils andere Sprache
übertragen und gegebenenfalls auf Nachfragen reagieren
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(2)
wesentliche Inhalte bei ihnen vertrauten Themen in der jeweils anderen Sprache möglichst adressatengerecht und situationsangemessen
zusammenfassen
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BP2016BW_ALLG_GMSO_JAP4_PK_01, BO_01
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(3)
Gestik und Mimik verstehen und angemessen darauf reagieren
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(4)
im Bedarfsfall kurze, sprachlich vetraute Textauszüge genau übersetzen (zum Beispiel Slogans, Überschriften,
Hinweisschilder)
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(5)
bei der Wiedergabe in der jeweils anderen Sprache die eigene interkulturelle Kompetenz nutzen und entsprechende kommunikative Strategien
auswählen und anwenden (zum Beispiel Strategien des Hör‑/Hörsehverstehens, des Leseverstehens, des Sprechens und Schreibens
sowie der Text- und Medienkompetenz)
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BP2016BW_ALLG_GMSO_JAP4_IK_11-12-13_02_00, BTV_08, BTV_06, PG_02
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(6)
bei der Vermittlung von Informationen Hilfsmittel angemessen nutzen (zum Beispiel (digitale) Nachschlagewerke, (digitale) zweisprachige
Wörterbücher, (digitale) kanji-Lexika, Bildmaterial, Redemittellisten, Internet)
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(7)
Kompensationsstrategien anwenden (zum Beispiel Paraphrasierungen, Vereinfachungen, Gestik und Mimik, Nachfragen, Rückgriff auf
englische Begriffe und Internationalismen)
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BP2016BW_ALLG_GMSO_JAP4_PK_02, MB_03, PG_02, PG_01
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