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Chemisch-pharmazeutische Übungen
Vorbemerkungen
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Fachliche Vorbemerkungen
Im Fach „Chemisch-pharmazeutische Übungen“ erwerben die Schülerinnen und Schüler die Fähigkeit zum selbstständigen und sicheren Arbeiten im chemischen Labor. Die Fähigkeiten sind insbesondere im Apotheken- und Analytiklabor bei der Ausgangsstoffprüfung und der Prüfung von Zubereitungen essenziell. Ebenso sind Fachkenntnisse für die sachgerechte Entsorgung von Chemikalien und Arzneimitteln unter Berücksichtigung von Umweltaspekten notwendig.
Die Schülerinnen und Schüler lernen, die in der Apotheke zur Anwendung kommenden analytischen Methoden kennen und durchzuführen. Für das Verständnis greifen die Schülerinnen und Schüler auf die im Fach „Allgemeine und pharmazeutische Chemie“ gelegten Grundlagen zurück. Aufgrund der unterschiedlichen Voraussetzungen der Schülerinnen und Schüler ist es erforderlich, auch physikalische Grundlagen zu behandeln. Notwendig ist auch eine gute Absprache mit dem Fach „Fachbezogene Mathematik“.
Ausgangsstoffe und Arzneimittel werden nach den anerkannten pharmazeutischen Regeln geprüft und insbesondere die Identität festgestellt, da Reinheits- und Gehaltsprüfungen in der öffentlichen Apotheke nur in geringem Umfang von Bedeutung sind. Die Schülerinnen und Schüler stellen Lösungen ordnungsgemäß her, kennen die für die Prüfungen benötigten Geräte und wenden sie richtig an. Bei der Durchführung der Prüfungen stellen die Schülerinnen und Schüler auftretende Unregelmäßigkeiten fest und berücksichtigen bei der Auswertung mögliche Störungen und Fehlerquellen. Sie recherchieren im Internet oder Datenbanken Informationen zu Gefahrstoffen. Grundlegende Vorschriften zum Umgang mit Gefahrstoffen und deren Entsorgung unter Berücksichtigung des Arbeitsschutzes werden übertragen und angewendet. Sie dokumentieren und bewerten die Ergebnisse der durchgeführten Prüfungen unter Verwendung digitaler Medien und am Arbeitsplatz gebräuchlicher Laborprogramme unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorgaben.
Die erlernten Untersuchungsmethoden werden von den Schülerinnen und Schülern auch in anderen fachpraktischen Fächern angewendet.
Auf die Wirkung und Anwendung der untersuchten Arzneistoffe wird verwiesen.
Die Tätigkeit im Labor erfordert Geschicklichkeit und Interesse am praktischen Arbeiten und gute Beobachtungsgabe.
Hinweise zum Umgang mit dem Bildungsplan
Der Bildungsplan zeichnet sich durch eine Inhalts- und eine Kompetenzorientierung aus. In jeder Bildungsplaneinheit (BPE) werden in kursiver Schrift die übergeordneten Ziele beschrieben, die durch Zielformulierungen sowie in jeweils einer Inhalts- und Hinweisspalte konkretisiert werden. In den Zielformulierungen werden die jeweiligen fachspezifischen Operatoren als Verben verwendet. Operatoren sind handlungsinitiierende Verben, die signalisieren, welche Tätigkeiten beim Bearbeiten von Aufgaben erwartet werden; eine Operatorenliste ist jedem Bildungsplan im Anhang beigefügt. Durch die kompetenzorientierte Zielformulierung mittels dieser Operatoren wird das Anforderungsniveau bezüglich der Inhalte und der zu erwerbenden Kompetenzen definiert. Die formulierten Ziele und Inhalte sind verbindlich und damit prüfungsrelevant. Sie stellen die Regelanforderungen im jeweiligen Fach dar. Die Inhalte der Hinweisspalte sind unverbindliche Ergänzungen zur Inhaltsspalte und umfassen Beispiele, didaktische Hinweise und Querverweise auf andere Fächer bzw. BPE.
Der VIP-Bereich des Bildungsplans umfasst die Vertiefung, individualisiertes Lernen sowie Projektunterricht. Im Rahmen der hier zur Verfügung stehenden Stunden sollen die Schülerinnen und Schüler bestmöglich unterstützt und bei der Weiterentwicklung ihrer personalen und fachlichen Kompetenzen gefördert werden. Die Fachlehrerinnen und Fachlehrer nutzen diese Unterrichtszeit nach eigenen Schwerpunktsetzungen auf Basis der fächer- und bildungsgangspezifischen Besonderheiten sowie nach den Lernvoraussetzungen der einzelnen Schülerinnen und Schüler.
