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4. Operatoren
In den Standards für inhaltsbezogene Kompetenzen werden Operatoren (handlungsleitende Verben) verwendet. Diese sind in der vorliegenden Liste aufgeführt. Standards legen fest, welchen Anforderungen die Schülerinnen und Schüler gerecht werden müssen. Daher werden Operatoren in der Regel nach drei Anforderungsbereichen (AFB) gegliedert. Die Beschreibung dieser Anforderungsbereiche entspricht den KMK-Standards für die fortgeführte Fremdsprache 2012:
- Anforderungsbereich I umfasst das Wiedergeben von Sachverhalten und Kenntnissen im gelernten Zusammenhang, die Verständnissicherung sowie das Anwenden und Beschreiben geübter Arbeitstechniken und Verfahren.
- Anforderungsbereich II umfasst das selbstständige Auswählen, Anordnen, Verarbeiten, Erklären und Darstellen bekannter Sachverhalte unter vorgegebenen Gesichtspunkten in einem durch Übung bekannten Zusammenhang und das selbstständige Übertragen und Anwenden des Gelernten auf vergleichbare neue Zusammenhänge und Sachverhalte.
- Anforderungsbereich III umfasst das Verarbeiten komplexer Sachverhalte mit dem Ziel, zu selbstständigen Lösungen, Gestaltungen oder Deutungen, Folgerungen, Verallgemeinerungen, Begründungen und Wertungen zu gelangen.
Nicht in allen Fällen ist eine eindeutige Zuordnung eines Operators zu einem Anforderungsbereich möglich.
Operatoren | Beschreibung | AFB |
---|---|---|
(sich) äußern, ausdrücken | Aussagen zu einem Thema machen, Gedanken zum Ausdruck bringen, auch ungeordnet oder unvollständig | I, II |
analysieren | inhaltliche und/oder sprachliche Aspekte eines Textes (zum Beispiel Strukturen, Motive, Intention) herausarbeiten und erklären | II, III |
an‑/verwenden, nutzen, einsetzen, beachten | sprachliche und inhaltliche Kenntnisse sowie Methoden und Lernstrategien durch Abstraktion und Transfer in anderen Kontexten nutzbar machen, Regeln und Konventionen zur Kenntnis nehmen und bewusst einhalten | II, III |
(korrekt) aussprechen, schreiben, vortragen | Aussprache, Intonationsmuster und Schreibweise von Wörtern und Sätzen korrekt umsetzen | I |
austauschen | sich im Gespräch gegenseitig Fragen stellen und Informationen über Sachverhalte, Meinungen, Positionen geben | I, II, III |
ein Gespräch / eine Diskussion beginnen, aufrechterhalten (fortführen) und beenden | ein Gespräch / eine Diskussion unter Anwendung soziokulturellen Wissens sowie unter Verwendung geeigneter sprachlicher Mittel (auch Floskeln und Wendungen) und Gesprächsstrategien adressatengerecht führen | III |
begründen | Positionen, Auffassungen oder Urteile durch Argumente stützen oder widerlegen | II, III |
belegen | eine Deutungshypothese durch Verweis auf spezifische Textstellen nachweisen | I |
(be‑)nennen | Sachverhalte präzise bezeichnen, aufzählen oder auflisten | I |
beschreiben | Gegenstände, Personen und Vorgänge sachlich und präzise darstellen | I, II |
bewerten | Sachverhalte, Aussagen, Positionen, Maßnahmen, Lösungen auf ihre Vor- und Nachteile hin prüfen und darauf basierend zu einem begründeten Urteil gelangen | III |
in Beziehung setzen | einen Sachverhalt, ein Zitat oder ein Argument aspekt- und kriterienorientiert mit einem anderen kombinieren oder in einen neuen (gegebenenfalls übergeordneten) Zusammenhang stellen | III |
darstellen, darlegen | Sachverhalte, Positionen sachbezogen ausführen | II |
erkennen, identifizieren | (gelernte) sprachliche oder inhaltliche Sachverhalte (auch Strukturen und Sprechintentionen) in Texten erfassen | I |
erklären | Sachverhalte so darstellen, dass Zusammenhänge (wie Ursache, Folge) klar werden, auch unter Verwendung geeigneter Beispiele | II |
erörtern | eine vorgegebene Problemstellung unter Abwägung von Argumenten diskutieren und zu einem begründeten Urteil kommen | III |
