Allgemeine Vorbemerkungen
Der Bildungsplan zeichnet sich durch Inhalts- und Kompetenzorientierung aus. In jeder Bildungsplaneinheit (BPE) werden in kursiver Schrift die übergeordneten Ziele beschrieben, die durch Zielformulierungen sowie Inhalts- und Hinweisspalte konkretisiert werden. In den Zielformulierungen werden die jeweiligen fachspezifischen Operatoren als Verben verwendet. Operatoren sind handlungsinitiierende Verben, die signalisieren, welche Tätigkeiten beim Bearbeiten von Aufgaben erwartet werden. Die für das jeweilige Fach relevanten Operatoren sowie deren fachspezifische Bedeutung sind jedem Bildungsplan im Anhang beigefügt. Durch die kompetenzorientierte Zielformulierung mittels dieser Operatoren wird das Anforderungsniveau bezüglich der Inhalte und der zu erwerbenden Kompetenzen definiert. Die formulierten Ziele und Inhalte sind verbindlich und damit prüfungsrelevant. Sie stellen die Regelanforderungen im jeweiligen Fach dar. Die Inhalte der Hinweisspalte sind unverbindliche Ergänzungen zur Inhaltsspalte und umfassen Beispiele, didaktische Hinweise und Querverweise auf andere Fächer bzw. BPE.
Der VIP-Bereich im Bildungsplan umfasst Vertiefung, individualisiertes Lernen sowie Projektunterricht. Im Rahmen der hier zur Verfügung stehenden Stunden sollen die Schülerinnen und Schüler bestmöglich unterstützt und bei der Weiterentwicklung ihrer personalen und fachlichen Kompetenzen gefördert werden. Die Fachlehrerinnen und Fachlehrer nutzen diese Unterrichtszeit nach eigenen Schwerpunktsetzungen auf Basis der fächerspezifischen Besonderheiten und nach den Lernvoraussetzungen der einzelnen Schülerinnen und Schüler.
Der Teil „Zeit für Leistungsfeststellung“ des Bildungsplans berücksichtigt die Zeit, die zur Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung von Leistungsfeststellungen zur Verfügung steht. Dies kann auch die notwendige Zeit für die gleichwertige Feststellung von Schülerleistungen (GFS), Nachbesprechung zu Leistungsfeststellungen sowie Feedback-Gespräche umfassen.
Fachbezogene Vorbemerkungen
Das Fach Ethik versteht sich nicht nur als Wissens- und Lernfach, sondern leistet darüber hinaus auch wesentliche Beiträge zur Persönlichkeitsbildung der Schülerinnen und Schüler sowie zur Förderung ihrer sozialen Verhaltensweisen. So sollen sie neben einer spezifischen Fachkompetenz, bestehend aus Sach- und Methodenkompetenz, auch personale und soziale Kompetenzen erwerben. Kernaufgabe des Fachs Ethik ist es, diese Kompetenzen zu schulen, um die Schülerinnen und Schüler zu befähigen, selbstständig moralisch urteilen zu können.
Der Ethikunterricht will – insbesondere den jüngeren Schülerinnen und Schülern – eine „Lebenskunde“ oder „Lebenshilfe“ auf ethischer Grundlage geben. Dabei soll – ausgehend vom Erfahrungshorizont der Schülerinnen und Schüler – der Blick von ihrer eigenen Sicht auf allgemeine Sachbereiche geöffnet werden; im Verlauf der drei Schuljahre treten philosophisch-ethische Probleme und Fragestellungen zunehmend in den Vordergrund. Der Unterricht berücksichtigt wichtige Inhalte der philosophischen Ethik, ist jedoch im Ansatz wie von seiner Zielsetzung her mit dieser Disziplin nicht gleichzusetzen. Er geht von konkreten Erfahrungen und Fragen der Schülerinnen und Schüler aus und reflektiert sie auf ihre ethischen Gehalte; die Schülerinnen und Schüler werden vom spontanen Empfinden und Urteilen weiter geführt zur Entwicklung eines begründeten Urteilsvermögens und Wertebewusstseins. Sie gehen dabei von ihrem persönlichen Erfahrungsbereich aus und lernen zunehmend davon zu abstrahieren und gesellschaftliche und globale Bereiche zu berücksichtigen.
Um dies zu erreichen, orientieren sich die kompetenzorientierten Zielformulierungen in den einzelnen Bildungsplaneinheiten im Wesentlichen entlang der drei Anforderungsbereiche der Einheitlichen Prüfungsanforderungen in der Abiturprüfung (EPA), sodass in jeder Einheit eine Progression stattfinden kann. Diese Progression erfolgt ebenfalls im Hinblick auf die drei Schuljahre, da es mehrere Themenbereiche gibt, die in jedem Schuljahr unter einem anderen Blickwinkel behandelt werden. Der folgende Überblick verdeutlicht dies:
In der Bildungsplaneinheit „Herausforderungen des menschlichen Lebens“ (BPE 9) ist ausdrücklich eine Schwerpunktsetzung möglich, ebenfalls können die drei Themen Partnerschaft, Arbeitswelt und Endlichkeit kombiniert werden. Insgesamt soll den Schülerinnen und Schülern hier ein breites Feld an lebensnahen ethischen Themen eröffnet werden.
Verschiedene Formen offenen Unterrichts sowie Projektunterricht sind von elementarer Bedeutung, eine altersgemäße Umsetzung ist hier angebracht. Insbesondere die Bildungsplaneinheiten, die Aspekte der Lebensgestaltung thematisieren, sind darauf ausgelegt, inhaltlich entsprechend der jeweiligen Klasse, ihren Interessen und Bedürfnissen angepasst zu werden.