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3.3.4 Praxisfeld Musik und Bewegung (Wahlpflichtbereich)

Die Schülerinnen und Schüler gestalten ein Praxisfeld aus dem Wahlpflichtbereich in Klasse 10 und können damit bereits in Klasse 8 oder 9 beginnen.

Praxisfelder Wahlpflichtbereich:

  • Musik und Bewegung

  • Musik und Theater

  • Musik und Medien

Die Schülerinnen und Schüler können ein projektorientiertes Vorhaben gestalten, in dem sie Körperbewegungen in Beziehung zu musikalischen Parametern setzen und damit Ausdruck, Wirkung und dramaturgische Funktion der Musik individuell wiedergeben. Dabei gehen sie bewusst mit den Elementen Raum und Zeit um. Sie können zu Musik aus verschiedenen Epochen und Kulturen selbstständig eigene Bewegungsabläufe ausführen, experimentell gestalten und sie in der Gruppe als wiederholbare Choreografien entwickeln und präsentieren.

Die Schülerinnen und Schüler können

G

M

E

Gestalten und erleben

Musik verstehen

Musik reflektieren

Hinweise:

zu (1): Bewegungen mit Fingern, Händen, Armen, Kopf, Schultern, Hüfte, Beinen – getrennt voneinander und zusammen, Pantomime, Spiegel, Schatten; Puls, Tempo, Beschleunigung und Verlangsamung, Wechsel von Stille und Klang, Nähe und Distanz, Spannung und Entspannung, Dirigieren

zu (2): naheliegende Charaktere: Würde, Feier, Spiel, Kampf, Angst, Zorn, Eile beziehungsweise weich – hart, fließend stockend, bewegt ruhig, hoch tief; dramaturgische Funktionen: Dialog, Steigerung, Auseinandersetzung, Höhepunkt, Epilog; Musik erfinden, hier ausgehend von der Improvisation, vom spielerischen Prozess

zu (3): von einfachen Formabläufen wie ABA-Formen, Rondo mit möglichen Ausweitungen bis hin zu Variation, Menuett, Kanon, Fuge

zu (4): auch zu von Schülerinnen und Schülern ausgewählten Musikstücken, Gestaltung auch in Form einer Handlung, einer – pantomimisch erzählten – Geschichte, auch unter Einbeziehung von Sprache, Gesang, Gegenständen, Bildimpulsen und Lichtgestaltung

zu (5): Beschreibungen ausgehend von der solitären Umsetzung eines Parameters (beispielsweise Dynamik) über die Umsetzung mehrerer Parameter durch verschiedene Akteure oder Gruppen (beispielsweise Dynamik und Melodik) bis hin zur gleichzeitigen Umsetzung mehrerer Parameter durch eine Person

zu (6): Beschreibung der grundlegenden formalen Prinzipien Wiederholung, Veränderung und Kontrast und Beschreibung zu den jeweils anfallenden Formteilen wie beispielsweise Intro, Outro, Refrain, Reprise, Prolog

zu (7): Dokumentation als grafische Merkhilfe, analog der traditionellen Tanzschriften und als Videodokumentation

zu (8): auch mittels gemeinsam besuchter Tanzvorstellungen und Ballettaufführungen beziehungswiese auch im Zusammenhang mit dem Besuch einer Tanz- oder Ballettformation oder einer entsprechenden pädagogischen Einrichtung

zu (9): Tanz als Kunstform, Ritus, Freizeitbeschäftigung, Betrachtung unter künstlerisch-ästhetischen, weltanschaulichen, religiösen, gesundheitsfördernden, kommerziellen Aspekten

zu (10): Kontakte zu professionellen Akteuren einschließlich Nachwuchsförderung in Ballettschulen, Tanzschulen und andere


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