3.1.3.6 Sprachmittlung |
3.1.3.6 Sprachmittlung
Die Schülerinnen und Schüler können in
zweisprachigen Kommunikationssituationen – auch unter
Anwendung von Hilfsmitteln und Strategien – relevante,
überwiegend vertraute Inhalte sach- und situationsgerecht
mündlich und schriftlich in die jeweils andere Sprache
übertragen.
Die Schülerinnen und Schüler können
(1)
deutlich artikulierte, klar strukturierte mündliche
Mitteilungen und Redebeiträge mit vertrauten Inhalten und
frequentem Vokabular in die jeweils andere Sprache
übertragen
|
|
|
(2)
aus Gesprächen über ihnen weitgehend vertraute Themen, die überwiegend in der Standardsprache erfolgen, mehrere relevante
Informationen entnehmen und diese sach‑, adressaten- und situationsgerecht in die jeweils andere Sprache übertragen
|
|
|
BP2016BW_ALLG_GMSO_F4_PK_01
|
|
|
(3)
aus didaktisierten und authentischen Texten mit klarer
Strukturierung und weitgehend frequentem Wortschatz, die ein ihnen
vertrautes Thema behandeln, die relevanten Informationen entnehmen
und diese sach- und situationsgerecht in die jeweils andere Sprache
übertragen
|
|
|
|
(4)
in Gesprächen ihr Verständnis sichern, indem sie geeignete situationsgerechte Techniken einsetzen (zum Beispiel Bitte um
Wiederholung, nonverbale Formen des aktiven Zuhörens wie Nicken, Stirnrunzeln und Lächeln)
|
|
|
(5)
Gestik, Mimik und Situation nutzen, um das von der Gesprächspartnerin / vom Gesprächspartner Gemeinte leichter zu
erschließen oder den Sinn eigener Worte zu verdeutlichen
|
|
|
(6)
Hilfsmittel, wie zum Beispiel Wörterbücher,
selbstständig einsetzen
|
|
|
(7)
zur Vermittlung des von ihnen Gemeinten einfache Techniken einsetzen (unter anderem Angabe eines Beispiels)
|
|
|
BP2016BW_ALLG_GMSO_F4_PK_02, PG_02
|
|
|
|