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Informatik, Computertechnik
Vorbemerkungen
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Allgemeine Vorbemerkungen
Der Bildungsplan zeichnet sich durch Inhalts- und Kompetenzorientierung aus. In jeder Bildungsplaneinheit (BPE) werden in kursiver Schrift die übergeordneten Ziele beschrieben, die durch Zielformulierungen sowie Inhalts- und Hinweisspalte konkretisiert werden. In den Zielformulierungen werden die jeweiligen fachspezifischen Operatoren als Verben verwendet. Operatoren sind handlungsinitiierende Verben, die signalisieren, welche Tätigkeiten beim Bearbeiten von Aufgaben erwartet werden. Die für das jeweilige Fach relevanten Operatoren sowie deren fachspezifische Bedeutung sind jedem Bildungsplan im Anhang beigefügt. Durch die kompetenzorientierte Zielformulierung mittels dieser Operatoren wird das Anforderungsniveau bezüglich der Inhalte und der zu erwerbenden Kompetenzen definiert. Die formulierten Ziele und Inhalte sind verbindlich und damit prüfungsrelevant. Sie stellen die Regelanforderungen im jeweiligen Fach dar. Die Inhalte der Hinweisspalte sind unverbindliche Ergänzungen zur Inhaltsspalte und umfassen Beispiele, didaktische Hinweise und Querverweise auf andere Fächer bzw. BPE.
Der VIP-Bereich im Bildungsplan umfasst Vertiefung, individualisiertes Lernen sowie Projektunterricht. Im Rahmen der hier zur Verfügung stehenden Stunden sollen die Schülerinnen und Schüler bestmöglich unterstützt und bei der Weiterentwicklung ihrer personalen und fachlichen Kompetenzen gefördert werden. Die Fachlehrerinnen und Fachlehrer nutzen diese Unterrichtszeit nach eigenen Schwerpunktsetzungen auf Basis der fächerspezifischen Besonderheiten und nach den Lernvoraussetzungen der einzelnen Schülerinnen und Schüler.
Der Teil „Zeit für Leistungsfeststellung“ des Bildungsplans berücksichtigt die Zeit, die zur Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung von Leistungsfeststellungen zur Verfügung steht. Dies kann auch die notwendige Zeit für die gleichwertige Feststellung von Schülerleistungen (GFS), Nachbesprechung zu Leistungsfeststellungen sowie Feedback-Gespräche umfassen.
Fachbezogene Vorbemerkungen
Die Informatik stellt heute einen organischen Teil vieler anderer Disziplinen dar und hat diese in kurzer Zeit verändert. Alltägliches Handeln wird ebenso von diesen Informatiksystemen gesteuert wie die lebensnotwendige Grundversorgung in den Bereichen Energie, Logistik, Transport und Kommunikation. Kinder und Jugendliche wachsen in einer digitalisierten Gesellschaft und Umwelt auf. Die Digitalisierung hat eine neue Dimension der realen Welt und des Zusammenlebens geschaffen und entwickelt diese stetig weiter.
Strukturwissenschaftliche und ingenieurwissenschaftliche Komponenten werden in der Wissenschaft Informatik miteinander neu verknüpft. Sie beschäftigt sich dazu systematisch mit Konzepten zur Darstellung, Verarbeitung, Strukturierung und zum Transport von Informationen und nutzt diese Konzepte für die Entwicklung von Informatiksystemen.
Durch die Informatik wurden viele neue Anwendungen ermöglicht (wie zum Beispiel Navigationssysteme, Wissensdatenbanken, Kommunikationsplattformen, Unterhaltungselektronik, Streamingdienste, Onlineshopping, Onlinebanking, Cloud-Computing, mobiles Internet, automatisierte Fertigung, Sicherheitssysteme, Assistenzsysteme, Medizintechnik), welche unser Leben bereichern und vereinfachen. Andererseits birgt es auch Gefahren, wenn die automatisierte und algorithmengesteuerte Verarbeitung von Informationen durch massenhaftes Erheben und Verknüpfen von Daten bereits so in den Alltag integriert ist, dass eine Beeinflussung durch deren Prognosen und Handlungsempfehlungen häufig nicht mehr wahrgenommen wird.