Der Teil „Zeit für Leistungsfeststellung“ des Bildungsplans berücksichtigt die Zeit, die zur Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung von Leistungsfeststellungen zur Verfügung steht. Dies kann auch die notwendige Zeit für die im Rahmen der Besonderen Lernleistungen erbrachten Leistungen, Nachbesprechung zu Leistungsfeststellungen sowie Feedback-Gespräche umfassen.
Bildungsplanübersicht
Schuljahr | Bildungsplaneinheiten | Zeitricht-wert | Gesamt-stunden | ||
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Schuljahr 1 | Vertiefung – Individualisiertes Lernen – Projektunterricht (VIP) | 30 | |||
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18 | ||||
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35 | ||||
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10 | ||||
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12 | 105 | |||
Zeit für Leistungsfeststellung | 15 | ||||
120 | |||||
Schuljahr 2 | Vertiefung – Individualisiertes Lernen – Projektunterricht (VIP) | 40 | |||
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20 | ||||
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40 | ||||
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20 | ||||
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20 | 140 | |||
Zeit für Leistungsfeststellung | 20 | ||||
160 |
Schuljahr 1
Vertiefung – Individualisiertes Lernen – Projektunterricht (VIP) |
30 |
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Die Themenauswahl des Projektunterrichts hat aus den nachfolgenden Bildungsplaneinheiten unter Beachtung fächerverbindender Aspekte zu erfolgen.
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BPE 1 |
Arbeiten im chemischen Labor |
18 |
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Die Schülerinnen und Schüler lernen das Chemielabor als Arbeitsraum kennen, entwickeln ein Bewusstsein über mögliche Gefahren beim Arbeiten und lernen eine verantwortungsvolle Arbeitsweise.
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BPE 1.1 |
Die Schülerinnen und Schüler nennen die Richtlinien zum Arbeiten im Labor und wenden diese an. |
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BPE 1.2 |
Die Schülerinnen und Schüler beschreiben grundlegende Arbeitsschritte und führen diese durch. |
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BPE 2 |
Physikalische Untersuchungsmethoden |
35 |
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Die Schülerinnen und Schüler führen physikalische Untersuchungen von Arzneistoffen nach den Vorschriften der pharmazeutischen Literatur durch, dokumentieren und werten diese aus. Sie erschließen den Aufbau und die Anwendung des Arzneibuches sowie den Umgang mit den Arzneibuchmonografien und des DAC.
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BPE 2.1 |
Die Schülerinnen und Schüler wenden die Wägeregeln an. Sie bestimmen und berechnen die Dichte von Ausgangsstoffen und Arzneimitteln. Sie legen den Zusammenhang zwischen absoluter Dichte und relativer Dichte dar. |
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BPE 2.2 |
Die Schülerinnen und Schüler unterscheiden verschiedene thermische Kennzahlen. Sie führen den Aufbau von Apparaturen zur Bestimmung thermischer Kennzahlen durch und bestimmen die thermischen Kennzahlen, dokumentieren und bewerten die Ergebnisse. |
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BPE 2.3 |
Die Schülerinnen und Schüler beschreiben die physikalische Grundlage des Brechungsindex einer Flüssigkeit. Sie bestimmen den Brechungsindex, um die Identität und Reinheit von Arzneistoffen zu bewerten. |
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BPE 3 |
Herstellen von Lösungen |
10 |
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Die Schülerinnen und Schüler stellen die für die Prüfungen notwendigen Lösungen nach Vorschriften des Arzneibuches und DAC her.
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BPE 3.1 |
Die Schülerinnen und Schüler nennen die richtige Verwendung der Volumenmessgeräte und beurteilen deren Genauigkeit. |
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BPE 3.2 |
Die Schülerinnen und Schüler wenden die Volumenmessgeräte für die Herstellung der notwendigen Lösungen nach Vorschriften des Arzneibuches richtig an. |
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BPE 4 |
Chromatografie |
12 |
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Die Schülerinnen und Schüler führen dünnschichtchromatografische Untersuchungen durch, um die Identität von Arzneistoffen zu analysieren und werten diese aus. Sie kennen die wichtigsten Begriffe der Dünnschichtchromatografie.
