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Französisch, fortgeführte Fremdsprache
Vorbemerkungen
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Allgemeine Vorbemerkungen
Der Bildungsplan zeichnet sich durch Inhalts- und Kompetenzorientierung aus. In jeder Bildungsplaneinheit (BPE) werden in kursiver Schrift die übergeordneten Ziele beschrieben, die durch Zielformulierungen sowie Inhalts- und Hinweisspalte konkretisiert werden. In den Zielformulierungen werden die jeweiligen fachspezifischen Operatoren als Verben verwendet. Operatoren sind handlungsinitiierende Verben, die signalisieren, welche Tätigkeiten beim Bearbeiten von Aufgaben erwartet werden. Die für das jeweilige Fach relevanten Operatoren sowie deren fachspezifische Bedeutung sind jedem Bildungsplan im Anhang beigefügt. Durch die kompetenzorientierte Zielformulierung mittels dieser Operatoren wird das Anforderungsniveau bezüglich der Inhalte und der zu erwerbenden Kompetenzen definiert. Die formulierten Ziele und Inhalte sind verbindlich und damit prüfungsrelevant. Sie stellen die Regelanforderungen im jeweiligen Fach dar. Die Inhalte der Hinweisspalte sind unverbindliche Ergänzungen zur Inhaltsspalte und umfassen Beispiele, didaktische Hinweise und Querverweise auf andere Fächer bzw. BPE.
Der VIP-Bereich im Bildungsplan umfasst Vertiefung, individualisiertes Lernen sowie Projektunterricht. Im Rahmen der hier zur Verfügung stehenden Stunden sollen die Schülerinnen und Schüler bestmöglich unterstützt und bei der Weiterentwicklung ihrer personalen und fachlichen Kompetenzen gefördert werden. Die Fachlehrerinnen und Fachlehrer nutzen diese Unterrichtszeit nach eigenen Schwerpunktsetzungen auf Basis der fächerspezifischen Besonderheiten und nach den Lernvoraussetzungen der einzelnen Schülerinnen und Schüler.
Der Teil „Zeit für Leistungsfeststellung“ des Bildungsplans berücksichtigt die Zeit, die zur Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung von Leistungsfeststellungen zur Verfügung steht. Dies kann auch die notwendige Zeit für die gleichwertige Feststellung von Schülerleistungen (GFS), Nachbesprechung zu Leistungsfeststellungen sowie Feedback-Gespräche umfassen.
Fachbezogene Vorbemerkungen
Die besondere Bedeutung des Französischen ergibt sich aus seiner alle Kontinente umfassenden Verbreitung, seiner internationalen Stellung als Weltsprache, als zweiter Sprache der Diplomatie und aus seiner kulturprägenden Rolle für die europäische Geschichte und Zivilisation. Seit dem Elysée-Vertrag von 1963 ist auf politischer Ebene festgehalten, die persönlichen und institutionellen Kontakte zwischen Frankreich und Deutschland zu intensivieren und das Erlernen der Partnersprache besonders zu fördern. Mit der im Jahre 2010 verabschiedeten Deutsch-Französischen Agenda 2020 wurde dieses politische Ziel erneut bekräftigt. Dabei wurde festgehalten, den Austausch und die Kooperation zwischen den beiden Staaten in politischen, wirtschaftlichen und kulturellen Bereichen zu stärken.
Die engen Beziehungen beider Länder haben viele Städte-Partnerschaften entstehen lassen und manifestieren sich auch in den Bereichen Wirtschaft, Handel und Tourismus. Die Schülerinnen und Schüler entwickeln deshalb Interesse an politischen, gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Vorgängen und am kulturellen Leben in Frankreich und der frankophonen Welt. In der Auseinandersetzung mit fremden Denk- und Verhaltensweisen bauen sie ihre interkulturelle Kommunikationskompetenz auf.
Der Fremdsprachenunterricht ermöglicht den Schülerinnen und Schülern, in Frankreich und der frankophonen Welt einen Praktikumsplatz zu suchen oder sich über Studienbedingungen zu informieren und sich zu bewerben.
