Fachbezogene Vorbemerkungen
1. Fachspezifischer Bildungsauftrag (Bildungswert des Faches)
Der Unterricht im Wahlfach Textverarbeitung befähigt die Schülerinnen und Schüler, Texte nach den geltenden Normen und Standards zu erfassen, gespeicherte Daten aufzubereiten, nach sach- und fachlogischen Gesichtspunkten zu strukturieren sowie nach typographischen Aspekten zu gestalten. In Vorbereitung auf das Verfassen wissenschaftlicher Arbeiten lernen die Schülerinnen und Schüler, nach gültigen Standards der Textgestaltung, fachliche Ausarbeitungen zu erstellen. Bei der Nutzung von Text, Sprache, Bildern und Videos aus Fremdquellen berücksichtigen die Schülerinnen und Schüler in allen Bereichen die gesetzlichen Vorgaben.
Die Schülerinnen und Schüler erstellen Präsentationen unter Einhaltung von Normen und Gestaltungskriterien. Sie beschaffen unter Einsatz moderner Kommunikationsmittel Informationen und bewerten diese nach Aktualität, Anspruch und Seriosität. Sie eignen sich unterschiedliche Verfahren zur Informationsgewinnung, Entscheidungsfindung und Projektdurchführung an und präsentieren einzeln oder in Gruppen ihre Arbeitsergebnisse. Die Schülerinnen und Schüler kennen unterschiedliche Präsentationsformen und wenden diese adressaten-, inhalts- und situationsgerecht an. Sie üben eine wertschätzende und konstruktive Feedbackkultur ein.
2. Fachliche Aussagen zum Kompetenzerwerb, prozessbezogene Kompetenzen
Prozessbezogene Kompetenzen, wie die digitale Kollaboration und Kommunikation, aber auch das Anfertigen, Verarbeiten, Gestalten und Veröffentlichen von Informationen und Wissen, werden im Beruf und im Studium benötigt. Die zielgerichtete Nutzung elektronischer Medien mit der zugehörigen Software/Applikation soll junge Menschen befähigen, sich – unabhängig von Ort und Zeit – Informationen und Wissen zu beschaffen und aufzubereiten. Die Schülerinnen und Schüler kennen die potenziellen Chancen und Gefahren der digitalen Kommunikation sowie Kollaboration und entwickeln Strategien, um ihre Daten zu schützen und zu sichern.
Hinweise zum Umgang mit dem Bildungsplan
Der Bildungsplan zeichnet sich durch eine Inhalts- und eine Kompetenzorientierung aus. In jeder Bildungsplaneinheit (BPE) werden in kursiver Schrift die übergeordneten Ziele beschrieben, die durch Zielformulierungen sowie Inhalts- und Hinweisspalte konkretisiert werden. In den Zielformulierungen werden die jeweiligen fachspezifischen Operatoren als Verben verwendet. Operatoren sind handlungsinitiierende Verben, die signalisieren, welche Tätigkeiten beim Bearbeiten von Aufgaben erwartet werden. Die für das jeweilige Fach relevanten Operatoren sowie deren fachspezifische Bedeutung sind jedem Bildungsplan im Anhang beigefügt. Durch die kompetenzorientierte Zielformulierung mittels dieser Operatoren wird das Anforderungsniveau bezüglich der Inhalte und der zu erwerbenden Kompetenzen definiert. Die formulierten Ziele und Inhalte sind verbindlich und damit prüfungsrelevant. Sie stellen die Regelanforderungen im jeweiligen Fach dar. Die Inhalte der Hinweisspalte sind unverbindliche Ergänzungen zur Inhaltsspalte und umfassen Beispiele, didaktische Hinweise und Querverweise auf andere Fächer bzw. BPE.
Der VIP-Bereich des Bildungsplans umfasst die Vertiefung, individualisiertes Lernen sowie Projektunterricht. Im Rahmen der hier zur Verfügung stehenden Stunden sollen die Schülerinnen und Schüler bestmöglich unterstützt und bei der Weiterentwicklung ihrer personalen und fachlichen Kompetenzen gefördert werden. Die Fachlehrerinnen und Fachlehrer nutzen diese Unterrichtszeit nach eigenen Schwerpunktsetzungen auf Basis der fächerspezifischen Besonderheiten und nach den Lernvoraussetzungen der einzelnen Schülerinnen und Schüler.
Der Teil „Zeit für Leistungsfeststellung“ des Bildungsplans berücksichtigt die Zeit, die zur Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung von Leistungsfeststellungen zur Verfügung steht. Dies kann auch die notwendige Zeit für die gleichwertige Feststellung von Schülerleistungen (GFS), Nachbesprechung zu Leistungsfeststellungen sowie Feedback-Gespräche umfassen.