3.4.4.2 Angewandte Ethik |
3.4.4.2 Angewandte Ethik
Die Schülerinnen und Schüler können mindestens
zwei Bereiche der Angewandten Ethik in Grundzügen
charakterisieren. Sie können Chancen und Risiken darlegen,
ethisch-moralische Probleme identifizieren und Wertekonflikte
herausarbeiten. Sie können zu diesen Problemfällen der
Angewandten Ethik begründet Stellung nehmen und bei der
Urteilsfindung moralphilosophische und verantwortungsethische
Begründungsansätze einbeziehen. Sie können
Entscheidungs- oder Handlungsmöglichkeiten erarbeiten,
diskutieren und begründet beurteilen.
Die Schülerinnen und Schüler können
(1)
Bereiche der Angewandten Ethik in ihren Grundlagen und ihrer
ethischen Relevanz beschreiben (zum Beispiel Naturethik,
Technikethik, Medizinethik, Medienethik, Wissenschaftsethik,
Wirtschaftsethik) und im Zusammenhang mit Vorstellungen eines guten
Lebens diskutieren
|
|
|
(2)
zentrale Begriffe oder Aspekte verschiedener Bereiche der
Angewandten Ethik benennen und erläutern (zum Beispiel
naturethische Positionen, Risiko, Wirklichkeit, Wahrheit,
Wachstum)
|
|
|
|
(3)
anhand von ethisch relevanten Problemfällen der Angewandten
Ethik Ziele und Interessen der Beteiligten und Betroffenen
herausarbeiten, vergleichen und erläutern (zum Beispiel
Energieversorgung, Arbeitserleichterung, Gesundheit, Information,
Fortschritt)
|
|
|
(4)
in Problemfällen der Angewandten Ethik (zum Beispiel
bezogen auf Klimawandel, Digitalisierung, Entfremdung, Genetik,
Selbstoptimierung) die den verschiedenen Interessen und Zielen
zugrundeliegenden Werte herausarbeiten und zuordnen
(instrumentelle, moralische, eudaimonistische Werte)
|
|
|
(5)
im Kontext der Angewandten Ethik relevante Werte im Hinblick auf
ihren ethisch-moralischen Gehalt untersuchen, vergleichen und
bewerten (zum Beispiel Naturschutz, Leben, Würde,
Selbstbestimmung, Gerechtigkeit)
|
|
|
|
(6)
Beurteilungsmaßstäbe der Angewandten Ethik auf
Beispielfälle anwenden und überprüfen (zum Beispiel
Nachhaltigkeitsvorstellungen, Folgenabschätzung,
Vorrangregeln, Berufsethos)
|
|
|
(7)
bei der Auseinandersetzung mit Problemfällen der Angewandten Ethik mit moralphilosophischen Begründungsansätzen oder
ethischen Positionen argumentieren sowie diese bei der Urteils- und Entscheidungsfindung berücksichtigen (zum Beispiel Tugendethik,
Utilitarismus, Pflichtethik, verantwortungs- oder naturethische Positionen)
|
|
|
(8)
eigene Stellungnahmen zu Entscheidungssituationen der
Angewandten Ethik erarbeiten und reflektiert begründen
|
|
|
|
BP2016BW_ALLG_GMSO_WI_IK_12-13_06_00, BP2016BW_ALLG_GMSO_ETH_IK_12-13-LF_01_01, BP2016BW_ALLG_GMSO_ETH_IK_12-13-LF_01_03, BP2016BW_ALLG_GMSO_D_IK_12-13-LF_01_03, BP2016BW_ALLG_GMSO_GEO_IK_12-13-BF_02, BP2016BW_ALLG_GMSO_ETH_IK_12-13-LF_03, BP2016BW_ALLG_GMSO_BIO_IK_12-13-BF_06_00, BP2016BW_ALLG_GMSO_ETH_PK_02_08, BP2016BW_ALLG_GMSO_ETH_PK_02_05, BP2016BW_ALLG_GMSO_ETH_PK_04_05, BP2016BW_ALLG_GMSO_ETH_PK_02_01, BP2016BW_ALLG_GMSO_ETH_PK_02_06, BP2016BW_ALLG_GMSO_ETH_PK_04_06, BP2016BW_ALLG_GMSO_ETH_PK_04_04, BP2016BW_ALLG_GMSO_ETH_PK_02_03, BP2016BW_ALLG_GMSO_ETH_PK_04_03, BP2016BW_ALLG_GMSO_ETH_PK_04_01, BP2016BW_ALLG_GMSO_ETH_PK_04_02, BP2016BW_ALLG_GMSO_ETH_PK_02_02
|
|
|
|