Der Französischunterricht sieht seine Aufgabe in der Förderung der soziokulturellen Kompetenz und in der Förderung der Bereitschaft zu Sachlichkeit, Offenheit und Toleranz. Neben der Vermittlung von funktionaler kommunikativer Sprachkompetenz werden die Schülerinnen und Schüler folglich auch mit jenen interkulturellen Unterschieden bekannt gemacht, die für eine erfolgreiche Kommunikation mitentscheidend sind.
Vor dem Hintergrund des kulturellen Lebens kennen die Schülerinnen und Schüler aktuelle politische, gesellschaftliche und wirtschaftliche Vorgänge in der Welt und reflektieren diese zunehmend kritisch. Sie begreifen und bewerten sie in Verbindung mit Kenntnissen aus anderen Fachgebieten.
Der Französischunterricht in der Mittelstufe des Beruflichen Gymnasiums
Der Französischunterricht in der Mittelstufe trägt über die Bildungspläne Französisch als fortgeführte Fremdsprache (Niveau F) und als neu beginnende Fremdsprache (Niveau N) den Bedürfnissen aller Lernenden – vom Anfänger bis zum Fortgeschrittenen – Rechnung. Der Erwerb der funktionalen kommunikativen Mittel spielt insofern eine zentrale Rolle, als er eine sinnvolle Kommunikation in Wort und Schrift sicherstellt und die anschließende Weiterführung der Sprache in der Oberstufe ermöglicht.
Der Französischunterricht im Beruflichen Gymnasium legt von Anfang an besonderen Wert auf die funktionale kommunikative Kompetenz. Die Schülerinnen und Schüler lernen schon sehr früh, Kontakte zu knüpfen, Informationen zu erfragen und Gefühle in der Fremdsprache zu äußern. Mit fortschreitenden Kenntnissen verfügen sie über eine größere sprachliche Variabilität und sind in der Lage, das français familier vom français standard zu unterscheiden, wobei das français familier auf Grund seiner Verbreitung in Frankreich angemessen berücksichtigt werden muss. Der Französischunterricht erreicht am Ende der Klasse 10 ein sprachliches Niveau, das den Schülerinnen und Schülern ermöglicht, ihre Französischkenntnisse für private und berufliche Zwecke eigenständig zu erweitern und ihre interkulturellen kommunikativen Kenntnisse zu vertiefen.
Wie in allen modernen Fremdsprachen definiert der Gemeinsame europäische Referenzrahmen für Sprachen (GER) die Standards der zu erreichenden Kompetenzen. Dadurch wird die Vergleichbarkeit von Schülerleistungen innerhalb Deutschlands und Europas sichergestellt.
Die Schülerinnen und Schüler entwickeln nach und nach Sprachbewusstheit. Sie erwerben Einsichten über Struktur und Gebrauch der französischen Sprache und nutzen diese Einsichten zusammen mit ähnlichen Einsichten über andere Sprachen für eine erfolgreiche schriftliche und mündliche Kommunikation. Die Unterrichtssprache ist Französisch im Sinne der aufgeklärten Einsprachigkeit.
Die Schülerinnen und Schüler erwerben im Umgang mit analogen und digitalen Medien zur Informationsbeschaffung zunehmend Methoden‑, Medien- und Sprachkompetenz. Sie lernen Fakten und Aussagen aus fremdsprachlichen Quellen selbstständig zu entnehmen und sich in eigener Arbeit zusätzliche Informationen zu einem Thema zu beschaffen. Die dabei verwendeten Texte sind mündliche, schriftliche oder visuelle Dokumente, die analog oder digital vermittelt werden. In diesem Zusammenhang ist darauf zu achten, dass die Interessens- und Erfahrungsbereiche der Schülerinnen und Schüler berücksichtigt werden.
Klasse 10 hat hierbei eine wichtige Gelenkfunktion zwischen Mittel- und Oberstufe. Es müssen Lernvoraussetzungen geschaffen werden, die dem mittleren Bildungsabschluss entsprechen. Mit Abschluss der Sekundarstufe 1 wird im Fach Französisch in allen Kompetenzbereichen das Referenzniveau B1 gemäß dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen erreicht. Den Schülerinnen und Schülern beider Niveaustufen soll im Anschluss an die zehnte Klasse die problemlose Fortführung der französischen Sprache auf F-Niveau möglich sein.