erschließen | einen sprachlichen oder inhaltlichen Sachverhalt aus dem Kontext heraus und/oder unter Anwendung textexternen Wissens herleiten | II, III |
(nach‑)erzählen | Erlebtes, Erdachtes, Gehörtes oder Gelesenes mit narrativer Struktur ausführen | II, III |
formulieren | Inhalte, Sachverhalte mit eigenen Worten und unter Beachtung sprachlicher Regeln zum Ausdruck bringen | I |
herausarbeiten | Teilaspekte (zum Beispiel Strukturen, Leitgedanken, Strategien) aus einem Textganzen herauslösen und auf Wesentliches konzentriert darlegen | II, III |
Informationen entnehmen | explizite oder implizite Aussagen in einem Text erfassen | I, II, III |
interpretieren | den Sinngehalt eines Textes unter Berücksichtigung des Inhalts, des Aufbaus, der sprachlichen Mittel sowie textexterner Aspekte (zum Beispiel historischer, sozialer) erklären | III |
kommentieren | einen Sachverhalt oder eine Fragestellung kritisch beleuchten beziehungsweise Anmerkungen zu einem Sachverhalt machen | III |
Leerstellen füllen | fiktionale Texte sach‑, textsorten- und/oder aufgabengerecht erweitern | III |
nachschlagen | Informationen (lexikalische Einheiten, grammatische Phänomene, Aussprache) zur Texterschließung oder zur Textproduktion gezielt in adäquaten Nachschlagewerken auffinden und nutzbar machen | I |
eine Perspektive übernehmen | sich in eine bestimmte Person oder Rolle hineinversetzen | III |
präsentieren | Sachverhalte unterschiedlicher Komplexität der Klasse oder einem Publikum vorstellen, gegebenenfalls unter Einsatz geeigneter Präsentationstechniken und ‑medien | III |
reagieren | Äußerungen einer Gesprächspartnerin / eines Gesprächspartners angemessen verbal und/oder nonverbal begegnen | I, II, III |
eine Rolle gestalten | eine Rolle sprachlich und inhaltlich erarbeiten und ausfüllen (szenische Interpretation einer Figur, ausgehend von einer Textvorlage oder einer von Schülerinnen und Schülern ausgearbeiteten Gestaltung einer Leerstelle) | III |
Stellung beziehen, den eigenen Standpunkt vertreten | den eigenen Standpunkt mit geeigneten Argumenten begründet darlegen beziehungsweise in einer Diskussion verteidigen | III |
strukturieren | nach vorgegebenen oder eigenen Kriterien ordnen | II |
überarbeiten | einen Text anhand bekannter Kriterien und Regeln auf seine Richtigkeit und/oder auf seine stilistische Qualität hin prüfen und gegebenenfalls verbessern | II |
übersetzen | Sachverhalte in einer anderen Sprache präzise wiedergeben | II |
übertragen | Inhalte von Texten sach‑, adressaten- und situationsgerecht zusammenfassen und sinngemäß in der jeweils anderen Sprache wiedergeben | II |
einen Text umgestalten | einen Text textsortengerecht umschreiben (zum Beispiel anderer Schluss) oder in eine andere Textsorte überführen | III |
einen Text verfassen | einen Text unter Anwendung der erforderlichen Textsortenmerkmale schreiben (zum Beispiel innerer Monolog, Tagebucheintrag, Brief) | III |
vergleichen | Gemeinsamkeiten und Unterschiede zwischen Sachverhalten, Standpunkten und Personen feststellen und Schlüsse ziehen | II, III |
versprachlichen | diskontinuierliche Texte, Bilder und Bildsequenzen unter Verwendung angemessener Redemittel präzise und sachbezogen in kontinuierliche Texte übertragen | III |
(global, detailliert, selektiv) verstehen | einem Text – je nach Lese- oder Hörabsicht – Informationen entnehmen, die aus dem Textganzen, aus für das Textverständnis relevanten Details oder aus ausgewählten Einzeltextstellen hervorgehen | I |
wiedergeben | Textinhalte mit eigenen Worten ausführen | I |
zuordnen, unterscheiden | einzelne Inhalte (zum Beispiel Laute) einer vorgegebenen Kategorie zuweisen | I |
zusammenfassen | Texte beziehungsweise einzelne Textaspekte sachbezogen, strukturiert und auf das Wesentliche begrenzt wiedergeben | II |