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BPE 4.1 |
Die Schülerinnen und Schüler erläutern Trennmethoden der Dünnschichtchromatografie und deren Bedeutung zur Identifizierung einer chemischen Substanz. Sie geben die Grundprinzipien der Dünnschichtchromatografie wieder. Sie zeigen die Abhängigkeit einer Stofftrennung von mobiler und stationärer Phase auf. |
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BPE 4.2 |
Die Schülerinnen und Schüler planen dünnschichtchromatografische Untersuchungen, führen diese durch, werten das Chromatogramm aus und dokumentieren das Ergebnis unter Verwendung eines Laborprogramms. |
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Schuljahr 2
Vertiefung – Individualisiertes Lernen – Projektunterricht (VIP) |
40 |
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Die Themenauswahl des Projektunterrichts hat aus den nachfolgenden Bildungsplaneinheiten unter Beachtung fächerverbindender Aspekte zu erfolgen.
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BPE 5 |
Volumetrische Übungen |
20 |
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Die Schülerinnen und Schüler lernen die Grundbegriffe und Grundoperationen der Volumetrie kennen. Sie wenden diese auf volumetrische Bestimmungsmethoden an. Die Schülerinnen und Schüler führen Methoden volumetrischer Gehaltsbestimmungen von Stoffen nach Vorschriften des Arzneibuchs durch und berechnen und bewerten die Ergebnisse.
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BPE 5.1 |
Die Schülerinnen und Schüler benennen und erläutern die Grundbegriffe und Grundoperationen der Volumetrie. Sie begründen die Notwendigkeit der Titerbestimmung von Maßlösungen. |
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BPE 5.2 |
Die Schülerinnen und Schüler führen direkte Titrationen und Rücktitrationen durch. Sie wenden verschiedene Titrationsverfahren sowie verschiedene Möglichkeiten der Endpunktbestimmung an. Sie berechnen aus den Messergebnissen den Gehalt von Stoffen und dokumentieren Messergebnisse und Berechnungen. |
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BPE 6 |
Nasschemische Identitätsnachweise |
40 |
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Die Schülerinnen und Schüler führen Identitätsprüfungen nach den anerkannten pharmazeutischen Regeln durch.
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BPE 6.1 |
Die Schülerinnen und Schüler führen Identitätsprüfungen durch und bewerten diese. |
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BPE 7 |
Methoden der instrumentellen Analytik |
20 |
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Die Schülerinnen und Schüler wenden Methoden der instrumentellen Analytik an. Sie überprüfen anhand der Messergebnisse die Identität und Reinheit apothekenrelevanter Ausgangsstoffe.
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BPE 7.1 |
Die Schülerinnen und Schüler führen polarimetrische Messungen durch, um die Identität und Reinheit chiraler Ausgangsstoffe zu überprüfen. |
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BPE 7.2 |
Die Schülerinnen und Schüler nennen die Grundlagen der Spektroskopie. Sie untersuchen Ausgangsstoffe und Arzneimittelzubereitungen unter Verwendung apothekenrelevanter, spektroskopischer Verfahren. |
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BPE 8 |
Untersuchungen von Arzneimitteln |
20 |
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Die Schülerinnen und Schüler übertragen die bisher erlernten Analysemethoden auf Untersuchungen von Arznei- und Hilfsstoffen nach ausgewählten Monografien des Arzneibuchs und anderer Vorschriften.
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BPE 8.1 |
Die Schülerinnen und Schüler untersuchen die Identität von Arznei- und Hilfsstoffen und beurteilen das Untersuchungsergebnis. |
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BPE 8.2 |
Die Schülerinnen und Schüler führen Identitäts-, Reinheits- und Gehaltsprüfungen von Arznei- und Hilfsstoffen durch. Sie bewerten die Freigabe der geprüften Stoffe für die Arzneimittelherstellung und Arzneimittelzubereitungen. |
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Operatorenliste
Anforderungsbereiche:
Anforderungsbereich I umfasst die Reproduktion und die Anwendung einfacher Sachverhalte und Fachmethoden, das Darstellen von Sachverhalten in vorgegebener Form sowie die Darstellung einfacher Bezüge.
Anforderungsbereich II umfasst die Reorganisation und das Übertragen komplexerer Sachverhalte und Fachmethoden, die situationsgerechte Anwendung von technischen Kommunikationsformen, die Wiedergabe von Bewertungsansätzen sowie das Herstellen von Bezügen, um technische Problemstellungen entsprechend den allgemeinen Regeln der Technik zu lösen.
Anforderungsbereich III umfasst das problembezogene Anwenden und Übertragen komplexer Sachverhalte und Fachmethoden, die situationsgerechte Auswahl von Kommunikationsformen, das Herstellen von Bezügen und das Bewerten von Sachverhalten.
