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5. Anhang
5.1 Verweise
Das Verweissystem im Bildungsplan 2016 unterscheidet zwischen vier verschiedenen Verweisarten. Diese werden durch unterschiedliche Symbole gekennzeichnet:
Die Darstellungen der Verweise weichen im Web und in der Druckfassung voneinander ab.
Darstellung der Verweise auf der Online-Plattform
Verweise auf Teilkompetenzen werden unterhalb der jeweiligen Teilkompetenz als anklickbare Symbole dargestellt. Nach einem Mausklick auf das jeweilige Symbol werden die Verweise im Browser detaillierter dargestellt (dies wird in der Abbildung nicht veranschaulicht):
Darstellung der Verweise in der Druckfassung
In der Druckfassung und in der PDF-Ansicht werden sämtliche Verweise direkt unterhalb der jeweiligen Teilkompetenz dargestellt. Bei Verweisen auf andere Fächer ist zusätzlich das Fächerkürzel dargestellt (im Beispiel „T“ für „Technik“):
Gültigkeitsbereich der Verweise
Sind Verweise nur durch eine gestrichelte Linie von den darüber stehenden Kompetenzbeschreibungen getrennt, beziehen sie sich unmittelbar auf diese.
Stehen Verweise in der letzten Zeile eines Kompetenzbereichs und sind durch eine durchgezogene Linie von diesem getrennt, so beziehen sie sich auf den gesamten Kompetenzbereich.
5.2 Abkürzungen
Leitperspektiven
Allgemeine Leitperspektiven | |
BNE | Bildung für nachhaltige Entwicklung |
BTV | Bildung für Toleranz und Akzeptanz von Vielfalt |
PG | Prävention und Gesundheitsförderung |
Themenspezifische Leitperspektiven | |
BO | Berufliche Orientierung |
MB | Medienbildung |
VB | Verbraucherbildung |
Fächer der Sekundarstufe I
Abkürzung | Fach |
---|---|
AES | Alltagskultur, Ernährung, Soziales (AES) – Wahlpflichtfach |
BIO | Biologie |
BIO.V2 | Biologie – Überarbeitete Fassung vom 08.03.2022 |
BK | Bildende Kunst |
BKPROFIL | Bildende Kunst – Profilfach an der Gemeinschaftsschule |
BMB | Basiskurs Medienbildung |
BNT | Biologie, Naturphänomene und Technik (BNT) |
CH | Chemie |
D | Deutsch |
E1 | Englisch als erste Fremdsprache |
E2 | Englisch als zweite Fremdsprache – Wahlpflichtfach |
ETH | Ethik |
F1 | Französisch als erste Fremdsprache |
F2 | Französisch als zweite Fremdsprache – Wahlpflichtfach |
G | Geschichte |
GEO | Geographie |
GK | Gemeinschaftskunde |
IMP | Informatik, Mathematik, Physik (IMP) – Profilfach an der Gemeinschaftsschule |
INF7 | Aufbaukurs Informatik (Klasse 7) |
INFWF | Informatik (Wahlfach) |
M | Mathematik |
MUS | Musik |
MUSPROFIL | Musik – Profilfach an der Gemeinschaftsschule |
NWTPROFIL | Naturwissenschaft und Technik (NwT) – Profilfach an der Gemeinschaftsschule |
PH | Physik |
RAK | Altkatholische Religionslehre |
RALE | Alevitische Religionslehre |
REV | Evangelische Religionslehre |
RISL | Islamische Religionslehre sunnitischer Prägung |
RJUED | Jüdische Religionslehre |
RORTH | Orthodoxe Religionslehre |
RRK | Katholische Religionslehre |
RSYR | Syrisch-Orthodoxe Religionslehre |
SPA3PROFIL | Spanisch als dritte Fremdsprache – Profilfach an der Gemeinschaftsschule |
SPO | Sport |
SPOPROFIL | Sport – Profilfach an der Gemeinschaftsschule |
T | Technik – Wahlpflichtfach |
WBS | Wirtschaft / Berufs- und Studienorientierung (WBS) |
5.3 Geschlechtergerechte Sprache
Im Bildungsplan 2016 wird in der Regel durchgängig die weibliche Form neben der männlichen verwendet; wo immer möglich, werden Paarformulierungen wie „Lehrerinnen und Lehrer“ oder neutrale Formen wie „Lehrkräfte“, „Studierende“ gebraucht.
Ausnahmen von diesen Regeln finden sich bei
- Überschriften, Tabellen, Grafiken, wenn dies aus layouttechnischen Gründen (Platzmangel) erforderlich ist,
- Funktions- oder Rollenbezeichnungen beziehungsweise Begriffen mit Nähe zu formalen und juristischen Texten oder domänenspezifischen Fachbegriffen (zum Beispiel „Marktteilnehmer“, „Erwerbstätiger“, „Auftraggeber“, „(Ver‑)Käufer“, „Konsument“, „Anbieter“, „Verbraucher“, „Arbeitnehmer“, „Arbeitgeber“, „Bürger“, „Bürgermeister“),
- massiver Beeinträchtigung der Lesbarkeit.
Selbstverständlich sind auch in all diesen Fällen Personen jeglichen Geschlechts gemeint.
5.4 Besondere Schriftauszeichnungen
Klammern und Verbindlichkeit von Beispielen
Im Fachplan sind einige Begriffe in Klammern gesetzt.
Steht vor den Begriffen in Klammern „zum Beispiel“, so dienen die Begriffe lediglich einer genaueren Klärung und Einordnung.
Begriffe in Klammern ohne „zum Beispiel“ sind ein verbindlicher Teil der Kompetenzformulierung.
Steht in Klammern ein „unter anderem“, so sind die in der Klammer aufgeführten Aspekte verbindlich zu unterrichten und noch weitere Beispiele der eigenen Wahl darüber hinaus.
Beispiel 1: „Die Schülerinnen und Schüler können an Naturphänomenen Beobachtungen sammeln, zielgerichtet zuordnen und auswerten sowie an geeigneten Beispielen beschreiben, wie man dabei vorgeht (zum Beispiel anhand von Schwimmen und Sinken, thermischem Energietransport, Fortbewegung, Wachstum)“
Hier dient das Beispiel in der Klammer zur Verdeutlichung und Niveaukonkretisierung.
Beispiel 2: „Die Schülerinnen und Schüler können an Beispielen die naturwissenschaftliche Arbeitsweise durchführen und erläutern (Beobachtung eines Phänomens, Vermutung, Experiment, Überprüfung der Vermutung)“
Die in der Klammer genannten Begriffe sind verbindlich.
Beispiel 3: „Die Schülerinnen und Schüler können wichtige Arbeitsgeräte sicher nutzen und deren bestimmungsgemäßen Einsatz erläutern (unter anderem Gasbrenner, Thermometer, Lupe oder Stereolupe, Werkzeuge)“
Hier können die Schülerinnen und Schüler neben den in der Klammer genannten weitere Geräte sicher nutzen.
Kennzeichnung von inhaltsbezogenen Teilkompetenzen mit geschweiften Klammern {}
Die mit {...} ausgezeichneten Teilkompetenzen oder Textstellen sind nur an denjenigen Schulen verbindlich, in denen für den Technikanteil in BNT in Klasse 5 und 6 in der Summe 2 Wochenstunden zur Verfügung stehen.