Bildungsplanübersicht
Prozessbezogene Kompetenzen
Sprachbewusstheit | |
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Die Schülerinnen und Schüler reflektieren beim Erwerb der sprachlichen Mittel die spezifischen Ausprägungen des Französischen auch im Vergleich zu ihrer Erstsprache und/oder anderen Sprachen. Sie nutzen komplexe Ausdrucksmittel des Französischen bewusst und zielgerichtet, setzen dabei Stil, Register sowie kulturell bestimmte Formen des Sprachgebrauchs, zum Beispiel Formen der Höflichkeit, sensibel ein und gestalten auch interkulturelle Kommunikationssituationen sicher. Ihrem Gegenüber begegnen sie respektvoll und tolerant, unabhängig davon, ob dessen Identität anders geprägt ist als ihre eigene. Die Schülerinnen und Schüler erkennen sprachliche Kommunikationsprobleme und sind in der Lage, vielfältige Kompensationsstrategien anzuwenden. Darüber hinaus reflektieren sie die Rolle und Verwendung von Sprachen in der Welt.
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Sprachlernkompetenz | |
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Die Schülerinnen und Schüler analysieren und gestalten das eigene Sprachenlernen selbstständig. Dabei greifen sie auf ihr Wissen über Sprache und auf individuelle Sprachlernerfahrungen zurück, zum Beispiel, indem sie Gemeinsamkeiten, Unterschiede und Beziehungen zwischen verschiedenen Sprachen reflektieren und für ihr Sprachenlernen gewinnbringend einsetzen.
Zur Erweiterung ihrer sprachlichen Kompetenzen nutzen sie komplexe authentische Begegnungen mit der Fremdsprache, die direkt beziehungsweise medial vermittelt oder simuliert sein können oder auch an außerschulischen Lernorten stattfinden. |
Klasse 8
Vertiefung – Individualisiertes Lernen – Projektunterricht (VIP) |
30 |
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Die Themenauswahl des Projektunterrichts hat aus den nachfolgenden Bildungsplaneinheiten unter Beachtung Fächer verbindender Aspekte zu erfolgen.
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BPE 1 |
Soziokulturelles Orientierungswissen |
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Das soziokulturelle Orientierungswissen gibt den Schülerinnen und Schülern im Zusammenspiel mit dem Ausbau der interkulturellen und funktionalen kommunikativen Kompetenz die Möglichkeit, internationale Begegnungen und Auslandsaufenthalte im Rahmen von Schule und Privatleben zu bewältigen.
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BPE 1.1 |
Die Schülerinnen und Schüler kennen das Leben in der Familie, mit Freunden, in der Schule, in der Freizeit und im Alltag in Frankreich und wenden ihre interkulturellen, sprachlichen und medialen Kompetenzen im Bereich landeskundlicher Themen an. |
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BPE 2 |
Interkulturelle kommunikative Kompetenz |
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Die Schülerinnen und Schüler erwerben eine interkulturelle Handlungskompetenz, um mit Menschen anderer Kulturen angemessen und respektvoll zu interagieren.
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BPE 2.1 |
Die Schülerinnen und Schüler nehmen Gemeinsamkeiten und Unterschiede zwischen ihrer Alltagswelt und der Alltagswelt in Frankreich wahr. Sie erschließen sich ihr Wissen vorwiegend anhand didaktisierter und zunehmend anhand authentischer Dokumente. |
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BPE 3 |
Funktionale kommunikative Kompetenzen |
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Die Schülerinnen und Schüler erwerben die kommunikativen Fertigkeiten zur elementaren Sprachverwendung. Sie lernen, sich in Alltagssituationen sprachlich zurechtzufinden und üben das Hörverstehen, die mündliche Ausdrucksfähigkeit, das Verstehen und Verfassen von Texten sowie die Sprachmittlung in alltäglichen Situationen. Sie festigen ihre bisher erworbenen Kenntnisse.