Operator | Erläuterung | Zuordnung Anforderungsbereiche |
---|---|---|
ableiten |
auf der Grundlage relevanter Merkmale sachgerechte Schlüsse ziehen
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II |
abschätzen |
auf der Grundlage von begründeten Überlegungen Größenordnungen angeben
|
II |
analysieren, untersuchen |
für eine gegebene Problem- oder Fragestellung systematisch bzw. kriteriengeleitet wichtige Bestandteile, Merkmale oder Eigenschaften eines Sachverhaltes oder eines Objektes erschließen und deren Beziehungen zueinander darstellen
|
II |
anwenden, übertragen |
einen bekannten Zusammenhang oder eine bekannte Methode zur Lösungsfindung bzw. Zielerreichung auf einen anderen, ggf. unbekannten Sachverhalt beziehen
|
II, III |
aufbauen |
Objekte und Geräte zielgerichtet anordnen und kombinieren
|
II |
aufstellen |
fachspezifische Formeln, Gleichungen, Gleichungssysteme, Reaktionsgleichungen oder Reaktionsmechanismen entwickeln
|
II |
auswerten |
Informationen (Daten, Einzelergebnisse o. a.) erfassen, in einen Zusammenhang stellen und daraus zielgerichtete Schlussfolgerungen ziehen
|
II, III |
begründen |
Sachverhalte oder Aussagen auf Regeln, Gesetzmäßigkeiten bzw. kausale Zusammenhänge oder weitere nachvollziehbare Argumente zurückführen
|
II |
benennen, nennen, angeben |
Elemente, Sachverhalte, Begriffe, Daten oder Fakten ohne Erläuterung und Wertung aufzählen
|
I |
beraten |
eine Entscheidungsfindung fachkompetent und zielgruppengerecht unterstützen
|
III |
berechnen |
Ergebnisse aus gegebenen Werten/Daten durch Rechenoperationen oder grafische Lösungsmethoden gewinnen
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II |
beschreiben |
Strukturen, Situationen, Zusammenhänge, Prozesse und Eigenschaften genau, sachlich, strukturiert und fachsprachlich richtig mit eigenen Worten darstellen, dabei wird auf Erklärungen oder Wertungen verzichtet
|
I, II |
bestimmen |
Sachverhalte und Inhalte prägnant und kriteriengeleitet darstellen
|
I |
bestätigen, beweisen, nachweisen, überprüfen, prüfen |
die Gültigkeit, Schlüssigkeit und Berechtigung einer Aussage (z. B. Hypothese, Modell oder Naturgesetz) durch ein Experiment, eine logische Herleitung oder sachliche Argumentation belegen bzw. widerlegen
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III |
beurteilen, Stellung nehmen |
zu einem Sachverhalt oder einer Aussage eine eigene, auf Fachwissen sowie fachlichen Methoden und Maßstäben begründete Position über deren Sinnhaftigkeit vertreten
|
III |
bewerten, kritisch Stellung nehmen |
zu einem Sachverhalt oder einer Aussage eine eigene, auf gesellschaftlich oder persönliche Wertvorstellungen begründete Position über deren Annehmbarkeit vertreten
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III |
charakterisieren |
spezifischen Eigenheiten von Sachverhalten, Objekten, Vorgängen, Personen o. a. unter leitenden Gesichtspunkten herausarbeiten und darstellen
|
II |
darstellen, darlegen |
Sachverhalte, Strukturen, Zusammenhänge, Methoden oder Ergebnisse etc. unter einer bestimmten Fragestellung in geeigneten Kommunikationsformaten strukturiert und ggf. fachsprachlich wiedergeben
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I, II |
diskutieren, erörtern |
Pro- und Kontra-Argumente zu einer Aussage bzw. Behauptung einander gegenüberstellen und abwägen
|
III |
dokumentieren |
Entscheidende Erklärungen, Herleitungen und Skizzen zu einem Sachverhalt bzw. Vorgang angeben und systematisch ordnen
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I, II |
durchführen |
eine vorgegebene oder eigene Anleitung bzw. Anweisung umsetzen
|
I, II |
einordnen, ordnen, zuordnen, kategorisieren, strukturieren |
Begriffe, Gegenstände usw. auf der Grundlage bestimmter Merkmale systematisch einteilen; so wird deutlich, dass Zusammenhänge unter vorgegebenen oder selbst gewählten Gesichtspunkten begründet hergestellt werden
|
II |
empfehlen |
Produkte und Verhaltensweisen kunden- und situationsgerecht vorschlagen
