Gemeinschaftskunde, Naturwissenschaft, Informatik und Technik (NIT) (Gymnasium und Sekundarstufe I) und Wirtschaft/Berufs- und Studienorientierung (WBS) (Gymnasium)
Das neunjährige Gymnasium („G9 neu“) in Baden-Württemberg ist seit dem Schuljahr 2025/2026, aufwachsend beginnend mit Klasse 5 und 6, die Regelform am Gymnasium. In der Folge dieser Wiedereinführung sind Anpassungen am Bildungsplan für das Gymnasium und an einzelnen Fachplänen des gemeinsamen Bildungsplans der Sekundarstufe I notwendig.
Entsprechend erfolgte bereits eine Erstellung der Bildungspläne Gemeinschaftskunde (Gym und GBP Sek I), Naturwissenschaft, Informatik und Technik (NIT) (Gym und GBP Sek I) und Wirtschaft/Berufs- und Studienorientierung (WBS) (Gym). Eine Inkraftsetzung dieser Fachpläne ist zum 1. August 2027 vorgesehen.
Im Zeitraum vom 21. Oktober 2026 bis zum 2. Dezember 2026 werden folgende Fachpläne veröffentlicht:
- Gemeinschaftskunde V3.0 (Gemeinsamer Bildungsplan der Sekundarstufe I – Anhörungsfassung)
- Naturwissenschaft, Informatik und Technik (NIT) V3.0 (Gemeinsamer Bildungsplan der Sekundarstufe I – Anhörungsfassung)
- Gemeinschaftskunde V3.0 (Bildungsplan des Gymnasiums – Anhörungsfassung)
- Naturwissenschaft, Informatik und Technik (NIT) V3.0 (Bildungsplan des Gymnasiums – Anhörungsfassung)
- Wirtschaft/Berufs- und Studienorientierung V3.0 (Bildungsplan des Gymnasiums – Anhörungsfassung)
Sofern Sie eine Stellungnahme abgeben möchten, bitten wir Sie, Ihre Hinweise und Rückmeldungen bis spätestens 2. Dezember 2026 über das Rückmeldeformular an das Kultusministerium zu senden. Das Kultusministerium wird die Rückmeldungen prüfen und bewerten. Die Anhörung dient der größtmöglichen Transparenz der Bildungsplanarbeiten sowie der Aufnahme von fachlich fundierten Hinweisen zur Optimierung der Anhörungsfassungen. Bitte geben Sie bei Ihrer Rückmeldung stets das jeweilige Kapitel und die Nummern der Kompetenzen an, auf die Sie sich beziehen. Beachten Sie beim Ausfüllen bitte die Hinweise, die direkt im Rückmeldeformular hinterlegt sind. Bei den Verweisstrukturen kann es noch zu Änderungen/Anpassungen kommen. Wir bitten um Verständnis, dass nur fristgerecht eingereichte Stellungnahmen über das o. g. Formulartool berücksichtigt werden können. Aufgrund des hohen Bearbeitungsaufwands ist die Beantwortung einzelner Stellungnahmen nicht möglich.
Ergänzende Hinweise zu den Anhörungsfassungen Gemeinschaftskunde (GK) und Wirtschaft / Berufs und Studienorientierung (WBS)
In den Anhörungsfassungen der Fachpläne Gemeinschaftskunde (GK) und Wirtschaft / Berufs und Studienorientierung (WBS) für das Gymnasium wurden im Zuge der Dehnung des achtjährigen Bildungsgangs auf G9 einzelne inhaltsbezogene Kompetenzen von einem Standardraum in einen anderen Standardraum verschoben (z. B. aus dem Standardraum 8/9/10 in den Standardraum 11). Welche inhaltsbezogenen Kompetenzen davon jeweils betroffen sind, kann den folgenden Dokumenten entnommen werden. Da der Fachplan für das Fach Naturwissenschaft, Informatik, Technik (NIT) grundlegend neu entwickelt wurde, liegt hier keine entsprechende Übersicht vor.
Download Fachpläne und Rückmeldeformular
Informatik und Medienbildung (IUM)
Das neunjährige Gymnasium („G9 neu“) in Baden-Württemberg ist seit dem Schuljahr 2025/2026, aufwachsend beginnend mit Klasse 5 und 6, die Regelform am Gymnasium. In der Folge dieser Wiedereinführung sind Anpassungen am Bildungsplan für das Gymnasium und an einzelnen Fachplänen des gemeinsamen Bildungsplans der Sekundarstufe I notwendig.
Entsprechend erfolgte bereits eine Erstellung der Bildungspläne Informatik und Medienbildung (Gymnasium und Sekundarstufe I). Eine Inkraftsetzung der Fachpläne Informatik und Medienbildung ist zum 1. August 2027 vorgesehen.
Im Zeitraum vom 21. September 2026 bis zum 2. November 2026 werden folgende Fachpläne veröffentlicht:
- Informatik und Medienbildung (Bildungsplan des Gymnasiums – Anhörungsfassung)
- Informatik und Medienbildung (Gemeinsamer Bildungsplan der Sekundarstufe I – Anhörungsfassung)
Sofern Sie eine Stellungnahme abgeben möchten, bitten wir Sie, Ihre Hinweise und Rückmeldungen bis spätestens 2. November 2026 über das Rückmeldeformular an das Kultusministerium zu senden. Das Kultusministerium wird die Rückmeldungen prüfen und bewerten. Die Anhörung dient der größtmöglichen Transparenz der Bildungsplanarbeiten sowie der Aufnahme von fachlich fundierten Hinweisen zur Optimierung der Anhörungsfassungen. Bitte geben Sie bei Ihrer Rückmeldung stets das jeweilige Kapitel und die Nummern der Kompetenzen an, auf die Sie sich beziehen. Beachten Sie beim Ausfüllen bitte die Hinweise, die direkt im Rückmeldeformular hinterlegt sind. Bei den Verweisstrukturen kann es noch zu Änderungen/Anpassungen kommen. Wir bitten um Verständnis, dass nur fristgerecht eingereichte Stellungnahmen über das o. g. Formulartool berücksichtigt werden können. Aufgrund des hohen Bearbeitungsaufwands ist die Beantwortung einzelner Stellungnahmen nicht möglich.