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3.3.6 Praxisfeld Musik und Medien (Wahlpflichtbereich)
Die Schülerinnen und Schüler gestalten ein Praxisfeld aus dem Wahlpflichtbereich in Klasse 9/10.
Praxisfelder Wahlpflichtbereich:
– Musik und Bewegung
– Musik und Theater
– Musik und Medien
Die Schülerinnen und Schüler können mithilfe von digitalen Medien ein projektorientiertes Vorhaben gestalten. Dabei wenden sie erworbene Kompetenzen aus der traditionellen Musikpraxis an und verknüpfen diese mit Spezifika des digitalen Musizierens. Sie stellen ihre Arbeitsergebnisse in einer geeigneten Präsentationsform dar. Durch die aktive und reflektierte Auseinandersetzung mit digitalen Medienprodukten und deren Gestaltungsmöglichkeiten erlangen die Schülerinnen und Schüler musikbezogenes Medienwissen. Im Hinblick auf die Mediennutzung können sie als Urheber oder Konsument von Medienprodukten Beurteilungen vornehmen und diese begründen.
Die Schülerinnen und Schüler können
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Hinweise:
zu (1): Grundfunktionen der Eingabe, Verarbeitung und Ausgabe selbstständig bedienen, einfache Einstellungen eigenständig und sachgerecht vornehmen
zu (2): Anwendung musikpraktischer Fertigkeiten und Kenntnisse; Experimentieren mit Klängen stil‑/gattungsfrei oder ‑gebunden
zu (3): Möglichkeiten, Musik und andere Künste in Beziehung zu bringen (Intermediale Gestaltung) unter den Aspekten Idee, Gedanke, Stimmung, Handlung
zu (4): Medienbeiträge unter dem Aspekt der Partizipation beziehungsweise Kommunikation oder auch der Manipulation erstellen, Möglichkeiten der Veröffentlichung erproben
zu (5): Möglichkeiten verschiedener einfacher audiovisueller Medien kennen, deren Vor- und Nachteile gegeneinander abwägen, auch im Hinblick auf die eigene Praxis
zu (6): Zusammenhang zwischen akustischer und visueller Gestaltung mit Elementen wie Klang, Licht, Bewegung, Sprache, Bild, Video
zu (7): Chancen, Möglichkeiten (schuleigene und externe), aber auch Grenzen und Risiken, Erkunden der regionalen Medienlandschaft
zu (8): Einsatz künstlerischer Gestaltungsmittel im Hinblick auf Inhalt, Adressat und Intention, Medienwirkung: Beispielsweise Unterscheidung von Information, Unterhaltung, Werbung
zu (9): Urheberrecht, Jugendmedienschutz, Datenschutz, durch Rechtsbewusstsein gesteuertes Handeln, künstlerische Freiheit und ihre Grenzen
zu (10): Motive für die Nutzung und eigene Gestaltung von Medien, beispielsweise Entspannung, Selbstdarstellung, Kommunikation, Gefahren und präventive Handlungsstrategien