3.2.3.3 Sprechen – an Gesprächen teilnehmen |
3.2.3.3 Sprechen – an Gesprächen teilnehmen
Die Schülerinnen und Schüler können sich weitgehend flüssig, sprachlich korrekt und adressatengerecht sowie
situationsangemessen an Gesprächen auch über wenig vertraute und abstrakte Themen beteiligen.
Sie verfügen über adäquate Strategien, um in Sprechsituationen angemessen zu interagieren.
Die Schülerinnen und Schüler können
(1)
ein adressatengerechtes und situationsangemessenes Gespräch
beginnen, aufrechterhalten und beenden, dabei den
Gesprächsverlauf aktiv gestalten und sich spontan und
weitgehend flüssig äußern
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(2)
Diskussionen zu vertrauten, auch abstrakten Themen
führen
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(3)
in Gesprächen und Diskussionen zu aktuellen wie generell
bedeutsamen Sachverhalten Stellung beziehen
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(4)
auf Äußerungen, Nachfragen, Kommentare und
Einwände anderer sprachlich und interkulturell angemessen
reagieren, indem sie gegebenenfalls Erläuterungen geben oder
den eigenen Standpunkt darlegen
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(5)
in Diskussionen verschiedene Perspektiven einnehmen und
sprachlich differenziert formulieren (zum Beispiel eine zugewiesene
Rolle in einer Debatte)
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BO_01, BTV_06, BNE_05, PG_01
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(6)
verbale und nonverbale Gesprächskonventionen
situationsangemessen selbstständig anwenden (zum Beispiel
Gespräche auf verschiedene Weise eröffnen,
fortführen, aufrechterhalten und beenden, aktives Zuhören
signalisieren)
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(7)
geeignete kommunikative Strategien einsetzen, um mit
Nichtverstehen und Missverständnissen angemessen umzugehen
(zum Beispiel Kompensationsstrategien)
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BP2016BW_ALLG_GMSO_SPA3_PK_01, BP2016BW_ALLG_GMSO_SPA3_PK_02, BP2016BW_ALLG_GMSO_SPA3_IK_12-13-LF_03_01, BP2016BW_ALLG_GMSO_SPA3_IK_12-13-LF_03_04, BP2016BW_ALLG_GMSO_SPA3_IK_12-13-LF_03_06, BP2016BW_ALLG_GMSO_SPA3_IK_12-13-LF_04_00
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