|
II |
entwickeln, entwerfen, gestalten |
Wissen und Methoden zielgerichtet und ggf. kreativ miteinander verknüpfen, um eine eigenständige Antwort auf eine Annahme oder eine Lösung für eine Problemstellung zu erarbeiten oder weiterzuentwickeln
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III |
erklären |
Strukturen, Prozesse oder Zusammenhänge eines Sachverhalts nachvollziehbar, verständlich und fachlich begründet zum Ausdruck bringen
|
I, II |
erläutern |
Wesentliches eines Sachverhalts, Gegenstands, Vorgangs etc. mithilfe von anschaulichen Beispielen oder durch zusätzliche Informationen verdeutlichen
|
II |
ermitteln |
einen Zusammenhang oder eine Lösung finden und das Ergebnis formulieren
|
I, II |
erschließen |
geforderte Informationen herausarbeiten oder Sachverhalte herleiten, die nicht explizit in dem zugrunde liegenden Material genannt werden
|
II |
formulieren |
Gefordertes knapp und präzise zum Ausdruck bringen
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I |
herstellen |
nach anerkannten Regeln Zubereitungen aus Stoffen gewinnen, anfertigen, zubereiten, be- oder verarbeiten, umfüllen, abfüllen, abpacken und kennzeichnen
|
II, III |
implementieren |
Strukturen und/oder Prozesse mit Blick auf gegebene Rahmenbedingungen, Zielanforderungen sowie etwaige Regeln in einem System umsetzen
|
II, III |
informieren |
fachliche Informationen zielgruppengerecht aufbereiten und strukturieren
|
II |
interpretieren, deuten |
auf der Grundlage einer beschreibenden Analyse Erklärungsmöglichkeiten für Zusammenhänge und Wirkungsweisen mit Blick auf ein schlüssiges Gesamtverständnis aufzeigen
|
III |
kennzeichnen |
Markierungen, Symbole, Zeichen oder Etiketten anbringen, die geltenden Konventionen und/oder gesetzlichen Vorschriften entsprechen
|
II |
optimieren |
einen gegebenen technischen Sachverhalt, einen Quellcode oder eine gegebene technische Einrichtung so verändern, dass die geforderten Kriterien unter einem bestimmten Aspekt erfüllt werden
|
II, III |
planen |
die Schritte eines Arbeitsprozesses antizipieren und eine nachvollziehbare ergebnisorientierte Anordnung der Schritte vornehmen
|
III |
präsentieren |
Sachverhalte strukturiert, mediengestützt und adressatengerecht vortragen
|
II |
skizzieren |
Sachverhalte, Objekte, Strukturen oder Ergebnisse auf das Wesentliche reduzieren und übersichtlich darstellen
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I |
übersetzen |
einen Sachverhalt oder einzelne Wörter und Phrasen wortgetreu in einer anderen Sprache wiedergeben
|
II |
validieren, testen |
Erbringung eines dokumentierten Nachweises, dass ein bestimmter Prozess oder ein System kontinuierlich eine Funktionalität/Produkt erzeugt, das die zuvor definierten Spezifikationen und Qualitätsmerkmale erfüllt
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I |
verallgemeinern |
aus einer Einsicht eine Aussage formulieren, die für verschiedene Anwendungsbereiche Gültigkeit besitzt
|
II |
verdrahten |
Betriebsmittel nach einem vorgegebenen Anschluss‑/ Stromlaufplan systematisch elektrisch miteinander verbinden
|
I, II |
vergleichen, gegenüberstellen, unterscheiden |
nach vorgegebenen oder selbst gewählten Gesichtspunkten problembezogen Gemeinsamkeiten, Ähnlichkeiten und Unterschiede ermitteln und gegenüberstellen sowie auf dieser Grundlage ggf. ein gewichtetes Ergebnis formulieren
|
II |
wiedergeben |
wesentliche Information und/oder deren Zusammenhänge strukturiert zusammenfassen
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I |
zeichnen |
einen beobachtbaren oder gegebenen Sachverhalt mit grafischen Mitteln und ggf. unter Einhaltung von fachlichen Konventionen (z. B. Symbole, Perspektiven etc.) darstellen
|
I, II |
zeigen, aufzeigen |
Sachverhalte, Prozesse o. a. sachlich beschreiben und erläutern
|
I, II |
zusammenfassen |
das Wesentliche sachbezogen, konzentriert sowie inhaltlich und sprachlich strukturiert mit eigenen Worten wiedergeben
|
I, II |