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BPE 3.1 |
Hör-/Hörsehverstehen |
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BPE 3.2 |
Leseverstehen |
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BPE 3.3 |
Sprechen |
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BPE 3.4 |
Schreiben |
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BPE 3.5 |
Mediation |
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BPE 3.6 |
Verfügen über sprachliche Mittel: Wortschatz |
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BPE 3.7 |
Verfügen über sprachliche Mittel: Grammatik |
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BPE 3.8 |
Aussprache und Intonation |
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BPE 4 |
Text- und Medienkompetenz |
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---|---|---|
Im Bereich der Text- und Medienkompetenz wird der eigenständige und kritische Umgang mit Texten und Medien angestrebt.
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BPE 4.1 |
Text- und Medienkompetenz |
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Klasse 9
Vertiefung – Individualisiertes Lernen – Projektunterricht (VIP) |
30 |
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Die Themenauswahl des Projektunterrichts hat aus den nachfolgenden Bildungsplaneinheiten unter Beachtung Fächer verbindender Aspekte zu erfolgen.
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BPE 5 |
Soziokulturelles Orientierungswissen |
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Das soziokulturelle Orientierungswissen gibt den Schülerinnen und Schülern im Zusammenspiel mit dem Ausbau der interkulturellen und funktionalen kommunikativen Kompetenz die Möglichkeit, internationale Begegnungen und Auslandsaufenthalte im Rahmen von Schule und Privatleben in gezielter Weise in die Wege zu leiten und erfolgreich zu bewältigen.
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BPE 5.1 |
Die Schülerinnen und Schüler wenden ihre interkulturellen, sprachlichen und medialen Kompetenzen auf Basis der Kenntnisse im Bereich Landeskunde an. |
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BPE 6 |
Interkulturelle kommunikative Kompetenz |
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Die Schülerinnen und Schüler erwerben eine interkulturelle Handlungskompetenz, um mit Individuen anderer Kulturen angemessen und respektvoll zu interagieren.
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BPE 6.1 |
Die Schülerinnen und Schüler nehmen Gemeinsamkeiten und Unterschiede zwischen ihrer Alltagswelt und der Alltagswelt in Frankreich wahr. Sie erschließen sich ihr Wissen zunehmend anhand authentischer Dokumente. |
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BPE 7 |
Funktionale kommunikative Kompetenzen |
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Die Schülerinnen und Schüler erwerben die kommunikativen Fertigkeiten zur elementaren Sprachverwendung. Sie werden im Hör- und Leseverstehen sowie in ihrer Ausdrucks- und Kommunikationsfähigkeit sicherer und lernen, im mündlichen und schriftlichen Sprachgebrauch sowie der Sprachmittlung zunehmend differenzierter zu agieren. Sie festigen ihre bisher erworbenen Kenntnisse.
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BPE 7.1 |
Hör-/Hörsehverstehen |
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---|---|---|
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BPE 7.2 |
Leseverstehen |
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BPE 7.3 |
Sprechen |
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---|---|---|
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BPE 7.4 |
Schreiben |
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BPE 7.5 |
Mediation |
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BPE 7.6 |
Verfügen über sprachliche Mittel: Wortschatz |
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BPE 7.7 |
Verfügen über sprachliche Mittel: Grammatik |
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BPE 7.8 |
Verfügen über sprachliche Mittel: Aussprache und Intonation |
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BPE 8 |
Text- und Medienkompetenz |
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Im Bereich der Text- und Medienkompetenz wird der eigenständige und kritische Umgang mit Texten und Medien angestrebt.
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BPE 8.1 |
Text- und Medienkompetenz |
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Klasse 10
Vertiefung – Individualisiertes Lernen – Projektunterricht (VIP) |
40 |
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Die Themenauswahl des Projektunterrichts hat aus den nachfolgenden Bildungsplaneinheiten unter Beachtung Fächer verbindender Aspekte zu erfolgen.
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BPE 9 |
Soziokulturelles Orientierungswissen |
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Das soziokulturelle Orientierungswissen gibt den Schülerinnen und Schülern im Zusammenspiel mit dem Ausbau der interkulturellen und funktionalen kommunikativen Kompetenz die Möglichkeit, Auslandsaufenthalte und internationale Begegnungen im Rahmen von Schule, Ausbildung, Studium und Beruf sowie im Privatleben vorzubereiten und erfolgreich zu bewältigen.
