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4. Operatoren

In den Standards für inhaltsbezogene Kompetenzen werden Operatoren (handlungsorientierende Verben) verwendet. Diese sind in der vorliegenden Liste aufgeführt. Standards legen fest, welchen Anforderungen die Schülerinnen und Schüler gerecht werden müssen. Daher werden Operatoren in der Regel nach drei Anforderungsbereichen (AFB) gegliedert:

  • Reproduktion (AFB I)
  • Reorganisation (AFB II)
  • Transfer/Bewertung (AFB III)

In der Regel können Operatoren je nach inhaltlichem Kontext und unterrichtlichem Vorlauf in jedem der drei Anforderungsbereiche eingeordnet werden. Im Folgenden wird den Operatoren der überwiegend in Betracht kommende Anforderungsbereich zugeordnet.

Operator Beschreibung AFB
begründen eine Aussage oder einen Sachverhalt nach gültigen Schlussregeln, durch Herleitungen oder inhaltliche Argumentation verifizieren oder falsifizieren III
bemaßen Maße an eine Abbildung oder Konstruktion antragen I
beschreiben einen Sachverhalt oder ein Verfahren unter Verwendung der Fachsprache mit eigenen Worten wiedergeben II
entnehmen aus vorgegebenen Darstellungen Daten zur Beantwortung von Fragen oder zur Weiterbearbeitung aufbereiten II
konstruieren Punkt- und Linienfindung mit Zirkel und Lineal; Parallelen und Orthogonalen dürfen zur Erleichterung auch mittels Parallelverschiebung (Geodreieck) erzeugt werden II
lösen Aufgabenstellung mittels geeigneter Konstruktion bearbeiten und Ergebnisse ermitteln III
nennen Elemente, Sachverhalte, Begriffe, Daten, Fakten ohne Erläuterung wiedergeben I
skizzieren ein Objekt grafisch vereinfacht darstellen (auch ohne Zirkel und Lineal) II
zeichnen Punkt- und Linienfindung mittels Zirkel und Geodreieck; Längen dürfen abgemessen und übertragen werden II



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