Bildungsplanübersicht
Schuljahr | Bildungsplaneinheiten | Zeitricht-wert | Gesamt-stunden | ||
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Klasse 9 | Vertiefung – Individualisiertes Lernen – Projektunterricht (VIP) | 20 | |||
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12 | ||||
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12 | ||||
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4 | ||||
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16 | ||||
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6 | 70 | |||
Zeit für Leistungsfeststellung | 10 | ||||
80 | |||||
Klasse 10 | Vertiefung – Individualisiertes Lernen – Projektunterricht (VIP) | 20 | |||
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12 | ||||
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12 | ||||
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4 | ||||
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6 | ||||
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16 | 70 | |||
Zeit für Leistungsfeststellung | 10 | ||||
80 |
Klasse 9
Vertiefung – Individualisiertes Lernen – Projektunterricht (VIP) |
20 |
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Die Themenauswahl des Projektunterrichts hat aus den nachfolgenden Bildungsplaneinheiten unter Beachtung Fächer verbindender Aspekte zu erfolgen.
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BPE 1 |
Persönliches Daten- und Dateimanagement, Datensicherung |
12 |
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Die Schülerinnen und Schüler nutzen Möglichkeiten zur nachhaltigen und selbstorganisierten Datenhaltung. Sie wählen entsprechend der Aufgabenstellung gezielt die geeigneten Werkzeuge und Ressourcen aus.
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BPE 1.1 |
Die Schülerinnen und Schüler begründen Vor- und Nachteile aktueller Speichertechnologien und Speicherorte. Sie ermitteln die dateispezifische Applikation aus den Dateiinformationen. |
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BPE 1.2 |
Die Schülerinnen und Schüler wenden einfache Datensicherungsverfahren an. |
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BPE 2 |
Information finden und beurteilen, Recherche, Urheberrecht, Quellenangabe |
12 |
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Die Schülerinnen und Schüler suchen zu vorgegebenen Themen oder Stichworten online als auch in Printmedien sowie in Fachbüchern, werten diese aus, erstellen Exzerpte und dokumentieren die Ergebnisse. Die Qualität der Fundstellen wird beurteilt und begründet. Eine Exkursion zu einer Bibliothek vervollständigt den Erfahrungshorizont der Schülerinnen und Schüler.
Die Schülerinnen und Schüler begründen den Zweck des Urheberrechts und nennen und erläutern die rechtlichen Konsequenzen. Sie wenden Quellenangaben an. Sie testen die Einholung einer Verwendungsgenehmigung. |
BPE 2.1 |
Die Schülerinnen und Schüler ermitteln Informationen und überprüfen die Qualität der Fundstellen und werten diese aus. Darüber hinaus begründen sie die Qualität der Fundstellen. |
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BPE 2.2 |
Die Schülerinnen und Schüler erläutern das Urheberrecht und dokumentieren ihre Quellenangaben. In diesem Zusammenhang wenden sie dies auf eine Verwendungsgenehmigung an. |
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BPE 3 |
Datenschutz 1 |
4 |
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Die Schülerinnen und Schüler erläutern die gesetzlichen Regelungen und Rechte zum Schutz personenbezogener Daten und wenden diese auf Fallbeispiele an.
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BPE 3.1 |
Die Schülerinnen und Schüler identifizieren persönliche Daten. Darüber hinaus bezeichnen und beschreiben sie rechtliche Grundlagen im Datenschutz. |
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BPE 4 |
Office-Software und Präsentationstechnik anwenden |
16 |
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Die Schülerinnen und Schüler wenden Office-Software an (Textverarbeitung, Tabellenkalkulation und Präsentationssoftware), erstellen Dokumentationen und werten Daten aus. Sie erstellen eine Präsentation mittels aktueller Software und stellen das Thema nach Regeln der Vortrags- und Präsentationstechnik dar.
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BPE 4.1 |
Die Schülerinnen und Schüler wenden Office-Software an und erweitern ihre Fähigkeiten. |
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BPE 4.2 |
Die Schülerinnen und Schüler wenden Präsentationstechnik an. |
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BPE 5 |
Mediennutzung 1: Einrichtung und Nutzung von Onlinediensten, einordnen und begründen des Gefahrenpotenzials |
6 |
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Die Schülerinnen und Schüler identifizieren die aktuellen Onlinedienste für PC und mobile Geräte, ermitteln daraus begründet die für sie relevanten Dienste. Sie erstellen persönliche Accounts und wenden diese zum Beispiel zur Bildung von Lerngruppen oder zur Kommunikation innerhalb des Schul- und Lebensalltags an und begründen deren Gefahren.
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BPE 5.1 |
Die Schülerinnen und Schüler wenden aktuelle Onlinedienste für PC und mobile Geräte an. Sie begründen den Nutzen der Dienste für die eigene Verwendung. |
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BPE 5.2 |
Die Schülerinnen und Schüler erklären und begründen Gefahren von Onlinediensten für PC und mobile Geräte. In diesem Zusammenhang benennen und beurteilen sie Gegenmaßnahmen sowie vorsorgliche Schutzmaßnahmen. |
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Klasse 10
Vertiefung – Individualisiertes Lernen – Projektunterricht (VIP) |
20 |
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Die Themenauswahl des Projektunterrichts hat aus den nachfolgenden Bildungsplaneinheiten unter Beachtung Fächer verbindender Aspekte zu erfolgen.