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BPE 9.1 |
Die Schülerinnen und Schüler kennen Gemeinsamkeiten und Unterschiede zwischen ihrer Alltagswelt und der Alltagswelt in Frankreich. Sie erschließen sich ihr Wissen vorwiegend anhand didaktisierter und authentischer Dokumente. |
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BPE 9.2 |
Die Schülerinnen und Schüler wenden ihre Kompetenzen im Bereich der Arbeitswelt an. Sie erschließen sich ihre Kenntnisse vorwiegend anhand didaktisierter und authentischer Dokumente. |
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BPE 10 |
Interkulturelle kommunikative Kompetenz |
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Die Schülerinnen und Schüler erwerben eine interkulturelle Handlungskompetenz, um mit Menschen anderer Kulturen angemessen und respektvoll zu interagieren und auf dem globalen Markt agieren zu können.
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BPE 10.1 |
Die Schülerinnen und Schüler nehmen Gemeinsamkeiten und Unterschiede zwischen ihrer Alltagswelt und der Alltagswelt in Frankreich wahr. Sie erschließen sich ihr Wissen vorwiegend anhand didaktisierter und auch authentischer Dokumente. Sie übernehmen eine andere Perspektive und verstehen zunehmend die französischsprachige Kultur. |
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BPE 11 |
Funktionale kommunikative Kompetenzen |
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Die Schülerinnen und Schüler erwerben die kommunikativen Fertigkeiten zur zunehmend selbstständigen Sprachverwendung. Sie festigen ihre bisher erworbenen Kenntnisse, verstehen nun auch zunehmend anspruchsvolle Texte und reagieren in sprachlich komplexeren Alltagssituationen eigenständiger und flexibler. Des Weiteren verfassen sie längere, zusammenhängende Texte zu verschiedenen Themen.
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BPE 11.1 |
Hör-/Hörsehverstehen |
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BPE 11.2 |
Leseverstehen |
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BPE 11.3 |
Sprechen |
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BPE 11.4 |
Schreiben |
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BPE 11.5 |
Mediation |
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BPE 11.6 |
Verfügen über sprachliche Mittel: Wortschatz |
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BPE 11.7 |
Verfügen über sprachliche Mittel: Grammatik |
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BPE 11.8 |
Verfügen über sprachliche Mittel: Aussprache und Intonation |
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BPE 12 |
Text- und Medienkompetenz |
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Im Bereich der Text- und Medienkompetenz wird der eigenständige und kritische Umgang mit Texten und Medien angestrebt.
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BPE 12.1 |
Text- und Medienkompetenz |
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Operatorenliste
Anforderungsbereiche
Anforderungsbereich I umfasst das Wiedergeben von Sachverhalten und Kenntnissen im gelernten Zusammenhang, die Verständnissicherung sowie das Anwenden und Beschreiben geübter Arbeitstechniken und Verfahren.
Anforderungsbereich II umfasst das selbstständige Auswählen, Anordnen, Verarbeiten, Erklären und Darstellen bekannter Sachverhalte unter vorgegebenen Gesichtspunkten in einem durch Übung bekannten Zusammenhang und das selbstständige Übertragen und Anwenden des Gelernten auf vergleichbare neue Zusammenhänge und Sachverhalte.
Anforderungsbereich III umfasst das Verarbeiten komplexer Sachverhalte mit dem Ziel, zu selbstständigen Lösungen, Gestaltungen oder Deutungen, Folgerungen, Verallgemeinerungen, Begründungen und Wertungen zu gelangen. Dabei wählen die Schülerinnen und Schüler selbstständig geeignete Arbeitstechniken und Verfahren zur Bewältigung der Aufgabe, wenden sie auf eine neue Problemstellung an und reflektieren das eigene Vorgehen.
