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4. Operatoren

Die gesellschaftswissenschaftlichen Fächer Gemeinschaftskunde, Geographie, Geschichte und Wirtschaft / Berufs- und Studienorientierung (WBS) verwenden einen gemeinsamen Operatorenkatalog.

In den Standards für inhaltsbezogene Kompetenzen werden Operatoren (handlungsorientierende Verben) verwendet. Diese sind in der vorliegenden Liste aufgeführt. Standards legen fest, welchen Anforderungen die Schülerinnen und Schüler gerecht werden müssen. Daher werden Operatoren in der Regel nach drei Anforderungsbereichen (AFB) gegliedert:

  • Reproduktion (AFB I)
  • Reorganisation (AFB II)
  • Transfer/Bewertung (AFB III)

Nicht in allen Fällen ist eine eindeutige Zuordnung eines Operators zu einem Anforderungsbereich möglich.

Die Anforderungsbereiche sind in ihrer wechselseitigen Abhängigkeit zu sehen, demzufolge schließt der Anforderungsbereich III die Anforderungsbereiche I und II, der Anforderungsbereich II den Anforderungsbereich I ein.

Die Anwendung der Operatoren kann sowohl mit als auch ohne Materialvorgabe erfolgen. Sollte ein Operator nur mit oder nur ohne Materialvorgabe angewendet werden, wird dies in der Definition des Operators explizit angeführt.

Operatoren Beschreibung AFB
analysieren Materialien oder Sachverhalte systematisch untersuchen und auswerten II
begründen Aussagen (zum Beispiel eine Behauptung, eine Position) durch Argumente stützen, die durch Beispiele oder andere Belege untermauert werden II
beschreiben Sachverhalte schlüssig wiedergeben I
beurteilen Sachverhalte, Aussagen, Vorschläge oder Maßnahmen untersuchen, die dabei zugrunde gelegten Kriterien benennen und ein begründetes Sachurteil formulieren III
bewerten Sachverhalte, Aussagen, Vorschläge oder Maßnahmen beurteilen, ein begründetes Werturteil formulieren und die dabei zugrunde gelegten Wertmaßstäbe offenlegen III
bezeichnen Sachverhalte (insbesondere bei nichtlinearen Texten wie zum Beispiel Tabellen, Schaubildern, Diagrammen oder Karten) begrifflich präzise formulieren I
charakterisieren Sachverhalte mit ihren typischen Merkmalen und in ihren Grundzügen bestimmen II
darstellen Sachverhalte strukturiert und zusammenhängend verdeutlichen II
ein‑, zuordnen Sachverhalte schlüssig in einen vorgegebenen Zusammenhang stellen II
entwickeln zu einer vorgegebenen oder selbst entworfenen Problemstellung einen begründeten Lösungsvorschlag entwerfen III
erklären Sachverhalte schlüssig aus Kenntnissen in einen Zusammenhang stellen (zum Beispiel Theorie, Modell, Gesetz, Regel, Funktions‑, Entwicklungs- und/oder Kausalzusammenhang) II
erläutern Sachverhalte mit Beispielen oder Belegen veranschaulichen. II
erörtern zu einer vorgegebenen These oder Problemstellung durch Abwägen von Pro- und Contra-Argumenten ein begründetes Ergebnis formulieren III
erstellen Sachverhalte (insbesondere in grafischer Form) unter Verwendung fachsprachlicher Begriffe strukturiert aufzeigen II
gestalten zu einer vorgegebenen oder selbst entworfenen Problemstellung ein Produkt rollen- beziehungsweise adressatenorientiert herstellen III
herausarbeiten Sachverhalte unter bestimmten Gesichtspunkten aus vorgegebenem Material entnehmen, wiedergeben und/oder gegebenenfalls berechnen II
nennen Sachverhalte in knapper Form anführen I
überprüfen Aussagen, Vorschläge oder Maßnahmen an Sachverhalten auf ihre sachliche Richtigkeit hin untersuchen und ein begründetes Ergebnis formulieren III
vergleichen Vergleichskriterien festlegen, Gemeinsamkeiten und Unterschiede gewichtend einander gegenüberstellen sowie ein Ergebnis formulieren II

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