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4. Operatoren

Den in den Fächern Biologie, Chemie, Naturwissenschaft und Technik (NwT), Physik und in dem Fächerverbund Biologie, Naturphänomene und Technik (BNT) genutzten Operatoren liegt eine gemeinsame Beschreibung zugrunde.

In den Standards für inhaltsbezogene Kompetenzen werden Operatoren (handlungsleitende Verben) verwendet. Diese sind in der vorliegenden Liste aufgeführt. Standards legen fest, welchen Anforderungen die Schülerinnen und Schüler gerecht werden müssen. Daher werden die Operatoren in der Regel nach drei Anforderungsbereichen (AFB) gegliedert:

  • Reproduktion (AFB I)
  • Reorganisation (AFB II)
  • Transfer/Bewertung (AFB III)

In der Regel können Operatoren je nach inhaltlichem Kontext und unterrichtlichem Vorlauf in jeden der drei Anforderungsbereiche eingeordnet werden. Im Folgenden wird den Operatoren der überwiegend in Betracht kommende Anforderungsbereich zugeordnet.

Operatoren Beschreibung AFB
ableiten auf der Grundlage von Erkenntnissen sachgerechte Schlüsse ziehen II
anwenden einen bekannten Zusammenhang oder eine bekannte Methode auf einen anderen Sachverhalt beziehen II
benennen Fachbegriffe kriteriengeleitet zuordnen I
berechnen rechnerische Generierung eines Ergebnisses II
beschreiben Strukturen, Sachverhalte, Prozesse und Eigenschaften von Objekten in der Regel unter Verwendung der Fachsprache wiedergeben II
bewerten einen Sachverhalt nach fachwissenschaftlichen oder fachmethodischen Kriterien, persönlichem oder gesellschaftlichem Wertebezug begründet einschätzen III
darstellen Sachverhalte, Zusammenhänge, Methoden und Ergebnisse strukturiert wiedergeben II
durchführen eine vorgegebene oder eigene Anleitung (zum Beispiel für ein Experiment oder einen Arbeitsauftrag) umsetzen I
erkennen kognitiver Prozess der Abstraktion, bei dem eine Wahrnehmung einem Begriff oder Konzept zugeordnet wird, dieser Prozess ist nur durch beobachtbare Folgehandlungen operationalisierbar I
erklären Strukturen, Prozesse und Zusammenhänge eines Sachverhalts erfassen sowie auf allgemeine Aussagen und Gesetze unter Verwendung der Fachsprache zurückführen II
erläutern Strukturen, Prozesse, Zusammenhänge etc. des Sachverhaltes erfassen und auf allgemeine Aussagen/Gesetze zurückführen und durch zusätzliche Informationen oder Beispiele verständlich machen II
ermitteln ein Ergebnis rechnerisch, grafisch oder experimentell bestimmen II
erstellen (Diagramme) Zusammenhänge zwischen Größen in einem Koordinatensystem darstellen I
experimentell aufzeichnen Daten mit geeigneten Messgeräten (gegebenenfalls auch mit digitalen Messwerterfassungssystemen) erfassen und strukturieren I
interpretieren Sachverhalte, Zusammenhänge in Hinblick auf Erklärungsmöglichkeiten untersuchen und abwägend herausstellen III
klassifizieren, ordnen Begriffe, Gegenstände etc. auf der Grundlage bestimmter Merkmale systematisch einteilen II
lösen Gleichungen (insbesondere Differentialgleichungen) zielorientiert mathematisch umformen II
messen experimentelle Daten unter Berücksichtigung der Messvorschriften bestimmen II
nennen Elemente, Sachverhalte, Begriffe, Daten, Fakten ohne Erläuterung wiedergeben I
untersuchen Sachverhalte oder Objekte zielorientiert erkunden, Merkmale und Zusammenhänge herausarbeiten II
vergleichen Gemeinsamkeiten und Unterschiede herausarbeiten II

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