3.1.3.6 Sprachmittlung |
3.1.3.6 Sprachmittlung
Die Schülerinnen und Schüler können wesentliche
Inhalte und Absichten von Texten zu ihnen vertrauten Themen sowohl
schriftlich als auch mündlich weitgehend adressatengerecht und
situationsangemessen in die jeweils andere Sprache
übertragen.
Die Schülerinnen und Schüler können
(1)
wesentliche Inhalte von Texten in der jeweils anderen Sprache
zusammenfassen
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(2)
in interkulturellen Situationen Inhalte und Absichten
adressatengerecht und situationsangemessen wiedergeben
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(3)
[wird in der spät beginnenden Fremdsprache nicht geschult]
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(4)
für das interkulturelle Verstehen erforderliche Aspekte bei
Bedarf erklären
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(5)
bei der Vermittlung von Informationen Hilfsmittel nutzen (zum
Beispiel Wörterbücher)
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(6)
bekannte Kompensationsstrategien anwenden (zum Beispiel
Paraphrase, Nachfrage, Rückgriff auf andere Fremdsprachen)
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BP2016BW_ALLG_GMSO_ITAL4_PK_02, PG_02
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