3.2.3.7 Verfügen über sprachliche Mittel: Wortschatz |
3.2.3.7 Verfügen über sprachliche Mittel: Wortschatz
Die Schülerinnen und Schüler verfügen über
einen Basiswortschatz, der es ihnen ermöglicht, sich
schriftlich und mündlich zu den Themen des Bildungsplans zu
äußern sowie nicht zu komplexe Texte zu rezipieren. Sie
sind in der Lage, ihren vorhandenen Wortschatz zu erweitern.
Die Schülerinnen und Schüler können
(1)
einen allgemeinen und themenspezifischen Wortschatz entsprechend
der Textsorte, Situation und Intention angemessen einsetzen, wenn
es um vertraute Themen geht
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(2)
ihren aktiven Wortschatz in Bezug auf grundlegende Regeln
richtig anwenden und sich bei der Sprachproduktion korrigieren
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(3)
neue lexikalische Einheiten durch Kontext und Vorwissen
erschließen und in den eigenen Wortschatz aufnehmen
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(4)
Wortschatzlücken durch Semantisierungstechniken wie
Paraphrase, Beispielsatz, Synonym, Antonym, Oberbegriff, Gestik und
Mimik füllen
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(5)
Techniken des Vokabellernens anwenden (Lernkartei, digitaler
Vokabeltrainer)
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(6)
zweisprachige Wörterbücher (auch digitale) nutzen
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BP2016BW_ALLG_GYM_RU2_PK_02, BP2016BW_ALLG_GYM_F2_IK_9-10_03_07, PG_02
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