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2.2 Urteilskompetenz
Die Schülerinnen und Schüler können ökonomische Handlungsalternativen bewerten (I) und deren Grenzen aufgrund der Kooperationsbedingungen anderer Akteure (II) sowie von Ordnungs- und Systembedingungen (III) beurteilen. Sie können beurteilen, inwieweit diese durch individuelles und kollektives Verhalten gestaltet werden können (III). | ||||||||||
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