Operator | Erläuterung | Zuordnung AFB |
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abstimmen (auf) |
einzelne Inhalte einer vorgegebenen Kategorie zuweisen
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I |
abwägen |
die Vor- und Nachteile eines Sachverhalts aufzeigen, eine vorgegebene Problemstellung unter Abwägung von Argumenten diskutieren und zu einem begründeten Urteil kommen
|
I |
analysieren, deuten |
Inhaltliche und/oder sprachliche Aspekte eines Textes (zum Beispiel Strukturen, Motive, Intention) herausarbeiten und erklären
|
II, III |
aufzählen, notieren |
Sachverhalte präzise bezeichnen, benennen und auflisten
|
I |
ausdrücken, sich äußern |
Aussagen zu einem Thema machen, Gedanken zum Ausdruck bringen, auch ungeordnet oder unvollständig
|
I,II |
sich austauschen |
sich im Gespräch gegenseitig Fragen stellen und Informationen über Sachverhalte, Meinungen, Positionen geben
|
I, II, III |
(be-)nennen, notieren |
Sachverhalte präzise bezeichnen, aufzählen und auflisten
|
I |
beschreiben, umschreiben, charakterisieren |
Gegenstände, Personen und Vorgänge sachlich und präzise darstellen
|
I, II |
einen Bezug herstellen zu |
Verbindungen zwischen einzelnen Punkten aufzeigen
|
II, III |
darstellen, darlegen, erklären |
Sachverhalte, Positionen sachbezogen ausführen, verständlich machen
|
II |
erkennen, wahrnehmen |
(gelernte) sprachliche und inhaltliche Sachverhalte (auch Strukturen und Sprechintentionen) in Texten erfassen
|
I |
erschließen |
einen sprachlichen und inhaltlichen Sachverhalt aus dem Kontext heraus und/oder unter Anwendung textexternen Wissens herleiten
|
II, III |
erzählen |
Erlebtes, Erdachtes, Gehörtes oder Gelesenes mit narrativer Struktur ausführen
|
II, III |
formulieren (vgl. ausdrücken) |
Inhalte, Sachverhalte mit eigenen Worten und unter Beachtung sprachlicher Regeln zum Ausdruck bringen
|
I |
kommentieren, einschätzen (evaluieren) |
seine eigene Meinung zu einem Sachverhalt begründet zum Ausdruck bringen, Bilanz ziehen
|
II, III |
eine Perspektive übernehmen, einen Perspektivwechsel vornehmen, in andere Rollen schlüpfen |
sich in eine bestimmte Person oder Rolle hineinversetzen
|
III |
präsentieren, vorstellen, darstellen |
Sachverhalte unterschiedlicher Komplexität der Klasse oder einem Publikum vorstellen, gegebenenfalls unter Einsatz geeigneter Präsentationstechniken und ‑medien
|
II, III |
reagieren auf, erwidern, antworten auf |
Äußerungen eines Gesprächspartners angemessen verbal und/oder nonverbal begegnen
|
I, II, III |
Stellung beziehen, den eigenen Standpunkt vertreten, Position beziehen / vertreten, (s)eine Meinung vertreten |
den eigenen Standpunkt mit geeigneten Argumenten begründet darlegen, beziehungsweise in einer Diskussion verteidigen
|
III |
strukturieren |
nach vorgegebenen oder eigenen Kriterien ordnen
|
II |
übertragen, vermitteln |
Inhalte von Texten sach‑, adressaten- und situationsgerecht zusammenfassen und sinngemäß in der jeweils anderen Sprache wiedergeben
|
II |
einen Text verfassen / entwerfen |
einen Text unter Anwendung der erforderlichen Textsortenmerkmale schreiben (zum Beispiel innerer Monolog, Tagebucheintrag, Brief)
|
III |
vergleichen |
gemeinsame Aspekte und Unterschiede aufzeigen und benennen
|
II, III |
(global, detailliert, selektiv) verstehen |
einem Text – je nach Lese- oder Hörabsicht – Informationen entnehmen, die aus dem Textganzen, aus für das Textverständnis relevanten Details oder aus ausgewählten Einzeltextstellen hervorgehen
|
I |
wiedergeben |
Textinhalte mit eigenen Worten ausführen
|
I |
zusammenfassen |
Texte beziehungsweise einzelne Textaspekte sachbezogen, strukturiert und auf das Wesentliche begrenzt wiedergeben
|
II |