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BPE 6 |
Bitsysteme, Zahlensystem, Zeichensatz ASCII |
12 |
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Die Schülerinnen und Schüler erläutern die unterschiedlichen Anwendungsfälle binärer Codierung in EDV-Systemen. Sie stellen Zahlenwerte in verschiedenen Zahlensystemen dar und wandeln diese korrekt um.
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BPE 6.1 |
Die Schülerinnen und Schüler benennen Sachverhalte, in denen binäre Strukturen als Zahl oder Muster auftreten. |
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BPE 6.2 |
Die Schülerinnen und Schüler stellen Zahlenwerte in verschiedenen Zahlensystemen ohne Taschenrechnerhilfe dar. |
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BPE 7 |
Logische Grundfunktion |
12 |
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Die Schülerinnen und Schüler lernen logikbasierte Problematiken zu analysieren, zu vereinfachen und Lösungsstrategien anzuwenden.
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BPE 7.1 |
Die Schülerinnen und Schüler identifizieren logikbasierte Teilproblematiken innerhalb heterogener Problemsituationen. Sie vereinfachen Lösungen und bringen diese zur Anwendung. |
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BPE 8 |
Datenschutz 2 |
4 |
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Die Schülerinnen und Schüler kennen kriminelle Möglichkeiten des Fremdzugriffs auf ihre Daten und ergreifen selbst individuelle Schutzmaßnahmen.
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BPE 8.1 |
Die Schülerinnen und Schüler diskutieren Fallbeispiele zum Thema Datendiebstahl, diskutieren Abhilfen, wenden Kennwortschutz auf Dateien, Ordner und Online-Accounts an und begründen sichere Aufbewahrungsorte von Daten und Kennwörtern. |
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BPE 9 |
Mediennutzung 2: Gefahren erkennen und Nutzungsregeln definieren |
6 |
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Die Schülerinnen und Schüler ermitteln und begründen die Gefahren im Umgang mit PC und mobilen Geräten. Sie definieren Regeln bei der Nutzung von Onlinegeräten innerhalb des Schul- und Lebensalltags.
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BPE 9.1 |
Die Schülerinnen und Schüler diskutieren die Verwendung eigener und fremder Daten, identifizieren Gefahren und entwickeln Handlungsempfehlungen. |
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BPE 10 |
Beschreibung und Umsetzung von Abläufen durch Algorithmen |
16 |
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Die Schülerinnen und Schüler zeigen geeignete Problemstellungen aus ihrer Erfahrungswelt auf. Sie analysieren Interaktionen zwischen den unterschiedlichen Teilstrukturen und identifizieren Abläufe und Zusammenhänge.
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BPE 10.1 |
Die Schülerinnen und Schüler beschreiben Strukturen und Abläufe in standardisierter grafischer Form. |
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BPE 10.2 |
Die Schülerinnen und Schüler implementieren Algorithmen und Strukturen in einer konkreten Hochsprache. Zudem überprüfen sie die Ergebnisse anhand nachvollziehbarer, realitätsnaher Daten. |
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Operatorenliste
Anforderungsbereiche
Anforderungsbereich I umfasst die Wiedergabe von bekannten Sachverhalten aus einem abgegrenzten Gebiet im gelernten Zusammenhang, die Beschreibung und Darstellung bekannter Verfahren, Methoden und Prinzipien der Informatik, die Beschreibung und Verwendung gelernter und geübter Arbeitstechniken und Verfahrensweisen in einem begrenzten Gebiet und in einem wiederholenden Zusammenhang.
Anforderungsbereich II umfasst die selbstständige Verwendung bekannter Sachverhalte zur Bearbeitung neuer Frage- oder Problemstellungen unter vorgegebenen Gesichtspunkten in einem durch Übung bekannten Zusammenhang, die selbstständige Übertragung des Gelernten auf vergleichbare neue Situationen, wobei es um veränderte Fragestellungen, veränderte Sachzusammenhänge oder um abgewandelte Verfahrensweisen gehen kann, die Anwendung bekannter Verfahren, Methoden und Prinzipien der Informatik zur Lösung eines neuen Problems aus einem bekannten Problemkreis.
Anforderungsbereich III umfasst das planmäßige Verarbeiten komplexer Gegebenheiten mit dem Ziel, zu selbstständigen Gestaltungen bzw. Deutungen, Folgerungen, Begründungen, Wertungen zu gelangen, die bewusste und selbstständige Auswahl und Anpassung geeigneter gelernter Methoden und Verfahren in neuartigen Situationen. Dabei werden aus gelernten Denkmethoden bzw. Lösungsverfahren die zur Bewältigung der Aufgabe geeigneten selbstständig ausgewählt und einer neuen Problemstellung angepasst.
Operator | Erläuterung | Zuordnung AFB |
---|---|---|
anwenden |
einen bekannten Sachverhalt, eine bekannte Methode auf eine neue Problemstellung beziehen
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I, II |
auswerten |
Daten, Einzelergebnisse oder Sachverhalte zu einer abschließenden Gesamtaussage zusammenführen
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II, III |
begründen |
für einen gegebenen Sachverhalt einen folgerichtigen Zusammenhang zwischen Ursache und Wirkung herstellen
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II |
benennen, nennen |
Sachverhalte, Strukturen und Prozesse begrifflich aufführen
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I, II |
berechnen |
mittels charakteristischer Merkmale einen Sachverhalt genau feststellen und beschreiben
|
I, II |
beschreiben |
Strukturen, Sachverhalte oder Zusammenhänge strukturiert und fachsprachlich richtig mit eigenen Worten wiedergeben
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I, II |
bestimmen |
einen Zusammenhang oder einen möglichen Lösungsweg aufzeigen und das Ergebnis formulieren
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II, III |
beurteilen |
den Stellenwert von Sachverhalten oder Prozessen in einem Zusammenhang bestimmen, um kriterienorientiert zu einem begründeten Sachurteil zu gelangen
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III |
bezeichnen |
Sachverhalte, Strukturen und Prozesse erkennen und zutreffend formulieren
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I |
darstellen |
Zusammenhänge, Sachverhalte, Methoden etc. in strukturierter Form grafisch oder gegebenenfalls fachsprachlich wiedergeben
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I, II |
definieren |
einen Begriff exakt bestimmen, um ihn von anderen abzugrenzen
|
II, III |
diskutieren |
zu einem Sachverhalt, zu einem Konzept oder zu einer Problemstellung eine Argumentation entwickeln, die zu einer begründeten Bewertung führen
|
II, III |
dokumentieren |
alle notwendigen Erklärungen, Herleitungen und Skizzen darstellen
|
II, III |
einordnen |
einen Sachverhalt oder eine Aussage mit erläuternden Hinweisen in einen Zusammenhang stellen
|
II, III |
entwerfen, planen |
zusammenstellen von Funktionalitäten unter Berücksichtigung vorgegebener Daten
|
II, III |
entwickeln |
zu einem Sachverhalt oder zu einer Problemstellung ein konkretes Lösungsmodell oder ein Lösungskonzept begründend skizzieren
|
II, III |
erklären, erläutern |
Strukturen, Prozesse und Zusammenhänge von Erscheinungen erfassen, in Einzelheiten verdeutlichen und durch zusätzliche Informationen verständlich machen
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I, II |
ermitteln |
einen Zusammenhang oder eine Lösung finden und das Ergebnis formulieren
|
I, II |
erstellen |
Darstellen von Sachverhalten gemäß vorgegebener Syntax
|
II |
erweitern |
eine vorgegebene Struktur um Bestandteile ergänzen
|
II, III |
identifizieren, kennzeichnen |
das Wesentliche und Typische benennen
|
II |
implementieren |
Algorithmen und Datenstrukturen in eine Programmiersprache umsetzen
|
II |
kommentieren |
kausale Zusammenhänge anhand gegebener oder eigener Ergebnisse präzise vorstellen
|
II, III |
modellieren |
zu einem Ausschnitt der Realität ein informatisches Modell anfertigen
|
II, III |
skizzieren |
die wesentlichen Eigenschaften eines Objektes, eines Sachverhaltes oder einer Struktur grafisch darstellen
|
I, II |
Stellung nehmen |
unter Heranziehung von Kenntnissen differenziert eine eigene begründete Position beziehen
|
III |
überprüfen, testen |
Sachverhalte, Probleme, Fragestellungen nach bestimmen fachlich üblichen Kriterien untersuchen
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II, III |
übertragen |
einen bekannten Sachverhalt, eine bekannte Methode auf eine neue Problemstellung beziehen
|
II, III |
vervollständigen |
Sachverhalte, Ausdrücke oder Aussagen nach bereits vorliegenden Kriterien mit zusätzlichen Informationen versehen
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I, II |
zeichnen |
eine anschauliche und hinreichend exakte grafische Darstellung gegebener Strukturen anfertigen
|
I, II |